Das ist natürlich immer so eine Sache, wenn man solche Dinge anspricht, dass man dann anschließend mal ein bisschen genauer nachschaut. Nun hatte ich ja aufgrund der Vorwarnungen im Vorfeld allen Anlass, das zu tun.
Ich gebe Ihnen Recht, Herr Abgeordneter Wolf, wir müssen noch im baulichen Bereich einiges tun und das wollen
wir auch machen. Ich hoffe, dass wir sowohl im Bereich der Vollzugsanstalten als auch bei der Gerichtsbarkeit im nächsten Jahr in Mühlhausen beginnen können und ich bin da guten Mutes, zusammen mit dem Finanzminister noch Wege und Lösungen zu finden.
Einen Hinweis möchte ich noch geben und dann komme ich zum Ende. Wir haben uns bemüht, aus den Ressorts, die wir im Justizbereich haben, die richtigen justizpolitischen Schwerpunkte abzudecken. Wir haben die Landessozialgerichtsbarkeit und Finanzgerichtsbarkeit verstärkt, jeweils einen zusätzlichen Senat geschaffen, auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit haben wir eine große Zahl von zusätzlichen Gerichtsvollzieherstellen geschaffen, alles durch entsprechende Umschichtungen. Das wird auch die Aufgabe für die Zukunft sein. Wir müssen sehen, wo wir Aufgabenschwerpunkte haben und dann die richtigen Schwerpunkte setzen.
Meine Damen und Herren, eine leistungsfähige funktionierende Justiz hat ihren Preis, ich meine aber, dass sie uns das Wert sein sollte, insbesondere eine Justiz, die schon immer imponiert hat durch ihre Sparsamkeit. Ihnen, den Mitgliedern des Landtags, darf ich meinen herzlichen Dank aussprechen für das Verständnis und Vertrauen in die Justizpolitik dieser Regierung und ich freue mich weiter auf diese Arbeit und darf Ihnen allen danken. Ich möchte auch danken - Herr Kretschmer hat mich da eben noch darauf aufmerksam gemacht - allen denen, die sich ehrenamtlich im Bereich der Justiz betätigen, denn ohne dies ginge es auch nicht. Herzlichen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen mir zum Einzelplan 05 nicht vor. Wir können die Aussprache schließen. Wir kommen zum Einzelplan 06 - Finanzministerium - gemeinsam mit dem Einzelplan 17 - Allgemeine Finanzverwaltung - und Einzelplan 18 - Staatliche Hochbaumaßnahmen -. Als Erster hat um das Wort gebeten der Abgeordnete Herr Dr. Pidde, SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Einzelplan 06 - das Finanzministerium - ist einer der wenigen reinen Verwaltungshaushalte, in denen es auf den ersten Blick nicht viel zu verschieben und zu gestalten gibt. Will man wirklich gestalten, muss man eine tiefgreifende Aufgabenanalyse vornehmen. Diese ist unserer Meinung nach bis heute durch den Finanzminister für seinen eigenen Bereich unterblieben. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass im Finanzministerium personelle Reserven vorhanden sind, die für den weiteren Aufbau der verschiedenen Bereiche der Steuerprüfung gut gebraucht würden. Damit wir uns nicht falsch verstehen, Herr Finanzminister, es ist unbestreitbar, dass beim Aufbau
der Thüringer Steuerverwaltung viel erreicht worden ist und dafür danke ich allen Beteiligten ausdrücklich.
Herr Abgeordneter Pidde, darf ich mal ganz kurz unterbrechen. Es mag ja sehr interessante Gespräche geben, aber dann vielleicht außerhalb des Plenarsaals, das stört hier.
