Protocol of the Session on December 12, 2003

Überlegen Sie sich bitte, was Sie verlangen. Meine Damen und Herren, vielleicht nur mal noch zwei Zahlen. Im Rahmen dieser Anhörung, die wir durchgeführt haben, ist gesagt worden, dass in Baden-Württemberg, einem Land, dem es wirtschaftlich im Verhältnis zu den neuen Bundesländern nach wie vor wirklich ausgesprochen gut geht, auf 24 Erwerbstätige ein Auszubildender kommt. In Thüringen kommt auf 18 Erwerbstätige ein Auszubildender. Das sind Zahlen, die muss man nämlich auch mal nennen.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Man kann sich auch alles schönrechnen, ehrlich.)

Es hat sich der Abgeordnete Wehner, CDU-Fraktion, noch gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht als Erstes zum Antrag mal was Formales: Die Überschrift "Verbesserung der Ausbildungssituation innerhalb der dualen Berufsausbildung" stellt sicherlich nicht das dar, was inhaltlich dann im Text ausgeführt ist. Es ist ganz einfach so, dass duale Berufsausbildung hier wahrscheinlich gar nicht gemeint ist, sondern die betrieblichen Ausbildungsplätze gemeint sind. Denn duale Berufsausbildung findet auch dann statt, wenn ein überbetrieblicher Ausbildungsverbund beispielsweise oder ein privater Bildungsträger die Leute einstellt, dann ist das immer noch duale Berufsausbildung, aber das scheint hier nicht gemeint zu sein, das nur am Rande. Die Überschrift ist erst mal sachlich falsch.

Dann zu ein paar inhaltlichen Sachen: Frau Pelke oder auch Herr Buse, ich denke, das Problem ist, dass wir vom grundsätzlichen Ansatz her ein ganzes Stück weit auseinander liegen. Das ist vielleicht auch darin begründet, dass die Sicht auf den Unternehmer zumindest bei mir persönlich eine andere ist als bei Ihnen. Das ist nämlich ganz einfach die Frage: Ist es die Kuh, die man weiter melken kann, oder ist es das Pferd, das den Wagen zieht? Diese Grundsatzfrage muss man sich dabei erst einmal beantworten. Da stelle ich ganz einfach fest: Wenn man die Unternehmen in Deutschland noch weiter belastet und, egal wie man das nun nennt, den Wagen noch schwerer macht, den sie ohnehin zu ziehen haben, dann wird das sicherlich nicht dazu beitragen, dass die Ausbildungssituation sich in diesem Land verbessert und mehr betriebliche Ausbildungsplätze entstehen. Ich kann an dieser Stelle eigentlich nur empfehlen, die ganzen Fragen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft mal wirklich genau zu untersuchen. Das sind die Fragen der Lohnnebenkosten, das sind selbstverständlich auch Fragen des Steuerrechts, das sind Fragen des Wirtschaftswachstums allgemein, das sind aber natürlich auch tarifrechtliche Fragen. Wenn sich Rahmenbedingungen für Wirtschaft und damit für Ausbildung in diesem Land wieder nachhaltig verbessern, dann bin ich überzeugt, dass sich auch die Anzahl der betrieblichen Ausbildungsplätze wesentlich steigert.

(Beifall bei der CDU)

Herr Buse, solange das nicht der Fall ist, das sage ich Ihnen ganz deutlich, auch die Versorgung mit vollzeitschulischen Maßnahmen ist hier wichtig und ist auch gewollt, weil Sie diesen Punkt vorhin so in Frage gestellt haben.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS)

Gerade in diesem Bereich ist seitens des Thüringer Kultusministeriums Erhebliches geleistet worden im letzten Jahr, um beispielsweise durch Einführung der einjährigen Berufsfachschule auch dort die Möglichkeiten für junge Menschen zu verbessern. Frau Pelke, Sie sollten sich wirklich mal mit dem Regelschulpapier der CDU

