Protocol of the Session on March 20, 2009

Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion an den Innenausschuss federführend und begleitend an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten.

Abschließend möchte ich noch einen Satz sagen zur KFA-Spitzabrechnung für 2007. Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen, dass die Kommunen 18,7 Mio. € über die Schlüsselzuweisung zusätzlich erhalten und dies die Möglichkeiten der Kommunen zur Kofinanzierung des Konjunkturpakets erhöht. Im zweiten Teil gebe ich Ihnen recht. Es bleibt aber festzuhalten, dass die Kommunen auf dieses Geld, auf diese 18,7 Mio. € einen gesetzlichen Anspruch haben. Das Geld steht den Kommunen sowieso zu, das ist keine Wohltat der Landesregierung. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Mir liegen jetzt seitens der Abgeordneten keine weiteren Redemeldungen mehr vor, aber für die Landesregierung Herr Innenminister Scherer, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich habe mir eben überlegt, ob ich nicht die drei Rundschreiben noch mal vor

lesen muss, weil ich den Eindruck habe, dass ein Teil jedenfalls diese überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hat.

(Beifall CDU)

Im Übrigen besteht das 3. Rundschreiben schon seit dem 13. März und ist seit letzten Freitag auch schon veröffentlicht. Es ist auch zugesandt seit letzten Freitag. Es bestand also durchaus die Gelegenheit, das 3. Rundschreiben schon zur Kenntnis zu nehmen. Aber anstatt ich die Rundschreiben noch mal vorlese, möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen und meinen Beamten danken und den Beamten im Landesverwaltungsamt, die in der Lage waren, das in so kurzer Zeit auf den Weg zu bringen. Das ist nämlich auch keine Selbstverständlichkeit, denn ganz so einfach, wie es sich manche machen, ist es eben doch nicht. Ich möchte das Geschrei hören, wenn in zwei oder drei Jahren der Bund dann hier eine Prüfung macht und feststellt, dass manches schiefgelaufen ist und Rückforderungen stellt. Deshalb ist es richtig, wenn auch das Land noch mal drüberschaut, auch wenn wir den Kommunen freie Hand gegeben haben. Das Land muss drüberschauen und muss eine rechtsaufsichtliche Prüfung machen. Ich kann Ihnen mal aus dem 3. Rundschreiben vorlesen, da steht es drin, was das Land prüft. Das Land hält sich nämlich sehr stark zurück und sagt, ich prüfe wirklich nur das, was unbedingt notwendig ist zu prüfen, um am Schluss Haftungsprobleme zu vermeiden. Das ist schlicht zunächst einmal die Übereinstimmung der Maßnahme mit dem Investitionsgesetz. Diese Übereinstimmung muss da sein, da ist schon eine Krux des Ganzen drin. Vielleicht wird es ja noch repariert werden, aber im Moment ist die Rechtslage schlicht so, dass nur solche Maßnahmen gemacht werden können, die vom Bund her eine Zuständigkeit haben, das heißt, Artikel 104 b GG existiert eben und da steht es so drin und der verweist auf die Artikel 74 und 75 GG; da ist ein Katalog drin, der die Zuständigkeit des Bundes beschreibt. Was da drinsteht, darf mit Bundesmitteln gemacht werden. Ich kann daran im Moment leider - ich sage bewusst „leider“ - nichts ändern. Wenn wir bei Artikel 104 b einen Satz angefügt hätten im Grundgesetz, dass in Notlagen oder in außergewöhnlichen Lagen diese Zuständigkeitsbeschränkung nicht gilt, dann wäre uns allen besser. Dann könnten wir nämlich vieles mehr machen und da könnten wir auch die Schule innen streichen, Frau Sojka. Nur, nach den jetzigen Regeln kann ich die Schule eben nicht nur innen streichen. Ich habe das schon mal an anderer Stelle gesagt, mit ein bisschen Phantasie und Kreativität, wenn ich die Außenfassade saniere und vielleicht auch neue Fenster einbaue, dann wird natürlich auch die Innenwand beschädigt

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Kreati- vität.)

und da kann ich auch innen neu streichen, dann gehört das mit dazu. Da muss man sich halt ein paar Gedanken machen, wie man das da unterbringt.

