Protocol of the Session on January 30, 2009

dieser PD-Leiter-Stellen nicht gelungen. Für diese Loyalität im Dienst gemeinsamen Voranbringens meinen herzlichen Dank auch an die Führungsebene.

(Beifall CDU)

Von den PD-Leitern komme ich zur für die Polizeiarbeit, aber auch für den sicherheitsempfindenden Bürger wichtigen Basis der Polizei. Die Landesregierung wird am bewährten Konzept der Kontaktbereichsbeamten festhalten. Derzeit gibt es 167 Kontaktbereiche mit 199 Dienstposten. Davon sind im Augenblick nur fünf Dienstposten nicht besetzt, die aber bald wieder nachbesetzt werden. Der Kontaktbereichsdienst hat sich zu einem wichtigen und unverzichtbaren Bindeglied zwischen Bevölkerung und Polizei entwickelt. Der Kontaktbereichsbeamte ist in meinen Augen der originäre Ansprechpartner für unsere Bürger. Er ist derjenige, der in den Gemeinden da ist, der für die Bürger da ist, der auch, wenn er seine Arbeit mit Engagement macht, und das machen viele von ihnen mit Engagement, samstags und sonntags da ist, der bei Festen in der Kommune da ist und er ist auch ein Grund, glaube ich jedenfalls, auch wenn das statistisch nicht nachgewiesen ist, für die hohe Aufklärungszahl, die die Thüringer Polizei vorzuweisen hat. Wenn in den Dörfern etwas passiert, weiß der Kontaktbereichsbeamte in der Regel schon, wer es war - einfach weil er sich im Ort auskennt, weil er mit vielen Leuten spricht, weil er der Ansprechpartner für unsere Bürger ist. Deshalb ist dieses Konzept sehr wichtig und wird auch so bleiben und wird, wenn es geht, noch weiter ausgebaut werden.

(Beifall CDU)

Zur Basis gehören aber ebenso die Inspektionen der Polizei. Für mich war wichtig, dass der von mir im Sommer letzten Jahres eingesetzte Arbeitskreis „Polizeimanagement“ alle bisherigen Vorschläge zur Strukturreform unter der Prämisse des Erhalts und der Stärkung der Basisdienststellen prüft. Erste Zwischenergebnisse dieses Arbeitskreises liegen seit Jahresende vor. Sie werden in den weiteren Diskussionsprozess einfließen.

Es hat sich aber gezeigt - und das sage ich ohne Vorbehalte -, dass die vorhandenen Vorschläge noch differenzierter betrachtet werden müssen. Zum einen muss das gesamte Aufgabenspektrum und die sich daraus für die einzelnen Polizeibehörden ergebende Belastung stärker ausgelotet werden, zum anderen sind auf Ebene der Basisinspektionen die tatsächliche Verwendungsstärke und deren Ursachen intensiver zu untersuchen. Konkret hängt die weitere Belastung zum Beispiel vom weiteren Kräftebedarf bei den Fußballspielen, insbesondere der dritten Liga, ab. Wenn wir in Zukunft Spiele auf Kreisligaebene

mit Polizei in Zugstärke begleiten müssen, dann hat dies ebenfalls Auswirkungen auf den zukünftigen Personalbedarf.

Ein anderes Beispiel für das Schwanken der tatsächlich in den Polizeiinspektionen verfügbaren Anzahl von Kräften besteht z. B. im Demonstrationsgeschehen. Da kommen schließlich nicht nur geschlossene Einheiten zum Einsatz. Sie können sich bestimmt daran erinnern, dass unsere Thüringer Polizei bundesweit in den Medien für ihr Deeskalationskonzept beim letzten Fest der Völker in Altenburg gelobt worden ist. Wesentlichen Anteil an der Umsetzung dieses Konzepts hatten die über 40 eingesetzten Kommunikationsbeamten. Das sind Beamte aus allen Polizeidirektionen, die entsprechend ausgebildet und fortgebildet werden, und dann während solcher Einsätze sowie danach, zwecks Zeitausgleichs, in ihren Stammdienststellen fehlen.

