Weitere Redeanmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Damit hat das Wort der Herr Innenminister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, also, Herr Kuschel, auch wenn es gut gemeint war, eine Hilfe ist dieser Gesetzentwurf wirklich nicht.
Ich will auf die rechtlichen Unzulänglichkeiten, die der Entwurf enthält - Sie haben mich vorhin ja als Jurist angesprochen - erst gar nicht eingehen, da würden wir noch in einer halben Stunde hier stehen. Ich will nur zwei, drei Punkte dazu sagen in aller Kürze. Die Vorstellungen, die Sie damit verbinden, indem Sie ein solches Gremium einführen, die helfen schlicht nicht weiter. Es ist eben gerade keine Verkürzung, was Sie hier machen, was Sie vorher propagiert haben, es soll einfacher werden für den Bürger, sondern es ist eine Erweiterung des Verfahrens. Wir könnten ja noch darüber diskutieren, ob Widerspruchsausschüsse einen Sinn machen, das ist eine diskussionswürdige Sache. Aber darüber zu diskutieren, ob ich Ausschüsse einführe, die gar nichts zu sagen haben, sondern die hinterher nur einen Vorschlag machen, und dann entscheidet doch wieder die ursprüngliche Widerspruchsbehörde darüber. Das macht in meinen Augen absolut keinen Sinn. Das verlängert das Verfahren nur. Sie führen eine neue Instanz ein, die keinerlei Wirkung hat.
Das ist ein schöner Ausschuss, da kann man mal darüber debattieren. Der macht dann einen Vorschlag. Und dann geht das Verfahren wieder an diese Widerspruchsbehörde, die ursprünglich im Gesetz drinsteht. Die entscheidet dann, und zwar ohne Bindung an das, was vorher dieser sogenannte Ausschuss - das ist dann nämlich kein Widerspruchsausschuss -, empfohlen hat. Das ist der eine Punkt, es ist wirkungslos.
Der zweite Punkt - es wird teuer. Sie führen einfach eine zusätzliche „Instanz“, auch wenn es keine richtige Instanz ist, ein. Das kostet Geld. Was wird denn der Bürger machen, wenn er vor diesen Ausschuss geladen wird? Der bringt seinen Rechtsanwalt mit. Der Rechtsanwalt verdient ordentlich
Gebühren in dem Fall. Da schaffen Sie ein neues Betätigungsfeld für Rechtsanwälte, indem Sie so einen Ausschuss aufmachen. Das hat also keinen sinnvollen Effekt, wenn Sie für die Verwaltungsakte, die von Landesseite erlassen werden, sagen, na gut, da wollen wir keinen Ausschuss, damit beschäftigen wir den Bürgerbeauftragten. Haben Sie sich mal überlegt, wie viel Bescheide das sind, die innerhalb der Landesverwaltung erlassen werden im Monat? Da können Sie nicht den Bürgerbeauftragten damit beschäftigen, da müssen Sie eine Bürgerbeauftragtenbehörde mit 100 Mann einrichten, die kann das dann machen. Aber anders wird das wohl nicht gehen.
Also, es ist ein Beitrag zur zusätzlichen Bürokratisierung und sonst in meinen Augen nichts. Deshalb ist das, wenn man nicht über richtige Ausschüsse diskutieren will, hier eine Lösung, über die man nicht diskutieren braucht. Danke schön.
Weitere Wortmeldungen liegen doch noch vor, Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE. Ich möchte nur vorher feststellen, dass ich zuvor mit den Fraktionen Einvernehmen erzielt hatte, dass wir diesen Punkt abarbeiten und danach die Fragestunde aufrufen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur wenige Anmerkungen, aber die sind wichtig dann bei der Entscheidung, ob der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen wird.
