Protocol of the Session on June 6, 2003

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird gerade wegen dieses Fakts erstmal seine Einsparpotenziale nutzen müssen, ein besseres Kostenmanagement, über das Sponsoring nachdenken, was von ARD und ZDF gemacht wird. Aber ich will jetzt hier die Diskussion nicht weiterführen, weil wir - wie auch der Minister schon sagte - erst einmal den Bericht der KEF abwarten wollen und dann werden wir sehen, was sich in der Frage Gebührenentwicklung dort abzeichnet. Ich muss natürlich auch mal den Blick nach Süden richten: Wenn aus der weißblauen Staatskanzlei Forderungen aufgemacht werden wie bedingungsloses Einfrieren der Gebühren oder absolutes Werbeverbot für die öffentlich-rechtlichen Anstalten, das ist natürlich Blödsinn. Es sind Teile des Angriffs der Christdemokraten, die den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Gunsten der privaten Anbieter zurückschneiden wollen.

(Beifall bei der SPD)

Ich gebe zu bedenken, dass das verfassungsrechtlich gebotene flächendeckende Prinzip der Grundversorgung mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk ein hohes Gut ist. Wer das erhalten will, der muss auch bereit sein, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk entsprechende Entwicklungschancen einzuräumen, auch hinsichtlich Internet und neuer Informationstechnik. Insofern entspricht der Punkt 1 im

Antrag der PDS-Fraktion durchaus den Wünschen der SPD, wahrscheinlich den Wünschen aller, und ihm könnte zugestimmt werden.

Anders sieht es bei den anderen Punkten aus. Wenn ich Punkt 2 sehe "Kompetenz und Kontrollrechte der Aufsichtsgremien", hier funktioniert es meines Erachtens und wir haben auch das erweiterte Berichtswesen für die Landtage. Wir müssen sehen, wie sich das bewährt und dann kann man ja noch einmal über eine Nachjustierung reden. Die weiteren Punkte, sei es nun die Gründung des öffentlich-rechtlichen Kinderradios oder sei es der Ausbau der barrierefreien Kommunikation im Rundfunk zu Gunsten von Hör- und Sehgeschädigten - den ordne ich mal unter den Punkt 4, den ich vorhin aufgeführt habe, ein sind wünschenswert, aber - das muss man deutlich sagen - nur durch allgemeine deutliche Gebührenerhöhung zu verwirklichen, also durch zusätzliche Belastungen für Bürgerinnen und Bürger. Das ist für uns nicht akzeptabel und deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Seela zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Rundfunkteilnehmer und vor allem sehr geehrte Rundfunkgebührenzahler, hier stehe ich und kann nicht anders, Herr Ramelow, und um es gleich vorab zu sagen ohne Ihnen jegliche Illusionen zu nehmen, wir werden dem Antrag auch nicht zustimmen, da er ein Konglomerat aus Wunschvorstellungen, aus Absurditäten und aus Selbstverständlichkeiten ist. Eins - das will ich auch nicht unerwähnt lassen - nehme ich Ihnen besonders übel, Herr Ramelow, Ihnen und Ihrer Truppe, der Fraktion der PDS, und da will ich ausholen in der Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen. Als wir im Jahr 2000 über die Rundfunkgebühr diskutiert haben und sehr intensiv diskutiert haben - vielleicht erinnern Sie sich noch alle, ich besonders, nachdem ich meinen Redebeitrag gehalten habe, war ich weiterhin Schriftführer - und wir haben im Dezember 2000 hier über die Rundfunkgebühr abgestimmt. Vielleicht noch einmal, um Ihre Erinnerung aufzufrischen, Damen und Herren von der PDS-Fraktion, auf dieser Seite und hier in der Mitte wurde zwar zähneknirschend, aber es wurde zugestimmt zu einer Gebührenerhöhung über 3 DM. Auf dieser Seite - Herr Ramelow war der Einzige der zugestimmt hat, ich weiß es noch ganz genau, ich habe das Bild optisch noch vor mir -, ein großer Teil Ihrer Fraktion hat die Gebührenerhöhung abgelehnt und einer kleiner Anteil hat sich enthalten. Wenn alle Abgeordneten in diesem hohen Haus ebenfalls so abgestimmt hätten, also mehrheitlich dagegen gewesen wären, hät

ten wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hier in Thüringen abschalten müssen, das wäre die Konsequenz. Es gibt nicht unterschiedliche Gebühren in Bayern, in Thüringen, es gibt nur eine Rundfunkgebühr. Wenn ein Land ausschert, gäbe es keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr und wir müssten uns auch vom MDR hier natürlich verabschieden, in unserem Freistaat Thüringen. Warum sage ich das? Herr Dr. Pidde hat es erwähnt, es sind einige Forderungen oder Wünsche aufgemacht worden, die wir natürlich auch für gut halten, die wir auch schon seit langem verfolgen, wie z.B. die Einrichtung eines Kinderkanals oder die Möglichkeiten für eine barrierefreie Kommunikation zu erweitern. Es gibt diese Möglichkeiten bereits, darauf gehe ich später noch ein. Diese Wünsche wären gebührenrelevant. Ich müsste dafür Gebühren erheben, aber Sie haben im Dezember 2000 nicht einmal zugestimmt.

(Unruhe im Hause)

Das hat etwas mit Ehrlichkeit zu tun, Herr Gerstenberger. Sie haben vorhin das Wort Ehrlichkeit in den Mund genommen. Ich frage Sie, ist das ehrlich? Ist das eine solide Arbeitsgrundlage? Ich kann nur sagen: Nein. Dann müssten Sie auch den Mut haben und hätten der Gebührenerhöhung zustimmen müssen, denn das, was Sie jetzt hier verlangt haben, das müssen Sie auch draußen - Sie reden immer so - der Bevölkerung, den Gebührenzahlern, verkaufen. Sie müssen ihnen reinen Wein einschenken, wenn ich das und das mache, vorhabe, muss ich die Gebühr erhöhen.

Meine Damen und Herren, ich wünschte mir, und das verfolgt meine Fraktion auch, eine intensive Diskussion zu dem Rundfunkgebührenmodell, auch wenn sie jetzt noch nicht ansteht, es ist hier mehrmals gesagt worden, wir behandeln demnächst den 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und erst mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wahrscheinlich im nächsten Jahr werden wir uns dann intensiver mit den Gebühren beschäftigen. Das heißt natürlich nicht, dass wir im Vorfeld - da bin ich bei der Überschrift "Verhandlungen zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag" - uns bereits mit einem Gebührenmodell oder mit den Gebühren beschäftigen sollten. Das stimmt, das sollten wir auch. Ich habe mich persönlich auch dazu geäußert und hier habe ich auch einen Traum. Ich habe z.B. einen Traum, dass wir diese Gebührenspirale, dieses ständige nach oben, endlich einmal aufbrechen. Das bedeutet aber, dass man wirklich gute frische Ideen haben muss, auch Mut zu neuen Ideen haben muss, wie man denn das Gebührenmodell gestalten sollte. Ich meine, das ist der Punkt 4 - diese Haushaltspauschale - das ist natürlich auch intensiv diskutiert worden. Es gab insgesamt vier Modelle, die diskutiert worden sind. Wir haben jetzt das redebezogene Modell. Es gab auch Überlegungen, beim Kauf eines Rundfunkgerätes noch einen Aufschlag draufzusetzen, also mehr zu verlangen beim Kauf des Rundfunkgeräts. Das funktioniert alles nicht. Es gibt, wie Sie wissen, einen Arbeitskreis, dem unser Minister Krapp vorsteht.

Dieser Arbeitskreis hat sich über zwei, drei Jahre intensiv mit diesen neuen Gebührenmodellen beschäftigt und man kam zu dem Schluss - und das rate ich der PDS-Fraktion, rechnen Sie einmal nach -, wenn man genau nachrechnet, entsteht gerade bei der Haushaltspauschale ein Defizit. Dieses Defizit müssten Sie wieder auf die Rundfunkteilnehmer, auf die Rundfunkbenutzer umlegen. Sie müssten also die Gebühr erhöhen. Deswegen meine ich, man muss hier Mut haben für die Zukunft, wenn man diese Spirale aufheben möchte, dass man ein völlig neues Modell vielleicht einmal in Angriff nehmen sollte. Man müsste auch darüber nachdenken, wie man das hier mit unseren Abgeordnetendiäten auch handhaben, über ein Indexmodell zum Beispiel sollte man einmal nachdenken. Oder man sollte auch den Mut haben, darüber nachzudenken, es ist meine Überzeugung, man kann über alles reden, dass man neue Finanzierungsquellen z.B. dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugesteht, z.B. Beteiligung bei Printmedien. Ich meine, man sollte, man muss über alles reden, wenn man diese Gebührenspirale aufheben möchte bzw. endlich einmal aufbrechen möchte.