Was die Rechtsaufsicht auch noch zu prüfen hat, ist die Zusätzlichkeit der Maßnahme. Das ist nämlich auch ein Erfordernis, das der Bund vorgeschrieben hat. Deshalb bleibt gar nichts anderes übrig, als von der Kommune zu verlangen, dass sie nachweist, dass das, was sie jetzt macht, zusätzlich ist. Das dürfte aber doch gar kein Problem machen. Jede Kommune hat doch einen Investitionsplan. Die wissen doch, was sie in den nächsten zwei, drei, vier Jahren machen wollten. Ich gehe doch mal davon aus, dass die Kommunen nichts machen, was unsinnig ist, sondern solche Sachen, die sie sowieso in den nächsten Jahren vorhatten, jetzt vorziehen. Es ist doch auf der anderen Seite eine große Chance für die Kommunen, es jetzt vorzuziehen, was sie sonst mit eigenem Geld zu 100 Prozent in zwei oder in drei Jahren finanzieren müssen. Jetzt können sie es mit zum Teil geschenktem Geld finanzieren und müssen, wenn sie finanzkräftig sind, nur 25 Prozent bezahlen. Das ist doch eine Riesenchance für die Kommunen. Deshalb verstehe ich nicht, warum die Kommunen da nicht hingehen. Das machen ja auch viele, aber es gibt natürlich auch welche, die haben die größten Probleme damit und die kann ich nicht nachvollziehen bei diesen Vorgaben vom Bund, was gemacht werden darf und was nicht gemacht werden darf, wobei man im Kindergartenbereich so gut wie alles machen kann. Die Einschränkungen beziehen sich eigentlich nur auf den Schulbereich. Da haben doch die Kommunen viele Möglichkeiten, hier etwas zu tun. Aber es gibt natürlich wieder Kommunen - und das führt dann zu langfristigen Prüfungen -, die suchen sich haarscharf am Rande der Möglichkeiten etwas aus bzw. schon über den Rand drüber. Obwohl ich eine fette Wiese habe, auf der ich grasen könnte, wird der Kopf durch den Stacheldraht gesteckt, um möglichst das Gras noch mitzunehmen, was außerhalb des Möglichen liegt. Mit dem Antrag kommen sie und wundern sich dann, wenn im Landesverwaltungsamt oder beim Landkreis jemand sitzt und sagt: Das ist aber schwierig, den Antrag zu beurteilen. Würden die normale Sachen vorschlagen, die auch zulässig sind und die eindeutig in den Rahmen passen, was hat denn da die Rechtsaufsicht groß zu prüfen? Die kann innerhalb von zwei Tagen einen Haken dranmachen und dann kann das Ding laufen. Da sehe ich nämlich kein Problem in dem Bereich.

(Zwischenruf Abg. Sojka, DIE LINKE: Ich nehme Sie beim Wort, zwei Tage.)

Ja, wenn es einfach ist, wo ist denn da das Problem?

(Zwischenruf Abg. Sojka, DIE LINKE: Das frage ich mich oft.)

Wir haben in das 3. Rundschreiben auch für die anderen Fälle eine Anhaltsfrist reingeschrieben, dass spätestens innerhalb von sechs Wochen entschieden sein muss. Wir haben in der Tat auch über eine Fiktion nachgedacht. Das haben wir intern diskutiert, ob wir nicht tatsächlich auch eine Genehmigungsfiktion reinschreiben. Aber da uns nicht so ganz klar ist, was da noch alles für - ich sage mal - zum Teil komische Anträge kommen, die viel Arbeit machen, haben wir von der Fiktion wieder abgesehen. Das war mir dann doch zu heikel, hier eine Fiktion reinzuschreiben.

Jetzt habe ich mal einfach ein paar Punkte aufgeschrieben, zu denen ich noch Stellung nehmen wollte.

Zunächst vielleicht mal zum Verteilungsschlüssel, zu dem vorhin so benannten furchtbar komplizierten Verteilungsschlüssel: So kompliziert sind die Verteilungsschlüssel doch gar nicht, zumal die Kommunen die Verteilungsschlüssel kennen. Den Verteilungsschlüssel 75 zu 25 Prozent Bürger und Fläche, den gibt es im Schulbauprogramm schon lange und den anderen Verteilungsschlüssel im Infrastrukturbereich gibt es auch schon lange. Das war letztlich auch der Grund, weil es diese Schlüssel schon gibt, dass man sich mit den kommunalen Spitzenverbänden genau auf diese Schlüssel auch geeinigt hat. Das ist nämlich falsch, wenn draußen publiziert wird, dass es hier einen Streit gäbe und die kommunalen Spitzenverbände mit diesen Verteilungsschlüsseln nicht einverstanden sind.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Lesen Sie mal, was die TA dazu schreibt.)