Herr Kölbel hat sich damit auseinandergesetzt und gesagt, es gibt eine Vielzahl von Fragen. Das akzeptieren wir, das haben wir ja gesagt. Das spricht dafür, die Ausschussberatung zu nutzen, um diese Fragen zu beantworten. Sie hatten Zweifel, ob unser Vorschlag der Bildung von Widerspruchsausschüssen tatsächlich eine Wirkung erzielt, also die Wirkung, die wir mit dem Gesetz dann entsprechend verfolgen, nämlich Beschleunigung des Verfahrens, mehr Transparenz und Demokratisierung. Auch der Innenminister hat formuliert, dass das eher zu einer Verfahrensverlängerung führt.
Da will ich noch mal auf die kommunale Praxis verweisen, weil wir davon überzeugt sind, dass sowohl Herr Kölbel als auch Sie, Herr Innenminister, dort die Situation falsch einschätzen. Allein die Existenz solcher Widerspruchsausschüsse als beratendes Gremium wird Verwaltungshandeln beeinflussen. Das heißt, bevor eine Behörde einen Verwaltungsakt
erlassen wird - es geht ja um belastende Verwaltungsakte im Regelfall, nicht um begünstigende -, wird die Behörde mit den Betroffenen bereits den Dialog suchen, um eben zu verhindern, dass der Bürger überhaupt Widerspruch einlegt. Die Behörde, die ein ordentliches Verhältnis zu den Bürgern hat, kann davon ausgehen, dass sich die Anzahl der Widerspruchsverfahren auf ein verträgliches Maß reduziert.
Ich hatte gesagt, die meisten Widerspruchsverfahren resultieren aus fehlender Information und dass die Leute kein Verständnis haben, was denn eigentlich Anlass, Hintergrund, Rechtsfolgen bestimmter Verwaltungsentscheidungen sind. Klar, Sie müssen natürlich immer damit rechnen, dass es auch vereinzelt Leute gibt, dazu würde ich mich zählen, die grundsätzlich Widerspruchsverfahren als ein wesentliches Element der Selbstkontrolle der Verwaltung betrachtet und deshalb vom Grundsatz her erst mal Widerspruch einlegt, damit die Verwaltung sich noch mal selbst überprüft. Das ist doch die Ausnahme. Der Regelfall ist doch, der Bürger möchte, wenn es geht mit einer Behörde und dem Gericht nichts zu tun haben. Deswegen sagen wir, schon die Existenz wird das Verwaltungshandeln beeinflussen. Das ist übrigens schon so bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Schon allein, weil es das Instrument gibt, wird sich die Gemeinde immer überlegen, welche Entscheidungen sie trift. Denn sie muss immer damit rechnen, dass gegebenenfalls Bürger selbst die Initiative ergreifen, um anstelle des Gemeinderates der Gemeinde eine Entscheidung herbeizuführen.
Wir sind davon überzeugt, dass wir hier eine vergleichbare Wirkung erreichen. Weil die Behörde davon ausgehen muss, dass, wenn ihr Bescheid unklar ist, sich der Bürger mit Rechtsmitteln dagegen zur Wehr setzt und dann ein Widerspruchsausschuss auch das behördliche Handeln überprüft, wird die Behörde im Vorfeld schon alles versuchen, um das zu verhindern. Dazu will ich noch mal sagen, der Umgang mit Bürgern verursacht immer Kosten. Wenn ich Ihrer Argumentation folge und das sehr eng anwenden würde auf behördliches Handeln, dann wäre das behördliche Handeln dann am effizientesten, wenn es den Bürger nicht gäbe. Dann fragt man sich aber, wofür ist die Behörde noch da? Da könnte man sagen, damit sie sich untereinander beschäftigen. Das haben wir ja auch, das sind sogenannte Transaktionskosten. Da beschweren sich übrigens viele Behörden, dass viel zu hoher Arbeitsumfang damit gebunden wird, damit sie sich untereinander beschäftigen. Aber wir haben einen anderen Anspruch. Für uns sind die Behörden in erster
Linie für den Bürger da. Damit sind wir uns im Klaren, dass das mit Kosten verbunden ist. Aber Sie werden verstehen, es ist kaum vermittelbar, dass die Kostenfrage so entscheidend sein soll bei den kommunalen Ausschüssen, die ehrenamtlich arbeiten. Ob der Widerspruchsführer einen Rechtsanwalt hinzuzieht oder nicht, ist ganz allein seine Entscheidung. Wir sagen aber noch einmal, wenn es gelingt, nur einen Teil der Widerspruchsverfahren gütig zu erledigen, dann sparen alle. Dann spart der Bürger Kosten und das sind nicht nur die unmittelbaren Gerichts- und Anwaltskosten, sondern man muss mal berechnen, wie viel Zeit und Nerven man bei solchen Verfahren lässt.
