Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu näheren Inhalten des Gesetzentwurfs will ich nicht weiter ausführen, sie sind eben deutlich benannt worden. Die Landesregierung selbst begrüßt im Interesse der Studierenden den Gesetzesvorstoß der CDU-Fraktion. Ich will auch einige konkrete Punkte deshalb hierzu benennen.
Seit der Zusammenlegung der beiden Studentenwerke gibt es beim Studentenwerk Thüringen nur noch ein Amt für Ausbildungsförderung. Dies ist gut so. Dieses verfügt aufgrund langjähriger Erfahrungen über die erforderliche Fachkompetenz, um die Aufgaben sowohl als Ausgangs- als auch Widerspruchsbehörde wahrnehmen zu können. Im Übrigen, durch die Beibehaltung des Landesverwaltungsamts als Fachaufsichtsbehörde sowohl über die Ämter für Ausbildungsförderung bei den kreisfreien Städten und Landkreisen als auch über das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Thüringen, wird dem geforderten Anliegen - Frau Holbe sprach es eben an -, die Einheitlichkeit der Entscheidung nach dem Bafög zu gewährleisten, ausreichend Rechnung getragen. Eine derartige Zuständigkeitsverteilung hat sich tatsächlich in vielen Ländern bewährt. Ich nenne Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und übrigens auch Schleswig-Holstein, in denen das seit vielen Jahren Praxis ist. Die Gesetzesänderung sollte zeitnah in Kraft treten, da sie eine Konsequenz aus der unter anderem mit dem Ziel der Deregulierung erfolgten Zusammenlegung der beiden Studentenwerke darstellt, da sie der Verwaltungsvereinfachung und der Verwaltungsbeschleunigung dient, da sie organisatorisch sinnvoll ist und nicht zuletzt, da sie im Kontext der Studentenwerke in Deutschland üblich ist.
Das Studentenwerk Thüringen ist übrigens mit Blick auf einen möglichen In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt - frühestens zum 1. Januar 2009 bei entsprechender Beratung im Ausschuss und zweiter Lesung später - für die Übernahme der Widerspruchszuständigkeit
vorbereitet. Im Interesse der beiden von der Gesetzesänderung betroffenen Einrichtungen, Studentenwerk und Landesverwaltungsamt, sollte deshalb möglichst Planungssicherheit hergestellt werden.
Im Übrigen, das will ich abschließend sagen, hege ich die Hoffnung, dass das Thüringer Studentenwerk bereits im Verfahren der Ausgangsbescheide so erfolgreich arbeitet, dass Widerspruchsverfahren, wie in einer Verwaltung üblich, möglichst überflüssig bleiben sollten. Herzlichen Dank.
Ich denke, dass ich die Aussprache schließen kann. Es ist beantragt worden die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Herr Abgeordneter Schröter?
An den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten - wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist das einstimmig überwiesen worden.
Dann ist weiterhin beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Gibt es auch keine, damit ist diese Ausschussüberweisung auch einstimmig erfolgt. Die Federführung soll beim Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten liegen.
Entschuldigung, das war jetzt wirklich ein Versprecher, beim Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien liegen, um es exakt zu sagen. Wer dieser Federführung beim Ausschuss für Wissenschaft,
Kunst und Medien zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit liegt die Federführung bei diesem Ausschuss.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 15 c und rufe als Letztes für den heutigen Tag auf den Tagesordnungspunkt 16 in den Teilen
a) Situation der Migrantinnen und Migranten in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD und der Antwort der Landesregierung - Drucksachen 4/2725/3243 - dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 4/3390 -
b) Integrationspolitik in Thürin- gen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung - Drucksachen 4/2696/3232 - dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 4/3392 -
dazu: Bericht des Gleichstellungs- ausschusses gemäß § 86 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 der Geschäftsordnung - Drucksache 4/4608 -
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die lange Vorankündigung der Präsidentin deutet darauf hin, es ist ein Prozess, der uns doch schon länger begleitet. Ich freue mich, diesen Bericht des Gleichstellungsausschusses heute hier vorstellen zu können, auch wenn er ja schon zumindest in den letzten vier Wochen doch öfter durch diesen Raum schwebte, aber heute nun die Beratung des Berichts. Auch wenn ich ehrlich zugebe, ich hätte mir natürlich eine andere Tageszeit gewünscht, aber das liegt ja nicht in unserer Macht.