Das ist mir doch völlig egal, was die TA dazu schreibt. Es kommt darauf an, was richtig ist.

(Beifall CDU)

Ich kann es Ihnen sogar erläutern, wenn Sie es mir nicht glauben.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Herr Brychcy hat sich dazu geäußert, vielleicht reden Sie mal mit Herrn Brychcy.)

Herr Brychcy war dabei. Da hat ihn vielleicht die TA auch falsch verstanden. Es gab eine Besprechung mit der Landesregierung - das kann ich Ihnen eindeutig erklären, wie das war -, da ging es um diese Verteilungsschlüssel. Bei der Gelegenheit habe ich

gesagt, das wäre doch ein Armutszeugnis für die kommunalen Spitzenverbände, wenn sie sich nicht auf einen Schlüssel einigen könnten. Da gab es eine halbe Stunde Pause und da haben sich die kommunalen Spitzenverbände genau auf diese Schlüssel geeinigt und haben sie uns ins Protokoll diktiert. Wir haben sie dann am nächsten Tag im Kabinett genau so beschlossen, wie die kommunalen Spitzenverbände sie uns ins Protokoll diktiert haben. Da kann heute in der TA stehen, was will. Es ist jedenfalls so gewesen, wie ich es jetzt gesagt habe.

Beteiligungen und freie Träger und 5 Prozent und 25 Prozent: Die freien Träger sind angemessen zu berücksichtigen, das hat der Bund so vorgeschrieben. „Angemessen zu berücksichtigen“ lässt aber auch ein bisschen Spielraum übrig. Da muss man, wenn man einen Haufen freier Träger haben sollte, sich mit denen an einen Tisch setzen und miteinander reden und nicht Anträge einsammeln und dann sagen, das mache ich nicht und das nicht, ich will das hier machen. Da muss man eben gemeinsam ein bisschen was machen. Vorhin ist ein Landkreis erwähnt worden, der hat das genau so gemacht. Der hat sämtliche Bürgermeister an einen Tisch geholt und dann ist darüber geredet worden: Wer kann denn in seinem Bereich z.B. das Geld für Bildung nicht ausgeben, weil seine Kinder in den Kindergarten in der Nachbargemeinde gehen, weil er gar keinen eigenen Kindergarten mehr hat. Der braucht z.B. das Geld für die Bildung gar nicht. Der hätte aber vielleicht gern aus dem zweiten Topf für Infrastrukturmaßnahmen mehr, als er bekommt. Da haben die sich zusammengesetzt und haben eine Einigung gefunden. Er gibt aus dem Bildungstopf Geld rüber in die Kommune, dafür bekommt er für Investitionsmaßnahmen im anderen Bereich für Infrastruktur von der anderen Kommune etwas mehr Geld und kann da mehr machen. Da sind doch alle Möglichkeiten offen. Wir haben doch bewusst gesagt, die Kommunen sollen das Geld in eigener Verantwortung verteilen bzw. in eigener Verantwortung ausgeben. Das Land macht über die Rechtsaufsicht nur eine Rechtsprüfung, die, die ich vorhin genannt habe, und mehr nicht. Die Finanzierung dieses 25-Prozent-Eigenanteils, da ist doch auch nichts gelogen, weil das vorhin so gesagt wurde. 25 Prozent ist der Eigenanteil. Es gibt in Thüringen doch nicht wenige Kommunen, denen geht es doch finanziell gut. Wieso sollen die denn nicht den 25-Prozent-Eigenanteil tragen können?

(Beifall CDU)

Und denen, denen es nicht gut geht, hilft doch das Land. Wir wollen doch nicht verhindern, dass das Geld ausgegeben wird. Ich will doch auch, dass das Geld zur Konjunkturstützung ausgegeben wird. Ich habe doch nichts davon, wenn es nicht ausgegeben

