Beschließen, danke, Herr Kollege Fiedler. Aber wir müssen natürlich auch sehen, die Fristen sind im Gesetz festgelegt und die Fraktion DIE LINKE hatte dazu auch schon einen Entschließungsantrag gestellt. Ich denke, nach Prüfung der Fristen ist er auch deshalb wieder zurückgezogen worden. Ich beantrage wie die Kollegen auch die Überweisung an den Innenausschuss und kann nur sagen, wir werden alle Möglichkeiten prüfen, dass wir schnellstens das Verfahren erledigen können, aber die gesetzlichen Fristen sind nach wie vor einzuhalten. Danke schön.
Ausschussüberweisung ist an den Innenausschuss beantragt worden. Habe ich einen vergessen? Nein. Dann werden wir über diese Ausschussanweisung abstimmen. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Die Überweisung an den Innenausschuss ist einstimmig vorgenommen worden.
Gesetz zur Entlastung der Ge- meinden von Kosten für den Winterdienst Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4807 - ERSTE BERATUNG
Es liegt mir keine Ankündigung vor, dass die SPD das Wort zur Begründung nehmen möchte. Ich rufe für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Schugens auf.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, man könnte sagen, alle Jahre wieder der Winter in diesem Land. Nein, die Sache ist ernster. Das Thema Winterdienst, eigentlich die Frage der Finanzierung, wird alle vier Jahre regelmäßig aufgerufen und wird in diesem Parlament behandelt. So auch der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Vorlage, eigentlich nichts Neues, meine Damen und Herren, das gleiche Ziel. Es ist sicherlich keine leichte Aufgabe, in den Kommunen im Haushalt Mittel bereitzustellen für den Winterdienst und das zur richtigen Zeit und der richtigen Stelle. Wir, meine Damen und Herren, können aber diesem Antrag nicht folgen. Ich will Ihnen auch sagen warum, weil wir der Meinung sind, es bleibt nach dem Thüringer Straßengesetz und nach dem Kommunalrecht eine Ordnungsaufgabe, die in der Kommune wahrzunehmen ist, wahrzunehmen in dem Sinne, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, egal wem diese Straße im Moment gehört. Wenn man in den Ländervergleich hineinschaut, meine Damen und Herren, sind die meisten Länder in der Rechtslage wie wir. Es gibt ganz wenige Ausnahmen und die haben auch sicher eine Begründung, weil es andere Voraussetzungen in diesen Territorien gibt oder weil sie vielleicht wohlhabender sind.
Meine Damen und Herren, was hier verlangt wird, ist eine Belastung des Landeshaushalts in einer zusätzlichen Form. Leider - muss man sagen - haben wir in einigen Jahren Ausnahmen gemacht und haben dort finanzielle Mittel außer der Reihe bereitgestellt. Nur, Sie erinnern sich alle sehr genau, dass diese Mittel, die bereitgestellt wurden als zusätzliche, zum größten Teil nicht mal abgerufen wurden. Es sind wohl in den letzten Jahren um die 40.000 gewesen. Das heißt für mich, dass die Kommunen gar nicht in der Lage waren zu begründen, warum sie zusätzliche Mittel benötigen.
die Staatswirtschaft oder möglicherweise die TSI zurück in die Landeshoheit zu holen. Nein, der Weg ist gegangen und wir werden nicht zurückgehen.
Herr Kuschel, Sie wissen doch, die Räder drehen sich immer weiter. Man muss nur aufpassen, dass man nicht drunter kommt. Alte Dinge kennen Sie doch.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen dazu sagen, ich will es nicht weiter kommentieren, denn im Jahre 2005 haben wir dieses Thema schon zweimal behandelt, in der ersten und zweiten Lesung. Wir haben damals diese Dinge begründet. Wer da noch mal nachlesen will in den alten Protokollen, der kann die Begründung finden. Ich für meine Fraktion kann Ihnen nur sagen, wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, Herr Schugens, alle Jahre wieder oder - anders gesagt - jeder Tropfen höhlt den Stein. Ich kann Ihnen sagen, dieser Tagesordnungspunkt wird immer wieder auf der Landtagssitzung hier im Thüringer Landtag stehen, so lange, bis sich endlich die Situation für Thüringens Kommunen ändert.
