und gut ist und dass wir bis 2013, wenn wir nämlich über das neue Gebührenmodell diskutieren werden, darüber auch sprechen müssen.
Es ist köstlich. Herr Seela, ich stimme mit Ihnen überein, wenn Sie mich danach fragen, ob Sie dieses gesagt haben. Ich stimme aber nicht mit Ihnen überein, wenn Sie daraus unterstellen, dass ich Lust hätte, zu Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren zu gehen und zu sagen, das machen wir alles im Jahre 2013. Dazu sind wir eben nicht bereit und deswegen dieser Antrag mit allen Mängeln, die er hat, auf die Sie auch hingewiesen haben, dass es auch noch andere Betroffene gibt. Aber ich kann doch nun nicht, bloß weil ich irgendwann einen Staatsvertrag mal wieder verhandele, den Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern sagen, es gibt bis dahin keine Alternative. Das ist nicht wahr und das bin ich bereit, den Leuten nicht zu sagen. Natürlich sind wir uns einig darin, welchen Dienst diese Männer und Frauen für uns tun. Wir sind uns darin einig, dass wir einen Weg finden sollten und wir sind der Meinung, dass wir einen Weg finden könnten, dass sie nicht zur Kasse gebeten werden für Rundfunk- und Fernseheinrichtungen in ihren Fahrzeugen, die sie für ihren Dienst brauchen, die sie für ihre Qualifizierung brauchen und die sie gegebenenfalls auch einfach mal brauchen, um auszuspannen in Wartezeiten zwischen Einsätzen oder Ähnlichem.
Dazu besteht hier auch gar kein Dissens. Aber dann müssen wir einen Weg suchen und wir haben einfach versucht, einen Weg vorzuschlagen. Ich glaube nicht, dass es richtig ist, zu sagen, wenn wir 2013 ohnehin verhandeln, dann können wir das mit regeln oder zumindest versuchen mit zu regeln. Das halte ich nicht für solide Politik. Ich halte es auch nicht für solide Politik, diesen Antrag zu attackieren und zu sagen, nur weil es auch noch andere Bereiche gibt, die einen ähnlichen Anspruch hätten, deswegen regeln wir den, für den wir eine Idee haben, nicht. Das ist, glaube ich, nicht die Aufgabe von Politik, sich einfallen zu lassen, warum man ein Problem nicht löst, sondern das Umgekehrte ist der Fall.
Uns ist klar, dass neben dem Technischen Hilfswerk, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen u. Ä. ähnlich oder gleich behandelt werden könnten. Aber nur, weil wir dieses Problem im Paket derzeit nicht lösen, sollten wir nicht darauf verzichten, ein Problem, was wir lösen können, zu lösen. Irgendwann, glaube ich, sollten Sie, Herr Seela, vielleicht im Jahre 2013 bei den Verhandlungen zum Staatsvertrag oder bei Nachverhandlungen darauf drängen, dass wir eine haushalts- oder einrichtungsbezogene Gebührenpflicht haben und nicht mehr eine gerätebezogene. Aber das, was wir heute lösen könnten, sollten wir heute lösen. Ich glaube, dass die Feuerwehrfrauen und Feuerwehr
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich glaube auch, wenn ich mir den Antrag anschaue, dass es nicht so sehr darum geht, ein Problem zu lösen, sondern Aktionismus vorzutäuschen. Anhand des Antrags möchte ich dies begründen. Der Antrag besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil besagt, der Freistaat soll den freiwilligen Feuerwehren die GEZGebühren abnehmen. Tatsache ist aber, dass es gar nicht Sache der einzelnen Feuerwehren ist, sondern der jeweiligen Gemeinden. Nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz sind die Kommunen zuständig. Städte und Gemeinden sind die Aufgabenträger für den Brandschutz und damit auch für die Kostentragung zuständig. Daher muss die jeweilige Gemeinde die Empfangsgeräte ihrer Freiwilligen Feuerwehren bei der GEZ anmelden und auch die hierfür fälligen Rundfunkgebühren entrichten. Eine direkte finanzielle Belastung der Freiwilligen Feuerwehren durch GEZ-Gebühren ist demnach - anders, als es in Ihrem Antrag suggeriert wird, wo steht, dies belastet die freiwilligen Feuerwehren nicht nur finanziell, und anders, als Herr Dr. Hahnemann das hier vorgetragen hat - gar nicht gegeben.
