Protocol of the Session on October 16, 2003

ringen ist bestrebt, die in der Kommission "Polizeiliche Kriminalstatistik" geführte Diskussion zur bundeseinheitlichen Einführung eines Erfassungsmoduls für Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt konstruktiv voranzubringen und spätestens im Jahr 2004 einzuführen. Des Weiteren befinden sich Vertreter der Thüringer Polizei in ständigem Erfahrungsaustausch mit den anderen Landespolizeien.

Am 20. bis 22. Oktober dieses Jahres wird das Thüringer Innenministerium an einem bundesweiten Erfahrungsaustausch an der Polizeiführungsakademie vertreten sein. Die dort zu sammelnden Erfahrungen der anderen Länder werden Eingang in die schon im Entwurf vorliegende Neuauflage der Leitlinien "Polizeiliche Maßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt" finden. Im Bereich des Justizministeriums werden seit dem 01.01.2003 Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, soweit sie bei den Familiengerichten anhängig sind, statistisch erfasst. Es erfolgte eine Ergänzung der Monatsübersicht über Familiensachen vor dem Amtsgericht um folgende Positionen: Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung gemäß § 1 Gewaltschutzgesetz und Wohnungsüberlassung gemäß § 2 Gewaltschutzgesetz. Ende des Jahres werden hierzu erste Zahlen vorliegen.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle will ich auch auf die dringend notwendige Arbeit in den regionalen Netzwerken vor Ort eingehen. In vielen kommunalen Gebietskörperschaften haben sich runde Tische gegen häusliche Gewalt gebildet, die für die Kooperation und Vernetzung in der Region unabdingbar sind und bei der Optimierung der Hilfe für die Opfer in der Region unterstützend wirken. Die Thüringer Landesregierung konnte hier wichtige Impulse geben. Mit den Maßnahmen der Thüringer Landesregierung gegen häusliche Gewalt soll eine konsequente gesellschaftliche Ächtung der häuslichen Gewalt, eine gezielte Unterstützung der Opfer sowie ein koordiniertes Vorgehen aller beteiligten Einrichtungen gegen häusliche Gewalt erreicht werden.

(Beifall bei der CDU)

In einer Fachgruppe bringen sich landesweit alle Beteiligten im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung ein. Diese Fachgruppe gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Maßnahmen bei häuslicher Gewalt. Es wurden Arbeitsgruppen zu verschiedenen Schwerpunktthemen gebildet, die zu gezielten Unterthemen Bestandsanalysen und Empfehlungen erarbeiten bzw. erarbeitet haben.

Gern würde ich an dieser Stelle kurz auf diese einberufenen Arbeitsgruppen eingehen. Folgende Arbeitsgruppen wurden zu den Schwerpunkten einberufen:

1. Arbeitsgruppe: Statistik Hell- und Dunkelfeld 2. Arbeitsgruppe: Öffentlichkeitsarbeit, Wege aus der häuslichen Gewalt

3. Arbeitsgruppe: Kinder als Betroffene 4. Arbeitsgruppe: Täterarbeit 5. Arbeitsgruppe: Aus- und Fortbildung und 6. Arbeitsgruppe: Gewaltbetroffene Frauen.

Die verschiedenen einberufenen Arbeitsgruppen sowie die eingesetzte Lenkungsgruppe leisten aus meiner Sicht einen wesentlichen Beitrag bei der Umsetzung und Fortschreibung der Maßnahmen der Thüringer Landesregierung gegen häusliche Gewalt. Gerade die multiprofessionelle Besetzung der Arbeitsgruppen und das damit einhergehende Expertenwissen hat sich als sehr positiv erwiesen. Die Empfehlungen und Anregungen der Arbeitsgruppen werden sich in der Fortschreibung der Maßnahmen der Thüringer Landesregierung gegen häusliche Gewalt wiederfinden. Die Arbeitsgruppe "Öffentlichkeitsarbeit", die als erste Arbeitsgruppe einberufen wurde, war wesentlich an der Vorbereitung und Durchführung einer Fachtagung im Februar dieses Jahres beteiligt. Am 18. Februar 2003 hat diese Fachtagung "Wege aus der häuslichen Gewalt - aktueller Stand in Thüringen" im Augustinerkloster in Erfurt stattgefunden. Ein Jahr nach Einführung des Gewaltschutzgesetzes und ein knappes Jahr nach der Verabschiedung der Maßnahmen der Thüringer Landesregierung gegen häusliche Gewalt wurden mit dieser Veranstaltung die zivilrechtlichen, strafrechtlichen und polizeirechtlichen Möglichkeiten und Grenzen im neuen Umgang mit häuslicher Gewalt aufgezeigt und deren Umsetzung in Thüringen diskutiert.