Fraktion befassen. Dort wird, unter anderem auch zu dem, was Sie in Ihrem Punkt 5 dargestellt haben - Beratungsprozess, Berufsberatung, um das noch mal zu wiederholen -, doch einiges an Neuem inhaltlich gebracht, um auch dies zu erreichen. Die lernbeeinträchtigten und benachteiligten Jugendlichen, ich glaube, denen ist seitens des Arbeitsamtes eine so breite Unterstützung zuteil geworden in den letzten Jahren und auch gegenwärtig, das sind überhaupt nicht die Problemfelder. Wir haben ein derart breites Spektrum an Bildungsträgern, die sich gerade mit diesen benachteiligten Jugendlichen intensiv beschäftigen, und die sind übrigens in dualen Ausbildungsverhältnissen, wenn auch nicht in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen, weil es natürlich auch vom Arbeitsamt, also von der öffentlichen Hand letztendlich finanziert ist. Mein Vorschlag an dieser Stelle wäre, dem Antrag kann ich natürlich nicht zustimmen, man sollte sich vielleicht, ich bin ja nun nicht im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik, der dafür eigentlich zuständig ist, generell noch mal über das Problem der Rahmenbedingungen zur Schaffung von Ausbildungsplätzen unterhalten, denn für mich liegt dort der Schlüssel stärker als in irgendwelchen zusätzlichen Belastungen. Es kann aus meiner Sicht nur um Entlastungen für den Mittelstand gehen und nicht, wie wir das bei der Steuerreform vor zwei Jahren erlebt haben, wo die Großindustrie belastet wurde und beim Mittelstand gar nichts angekommen ist und dies natürlich auch noch dazu geführt hat, dass das Aufkommen an Körperschaftssteuer negativ geworden ist. Das heißt, die Kommunen müssen zurückerstatten und fehlen natürlich dann logischerweise auch wieder als Auftraggeber für den Mittelstand. Das Ganze trägt dazu bei, dass sich die Ausbildungsmisere insgesamt noch verstärkt hat.

Ein letztes Beispiel möchte ich hier noch nennen. Der Teufel liegt ja manchmal im Detail. Wenn man mit Bauunternehmern beispielsweise spricht, dann ist das im Moment leider so, dass die ihre Aufträge sehr, sehr häufig zu einem großen Prozentsatz in den alten Bundesländern generieren. Erstmal ist positiv, dass sie auf dem Markt zum Zuge kommen, dass sie wettbewerbsfähig geworden sind, das ist ja ein Zeichen dafür, wenn sie dort Zuschläge erhalten. Aber das führt natürlich häufig dazu, dass sie mit flexiblen Arbeitszeiten arbeiten müssen. Das heißt, in der Regel werden täglich zehn Stunden gearbeitet, so dass die Leute von Montag bis Donnerstag nur unterwegs sind und Donnerstag wieder nach Hause können. Machen Sie das nun mal mit einem Lehrling durch. Wissen Sie, was es da für Gesetzlichkeiten gibt? Der Lehrling kann freiwillig bereit sein, mit seiner Brigade, mit den anderen Arbeitern auch täglich die zehn Stunden zu machen, um Donnerstag Abend letztendlich zurückzukommen, aber der Unternehmer macht sich strafbar, wenn er das tun würde, weil es nämlich entsprechende jugendschutzgesetzliche Regelungen gibt, die das unter anderem verbieten. Das ist auch ein Grund dafür, warum dann ein Unternehmer sagt, dann schaue ich doch lieber nach jemandem, der das 18. Lebensjahr zumindest in Kürze erreicht, um mich diesen Problemen gar nicht erst

auszusetzen. So sind es viele Regelungen, die irgendwo in den vielen Jahren der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind, deren Sinn aber mal hinterfragt werden müsste, und die Ausbildung auch mit benachteiligen und behindern. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung hat sich zunächst Minister Krapp zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich möchte kurz auf die Ausführungen der Frau Abgeordneten Pelke reagieren. Frau Pelke, Sie haben die Arbeit in Richtung Berufsvorbereitung an den allgemein bildenden Schulen kritisiert, ja, ich würde sogar sagen, Sie haben das schlechtgeredet. Dem möchte ich hier ganz klar widersprechen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Pelke, schauen Sie bitte mal in die Schulen hinein, insbesondere in die Regelschulen.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Ja, schauen wir mal.)