Meine Damen und Herren, die Nachfrage beim Gemeinde- und Städtebund hätte schnell Klarheit gebracht. Dort ist uns gesagt worden, ein vernünftiger Grund für diese Initiative ist nicht erkennbar. Grundsätzlich stimmt der Gemeinde- und Städtebund zwar zu und sagt, warum denn nicht, aber es würde der Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs widersprechen. Die Kosten der Rundfunkgebühren sind nämlich in der Kostenerfassung bei der Berechnung für den Kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt. Sie werden den Kommunen in Form von Schlüsselzuweisungen bereits jetzt erstattet. Relativ abstrakt gesagt ist es so, dass die Aufwendungen der freiwilligen Feuerwehren schon heute durch das Land erstattet werden. Sie sind also im Kommunalen Finanzausgleich enthalten. Auch wenn wir mit Ihnen übereinstimmen, dass der Kommunale Finanzausgleich zu niedrig angesetzt ist, so steht das auf einem anderen Blatt. Eine direkte Zahlung durch das Land würde infolge dieser Überlegung dann dazu führen, dass der Finanzbedarf der Kommunen gesenkt und zu einer Reduzierung der
Dann schlagen Sie diese Rahmenvereinbarung, die Sie gerade eben noch einmal erläutert haben, zwischen Land und GEZ vor. Einen derartigen Vertrag gibt es in keinem anderen Bundesland, es wäre also ein vollkommenes Novum. Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist eine solche Lösung rechtlich überhaupt nicht vorgesehen. Da muss man schauen, ob so etwas überhaupt machbar wäre.
Meine Damen und Herren, kommen wir zu dem zweiten Teil des vorliegenden Antrags, nämlich eine generelle Befreiung von der GEZ-Gebührenpflicht. Sie wollen also die Weichen grundsätzlich anders stellen, da muss man aber auch überlegen, was das für Folgen hat. Das Verfahren der Gebührenbestimmung ist allgemein bekannt. Über die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs für den öffentlichrechtlichen Rundfunk wird ein Vorschlag gemacht, der dann durch Staatsvertrag aller 16 Bundesländer ratifiziert wird. Damit haben wir festgelegte Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wenn Sie sagen, davon wollen wir einen Teil wegnehmen, dann müssen Sie aber auch sagen, wer die Mehrkosten tragen soll, denn letztendlich ist die Summe festgelegt. Wir liegen jetzt schon bei 17,98 € im Monat und ich sage, es ist hoch genug, womit jeder Mitbürger belastet wird. Wir sollten da nicht dran rumdrehen, dass die Rundfunkgebühr noch mehr steigt.
Meine Damen und Herren, die Gebührenbefreiung selbst ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt. Dort sind zwei Tatbestände festgelegt, einmal soziale Einrichtungen, also insbesondere Krankenhäuser, Behindertenheime, Einrichtungen der Jugendhilfe und zum anderen natürliche Personen, die finanziell so schlecht dastehen, welche aus sozialen Gründen befreit sind. Eine solche Regelung, wie Sie vorschlagen, könnten die Bundesländer sehr wohl im Rahmen einer Novellierung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags treffen. Dann ist der Ansprechpartner aber nicht die Landesregierung, wie Sie es im Antrag vorschlagen, über eine Bundesratsinitiative, sondern Ansprechpartner ist die Ministerpräsidentenkonferenz und nicht der Bundesrat.
Meine Damen und Herren, es bleibt festzustellen, technisch ist der Antrag so nicht machbar, inhaltlich ist er nicht vernünftig, weil er zu einer Mehrbelastung der Bürger führen würde und ich sage, es ging Ihnen nur darum, den Bürgermeistern oder den Feuerwehren irgendeinen Antrag vorzuzeigen und zu sagen, wie kümmern uns. Deshalb ist der Antrag nicht geeignet, um die Probleme zu lösen, sondern lediglich um Aktionismus vorzutäuschen.
Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Für die Landesregierung hat das Wort Herr Staatssekretär Richwien.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE möchte, wie man eben gerade gehört hat, die Landesregierung auffordern, mit der GEZ eine Rahmenvereinbarung für die pauschalierte Abgeltung der Rundfunkgebühren für die freiwillige Feuerwehr im Freistaat zu verhandeln. Ferner soll die Landesregierung sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Befreiung der freiwilligen Feuerwehren von der Rundfunkgebührenpflicht einsetzen. Dieses Anliegen ist so alt wie nachvollziehbar. Trotzdem kann es gegenwärtig nicht umgesetzt werden. Das gilt für beide Teile des Antrags, sowohl für die geforderte Rahmenvereinbarung als auch für die Bundesratsinitiative.