Ein anderes Beispiel ist die Aus- und Fortbildung im Bereich „integrierte Fortbildung“. In Einsatztrainings z. B. zum Thema „Amoklagen“ oder „häusliche Gewalt“ oder im Bereich „Nichtschießen/Schießen“ werden über 70 hauptamtliche Polizeivollzugsbeamte eingesetzt, die ausschließlich als Trainer für diese Aufgabengebiete arbeiten. Wenn wir hohe Fachkompetenz unserer Polizeibeamten verlangen, müssen wir uns auch der Konsequenz bewusst sein, dass dies nur durch permanente Fortbildung möglich ist. Die Liste solcher Beispiele könnte noch um einige Punkte ergänzt werden. Die Beispiele zeigen aber vor allem, dass sich der Personalbedarf der Thüringer Polizeidienststellen nicht nur anhand der Kriterien Kriminalität und Verkehrsunfallbelastung sowie der Bevölkerungszahlen, der Fläche sowie der Bevölkerungsdichte des Schutzbereichs ermitteln lassen. Deswegen werde ich mir die Zeit nehmen, die Vorschläge zu einer Strukturreform gründlich zu prüfen. Erst wenn hinsichtlich des Basisbedarfs Klarheit besteht, wird über die Struktur der Verwaltungseinheiten nachzudenken sein, nicht vorher, auch nicht bis zum 3. April, Herr Gentzel.

Natürlich ist sich die Landesregierung darüber im Klaren, dass eine leistungsfähige Polizei ausreichend Personal braucht. Gleichzeitig dürfte aber allen verantwortungsvoll Handelnden klar sein, dass ein Stellenabbau in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats unumgänglich ist und die Polizei letztlich davon nicht generell ausgenommen werden kann. Einsparungen auf Kosten der Sicherheit wird es mit dieser Landesregierung aber definitiv nicht geben. Es ist eine Politik mit Augenmaß gefragt und das gilt für Vorschläge zur Strukturreform ebenso wie für die jährlichen Einstellungszahlen, über die wir nachher sicher noch einmal diskutieren werden.

(Beifall CDU)

Diese Landesregierung und insbesondere ich wollen dafür einstehen, dass die Thüringer Polizei auch weiterhin hinsichtlich ihrer Struktur, ihrer Ausstattung und ihres Personals die bestmöglichen Rahmenbedingungen erhält, um das hohe Niveau an polizeilicher Arbeit zu halten und die Sicherheit der Bürger dieses Landes weiter in so hervorragender Weise zu gewährleisten.

Lassen Sie mich noch eines sagen: Alle hervorragende Ausstattung nützt nur dann etwas, wenn unsere Polizeibeamten in ihrem Beruf Motivation, Zufriedenheit und Anerkennung finden. All die bisher aufgezählten Maßnahmen müssen dazu dienen. Da können auch schon kleinere, geringfügig gar nicht so stark in die Kosten fallende einzelne Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sein. Ich will hier nur zwei Beispiele anführen: Bisher war es nicht zugelassen, den Dienst, wenn ein Polizeibeamter 60 Jahre alt war, noch zu verlängern. Ich sehe keinen Hinderungsgrund für Polizeibeamte, die gesundheitlich dazu in der Lage sind, die gute Beurteilungen haben und die das auch wollen, die Dienstzeit über das 60. Lebensjahr hinaus zu verlängern. Ich sehe auch keinen Grund, warum in Ausnahmefällen, nicht als die Regel, gute Polizeibeamte, verdiente Polizeibeamte nicht auch einen prüfungsfreien Aufstieg machen können,

(Beifall CDU)

wenn sie ein bestimmtes Alter erreicht und eine gute Beurteilung haben. Das sind kleine Punkte, die auch den Landeshaushalt nicht viel kosten, die aber in meinen Augen für die Motivation und für die Zufriedenheit von großer Bedeutung sind. Deshalb will ich solche Maßnahmen auch gern umsetzen. Mit ihnen will ich erreichen, dass unseren Polizeibeamten die oben angeführte Zufriedenheit und Anerkennung auch gewährleistet wird und dafür will ich neben solchen Maßnahmen das Nötige gern tun.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum zweiten Bereich - Extremismusbekämpfung: Die Abwehr extremistischer Bestrebungen hat für ein demokratisches Gemeinwesen existenziellen Charakter. Die Landesregierung hat erst im November dem Landtag ihren jüngsten Bericht zur „Initiative für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt“ vorgelegt. Ich muss deshalb an dieser Stelle nicht auf die vielfältigen Einzelmaßnahmen eingehen, die in den Geschäftsbereichen des Justiz-, Sozial-, Kultus- und des Innenministeriums umgesetzt worden sind und auch weiter umgesetzt werden. Ich will aber betonen, dass der Bericht deutlich macht, dass diese Landesregierung den politischen Extremismus mit Entschiedenheit und Nachdruck bekämpft. Der letzte Verfassungsschutzbericht kommt zum Ergebnis, dass es den extremistischen Kreisen trotz vielfältiger