Ich erlaube mir trotz allem, auch wenn Ihnen der Bericht schriftlich vorliegt und Sie alle des Lesens mächtig sind, Ihnen diesen Bericht noch mal kurz vorzustellen. Aber ich glaube, dass das notwendig ist aufgrund der ausführlichen und guten Arbeit, die
wir an der Stelle im Gleichstellungsausschuss geleistet haben. An dieser Stelle will ich auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich meinen Abgeordnetenkollegen aus dem Ausschuss danken möchte für die konstruktive Arbeit, aber auch im besonderen der Verwaltung für die Unterstützung, die wir dabei erhalten haben.
Mit Beschluss des Landtags vom 12. Oktober 2007 wurde beschlossen, die Großen Anfragen der Fraktion der CDU und der SPD - auf den ausführlichen Namen verzichte ich jetzt - weiterzuberaten im Gleichstellungsausschuss. Auf das Zustandekommen dieses Beschlusses möchte ich nicht näher eingehen, denn wenn man es ehrlich betrachtet, muss man natürlich eigentlich feststellen, dass ein anderer Ausschuss zuständig gewesen wäre. Aber ich glaube, am Ende tat es dem Thema gut, so wie es kam.
Vom November 2007 bis November 2008 hat sich der Gleichstellungsausschuss in insgesamt zehn Sitzungen mit der Thematik beschäftigt. In der 33. Sitzung am 13. März haben wir eine große mündliche Anhörung durchgeführt, die wir am 06.12.2007 beschlossen hatten. In der 36. Sitzung hatten wir als Reaktion auf die große mündliche Anhörung den Besuch der Gemeinschaftsunterkunft in Gangloffsömmern, die wir gemeinsam beschlossen hatten. In der 38. Sitzung am 4. September hat der Gleichstellungsausschuss aufgrund der Vielzahl der Hinweise beschlossen, einen Bericht zu erstellen, den wir Ihnen ja jetzt vorlegen können und heute diskutieren.
Ich möchte kurz auf die inhaltliche Beratung eingehen. Der Gleichstellungsausschuss hat sich verständigt, inhaltliche Schwerpunkte zu setzen, die ich Ihnen kurz nennen möchte. Das waren einmal die Lebenssituation von Migrantinnen und Migranten, die sprachliche Integration, die Frage von Bildung und Ausbildung und die berufliche Integration. Dazu wurden einstimmig die Anzuhörenden beschlossen. Von, ich glaube, insgesamt 24 Anzuhörenden waren 12 anwesend und es lagen 17 Zuschriften vor. Alle möchte ich nicht noch mal nennen, es waren unter anderem der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag, der Ausländerbeauftragte des Freistaats, das Bundesamt für Migration, die Verbände der Liga der Freien Wohlfahrtshilfe, bis hin zu einzelnen Vereinen und dem Flüchtlingsrat. Das können Sie noch mal im Bericht nachlesen.