Denn, Herr Schugens, jedes Jahr haben wir die gleichen Probleme, die Lager sind leer, die Kassen auch, der Winter ist noch nicht vorbei - um das mal ganz zugespitzt zu sagen -, ganz zu schweigen letztendlich auch von den Folgeschäden, die der Winter und damit der Frost auf unseren Straßen hinterlässt. Dieses Jahr, meine Damen und Herren, ist es jedoch noch etwas anderes, die Forderung der Kommunen, dass das Land einen Beitrag zum Winterdienst auf den innerörtlichen Bundes- und Landesstraßen leistet, erhält ein anderes Gewicht. Denn die Kommunen erhalten Rückendeckung durch den Rechnungshof, der hinsichtlich der Kostenentwicklung beim Winterdienst ein verheerendes Urteil abgibt. Journalisten sprachen von der Entgleitung der Kosten beim Winterdienst und davon, dass sich der Bericht wie ein Kriminalroman liest, insbesondere wenn es um den Teil Winterdienst geht. Genau das, meine sehr ver
ehrten Damen und Herren, hat meine Fraktion bereits befürchtet und in der Bauausschuss-Sitzung vom November 2006 thematisiert. Übrigens kann man das wunderbar auch im Protokoll dieser Sitzung noch einmal nachlesen. Ich muss Ihnen mal eines sagen: Man musste kein Hellseher sein, um diese Fehlentwicklung zu erkennen.
In seinem Jahresbericht 2008 beanstandet der Rechnungshof die gestiegenen Kosten für den Winterdienst auf Landesstraßen seit der Privatisierung der TSI sowie mangelnde Kostentransparenz. Meine Fraktion fühlt sich wiederum einmal mehr bestätigt, haben wir doch die Privatisierung von vornherein nicht für gut befunden und haben sie auch abgelehnt. Nun haben wir das auch schwarz auf weiß, bestätigt durch den Rechnungshof. Denn der Rechnungshof stellt fest - und das ist ein Auszug aus dem Bericht -, dass das Ziel, durch die Privatisierung Kosten zu reduzieren, bis heute nicht erreicht worden ist. Auch die an die Kommunen mit dem Wegfall der bis 2001 vom Land bezahlten Winterdienstpauschale durch die Privatisierung in Aussicht gestellten sinkenden Ausgaben sind ebenso wenig eingetreten wie der damals versprochene Wettbewerb. Vielmehr haben wir mit der TSI einen Monopolisten im Land, der die Preise diktiert und die Monopolstellung auch noch ausnutzt. Ich will hier nur an die Aufkündigung der Winterdienstverträge durch die TSI Ende 2006 erinnern, wodurch die Kommunen kurzfristig, ganz kurzfristig, vor die Aufgabe gestellt wurden, entweder den neuen Vertrag mit den Knebelbedingungen von der TSI anzunehmen oder den Winterdienst selbst zu organisieren. Zwischen 2001 und 2006 haben sich die Winterdienstkosten auf Landesstraßen mehr als verdoppelt trotz Reduzierung des Landesstraßennetzes. Ähnlich stellt sich die Kostensteigerung bei den Kommunen dar, die nicht in Eigenregie die Ortsdurchfahrten räumen und streuen. Wenn in 17 Vergabeverfahren 16mal ein und dasselbe Unternehmen den Zuschlag bekommt, erscheint Wettbewerb aus unserer Sicht sehr fraglich. Um es mal mit den Worten der Rechnungsprüfer zu sagen, die sagen das nämlich viel klarer und deutlicher als wir, die sagen: „Wettbewerb konnte sich nicht entwickeln.“
Rückblickend wurden hier im Hause die mit dem Winterdienst verbundenen Probleme für die Kommunen bereits umfänglich thematisiert. Da haben Sie recht, Herr Schugens, allerdings ohne Erfolg für die Kommunen. Die Kommunen stoßen vielerorts an ihre finanziellen Grenzen, sind mit der Finanzierung dieser Aufgabe überfordert. Ich möchte da auch mal ein Beispiel nennen, denn so einfach ist es eben für kleinere Kommunen nicht, den Winterdienst zu organisieren und vor allem zu bezahlen. Ich möchte da mal ein Beispiel bringen. Zum Beispiel gibt die Gemeinde Neustadt am Rennsteig 5 Prozent ihres
gesamten Verwaltungshaushalts für den Winterdienst aus, davon ein Drittel nur allein für den Winterdienst auf Landesstraßen. Das ist eine enorme Belastung, die diese Kommune hat. Ich kann verstehen, dass kein Verständnis dafür besteht, auch noch die Kosten auf Landesstraßen übernehmen zu müssen.