In den Lehrplänen sind die Fragen der Berufswahlvorbereitung klar ausgewiesen. Es werden Projektwochen in jedem Jahr dort vorbereitet und durchgeführt, Praktika laufen, Berufsmessen finden statt. Darüber berichten die Zeitungen sehr ausführlich, wofür ich sehr dankbar bin. Wir sind dabei, die Berufswahlpässe flächendeckend einzuführen, nachdem wir dies in den letzten Jahren in Projekten positiv erprobt haben. Wir haben eine Arbeitsgemeinschaft Schule/Wirtschaft, für die ich sehr dankbar bin, mit der wir über mehr als zehn Jahre die Frage der Berufswahl, der Berufsvorbereitung an den allgemein bildenden Schulen voranbringen. In den letzten Wochen haben Sie auch in der Zeitung lesen können, dass wir ein neues Projekt mit dem Namen "Kurs 21" favorisieren, ein Projekt, in dem Verträge zwischen Schulen und Firmen der Region abgeschlossen werden zum Zwecke der ganz zielgerichteten Berufsvorbereitung. Ich werde Ihnen dies alles genau noch einmal aufschreiben lassen, Ihnen zusenden, damit Sie darüber genau informiert sind, wenn Sie das bisher nicht zur Kenntnis nehmen konnten. Ich will Ihnen außerdem in diesem Brief noch Informationen über einen Beschluss der letzten Kultusministerkonferenz geben. Wir haben dort einen Beschluss zur dualen Ausbildung gefasst. Dieser Beschluss richtet sich im Wesentlichen an die Bundesregierung und an Defizite, die wir dort beklagen bei den Voraussetzungen für duale Ausbildung. Hier geht es z.B. um die Fragen der modularen Ausbildung. Dies wird im Moment durch die Bundesregierung und auch durch die Tarifpartner

das muss man dazu sagen - nicht gefördert. Wir haben uns seitens der Kultusministerkonferenz dafür ausgesprochen, dass hier Barrieren beseitigt werden. All dies werde ich Ihnen noch mal ausführlich aufschreiben und zusenden, ich will hier die Zeit nicht länger in Anspruch nehmen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ausbildung und Berufsvorbereitung der Jugendlichen, insbesondere in betrieblichen Ausbildungsstellen, und die Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit sind nach wie vor wichtige Themen der Landesregierung. Die Landesregierung ist insoweit gern bereit, Sie über das gemeinsam mit allen Beteiligten bisher Erreichte und bereits auf den Weg Gebrachte zu informieren. In Auswertung des Berufsberatungsjahres anlässlich meiner Rede zur Ausbildungssituation in Thüringen im Oktober 2003 hier im Landtag habe ich darauf hingewiesen, dass ich davon ausgehe, dass es bis zum Jahresende gelingen wird, bei der Vermittlung der 1.507 Ende September statistisch nicht vermittelten Jugendlichen weiter voranzukommen. Ende November dieses Jahres waren es noch 747 Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, im vergangenen Jahr waren es zum gleichen Zeitpunkt noch 676. Das im Jahr 2003 erreichte Ergebnis ist mit 2,3 Prozent an den gemeldeten Bewerbern günstiger als im Durchschnitt der alten Länder, dort haben wir 2,9 Prozent,

(Zwischenruf Abg. K. Wolf, PDS: Das macht es aber auch nicht besser!)

oder gar der neuen Länder mit 3,2 Prozent. Die Nachvermittlungsaktion bis Dezember 2003 wird die Zahl der unvermittelten Bewerber weiter verringern. Im vergangenen Jahr waren es 1,9 Prozent an den Bewerbern bzw. Bewerberinnen, die insgesamt unvermittelt blieben.

Leider hat sich aber die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze in Deutschland und in Thüringen verringert, denn sie hängt davon ab, wie sich die Konjunktur entwickelt. Es kommt entscheidend auf die Kosten der Arbeit durch Lohnnebenkosten und die steuerliche Belastung der Unternehmen an, da Arbeitsmarkt und Ausbildungsstellenmarkt nicht getrennt voneinander betrachtet werden können. In einer solchen konjunkturellen Situation noch zusätzliche Belastungen der Unternehmen durch Ausbildungsabgaben, die hier unter Ziffer 1 im SPD-Antrag als Ausbildungsfondsabgaben bezeichnet werden, zu verlangen, ist wirtschaftlich nicht zu vertreten.

(Beifall bei der CDU)

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Vereinbarung der Tarifparteien in der Bauwirtschaft aus dem Jahr 1975. Trotz der in der Bauwirtschaft etablierten Ausbildungsumlage sank die Anzahl der neuen Ausbildungsverträge von 1994 bis 2002 von ca. 20.000 auf 9.000 und damit proportional zum Rückgang der Beschäftigten in der Bauwirtschaft. Dieses Beispiel belegt, und zahlreiche weitere Gründe können genannt werden, dass Ausbildungsabgaben das Problem nicht lösen. Es gilt vorrangig, die Steuerund Abgabenlast der Unternehmen zu senken, damit Arbeits- und Ausbildungsplätze entstehen können.

