Protocol of the Session on July 4, 2003

Und noch etwas hat mich gestern gestört bei der Demo, die wir hier hatten. Nichts gegen die Demo, jeder hat das Recht, jeder kann dahermarschieren und kann hier seine Meinung äußern, dafür haben wir eine Demokratie und das ist auch richtig. Nur wenn sich dann einer da oben hinstellt, der nicht aus Thüringen stammt und da fünf, sechs oder sieben Seiten vorliest und dann immer von "Knochensärgen" spricht, wenn ich das richtig verstanden habe und einiges andere mehr, dann wundere ich mich schon ein bisschen, wie man solchen Leuten noch zujubeln kann.

(Beifall bei der CDU)

Denn derjenige ist bestimmt wieder nach Hause gefahren und schaut sich jetzt von außerhalb der Grenzen Thüringens an, wie es hier weitergeht. Wir sind diejenigen, die hier in Thüringen dafür ringen müssen, dass wir das hier lassen und dass wir vernünftige Möglichkeiten finden, wie wir das alles regeln können. Wir haben eine gute Regelung gefunden und zu dieser Regelung stehe ich auch. Deshalb bin ich auch sehr froh darüber, dass wir das so in dieser Richtung regeln können und ich denke auch, wir werden das in einer vernünftigen Zeiteinheit regeln. Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 3/3400. Es ist beantragt worden, diese Beschlussempfehlung in den einzelnen Abschnitten abzustimmen. Wir gehen davon aus, dass wir erstens, zweitens, drittens, so wie es nummeriert ist, abstimmen und dann diese Maßgabe, die folgt, die werde ich im Folgenden dann als viertens bezeichnen, weil wir ja zur Beschlussempfehlung jetzt abstimmen. Antrag zur Geschäftsordnung?

Wir bitten um namentliche Abstimmung.

Alle vier Punkte?

Die CDU-Fraktion bittet um namentliche Abstimmung aller vier Punkte, so dass ich den Punkt 1 zunächst aufrufe "Der Landtag begrüßt den erfolgreichen Abschluss der Restitutionsverhandlungen...". Ich bitte darum, die Stimmkarten einzusammeln.

Ich gehe davon aus, dass jeder die Gelegenheit hatte, seine Stimmkarte auszugeben und bitte um das Auszählen.

Mir liegt ein Abstimmergebnis vor. Ich würde dieses Abstimmergebnis auch bekannt geben. Zum Punkt 1 der Vorlage wurden 76 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 68 gestimmt, mit Nein 4, es haben sich 4 enthalten. Damit ist dieser Punkt 1 der Vorlage angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).

Ich komme zum Aufruf des Punkts 2 der Vorlage. Der Landtag stimmt einer Veräußerung von Forstflächen usw. zu. Ich bitte dazu jetzt die Stimmkarten einzusammeln.

Es hatte jeder die Gelegenheit seine Stimmkarte abzugeben. Ich bitte um das Auszählen.

Mir liegt das Abstimmsergebnis vor. Zum Punkt 2 der Vorlage wurden 80 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 49 gestimmt, mit Nein 27, es gab 4 Enthaltungen. Damit ist der Punkt 2 angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).

(Beifall bei der CDU)

Wir stimmen nun über den Punkt 3 der Vorlage ab, dass der Landtag die Einwilligung der Ministerin für Finanzen in eine außerplanmäßige Ausgabe usw. zur Kenntnis nimmt. Ich bitte dazu die Stimmkarten einzusammeln.

Ich nehme an, es hatte jeder die Möglichkeit die Stimmkarte abzugeben. Ich bitte um das Auszählen.

Mir liegt zu Punkt 3 das Abstimmergebnis vor. Zu Punkt 3 wurden 78 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 61 gestimmt, mit Nein 12, es haben sich 5 enthalten. Damit ist der Punkt 3 angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3).

Nun stimmen wir über die Maßgabe ab, die am Ende der Beschlussempfehlung steht. Die Maßgabe, dass die Landesregierung berichtet und die Gemarkungs- und Flurstücksliste vorzulegen ist. Zu diesem 4. Punkt bitte ich jetzt die Stimmkarten einzusammeln.

Ich gehe davon aus, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimmkarte abzugeben und bitte um das Auszählen.

Mir liegt das Abstimmungsergebnis vor. Zu der Maßgabe, die der Haushalts- und Finanzausschuss an die Empfehlung der Landesregierung angefügt hat, wurden 76 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 47 gestimmt. Es gab 15 Neinstimmen und 14 Enthaltungen. Damit ist auch dieser 4. Punkt angenommen und damit die gesamte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses (namentliche Abstimmung siehe Anlage 4).

(Beifall bei der CDU)

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 14

Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungsund Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen Antrag der Landesregierung - Drucksache 3/3414

Bevor ich weitermache, gehe ich einmal davon aus, dass Sie sich alle wieder darauf einstellen können, dass das Plenum fortgesetzt wird.

Wird für die Landesregierung die Begründung dieser Vorlage vorgenommen?

(Zuruf aus den Reihen der Landesregierung: Nein.)