Vielleicht noch ein paar Bemerkungen zu den einzelnen Punkten. Vieles ist gesagt worden, bei Punkt 1 eine Selbstverständlichkeit, und zwar die Bestands- und Entwicklungsgarantie für die Rundfunkübertragungswege. Die sind bereits durch ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1994 Realität und im Zuge der Digitalisierung gäbe es natürlich auch Möglichkeiten. Das wollen wir auch. Thüringen ist durch das Mediengesetz bahnbrechend und nimmt auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Pflicht, hier Engagement zu zeigen. Auch wenn es wieder um die Gebührenfrage geht, muss die Bemerkung gerade im Online-Bereich erlaubt sein, den Programmbezug zu fordern, damit die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sich nicht unnötig ausweitet.

Zu Punkt 2 - die Kompetenzen und Kontrollrechte der Aufsichtsgremien: Die Aufsichtsgremien im Rundfunkrat, Frau Dr. Kaschuba, Sie wissen das ganz genau, arbeiten demokratisch. Auch da muss man sich um Mehrheiten kümmern. Dieses Gremium funktioniert. Es sind einige Beispiele genannt worden von Minister Krapp. Wenn man eine Idee hat und die umsetzen möchte, wie gesagt, muss man sich innerhalb dieses Gremiums, was demokratisch arbeitet, bewegen und sich um die entsprechenden Mehrheiten bemühen.

Punkt 3: Kinderradio sagte ich bereits, passend natürlich für den Kindermedienstandort Thüringen. Natürlich sind wir daran interessiert und der Minister sagte bereits, dass wir diese Idee schon längst verfolgt haben. Abgesehen davon profitiert Thüringen auch im Zusammenhang mit den Rundfunkgebühren hier sehr intensiv. Das ist auch ein Argument, das vorgetragen worden ist, bei der vielleicht ins Auge gefassten Gebührenerhöhung für 2005. Dass wir mehr Mittel brauchen, sagt der Öffentlich-Rechtliche, weil wir hier in Erfurt den Kinderkanal eingerichtet haben und weil wir jetzt eine Sendeplatzerweiterung

haben. Das ist natürlich für die Argumentationshilfe des Freistaats Thüringen für uns hier kein allzu günstiger Ausgangspunkt, um etwas massiv in dieser Richtung gegen die Gebührenerhöhung vorzutragen. Es gibt andere Argumente, die dagegen sprechen.

Punkt 4: Das hatte ich bereits gesagt, die Haushaltspauschale, dass sie eben doch nicht funktioniert - leider.

Punkt 5: Die Befreiung von der Rundfunkgebühr entsprechend den gestiegenen Lebenshaltungskosten. Zurzeit wird das so gehandhabt, dass die Befreiungsgrenze der anderthalbe Sozialhilfesatz ist und auch hier besteht bereits eine Regelung. Dieser anderthalbe Sozialhilfesatz wird auch jährlich angepasst. Wenn die Inflationsrate steigt und das Einkommen steigt bzw. sinkt, ändert sich natürlich auch der Sozialhilfesatz und dann natürlich auch die Grenze für die Befreiung von der Rundfunkgebühr.

Schließlich Punkt 6: Die Möglichkeiten für eine barrierefreie Kommunikation nochmals zu überprüfen, das ist auch eine Selbstverständlichkeit.

Herr Abgeordneter Seela, einen kleinen Moment mal bitte. Die Bereitschaft, Ihren Ausführungen zu folgen, ist äußerst gering ausgeprägt im Moment. Vielleicht sollten wir erst mal warten.

(Heiterkeit im Hause)

Ich dachte, es beruhigt sich von selbst. Aber ich wollte jetzt doch darauf hinweisen, dass hier der Redner noch seine Ausführungen zum Tagesordnungspunkt 20 zu Ende führen möchte.

Ich weiß, dass ich zwischen Ihnen und den Pfingstferien stehe. Es ist nicht mehr viel.