Zu den einzelnen Schwerpunkten und zur Lebenssituation als Erstes: Es war für uns nicht vorhersehbar, aber in der Anhörung wurden immer wieder die Fragen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern als Schwerpunkt thematisiert. Es kam hier zur verstärkten Thematisierung der Frage der Gemein
schaftsunterkünfte und der Unterbringung. Dabei wurden zum einen die Vorteile einer Gemeinschaftsunterkunft dargestellt, zum Beispiel die Möglichkeit der schnellen Problemlösungen, die gute Möglichkeit der Überwachung von Schulbesuchen von Kindern und auch bessere soziale Kontakte der Migranten untereinander. Es wurden aber auch die Nachteile genannt, die ich kurz andeuten möchte, Probleme, die sich oftmals durch die Randlage der Gemeinschaftsunterkünfte in Fragen von Einkauf, Schule, Arztbesuchen, aber auch des Besuches von Ämtern ergeben. Es wurde diskutiert, dass Gemeinschaftsunterkünfte fehlen, die Rückzugsmöglichkeiten bieten, und dass Gemeinschaftsunterkünfte das Problem der Gettoisierung mit sich bringt. Verstärkt thematisiert wurde innerhalb der Anhörung auch die Frage der baulichen Mängel in Gemeinschaftsunterkünften.
Wir konnten in der Anhörung feststellen, dass es unterschiedliche Praxen vor Ort gibt, das heißt, ich will das nur kurz anreißen, dass z.B. in Suhl 100 Prozent der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Einzelunterkünften untergebracht werden, im Landkreis Sömmerda sind das nur 1,8 Prozent. Ein weiteres Problem, was immer wieder genannt wurde von den verschiedensten Beteiligten, ob das nun vom Volkshochschulverband war aufgrund der angebotenen Kurse für Sprachförderung bis hin zu Beratungsvereinen, war die Frage der Residenzpflicht. Hier wurde vor allem das Problem genannt, dass dadurch Grundrechte eingeschränkt sind, damit aber auch die Frage von Unterstützung und Integration ausgesprochen schwierig wird. Zur Frage, wie zum Beispiel Grundrechte eingeschränkt werden, wurde genannt, dass es aufgrund der Residenzpflicht sehr schwierig ist, bei den verschiedensten Religionen zum Beispiel Gottesdienste zu besuchen, was aber von uns als Grundrecht anerkannt ist.
Der Thüringer Ausländerbeauftragte führte aus, dass für ihn eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften nur zeitlich begrenzt zumutbar ist.
Zum Thema Integration wurde ausgeführt, dass eine Aufklärungsarbeit laufend notwendig ist gegen Fremdenfeindlichkeit und die gesamtgesellschaftliche Aufgabe weiterhin steht. Ein Schwerpunkt, der thematisiert wurde, war die Frage von Sachleistungen und Bargeld. Hier wurde von verschiedenen Anzuhörenden ausgeführt, dass es durch die Vergabe von Gutscheinen zu Problemen vor Ort kommt. Das sind manchmal ganz lebenspraktische Fragen, dass es in vielen Bereichen nicht möglich ist, z.B. Mittagessen für Kinder in Einrichtungen mit Gutscheinen zu bezahlen, dass aber auch Einkauf damit einfach diskriminierend und teurer in vielen Fällen gestaltet wird. Für mich und sicher auch für viele Ausschussmitglieder war neu, dass Gutscheine ein hohes Miss
brauchspotenzial mit sich bringen, was ja eigentlich gerade verhindert werden soll, da ein sogenannter Schwarzmarkt dann für Gutscheine entsteht mit einem mehr oder weniger offiziellen Umtauschkurs von einem Gutscheineuro zu 80 Cent in Bargeldleistung.
Thematisiert wurde auch die Frage der sprachlichen Integration. Es wurde von allen Anzuhörenden ausgeführt, dass Sprachkompetenz Grundvoraussetzung für Integration ist und die individuelle Förderung demnächst verstärkt erfolgen sollte, weil es im Moment im Bereich der sprachlichen Förderung zu oft nur ein starres Schema gibt. Hier im Besonderen ist festzustellen, dass spezielle Angebote, die sich an Zielgruppen wenden, eben im Besonderen z.B. an Frauen oder auch an Kinder, in Thüringen oftmals nicht machbar sind oder in den seltensten Fällen machbar sind aufgrund dessen, dass die Fallzahlen sehr gering sind.
