Ich will Ihnen das anhand von Arbeitsgrundlagen der Jugendhilfe verdeutlichen: Zwei wesentliche Prinzipien der Jugendhilfe sind die Freiwilligkeit und die Mitwirkung. Das gilt für die Arbeit mit den Eltern, den Kindern und Jugendlichen, das gilt für die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Trägern und freien Trägern. Es gilt auch für die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, wie z.B. mit der Schule. An den Mitwirkungsrechten und der Zusammensetzung der Jugendhilfeausschüsse lässt sich das ebenso erkennen wie an einer qualifizierten, von Beteiligung bestimmten Jugendhilfeplanung. Immer geht es, meine Damen und Herren, um Dialog, um Abstimmungs- und Aushandlungsprozesse und um die Suche nach dem jeweils fachlich angebrachten Weg. Im Sinne von mehr Partnerschaft wäre es klug gewesen, den Vertretern der Jugendhilfe entsprechende Mitspracherechte auch in den Gremien der Schule einzuräumen, das sage ich eigentlich als „Schulmann“. Die lediglich beratende Teilnahme an der Schulkonferenz ohne Stimmrecht zeugt davon, dass der Gedanke der Abgrenzung noch nicht überwunden ist.
Offenbar ist der Landesregierung nicht bewusst, dass der in der Schule tätige Vertreter der Jugendhilfe im Zweifelsfall bei seinem Jugendamt im einen oder anderen Fall für die Leistungen der Jugendlichen an der jeweiligen Schule eintreten soll. Ich kann Ihnen sagen, ein auf Kooperation angewiesenes Wirtschaftsunternehmen würde sich aus Eigeninteresse völlig anders verhalten. Moderne Dienstleistung sieht anders aus, ich denke, Bürokratieabbau auch.
Völlig unverständlich ist es vor dem Hintergrund, dem Kultusminister zukünftig ein weitgehendes Mitbestimmungsrecht bei der Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses einzuräumen. Offensichtlich, Frau Lieberknecht, sind Sie bei Kompetenzzugeständnissen sehr viel toleranter als der Kultusminister oder Sie merken nicht, wer da zukünftig verstärkt mit stören will. Gleichzeitig wird von der CDU, die ständig die Elternrechte betont, den Eltern der Kindertagesstättenkinder kein Mitwirkungsrecht im Landesjugendhilfeausschuss eingeräumt. Meine Damen und Herren, damit wird eigentlich auch Ihre Doppelzüngigkeit deutlich. Sie wollen dort keine Mitbestimmungsrechte der Eltern, wo sie Ihnen gefährlich werden können. Sie wissen, dass die Eltern für die erforderliche Qualität und die notwendigen Rahmenbedingungen in den Kindertagesstätten kämpfen. Das stört Sie und so wollen Sie ja Elternrechte nicht verstanden wissen, da macht es sich schon besser, stattdessen dem Kultusminister mehr Rechte
bei der Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses einzuräumen. So kann man dann notfalls künftig von zwei Seiten besser Einfluss nehmen. Das heimliche Motto für künftige Ausschüsse scheint zu sein „Ruhe ist die erste Pflicht“, vor allen Dingen „Ruhe vor den Anliegen der Eltern“. Der Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses hat dies namens des Landesjugendhilfeausschusses ja genau wie die SPD-Landtagsfraktion sehr kritisch bewertet und auch Änderungsvorschläge unterbreitet. Unsere entsprechenden Anträge wurden von der CDU-Mehrheit im Sozialausschuss abgelehnt. Das Gleiche gilt für einen Änderungsantrag mit dem Ziel, die Jugendämter beim Ausbau des Kinderschutzes und bei der Hilfswerkarbeit durch das Land finanziell bedarfsgerecht zu unterstützen - auch das ist eine Notwendigkeit, die Zusammenarbeit muss inhaltlich bewerkstelligt werden, aber sie muss auch finanziert werden; hier kann das Land sich nicht aus der Verantwortung nehmen -,
und es gilt für einen Antrag zur bedarfsgerechten Personalausstattung der Kindertagesstättenaufsicht und der Aufsicht des Landes. Abgelehnt wurde auch unser Antrag, dass Schulen im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften tatsächlich pädagogisch-erzieherische und organisatorisch-administrative Selbstständigkeit gewährt wird. Es ist ja etwas, was eigentlich in das Gesetz gar nicht hineingehört, aber die Landesregierung hat das mit hineingeschrieben: „Eigenverantwortliche Schule“. Sie tra
gen ja, Kollege Emde, seit Jahren diesen Begriff „Eigenverantwortliche Schule“ wie eine Monstranz vor sich her. Für mich ist das, und dabei bleibe ich, Etikettenschwindel. Auch mit Ihrem neuen § 40 b springen Sie zu kurz. Auch nach Verabschiedung des Gesetzes bleiben die Schulen in das enge Korsett des Thüringer Schulrechts eingezwängt. Schulscharfe Stellenausschreibungen, eigenes Budget, die Möglichkeit der Schulen Rechtsgeschäfte abzuschließen, mehr Kompetenz bei Personalentwicklung/Personalführung - all das ist ja gängige Praxis in vielen Bundesländern; in Thüringen werden die Schulen weiter darauf warten müssen. Und seit Jahren, meine Damen und Herren, werden hier von Ihnen Entwicklungspotenziale wirklich verschenkt.