Herr Innenminister, Sie haben selbst - ich muss da noch mal auf gestern verweisen - in Ihrer Aussage vor dem Verfassungsgericht gesagt, die Vielzahl der Verfahren in den Jahren 2003 und 2004 hätten zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen geführt. Da haben Sie doch selbst gesagt, wie kompliziert das alles ist und da nehme ich Sie mal beim Wort, Sie wollen nicht, dass wieder bürgerkriegsähnliche Zustände entstehen. Wir wollen, dass die Behörde ordentlich mit den Bürgern umgeht. Da sagen wir noch mal, da sind diese Ausschüsse durchaus geeignet. Bei den Landesbehörden, dem Bürgerbeauftragten glaube ich schon, dass jede Landesbehörde genauso denken und sagen wird, bevor wir uns diesem Verfahren bei dem Bürgerbeauftragten stellen, da überprüfen wir uns selbstkritisch und versuchen, das Verwaltungshandeln so auszurichten, dass möglichst der Bürger das akzeptiert. Andererseits sage ich Ihnen noch, das wäre auch eine spannende Diskussion, Sie haben die juristischen Mängel nur abstrakt benannt. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten sie hier mal schon konkret benannt, weil wir immer lernfähig sind und nehmen gern Hinweise von Ihnen auf.
Dafür ist eine Landesregierung auch da. Es ist ein Wechselspiel zwischen Landesregierung und Landtag, wir formulieren politische Zielstellungen, Sie müssen sie umsetzen und da sind Hinweise immer in Ordnung. Sie haben damit schlechte Erfahrungen mit dem Wechselspiel mit Ihrer Fraktion, weil eine Vielzahl Ihrer Gesetze sind dann beim Verfassungsgericht gelandet und dort grandios gescheitert. Insofern müssen Sie mit Ihren Vorhaltungen ein wenig vorsichtig sein, weil von uns ist kein Gesetz bisher beim Verfassungsgericht gekippt.
Sie können zustimmen und können es dann machen, von daher immer mal vorsichtig. Werben Sie in Ihrer Fraktion dafür, dass wir diesen Gesetzent
wurf in den Ausschüssen weiterberaten. Frau Präsidentin, ich habe nicht mehr ganz in Erinnerung, Herr Baumann hat nach meiner Wahrnehmung nur den Justizausschuss genannt, wir würden gern noch den Innenausschuss hinzuziehen, weil es sich ja um eine kommunale Frage handelt. Deswegen die Ergänzung: Innenausschuss. Danke.
Weitere Wortmeldungen liegen nun nicht mehr vor. Damit schließe ich die Aussprache. Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf sowohl an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten als auch an den Innenausschuss zu überweisen. Darüber lasse ich jetzt abstimmen.
Wer möchte, dass der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen gibt es keine. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten mehrheitlich abgelehnt worden.
Wer möchte, dass der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen gibt es keine. Damit ist auch diese Überweisung mehrheitlich abgelehnt worden. Insofern kann ich den Tagesordnungspunkt für heute schließen.