Aber ich will mich nicht in Wiederholungen verlieren und hier an dieser Stelle u.a. auch an die Debatten zum Thema Anfang 2005 sowie an die bereits angeführte Auseinandersetzung hinsichtlich der Aufkündigung der gemeindlichen Winterdienstverträge durch die TSI Ende 2006 erinnern. Trotz mehrfacher und immer wiederkehrender Hilferufe aus den Kommunen hat sich die Problemlage bis heute nicht geändert - im Gegenteil; das Land hat mit dem Haushaltsjahr 2005 sich gänzlich der Pflicht entledigt und das Problem den Gemeinden allein zur Lösung überlassen. Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, entsprechend § 49 Abs. 4 Thüringer Straßengesetz zur winterlichen Räumung der Bundes- und Landesstraßen in den Ortsdurchfahrten, und das ohne jeglichen Kostenausgleich. Hier haben wir verfassungsrechtliche Bedenken, die ich bereits in der Debatte im März 2005 ausführlich dargelegt habe. Es ist aus unserer Sicht einfach nicht akzeptabel, dass das Land den Kommunen Aufgaben überträgt und sie dann letztendlich mit den Kosten alleine lässt.
Insofern und insbesondere unter Berücksichtigung der benannten Kostenexplosion und fehlender Kostentransparenz ist der erneute Vorstoß der SPD-Fraktion zur Änderung des Thüringer Straßengesetzes nachvollziehbar und auch ein Schritt in die richtige Richtung. Der uns heute zur Debatte vorliegende Entwurf ist bereits Thema der Landtagssitzung im März 2005 gewesen. Er hat zum Ziel, den Winterdienst an die Straßenbaulast zu koppeln und damit die Kommunen finanziell zu entlasten. Letzteres tragen wir uneingeschränkt mit. Ersteres stößt unsererseits in
sofern auf Bedenken, als es das gegenwärtige Chaos noch verstärkt, weil dann nämlich mehrere Auftraggeber den Winterdienst in den Ortschaften erledigen müssten, denn auf der Bundesstraße wäre der Bund, auf der Landstraße das Land, auf der Kommunalstraße die Kommune, auf der Kreisstraße der Kreis zuständig. Daher werden wir - und sehen Sie es uns insofern nach - zu gegebener Zeit analog der SPD-Fraktion ebenfalls unseren Änderungsantrag von vor vier Jahren wieder einbringen. Mit diesem schlagen wir vor, dass die Kommunen den Winterdienst weiterhin selbst für ihr gesamtes Gemeindegebiet einschließlich der Bundes- und Landesstraßen organisieren, aber dafür - und das ist ganz wichtig - einen vollständigen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Land haben. Nur so kann aus unserer Sicht eine wirkliche Optimierung erzielt werden. Eines ist unbestritten und damit komme ich zum Abschluss: Wir können unsere Kommunen mit den Problemen des Winterdienstes nicht alleinlassen. Eine Gesetzesänderung ist wichtig, Herr Schugens, wenn es nicht anders geht, dann jedes Jahr oder alle Jahre eben wieder.