Zusammenfassend kann man feststellen: Bei der Mitwirkung und Mitbestimmung von Vertretern der Jugendhilfe im Bereich der Schulen und von Elternvertretern der Kindertagesstätteneinrichtungen im Landesjugendhilfeausschuss wurden Chancen vertan. Die Konkretisierung der Verantwortung des Landes bei der Heim- und Kindertagesstättenaufsicht wurde ebenso verweigert wie eine verlässliche finanzielle Mitverantwortung beim Ausbau des Kinderschutzes. Neue Anforderungen richten sich an die Landkreise und kreisfreien Städte, die Landesregierung hingegen hält sich mit konkreten Leistungen außerordentlich zurück und - nicht zuletzt - zu einer realen Ausweitung der den Schulen eingeräumten Kompetenzen kommt es nicht. Das ist kein wirklich guter Ansatz zur Überwindung der Konfliktlinien zwischen Jugendhilfe und Schulen. Ich denke, Vertrauensbildung muss anders aussehen, auch gegenüber den Trägern der Jugendhilfe und auch gegenüber der Schulgemeinde, also den Schülern, den Lehrern und Eltern. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schön, es wird Weihnachten und dann kann man sich ja auch mal auf die gemeinsamen Dinge verständigen. Herr Döring, ich will jetzt mal nicht auf die Kritik antworten, die Sie an uns geübt haben, aber bei dem Thema „Kompetenzgerangel zwischen den Beteiligten“, wenn es um das Thema „Schule/Jugendhilfe“ geht, da gebe ich Ihnen absolut recht. Das ist ein Dauerbrenner und das wird auch noch nicht vorbei sein, wenn dieser Gesetzentwurf verabschiedet ist. Wir haben vorhin mal überschlagen, aber die Bemühungen, eine landesweite Ko
operationsvereinbarung zwischen Jugendhilfe und Schule hinzubekommen, gibt es bereits mehr als 12 Jahre.
Nein, nein, viel länger - über 12 Jahre. Das haben wir schon herausbekommen. Vielleicht bekommen wir es einmal heraus, wie lange es insgesamt gedauert hat. Aber jetzt ist es ja so weit. Es steht auf dem Papier, nur, das ist die halbe Miete. Sie müssen mit Leben gefüllt werden, diese Vereinbarungen. Sicherlich werden jetzt Schule und Jugendhilfe auf eine Augenhöhe gestellt. Es gibt auch sehr gute Beispiele im Land, wo das schon funktioniert, und das sollte uns Mut machen. Das sind dann diese Best-Practice-Beispiele, die zur Anwendung im ganzen Land kommen müssen. Vielleicht hätte es ja auch geholfen, wenn man es in der Föderalismuskommission in Berlin geschafft hätte, die Jugendhilfe in die Kompetenz der Länder zu stellen. Ich denke, da wäre uns viel geholfen in diesem Bereich. Wenn ich an die ganze Frage denke, wie man Qualität in Kindertagesstätten weiterentwickeln will, da wäre es eigentlich hilfreich, wir hätten die Gesetzgebungskompetenz in unserer Hand. Vielleicht dringt das nach Berlin.
