Protocol of the Session on April 4, 2003

Beschwerden und Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern konnte der Bürgerbeauftragte nicht abhelfen. Ich bedaure auch, dass nicht ersichtlich ist, die Fragen nicht abhelfen usw. Meistens ist es mit Auskunft erledigt, aber, ich denke, das täuscht. In diesem Punkt sollte man nicht in jedem Fall auf diese statistische Tabelle schauen. Denn wenn Anliegen - 4 Prozent sind zwar nur genannt worden -, die an den Bürgerbeauftragten herangetragen werden, dann auch als Petition im Sinne des Petitionsgesetzes gewertet werden können, besteht die Pflicht, diese an den Petitionsausschuss weiterzuleiten. Dem kommt Dr. Wilsdorf auch nach, das ist gar keine Frage. Aber das Problem ist doch, dass der Petitionsausschuss mit seinen Kompetenzen, die er hat, dann natürlich auch nicht mehr abhelfen kann. Hier kommt eine im Bürgerbeauftragtengesetz festgeschriebene Strategie - ich sage mal - der Rosinenpickerei zum Tragen, die dem Petitionsausschuss schadet, weil sie den Ausschuss in den Augen der Bürgerinnen und Bürger inkompetent aussehen lässt.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Es wird den Bürgern Hoffnung gemacht, dass ein größeres Gremium ihm abhelfen kann, aber das kann es definitiv nicht, weil schon bevor es die Petition weitergereicht bekommt, absehbar ist, dass in ihren Fällen nichts mehr zu machen ist. Der § 5 des Bürgerbeauftragtengesetzes ist dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger also nicht dienlich. Der Bürgerbeauftragte selbst steckt hier - aus meiner Sicht - auch in einem Dilemma. Er hat sein Bestes gegeben, konnte aber nicht abhelfen, gibt dann das Anliegen weiter, weil er es muss und weiß aber, es wird höchstwahrscheinlich - bis jetzt ist es immer so gewesen keine andere Lösung geben. Ihnen, Herr Dr. Wilsdorf, ist dieses Dilemma offensichtlich auch nur zu bewusst, das lassen Sie uns auch in wiederholten Äußerungen immer wissen. Wir als Ausschuss sind also genauso unzufrieden. In unsere Arbeit werden Erwartungen gesetzt, die wir nicht erfüllen können. Hier zeigt sich in der Praxis ein weiteres Problem, das wir auch schon vor zwei Jahren, als das Gesetz hier beraten wurde, angesprochen haben. Zur Beseitigung dieser schwierigen, für alle Seiten unbefriedigenden Situation, denke ich, muss es eine Lösung geben. Meine Fraktion übrigens wird in dieser Wahlperiode konkret dazu noch Vorschläge unterbreiten.

Eine wesentliche Einschränkung der Arbeit und der Einflussmöglichkeit des Petitionsausschusses sehe ich auch darin, dass der Bürgerbeauftragte seine öffentlichen Sprechzeiten in den Kreisen und Städten zuerst plant und danach der Petitionsausschuss. Ich empfinde das manchmal so als eine Art Kehraus. Er fährt sehr viel in die Kreise, das ist auch sein Recht, ich stimme ihm da zu. Aber wir haben dann eigentlich nur noch die Möglichkeit hinzufahren, was eben offen gelassen wurde.

Bis zum Jahr 2001 haben wir als Petitionsausschuss gar keine Sprechzeiten durchgeführt, weil auf das Einsetzen des Bürgerbeauftragten gewartet wurde. Dann wurde der

Bürgerbeauftragte vom Landtag gewählt und wir warteten wieder bis er seinen Plan vorgelegt hat. Heute frage ich mich - und das ist auch die Kritik an mich selbst - warum haben wir so lange gewartet, bis der Bürgerbeauftragte überhaupt installiert war? Was hätte denn dagegen gesprochen, wenn der Petitionsausschuss schon vorher mit seinen auswärtigen Sprechzeiten begonnen hätte?