Schaut man aber in die Betriebsprüfungsstatistiken des Bundesfinanzministeriums, dann sieht man, dass Thüringen zu den Ländern mit den längsten Betriebsprüfungsturnussen in fast allen Betriebsgrößenklassen gehört. In Thüringen kommt der Betriebsprüfer im Durchschnitt alle 17 Jahre in einen mittelständischen Betrieb, in Kleinbetriebe im Durchschnitt alle 45 Jahre. Damit liegt Thüringen weit über dem Bundesdurchschnitt und auch über dem Durchschnitt der neuen Bundesländer. Das ist eine Frage der Steuergerechtigkeit, weil man das nämlich denjenigen, denen die Steuer direkt vom Gehalt abgezogen wird, auch klar machen muss. Deshalb sehen wir hier erheblichen Nachholebedarf. Da kann man auch nicht darüber hinwegtäuschen, wenn der Finanzminister in regelmäßigen Präsentationen darlegt, wie viel zusätzliche Mittel die Betriebsprüfung und Steuerfahndung jährlich hier wieder einnimmt. Steuereinnahmen sind für die Finanzen unseres Landes kein unwichtiger Bereich und wir fordern deshalb in unserem Entschließungsantrag, bei der Erstellung des Personalentwicklungskonzepts, das ja nun angekündigt worden ist für dieses Jahr, dem weiteren Bedarf bei der Steuerprüfung durch Umsetzung aus der Ministerialbürokratie Rechnung zu tragen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich als Zweites auf einen eher unscheinbaren Haushaltstitel im Einzelplan 17 zu sprechen kommen, der den Titel trägt: "Versorgungsbezüge der Beamten und Richter und deren Hinterbliebenen". 15 Mio. DM sind für das Jahr 2000 vorgesehen. "Na und" wird der eine oder andere sagen bei über 4 Mrd. DM Personalkosten. Man muss aber wissen, vor wenigen Jahren stand dort eine sechsstellige Summe, jetzt ist sie achtstellig und die Kurve der Pensionslasten zeigt steil nach oben. In der Mittelfristigen Finanzplanung steht nur ein lapidarer Satz: "Die derzeit noch geringen Versorgungsleistungen werden mit der steigenden Anzahl der Pensionäre überproportional wachsen.", mehr nicht. Wir müssen hier zum wiederholten Mal unsere Kritik anmelden, dass es keine Darstellung gibt, wie sich die Pensionslasten langfristig entwickeln werden, trotzdem wird fleißig verbeamtet. Herr Finanzminister, ich muss Ihnen sagen, Ihre Kollegen, die Finanzminister anderer Länder, lächeln darüber, wenn sie hören, dass in Thüringen durch Verbeamtung Kosten gespart werden. Kosten werden in die Zukunft geschoben, jeder weiß, dass ein Beamter langfristig teurer ist als ein Angestellter.
Dieser Weg, der von Ihnen hier gegangen wird, ist unseres Erachtens falsch. Und wenn Sie schon so großzügig verbeamten wollen, dann sollten Sie aber die Einsparung, die Sie kurzfristig dabei erzielen, nicht verfrühstücken, sondern sollten Sie in die Versorgungsrücklage stecken.
(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Es gibt doch Einzahlungen in Versorgungsrücklagen und die stehen schon fest.)
Nur keine Aufregung. Einen letzten Punkt möchte ich noch erwähnen. Wir haben lange gekämpft, um eine aussagefähige Mittelfristige Finanzplanung zu bekommen und heute kann man feststellen, nicht ohne Erfolg. Wenn man die Finanzplanung, die wir 1995 vorgefunden haben, mit der jetzigen vergleicht, ist es ein wesentlicher qualitativer Unterschied. Nach wie vor gibt es aber weiße Flecken darin. Ich habe eben die Darstellung der künftigen Pensionslasten genannt. Wir fordern auch, und das schon seit Jahren, eine saubere Darstellung der anfallenden Leasingraten. Das ist eine zweite Säule der Verschuldung unseres Landes. Diese Raten dürfen deshalb nicht einfach ausgeblendet werden. Sie sind Wechsel auf die Zukunft und unsere Kinder müssen sie begleichen. Deshalb, und ich muss es hier extra noch mal hervorheben, wir sind nicht gegen Leasingmodelle, oftmals sind sie viel kostengünstiger, aber wir wünschen uns, dass sie sauber und ordentlich dargestellt werden und nicht als unliebsame Fakten totgeschwiegen werden. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei dem Einzelplan 06 handelt es sich, Herr Dr. Pidde hat es eben erwähnt, um einen reinen Verwaltungshaushalt, in dem zum großen Teil unsere Einnahmeverwaltung enthalten ist. Die Ausgaben für das Jahr 2000 sind mit 369 Mio. DM zwar um 2,5 Mio. DM höher angesetzt als im Jahr 1999, aber erreichen damit nur einen Anteil von 1,93 Prozent an den bereinigten Gesamtausgaben unseres Landeshaushalts. Der Vergleich zu den Jahren 1998 und 1999, in denen die Ausgabeanteile dieses Einzelplans bei 2,15 bzw. 2,01 Prozent lagen, zeigt, dass hier kontiuierlich sparsam mit den Haushaltsmitteln umgegangen wird. Daher an dieser Stelle ein Lob von mir an den Herrn Finanzminister. Die Veränderung der Ausgaben ergibt sich vorrangig durch einen höheren Bedarf für Personalausgaben, vor allen Dingen aufgrund der bisherigen Tariferhöhungen, für kleine Baumaßnahmen, für Zwecke der Verkabelung, zur Einrichtung von zentralen Informations- und Annahmestellen in den Finanzämtern, die sich übrigens sehr gut bewährt haben, und Beschaffung für Datenverar
beitungstechnik für die Steuerverwaltung. Dem gegenüber stehen die Absenkung von sächlichen Verwaltungsausgaben um 256.000 DM und der geringere Bedarf für die Personalkostenerstattungen an die Landkreise und kreisfreien Städte. Dies macht immerhin ca. 7,6 Mio. DM aus. Die Erhöhung der Einnahmen um ca. 600.000 DM auf insgesamt 41 Mio. DM beruht im Wesentlichen auf einem zu erwartenden Mehr an Säumniszuschlägen, die durch die Finanzämter erhoben werden.