Bestrebungen bislang nicht gelungen ist, die demokratischen Institutionen und die Grundwerte unseres Landes zu gefährden. Und dass dies so bleibt, das ist eine Herausforderung für alle gesellschaftlichen Kräfte. Diese Herausforderung stellt sich angesichts der diesjährigen Wahlen in besonderer Weise. Bislang wurde nur ein Vertreter einer rechtsextremen Partei in einen Thüringer Gemeinderat gewählt. Auf Kreisebene konnten die Rechtsextremisten noch keinen Erfolg verbuchen. Wir müssen alles daran setzen, dass die Abschaffung der 5-Prozent-Klausel bei den Kommunalwahlen für Extremisten nicht zum Sprungbrett in die kommunalen Parlamente wird.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Selbstverständlich müssen wir auch alles tun, um den Einzug der NPD hier in den Landtag zu verhindern. Das ist eine Aufgabe, die uns als Bürger dieses Landes fordert. Wir alle sind gefordert, Neonaziparolen aktiv entgegenzutreten, wo auch immer, bei Nachbarn und Bekannten, bei Freunden, Vereinskameraden oder bei Kollegen am Arbeitsplatz. Wir müssen unsere Mitbürger von der Notwendigkeit zur Stimmabgabe für demokratische Parteien überzeugen.

Im letzten Jahr wurde die polizeiliche Konzeption zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität aktualisiert. Die Thüringer Polizei hat damit den klaren Auftrag, gegen politisch motivierte Straftäter energisch und ohne Nachsicht vorzugehen. Das Verhindern oder das Auflösen von Skinhead-Konzerten verdeutlicht das entschlossene Vorgehen der Polizei gegen die Rechtsextremisten. Schon längst versucht diese Szene, nicht mehr große öffentliche Skinhead-Konzerte in Thüringen zu organisieren, weil sie weiß, dass ihr das nicht gelingen wird. Diese Extremisten sind daher auf kleinere Veranstaltungen mit deutlich unter 100 Teilnehmern ausgewichen, aber auch hiergegen geht die Thüringer Polizei konsequent vor. Dass wir damit einen wunden Punkt der Rechtsextremisten getroffen haben, zeigt die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei, sobald es zur zwangsweisen Auflösung eines solchen Konzertes kommt. Das Landesamt für Verfassungsschutz steht allen kommunalen Entscheidungsträgern weiter als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es darum geht, Hintergründe zu Veranstaltern oder angekündigten Musikgruppen einzuholen. Das Landesamt hat erst im letzten Herbst zusammen mit dem Gemeinde- und Städtebund eine zwölfteilige Vortragsreihe mit über 400 Teilnehmern in allen Teilen Thüringens veranstaltet und dabei über die Extremismuslage in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten informiert. Im letzten Jahr hat das Innenministerium zudem einen Leitfaden für kommunale Entscheidungsträger vorgestellt. Darin werden u.a. Hinweise gegeben, wie das Anmieten von Räumen für extremistische Veranstaltungen verhindert