Bevor ich jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 27 „Fragestunde“ komme, möchte ich darauf verweisen, dass die Fraktionen übereingekommen sind, die beiden Punkte, die heute auf jeden Fall abzuarbeiten sind: Tagesordnungspunkt 22, das war die „Auftragskostenpauschale“ und der TOP 23 a), der neue zum Thema „Kaliproduktion in Hessen und Thüringen“, diese beiden Punkte werden unmittelbar nach der Fragestunde aufgerufen, damit sich jeder darauf einrichten kann.
und wir kommen zur ersten Mündlichen Anfrage, Abgeordnete Leukefeld, Fraktion DIE LINKE, Drucksache 4/4802.
Im Freien Wort vom 24. Dezember 2008 war unter der Überschrift "Auch Köhler kämpft für das Museum" zu lesen: "Viel Lob, aber zu wenig Geld: Der Thüringer Wintersportausstellung in Oberhof stehen schwere Zeiten bevor. Dass die Oberhofer Ausstellung große Probleme hat, ist der Fachabteilung im zuständigen Kultusministerium bisher aber unbekannt. Eine Oberhofer Bitte um Unterstützung liegt in Erfurt nicht vor."
1. Ist der Landesregierung bekannt, dass in Oberhof eine Wintersportausstellung besteht, die bereits 100.000 Besucher begrüßen konnte, in ihrer Fortexistenz aber finanziell und personell gefährdet ist?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Weiterführung der Ausstellung, insbesondere durch die Finanzierung von Personal, dauerhaft zu sichern?
4. Welche Unterstützung kann die Landesregierung der inhaltlichen Ausgestaltung und Ausprägung ihres Charakters als Wintersportmuseum geben?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Die Existenz der Wintersportausstellung ist bekannt. Eine konkrete Information über finanzielle und personelle Probleme bzw. eine Existenzgefährdung der Einrichtung liegt nicht vor. Die Einrichtung ist kein Mitglied im Museumsverband Thüringen e. V. und hat bisher keinen Kontakt zum Verband oder zum zuständigen Ministerium gesucht.
Zu Frage 2: Die Wintersportausstellung ist ohne Zweifel für das Selbstverständnis und die Selbstdarstellung des Wintersports in Oberhof von Bedeutung.
Zu Frage 3: Das Thüringer Kultusministerium gewährt auf Antrag Förderungen für museale Projekte. Die Anträge von Museen werden von einem Fachbeirat mit Stellungnahmen versehen. Bisher wurden keine Anträge auf Förderung der Oberhofer Wintersportausstellung gestellt. Darüber hinaus liegen auch keinerlei Informationen über die Museumskonzeption sowie über die finanzielle und personelle Ausstattung vor. Eine Förderung ist unter diesen Umständen ausgeschlossen.
Zu Frage 4: Die Landesregierung zieht in fachlichen Fragen den Museumsverband Thüringen e.V. als Beratungsinstanz in konzeptionellen Fragen hinzu. Im Falle von Neugründungen von Museen empfiehlt die Landesregierung den Einrichtungen die Mitgliedschaft im Museumsverband, um sich dauerhaft fachliche Beratung und Kommunikation zu sichern. Der Museumsverband Thüringen e.V. erhielt am 14. Januar 2009 von dritter Seite, also nicht durch die Wintersportausstellung Oberhof, eine nicht weiter konkretisierte Information zur Situation der Sammlung, verbunden mit der Hoffnung auf Beratung und Hilfestellung. Der Vorstand des Museumsverbands beschloss daraufhin am 22. Januar 2009, möglichst schnell einen Ortstermin zu vereinbaren, obwohl das Oberhofer Museum kein Verbandsmitglied ist. Es wäre allerdings wünschenswert und angemessen, wenn sich die Einrichtung oder ihr Träger selbst zur Sache äußern würden. Danke schön.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage. Abgeordneter Gentzel, SPD-Fraktion, Drucksache 4/4810.
Kosten des Verfahrensbevollmächtigten der Landesregierung im Verfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts