Protocol of the Session on March 20, 2009

Der Finanzmarkt gehört mit den Regeln der sozialen Marktwirtschaft geregelt. Die Finanzmärkte müssen u.a. stärker kontrolliert werden. Selbstverständlich stellt sich die Frage nach Verantwortung und Haftung. Wenn Mitarbeiter oder der Staat aufgrund von Misswirtschaft zur Rettung von Unternehmen beitragen sollen und müssen, sind hohe Managerbezüge indiskutabel. Darüber sind wir uns einig. Ich denke, die Aufsichtsräte, in denen Arbeitergeber und Arbeitnehmer vertreten sind, haben hierbei eine besondere Verantwortung.

Die staatliche Hilfeleistung für Banken ebnet aber nicht den Weg dahin, dass der Staat generell alle in der Krise befindlichen Unternehmen auffangen kann. Das würde ihn überfordern und zukünftige Generationen in unverantwortlicher Weise belasten und es widerspräche dem Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Wirtschaftliche Risiken müssen an erster Stelle vom privaten Sektor getragen werden. Die Thüringer Landesregierung setzt sich aber dort im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein, wo eine Überbrückung einer schwierigen Zeit notwendig ist, wo

Entwicklungschancen und Perspektiven bestehen. Das war so, das ist so und das wird auch so bleiben. Neben den genannten Maßnahmen greifen mit dem Konjunkturpaket I und II weitere finanzmarktwirksame Mittel. So wurde bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau befristet bis zum Ende des Jahres 2010 ein zusätzliches Finanzierungsinstrument mit einem Volumen von insgesamt bis zu 40 Mrd. € geschaffen. Die Haftungsrisiken der Hausbank, die den Kredit gewährt, können bis zu 90 Prozent bei Investitionen übernommen werden. Das heißt in anderen Worten, das Eigenobligo der Hausbanken beträgt dann nur noch 10 Prozent. Zudem wurden die KfW-Infrakstrukturprogramme für finanzschwache Kommunen um 3 Mrd. € aufgestockt. KfW-Kredite werden auch als Eigenbeitrag bei der Nutzung des Investitionsfördergesetzes durch die Kommunen anerkannt.

Die Konjunkturpakete setzen Impulse für Investitionen. So hat der Bund u.a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und andere Maßnahmen um 3 Mrd. € aufgestockt. Für das zentrale Investitionsprogramm Mittelstand werden die Mittel bis Ende 2010 um insgesamt 900 Mio. € erhöht. Im Bereich der Mobilität wird die Forschung mit zusätzlichen 500 Mio. € gefördert. Die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, kurz GRW genannt, wurden im Rahmen eines Sonderprogramms aufgestockt. Die Landesregierung stellt die volle Kofinanzierung dieses Sonderprogramms sicher. In Thüringen stehen damit 31 Mio. € Bundes- und Landesmittel zusätzlich für Bewilligungen zur Verfügung, Barmittelvolumen in 2009, und damit 242 Mio. €. Damit können auch Investitionen der Städte- und Landkreise in Infrastruktur und Tourismus verstärkt gefördert werden. Zusätzlich zur verbesserten finanziellen Ausstattung durch das sogenannte GRW-Sonderprogramm haben sich auch die Förderkonditionen für die Jahre 2009 und 2010 deutlich verbessert. Seit Jahresbeginn gelten folgende GRW-Fördersätze: Bei Errichtungsinvestitionen werden die maximalen Subventionswerte ausgeschöpft mit 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen. Bei Erweiterungsinvestitionen wurde der Basisfördersatz erhöht, nämlich von 12,5 auf 20 Prozent für kleine, von 10 auf 20 Prozent für mittlere und von 10 auf 15 Prozent für große Unternehmen. Strukturzuschläge von bis zu 15 Prozent bleiben möglich. Neu hinzugekommen ist die Förderung von baulichen Investitionen gemeinnütziger, außeruniversitärer und wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen. Das Konjunkturpaket sieht umfangreiche Investitionen der öffentlichen Hand vor. Der Bund wird 4 Mrd. €, darunter 2 Mrd. € für Verkehrswege investieren. Ich will hier auf einzelne Projekte des Bundes nicht eingehen, das würde die Liste noch mehr verlängern, aber ich denke, Sie können diese Liste sicherlich auch im Internet oder

in anderen Veröffentlichungen nachlesen. Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder Investitionen in Höhe von 13,3 Mrd. € für Länder und Kommunen. Mit diesen beachtlichen Maßnahmepaketen für die Bürgerinnen und Bürger für die Unternehmen und die öffentliche Hand setzen Bund und Länder nicht nur Signale, sondern vielmehr messbare, zukunftsweisende Impulse.

Natürlich müssen alle Maßnahmen bezahlt werden. Für Thüringen bedeutet das entsprechend eine zusätzliche finanzielle, aber auch eine verantwortbare Belastung. Die steuerlichen Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket I haben im Jahr 2009 Mindereinnahmen in Höhe von rund 25 Mio. € und in 2010 in Höhe von rund 64 Mio. € zur Folge. Aus dem Konjunkturpaket ergeben sich weitere, aus steuerlichen Maßnahmen, Mindereinnahmen für das Jahr 2009 in Höhe von 62 Mio. €, in 2010 in Höhe von rund 54 Mio. €. Zudem ergeben sich aus der Kofinanzierung der Maßnahmen aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz für die Landesmaßnahmen Ausgaben in Höhe von rund 21,2 Mio. € und dafür, dass das Land vielfach die Finanzierung für kommunalbezogene Maßnahmen übernimmt, weitere 35,5 Mio. €.

Meine Damen und Herren, das ist eine riesige Summe, aber Thüringen kann diese Lasten tragen, denn Thüringen hat in den letzten Jahren diszipliniert und überlegt gewirtschaftet. Diese Umsicht zahlt sich jetzt aus. So können aus den Mitteln der Rücklagen Mehrausgaben und steuerliche Auswirkungen der Konjunkturpakete getragen werden.

(Beifall CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit die Investitionen so schnell wie möglich getätigt werden können und um den Verwaltungs- und Zeitaufwand zu verringern, hat die Landesregierung die Vergabe von Aufträgen bis zum 31. Dezember 2010 vereinfacht. In der Vergabemittelstandsrichtlinie wurden unter anderem die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen auf 1 Mio. € und für freihändige Vergaben auf 100.000 € erhöht. Auf der Grundlage des Zukunftsinvestitionsgesetzes können in Thüringen Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 424 Mio. € schnell realisiert werden. Rund 318 Mio. € kommen vom Bund. Diese Investitionen sollen zusätzlicher Natur sein. Es geht darum, mehr zu investieren und zusätzliche Nachfrage zu schaffen.

Meine Damen und Herren, diese sogenannte Zusätzlichkeit macht natürlich auch Probleme, denn wie kann ich nachweisen, dass die Maßnahmen zusätzlich sind. In § 3 a des Zukunftsinvestitionsgesetzes wird auch eine sogenannte doppelte Zusätzlichkeit festgeschrieben. Sie ist zum einen vorhabenbezogen,

das heißt, Zusätzlichkeit ist dann gegeben, wenn die Maßnahme neu ist, also nicht schon etatisiert. Das kann auch eine bereits beabsichtigte Investition sein, sofern ihre Gesamtfinanzierung noch nicht sichergestellt ist. Zum anderen bezieht sich diese doppelte Zusätzlichkeit auf die konsolidierten Investitionsniveaus der letzten Jahre bzw. diese muss fortgeschrieben werden. Erst darüber hinausgehende Investitionen werden im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes anerkannt. In der letzten Plenarsitzung habe ich bereits diese Problematik hier vorgetragen. Mittlerweile ist die Verwaltungsvereinbarung mit einigen Änderungen und zusätzlichen Maßnahmen mit dem Bund abschließend verhandelt worden. Nunmehr sind zur Zusätzlichkeit folgende Eckpunkte vereinbart worden: Für die Summe der konsolidierten Investitionsausgaben wird ein Vergleichswert auf Basis der Jahre 2006 bis 2008 ermittelt; optional ist auch der Zeitraum 2004 bis 2008 möglich. Optional heißt, wir können den für uns günstigeren Wert dann auch als Vergleichswert vorgeben. Von diesem Wert wird beispielsweise dann auch die Rückführung des investiven Anteils der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen abgesetzt. Sie wissen, dass wir im Rahmen der Solidarpaktmittel sogenannte Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen erhalten und der investive Teil geht natürlich bei den Einnahmen zurück. Um diesen Betrag müssen wir diesen Referenzwert subtrahieren. Zum Ausgleich länderspezifischer Sondereffekte und unvorhergesehener Ereignisse wird der Wert dann noch mal um pauschal 5 Prozent vermindert. Der Thüringer Landesregierung war es wichtig, dass auch Rückgänge bei den Steuereinnahmen berücksichtigt werden. Nun ist vorgesehen, dass der ermittelte Referenzwert nachträglich um den Prozentsatz verringert wird, um den die durchschnittlichen Ist-Steuereinnahmen des Förderzeitraums hinter den Ist-Steuereinnahmen des Jahres 2008 zurückbleiben. Weitere Sondereffekte können nachträglich zusätzlich mindernd berücksichtigt werden. Das klingt sehr kompliziert und ist wahrscheinlich in den Zahlen auch nicht ganz einfach zu berechnen, aber immerhin ermöglicht es uns, dass der Referenzwert, der die Zusätzlichkeit beschreibt, auf eine reale Basis gestellt wird. Wir werden dann nicht, wenn wir diesen Wert nicht erreichen, durch Rückführungszahlung an den Bund bestraft.