Die Fachtagung hat Raum für einen Erfahrungsaustausch geboten, Schnittstellen in der Arbeit der verschiedenen Professionen veranschaulicht und die Sichtweise der jeweils anderen Profession verdeutlicht. Mit über 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus 70 Organisationen, mit fundierten Fachvorträgen und mit einem regen Erfahrungsaustausch kann diese Veranstaltung als sehr erfolgreich eingeschätzt werden. Eine Dokumentation der Fachtagung befindet sich zurzeit im Druck.

Weiterhin hat die genannte Arbeitsgruppe im Zusammenhang mit dem internationalen Tag "Nein zu Gewalt gegen Frauen" eine Artikelserie initiiert und den Bedarf an Informationsmaterial ermittelt. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe liegt bereits vor.

Die Arbeitsgruppe "Statistik" konstituierte sich im August 2002 und hat im Mai 2003 einen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Ziel der Arbeit der Arbeitsgruppe ist es, die Statistiken der verschiedenen Bereiche soweit es geht kompatibel zu machen.

Die Arbeitsgruppe "Kinder als Betroffene" wurde im Dezember 2002 einberufen. Sie will Wege zur Stärkung der gewaltfreien Erziehung aufzeigen und bereitet gerade eine umfassende Fragebogenaktion zu Sachstand und Bedarf an Material für Kinder, Eltern und Erzieherinnen und Erzieher im Land vor.

Im Mai 2003 wurde die Arbeitsgruppe "Gewaltbetroffene Frauen" gegründet, die sich schwerpunktmäßig mit regionalen Netzwerken, Kooperationen und der Erstellung eines Leitfadens beschäftigt.

Seit dem Juli 2003 gibt es die bereits an anderer Stelle erwähnte Arbeitsgruppe "Aus- und Fortbildung". Diese nimmt zunächst eine Bestandsanalyse vor. Ihr Ziel ist es, Empfehlungen für konkrete Aus- und Fortbildungspläne zum Thema "Häusliche Gewalt" zu erarbeiten.

Die Arbeitsgruppe "Täterarbeit" ist die zuletzt eingerichtete Arbeitsgruppe und hat gerade mit ihrer Arbeit begonnen. Auch sie wird eine Bestands- und Bedarfsanalyse aufnehmen und Vernetzungsnotwendigkeiten bzw. -möglichkeiten erarbeiten.

In den genannten Arbeitsgruppen begegnen sich die verschiedensten Professionen mit teilweise auch sehr unterschiedlichen Sichtweisen zur Thematik. Es zeigt sich als Vorteil, wenn sich Personen aus verschiedenen Berufsgruppen kennen, austauschen und einbringen können. Die Arbeit in den Arbeitsgruppen fördert diesen Austausch und eine bessere Zusammenarbeit. Die Arbeit in den Arbeitsgruppen wird gemäß der Kooperationsvereinbarung der Beteiligten Ende 2004 abgeschlossen sein. Erste Zwischenberichte und weitere Abschlussberichte werden mir aber bereits Ende dieses Jahres vorliegen. Besonders hervorheben möchte ich hier die gute Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle "Gewaltprävention" im Thüringer Innenministerium.

(Beifall bei der CDU)

Sie kann als Beispiel für eine erfolgreiche Kooperation stehen und ohne sie könnten die umfangreichen organisatorischen Arbeiten im Zusammenhang mit den vielen Arbeitsgruppen nicht geschultert werden.

Meine Damen und Herren, mit der konsequenten Umsetzung der Maßnahmen der Thüringer Landesregierung gegen häusliche Gewalt betont die Landesregierung ihren Willen, häuslicher Gewalt mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu begegnen. Die dargestellten Aktivitäten sollen zeigen, dass wir hier auf einem guten Weg sind, unser Ziel jedoch noch nicht ganz erreicht haben. Einige der Projekte laufen jetzt erst an, so dass noch nicht alle Ergebnisse vorliegen können. Deshalb bitte ich Sie, diesen Sofortbericht als Zwischenbericht entgegenzunehmen. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Möchte eine oder mehrere Fraktionen die Aussprache zu diesen Bericht beantragen?

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Selbstver- ständlich.)

