Protocol of the Session on November 13, 2003

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Kaschuba, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.

Zu Frage 1: Der Landesfilmdienst Thüringen e.V. erhielt in den letzten fünf Jahren zur Finanzierung von Personalkosten, Ausstattungen und Projekten Förderungen vom Freistaat Thüringen im Jahr 1999: 149.170,44 !  & 2000 224.431,57 ! &'(()*++)!''! & 2002 149.008,58 ! &'+,+**(!* & 2003 erfolgte keine investive Förderung im Vergleich zu den Vorjahren. Es lagen auch keine Anträge vor, deshalb ist dieser Betrag geringer.

Zu Frage 2: Gemäß den jeweiligen Bewilligungsbescheiden wurden durch den Landesfilmdienst Thüringen e.V. die geforderten Verwendungsnachweise vorgelegt und gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Thüringer Landeshaushaltsordnung geprüft.

Zu Frage 3: Der Landesfilmdienst Thüringen e.V. ist ein rechtlich selbständiger Verein. Der Freistaat Thüringen ist nicht Mitglied in dem Verein. Die Geschäftsführung des Landesfilmdienstes Thüringen e.V. unterliegt der Kontrolle der Mitgliederversammlung. Die Verwendungsnachweise beziehen sich nur auf die Zuschüsse des Landes und deren Verwendung.

Zu Frage 4: Der Landesfilmdienst Thüringen e.V. hat einen Antrag auf Insolvenz beim dafür zuständigen Amtsgericht gestellt. Derzeit wird im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens geprüft, ob überhaupt eine Insolvenz eröffnet werden kann. Die betroffenen Ressorts sind eng an diesem Verfahren beteiligt. Sie werden sorgfältig alle Vorschläge bezüglich der Zukunft des Landesfilmdienstes Thüringen e.V. prüfen und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten helfen.

Nachfragen sehe ich nicht. Dann schließe ich auch diese Frage und komme zum Aufruf der Frage in Drucksache 3/3727. Frau Abgeordnete Doht, bitte.

Erarbeitung der Thüringer Tourismuskonzeption

Der Auftrag zur Erarbeitung der Thüringer Tourismuskonzeption wurde extern vergeben. Die Erarbeitung soll durch einen Projektbeirat bestehend aus Thüringer Tourismusfachleuten begleitet werden. Die Berufung dieses Projektbeirats erfolgte durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien erfolgte die Berufung in den Projektbeirat?

2. Wie setzt sich dieser Projektbeirat personell zusammen (bitte entsendende Verbände oder Institutionen und Mit- glieder benennen) ?

3. Ist die private Tourismusindustrie durch

- den Thüringer Hotel- und Gaststättenverband und - den Verband Thüringer Tourismusunternehmen

im Projektbeirat vertreten und wenn nein, warum nicht?

4. Gewährleistet die Zusammensetzung des Projektbeirats, dass alle Thüringer Tourismusdestinationen in diesem vertreten sind?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Doht für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Lassen Sie mich eine Bemerkung voranstellen. Ich habe sehr großes Interesse daran, die Fachleute der Basis umfassend in die Erarbeitung der Konzeption einzubeziehen. Deshalb ist es vorgesehen, dass der Projektbeirat die gesamte Erarbeitung fachlich begleitet. Darüber hinaus sollen ca. 150 Akteure im Rahmen einer Expertenbefragung gehört werden. In fünf thematischen Workshops haben außerdem alle Interessierten die Möglichkeit, ihre Probleme zu benennen, eigene Vorschläge einzubringen und so das Ergebnis mitzugestalten.

Zu Frage 1: Der Projektbeirat ist ein Arbeitsgremium und soll die Erarbeitung der Tourismuskonzeption fachlich begleiten. Damit in diesem Beirat auch fachliche Arbeit geleistet werden kann, soll das Gremium nicht zu groß sein (maximal 15 Personen) und vorwiegend auf der Arbeitsebene vertreten sein. Neben der TTG, den IHKs sollen auch die wichtigsten Verbände und Branchen einbezogen werden.

Zu Frage 2: Der Projektbeirat setzt sich derzeit neben dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer aus folgenden Mitgliedern zusammen: TTG, IHK - dort Herr Beck, IHK Suhl, jeweils ein Vertreter der fünf Regionalverbände, der ThüHoGa - vertreten durch Herrn Ellinger, VTT - Herr Büring, der Thüringer Heilbäderverband - Frau Engemann und Herr Reimann, Verein Städtetourismus - Frau Mendra

und Kongresse/Tagungen - Frau Dr. Hildebrandt. Bei Bedarf können in beschränktem Umfang weitere Fachleute hinzugezogen werden.

Zu Frage 3: Ja - siehe auch Antwort zu Frage 2. Im Übrigen vertreten die IHKs die Interessen der Tourismuswirtschaft, so dass für eine breite Einbeziehung der Branche gesorgt ist.

Zu Frage 4: Ja, ich gehe davon aus, dass die Vertreter der TTG und der Regionalverbände die Interessen der Destinationen wahrnehmen.

Gibt es Nachfragen? Nein, sehe ich nicht. Dann schließe ich diese Anfrage und komme jetzt zur Anfrage des Abgeordneten Kummer in der Drucksache 3/3745.

Landesliegenschaften und Katasteramtsreform

Im Staatsanzeiger 42/2003 werden sechs Bürogebäude mit insgesamt 11.300 Quadratmeter Nutzfläche und 50 Garagen für die Unterbringung von Katasterhauptämtern zur Miete gesucht. Außer Artern und Gotha müssen alle neuen Hauptämter umziehen. Dabei werden Landesimmobilien frei, neue Immobilien müssen teuer angemietet werden. Wahrscheinlich wird es auch zu Standortwechseln bei Katasteramts-Zweigstellen kommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Katasterhauptämter und Zweigstellen werden aus Landesimmobilien in zu mietende Immobilien umgezogen?

2. Was geschieht mit den frei werdenden Landesimmobilien?

3. Welche gegenwärtig leer stehenden oder demnächst frei werdenden Landesimmobilien gibt es in Thüringen, die vom Platzangebot her in der Lage wären, die umziehenden Katasterämter aufzunehmen?

4. Welche Kosten sind für das Land durch Umzug, Gebäudeanmietung und Unterhaltung leer stehender Landesimmobilien infolge der Katasteramtsreform über die bisherigen Unterbringungskosten der Katasterämter hinaus im kommenden Jahr und langfristig zu erwarten?

Für die Landesregierung antwortet Innenminister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Per Rechtsverordnung hat die Landesregierung die Zahl der Katasterämter von 35 auf 8 zuzüglich 9 Stützpunkte reduziert. 17 Stützpunkte ist die Zielstellung. Dazu sind natürlich Umzüge notwendig. Und durch die Konzentration auf weniger Standorte erhöht sich naturgemäß auch die durchschnittliche Personalstärke der Katasterämter trotz reduzierter Gesamtpersonalstärke und damit ergibt sich auch im Durchschnitt ein höherer Raumbedarf pro Standort.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die in landeseigenen Liegenschaften für die Katasterämter Saalfeld und Schmalkalden zur Verfügung stehenden Flächen sind für den künftigen Bedarf nicht ausreichend. Die Unterbringung wird nach einem Kostenvergleich angebotener Mietobjekte und einer möglichen Erweiterung der landeseigenen Liegenschaften entschieden. Das bedeutet nicht, dass nach dieser Entscheidung das sofort umgesetzt wird, sondern die Umsetzung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten mit der Zielstellung bis 2009 in die Struktur hineinzukommen. Die Katasterämter Artern und Gotha verbleiben in Landesliegenschaften. In Artern ist die zukünftige Unterbringung in einem noch zu projektierenden Behördenzentrum zusammen mit der PI und dem Schulamt geplant. Alle übrigen Katasterämter sind bereits in Mietobjekten untergebracht. Über eine Anmietung weiter benötigter Flächen wird nach Vorliegen der Mietangebote entschieden. Die landeseigenen Liegenschaften der Katasteramtsstützpunkte Bad Salzungen, Heiligenstadt und Hildburghausen sind in ihrer Größe alle für die dauerhafte Unterbringung der Behörde ausreichend.

Zu Frage 2: Die im Rahmen der Umsetzung der Reform frei werdenden Landesimmobilien werden dem Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement zur weiteren Verwendung und Vermarktung übergeben.

Zu Frage 3: An den Standorten, wo wir für die umziehenden Katasterämter neue Liegenschaften suchen, gibt es zurzeit keine geeigneten leer stehenden bzw. demnächst frei werdenden Landesimmobilien.

Zu Frage 4: Die für Umzüge, Gebäudeanmietung usw. mittel- und langfristig anfallenden Kosten lassen sich zurzeit nicht beziffern. Die Umsetzung der Reform ist in Schritten vorgesehen und damit nicht kurzfristig angelegt. Zunächst ist abzuwarten, welche geeigneten Liegenschaften zu welchen Mietpreisen in den verschiedenen Standorten angeboten werden. Erst dann können wir Aussagen über konkrete Kosten treffen. Das wird frühestens Ende des I. Quartals 2004 der Fall sein. Ich weise jedoch darauf hin, dass

man bei der Umsetzung einer Verwaltungsreform nicht die Frage der Liegenschaften losgelöst vom Gesamtkonzept betrachten darf. Langfristig sind durch die Reformen, wie von der Gutachterfirma auf der damaligen Grundlage ermittelt, allein im Personalbereich Einsparungen von ca. 8 Mio. -   . /  $  für die Liegenschaften spielt in der Gesamtbetrachtung nur eine untergeordnete Rolle. Allerdings wird sich die insgesamt benötigte Hauptnutzfläche bei den Katasterämtern von derzeit 23.534 Quadratmeter auf zukünftig ca. 18.200 Quadratmeter reduzieren, welches bei einem angenommenen Liegenschaftszins von 6 0 1dratmeter eine jährliche Einsparung von 384.000  geben würde.

Herr Kummer hat eine Nachfrage.

Ich habe sogar zwei Nachfragen. Die eine Nachfrage: Auf die Frage, was aus den frei werdenden Landesimmobilien wird, haben Sie geantwortet, Herr Minister, die würden in die THÜLIMA hineingegeben. Da gibt es nun schon eine ganze Menge leer stehender Landesimmobilien, die von der THÜLIMA verwaltet wird. Gibt es denn von der THÜLIMA schon ein Konzept, wie diese Immobilien dann weiter verwertet werden könnten? Ist da irgendwas in Sicht? Das ist die erste Nachfrage.

Die zweite Nachfrage, die ich noch stellen wollte: In Bezug auf unsere Anfrage, ob es denn andere Standorte gegeben hätte, die diese Katasterämter unterbringen hätten können, die Frage: Gibt es denn andere Orte in Thüringen, wo die Katasterämter hätten untergebracht werden können? Denn ich dachte eigentlich, dass im Zuge der Reform auch die Frage der Standortwahl mitgedacht worden wäre.

Bitte, Herr Minister.

Zur ersten Nachfrage, der Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement verwertet nicht benötigte Liegenschaften, indem er eine Ausschreibung durchführt und einen privaten Investor oder nachfolgenden Mieter sucht. Im Ergebnis der Ausschreibung entscheidet er über die weitere Vermarktung von nicht benötigten Liegenschaften. Zur zweiten Nachfrage, ich habe bei der Begründung des Standortes sehr deutlich gemacht, dass wir uns auch von strukturpolitischen Erwägungen haben leiten lassen. Natürlich gibt es in jeder Stadt Immobilien, vor allem in den größeren Städten, die eine andere Unterbringung der Katasterverwaltung möglich gemacht hätten. Die Standortentscheidung hat dezentrale Standorte gegenüber zentralen Orten bevorzugt.

Jetzt gibt es eine weitere Nachfrage, und zwar von dem Abgeordenten Gerstenberger.

Herr Minister, bei dem geplanten Behördenzentrum - oder wie Sie es genannt haben - in Artern, ist dort vorgesehen, eine neue Bausubstanz zu kreieren oder ist vorgesehen, die doch recht zahlreichen leer stehenden ehemaligen Behördeneinrichtungen zu nutzen?

Die werden alle in die Betrachtungen mit einbezogen, wobei bei jetzt leer stehenden Landesimmobilien natürlich der Sanierungsaufwand mit berücksichtigt werden muss. Bei der Neubauvariante resultieren auch Synergieeffekte in einem Behördenzentrum, wenn mehrere Behörden gemeinsam verwaltet werden können. Als solches haben zwei Standorte von der Verwaltung von Standorten immer einen kostenmäßigen Nachteil.

Damit ist der Fragebedarf erschöpft. Dann schließe ich auch diese Anfrage und komme jetzt zur letzten Anfrage, die ich aufrufe, nämlich die Anfrage von Frau Abgeordneten Pelke in Drucksache 3/3747.

Insolvenz des Landesfilmdienstes

Presseberichten vom 4. November 2003 war zu entnehmen, dass der Landesfilmdienst aufgrund der Misswirtschaft des Geschäftsführers Insolvenz beantragt hat.