Zum Schwerpunkt Bildung und Ausbildung wurde ausgeführt, dass die Angebote, die die ARGEn und auch die Bundesanstalt an dieser Stelle machen, oft nicht ausreichend sind und dass die Frage der Anerkennung von Abschlüssen vermehrt in den Fokus genommen werden muss. Es wurde angeregt, dass darüber mit den Arbeitsagenturen und zuständigen Behörden geredet wird, speziell auch Teilabschlüsse anzuerkennen, um eine berufliche Integration zu ermöglichen und zu fördern.
Ein Punkt, der im Speziellen mit dem Hinblick auf Asylbewerber - wir haben uns ja nicht nur mit der Frage Asylbewerber beschäftigt - genannt wurde, ist in der Frage der Möglichkeit der Bildung und der Ausbildung die Frage der Residenzpflicht. Gerade auch für Jugendliche und Menschen, die eine Ausbildung machen oder sich weiterbilden wollen, ist die Residenzpflicht als sehr schwierig genannt worden.
Die berufliche Integration wurde als Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe für Migrantinnen und Migranten genannt, wobei hier das Haupthindernis sicherlich die Frage der Sprachkompetenz ist. Ein Punkt, der auch angesprochen wurde, ist in dem Bereich im Besonderen die Frage der fehlenden Frauenarbeitsplätze.
Die Anhörung machte für uns deutlich, dass im Besonderen die Situation von Asylbewerbern ein besonderer Schwerpunkt ist. Das zog sich - Frau Tasch wird das sicher bestätigen können - durch eine ganze Reihe der Beiträge von Anzuhörenden durch. Dementsprechend kam der Ausschuss - wie schon angedeutet - überein, eine Gemeinschaftsunterkunft zu besuchen, wobei wir nach dem Motto verfahren sind, eine möglichst durchschnittliche Gemeinschaftsunterkunft, also weder eine besonders gute noch eine besonders schlechte, anzuschauen. Dement
sprechend haben wir uns an eine relativ nah an Erfurt gelegene, nämlich die in Gangloffsömmern, gewandt und einen Besuch dort ermöglicht. Der Besuch war für uns als Ausschuss ohne Zweifel spannend, aber auch schwierig. Es kamen viele Menschen sofort auf uns zugestürmt und wollten ihre Probleme bei uns loswerden und die auch äußern, was uns dazu gebracht hat, dass wir im Anschluss an die Besichtigung der Einrichtung eine Aussprachemöglichkeit gegeben haben.
Sichtbar wurde für uns der bauliche Zustand der Gemeinschaftsunterkunft - ein großer Sanierungsbedarf am Haus, die Fenster waren kaputt. Aber - ich will das aus meiner Sicht auch sagen und ich nehme an, ich rede da auch im Namen der anderen Ausschussmitglieder - auch die Sauberkeit vor Ort war nicht wirklich das, was man sich eigentlich von einer solchen Einrichtung erwarten könnte. Es gab keine ordentlichen Spielmöglichkeiten. Das Spielzimmer, was existierte, ist größtenteils abgeschlossen. Also von daher gestaltet sich die Situation - auch für uns nachvollziehbar - dort wirklich schwierig.
Ein Punkt, der mich persönlich betroffen gemacht hat, war die Frage der Ausstattung von Bädern und Toiletten. Sicher haben auch die anderen Ausschussmitglieder an der Stelle schlucken müssen. Wenn wir uns vorstellen, es gibt an Toiletten und an Duschen keine Abschließmöglichkeit. Es gibt auf Toiletten - wie ist der schöne Begriff für Klobrille? -
dann eben keine Sitzgarnitur. Das ist in meinen Augen keine wirklich menschenwürdige Unterbringung an der Stelle gewesen. Das ist für Männer schon schwierig, aber im Besonderen mit Blick auf die Situation von Frauen in Gemeinschaftsunterkünften in meinen Augen wirklich inakzeptabel.