werden kann. Zu den vielfältigen Maßnahmen der Landesregierung zählt auch die im Herbst letzten Jahres durchgeführte Fachtagung „Kommunale Strategien zur Stärkung von Demokratie und bürgerschaftlicher Mitgestaltung“ des Sozialministeriums.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die bereits im Bericht der Landesregierung „Initiative für Demokratie und Toleranz“ benannten Aktivitäten werden in diesem Jahr mit großem Engagement fortgeführt. Im Landessportbund hat die Beratungsstelle für Präventionsarbeit gegen Extremismus im Sport am 1. November 2008 ihre Arbeit bereits aufgenommen. Im Frühjahr wird es vier regionale Fortbildungstermine für Kommunalpolitiker zum Rechtsextremismus geben. Initiiert wurde diese Veranstaltungsreihe durch die Landesstellte Gewaltprävention in Zusammenarbeit mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen. Außerdem wird im Frühjahr ein Landespräventionstag mit dem Titel „Wie rechter Gewalt begegnen - Netzwerkaufbau in Thüringen“ stattfinden. Er richtet sich ebenfalls vorrangig an Kommunen, Veranstalter ist das Thüringer Institut für Akademische Weiterbildung in Zusammenarbeit mit der Landesregierung. Nicht zuletzt wird auch das Landesamt für Verfassungsschutz zu einer Reihe von Informationsveranstaltungen zur Extremismusabwehr einladen.

Der bereits von mir genannte Bericht der Landesregierung und die eben aufgezählten, für dieses Jahr neu geplanten Veranstaltungen machen klar, dass wir hier in Thüringen mit einer großen Bandbreite von Maßnahmen den Rechtsextremismus bekämpfen. Das macht aber auch deutlich, dass wir kein zusätzliches Programm zur Bekämpfung des Rechtsextremismus benötigen.

(Beifall CDU)

Denn es kommt nicht darauf an, dass man ein Programm vor sich herträgt, sondern dass man tatsächlich etwas unternimmt. Hier in Thüringen haben wir schon Skinhead-Konzerte aufgelöst, als in anderen Ländern die Diskussion über irgendwelche Landesprogramme noch nicht einmal begonnen hatte.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich habe jetzt viel von Rechtsextremismus gesprochen.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Sehr viel.)

Ich will aber klar herausstellen, dass wir alle extremistischen Kräfte bekämpfen,

(Beifall CDU)

die rechtsextremistischen, aber auch alle anderen. Mir ist klar, dass es an dieser Stelle dann wieder Leute gibt, die von einer ungerechtfertigten Gleichsetzung von Rechts- und Linksextremismus sprechen, darum geht es aber nicht. Es geht nicht um Vergleiche oder Gleichsetzung, es geht um den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor allen extremistischen Kräften, unabhängig davon, mit welchem ideologischen Hintergrund die Extremisten unsere Demokratie und Freiheit bekämpfen.

(Beifall CDU)

Die Landesregierung, meine Damen und Herren, steht dafür, dass Extremisten jedweder Couleur auch weiterhin die demokratischen Institutionen und die Grundwerte unseres Landes nicht in Gefahr bringen können.

Zum nächsten Punkt: Meine Damen und Herren, im letzten Jahr erschien das Grünbuch des Zukunftsforums „Öffentliche Sicherheit“. Es wurde von Bundestagsabgeordneten der Union, der SPD, der FDP und der Grünen herausgegeben und es stellt in prägnanter Weise heraus, dass wir uns beim Thema „Innere Sicherheit“ nicht nur verstärkt um Themen wie „Organisierte Kriminalität“ und „Terrorismus“, sondern mehr denn je auch um den Bereich des Katastrophenschutzes kümmern müssen. Die Landesregierung stellt sich auch in diesem Bereich ihrer Verantwortung. Wir haben deshalb in 2007 an der bundesweiten Stabsrahmenübung LÜKEX teilgenommen. Übungslage war eine weltweite Grippeepidemie oder Pandemie vielmehr. Als Konsequenz aus dieser Übung hat im letzten Herbst eine weitere Stabsrahmenübung, die Influenza 2008, auf Landesebene stattgefunden. Die Fortsetzung der weltweiten Grippepandemie war Grundlage dieser Übung. Neben der Stabsrahmenübung wurde zusammen mit dem Landratsamt Greiz das Impfen einer größeren Personenzahl konkret geübt. Bei dieser Übung wurde der neu gebildete Landeskrisenstab einem ersten erfolgreichen Testlauf unterzogen. Die bisher vorliegende Auswertung bildet eine gute Grundlage für weitere Katastrophenschutzübungen, die in Zukunft regelmäßig stattfinden sollen.