Damit sind die finanziellen Belastungen und Risiken überschaubar und beherrschbar und ich freue mich, dass der Bund hier dem Anliegen vieler Länder Rechnung getragen hat. Damit ist die Balance zwischen wirtschaftlich notwendigen Zusatzinvestitionen einerseits und fiskalischer Vertretbarkeit andererseits gegeben. Von den 424 Mio. €, über die Thüringen verfügen kann, verwendet das Land 20 Prozent, also rund 84,8 Mio. € für eigene Investitionen.

Meine Damen und Herren, hier ist das Land den Kommunen weit entgegengekommen, denn im Gesetz sind nur 70 Prozent für die Kommunen und 30 Prozent für das Land vorgesehen. Das Land verzichtet auf 10 Prozent zugunsten der Kommunen. Diese werden zu 65 Prozent in Maßnahmen zur Bildung und zu 35 Prozent in die Infrastruktur investiert; das gilt sowohl für Landesprojekte als auch für die kommunalen Projekte. Für die Landesregierung haben Forschung, Universitäten und Fachhochschulen Priorität. Die Landesregierung wird in Kürze über die Maßnahme entscheiden, im Anschluss informieren wir den Landtag und die Öffentlichkeit. Maßgeblich für die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Thüringen ist - das hatte ich bereits gesagt -, dass 80 Prozent der Mittel in kommunalbezogene Investitionen fließen können. Das bedeutet, dass insgesamt 339 Mio. € bei den Kommunen zur Verfügung stehen - und zwar flächendeckend - und unmittelbar ihre Wirkung entfalten; von Geisa bis Altenburg und von Ummerstadt bis Sülzhayn. Wer nicht weiß, wo Sülzhayn liegt, das ist im obersten Norden des Freistaats. Das Land stellt damit für kommunalbezogene Investitionen knapp 32 Mio. € Bundesmittel mehr zur Verfügung, als es die Untergrenze der Verwaltungsvereinbarung vorsieht. 65 Prozent von diesen Mitteln, rund 220,5 Mio. €, kommen Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, Kindertagesstätten usw., und der Schulinfrastruktur, Schulen unter anderem, zugute. 35 Prozent, 118,8 Mio. €, werden in den Bereich der kommunalbezogenen Infrastruktur investiert. Der projektbezogene Eigenanteil der Kommunen beträgt grundsätzlich 25 Prozent; das wurde zum Teil kritisiert. Ich weise darum noch einmal auf folgende Punkte hin: Für finanzschwache Kommunen wird mit Mitteln des Landesausgleichsstocks der Mitleistungsanteil abgesenkt; hierfür stehen dem Landesausgleichsstock 13 Mio. € zur Verfügung. Ein projektbezogener Mindesteigenanteil von 5 Prozent bleibt grundsätzlich auch bei finanzschwachen Kommunen bestehen. Das Land übernimmt die kommunalen Mitleistungsanteile bei den Investitionen der freien Träger, das sind noch einmal rund 16,3 Mio. €. In der Summe sinkt damit der Kommunalmitleistungsanteil bei den kommunalbezogenen Investitionen auf durchschnittlich 14,5 Prozent auf unter 50 Mio. €. Ich weise darauf hin, dass die Kommunen in den vergangenen Jahren Schulden getilgt haben. Die Landesregierung zollt diesem vorbildlichen Wirtschaften Respekt und Anerkennung.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Jawohl.)

