Sie kommen doch nachher noch dran, Herr Ramelow. Sie haben doch heute hier Ihre Showstunde, da können Sie das doch alles noch loslassen.
Herr Kollege Ramelow, beruhigen Sie sich und, Herr Kollege Fiedler, seien Sie auch in Ihrer Rede ein bisschen weniger temperamentvoll vielleicht.
Also, meine Damen und Herren, Sie können auf der rechten Seite, von mir aus gesehen, erzählen, was Sie wollen. Der Thüringer Innenminister hat ganz klar erklärt, dass er einen Fehler begangen hat, und hat sich dafür entschuldigt. Wir haben zur Kenntnis genommen, wie die Abläufe dort waren. Ich will das nicht noch einmal einzeln vortragen, weil wir die Abläufe jetzt minutiös alle auf dem Tisch liegen haben. Wir wissen aber, dass mit den Daten nichts passiert ist, um eingreifen zu müssen. Ich verweise noch einmal: am 24.10.2003 Abnahme durch das Polizeiverwaltungsamt und damals erstmals Übernahme in den Polizeibestand. Ich will das einfach noch einmal festhalten, damit das jeder registriert und gehört hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, dass dieser Versuch, der heute hier gestartet wurde, um den Thüringer Innenminister in diese Ecke zu stellen, der über viele Jahre eine gute Arbeit geleistet hat und auch als Innenminister vieles übernommen hatte, ob von Richard Dewes oder anderen, der jetzt von der Ferne vom Parteitag irgendwelche Sprüche loslässt,
dass sich dieser Mann bisher für das Land eingesetzt hat. Wir als CDU-Fraktion sind bereit, wenn es denn noch neuere Erkenntnisse geben sollte, wir haben jetzt alles auf dem Tisch, dass wir dem Innenminister weiterhin Vertrauen schenken. Lieber Andreas Trautvetter, Du musst dein schweres Amt weiterführen im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Vorbemerkung lassen Sie mich sagen, die am Sachverhalt orientierte Rede des Kollegen Pohl begrüße ich ausdrücklich, weil sie die Debatte zum Thema eröffnet hat. Die unerträgliche und kaum an der Sache orientierte Rede des Kollegen der PDS-Fraktion lehne ich im Namen der Landesregierung in diesem Inhalt voll
Wir bleiben dabei, sehr geehrte Kollegen der PDS-Fraktion, wir tragen Verantwortung für die innere Sicherheit und diese werden wir auch zukünftig sehr ernst nehmen und d.h., wir werden alle Aufgaben, die Justiz und Polizei haben, wahrnehmen, um in diesem Land innere Sicherheit zu gewährleisten, gerade auch in dem noch größer werdenden und zusammenwachsenden Europa. Ich danke der Thüringer Polizei und der Thüringer Justiz, dass sie dafür engagiert arbeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber gerade im Blick auf die Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten und auch durch die europäische Einigung auf unserem Kontinent nehmen die Herausforderungen, wie jeder weiß, zu. Neue Antworten, z.B. im Blick auf die Fahndung, müssen gesucht werden. Natürlich müssen sie rechtsstaatlich gesichert sein, d.h., sie müssen aber auch den neuen technischen Möglichkeiten entsprechen. Die rechtlichen Leitplanken, so möchte ich sie nennen, sind das Grundgesetz, sind entsprechende Bundesgesetze und Landesgesetze, die diesen rechtsstaatlichen Rahmen bieten, aber - und das will ich auch deutlich sagen - auch die Weiterentwicklung und Veränderung dieses rechtsstaatlichen Rahmens müssen diskutiert werden, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden.
Deshalb ist es auch in Thüringen zwingend, dass wir zukunftsorientierte Fahndungsmittel erproben und entwickeln helfen. Wie, wenn man sie nicht entwickelt und erprobt, will man ihre Wirksamkeit prüfen? Genau um diese Prüfung ging es in der ursprünglich geplanten Pilotprojektphase.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die automatische Kennzeichenerfassung, die das Thüringer Innenministerium über längere Zeit geplant hatte und dann auch im Blick auf die Anschaffung der Technik in Vollzug gesetzt hat, hat überhaupt nichts mit Überwachungsstaat zu tun.