Auch über dieses Übungsgeschehen hinaus ist die Landesregierung ihrer Verantwortung für den Katastrophenschutz vollauf gerecht geworden. So wurden in den Jahren 2005 bis 2007 für die Landesaufgaben im Katastrophenschutz gemäß dem damals geltenden Brand- und Katastrophenschutzgesetz über 4 Mio. € aufgewendet. In dieser Summe sind enthalten: 1 Mio. € für die Ausstattung der Landeslager mit Spezialausrüstung und 2,4 Mio. €, mit denen die Landesregierung 22 Einsatzfahrzeuge beschafft hat, die den Landkreisen und kreisfreien

Städten für die Betreuungs- und Sanitätseinheiten zur Verfügung gestellt wurden.

Mit dem Systemwechsel im kommunalen Katastrophenschutz vom eigenen hin zum übertragenen Wirkungskreis zum 01.01.2008 wurde ein finanzieller Ausgleich für die mit der Aufgabenerfüllung verbundene Mehrbelastung der Landkreise und kreisfreien Städte geschaffen. Nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz erfolgt dieser Mehrbelastungsausgleich in Form einer Auftragskostenpauschale, die sich im Haushaltsjahr 2008 auf 5,12 Mio. € belief. Die kommunalen Aufgabenträger selbst haben bis zum Systemwechsel im eigenen Wirkungskreis insgesamt jährlich nur etwa 3 Mio. € für den Katastrophenschutz aufgewendet. Sie verfügten im letzten Jahr somit abzüglich der Beiträge für den Katastrophenschutzfonds über fast 2 Mio. € mehr als bislang für die Erfüllung ihrer nunmehr umfassenderen Aufgaben.

(Beifall CDU)

Zusätzlich hat das Land 2008 die in den Landeslagern vorzuhaltende Katastrophenschutzausstattung in einem Umfang von über 100.000 € gefördert und die privaten Hilfsorganisationen ebenfalls mit ungefähr diesem Betrag.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung will aber nicht nur ihren finanziellen Verpflichtungen beim Katastrophenschutz nachkommen, sondern auch das Engagement der ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz fördern und würdigen. Ich plane daher, noch in diesem Frühjahr eine Auszeichnung in Form einer Katastrophenschutzmedaille einzuführen. Sie soll in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen werden können, abhängig von der Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit. Es ist eine Staffelung von 15, 25 und 40 Jahren geplant.

Ein anderer wichtiger Bereich der inneren Sicherheit, in dem man ohne ehrenamtlich Aktive nicht auskommt, ist der Brandschutz. Auch in diesem Bereich ist die Landesregierung ihrer Verantwortung gerecht geworden. In den Jahren 2005 bis 2008 wurden in den Gemeinden für bauliche Maßnahmen und für die Fahrzeug- und funktechnische Ausstattung der Feuerwehren rund 20 Mio. € an Fördermitteln zugewiesen. Davon entfallen auf den Neu- bzw. Umbau von Feuerwehrgerätehäusern 9 Mio. € und auf die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und technischer Ausrüstung 11 Mio. €. Auch der Thüringer Feuerwehrverband erhielt in diesem Zeitraum eine gute Förderung von etwas mehr als 800.000 €, wobei ich an dieser Stelle auch gern mal betonen möchte, dass uns mit dem Thüringer Feuerwehrverband eine gute Zusammenarbeit verbindet. Er hat sowohl bei der Entwicklung des Gesetzes als auch

bei der Entwicklung der anschließenden Verordnung intensiv mit uns zusammengearbeitet. Wir waren uns am Schluss über die Inhalte sowohl des Gesetzes als auch der entsprechenden Verordnung sehr einig.

(Beifall CDU)

Die bauliche und technische Ausstattung unserer Feuerwehren hat große Fortschritte gemacht. Ein Beispiel, wie auch die Technik voranschreitet, ist die Rettungshundestaffel in Marlishausen. Sie konnten es den Zeitungen schon entnehmen, sie wird demnächst sogar bei der Suche nach vermissten Personen eine Drohne, also einen ferngesteuerten Flugkörper, einsetzen können. Das ist ein bundesweit einmaliges Projekt.

