Protocol of the Session on November 13, 2003

der mit dem Wunsch auf Ausschussüberweisung durch die SPD-Fraktion dargestellt wurde, hätte meiner Ansicht nach nachgegeben werden müssen.

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Das ist, wenn man nicht zuhört - dass man erzählt, worüber wir beraten haben. Das ist doch un- verschämt, was Sie hier machen.)

Meine Damen und Herren, der neue Plenarsaal, in dem wir uns heute befinden, sollte meiner Ansicht nach zu einem neuen Umgang miteinander beitragen und ich hoffe, dass es das letzte Mal war, dass eine Fraktion hier eine Ausschussüberweisung eines Themas beantragt und eine Beratung in einem Ausschuss dann durch die Mehrheitsfraktion verweigert wird.

(Beifall bei der PDS)

Nun noch zum Gesetzentwurf: Unsere Fraktion wird diesem Entwurf zustimmen, auch wenn wir lieber den Gesetzescharakter des LEP gehabt hätten. Aber ich denke schon, dass der Landtag in Sachen langfristiger Entwicklung Thüringens ein Wörtchen mitreden muss, dass eine Beteiligung des Parlaments hier erfolgen muss, und deshalb können wir mit dieser Zustimmung wenigstens ein Stück weit diese Beteiligung auf den Weg bringen. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Doht zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch wenn die CDU-Fraktion nicht Willens war, sich inhaltlich mit unserem Änderungsantrag zum Landesplanungsgesetz auseinander zu setzen, möchte ich doch noch einmal die drei Hauptgründe hier darstellen. Der Landesentwicklungsplan ist aus unserer Sicht das zentrale politische Steuerungselement. Sämtliche Vorgaben, die die Landesentwicklung betreffen, schlagen sich in diesem Landesentwicklungsplan nieder. Er stellt den großen politischen Rahmen für die Fachpläne dar, für die Schwerpunktsetzung bei der Förderung durch das Land, sei es die Wirtschaftsförderung, seien es Entwicklungen im sozialen Bereich, Krankenhauspläne, all diese Dinge sollten sich in den Rahmen des Landesentwicklungsplans einpassen und dann ist es nur recht und billig, wenn wir beantragen, dass der Landtag hier auch ein Mitspracherecht haben sollte - ein Mitspracherecht, das über die jetzige Verfahrensweise, die nämlich nur die Information im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik beinhaltet, hinausgeht und den Landtagsabgeordneten auch die Möglichkeit gibt, über diesen Landesentwicklungsplan abzustimmen. Denn im Nachgang, wenn es um die Schwerpunktsetzung im Bereich Förderung, wenn es um den Landeshaushalt geht, hier sind die Landtagsabgeordneten gefordert abzustimmen - warum nicht bei diesem zentralen politischen Steuerungs

instrument? Zum Zweiten herrscht an der kommunalen Basis in den regionalen Planungsversammlungen durchaus die Auffassung, dass der Landtag sich damit befassen sollte. Wie sonst würden Sie es deuten, dass wir Zuschriften bekommen, sei es von der IHK, sei es von den regionalen Planungsversammlungen, von einzelnen Kommunen, von den Bürgermeistern, die ihre Probleme vortragen und die ganz einfach erwarten, dass sich der Landtag damit befasst und hier auch Stellung bezieht? Ich habe es beim letzten Mal schon gesagt, wir lassen uns auch nicht gerne für Dinge vereinnahmen, auf die wir keinen Einfluss haben. Der Thüringer Innenminister hat sich in mehreren Veranstaltungen hingestellt und hat gesagt, der Landtag muss sich mit dem LEP-Entwurf befassen. Ja, bitte schön, das wollen wir auch tun und das wollen wir nicht nur, indem wir Ihnen im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zuhören, sondern wir wollen hier auch ein Mitspracherecht haben. Der letzte Punkt ist, dass die Landesregierung, und das mag auch am zeitlichen Ablauf liegen, mit dem bevorstehenden Wahltermin zusammenhängen, nicht in der Lage ist, eine wirklich realistische Zielsetzung für die Landesplanung in diesem LEP festzuschreiben. Nein, das ganze Gegenteil ist der Fall. Wir hatten letztens den Thüringer Ministerpräsidenten zur Kreisbereisung im Wartburgkreis. Dort ist gesagt worden: Bei dem dreistufigen Zentralen-Orte-System im LEP wird es auf keinen Fall bleiben; wir werden zu einem fünf- oder sechsstufigen System zurückgehen. Ich könnte Ihnen hier eine ganze Menge andere Punkte im LEP sagen, wo man ihn immer weiter aufgeweicht hat, wo man ganz einfach die Augen verschließt vor den realen Fakten, nämlich die demographische Entwicklung, die mit einem massiven Bevölkerungsverlust einhergeht, was letztendlich auch zur Folge hat, dass die finanziellen Mittel weniger werden, dass wir in den kommenden Jahren nicht mehr ausgeben können, sondern eher weniger, dass wir diese Mittel bündeln müssen, um Synergieeffekte zu erzeugen. All diese Dinge müssten eigentlich vermittelt werden in der Diskussion zum LEP. Stattdessen reist der Thüringer Ministerpräsident über Land und tut das, was man eigentlich sonst immer der PDS unterstellt - er verspricht jedem alles.