Nicht nachvollziehbar ist für uns daher - das möchte ich hier auch noch einmal betonen -, dass die Landesregierung auf bestehende Gesetze verweist, so geschehen in der vergangenen Bauausschuss-Sitzung. Ich zitiere, es war ja eine öffentliche Sitzung. Da hat nämlich unser Minister gesagt: „Die Gesetzlichkeiten sind nun einmal so, wie sie sind.“ Also, Herr Minister, wenn unsere Vorfahren ähnlich gedacht hätten, dann hätten wir vielleicht noch das komplette Rechtssystem aus der Kaiserzeit oder vielleicht noch viel, viel schlimmer, das Lehnrecht aus dem Mittelalter. Ich glaube, dann brauchen wir hier auch nicht mehr den Landtag. An dieser Stelle möchte ich auch eines tun, ich möchte einmal die Landesregierung daran erinnern, dass auch die Landesregierung Gesetze ändern kann. Die Verfassung gesteht ihnen da ein Initiativrecht zu, ganz zu schweigen auch davon, dass sie natürlich auch Prozesse anschieben kann. Ich muss einmal sagen, sonst übt sich die Landesregierung ja auch nicht so in Zurückhaltung.
Mit einem entsprechenden Willen können Sie auch als Landesregierung hier ein Signal setzen. Sehr geehrter Herr Wucherpfennig, wenn Sie, wie kürzlich auf dem Neujahrsempfang der Architekten- und Ingenieurkammer kundgetan haben, im Sinne einer schnellen Umsetzung des Konjunkturpakets den Wirtschaftsminister gebeten haben, das Vergaberecht zu lockern - das ist übrigens voll meine Wellenlänge, das kann ich zu 100 Prozent nur unterstützen -, ja dann, kann ich Ihnen auch nur sagen, sollten Sie vielleicht auch einmal im Sinne unserer Kommunen mit dem Bauminister reden und das Straßengesetz ändern. Vielen Dank.
Frau Abgeordnete Enders, Sie hatten eine Antwort auf die Frage des Herrn Schugens versprochen. Herr Abgeordneter Schugens, Sie können Ihre Frage stellen.
Vielen Dank. Frau Kollegin Enders, ich habe folgende Frage: Geben Sie mir recht, dass einerseits mit dem KFA eine Regelung gefunden wurde und gefunden werden musste entsprechend des Gerichtsurteils, wo wir gar nicht mehr zurück können, und zweitens, dass die Kosten sich draußen bei der Gestaltung des Winterdienstes durchaus beeinflussen lassen durch Vertragsgestaltung etc.?
Da gebe ich Ihnen nicht recht, Herr Schugens, gerade auch was den letzten Teil Ihrer Frage Vertragsgestaltung, zum Beispiel mit der TSI betrifft. Viele Kommunen hatten einfach nur eine Möglichkeit, den Vertrag mit der TSI abzuschließen und letztendlich durch die TSI den Winterdienst organisieren zu lassen. Die TSI hat Verträge gemacht, die die Kommunen in höchster Form, wirklich in höchster Form, belasten, insbesondere wenn es um den Salzeinsatz zum Beispiel geht. Die Kommunen haben hier keine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Viele Kommunen hatten in Kürze der Zeit 2006 nur eine Möglichkeit, den Vertrag mit der TSI abzuschließen und sich dem auch völlig auszusetzen. Das hat zu hohen finanziellen Mehrbelastungen in den Kommunen letztendlich geführt. Dann sage ich noch einmal eines: Wir haben es doch heute in der Hand, das Thüringer Straßengesetz zu ändern und damit wäre das Problem für Thüringens Kommunen endgültig gelöst. Wir haben in den Jahren 2003/2004 jährlich rund 2,6 Mio. den Kommunen zur Verfügung gestellt, um ihren Winterdienst zu organisieren auf Landesstraßen. Gemessen am Landeshaushalt, am Volumen des Landeshaushalts ist das eine überschaubare Summe und wir könnten damit insbesondere die Kommunen, die stark belastet sind, also die Rennsteiggemeinden oder auch die Kommunen im Südharz, sehr gut unterstützen und das sollten wir tun. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Schugens, Sie haben recht, neu ist unser Antrag heute nicht,