Herr Bärwolff, ein Wort muss ich schon zu Ihnen sagen. Sie haben Schule und Schulen in Thüringen - Sie haben sie ja noch nicht lange verlassen - mit preußischen Zwangseinrichtungen verglichen. Herr Bärwolff, Sie haben das Königin-Luise-Gymnasium besucht, meine Tochter war auch dort - also alles andere habe ich erlebt, als dass das eine preußische Zwangseinrichtung wäre. Sie sind eigentlich ein Beispiel dafür, dass es vielleicht ganz gut gewesen wäre, Sie hätten Ihnen etwas über preußisches Pflichtbewusstsein und Disziplin beigebracht.
Ein Thema, was mir an dem Gesetzentwurf wichtig ist und wozu wir als CDU-Fraktion noch einmal eine Änderungsform in den Beratungsprozess eingebracht haben, das ist unser ThILLM. Wir sind froh darüber, dass das ThILLM jetzt als Institution, als eine ganz wichtige Institution im Gesetz verankert ist und damit eine Statusstärkung erfährt. Ganz wichtig ist, dass jetzt die Rolle des ThILLM festgeschrieben wird, seine Rolle im Sicherungsprozess von Qualitätsentwicklung bei der Begleitung eigenverantwortlicher
Schule. Das halten wir für ganz wichtig. Wir haben das ThILLM ja dann selbst auch diesem Qualitätssicherungsprozess unterworfen. Das heißt, das ThILLM bekommt große Eigenständigkeiten. Auf der anderen Seite muss es sich intern evaluieren, auch extern evaluieren lassen, muss eine Zielvereinbarung mit dem Kultusministerium unterschreiben - also Eigenverantwortlichkeit, Kreativität, das Loslassen von Institutionen, aber auch auf der anderen Seite natürlich diese Bildungsinstitutionen der öffentlichen Kontrolle unterwerfen. Genau das, was für Schule gelten soll, gilt auch für das ThILLM. Wir halten das für ganz wichtig, dass das ThILLM diese Selbstständigkeit mit der Verpflichtung zur Öffentlichkeitsarbeit erhält. So gesehen bitten wir einfach darum, dass dem Gesetzentwurf zugestimmt wird. Wir wissen, dass wir daran arbeiten müssen, dass die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule mit Leben erfüllt wird. Genauso wie das Thema, Eigenverantwortlichkeit der Schule weiterzuentwickeln, nicht nur eine Plattitüde sein darf, sondern auch mit Leben gefüllt werden muss.
Herr Abgeordneter Emde, Abgeordneter Döring möchte Ihnen gern eine Frage stellen. Gestatten Sie das?
Kollege Emde, geben Sie mir recht, dass, wenn wir für das ThILLM die Aufgabenbreite hier erhöhen, das auch auf die Personalsituation Einfluss hat? Wir haben bisher eine halbe Stelle dafür. Geben Sie mir recht, dass es da eine Qualitätsveränderung geben muss - auch das Verhältnis Abordnung, feste Stellen am ThILLM?
Ja, das ist doch genau die Aussage. Das ThILLM soll selbstständiger werden, auch in Fragen seiner Personalbewirtschaftung, auch in Fragen der Gestaltung seiner inneren Organisationsstruktur und damit erhoffen wir uns den Effekt, dass das ThILLM effektiver den Qualitätsentwicklungsprozess begleiten kann.
Danke, auch wenn ich nicht Geburtstag habe. Sie sagten, dass die Kooperation von Schule und Jugendhilfe mit Leben erfüllt werden soll. Ich würde gern von Ihnen wissen, wie dieses Leben zustande kommen soll, wenn doch permanent die finanziellen Ressourcen, die solch ein Leben ermöglichen, knapper und durch die Landesregierung ständig gekürzt werden?
(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Bun- des- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Das hängt doch nicht vom Geld ab.)