Ich will das im Folgenden kurz begründen: Nach geltendem Recht, also dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag der Länder, der hier schon benannt wurde, ist eine rundfunkrechtliche Privilegierung der freiwilligen Feuerwehren nicht zulässig. Das gilt sowohl für eine pauschalisierte Erhebung der Rundfunkgebühren, als auch für eine Teil- oder Vollbefreiung, denn der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sieht derartige Pauschalisierungen bzw. Privilegierungen nicht vor. Vielmehr gilt, dass für jedes einzelne Rundfunkempfangsgerät in Dienststellen und Fahrzeugen der freiwilligen Feuerwehren eine volle Rundfunkgebühr zu zahlen ist. Da die Rundfunkanstalten zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet sind, müssen sie dieses Potenzial auch möglichst ausschöpfen. Davon abweichende Rahmenvereinbarungen wären somit rechtswidrig.
Abgesehen von diesem juristischen Aspekt habe ich auch erhebliche inhaltliche Bedenken, denn es wäre natürlich ungerecht, nur die Feuerwehren - und so lautet ja der Antrag - besserzustellen. Mit gleichem Recht könnten wir hier an der Stelle das gleiche für Feuerwehren, Rettungsdienste, Bundestechnische Hilfswerke fordern, um bei den Rundfunkgebühren mit den Feuerwehren eine gewisse Gleichstellung herzuleiten.
Abschließend darf ich noch auf einige formale Punkte eingehen und einen knappen Ausblick geben. Die Rundfunkkommission der Länder hat sich dahin ge
hend verständigt - ich betone „der Länder“ -, dass öffentliche Einrichtungen im Rundfunkgebührenrecht vorerst nicht privilegiert oder befreit werden sollen. Das muss man erst mal zur Kenntnis nehmen. Erst im Rahmen der von den Ministerpräsidenten bereits beschlossenen Neuregelung der Rundfunkfinanzierung, die ab dem Jahr 2013 in Kraft treten soll, soll diese Position überprüft werden. Ob Feuerwehren oder andere öffentliche Einrichtungen dann weniger zur Rundfunkfinanzierung beitragen müssen als jetzt, kann heute noch niemand sagen. Isolierte Ad-hocRegelungen zur Besserstellung einzelner Bereiche sollten bis dahin aber auf jeden Fall vermieden werden, zumal dabei die Gefahr besteht, unüberlegt einzelne öffentliche Einrichtungen zu berücksichtigen und andere entsprechend schlechterzustellen. Ganz abgesehen davon wäre der Bundesrat auch der falsche Ort, um den Rundfunkgebührenstaatsvertrag der Länder zu ändern. Das, meine Damen und Herren von der Fraktion der LINKEN, machen nämlich noch immer die Landtage und die Ministerpräsidenten und nicht der Bundesrat. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Damit schließe ich die Aussprache. Eine Ausschussüberweisung für den Antrag ist nicht beantragt worden. Demzufolge lasse ich direkt abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4979 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Sicherung des Automobil- standorts Eisenach Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/5012 - dazu: Alternativantrag der Frak- tion der SPD - Drucksache 4/5066 -
Von beiden Fraktionen ist nicht signalisiert worden, dass die Anträge begründet werden sollen. Demzufolge kämen wir jetzt zum Sofortbericht zu Ziffer 1 des Alternativantrags der Fraktion der SPD. Damit hat Minister Reinholz das Wort.
ich in der letzten Plenarsitzung am 19. März zur allgemeinen Problemlage von Opel und GM und zum Erhalt des Standorts Eisenach sowie zur Strategie der Landesregierung gesagt habe, gilt in seinen Grundsätzen nach wie vor. Insofern muss ich mich an der Stelle nicht wiederholen.
Zu den aktuellen Entwicklungen kann ich Folgendes berichten: Im Ergebnis der Gespräche des Bundeswirtschaftsministers zu Guttenberg mit Vertretern der amerikanischen Regierung und der GMKonzernspitze hat GM eingeräumt, dass ohne Vorbedingung ein tragfähiges Konzept vorgelegt werden muss und erst dann über staatliche Hilfen entschieden werden kann. Außerdem ist GM an einem industriellen Partner interessiert und kann sich unter bestimmten Vorausetzungen auch eine Minderheitsbeteiligung vorstellen. Der Konzern führt hierzu mit mehreren Banken und mit möglichen Investoren Gespräche. Konkrete Ergebnisse wurden aber bisher nicht vorgelegt. Klar scheint nach Aussagen der Konzernführung zu sein, dass definitiv kein frisches Geld mehr nach Europa fließt. Was eine mögliche Abschottung betrifft, gilt für die US-Seite das Gleiche wie für die deutsche Seite: Es soll kein Steuergeld auf die andere Seite des Atlantiks fließen.