Meine Damen und Herren, zum Einzelplan 06 liegen keine Änderungsanträge vor. Ich möchte dies als positives Zeichen dahin gehend werten, dass alle Fraktionen die Bedeutung unserer Einnahmeverwaltung als auch die Arbeit der im Einzelplan 06 enthaltenen weiteren Behörden, wie beispielsweise die Staatsbauverwaltung und die Ämter zur Regelung der offenen Vermögensfragen, positiv bewerten. Nur mit einer leistungsfähigen modernen Verwaltung, qualifiziertem Personal, ordentlich untergebrachten Behörden und einem hohen Grad von Automatisierung am Arbeitsplatz ist es möglich, die anstehenden Aufgaben weiterhin gemäß den wachsenden Aufgaben und Anforderungen zu erfüllen. In den Folgejahren werden sich gerade an dieser Stelle unsere jetzigen Investitionen refinanzieren, da wir alle regelmäßig auch auf die eigenen Steuern und steuerähnlichen Einnahmen schauen, die wir für die Weiterentwicklung und Gestaltung unseres Freistaats benötigen und einsetzen wollen. Jedoch muss ich an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass die in einem Änderungsantrag der SPD-Fraktion angeführten Deckungsquellen aus erhöhten Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2000 von immerhin 60 Mio. DM zusätzlich unrealistisch sind. Ich verweise hierzu auf den Ansatz zum Einzelplan 17, der im Haushaltsjahr 2000 bereits um 197 Mio. DM gegenüber dem Vorjahr erhöht wurde. Eine weitere Aufstockung um 60 Mio. DM, wie von Ihnen gefordert wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen, zumal die Mehreinnahmen erst im Jahr 2001 für Investitionen bei den Kommunen wirksam werden könnten. Erhöhte Umsatzsteuereinnahmen durch Verstärkung der Prüfaktivitäten der Finanzämter, wie sie in einem weiteren Änderungsantrag der SPD-Fraktion in Höhe von 6,5 Mio. DM angesetzt wurden, sind ebenso wenig absehbar. Bedingt durch den Ausgleichsmechanismus bei der Umsatzsteuerverteilung müssten bundesweit annähernd 300 Mio. DM höhere Umsatzsteuereinnahmen hierdurch erzielt werden, damit für unseren Freistaat diese 6,5 Mio. DM übrig bleiben. Ebenso kann man nicht davon ausgehen, dass die aufgrund von Umsatzsteuer- bzw. Betriebsprüfungen nachgeforderten Beträge ständig in Größenordnungen steigen werden. Oder will man den hier ansässigen Unternehmen bzw. Steuerberatern unterstellen, meine Damen und Herren, dass derartig viele Fehler bei der Buchführung oder Steuerberechnung unterlaufen?
Weiterhin möchte ich anmerken, dass die Steuerentwicklung im Jahr 2000 durch Gesetzesänderungen, die wir hier nicht zu verantworten haben, äußerst risikobehaftet ist. Bezug nehmend auf einen weiteren Änderungsantrag der
SPD-Fraktion, der Einsparungen in Höhe von weiteren 20 Mio. DM im Bereich des Liegenschaftsmanagements vorsieht, möchte ich darauf hinweisen, dass die im Entwurf 2000 vorgesehene Einsparung in Höhe von 10 Mio. DM schon beträchtlich ist. Das Liegenschaftsmanagement befindet sich erst in der Aufbauphase und kann erst in den Folgejahren das volle Ersparnispotential entfalten. Eine weitere Einsparung in der doppelten Höhe zusätzlich erscheint mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Gerade hier wird die Doppelzüngigkeit der SPD-Fraktion deutlich. Einerseits bezeichnet man die 10 Mio. DM als nicht gedeckte globale Minderausgabe, andererseits erhöht man diese Minderausgabe noch mal um 20 Mio. DM.