Wir haben in Gesprächen mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft und der Gewerkschaften unter Wahrung der Tarifautonomie die Abschlüsse von Vereinbarungen zum Ausbau zusätzlicher tarifvertraglich vereinbarter Ausbildungsplätze angeregt und damit dem Anliegen nach Ziffer 2 des Antrags bereits entsprochen. Nachzulesen ist dies unter anderem auf den Seiten 37 und 39 der Broschüre "Thüringer Ausbildungsinitiative", die im April 2003 herausgegeben wurde.

Zur Ausweitung des Angebots an Ausbildungsplätzen im öffentlichen Dienst durch eine Initiative der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und mit Beziehung auf Ziffer 3 des Antrags verweise ich darauf, dass die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst und Tarifgemeinschaft deutscher Länder und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber sich in den Tarifverhandlungen 1996 verpflichtet haben, die tariflichen Ausbildungsplätze gegenüber der Zahl der im Jahr 1995 begründeten Ausbildungsplätze in einem vereinbarten Umfang zu erhöhen. Dies wurde auch für die Folgejahre zugesagt. Im Gegenzug wurde seitens der Gewerkschaften auf eine Anhebung der Ausbildungsvergütung im Jahr 1996 verzichtet. Seit diesem Zeitpunkt berichtet die Tarifgemeinschaft jährlich über die Anzahl der in den neuen Ländern angebotenen Ausbildungsplätze. Seitens der Gewerkschaft war bisher, auch nicht in den am 9. Januar 2003 beendeten Tarifverhandlungen, kein weiter gehender Bedarf angemeldet worden. Die nächsten Lohn- und Vergütungstarifverhandlungen im öffentlichen Dienst finden planmäßig erst 2005 statt. Aus diesen Gründen ist es seitens der Landesregierung nicht vorgesehen, außerhalb der eigentlichen Tarifrunden eine gesonderte Initiative zur Ausweitung des Ausbildungsangebots im öffentlichen Dienst durch Tarifvereinbarungen zu ergreifen.

Unser Bemühen besteht auch darin, lernbeeinträchtigten jungen Menschen eine Ausbildungschance und Arbeitsmöglichkeit zu bieten. Bereits im April 2002 wurde unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur eine Vereinbarung über Bildung und Berufseinstieg für Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss zwischen Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt/Thüringen, der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern, Thüringer Handwerkstag und TMWAI geschlossen. Auf der Basis dieser

Vereinbarung entwickelt bis Mitte 2004 ein beauftragter Maßnahmeträger ca. 40 so genannte Qualifikationsbausteine. Diese Qualifikationsbausteine sind systemhaft Teilqualifikationen, die entweder zum Erwerb des Berufsabschlusses in Teilschritten bzw. zur wesentlich besseren Vermittelbarkeit in den ersten Arbeitsmarkt führen sollen. Das Angebot richtet sich an vorgenannte Zielgruppen, die über keinen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf verfügen und wegen in der Person liegenden Gründen nicht motiviert oder auch nicht in der Lage sind, andere Möglichkeiten der Qualifikation wahrzunehmen. Außerdem ermöglicht die bereits erfolgte Novellierung des Berufsbildungsgesetzes, berufsausbildungsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und anschließende Berufsausbildung organisatorisch und inhaltlich besser miteinander zu verknüpfen. Zielgruppe dieser Regelung sind benachteiligte Jugendliche, deren Entwicklung einen erfolgreichen Abschluss einer regulären Berufsausbildung noch nicht ermöglicht.

In einer Gemeinschaftsinitiative zwischen der IHK Erfurt und dem Arbeitsamt Erfurt werden im Vorgriff auf zentral zu erarbeitende Module z.B. von der Kammer entwickelte Qualifizierungsbausteine im Berufsberatungsjahr 2003/2004 in neun verschiedenen Berufsfeldern für ca. 350 Jugendliche bzw. junge Erwachsene umgesetzt und evaluiert.

Der Landesregierung ist die Bedeutung des Berufsberatungsprozesses, die unter Ziffer 5 im Antrag der SPD angesprochen wird, bewusst. Sie ist unter anderem Gegenstand der Arbeit der Arbeitsgruppe "Ausbildungsfähigkeit", die im Kultusministerium angesiedelt ist, und Bestandteil der Tätigkeit der Arbeitsgruppe "Thüringer Ausbildungsinitiative".