Zweitens können Sie viel daherreden, dass ständig gekürzt würde; die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Richtig ist, dass bestimmte Fördertöpfe zusammengelegt wurden und dass Verantwortung nach unten gebracht wurde. Wenn Sie mich konkret fragen, ich würde mir z.B. wünschen, dass diese Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ vielleicht in dem Sinne einmal überdacht würde, dass man genau diese Modelle zu Ganztagsgrundschule, wie wir sie schon kennen, die von den Landkreisen und von den Kommunen umgesetzt werden, als Modelle für die Klassen 5 und 6 ausweitet. Das wäre einmal ein konkretes Beispiel.
Das Entwicklungsvorhaben „Eigenverantwortliche Schule“ war der wichtigste Schwerpunkt in diesem Schuljahr. Der Staatssekretär ist noch einmal darauf eingegangen vorhin in der Debatte zum Punkt 1. Die Schulgesetzänderung haben wir auch schon lange erwartet, um das zu untersetzen, im Übrigen auch, und da nerve ich vielleicht ein bisschen, um den Übergang von der Regelschule zum Gymnasium nach Klasse 8 zu ermöglichen. Das ist lange angekündigt und das hätte uns auch gut zu Gesicht gestanden, das im Ausschuss federführend zu besprechen und mit einer eigenen mündlichen Anhörung zu versehen. Wie gesagt, eine Schulgesetzänderung lange erwartet - aber völlig anders, so en passant unter der Gesetzesüberschrift „Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendarbeit und Schule“ wurden Dinge geregelt, die längst hätten geregelt werden können und geregelt werden müssen, aber mit dem Gesetz eigentlich nichts zu tun haben. Das heißt, wir hatten keine eigene parlamentarische Befassung im zuständigen Ausschuss. Wir haben keine eigene mündliche Anhörung machen können. Die Befassung im federführenden Sozialausschuss erfolgte erst, nachdem der Bildungsausschuss mal darüber beraten durfte, und natürlich wurden die Anträge unserer Fraktion abgelehnt. Im Übrigen lagen die Anhörungsbögen, die der Sozialausschuss veranlasste, weil es da eine schriftliche Anhörung gab, erst zur Hälfte vor. Dass der Sozialausschuss nur eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetz machen konnte, lag einfach an der Überarbeitung und der Fülle des Materials, was der Sozialausschuss noch vor sich herschiebt. Es wäre zwingend geboten gewesen, uns als Bildungsausschuss mit den Dingen zu befassen, die unsere gewesen wären. Eigenverantwortung auch eines parlamentarischen Ausschusses sieht eben anders aus. Wie gesagt, das Gesetz heißt „Weiterentwicklung der Zusammenarbeit für Jugendhilfe und Schule“. Da ist jetzt von dem Pult aus schon eine ganze Menge gesagt worden und es gebe eine Menge zu sagen, z.B. wie man die Schuljugendarbeit verstärkt und die Ganztagsangebote an den Schulen erweitert, wie man tatsächliche Eigenverantwortung leben könnte und wie die Bildungsausschüsse vor Ort mit Inhalten einbezogen hätten werden können. Das wiederum hat mit dem Ausfeilen dieses oder eines anderen Gesetzes wenig zu tun, sondern eher etwas mit Geld. Es stimmt eben nicht, Herr Emde, dass Sie sagen, die Zahlen sprechen anderes. Die Zahlen sprechen schon für sich. In dieser Wahlperiode sind die Ausgaben dafür nicht nur zusammengelegt worden, sondern von 15 Mio. € auf 9 Mio. € gekürzt worden.
Wenn sich jetzt gestritten wird, ob man vor Ort hier den Schulsozialarbeiter bezahlen will oder den Streetworker im Sozialraum, dann sagen wir: Beide sind notwendig.
Beide hätten bezahlt werden müssen von diesem Geld, das Sie zur Verfügung stellen. Aber wenn die Decke zu kurz ist, kann es nicht funktionieren und das Kompetenznetzwerk, was ich vorhin erwähnte, was der Thüringer Lehrerverband einfordert, um solche Dinge ganz gezielt zu entwickeln, kann damit nicht aufgebaut werden. Wir brauchen, wie gesagt, beide. Wir brauchen eine gemeinsame Angebotsentwicklung im Sozialraum in Verantwortung von Jugendämtern und Schulen, sogar gemeinsame Weiterbildungen, unabhängig der jeweiligen Träger. Das alles wäre tatsächlich notwendig. Aber mit diesem Gesetz regelt es sich nicht. Dafür regelt man aber im Artikel 2 Dinge, die mit der Überschrift, die ich schon nannte, überhaupt nichts zu tun haben.