wird, da holt es der Bund wieder zurück, da hat doch das Land nichts davon. Deshalb werden wir doch den Kommunen helfen, die selbst die Last nicht tragen können. Das heißt, die 20 Prozent wird das Land über den Landesausgleichsstock beisteuern. Die restlichen 5 Prozent - da ist auch nichts Gelogenes und nichts mit Hinters-Licht-Führen dran, auch wenn das jetzt ein Zufall sein mag -, das ist nun mal da, die kann doch die Kommune in der Regel aus dieser Rückzahlung der Spitzabrechnung der Schlüsselzuweisung leisten. Da hat das Land nie behauptet, dass das ein Geschenk wäre, sondern wir haben doch nur gesagt, die 5 Prozent, die die Kommunen leisten müssen in dem Fall, selbst wenn sie die ansonsten eigentlich nicht leisten können, können sie doch aus diesem Betrag leisten. Denn das ist doch ein Betrag dieser Rückzahlung aus der Spitzabrechnung der Schlüsselzuweisung, der im Haushalt nirgends eingeplant sein kann bei den Kommunen. Da können sie doch genau diese 5 Prozent - ich habe es mal für einige Kommunen nachrechnen lassen, das kommt ungefähr auf diese 5 Prozent raus - damit leisten und dann ist doch die Sache in Ordnung. Dann kann das auch in den Kommunen laufen, in denen die finanzielle Lage so ist, dass es eigentlich nicht geht. Es gibt ja zwei Kreise, die von der finanziellen Situation her nicht so gut gestellt sind.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Richtig, Kreis Nordhausen.)

Ja, ich bekomme schon gewunken, nachher findet noch ein Gespräch statt. Selbst diese zwei Kreise, der eine hat, glaube ich, mittlerweile auch einen Haushalt beschlossen und der zweite, da bin ich guter Hoffnung, dass es jetzt vielleicht auch mal funktioniert mit dem Haushalt.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das sa- gen Sie mal hier im Landtag.)

Dann kann es doch auch in diesen Kreisen vorangehen, zumindest was das Konjunkturpaket betrifft. Das andere werden wir dann eben sehen.

Zum Gesetzentwurf will ich noch was sagen, vielleicht mal von hinten angefangen mit den rentierlichen Krediten. Dazu braucht es keinen Gesetzentwurf, das ist jetzt schon so. Wer nachweist, dass der Kredit rentierlich ist, der bekommt den Kredit auch oder bekommt die Bewilligung, den Kredit nicht.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Darunter versteht jeder was anderes.)

Nein, darunter versteht nicht jeder etwas anderes. Sie machen in Ihrem Gesetz genau die richtige Einschränkung dran. Der muss natürlich in der Tat rentierlich sein und darf keine Milchmädchenrech

nung sein, wo am Schluss zwar angeblich eine Rentierlichkeit rauskommt, die aber vorn und hinten nicht stimmt. Das muss natürlich auch geprüft werden, aber das sehen Sie im Entwurf selber vor. Natürlich muss es auch noch geprüft werden. Sie machen es auch nicht pauschal, sondern sagen, er muss nachweisen, dass der Kredit rentierlich ist. Das ist aber schon gang und gäbe und das wird auch schon hier im Konjunkturprogramm so sein, ohne dass man da eine gesetzliche Regelung dafür braucht.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Es gibt unterschiedliche Entscheidungen dazu, Herr Scherer.)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Aus der Erfahrung heraus ist das wirklich so.)

Die Erfahrung habe ich so nicht und deshalb meine ich, dass man das auch nicht braucht. Zu dem anderen ist meine Meinung genauso, dass man das nicht braucht. Wir haben die Möglichkeit, das Geld jetzt auszugeben, ohne jetzt schon einen Nachtragshaushalt zu beschließen. Vorhin ist es abgehandelt worden, ich muss es nicht noch mal im Einzelnen sagen. Aber davon abgesehen, wenn die Kommune, was richtig ist, mit den ganzen Maßnahmen noch den Gemeinderat oder den Stadtrat befasst, das soll sie, das muss sie auch, was hindert denn den Stadtrat daran, diesen Beschluss auch für den Nachtragshaushalt zu fassen. Das ist doch keine große Sache. Wenn er sich sowieso drei Stunden unterhält, welche Maßnahmen gemacht und welche nicht gemacht werden sollen, wo ist denn da das große Hindernis, auch noch einen Beschluss zum Nachtragshaushalt zu fassen. Aber man kann es doch genauso gut am Ende des Jahres machen. Es ist jedenfalls keinerlei Hindernis, das Geld jetzt auszugeben. Ich kann das Geld jetzt ausgeben und kann den Nachtragshaushalt auch noch im November und Dezember machen. Deswegen jetzt von dem Grundsatz abzugehen und zu sagen, ich verzichte hier völlig darauf, das wirft das System um, und wenn es nicht notwendig ist, das System umzuwerfen, dann muss man es auch nicht tun.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das Land macht auch keinen Nachtrags- haushalt). Das Land braucht auch keinen Nachtragshaushalt, weil es hier ohne Nachtragshaushalt geht. (Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Es gibt aber Leute, die sehen das anders.)