Nein, das ist nicht der Fall. So kommen wir gleich zur Aussprache, in der sich der Abgeordnete Dr. Pidde zu Wort gemeldet hat.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es gehört zum normalen Regierungshandeln, dass Minister in Leitungsund Aufsichtsgremien die Interessen des Freistaats Thüringen vertreten. Als Mitglieder des obersten Organs der Exekutive nehmen sie für uns Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahr. Auch wird damit gesichert, dass die Richtlinien der Regierungspolitik entsprechend umgesetzt werden. So ist es eigentlich nur folgerichtig, dass der Wirtschaftsminister Vorsitzender des Aufsichtsrates der Landesentwicklungsgesellschaft ist; das ist normales Regierungshandeln. Dass der Medienminister im Aufsichtsrat der mitteldeutschen Medienförderung unsere Interessen wahrnimmt, ist normales Regierungshandeln. Nachdenken sollte man darüber, wenn Regierungsmitglieder einem privaten Hobby nachgehen und, ich sage mal in Klammern, sich da ein kleines Zubrot verdienen. Nachdenken sollte man, ob der Sozialminister im Verwaltungsrat einer Kreissparkasse sein muss, nachdenken sollte man darüber, ob der Ministerpräsident im Aufsichtsrat eines privaten Geldinstituts sein...

(Zwischenruf aus dem Hause: Er rechnet seine Steuererklärung...)

Es gehört nicht zu Ihren Aufgaben, es gehört nicht zum Handeln der Regierung.

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Wo ist denn Herr Gentzel alles drin.)

Herr Gentzel ist kein Minister, noch nicht.

(Heiterkeit bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Gott sei Dank!)

Ich möchte das Thema hier nicht länger breit treten, ich möchte aber im Namen meiner Fraktion sprechen, indem ich sage, dass wir die Problematik in Ruhe und ganz emotionslos im Ausschuss im nicht öffentlichen Teil beraten wollen. Und deshalb beantrage ich die Überweisung dieses Antrags an den Justizausschuss.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Redewünsche liegen mir nicht vor. Es ist die Ausschussüberweisung an den Justizausschuss beantragt worden. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte? Es ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der...

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Doch es gibt eine.)

Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter Buse, es gibt 1 Enthaltung. Diese Ausschussüberweisung ist also abgelehnt. Demzufolge stimmen wir nun über den Antrag direkt ab. Wer dem Antrag in der Drucksache 3/3414 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? Es gibt eine ganze Reihe von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt auch einige Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Jastimmen ist der Antrag angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 15

Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreter für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter des Thüringer Finanzgerichts dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, PDS und SPD - Drucksache 3/3381

Ich gebe folgenden Hinweis, dass für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter des Thüringer Finanzgerichts durch den Landtag sieben Vertrauensleute sowie deren Vertreter zu wählen sind. Die Vertrauensleute haben an der Wahl der ehrenamtlichen Richter des Thüringer Finanzgerichts mitzuwirken.

§ 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung bestimmt, dass die Zusammensetzung der Ausschüsse, der sonstigen Gremien

sowie die Regelung des Vorsitzes in den Ausschüssen im Verhältnis der Stärke der Fraktionen vorzunehmen ist, das sich nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren bestimmt. Derselbe Grundsatz wird bei Wahlen, die der Landtag vorzunehmen hat, angewandt. Danach entfallen auf die Fraktion der CDU jeweils vier Wahlvorschläge, auf die Fraktion der PDS jeweils zwei und auf die Fraktion der SPD jeweils ein Wahlvorschlag. In dem vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlag wurde das Stärkeverhältnis der einzelnen Fraktionen bereits berücksichtigt. Daher genügt es, wenn wir über diesen gemeinsamen Wahlvorschlag abstimmen. Der Stimmzettel sieht dann so aus, dass Sie die Möglichkeit haben, mit Ja, Nein oder Enthaltung zum gemeinsamen Wahlvorschlag zu stimmen. Es kann durch Handzeichen abgestimmt werden, falls dem nicht widersprochen wird. Es wird nicht der Abstimmung durch Handzeichen widersprochen, demzufolge stelle ich jetzt die Frage: Wer dem gemeinsamen Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist dieser gemeinsame Wahlvorschlag angenommen.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause angekommen. Die nächsten beiden Plenartage finden am 11. und am 12. September 2003 statt, demzufolge haben Sie alle zwischendurch längere Zeit, Ihren Urlaub zu nehmen und sich zu erholen. Für die Präsidentin und für den Vorstand des Hauses möchte ich Ihnen eine gute Erholung, eine gute Sommerzeit wünschen und möchte das aber gleichzeitig ausdehnen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und der Fraktionen. Ich glaube, ein Stück Ruhe haben wir jetzt alle verdient und weil noch so viele Besucher auf der Tribüne sind und vorwiegend so viele junge Menschen, natürlich auch Ihnen und Euch gute Ferien und einen guten Start in das neue Schuljahr oder in das Ausbildungsjahr vielleicht dann auch mit einer ordentlichen Lehrstelle. Auf Wiedersehen bis zum 11. September 2003!

E n d e d e r S i t z u n g: 12.21 U h r

Anlage 1

Namentliche Abstimmung in der 89. Sitzung am 04.07.2003 zum Tagesordnungspunkt 10