Die Zimmer, in denen die Asylbewerber untergebracht waren, waren sehr klein und voll belegt - drei erwachsene Männer, die jeweils acht bis neun Jahre schon in der Gemeinschaftsunterkunft lebten, in einem kleinen Raum, eine Familie mit Kind in einem kleinen Raum. Also wenn man das nicht gesehen hat, kann man sich das nicht vorstellen. In der Küche selber gab es nichts anderes als Herde. Das heißt, es gab weder eine Abstellmöglichkeit noch eine Möglichkeit zum Essen noch in irgendeiner Weise die Möglichkeit, dort Speisen selber zuzubereiten. Was in der Praxis bedeutet, dass Menschen ihre - ich sage jetzt mal - geschnippelten Sachen mit heruntertragen müssen, also die Küche befand sich im Erdgeschoss, und dann die gekochten Sachen wieder
hochtragen müssen - also für mich ist das auch eine Frage der Sicherheit vor Ort, wenn man da mit heißem Essen wirklich weite Strecken zurücklegen muss.
Ich hatte angeführt, dass es zu einer persönlichen Aussprache mit den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern kam, zumindest mit denen, die das gewünscht haben. Hier wurden verschiedene persönliche Probleme genannt, von denen ich einige nennen will, die im Bericht nicht noch mal ausführlich dargestellt sind, aber an der Stelle empfehle ich wirklich noch mal das Nachlesen im Protokoll des Gleichstellungsausschusses. Hier wurde im Besonderen genannt die Schwierigkeit bei der Erlangung von Besuchserlaubnissen, also beim Verlassen der Residenzpflicht sozusagen. Eine ältere Dame wandte sich an uns, deren Tochter in München wohnt und der mehrfach die Besuchserlaubnis für ihre Tochter nicht genehmigt wurde. Es wurde thematisiert, dass es sehr, sehr schwer ist, die Einkaufsstelle zu erreichen. Gerade Menschen, die nur noch eingeschränkt mobil sind und nicht mehr so gut zu Fuß sind, haben erhebliche Schwierigkeiten, in den mehrere Kilometer entfernten Ort zu kommen, zumal an der Stelle die Buskosten, die nicht unerheblich sind, auch als Problem genannt wurden, zumal man bedenken muss, dass natürlich das Vorhandensein von Bargeld relativ eingeschränkt ist durch die Gutscheinausgabe und Fahrscheine nicht mit Gutscheinen bezahlt werden können.
Weiterhin wurde als Problem genannt die Frage der beruflichen Integration. Speziell ein junger Mann mit einer offenbar guten Ausbildung wandte sich an uns und sagte, er will gern arbeiten und er bekommt keine Erlaubnis dazu. Die Wohnbedingungen und die ärztliche Versorgung wurden ebenfalls als Problem genannt. Weiterhin auch die schlechte Anbindung an den ÖPNV und der selten fahrende Bus.
Meiner Meinung nach sind das alles Punkte, denen auch vor Ort noch mal nachgegangen werden sollte. Also an der Stelle auch meine Bitte an die Abgeordneten aus dem Landkreis Sömmerda, da noch mal zu schauen, zumal der Betreibervertrag im nächsten Jahr nach Aussage des dortigen Amtes endet, und hier wirklich für eine Verbesserung zu sorgen. Ich will dazusagen, der Ausschuss hat diese Einrichtung nur beispielgebend besucht, ohne damit alle Einrichtungen über einen Kamm scheren zu wollen, aber die Probleme existieren so natürlich auch in anderen Einrichtungen. Was sich in dem Zusammenhang als schwierig gestaltete, war die Frage, den Landkreistag anzuhören. Der Landkreistag hatte in der Anhörung hier im Landtag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er bereit ist, sich der Frage der Gemeinschaftsunterkünfte nochmals nach einer ausführlicheren Vorbereitung zu widmen. Das war erst