Protocol of the Session on January 28, 2000

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. Welche finanziellen Bilanzen kann nach Einschätzung der Landesregierung für die Pflegeversicherung in Thüringen für das Jahr 1999 gezogen werden?

2. Decken die Einnahmen die Ausgaben oder hat es im Jahr 1999 einen negativen Saldo gegeben?

3. Wenn es für das Jahr 1999 eine negative Saldierung gegeben haben könnte, wie hoch wird diese voraussichtlich ausfallen?

4. Gibt es derzeit noch juristische Auseinandersetzungen um den für die Pflegeversicherung abgeschafften Feiertag?

Herr Staatssekretär Maaßen antwortet für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Entsprechend den Bestimmungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch haben alle Pflegekassen in Deutschland ihre Aufwendungen gemeinsam entsprechend dem Verhältnis ihrer Beitragseinnahmen zu tragen. Der entsprechende Abgleich erfolgt durch das Bundesversicherungsamt. Dort werden keine länderspezifischen Statistiken geführt, somit kann die Frage nach der Finanzlage der Pflegekassen nicht thüringenspezifisch, sondern nur bundesweit beantwortet werden. Da die Rechnungslegung für 1999 noch nicht vorliegt, muss auf das Jahr 1998 zurückgegriffen werden. Demnach ergibt sich ein Rücklagenbestand zum Jahresende 1998 von rund 9,74 Mrd. DM. Das entspricht etwa vier Monatsausgaben.

Zu Frage 2: Die endgültigen Zahlen für 1999 liegen voraussichtlich erst im April dieses Jahres vor.

Zu Frage 3: Für das Jahr 1999 ist keine negative Saldierung zu erwarten.

Zu Frage 4: Es gibt derzeit keine Informationen über juristische Auseinandersetzungen wegen des aus Anlass der Pflegeversicherung abgeschafften Feiertags.

Gibt es Nachfragen? Nein, ein Antrag, Herr Abgeordneter Buse.

Die PDS-Fraktion beantragt die Ausschussüberweisung dieser Anfrage an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Das werden wir dann abstimmen. Wer für die Ausschussüberweisung votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Das Quorum ist sicher erreicht, die Frage ist überwiesen an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Damit ist die Frage auch abgeschlossen. Wir kommen zur Frage 3/244 der Abgeordneten Frau Dr. Kaschuba.

Zur Förderung innovativer Projekte in den Regionen Thüringens

In Verwirklichung der Förderrichtlinie zur Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung "InnoRegio" sind Entscheidungen gefallen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gelingt es mit der Förderung von drei Projekten in Thüringen, eine regionale Zusammenarbeit im Interesse marktfähiger Produkte und neuer Arbeitsplätze zu gestalten?

2. Welche Fördermöglichkeiten des Landes können für jene förderwürdigen Projekte aus den 48 eingereichten, aber nicht durch den Bund geförderten Projekten aus Thüringen zum Einsatz kommen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Schipanski.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage folgendermaßen:

Zu 1: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat für die Auswahl der 25 innovativen Regionen aus den 444 Bewerbungen im InnoRegio-Wettbewerb eine unabhängige Jury eingesetzt. Diese hat in einem mehrstufigen Verfahren die tragfähige inhaltliche

Fokussierung aller Anträge beurteilt und die Chancen einer nachhaltigen wirtschaftlichen Umsetzung abgewogen. Im Ergebnis der Auswahlentscheidung wurden drei der 48 Thüringer Bewerbungen als Siegerregionen ausgewählt. Die regionale Zusammenarbeit in Thüringen kann allein mit der Förderung von drei InnoRegio-Projekten sicher nicht flächendeckend gestaltet werden. Das war aber auch nicht die Zielsetzung des InnoRegio-Wettbewerbs. Gleichwohl kann InnoRegio in den betreffenden Regionen einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung in den einzelnen Gebieten leisten.

Zu 2: Zwischen dem TMWFK und TMWAI werden derzeit Möglichkeiten geprüft, einige besonders aussichtsreiche Vorhaben in geeigneter Weise landesseitig zu fördern. Dazu sollen die bestehenden Förderinstrumentarien entsprechend der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln genutzt werden. Ungeachtet dessen sollten seitens des Bundes initiierte Maßnahmen grundsätzlich auch durch den Bund finanziert werden. Eine Förderung aller vom Bund nicht prämierten InnoRegio-Initiativen durch das Land ist weder möglich noch beabsichtigt.

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage.