aber Sie scheinen ihn trotzdem nicht gelesen zu haben, denn ich weiß nicht, wo Sie unserem Antrag entnehmen, dass wir die TSI reprivatisieren wollen. Oder wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, das ist ja alles im Straßengesetz festgelegt, so ähnlich, wie es der Minister im Bauausschuss gemacht hat. Das Straßengesetz wollen wir ändern, deswegen bitte ich Sie, lesen Sie doch noch einmal unseren Antrag. Wir wollen zwei Paragraphen im Straßengesetz ändern, nämlich den § 9 und den § 49 mit dem Ergebnis, dass künftig der Baulastträger auch für den Winterdienst in den Ortslagen zuständig sein soll. Und Frau Enders, das Chaos was Sie dann hier schildern, das sehe ich so überhaupt nicht. Die Bundesstraßen werden sowieso - da gibt es einen Vertrag mit dem Land - schon vom Land mitberäumt. Ansonsten haben wir heute schon private Winterdienste in einzelnen Orten. Die Kommunen sind an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit und der Winterdienst auf übergeordneten Straßen gehört nicht zu den Kernaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung, sondern er wird von den Gemeinden im übertragenden Wirkungskreis durchgeführt. Aus unserer Sicht verstößt die Streichung der Kostenerstattung - diese Kostenerstattung gab es letztmalig 2004 - gegen das Konnexitätsprinzip. Es wird mit der jetzigen Regelung nur zusätzlicher Verwaltungsaufwand produziert und es entstehen zusätzliche Kosten. Deswegen haben wir unseren Antrag heute wieder eingebracht, das Straßengesetz zu ändern, auch wenn ihn dieser Landtag zu Beginn der Legislaturperiode schon einmal abgelehnt hat. Wir hoffen immer noch darauf, dass die Kollegen von der CDU-Fraktion vielleicht auch lernfähig sind, zumal sich mein geschätzter Kollege Wetzel letztens im Ausschuss für glasklare Regelungen ausgesprochen hat und was ist eine klarere Regelung, als dass man sagt, der Baulastträger ist grundsätzlich auch für den Winterdienst verantwortlich.
Ein Punkt, warum wir das Thema heute wieder auf die Tagesordnung gesetzt haben, ist natürlich auch die Kostensteigerung im Winterdienst, mit der sich der Rechnungshof im Jahr 2007 beschäftigt hat. Das heißt, nicht nur der Landtag hat sich hiermit beschäftigt, sondern auch der Rechnungshof. Er hat in allen Straßenbauämtern die Ausschreibung und Abrechnung von Winterdienstleistungen geprüft und höre und schreibe, es gibt eine Kostensteigerung vom Winter 2001/2002 hin zum Winter 2005/2006 um 107 Prozent. Während im Winter 2001/2002 noch
2.400 € pro Straßenkilometer ausreichten, um den Winterdienst abzusichern, waren das im Winter 2005/2006 - und das war kein strenger Winter, das muss man auch dazusagen, erinnere sich jeder mal zurück, wir hatten ein paar Jahre lang gar keinen Winter - 5.100 € pro Kilometer. Das heißt, mehr als doppelt - um 2.700 € pro Kilometer sind die Kosten gestiegen - und der Rechnungshof macht als Hauptursache die ständig steigende Zahl der abgerechneten Einsatzkilometer aus. Da fragt man sich, wie die in milden Wintern zustande kommen. Die haben sich um 74 Prozent erhöht und das, obwohl sich das Landesstraßennetz in diesem Zeitraum um 500 Kilometer verringert hat, weil nämlich Straßen abgestuft wurden und in die Hoheit der Kreise übergeben wurden.