Die CDU- und die SPD-Fraktion möchten das. Dann werden wir die Aussprache zu diesem Bericht führen und als erste Rednerin rufe ich auf für die PDS-Fraktion die Abgeordnete Wolf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Maßnahmeplan der Landesregierung steht heute auf dem Prüfstand. Mit Verabschiedung des Plans wurde betont, dass dieser Plan nicht statisch zu sehen ist - so haben wir es auch heute wieder vernommen -, sondern aufgrund gemachter Erfahrungen fortgeschrieben werden soll. Die PDS-Fraktion hoffte auf Ergebnisse der Arbeit der Lenkungsgruppe gegen häusliche Gewalt, auf Ergebnisse der Arbeit der seit Juni 2002 tätigen Arbeitsgruppen und auch in welcher Form Ergebnisse in den zuständigen Fachressorts umgesetzt werden und wir hofften auch etwas über neue, zukunftsorientierte perspektivische Arbeitsansätze zu erfahren. Die ersten zwei Punkte, kann ich resümieren, wurden in meinen Augen wirklich hervorragend und umfassend hier dargestellt. Ich gebe zu, ich habe ein bisschen die zukunftsorientierten perspektivischen Arbeitsansätze vermisst, aber ich denke, dazu werden wir sicherlich in Zukunft noch kommen.

Die Erwartungshaltung liegt nah, denn die Möglichkeiten der Weiterentwicklung und Fortschreibung des Programms wurden ja immer wieder dargestellt. Leider wurde sehr wenig benannt, wo Defizite und derzeitige Grenzen des Plans zu finden sind. Ist dieser geeignet, um dieses große gesellschaftliche Problem zu bekämpfen? Ich denke, in gewisser Weise ja, aber erweist er sich auch als wirkungsvoll? Wie entwickelte sich die Wirksamkeit von Ansätzen? Sind die Maßnahmen des Plans die tatsächliche nutzbringende Grundlage, um häuslicher Gewalt wirkungsvoll zu begegnen oder werden hier Inhalte von der Realität überholt?

Auf einer Fachtagung im Ilm-Kreis im Juni 2003 "Wege aus der häuslichen Gewalt" wurde in der Diskussion sehr deutlich, dass immer noch viele auch leicht änderbare Probleme existieren. Als Beispiel möchte ich hier nur das Polizeiaufgabengesetz nennen, denn es wurde deutlich, dass trotz aller Weiterbildung, trotz aller Fortbildung noch immer keine Rechtssicherheit für viele oder einzelne Beamtinnen und Beamte existiert. Ich denke, es steht immer noch auf dem Plan, das Polizeiaufgabengesetz in dieser Richtung wirklich ausdrücklich zu ändern. Auch die Frage der Opferschutzbeauftragten - Sie haben es kurz angedeutet - ist immer noch in unseren Augen mit Defiziten behaftet.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Aber die Rechtsgrundlage ist doch gegeben.)

Die Rechtsgrundlage ist gegeben, aber nicht ausdrücklich für den Bereich häusliche Gewalt, Herr Pohl, das müsste Ihnen auch bekannt sein, zumal es ja ein Antrag Ihrer Fraktion war, an der Stelle das Polizeiaufgabengesetz zu ändern. Ich denke, das ist Ihnen im Moment nur entfallen.

Meine Damen und Herren, es bedeutet keinen Gesichtsverlust, Umsetzungsprobleme zu benennen und zu versuchen, diese perspektivisch zu bearbeiten. Wir sehen als PDS-Fraktion die Notwendigkeit, über inhaltliche Schwerpunkte und Ansätze der Maßnahmen zu reden. Den Plan der Landesregierung hatten wir bereits vor einem Jahr stellenweise als schwach und unkonkret beschrieben, aber es sind Ansätze vorhanden, die ausbaufähig sind. Ja, es hat sich gerade im letzten Jahr einiges bewegt, wir haben es gehört. Es war gut, dass die Opposition und auch die Mehrheitsfraktion Druck gemacht hat für einen solchen Plan.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wir!)

Wir zusammen, Frau Tasch, können wir uns darauf einigen? Ich denke, an der Stelle muss man auch einfach sagen, es war gut, dass alle drei Fraktionen gemeinsam das Thema in dieser Legislatur zum Schwerpunkt ernannt haben und auch immer wieder weiter bearbeitet haben und auch Druck gemacht haben.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da können wir mal klatschen.)