Im Durchschnitt wurden jeweils über 100 Mio. € jährlich Schulden abgebaut - mit steigender Tendenz.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Jawohl.)

Die Kofinanzierung der Kommunen umfasst damit weniger als ein Viertel der derzeitigen Tilgungsbeiträge der Kommunen. Unter Berücksichtigung der Mittel der Spitzabrechnung für das Jahr 2007 in Höhe von 18,7 Mio. € - das ist wahrscheinlich noch nicht so bewusst, dass die Kommunen noch einmal 18,7 Mio. € zusätzlich erhalten - schultern die Kommunen dann lediglich 30,6 Mio. € zusätzlich, die sich auf zwei bis drei Jahre verteilen. Das ist auf die Jahre verteilt nur ein Zehntel der bislang jährlichen Tilgungsbeträge. Die Landesregierung garantiert allen Kommunen ein faires und tragbares Angebot, damit sie den Investitionsrahmen in Anspruch nehmen können.

Nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden hat die Landesregierung beschlossen, die Mittel für die Kommunen nach folgendem Schlüssel zu verteilen: Im Förderbereich der Bildung werden die den Kommunen zur Verfügung stehenden Mittel nach einheitlichem Schlüssel, nämlich 75 Prozent einwohnerbezogen und 25 Prozent flächenbezogen, gleichmäßig auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Der Schlüssel findet seine Berechtigung darin, dass in der Fläche der infrastrukturelle Aufwand höher ist als in städtischen Gebieten. Auch im ländlichen Raum müssen Schulen relativ wohnortnah erreichbar sein. Der Landkreis kann bis zu maximal 65 Prozent dieser Mittel für eigene Zwecke im Bildungsbereich einsetzen, beispielsweise Schulen, aber mindestens 35 Prozent stehen den kreisangehörigen Gemeinden insbesondere für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.

Das Gesetz trägt einem Anliegen der Landesregierung Rechnung, indem die Mittel trägerneutral ausgereicht werden. Ich betone das ausdrücklich, denn die Kommunen sind deshalb auch verpflichtet, freien Trägern Mittel in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung unterstützt das Engagement der freien Träger, weil gesellschaftliche Vielfalt wichtig ist und den Bürgern eigene Entfaltungsmöglichkeiten und Selbstbestimmung ermöglicht werden. Wie bereits ausgeführt, hat die Landesregierung zur Entlastung der Kommunen entschieden, dass das Land die kommunalen Mitleistungsanteile bei Investitionen freier Träger vollständig übernimmt. Dieses ist an die Bedingung geknüpft, dass die freien Träger mindestens einen Mitleistungsanteil von 5 Prozent erbringen; damit ist die Ernsthaftigkeit des Investitionsverlangens gewährleistet. Im Bereich der Infrastruktur werden 25 Mio. € für Zwecke der Krankenhausförderung zur Verfügung gestellt. Die weiteren Mittel in Höhe von 93,8 Mio. € für die Infrastruktur - das ist immer inklusive des Mitleistungsanteils der Kommunen in Höhe von 23,4 Mio. € - werden den Kommunen mit pauschalierten Investitionsrahmen zur Verfügung gestellt. Ich sage noch einmal pauschaliert, denn das ist eine