Frau Abgeordnete Doht, einen kleinen Moment mal bitte. Hier ist eine Unruhe im Raum, wo ich mir nicht vorstellen kann, dass sie aufmerksam den Redebeiträgen folgen können. Ich bitte darum, entweder die Gespräche draußen zu führen oder der Rednerin so zu folgen, dass man in eine gegenseitige Auseinandersetzung gehen kann.
Der Rechnungshof hat ausgerechnet, dass allein im Winter 2005/2006 von November bis März alle Landesstraßen täglich 4,81 mal hätten befahren und geräumt werden müssen, nur so lassen sich diese Kostensteigerungen erklären. Es gibt einen steigenden Verbrauch beim Streusalz um 50 Prozent, aber auch technische Möglichkeiten zur Reduzierung des Salzverbrauchs wurden nicht angewandt. Es wurde hier auch schon gesagt, die TSI hat 16 von 17 Ausschreibungen gewonnen, das heißt, sie ist der Monopolist im Land und diktiert die Preise.
Herr Schugens, da muss ich Sie schon daran erinnern, was man uns damals alles versprochen hat unter dem großen Stichwort „Deregulierung und Privatisierung der Straßenwartung und -instandhaltung“. Zumindest von den Kosteneinsparungen ist nichts gekommen. Wir haben ein Landesstraßennetz, was 3.576 Kilometer außerhalb der Ortslagen beträgt, und wenn ich das hochrechne, dann sind wir bei einer Kostensteigerung von 10 Mio. €. Wenn ich demgegenüber sehe, was die Kommunen im Rahmen der Winterdienstpauschale 2004 letztmalig erhalten haben, das waren rund 2,28 Mio. €. Das sind geringe Belastungen, wenn ich dagegen die Steigerung der 10 Mio. € sehe. Aber das Land hat die Winterdienstpauschale abgeschafft und die Kommunen sitzen letztendlich auf den erhöhten Kosten für die Ortsdurchfahrten mit fest, denn man war damals so generös, von Landesseite den Kommunen
anzubieten, ihr könnt euch ja den Verträgen mit der TSI anschließen, dann räumt die TSI bei euch mit. Viele Kommunen haben das auch gemacht. Sie hatten aber keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung der Verträge, auf die Preisgestaltung und sie haben auch nicht die Kontrollmöglichkeiten. Das Land hat die Kontrolle völlig vernachlässigt, sonst wären nicht solche horrenden Kostensteigerungen hier zustande gekommen,
so dass letztendlich die Kommunen, denen man versprochen hat, es wird preiswerter für euch, wenn ihr euch den Verträgen des Landes anschließt, am Ende noch mehr bezahlen müssen und sie können nichts dagegen tun. Nach dem Motto „friss oder stirb“ sind sie in diesen Verträgen gebunden. Die Kommunen, die sich nicht den Verträgen mit der TSI angeschlossen haben aus unterschiedlichen Gründen und den Winterdienst selbstverantwortlich regeln oder andere Auftragnehmer eingespannt haben, die sind vielleicht von den Kosten her jetzt sogar bessergestellt. Nur, es ist doch ein Irrsinn, wenn das Räumfahrzeug der TSI am Ortseingang das Räumschild hochklappt, durch den Ort fährt - und das ist die gängige Praxis - und am Ortsausgang das Schild wieder runtergeklappt wird. Das ist paradox und keine vernünftige Lösung. Deswegen sage ich, überlegen Sie, ob Sie nicht unserem Antrag zustimmen, dass der Baulastträger auch für den Winterdienst in den Ortslagen zuständig ist. Die 2,28 Mio. €, die dazu aufzuwenden wären - gut, es sind vielleicht jetzt 3 Mio. €, weil es auch Kostensteigerungen gibt -, die könnten Sie wieder einsparen, wenn das Land nämlich darauf achten würde, dass es zum einen einen wirklichen Wettbewerb gibt, dass sich auch andere Anbieter in die Verträge einbinden, die TSI hier nicht als Monopolist die Preise diktieren kann.