Wir halten es daher für sinnvoll über Folgendes nachzudenken: Wie wäre es denn in den nächsten Jahren, wenn sich der Petitionsausschuss und der Bürgerbeauftragte bei der Durchführung der auswärtigen Sprechzeiten in einem bestimmten Turnus ganz einfach abwechseln? Das dürfte zum einen die Arbeit des Bürgerbeauftragten erleichtern und zum anderen aber auch dazu beitragen, dass der Petitionsausschuss wieder stärker in den Städten und Kreisen vor Ort präsent ist. Ich weiß auch, dass manchmal, wie kürzlich im Landratsamt Greiz, Aufwand und Nutzen nicht gerade übereinstimmen, aber weil wir als Petitionsausschuss in dieser Wahlperiode eben so selten vor Ort waren, verlieren die auswärtigen Sprechstunden des Petitionsausschusses - so sieht es zumindest aus - zunehmend an Wirksamkeit, Attraktivität und deshalb auch an Zuspruch der Betroffenen. Das hebt nicht gerade, aus meiner Sicht, das Ansehen dieses Landtagsausschusses unter den Bürgerinnen und Bürgern.

Zum Schluss noch zu einer Erwartung an das Amt des Bürgerbeauftragten, die sich zum Bedauern der PDS-Fraktion als Illusion herausstellte. Meine Fraktion hat sich nie gegen einen Bürgerbeauftragten ausgesprochen, im Gegenteil, aber unsere Vorstellungen von der Arbeit eines Bürgerbeauftragten unterscheiden sich von Anfang an, allerdings in einem erheblichen Teil von dem, was in den beiden dem Landtag vorgelegten Gesetzentwürfen festgeschrieben werden sollte oder dann mit diesem festgeschrieben wurde. Wir wollen, dass der Schwerpunkt der Arbeit auf Aktivitäten liegt, die der Beauftragte aus eigener Initiative in die Hand nimmt. Wir wollen, dass er Probleme im Land, nicht nur Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern in Einzelfällen öffentlich macht. Wir wollen, dass der Bürgerbeauftragte, auch ohne das Begehren schriftlich oder mündlich an ihn herangetragen werden, Missstände im Land aufzeigt und deutlich darauf hinweist und sich für deren Behebung einsetzt. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass er Probleme bei der Anwendung von Gesetzen in der Praxis öffentlich macht und von sich aus Vorschläge für Veränderungen, zum Beispiel die Novellierung der rechtlichen Regelungen, unterbreitet. Er ist unserer Meinung nach gerade auch dafür da, die Verwaltungspraktiken im Land auf ihre Bürgerfreundlichkeit von sich aus zu überprüfen. Dies alles, meine Damen und Herren, kann er tun. Er kann von sich aus tätig werden und das auch noch nach diesem Gesetz, das es gibt. Der Bürgerbeauftragte ist also dafür da, dass er den Landtag und die Regierung auffordert, dieses und jenes zu tun oder dieses und jenes zu lassen, immer im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Das Bürgerbeauftragtengesetz von Thüringen fordert Sie, Herr Wilsdorf, ja eigentlich regelrecht dazu auf. Dort

heißt es: "Er kann auch von sich aus tätig werden." und das ausdrücklich bezogen auch auf Angelegenheiten außerhalb des Petitionsverfahrens, soweit eben Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäße oder unzweckgemäße Behandlung von Bürgerangelegenheiten durch Behörden bestehen, alles nachzulesen in § 1 des Gesetzes. Deshalb möchte ich Sie, Dr. Wilsdorf, ermuntern, treten Sie öffentlich für die Bürgerinnen und Bürger ein. Als bloße Ich-AG in Konkurrenz dem Petitionsausschuss gegenüber decken Sie nach Ansicht der PDS-Fraktion nicht Ihr gesamtes Aufgabenspektrum ab und bleiben weit hinter den Möglichkeiten eines Bürgerbeauftragten zurück und, Herr Gnauck, weit hinter den Möglichkeiten, die die Obmänner in Skandinavien für sich nutzen. Nehmen Sie also, Herr Dr. Wilsdorf, in Zukunft Ihr Amt auch in dem Sinne wahr, dass Sie in Eigeninitiative zur Durchsetzung von Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger aktiv werden.