Punkt 6 - die Möglichkeiten einer barrierefreien Kommunikation: Es gibt bereits ein starkes Engagement der Öffentlich-Rechtlichen. Man sieht, wenn man sich die Mühe einmal macht und schlägt die Programmzeitschriften auf, auch die Symbolik, den Kasten mit dem Ohr - und der Minister sagte es vorhin auch -, dass Untertitel bereits eingeführt werden, Gebärdensprache bei den Nachrichten im ARD und Phönix. Da sind wir noch nicht am Ende, aber der Öffentlich-Rechtliche, man kann es erkennen, ist wirklich sehr stark bemüht. Aber wenn sich hier noch ein stärkeres Engagement zeigen möchte bzw. unternehmen möchte, ist dies natürlich auch mit finanziellen Mitteln verbunden. Wenn ich das fordere, muss ich natürlich davon ausgehen, muss ich akzeptieren, dass der Öffentlich-Rechtliche auch hier wieder in diesem Bereich mehr Mittel beantragt, was sich wiederum auf die Gebühr niederschlagen würde.

In diesem Sinne, das hatte ich bereits am Anfang gesagt, müssen wir den Antrag ablehnen. Wie gesagt, weil es ein Gemisch ist aus Wunschvorstellungen und vor allem eben Selbstverständlichkeiten, die keiner Regelung mehr bedürfen und auch nicht mehr als Forderung aufgemacht werden müssen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen ein frohes Pfingstfest.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Für die PDS-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba zu Wort gemeldet.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Mit dem Humor von Herrn Seela.)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich nehme den Zwischenruf von Herrn Buse Ernst und versuche, seiner Forderung nachzukommen. Zuerst einiges zu den Ausführungen des Ministers.

Herr Minister Krapp, ich denke, in unserem Antrag geht es nicht vorrangig um die Rundfunkgebühr, sondern um den nächsten Rundfunkstaatsvertrag. Man kann den 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht von dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag trennen, zumindest in der öffentlichen Diskussion nicht. Ich verweise durchaus auf die Äußerungen der Ministerpräsidenten Stoiber, Steinbrück, Simonis, die FDP macht Vorschläge, Herr Seela macht einen Vorschlag, der will das MDR-Sinfonieorchester abschaffen, damit er Gebühren sparen kann. Ich muss sagen, Helden müssen auch ein bisschen dusselig sein, aber man sollte solche Vorschläge ernst nehmen.

(Beifall bei der PDS)

Und jetzt möchte ich noch etwas zu Herrn Minister Krapp sagen. Sie sagten, hier im Thüringer Landtag wurde immer kontinuierlich informiert. Ich glaube aber, das können Sie, denke ich, nicht so richtig ad absurdum führen, häufig wurde kontinuierlich informiert, weil wir den Antrag auf Berichterstattung gestellt hatten. Ich denke, das ist auch anhand der Landtagsprotokolle nachvollziehbar.

(Beifall bei der PDS)

Zu Ihren Aussagen zu den Gremien, auf die wir ja im Punkt 2 unseres Antrags hinweisen: Herr Minister Krapp, an der Stelle hatten Sie kein glückliches Händchen heute, wenn Sie auf die Sendung Späth/Gysi hinweisen. Das ist in den Gremien, glaube ich, marginaler diskutiert worden als an anderen Stellen und in der Öffentlichkeit durch den ehemaligen Ministerpräsidenten, wo eine politische Einflussnahme auf Programmgestaltung vollzogen wurde, das möchte ich hier noch mal nachdrücklich betonen.

(Beifall bei der PDS)

Aber jetzt zum eigentlichen Antrag.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Muss er.)

In den Wortmeldungen zu den Rundfunkänderungsstaatsverträgen wird immer im Zusammenhang diskutiert das Problem Rundfunkgebühr, wie wird die ausgestaltet, wie wird die zukünftige Programmgestaltung des öffentlichrechtlichen Rundfunks sein, wie funktioniert das duale System weiter, also das Verhältnis zwischen kommerziellem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk, wird es dort mehr Wettbewerb geben, wie wird der Wettbewerb gestaltet werden, welche Finanzierungsmöglichkeiten werden dabei dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugebilligt, darf er sein Programm ausgestalten, z.B. im online-Angebot, darf er das, in welcher Form darf er das? Darauf bezieht sich unser erster Punkt, auch auf diese Möglichkeiten, darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk Unterhaltung anbieten, darf er Sport anbieten? Das ist in der öffentlichen Diskussion, das lässt sich nachweisen. Und gerade was die Sportrechte anbelangt gibt es immer wieder Diskussionen, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk meinetwegen Bundesliga kaufen und übertragen für 50 Mio.  muss er das nicht? Wenn das Sat.1 nicht mehr haben will, sondern dann der öffentlich-rechtliche es kaufen muss, muss er es, er muss es verfassungsrechtlich. Es gibt ein Bundesverfassungsgerichtsurteil darüber, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch Unterhaltung und Sport anbieten kann, aber wenn es in der öffentlichen Diskussion ist, dass es dann nicht mehr soll, dann halte ich es für nötig, dass man es auch in einem Parlament diskutiert und es in einem Punkt 1 eines Antrags formuliert, dass es also um Bestandsgarantie und Entwicklungsgarantie geht.