(Unruhe bei der CDU)

Ein vernünftiger realistischer Landesentwicklungsplan, der Entwicklungsziele für Thüringen ausmacht, mit deren Erreichung wir auch im Wettbewerb zu den anderen Bundesländern bestehen können, kommt auf diese Art und Weise nicht zustande. Deswegen stelle ich hier nochmals unseren Antrag. Wir sind bereit, uns konstruktiv in diese Diskussion einzubringen. Wir wollen nicht, dass das Thema "Landesentwicklungsplan" ein Wahlkampfthema wird, und es wäre gut für Thüringen, wenn wir einen Landesentwicklungsplan hätten, der auch die breite Unterstützung durch das Parlament hätte. Die breite Zustimmung hier im Parlament würde letztendlich sichern, dass auch schwierige Entscheidungen umgesetzt werden könnten. In diesem Sinne bitte ich Sie noch mal um Zustimmung

zu unserem Änderungsgesetz.

(Beifall bei der PDS)

Es kommt eine weitere Redemeldung durch den Abgeordneten Kretschmer, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Doht, also vom Wahlkampf haben ausschließlich Sie geredet. Ich denke mal, man muss sich an die eigene Nase fassen, wenn man anderen etwas unterstellen will.

(Beifall bei der CDU)

Ich muss mich wahrscheinlich bei den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion entschuldigen, weil ich mit meiner Meinung gescheitert bin, dass ich dachte, das, was einmal vorgetragen ist, also in der ersten Lesung, muss man nicht noch einmal wiederholen. Also Herr Kummer und Frau Doht haben hier offensichtlich - ich werde noch einmal schauen - das, was Sie in der ersten Lesung gesagt haben, hier noch einmal vorgetragen. Ich war der Meinung...

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Sie müssen aufpassen, was Sie behaupten. Zum Schluss können Sie es wieder nicht belegen.)

Doch, wir belegen das. Das kann man sehr schön machen. Herr Buse, Sie machen mir mit solchen Dingen keine Angst. Wie gesagt, wenn wir schon von Demokratie reden, dann kann ich auch meine Meinung hier sagen, ohne dass Sie mir mit fiktiven Drohungen versuchen den Mumm abzukaufen. Das läuft nicht, nein.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Ich will Ihnen keine Angst machen.)

Ich weiß, dass Sie Oberwasser haben und Sie denken, Sie können mit Ihren Methoden, die Sie früher angewendet haben, Leute brechen. Das passiert nicht, glauben Sie es mir.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Jetzt reicht's aber.)

Nein, es reicht nicht, Herr Ramelow. Mir reicht es langsam, was Sie dauernd aufziehen. Wenn Sie von Ihrer Demokratie reden, dann hätten Sie gestern hier kommen müssen. Nein, Sie haben sich abgeduckt und machen dauernd hier den Psalm.

Herr Abgeordneter Kretschmer, Sie wollten noch zur Landesplanung sprechen.

Frau Präsidentin, ich möchte auch zur Landesplanung sprechen, ich bin aber, wenn ich das richtig beobachtet habe, von Herrn Kollegen Buse provoziert worden und ich lasse mir diese Provokation doch nicht gefallen.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Doch, das merkt man aber.)

Ich weise für meine Fraktion zurück, dass wir nicht in die inhaltliche Diskussion zu dem Vorschlag der SPDFraktion haben eintreten wollen. Ich weise auch zurück, dass wir hier damit in Ihrem Sinne undemokratisch sind, sondern ich habe in meiner Rede zur ersten Lesung deutlich gemacht, dass wir diesen Vorschlag in der Debatte um das Landesplanungsgesetz ausführlich und lange debattiert haben. Wir haben ihn auch abgestimmt und es gibt keine neuen Argumente. Und nun möchte ich mal was sagen: Vielleicht ist das einem Wirtschaftspolitiker näher stehend, dass ich auch mit Effizienz der Zeit umgehen muss. Das heißt, wenn es keine neuen Erkenntnisse gibt und die Diskussion ausgeführt worden ist, dann brauche ich die Zeit ja auch nicht verlängern. Das war die Argumentation insbesondere in meiner Fraktion. Wir haben dazu

(Beifall bei der CDU)

und das habe ich deutlich gesagt - in den Ländern, wo es eben einen Gesetzescharakter bzw. einen Beschlusscharakter in dem Landtag gibt, ja eruiert. In Bayern wird es gerade wieder umgedreht; in Sachsen-Anhalt sind die überaus glücklich, dass sie sich so beschwert haben mit ihrer Landesplanung, dass alles durch den Landtag gehen soll. Das hat auch praktische Erwägungen, dass man sagt, wir lassen es auf der Vorschriftenebene, meine Damen und Herren. Aber, wie gesagt, das habe ich eigentlich in der ersten Lesung vorgetragen, das haben wir als Argumentation auch in dem Gesetzesverfahren zum Landesplanungsgesetz vorgetragen und es gibt keine neuen Erkenntnisse. Nur das war der Grund, dass ich mich heute vielleicht etwas kurz geäußert habe und ich jetzt noch mal darauf reagieren muss, dass es nicht so dasteht, als ob wir gegen die Auslassungen der Kollegin Doht und des Herrn Kummer keine Argumente hätten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung hat sich Innenminister Trautvetter zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Auffassung der Landesregierung zu diesem Gesetzesantrag hat sich zwischenzeitlich nicht geändert. Die vorgesehene Einführung einer Zustimmung des Landtags zur Rechtsverordnung des Landesentwicklungsplans wird von der Landesregierung nicht befürwortet, aus einem ganz einfachen Grund: Wir brauchen klare Kompetenzabgrenzungen und Transparenz der Entscheidungsprozesse. Landesentwicklung ist Sache der Exekutive wie in fast allen Bundesländern. Es ist doch nicht so, dass der Landtag nicht damit befasst wird. Natürlich wird der Landtag damit befasst. Die Landesregierung hat den Landtag gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu unterrichten und genau das werden wir auch beim Landesentwicklungsplan tun. Diesbezüglich hat die Landesregierung dem zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtags eine enge Einbindung zugesagt und wird dies auch weiter umsetzen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir werden den Landesentwicklungsplan in einem alle Interessen berücksichtigenden Prozess erarbeiten - das mit der gebotenen Eile, zügig, aber vor allem solide. Ich verweise auf meine Äußerungen zur Raumordnungskonferenz in Sömmerda und die durchgeführten Regionalforen in allen Planungsregionen.

Meine Damen und Herren, wir haben beim Landesentwicklungsplanentwurf insgesamt 1.337 Stellen und Institutionen in die Anhörung einbezogen. Es liegen rund 600 Stellungnahmen vor und über die öffentliche Auslegung erreichten uns weitere 123 Stellungnahmen. Die Stellungnahmen enthalten über 2.300 einzelne Sachpunkte, die geprüft werden. Wer mir vorwirft, ich würde das verzögern, aber gleichzeitig den Anspruch erhebt, dass der Landtag über 2.300 einzelne Sachpunkte innerhalb von drei Monaten in drei Ausschussberatungen entscheiden soll, Frau Doht, dann gehen Sie an der Realität vorbei.

(Beifall bei der CDU)

Ihre Forderung geht ganz klar auf eines hinaus, nämlich die Beschlussfassung über den Landesentwicklungsplan zu verzögern statt zu beschleunigen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Geht das?)

(Beifall bei der CDU)

Wenn ich die öffentliche Auseinandersetzung zum Landesentwicklungsplan sehe, dann findet die im Wesentlichen in einem Punkt statt, ob drei Stufen zentraler Orte, ob wie im jetzigen Landesentwicklungsplan sechs Stufen oder ob wir fünf Stufen machen, meine Damen und Herren, da kann ich nur sagen, das ist das Unwesentlichste im Lan

desentwicklungsplan. Wir müssen beraten über wirtschaftliche Entwicklungsräume, über Entwicklungsachsen, wir müssen uns inhaltlich mit den Themen befassen und nicht nur mit Statusfragen, Oberzentrum, Mittelzentrum, Kleinzentrum, Unterzentrum.

(Beifall bei der CDU)

Das ist das, worum es geht im Landesentwicklungsplan, dass dazu bestimmte Zentrale-Orte-Funktionen gehören, das ist Bestandteil der Landesentwicklungsplanung, aber nicht das Entscheidende. Wir werden noch in diesem Monat den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik über die Ergebnisse der Auswertung informieren und werden dann das weitere Procedere und auch die Einbeziehung des Ausschusses in das weitere Procedere festlegen. Aber dazu brauche ich keine Gesetzesänderung wie von der SPD vorgeschlagen.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redewünsche vor, so dass ich die Aussprache schließen kann. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/3609 nach zweiter Beratung. Wer diesem zustimmt... Geschäftsordnungsantrag? Herr Abgeordneter Stauch.

Ich bitte um namentliche Abstimmung.

Gut, dann werden wir über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD namentlich abstimmen.

Es hatte jeder die Gelegenheit seine Stimmkarte abzugeben. Nun wird noch der Platz gesucht, an dem ausgezählt werden kann. Ich bitte um das Auszählen.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes vor. Es wurden 66 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 23 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 43 Abgeordnete gestimmt. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).