Zum Antrag der PDS-Fraktion auf Erhöhung der Investitionspauschalen an Kommunen in Höhe von 100 Mio. DM ohne Deckungsquellen ist anzumerken, wie es einige meiner Vorredner bereits getan haben, dass eine weitere Erhöhung der Neuverschuldung schlichtweg ausgeschlossen ist. Aber, meine Damen und Herren, wir können z.B. die Mittel zur Abdeckung nicht einschätzbarer Risiken, die mit 1,6 Mio. DM im Haushalt 2000 eingestellt sind, jedoch in den vergangenen Haushaltsjahren nie benötigt wurden, durchaus auf solche Titel umschichten, die eine Aufstockung im Sinne unserer Bürger rechtfertigen. Dieser Betrag soll u.a. dem 50-Plus-Programm und den Opferverbänden zugute kommen. Dies kann eigentlich auch nur in Ihrem Sinne sein, meine Damen und Herren der Oppositionsfraktionen.
Zu einem weiteren Änderungsantrag der CDU-Fraktion auf Erhöhung der Einnahmen bei Kapitel 17 04, Titel 121 11 aus Beteiligungen um 3,2 Mio. DM auf knappe 5 Mio. DM möchte ich auf den Überblick über die Beteiligungen des Freistaats im Einzelplan 17, Seite 25 verweisen. Ein Blick auf die Ist-Ergebnisse des Jahres 1999 lässt erkennen, dass mit dieser Einnahmeerhöhung keine erheblichen Risiken verbunden sind, sondern aufgrund der positiven Entwicklung der Unternehmen mit Mehreinnahmen zu rechnen ist. Allein die vom Vorstandsvorsitzenden, Herrn Lothar Späth, vorgelegten Zahlen des Geschäftsjahres 1999 des Jenoptik-Konzerns lassen erwarten, dass auch das Land einen nicht unerheblichen Betrag aus seiner Beteiligung erhalten kann.
Lassen Sie mich noch einige Sätze zum Staatlichen Hochbau und der alternativen Finanzierung sagen: Der öffentliche Hochbau hat in Thüringen seit 1995 Bauaufträge von über 10,5 Mrd. DM ausgelöst, d.h. 2,1 Mrd. DM pro Jahr. Den größten Teil der ausgelösten Bauaufträge hat es mit einem Gesamtvolumen von rund 7,5 Mrd. DM im so genannten Zuwendungsbau gegeben. Dabei vergibt der Staat Zuschüsse wegen des besonderen Interesses an einem Bauvorhaben. Mit rund 1,5 Mrd. DM schlägt die alternative Finanzierung zu Buche. Bei dieser Thüringer Besonderheit im Bereich des Staatlichen Hochbaus erfolgt die Finanzierung der Baumaßnahme zunächst durch eine Bank
oder Leasinggesellschaft. Alternativ finanziert sind bislang 26 Projekte, darunter Polizeiinspektionen, Hochschul- und Klinikgebäude sowie Bauten für den Strafvollzug. In den vergangenen vier Jahren hat der Bund für rund 765 Mio. DM Baumaßnahmen in Thüringen in Auftrag gegeben, wie z.B. das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Schwerpunkt des öffentlichen Hochbaus ist der Hochschulbau. Seit 1995 sind Investitionen für rund 1 Mrd. DM getätigt worden. Zusätzliche 519 Mio. DM sind über die alternative Finanzierung geflossen. Damit konnten Neubauten der Fachhochschule Schmalkalden, der Unibibliotheken Jena und Erfurt sowie der erste Bauabschnitt des Universitätsklinikums Jena um Jahre vorgezogen werden. Nach Fertigstellung der Projekte stehen in Thüringen 9.000 Studienplätze mehr zur Verfügung. Dieses hohe Niveau der staatlichen Hilfe für die Baubranche wird auch im Jahr 2000 fortgesetzt. Weitere sieben Baumaßnahmen werden zu den Maßnahmen, die schon begonnen sind, hinzukommen. 654 Mio. DM für den Staatlichen Hochbau sichern im Jahr 2000 über 5.000 Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft. Auch diese Fakten muss man in unserer Haushaltsdebatte nennen und zur Kenntnis nehmen.