Es ging um nichts weiter - und das Thema bleibt auf der Tagesordnung in Deutschland -, wie man gestohlenen oder als Fluchtfahrzeug dienenden Fahrzeugen nachfolgen kann, wie man sie identifizieren kann, um dem Verfahren im Blick auf mehr innere Sicherheit auch entsprechend zum Erfolg zu verhelfen. Zwischen dem Ministerium und der Datenschutzbeauftragten herrschte Einvernehmen darüber, dass für die Pilotphase keine Änderung oder Ergänzung des geltenden Rechts notwendig gewesen wäre. Das heißt, der Rechtsrahmen war und ist aus
Der Test der Installationsfirmen war ebenfalls wichtig, weil es sonst gar nicht erst in eine mögliche Pilotphase eingeführt werden kann. Wenn dort Pannen erfolgt sind, wie das auch heute hier dargestellt wurde, müssen diese aufgearbeitet werden, z.B. die Frage, warum keine Freigabe für die Testphase erfolgt ist, oder die Frage, warum es zur Speicherung von Daten kam, wie sich also die Fehlfunktion erklärt. Diese offenen Fragen müssen beantwortet werden. Aber noch einmal will ich das ganz klar sagen: Die geplanten und nun gar nicht begonnenen Pilotversuche zum Test eines solchen Systems hinsichtlich einer Bewertungsmöglichkeit seiner Funktionsfähigkeit sind zulässig und vom geltenden Thüringer Rechtsrahmen gedeckt. Ich verstehe die auch öffentlich diskutierte Verunsicherung. Ich verstehe auch die Sorge, die sich damit verbindet, weil der innere technische Zusammenhang und die Wirkung eines solchen Verfahrens allzu leicht auch zur allgemeinen Debatte mitgenutzt werden kann, die wir im Blick auf die Videoüberwachung vor einigen Wochen hier durchgeführt haben. Aber ich akzeptiere nicht diese billige Instrumentalisierung eines solchen Themas oder auch die Fehlinformation der Öffentlichkeit.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das will ich sehr deutlich sagen, der Innenminister hat heute umfassend berichtet und der Innenminister Trautvetter hat den Fehler, den entscheidenden Fehler hier am Rednerpult deutlich ausgesprochen. Es ist die Frage, warum er nicht am 10. Dezember en détail das Projekt vorgestellt hat, um das es ging, das aber inzwischen seit dem 28. Oktober nicht mehr weiter verfolgt wurde. Die Fakten lagen zu diesem Zeitpunkt selbstverständlich auf dem Tisch und hätten berichtet werden können. Dadurch ist ein falscher Eindruck entwickelt worden, als gäbe es unkorrektes, inakzeptables Verhalten, das zu vertuschen wäre. Aber er hat heute sehr deutlich das Verfahren, auch die Genese des Verfahrens und auch die Bewertung seiner konkreten Aussagen am 10. Dezember hier dargestellt. Die Gründe für den Innenminister hat er auch dargestellt. Dieses Verfahren war abgebrochen. Er selbst hat den Abbruch dieses Verfahrens sanktioniert, gerade auch im Blick auf mögliche Fehlinterpretationen - Stichwort Videoüberwachung - und auch die Kurzfristigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Und trotzdem, auch das hat er hier mehrfach gesagt, war sein Verhalten, wie er inzwischen selbst gesagt hat, nicht in Ordnung. Ich halte es deshalb für korrekt und angemessen, dass er sich auch, wie er das heute hier getan hat, vor den Mitgliedern des Innenausschusses dafür entschuldigt hat. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein ärgerlicher Vorgang, der hier umfassend dargestellt wird, bietet möglicherweise die Gelegenheit zur politischen Grundsatzdebatte oder auch zur politisch fehlorientierten Debatte, wie das von der PDS-Fraktion genutzt wurde, aber es ist überhaupt kein Grund, den Rücktritt
oder mich aufzurufen, ihn zu entlassen. Im Übrigen lege ich Wert auf die Feststellung, die entstandene Verwirrung darf auch nicht dazu führen, dass sich die Innenministerien Deutschlands und auch das Bundesinnenministerium nun nicht mehr der Frage widmen, wie zukünftig besser und technisch moderner und damit auch erfolgreicher gefahndet werden kann. Das bleibt auf der Tagesordnung in Deutschland, denn wir wollen, dass die Menschen in diesem Land gerade in Freiheit ihre Sicherheit leben können, und dazu ist es auch wichtig, sich auf die neuen Entwicklungen einzustellen.