wichtige Forderung auch der Kommunen gewesen. Bei der Verteilung der Mittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte hat die Landesregierung vorgeschlagen, dass 70 Prozent nach Bevölkerung, 15 Prozent nach Arbeitslosigkeit und 15 Prozent entsprechend der demographischen Entwicklung verteilt werden. Dieser problemorientierte Schlüssel ist sachgerecht. Es geht schließlich darum, Arbeitsplätze in der Fläche zu schaffen sowie die Infrastruktur an veränderte Bedingungen anzupassen und zukunftsfähig zu machen. Unser Vorschlag lehnt sich im Übrigen an die Schlüssel an, die der Bund im Rahmen der Städtebauförderung 2009 verwendet hat. Das heißt, es werden bei Kommunen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit mehr Mittel ankommen als bei Kommunen, die eine nicht so hohe Arbeitslosigkeit vorweisen. In den Landkreisen werden die Infrastrukturmittel zu 75 Prozent für Projekte der kreisangehörigen Gemeinden und zu höchstens 25 Prozent für Projekte der Landkreise eingesetzt. Die genannten Schlüssel für die Mittelverteilung sind mit den kommunalen Spitzenverbänden in mehreren Gesprächen beraten worden. Die beiden kommunalen Spitzenverbände sind natürlich so nicht ganz zufrieden nach den Verlautbarungen, aber ich denke, das war nur am Anfang, jetzt habe ich den Eindruck, dass sie eigentlich doch eher zufrieden sind. Ich denke, der Verteilungsschlüssel und die bestehenden Möglichkeiten, nämlich die Mittel so einzusetzen, wie es vor Ort und regional richtig und wichtig ist, ist ein wichtiger Schritt, den Kommunen entgegenzukommen. Das heißt, über die Mittelverwendung wird vor Ort entschieden und das ist der Landesregierung sehr wichtig. Es kann vorkommen, dass eine Gemeinde ihre Mittel nicht in Anspruch nehmen will. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit, sie auf eine andere Gemeinde innerhalb des Kreisgebiets zu übertragen. Wird auch hier verzichtet, kann der Landkreis die Mittel für eigene Zwecke verwenden. Die Kommunen haben bei ihren Entscheidungen freie Hand. Es muss aber sichergestellt werden - das will ich noch einmal ausdrücklich betonen -, dass die Investitionen mit Artikel 104 b Grundgesetz, dem Zukunftsinvestitionsgesetz und der Verwaltungsvereinbarung vereinbar sind.

Das bedeutet Folgendes: Für die Einzelmaßnahme muss eine Bundesgesetzgebungskompetenz bestehen. Diese Beschränkung soll nach den Ergebnissen der Beratung der Föderalismuskommission II für außergewöhnliche Notsituationen, zu denen auch die Finanz- und Wirtschaftskrise zählt, für die Zukunft aufgehoben werden. Inwieweit sich hieraus Änderungen bei der Auslegung des gerade bestehenden Zukunftsinvestitionsgesetzes ergeben könnten, wird derzeit vom Bund noch geprüft. Das wäre natürlich eine deutliche Erleichterung, denn die Fesseln des Artikels 104 b beim Geldausgeben sind erheblich. Und wer die nicht beachtet, muss mit Rückforde

rungen rechnen. Das wollen wir nicht und deswegen will ich noch einmal ausdrücklich darauf verweisen, dass die Verwendungszwecke nachgewiesen werden müssen. Die Verwendungszwecke sind auf die Bereiche Bildung und Infrastruktur beschränkt. Die Maßnahmen müssen zusätzlich sein - das hatte ich bereits gesagt - und natürlich nachhaltig. Eine Doppelförderung ist auszuschließen. Entsprechend werden die jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörden die Einhaltung des rechtlichen Rahmens bei den einzelnen Investitionen prüfen und vorhabenbezogen bescheiden. Wir wollen damit verhindern, dass entsprechende Rückforderungen unsere Kommunen vor unlösbare Probleme stellen. Die politische Verantwortung für diese Verwendung bleibt vor Ort. Um ablehnende Bescheide zu vermeiden und damit die Investitionen zügig erfolgen können, sind die Kommunen aufgefordert, die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld mit ihren Rechtsaufsichtsbehörden abzustimmen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Rundschreiben des Innenministeriums an die Kommunen verweisen. Sie dienen als Hilfestellung und enthalten beispielsweise Hinweise zur verfahrensmäßigen Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes im Haushaltsvollzug. Hierfür bedarf es übrigens auch nicht eines Gesetzes, wie es von der SPD-Fraktion vorgeschlagen wird. Der Innenminister wird hierzu noch Stellung nehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung wirkt mit ihren Entscheidungen im Rahmen des Konjunkturpakets weit darüber hinaus verantwortungsbewusst und mit Augenmaß den Folgen der Finanzkrise und der Konjunkturkrise entgegen. Sie trägt erkennbar Sorge für eine zügige Umsetzung im Interesse aller Thüringerinnen und Thüringer. Sie gibt den Kommunen Entscheidungsfreiheit und zugleich Rechtssicherheit. Sie haben alle Entscheidungsmöglichkeiten, die freien Träger sind integriert. Damit werden gesellschaftliche Vielfalt und regionale Ausgewogenheit gewährleistet. Das ist die Politik, für die diese Landesregierung steht in vielen erfolgreichen Jahren, in Zeiten der Krise und auch in Zukunft, wenn wir diese außergewöhnliche Rezession gestärkt hinter uns gelassen haben. Zu diesem Optimismus sehe ich uns alle verpflichtet, denn Schwarzmalerei wäre verantwortungslos. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht? Die Fraktion der CDU, die SPD und die Fraktion DIE LINKE. Auf Antrag aller drei Fraktionen wird es eine Beratung zum Sofortbericht zu dem Antrag der Fraktion der CDU geben, die ich hiermit eröffne. Ich eröffne gleichzeitig die Aussprache zu

dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4926. Ich erteile Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben jetzt den Sofortbericht gehört. Zunächst machen sich dazu einige Anmerkungen erforderlich, bevor ich mich dann schwerpunktmäßig mit der Säule des Konjunkturprogramms beschäftige, die sich auf die Investitionsverstärkung bei den Kommunen richtet.

Herr Zeh, Sie haben gesagt, Bundes- und Landesregierung hätten schnell gehandelt. Diese Landesregierung hat im Dezember 2008, also vor nicht einmal drei Monaten, immer noch gar nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass es sich um eine Krise handelt. Der Wirtschaftsminister hat von einer Delle gesprochen und dergleichen. Schnelles Handeln sieht anders aus. Jetzt haben Sie immer noch nicht die Ursachen dieser Krise erkannt oder wollen sie zumindest in der Öffentlichkeit nicht thematisieren. Aber nur, wenn Sie das machen, wenn Sie sich mit den Ursachen der jetzigen Krise beschäftigen, kann Politik auch zielgenau reagieren. Sie sprechen immer noch davon, dass es sich angeblich um eine Finanzkrise handelt, die von den USA ausging. Wir sind anderer Überzeugung und diese Überzeugung teilt zunehmend eine Mehrheit. Es handelt sich um eine Systemkrise.

(Beifall DIE LINKE)

Wer das nicht zur Kenntnis nimmt, wird mit seinen Maßnahmen immer nur an der Oberfläche bleiben. Dass Sie das machen und auch die Bundespolitik das macht, zeigt zum Beispiel die zunächst ausschließliche Orientierung auf den sogenannten Rettungsschirm für Banken. Das heißt, da werden Milliardenbeträge in ein System gepumpt, ohne aber am System irgendetwas zu ändern.

(Unruhe CDU)

Damit begegnen Sie zwar aktuell dieser Krise, aber weil Sie nicht die Ursachen angehen, werden wir in zyklischen Abständen immer wieder vor den gleichen Problemen stehen. Viel wirksamer wäre es gewesen, neben diesen Sofortmaßnahmen für Banken, um den Zusammenbruch zu verhindern; das war notwendig, auch darüber nachzudenken, wo denn der Rettungsschirm für Menschen in diesem Land bleibt.

(Beifall DIE LINKE)

Wie der Rettungsschirm für Menschen bei Ihnen aussieht, machen allein die skandalösen Vorgänge

im Zusammenhang mit dem einmaligen Kinderzuschlag von 100 € für Bedarfsgemeinschaften, also im Bereich SGB II oder Hartz IV klar. Jetzt stellt sich heraus, nachdem Sie zumindest dafür Sorge getragen haben, dass das nicht auf den Regelsatz angerechnet wird wie das Kindergeld, dass bei Alleinerziehenden, also gerade denen, die es am dringendsten brauchen, eine hälftige Anrechnung mit dem Unterhalt des anderen Erziehungsberechtigten erfolgt. Da müssen Sie doch mal überlegen - auf der einen Seite nahezu 500 Mrd. € für Banken und bei den sozial Bedürftigen können Sie nicht einmal dafür Sorge tragen, dass 100 € einmaliger Zuschuss für die Kinder tatsächlich bei den Betroffenen ankommen.

(Zwischenruf Müller, Kultusminister: Sie haben es nicht begriffen.)