Aufgrund der Entscheidung der US-Regierung vom Montag dieser Woche, GM zunächst weitere 60 Tage Frist für die Vorlage eines umfassenden und aussagekräftigen Sanierungskonzepts zu gewähren, konnte die Sitzung des Bund-Länder-Bürgschaftsausschusses am 30. März 2009 in Berlin keine neuen Erkenntnisse bringen. Die Beantwortung des Fragenkatalogs zu dem von Opel vorgelegten Restrukturierungskonzept steht daher noch aus. Was den Besuch von Frau Bundeskanzlerin Merkel am 31. März dieses Jahres im Opel-Stammwerk in Rüsselsheim betrifft, kann ich nur sagen: Die Thüringer Landesregierung unterstützt die verstärkte Investorensuche als vorrangige Maßnahme ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, was die Anträge der Fraktionen DIE LINKE und SPD betrifft, lassen Sie mich gleich vorwegnehmen: Die Thüringer Landesregierung hält die vorliegenden Vorschläge weder für sachgerecht noch für Erfolg versprechend, denn zum einen darf man bei aller Anstrengung nicht aus den Augen verlieren, dass alle Rettungsmaßnahmen immer noch direkt mit den Sanierungsbemühungen des Mutterkonzerns GM zusammenhängen - alle Maßnahmen bedürfen immer noch einer Abstimmung mit GM und unterliegen letztendlich auch der Entscheidungsgewalt der Konzernmutter -, zum anderen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt keinen Grund dafür, durch verfrühte Festlegungen auf irgendwelche Maßnahmen ohne Not den eigenen Handlungsspielraum weiter einzuschränken, denn vor Ablauf der 60-Tage-Frist der US-Regierung ist auch
Der Vorschlag der Linksfraktion, unter staatlicher Beteiligung ein Unternehmenskonsortium zu gründen, ist deshalb genauso kontraproduktiv wie der Vorschlag der SPD, eine entsprechende Opel-Holding einzurichten.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, sind wir nicht die Einzigen, die das so sehen. Auch der Betriebsratsvorsitzende des Opel-Werkes in Eisenach hat mir in unserem letzten Gespräch noch einmal verdeutlicht, wie sehr den Beschäftigten an einer Erfolg versprechenden, tragfähigen und möglichst naheliegenden und nachhaltigen Lösung gelegen ist. Er hat auch noch einmal betont, wie kontraproduktiv die derzeitige öffentliche Debatte ist. Immer neue Vorschläge - ob sinnig oder unsinnig - verunsichern nicht nur die Opelaner, sondern auch die Zulieferer. Das, meine Damen und Herren, kann ja wohl von Links oder ganz Links nicht gewollt sein. Deshalb sage ich an dieser Stelle: Trotz aller Probleme, die es zu lösen gilt, sollten alle, die damit beschäftigt sind, um eine tragfähige Lösung ringen, sich aber auch selbst in die Pflicht nehmen und nicht vorschnell mit immer neuen Ideen mehr Porzellan zerschlagen, als sie damit reparieren. Richtig ist dagegen, die Suche nach geeigneten und vor allen Dingen seriösen Interessenten bzw. Investoren zu verstärken. Es ist richtig, die Verhandlungen auf möglichst breiter Basis zu führen. Deshalb ist es der richtige Weg, dass an den laufenden Gesprächen mit Opel und GM nicht nur die vier Bundesländer, sondern auch der Bund als wichtiger Partner beteiligt sind. Alleingänge einzelner Bundesländer ohne Einbeziehung des Bundes - wie offenbar von der Linksfraktion angedacht - hält die Landesregierung für nicht zielführend. Vielmehr ist der Vorschlag von Frau Merkel zur Bildung eines Verhandlungsteams zu begrüßen, das aus Vertretern der Bundesregierung, den beteiligten Landesregierungen sowie aus Finanz- und Wirtschaftsfachleuten bestehen soll. Die Thüringer Landesregierung wird darin aktiv mitarbeiten. Es hat vorhin auch dazu eine längere Telefonschaltkonferenz mit mir gegeben.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung für den Automobilstandort Eisenach bewusst, da brauchen wir hier wirklich keine Belehrung. Derzeit werden alle in rechtlicher und finanzieller Hinsicht vertretbaren Alternativen intensiv geprüft. Das reicht von den Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung, etwa im Rahmen von Bürgschaften und Beteiligungen, bis zur Suche nach seriösen Investoren. Das ist auch der Grund, warum die Landesregierung auch Überlegungen im Rahmen eines Mietfabrik- und Leasingmodells mit einbezieht, um finanzielle Belastun
Wichtig ist an dieser Stelle die Botschaft, dass wir alle Möglichkeiten durchspielen und nichts unversucht lassen, um eine tragfähige Lösung zum Erhalt des Automobilstandorts Eisenach und der Arbeitsplätze in der Region zu finden. Das bezieht sich auch auf den persönlichen Kontakt zur Opelspitze. Die Thüringer Landesregierung steht im Kontakt mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der AdamOpel-AG, Herrn Demant, mit dem ich noch dieser Tage sehr ausführlich telefoniert habe. Ihm liegt ein Angebot zur Unterstützung durch die Landesregierung zur Bewertung aus meinem Haus vor. Sein Büro wird dazu in den nächsten Tagen mit meinem Büro einen Termin vereinbaren. Bei dem werden wir dann auch die notwendigen Details miteinander besprechen. Herzlichen Dank.
Der Sofortbericht ist gegeben. Ich frage: Wer wünscht die Aussprache zum Sofortbericht? SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE. Damit eröffne ich die Aussprache sowohl zum Sofortbericht als auch zum Antrag der Fraktion DIE LINKE und zu Ziffer 2 des SPD-Alternativantrags. Als erster Redner hat das Wort Abgeordneter Hausold, Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zeit ist fortgeschritten, vor allen Dingen schreitet sie täglich fort in Bezug auf die Sorgen, die die Opelaner in Eisenach haben und die ganze Region. Aber die Zeit ist natürlich auch im Saal fortgeschritten. Ich möchte deshalb nur auf einige Punkte, die uns wichtig sind, hier noch mal eingehen.
Herr Minister Reinholz, die Mehrheitsfraktion des Hauses hat ja letztens zwar der Dringlichkeit unseres Antrags zugestimmt, aber Sie haben das dann nicht in die Tagesordnung eingeordnet. Ich weiß nicht, vielleicht auch ein bisschen mit der Hoffnung, dass sich bis heute dann irgendetwas geklärt haben könnte. Diese Hoffnung war, wie wir wissen, äußerst trügerisch. Aber ich glaube, es ist ja vor allen Dingen auch deshalb so, weil Sie, Herr Reinholz, ja letztens schon gesagt haben, Sie können am Vorabend nicht mehr sagen als am nächsten Tag. Das, meine Damen und Herren, ist nicht der Lage geschuldet, sondern das ist dieser Landesregierung und Ihrer eigenen Person geschuldet.
Denn wer z.B. keinerlei - na ja, haben Sie denn Ihrem Minister mal gut zugehört? Der beklagt sich darüber und nimmt dafür auch noch die Belegschaft von Opel in gewisser Weise hier in Mithaftung, dass es zu viele Ideen gäbe, wie man mit Opel umgehen könnte, und dass das in der Öffentlichkeit ein Problem wäre. Wenn ich so ein ideenloser Minister wäre wie Sie, Herr Reinholz, da würde ich mich natürlich auch vor jeder Idee fürchten, die irgendwo geäußert wird in der Angelegenheit.
(Zwischenruf Reinholz, Minister für Wirt- schaft, Technologie und Arbeit: Nur Sie haben keine gescheiten Ideen, das ist das Problem dabei.)
Dann verbreiten Sie doch in diesem Zusammenhang nicht immer Falschmeldungen, z.B. die Frage, wir wollten losgelöst von der Bundesregierung, losgelöst von Europa hier Lösungen anbieten. Das ist überhaupt nicht unsere Position, sondern wir sagen sehr wohl, wir brauchen eine gemeinschaftliche Position zwischen der Bundesregierung, zwischen den beteiligten Bundesländern und mit Blick auf andere europäische Länder. Das wird uns nur in eine Lösung letzten Endes führen können, aber dafür auch ein Stück weit nur zu streiten, es überhaupt mal in den Mund zu nehmen, davor fürchten Sie sich doch in dieser Landesregierung. Deshalb war natürlich völlig klar, Sie werden bis zum heutigen Tag nichts getan haben und dass Sie nichts getan haben außer salbungsvollen Worten, das haben Sie gerade noch mal wieder nachgewiesen, meine Damen und Herren.