Und dass das nicht nur ein Thema in Thüringen ist, wissen Sie. Die Arbeitsgruppen, die zwischen Bundesinnenministerium und Länderinnenministerium auf diesem Feld arbeiten, tagen natürlich und entwickeln neue Konzepte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch richtig ist natürlich, dass mögliche Vorschläge für Veränderungen dann politisch und juristisch gewertet werden müssen. Auch eine Veränderung des Rechtsrahmens kann dabei und muss dabei diskutabel sein und entschieden werden. In diesem konkreten Fall ist es so weit nicht gekommen. Derzeit wird an der Fortsetzung oder auch der Einführung der Pilotphase nicht weiter gearbeitet. Ich halte das auch für die richtige Entscheidung, damit keine falschen Orientierungen damit verbunden werden, aber ich will auch sehr deutlich machen, die Überinterpretation dieses Themas "automatische Kennzeichenerfassung" hilft nicht, diesem wichtigen Thema auch in Zukunft die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken, denn es bleibt eine wichtige Aufgabe, die automatische Kennzeichenerfassung in Deutschland zukunftsfähig zu entwickeln, damit wir möglichen Verbrechern auch schneller auf die Spur kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, über den Fortgang - und dafür bin ich dem Innenminister auch dankbar, dass er das deutlich gemacht hat - der deutschlandweiten Debatte wird das Kabinett und auch der Innenausschuss informiert. Im Übrigen hat das Thema nun wirklich nichts mit Überwachungsstaat zu tun, denn auch die jetzt schon zur Verfügung stehenden Informationen zeigen ganz eindeutig, dass sowohl vom technischen Verfahren her, vom Abgleich mit möglichen Fahndungslisten, als auch von der Zeitdiskussion im Blick auf Überwachung und Festhaltung der entsprechenden Nummernschilder her überhaupt keine Überwachung von Personen und Identifikation von Personen vorgenommen werden kann. Insofern ist der Begriff "illegal" im Antrag der PDSFraktion vollkommen am Thema vorbei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Rede des Vertreters der PDS-Fraktion ist aber eines deutlich geworden, dass allen Elementen, die der Rechtsstaat zusammen mit der Politik entwickelt, um in unserem Land inneren Frieden zu gewährleisten, dem Extremismus klare Gegenwehr zuteil werden zu lassen und darauf zu achten, dass äußerer und innerer Friede auch gewährleistet wird, von vornherein skeptisch gegenüber gestanden wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der PDSFraktion, wir bleiben dabei, dass das Thema "innere Sicherheit, Kampf gegen Extremismus" nicht nur gegen Rechtsextremismus, sondern auch gegen Linksextremismus auf der Tagesordnung steht und dass wir alles dafür tun werden, dass wir diesen Kampf auch erfolgreich führen.
Es bleibt ein ärgerlicher Vorgang, bei dem zum Beispiel durch die klaren Aussagen am 10. Dezember vor dem zuständigen Ausschuss für Klarheit hätte gesorgt werden können über ein Verfahren, das zu dieser Zeit überhaupt nicht mehr verfolgt wurde. Aber es bleibt auch, dass wir keinen Grund haben, an der Arbeit und auch der klaren Verantwortlichkeit des Thüringer Innenministers zu zweifeln, und deshalb ist der Antrag der PDS-Fraktion in Punkt 1 falsch und in Punkt 2 steht er nicht zur Debatte. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu Ihrer Rede, Herr Fiedler, nur so viel: Sie haben von einem Spagat gesprochen, den Sie hier geübt haben. Es war kein Spagat - es war eine Rolle rückwärts mit Bauchlandung.
Ich sage Ihnen ganz offen, mir wird schlecht, wenn Sie von hier vorn den Rechtsstaat definieren, und mir wird schlecht, wie Sie die Rechte auslegen. Nehmen Sie ein für alle Mal zur Kenntnis, dass auch der Spaziergänger auf dem Goetheplatz in Weimar oder der Autofahrer auf der A 72 durch den Rennsteigtunnel Rechte hat. Und, Herr Ministerpräsident, wenn Sie von der Freiheit der Menschen reden hier in diesem Land, dann empfehle ich Ihnen,