Frau Ministerin, es ist uns klar, dass nicht alle gefördert werden können, aber gibt es für die angedachten Fördermöglichkeiten einen Zeitplan des Ministeriums, in welchem Zeitrahmen man handlungsfähig werden will?

Die Regionen, die sich an dem Wettbewerb beteiligt haben, sind darüber informiert über die verschiedenen Stellen, die wir ja zusätzlich eingerichtet haben an den Fachhochschulen, dass sie entsprechende modifizierte Förderanträge an mein Ministerium bzw. an das für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur richten können.

Gibt es weitere Nachfragen? Keine Nachfragen, aber es gibt wieder einen Antrag. Herr Abgeordneter Buse.

Frau Präsidentin, die Fraktion der PDS beantragt die Überweisung dieser Anfrage an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Das stimmen wir dann auch ab. Wer für die Überweisung der Frage an den Ausschuss für Wissenschaft, For

schung und Kunst stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das ist die erforderliche Mehrheit. Damit ist die Frage überwiesen und wir kommen zur Frage in Drucksache 3/248, Herr Abgeordneter Buse.

Fahrpreisentwicklung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Der öffentliche Personennahverkehr soll unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr (mIV) darstellen und damit einen weiteren Anstieg des mIV in und zwischen den Verdichtungsräumen entgegenwirken. Der SPNV ist Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch waren die km-Preise im SPNV in den Jahren 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999?

2. Wie teuer waren die Fahrkarten für eine einfache Fahrt, die Monats- und die Jahreskarte auf den Strecken GeraErfurt, Erfurt-Halle, Erfurt-Suhl in den Jahren 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998, 1999?

3. In welcher Höhe waren bei den jeweiligen Tarifveränderungen der einzelnen Jahre seit 1993 Tarifanhebungen und Tarifanpassungen Ost-West beteiligt?

4. In welcher Höhe werden die Nahverkehrsverbindungen der Deutschen Bahn AG und die streckenersetzenden Busverbindungen durch den Freistaat bezogen auf km-Preise subventioniert?

Herr Minister Schuster, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es folgen nun fünf Anfragen zum ÖPNV, bei denen jeweils sehr viele Zahlen zu berichten sind. Ich möchte Ihnen vorschlagen, und zwar in Abstimmung mit den Fragestellern, dass wir Ihnen den Antworttext über die Frau Präsidentin schnellstens zugänglich machen

(Beifall bei der SPD)

und damit die Chance geben, die Zahlen nachlesen zu können, die ich sonst in einer längeren Vorlesung hier vortragen müsste.

(Beifall bei der CDU)

Die Antragsteller haben diesem Vorschlag zugestimmt. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Vorgehen.

Wenn der Antragsteller damit einverstanden ist, dann ist das ganz unproblematisch so zu machen und wir haben außerdem dann Gelegenheit, dass wir doch noch ein paar andere Fragen beantworten lassen können im heutigen Plenum. Herr Abgeordneter Buse.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Nicht, dass die Überweisung verloren geht.)

Eigentlich wollte ich ja gerade darauf verweisen, dass wir die Möglichkeit bewahren, wir haben mit Herrn Minister Schuster darüber gesprochen, nachdem wir das Material haben, im Ausschuss gegebenenfalls Nachfragen stellen zu können. Deshalb bitte ich, die entsprechenden Mündlichen Anfragen - ich weiß nicht, ob wir das jetzt im Block machen sollten oder einzeln -, an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturförderung zu überweisen.

Ja, wir werden die Fragen dann einzeln überweisen. Es ist aber immer der gleiche Ausschuss. Dann stimmen wir über die Drucksache 3/248 zunächst ab. Wer der Ausschussüberweisung zustimmen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das ist ausreichend. Die Überweisung ist abgestimmt. Wir kommen zur nächsten Frage, und zwar die Frage in Drucksache 3/250. Ich will darauf hinweisen, Frau Abgeordnete Heß wird die Frage stellen für Frau Abgeordnete Pelke.

Öffnungszeiten für Video- und Mediatheken in Thüringen

Im April 1998 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen der Diskussion zur Novelle des Filmförderungsgesetzes folgenden Beschluss gefasst: "Der Deutsche Bundestag regt an, eine Öffnung von Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen, weil insoweit eine Schlechterstellung dieses Bereichs im Gegensatz zu allen anderen Arten von Unterhaltung vorliegt. Auf eine entsprechende Änderung der Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder ist hinzuwirken." Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 32 der Abgeordneten Dr. Klaubert vom 7. Januar 2000 (Drucksache 3/214) gibt keine Antwort darauf, wie die Landesregierung zu handeln gedenkt.