Aufgrund der bisherigen recht heftig geführten Diskussion zu den weiteren Bauabschnitten des Landtagsneubaus möchte ich hierzu auch einiges anmerken. Als Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses erlebe ich hautnah die schwierigen Arbeitsbedingungen. Die Beratungen in den Arbeitskreisen und auch im Ausschuss sind nur unter großem logistischen Aufwand zu bewerkstelligen. Es fehlt einfach an ausreichenden Arbeits- und Tagungsräumen. Es kann nicht sein, dass für jede Haushalts- und Finanzausschuss-Sitzung, für jede Anhörung oder größere Veranstaltung der Plenarsaal umgeräumt werden muss. Ich denke, darin stimmen wir alle überein. Die Schaffung dieser Räumlichkeiten soll ja im 3. Bauabschnitt in Angriff genommen werden. Ebenfalls sind die Arbeitsbedingungen der Küche zu verbessern und die Kantine den Anforderungen eines offenen Hauses, das wir ja sein wollen, anzupassen. Jeder von uns erlebt die teilweise katastrophalen Bedingungen bei Landtagssitzungen, wenn noch einige Besuchergruppen ihr Mittagessen einnehmen wollen. Wir wollen viel Besuch in diesem Landtag, eine gute Öffentlichkeitsarbeit und deshalb müssen auch die Voraussetzungen für eine entsprechende Gastlichkeit gegeben werden.
Dasselbe gilt auch für die Teilnahme der Medien und unserer Besucher an unseren Plenarsitzungen. Ich verweise hier auf die zahlreichen Kritiken in den letzten Jahren über den Zustand der Besuchertribüne und erinnere daran, dass diese wegen Einsturzgefahr bereits zeitweise geschlossen werden musste. Um das mal klarzustellen: Die Kosten für den Bau des Plenarsaals betragen ca. 16 Mio. DM, also einen Teil der Baukosten von den genannten 61,1 Mio. DM. Und da ich nun einmal bei
den Kosten bin, so möchte ich an diesem Punkt doch einmal Klarheit über die Zahl von 42 Mio. DM für eine Sanierung herstellen, die seit einigen Tagen durch die Medien geistert, wobei die Abgeordneten, die in der vergangenen Legislatur bereits hier tätig waren, diese Summe eigentlich kennen müssten. 1995 hat es eine Kostenabwägung gegeben, die sowohl eine Umbauvariante als auch eine Neubauvariante enthielt. Die 42 Mio. DM würden lediglich für die Grundinstandsetzung des Plenarsaals, die Küche, das Restaurant und von Archivräumen ausreichen, das heißt für die bereits vorhandene Bebauung. Nach dieser Variante würde der Neubau von Sitzungsräumen, die wir ja, wie unstrittig sein dürfte, unbedingt benötigen, nicht beinhaltet sein. Der damit zusätzlich erforderliche Neubau dieser Beratungsräume würde noch einmal 17,3 Mio. DM verschlingen, ebenso der Tiefgaragenbau für ca. 9,5 Mio. DM. Das alles inklusive dieser Sanierung, die ja von einigen hier vorgeschlagen wurde, macht nach Adam Riese zusammen 68,8 Mio. DM, also mehr als diese 61 Mio. DM der favorisierten Neubauvariante.
Bei der Neubauvariante haben wir alles inklusive. Wenn man also darüber diskutiert und Zahlen in den Medien nennt, meine Damen und Herren der Oppositionsfraktionen, dann bitte schön auch den Gesamtumfang des Bauabschnitts beachten. Man kann nicht einfach Äpfel mit Birnen gleichstellen, einfach Zahlen herausgreifen und in der Öffentlichkeit dann so argumentieren. Das ist unfair.
Man muss schon den Gesamtumfang der erforderlichen Varianten betrachten und dann auch ehrlich sagen, was kostet das im Einzelnen.