In Thüringen wurde in den vergangenen Jahren in Bezug auf die Berufswahlvorbereitung eine konsequente Strategie entwickelt und auch verfolgt, ausgehend von den Empfehlungen für das fächerübergreifende Thema "Berufswahlvorbereitung" und den arbeitsweltbezogenen Fächern der Thüringer Stundentafel über Projekte, z.B. Technik für Regelschüler, Praxisklassen, freiwillige 10. Klasse, InPrax bis hin zur Vereinbarung über die Gestaltung der Zusammenarbeit zur weiteren Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, insbesondere der Abgänger der Regelschulen im Freistaat Thüringen.

Allein im Rahmen der Thüringer Ausbildungsinitiative wurden seit 1999 27 Maßnahmen bzw. Initiativen durchgeführt. Als hervorhebenswert sei hier die Einführung des Berufswahlpasses im Jahr 2004 in Klassenstufe 7 und das Projekt "Berufsstart" genannt. Am Projekt beteiligt sind Unternehmen, wirtschaftsnahe Bildungseinrichtungen und 24 Schulen aus ganz Thüringen. Neu ist, dass die Berufsorientierung bereits drei Jahre vor Beendigung der Schulzeit beginnt. Durch Kompetenzdiagnosen und Berufsorientierungsbausteine pro Schuljahr, z.B. zwei Wochen Praktikum bei Betrieben und Bildungsträgern, sol

len Grundkenntnisse verschiedener Berufsfelder und Berufe erworben werden sowie Interessen und Eignung festgestellt werden, um damit letztendlich auch das Problem der Ausbildungsabbrecher in den Griff zu bekommen. Inwieweit ein spezifischer Beratungsbedarf für junge Menschen und deren Eltern in den künftigen Job-Centern verstärkt integriert wird, liegt in der Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers. Die Arbeitsmarktgesetze befinden sich derzeit noch im Beratungsverfahren von Bundestag und Bundesrat, wie Sie ja wissen. Ich bin überzeugt davon, dass die bereits in Abstimmung und im Konsens mit den beteiligten Partnern eingeleiteten Maßnahmen der Landesregierung den Antrag letztendlich überflüssig machen.

Herr Minister, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Buse?

Gern.

Bitte, Herr Buse.

Herr Minister, weil Sie zwei Sätze vorher gerade über die Ausbildungsplatzabbrecher, das Abbrechen von Ausbildungen, geredet haben, würde ich Sie gern fragen: Ihr Kollege, Herr Minister Krapp, hat vor Ihnen die Aktivitäten in der Berufswahlvorbereitung dargelegt. Ich interpretiere das so, dass Sie damit jegliche Verantwortung für die 5.500 Abbrüche im Jahr von sich weisen, dann bliebe die Verantwortung ausschließlich bei der Wirtschaft oder bei den jungen Menschen. Teilen Sie diese Einschätzung, Herr Minister?

Herr Buse, Berufsauswahl beginnt nicht erst in der Schule,

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Das ist richtig.)

Berufsauswahl beginnt auch im Elternhaus.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Ja.)

(Beifall bei der CDU)

Und von den 365 Ausbildungsberufen, die wir in Deutschland haben, gibt es 10, die zu den Top gehören, die angerannt werden, worauf sich die Masse der Jugendlichen konzentriert. Vielleicht sollte man auch als Jugendlicher

mal den Weg des Praktikas wählen und mein Kollege Krapp gibt diesen Weg ja vor. Sie wissen genauso gut wie ich, dass es früher in DDR-Zeiten durchaus üblich war, Berufspraktika zu machen. Vielleicht müssen sich die Jugendlichen mal etwas mehr darüber informieren und nicht erst im Laufe der Ausbildung, im ersten Halbjahr oder im ersten Ausbildungsjahr, feststellen, das ist eigentlich der völlig falsche Beruf, den ich da versuche zu ergreifen. Das führt nämlich auch zu Frust bei den Betrieben, die diese Ausbildung betreiben müssen, weil sie sich nämlich dann wieder einen neuen Jugendlichen suchen müssen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, so wichtig es ist, dieses gemeinsame Anliegen "Verbesserung der Ausbildungssituation innerhalb der dualen Berufsausbildung" im Thüringer Landtag zu behandeln, so wenig hilfreich, denke ich, ist es, durch sich wiederholende Anträge der SPD den Eindruck zu vermitteln, dass die Beteiligten erst durch diese Anträge zur Arbeit getragen werden müssen. Meine Damen und Herren, wir haben das Problem im Griff, und zwar wesentlich besser als so manches SPD-regierte Land.