Das ist das Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen. Aber es ist kein Wunder, wenn sich die Landesregierung immer noch auf Prof. Sinn bezieht, der uns seit Jahren Unsinn erzählt hat, wie sich jetzt herausstellt, mit seinem neoliberalen Kurs kann es ja nichts werden. Sie müssen sich einfach andere Berater suchen. Wir können Ihnen da aushelfen.

(Beifall DIE LINKE)

(Heiterkeit CDU)

Das muss gesagt werden. Wir haben richtig tolle Leute. Oskar Lafontaine hat die Ursachen dieser Krise schon vor 10 Jahren beschrieben und da ist er ausgelacht worden.

(Heiterkeit CDU, SPD)

Aber er war konsequent. Er hat gesagt, dieses Schröder-Kabinett aus Rot-Grün, das muss in die Katastrophe führen. Und er hat die Konsequenzen gezogen.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Er war feige.)

Der war feige, ja, ja.

Dass wir uns in einer Systemkrise befinden, Herr Zeh, will ich Ihnen an einem Beispiel verdeutlichen. Kabelwerk Vacha - ein französischer Konzern hat eine Produktionsstätte hier übernommen mit hoher Förderung im Millionenbereich. Das ist die produktivste Produktionsstätte in der Bundesrepublik innerhalb dieser Konzernstruktur - die haben sechs Produktionsstätten. Durch die Konzernstruktur wird diese Betriebsstätte gezwungen, ihre Zulieferung nur aus Konzernunternehmen zu überhöhten Preisen zu beziehen. Das führt zum Ausbluten dieser Betriebsstätte und zu Verlusten und dann werden diese

Verluste zum Anlass genommen, über Nacht diese Betriebsstätte zu schließen mit der Konsequenz - Vacha, das liegt fast an der Rhön -, dass dort ein strukturbestimmtes Unternehmen verschwindet, direkt 180 Arbeitsplätze, bei den Zulieferern noch einmal 120 Arbeitsplätze. Die Landesregierung hebt die Hände und sagt, wir können nichts machen, das ist eben Marktwirtschaft. Wo leben wir denn? Die Beschäftigten sagen, aufgrund der hohen Förderung war das ein volkseigener Betrieb, weil da kaum Kapital des privaten Investors drin war. Und wenn er alles rausgezogen hat, zieht er einfach weiter und die Politik tut so, als könnten wir nicht handeln. Dafür wären Rettungsschirme notwendig, Rettungsschirme für die Arbeitsplätze, weil das Unternehmen produktiv ist und nur durch den Willen des Konzerns in diese Situation gekommen ist, weil die Konzernspitze kein Interesse an Arbeitsplätzen hat, sondern nur ein Interesse an Rendite oder Profit. Das sind die Ursachen. Mit denen müssen Sie sich beschäftigen, sonst kommen wir hier überhaupt nicht weiter.

Herr Zeh, wenn Sie sagen, es handelt sich nicht um eine Krise der sozialen Marktwirtschaft, na, da lachen die Leute draußen doch langsam. Wenn Arbeitsplätze massenweise verloren gehen und die Beschäftigten gezwungen werden, immer weiter einen eigenen Anteil für die Sicherung von Unternehmen zu leisten und das trotzdem nicht hilft und daraus geringeres Arbeitslosengeld oder dergleichen resultiert, was hat denn das noch mit sozialer Marktwirtschaft zu tun. Soziale Marktwirtschaft ist ein Interessenausgleich, der findet zurzeit nicht statt, sondern die Krise wird zulasten der Arbeitnehmer und der sozial Schwachen in diesem Lande behoben. Das ist in Ihren Augen dann soziale Marktwirtschaft. Wenn Sie da mehr soziale Marktwirtschaft im Bereich des Finanzsektors fordern, müssen Sie doch einmal Vorschläge machen, wie Sie sich das vorstellen.

Die Bundesrepublik erwirbt für 18 Mrd. € 25 Prozent an der Commerzbank. Wenn wir das vor einem halben Jahr gefordert hätten, hätte hier die Mittelbank wieder aufgeschrien, hätten dem Verfassungsschutz gesagt, der Kuschel muss weg, weil er Verfassungsfeind ist.

(Zwischenruf Abg. Wackernagel, CDU: Das stimmt.)

Jetzt machen Sie das.