Herr Dr. Zeh hat gestern schon über den Neubau gesprochen, ich möchte das auch nicht unendlich ausdehnen, wir haben heute auch noch viel vor, aber ich möchte an dieser Stelle noch klarstellen, dass es sich weder um einen Prunk- noch um einen Luxusbau handelt. Das hätten Sie gemerkt, meine Damen und Herren, wenn Sie den Worten von Herrn Dr. Zeh gestern zugehört hätten, als er die Kosten aus verschiedenen Landtagen bundesweit, die für Neubau angefallen sind, untereinander verglichen hat. Da schneiden wir hier in Thüringen nämlich sehr gut ab. Ich bedanke mich insoweit für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Dr. Pidde veranlasst mich, doch noch ein paar Bemerkungen zu machen. Nur, Herr Lippmann, weil Sie jetzt so erbost getan haben, wegen der Zahlen,
ja, dann schauen Sie doch einmal in Ihren eigenen Unterlagen nach, Sie sind ja lange genug im Ältestenrat. Das ist die Vorbereitung der Ältestenratssitzung am 16.01.1996. Dann schauen Sie doch einmal in Ihrem eigenen Archiv nach. Da werden Sie das alles bestätigt finden, was Frau Lehmann hier gesagt hat.
(Zwischenruf Abg. Ellenberger, SPD: Wir wollten es nicht machen, Herr Trautvetter. Das wissen Sie ganz genau.)
Es geht ja nur um die Bestätigung der Kostenvergleichszahlen, dass Sie die politische Entscheidung nicht wollen, ist eine ganz andere Frage.
Sie stellen ja die Kosten für Sanierung und Neubau in Frage und das ist ja wohl, glaube ich, aus der Vergangenheit erkennbar, dass die Zahlen hier richtig dargestellt worden sind.
Nur zu zwei Sachen, die Dr. Pidde gesagt hat: Ihre Statistik aus dem Bundesfinanzministerium, die kenne ich sehr wohl, sie stammt aus einem Rechnungshofbericht des Jahres 1996 und der Rechnungshofbericht bezog sich auf einen Prüfungszeitraum 1992/93. Ich weiß gar nicht, wie oft wir uns im Landtag auseinander gesetzt haben, wie lange man braucht, ehe man Betriebsprüfer ist. Drei Jahre Ausbildung, danach drei Jahre Tätigkeit in einem Finanzamt und dann geht der Mitarbeiter in die Betriebsprüfung.
Jetzt ist die Betriebsprüfung komplett aufgebaut und auch die heutigen Zahlen sehen anders aus, wir können uns gerne noch einmal darüber auseinander setzen. Nur wenn man immer weiter falsche Zahlen aus der Vergangenheit hier erwähnt, werden sie deswegen auch nicht wahrer. Das Gleiche betrifft die Versorgungslasten, 15 Mio. DM im Einzelplan 17 sind korrekt, aber auch hier haben wir uns mehrfach darüber auseinander gesetzt, dass unsere Versorgungslasten ja bereits eine halbe Milliarde betragen. Da stehen zwei Titel im Einzelplan 17, nämlich Erstattungen an die Sozialversicherungsträger, Titel 641 02 mit 250 Mio. DM und Titel 641 03 mit 238 Mio. DM, macht zusammen
488 Mio. DM für pensionsähnliche Verpflichtungen der BfA für ehemalige Staatsbedienstete der DDR. Wir werden sehr wohl in Zukunft sehen, ob die politischen Entscheidungen so fallen, wie ich es immer vorgeschlagen habe, dass man mal diese Titel verstetigt, weil das eine auslaufende Generation ist, weil das ältere Semester sind, die dort bedient werden. Dann sind ausreichend Pensionsrücklagen vorhanden, um die Pensionslasten für Thüringer Beamte in Zukunft nicht zu haben. Was die Frage des Leasings betrifft: Ich glaube, dass wir unsere Kosten aus Leasing, übrigens sind nicht alle alternativen Finanzierungsformen Leasingverträge, dass wir die sehr sauber im Haushalt darstellen. Auch hier empfehle ich Dr. Pidde, den Einzelplan 18 zu lesen, die Seiten 157 und 158. Ich gebe zu, dass man dazu etwas Kopfrechnen braucht, um die einzelnen Jahre zu addieren, und wenn das Kopfrechnen nicht geht, kann man es vielleicht mit einem Taschenrechner machen. Jedenfalls mit Haushaltsklarheit und -wahrheit ist der Haushalt bezüglich alternativer Finanzierungsvorhaben ausgestattet. Sie können das bis auf die letzte Rate für jedes Jahr ausrechnen, darum muss man auch solche Vorwürfe zurückweisen. Vielen Dank.