Jetzt lassen Sie mich ganz zum Schluss, weil Sie auch alle in den Kommunen beteiligt sind als Gemeinde- oder Stadträte zum Teil, noch mal einen Appell an Sie richten: Sorgen Sie doch mit dafür, dass Sachen ausgesucht werden, dass Maßnahmen ausgesucht werden, die auch unter Artikel 104 b ff. passen, und zwar eindeutig darunter passen. Dann haben Sie auch ganz schnell einen Haken dran und dann kann es auch ganz schnell vorangehen. Suchen Sie sich in Ihren Kommunen nicht die Sachen aus, wo man dann fünf Tage darüber streiten kann, ob das noch gerade so geht oder ob es nicht geht. Eine energetische Sanierung ist eben kein Neubau. Ich kann natürlich versuchen, fünf Winkelzüge zu machen, um einen Neubau auch noch unter energetische Sanierung zu fassen. Sanierung ist etwas anderes als ein Neubau. Da kann ich natürlich hingehen und sagen, das rechne ich, wenn ich das und das alles abreiße, und dann spare ich so viel Heizöl, und wenn ich etwas Neues baue, dann kostet es weniger an Heizenergie. Es mag vielleicht am Schluss sein, dass das geht mit vielen Winkelzügen, aber Sie verursachen mit so etwas eine länger dauernde Prüfung. Das muss nicht sein. Es gibt doch sicher in den Kommunen auch Maßnahmen, die aus diesem Paket schnell gemacht werden sollen. Das ist der Sinn der Sache, die Konjunktur anzukurbeln. Der Sinn des Konjunkturpakets ist es nicht, den Kommunen viel Geld zu geben, sondern der Sinn des Pakets ist es, die Konjunktur anzukurbeln. Da würde ich Sie herzlichst bitten, sich auch in diesem Sinn einzusetzen. Danke schön.

(Beifall CDU)

Herr Abgeordneter Fiedler, wollen Sie noch eine Redemeldung anmelden?

(Zuruf Abg. Fiedler, CDU: Nein, eine Frage stellen.)

Dann müssen wir den Innenminister fragen. Herr Minister, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Fiedler.

Ja.

Herr Minister, würden Sie es für richtig erachten, wenn man kurzfristig mal alle Landräte, alle kommunalaufsichtlich Verantwortlichen und das Landesverwaltungsamt durch die oberste Behörde zusammennimmt, um ein gleichmäßiges Bild des Verwaltungshandelns im Freistaat diesbezüglich auf den

Weg zu bringen?

Das kann man gern tun, das haben wir aber im Grundsatz schon getan, weil wir schon vor zwei Wochen - da war es, glaube ich - sämtliche Kommunalaufsichten zusammengenommen haben und denen schon erklärt haben, wie das vorangehen soll und wie es mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand auch gemacht werden soll. Das können wir gern wiederholen und das werden wir sowieso wiederholen müssen, weil immer wieder Zweifelsfragen auftauchen. Es wissen auch alle Landräte und alle Oberbürgermeister, wenn es Probleme gibt, wenn es Zweifelsfragen gibt in Bezug auf Projekte, dann mögen sie es bitte sammeln und dem Landesverwaltungsamt hinlegen, damit man einen Überblick darüber bekommt, wo denn die Probleme liegen. Dann wird das Landesverwaltungsamt sich dieser Probleme auch sehr schnell annehmen und sie zu lösen versuchen. Auch das ist ein Ansatz. Aber auch der Gemeinde- und Städtebund macht - ich glaube, in der nächste Woche; da kommt ein Nicken von oben - eine Versammlung zu diesem Thema, zu der der Bürgermeister usw. eingeladen hat. Da wird auch jemand aus dem Innenministerium sein - ob ich es sein werde, weiß ich im Moment nicht -, der zu Einzelfragen auch Stellung nehmen kann. Es kann natürlich in einer Versammlung auch nicht so sein, dass jeder sein Einzelproblem dann mitbringt und dieses dann vor Ort innerhalb einer Viertelstunde gelöst haben will. So kann es natürlich auch nicht gehen. Aber wir sind dran, dass, wenn irgendwo Probleme auftauchen, die auch schnell zu lösen, damit das Geld vollständig ausgegeben werden kann. Danke schön.

(Beifall CDU)