(Beifall bei der PDS)

In der Koordinierungsstelle Gewalt zum Beispiel wurde Stück für Stück Sensibilisierung erreicht und wir wissen alle noch, was das am Anfang für ein ausgesprochen schwieriger Prozess war. Die Lenkungsgruppe arbeitet, die Arbeitsgruppen sind aktiv und auch die Öffentlichkeitsarbeit wird besser. Aber, meine Damen und Herren, reicht das aus? Für mich, ehrlich gesagt, nicht. Wir stellen auch heute noch fest, vor Ort braucht es verstärkte Anstrengungen. Notwendig sind weiterhin eine verstärkte Vernetzung, eine verstärkte Fortbildung und eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Im Bereich der Fortbildung Sie haben es ja auch angedeutet, Frau Staatssekretärin, es ist eben nicht nur die Polizei, es sind Jugendämter, es sind Ärzte, es sind Richter und, und, und - ist die Aufgabenpalette riesig und auch im letzten Jahr natürlich nicht abgearbeitet. Die direkte Arbeit mit den betroffenen Frauen sollte aufgewertet werden. Ich denke, das ist eine riesige Aufgabe. Dies sollten in erster Linie die Interventionsstellen leisten, die bei den Frauenhäusern und Frauenzentren angegliedert sind.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle haben wir auch gesagt, das bedarf natürlich auch einer deutlichen Ausweitung der Arbeit, die bisher dort geleistet wurde.

Doch, was ist an der Stelle passiert? Es tat sich einiges, keine Frage, aber meine Hauptkritik an der Stelle, die qualitative Verbesserung stellt sich insoweit ausgesprochen schwierig dar, da sie nicht mit einer finanziellen Sicherung verbunden war und ist. Ich kann nicht unendlich Aufgaben eben gerade den Frauen vor Ort übertragen, ohne sie auch finanziell und mit weiteren Sachkosten auszustatten. Ich kann eine solch große Aufgabenübertragung eben nicht für den Nulltarif haben.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, wenn man mit den Frauenhausmitarbeiterinnen spricht, wird ganz klar, sie sind an vielen Punkten jetzt schon an den Grenzen ihrer Kraft angekommen. Ich sage ausdrücklich, an dieser Stelle ist zusätzliches Geld notwendig.

Wie sieht die Realität im Moment aus? Es herrscht in den Frauenhäusern nicht unberechtigt große Angst vor Kürzungen und es wurden Kürzungen durchgeführt. Hier sind eben nicht nur die 4 Prozent Kürzungen durch das Land zu nennen, hier sind auch - und das möchte ich an der Stelle auch ausdrücklich kritisieren - die Kürzungen der Kommunen zu nennen. In den Häusern herrschen riesengroße Ängste vor weiteren Kürzungen, die nicht mehr verkraftet werden können, da ist einfach das Ende der Fahnenstange erreicht.

Meine Damen und Herren, viele Fragen sind ungeklärt. Ich denke gerade an den Bereich Frauenhäuser, Frauenzentren, Interventionsstellen und an die Arbeit in den Kommunen, an dieser Stelle ist ein klares Signal für die Wichtigkeit der Arbeit und für die weitere Unterstützung der Arbeit notwendig.

(Beifall bei der PDS)

Wir müssen klar benennen, dass es an dieser Stelle in den nächsten Jahren nicht zu Kürzungen kommen darf, sondern zu einer weiteren Ausweitung der Arbeit.

(Beifall bei der PDS)

Wir müssen weiter diskutieren, was in der Fortschreibung des Plans notwendig ist. Ich möchte hier immer wieder die Zielgruppenorientierung ansprechen. Ich denke, an der Stelle sollten wir uns einfach auch im Gleichstellungsausschuss nochmals dazu verständigen, weil das natürlich heute im Plenum zu weit führen würde. Von daher beantrage ich die Überweisung an diesen Ausschuss. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Frau Abgeordnete Wolf, ich verstehe es jetzt mal so, Fortberatung des Berichts im Gleichstellungsausschuss, okay? Da müssten dann die CDU- und SPD-Fraktion zu

stimmen, weil diese die Aussprache zu diesem Bericht beantragt haben.

(Zuruf Abg. K. Wolf, PDS: Wir haben die Aussprache auch beantragt, Sie haben unsere Wortmeldung leider nicht gesehen.)

Ich möchte für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Künast aufrufen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die im vorigen Jahr verabschiedeten Maßnahmen der Thüringer Landesregierung gegen häusliche Gewalt waren schon mehrfach Thema hier im Landtag bzw. in seinen Ausschüssen, und das ist auch richtig und wichtig so. Es ist zu begrüßen, dass heute von der Landesregierung ein Bericht über den jetzigen Stand der Umsetzung und Weiterführung der Maßnahmen gegeben wurde. Es ist schon viel unternommen worden, aber die Statistiken beweisen, dass alles noch nicht reicht oder alles noch nicht oder vieles noch nicht greift. Nach wie vor sind natürlich noch Fragen für mich offen bzw. wären weiter gehende Informationen von Interesse. Öffentlichkeitsarbeit ist bei diesem Themenkreis von nicht zu unterschätzender Bedeutung.