(Beifall bei der PDS)

Ich denke, das ist sehr legitim an dieser Stelle. Es wird darüber hinaus über Werbefinanzierung diskutiert, über Sponsoring, es wird über den Bildungs-, Kultur- und Informationsanteil diskutiert, und wir sollten nicht so tun, als ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk als hohes Gut, wie wir es ja alle wollen, in dieser Form zurzeit nicht in einer Diskussion ist, wo es um eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht. Und darum geht es auch in unserem Antrag diese Diskussion hier zu führen. Und es wird nicht von jedem das hohe Gut so diskutiert, dass man sagen kann, es ist eine heilige Kuh, die wird nicht geschlachtet, sondern es wird auch gesagt, die Kuh wird geschlachtet. Und dann könnte es passieren, dass aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk irgendwann ein Spartenrundfunk wird, wenn er also nicht mehr das Vollprogramm, so wie es verfassungsrechtlich garantiert ist, darstellen kann.

(Beifall bei der PDS)

Ich denke, dort haben wir alle eine Pflicht, darauf zu achten, dass es nicht so kommt.

Dann möchte ich noch etwas sagen, also zu vielen Dingen ist ja schon etwas gesagt worden, aber zu Punkt 1 noch etwas. An einer Stelle würde ich allen Diskussionen folgen, die sagen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat auch eine Kulturfunktion bezogen auf die Produktion im freien Markt. Er kann also die Produktionsaufträge nicht nur an die eigenen Töchter vergeben, sondern er muss dort wesentlich aktiver werden, hier würde ich jederzeit auch sagen, diesen Dingen muss man Unterstützung zukommen lassen. Insofern ist also die Kombination von Gebühren und inhaltlicher Gestaltung und 7. und 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht trennbar voneinander. Das eine wird Folgen für das andere haben.

Nun zu Punkt 3 möchte ich etwas sagen, zu dem Kinderradio. Es gibt 61 Hörfunkprogramme im öffentlichrechtlichen Bereich. Jeder Erwachsene hat in jedem Bundesland auf mindestens acht Hörfunkprogramme den Zugriff, täglich, das sollte man berücksichtigen. Es gibt 8,4 Mio. Kinder zwischen 3 und 13 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland. Und für diese Kinder ein Programm bereitzustellen, der Herr Minister Krapp hat das ja sozusagen auch befürwortet, nur auf die technischen Schwierigkeiten hingewiesen, aber ich glaube, auch die technischen Schwierigkeiten sind bewältigbar, wenn man es denn wirklich will. Und 8,4 Mio. Kinder, die durch ein nichtkommerzielles Angebot im Bereich Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung auch gebunden werden können an ein Programm, an Sender, frühzeitig, die sich selbst also auch mit dem Wort exemplarisch auseinander setzen können, die die Sprache als Mittel der Kommunikation zur Verfügung gestellt bekommen, ich denke, so ein Kinderradio sollte man für wünschenswert und auch für installierbar halten.

(Beifall bei der PDS)

Unsere Forderung könnte man zusammenfassen in dem Satz von Herrn Ramelow, Kakadu für alle, also nicht nur zwei Stunden Kakadu beim Deutschlandradio, sondern ganztägig und für alle Kinder zugreifbar, das würde ich mir wünschen.

(Beifall bei der PDS)

Ich denke mir, das wäre eine gute Sache, und wenn die Landesregierung das will, wird man dem auch sehr nachkommen. Ich möchte noch zum Punkt... Was hatten Sie gesagt, Herr Gentzel?

(Zuruf Abg. Gentzel, SPD: Der Wirtschafts- minister ist schon heim, der hat ja eine Art von Arbeitsauffassung.)

Dann möchte ich noch etwas zu Punkt 6 sagen. Jeder weiß das, bei Phoenix wird mit Gebärdendolmetscher gear