(Beifall CDU)

Aber, meine Damen und Herren, auch hier muss neben der Ausrüstung unsere Aufmerksamkeit vor allem auf die Personalausstattung gerichtet werden. Die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von Einsatzkräften wird eine der wesentlichen Herausforderungen der Zukunft für unsere Feuerwehren sein. Die demographische Entwicklung, die Abwanderung oder das berufsbedingte Pendeln zum weit entfernten Arbeitsplatz verringern die potenzielle Zielgruppe für unsere Feuerwehren zunehmend. Im Vergleich zu anderen Bundesländern, die letztlich alle vor demselben Problem stehen, haben wir allerdings mit den Regelungen im novellierten Brand- und Katastrophenschutzgesetz eine Vorreiterrolle übernommen. Zum Teil hat man in anderen Ländern erst jetzt angefangen, in Form von Leitbildern Lösungsansätze, wie sie hier in Thüringen bereits gesetzlich geregelt sind, zu diskutieren. Dabei möchte ich daran erinnern, dass 2007 die bis dahin rückläufige Tendenz bei der Gesamtzahl der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr erstmals gestoppt werden konnte. Mit einem Plus von 0,6 Prozent gab es einen leichten Anstieg, auch wenn dieser Anstieg - das muss man auch dazu sagen - im Wesentlichen auf dem Anstieg bei den Jugendfeuerwehren beruht. Es ist aber trotzdem eine gute Tendenz. Wenn nämlich in den Jugendfeuerwehren mehr Mitglieder sind, kann man auch darauf hoffen, dass dann der eine oder andere, mehr jedenfalls, auch dann in den aktiven Dienst übertritt. Dafür war eine gute Maßnahme, glaube ich, das Eintrittsalter bei der Jugendfeuerwehr von 10 auf 6 Jahren abzusenken. Wenn nämlich die Kinder irgendwo im Verein, im Fußballverein etc. sind, dann ist das Interesse an weiteren Vereinen, nämlich dann dem der Jugendfeuerwehr mit 10 Jahren beizutreten, verhältnismäßig gering. Deshalb war das, glaube ich, eine gute Maßnahme.

Ebenso, wie im Gesetz vorgesehen, ist die sogenannte Doppelmitgliedschaft, d. h., es wird Berufspendlern ermöglicht, nicht nur an ihrem Heimatort bei der freiwilligen Feuerwehr Mitglied zu sein, sondern auch an dem Ort, an dem sie ihrer Berufstätigkeit nachgehen, was jedenfalls in diesen Orten sehr hilfreich für die personelle Ausstattung der Feuerwehr ist. So ähnlich wie bei der Polizei, vorhin von mir erwähnt, ist das „Pensionsalter“ für die Aktiven in der freiwilligen Feuerwehr vom 62. auf das 65. Lebensjahr erhöht worden. Damit es einen etwas größeren Anreiz gibt, einen zusätzlichen Anreiz und eine Anerkennung, ist auf der einen Seite für die Jugendfeuerwehr von der projektbezogenen Förderung abgegangen worden hin zu einer Dauerförderung von 20 € pro Mitglied der Jugendfeuerwehr. Damit die Aktiven noch eine zusätzliche Anerkennung haben, ist initiiert worden, dass man sich Gedanken über die sogenannte Feuerwehrrente macht. Diese Feuerwehrrente, ich habe es gestern beim Verbandstag der Feuerwehr schon gesagt, da darf man sich natürlich keine großartige Rente vorstellen. Auch dies kann nur einen Anerkennungsbetrag für eine vieljährige aktive ehrenamtliche Tätigkeit in den freiwilligen Feuerwehren sein, aber es ist auf jeden Fall ein Anerkennungsbetrag. Es ist eine zusätzliche Anerkennung der schwierigen ehrenamtlichen Arbeit für die Feuerwehr, die sich durchaus von anderer ehrenamtlicher Arbeit so unterscheidet, dass das auch gerechtfertigt ist - für diese besondere Gruppe der ehrenamtlich Tätigen auch noch eine besondere Leistung anzubieten. Ich habe das gestern Abend etwas näher ausgeführt und will das deshalb heute nicht mehr wiederholen.

(Beifall CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte gegen Ende meiner Ausführungen an dieser Stelle allen, die bei der Polizei, bei den Feuerwehren, bei den privaten Rettungsdiensten oder beim Katastrophenschutz Dienst leisten, im Namen der Landesregierung herzlich für diesen Dienst danken. Der Dienst, der in diesen Organisationen oft unter Einsatz der eigenen Gesundheit oder sogar des eigenen Lebens geleistet wird, ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar.

(Beifall CDU)

Was ist noch zu tun - zum Ende?