Punkt 1, das ist einfach die gesetzliche Nachvollziehung, was sich seit Schuljahresbeginn längst als Praxis in den Gymnasien tut, nämlich die Reform der Sek. II am Gymnasium, also etwas, was man schon lange vorher hätte tun müssen. Hoffentlich macht man nicht denselben Fehler bei der Umgestaltung der Sek. I, wo ab nächstem Schuljahr ein neues Fach eingeführt wird, wofür bisher weder ausgebildete Lehrer noch Lehrpläne oder Lehrbücher vorhanden sind. Ich erhalte Mails, in denen man uns darauf hinweist, dass man denkbar schlecht auf die Einführung dieses neuen Fachs in den Gymnasien Sek. I vorbereitet ist. Aber möglicherweise werden wir uns nächstes Jahr irgendwann im Herbst mit einem neuen Landtag damit befassen oder eben auch nicht, je nachdem, wie das Kultusministerium dann reagieren wird.
Punkt 8 legitimiert die Aufgaben des ThILLMs, eigentlich auch schon gängige Praxis und längst überfällig. Das, was mein Kollege Döring sagte, unterstützen wir; man sollte aber noch anführen, dass laut Gesetz Mitarbeiter des ThILLMs berechtigt sind, Hausverbot auszuüben und lästige GEW-Vertreter vertreiben zu dürfen, wie am 27.09. passiert - damit sie dann ihre Kompetenzen auch wirklich im Gesetz wiederfinden können.
Aber der absolute Hit ist der Punkt 8: § 40 b - Eigenverantwortliche Schule oder das, was man im Ministerium davon hält. Ich lese mal die Pressemitteilung des Ministers vom 9. Dezember dazu vor, da steht: „Mit dem Entwicklungsvorhaben ‚Eigenverantwortliche Schule’ setzen wir ganz bewusst auf Ei
geninitiative, Freiwilligkeit, Unterstützung und Begleitung und den denkbar größtmöglichen Freiraum.“ Also aus unserer Sicht steht das in dem Gesetz nicht drin, das ist eigentlich der blanke Hohn, denn für die Schulleiter ändert sich eigentlich nichts mit diesem Gesetz. Es steht halt nur irgendwas drin geschrieben, auch irgendwelche Evaluierungen, die freiwillig über längere Zeiträume - also eigentlich der blanke Gummi. Wirkliche Eigenverantwortung traut man nach wie vor den Schulen nicht zu. Unsere Fraktion hat als einzige im Bildungsausschuss dazu einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt trotz Kurzfristigkeit. Wir haben gefordert und fordern nach wie vor, dass Schulen echte personelle und sächliche Verantwortung erhalten, also tatsächliche schulscharfe Ausschreibungen bei Neueinstellungen. Das wird uns in den folgenden Jahren begleiten. Wir werden Neueinstellungen haben und wir sind im Kampf um die Köpfe mit anderen Bundesländern darauf angewiesen, schnell zu sein und schulscharf ausschreiben zu können. Wir brauchen auch ein eigenes Schulbudget, das fordern die Schulleiter oder Schulkonferenzen seit Langem, und natürlich auch die Möglichkeit, Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dass Evaluierung zwingend sein muss und auch regelmäßig, das versteht sich von selbst. Wir haben dazu Vorschläge gemacht. Genau diese Vorschläge hat Herr Emde im Ausschuss als „Revolution“ bezeichnet - mein Gott, das ist aber genau das, was die Schulleiter fordern, und zwar nicht, weil wir das sagen, sondern weil es in anderen Bundesländern schon gang und gäbe ist. Schauen Sie doch einfach mal in das Berliner oder das hessische Gesetz. Haben Sie zu unseren guten Schulleitern - wenn wir denn schon so gut sein sollten - dasselbe Vertrauen, das die Kollegen Politiker in den anderen Ländern haben! Ich denke, unsere Schulleiter sind nicht schlechter und die Schulkonferenzen sind sich ihrer Verantwortung bewusst, man muss ihnen nur diese Verantwortung geben.