Was die Möglichkeit des Bürgerbeauftragten zur Einflussnahme auf die Gesetzgebung angeht, möchte ich an dieser Stelle nur einen der gangbaren Wege skizzieren. Der Petitionsausschuss hat die Möglichkeit, den Fraktionen Petitionen, die von allgemeiner Wichtigkeit sind oder Massenpetitionen als Material zu übergeben, zur Kenntnis zu geben. Danach haben die Fraktionen dann die Möglichkeit, Gesetzesänderungen im Landtag vorzuschlagen. Der Bürgerbeauftragte hat dieses Recht auch nach § 1 und, Herr Dr. Wilsdorf, Sie sollten dies auch nutzen. Ich frage mich allerdings, warum Sie das in den letzten zwei Jahren noch nicht getan haben.

Der Bürgerbeauftragte würde sich nach unserer Sicht damit eigentlich überflüssig machen, wenn er nur an ihn herangetragene schriftliche oder mündliche Beschwerden abarbeitet. Deswegen, denke ich, ist dieses Amt aber nicht geschaffen worden, deshalb möchte ich Sie noch einmal, Herr Dr. Wilsdorf, dringend auffordern: Entwickeln Sie Eigeninitiative zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger. Allerdings möchte ich hier auch sagen, dass nach zwei Jahren Tätigkeit zur Person von Dr. Wilsdorf zu sagen ist, dass es eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und ihm selbst gibt und dass man auch als Abgeordnete jederzeit sehr unbürokratisch und schnell über Bürgeranliegen mit ihm reden kann. Das möchte ich hier auch noch einmal darstellen. Deshalb, Herr Dr. Wilsdorf, verstehen Sie im Nachhinein wirklich ab sofort Ihre Funktion als Bürgerbeauftragter, als Obmann für diesen Staat Thüringen. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Pelke zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werter Kollege Heym, Herr Minister Gnauck, manchmal habe ich das Gefühl, dass Sie unter Verfolgungsängsten leiden.

(Beifall bei der SPD)

Wenn wir hier ein Thema zur Diskussion stellen, geht es doch überhaupt nicht darum, eine Person in Frage zu stellen. Selbstverständlich dankt auch die SPD-Fraktion dem Bürgerbeauftragten für seine Arbeit,

(Beifall bei der CDU, SPD)

aber es muss doch möglich sein, meine Damen und Herren, und wir haben die Pressekonferenz des Bürgerbeauftragten und die Vorstellung des Jahresberichts zum Anlass genommen, darüber zu reden, wie wir den Bürgerbeauftragten stärken können auch in seinen Kompetenzen, wie wir ihn unterstützen können mehr Eigeninitiative zu leisten und die Probleme auch öffentlich anzusprechen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger war unser Anliegen. Da gleich wieder zu vermuten, dass es darum geht, eine Person sozusagen madig machen zu wollen, seine Arbeit in Frage zu stellen, das ist es nicht.

Sie alle erinnern sich noch daran, meine Damen und Herren, wie wir uns gemeinsam für die Einsetzung des Bürgerbeauftragten ausgesprochen haben. Wir waren uns damals alle einig, dass wir die Rechte der Bürger gegenüber der Verwaltung auf allen Ebenen stärken wollten und ich hoffe und gehe davon aus, dass diese Einigkeit immer noch vorhanden ist, denn jeder von uns, liebe Kollegen, kannte Fälle, in denen Rat suchende Bürger von einer Tür zur anderen, von einer Behörde zur anderen geschickt wurden und wir wollten durch den Bürgerbeauftragten verhindert wissen, dass die Menschen letztendlich zwischen den Mühlsteinen der Verwaltung zerrieben werden. Uns ging es also darum, eine Institution zu schaffen, die die Rechte des Bürgers stärkt und die dazu beiträgt, Verwaltungsentscheidungen noch mehr als zuvor an den Interessen der Bürger und an den sachlichen Gegebenheiten zu orientieren. Und, meine Damen und Herren, Kollegin Nitzpon hat es auch angesprochen, uns ging es auch darum, dass dem Parlament gegenüber Schwachstellen aufgezeigt werden. Schwachstellen, die uns veranlassen, im Interesse der Bürger tätig zu werden, zu mehr Bürgerfreundlichkeit, zu mehr Transparenz und zur Lichtung des hier angesprochenen Entscheidungsdschungels beizutragen, denn das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ja der Job, unser Job als Parlamentarier. Dies gilt sowohl für die Regierungsfraktion, als auch für die Opposition. Dazu aber müssen uns die Schwachstellen bekannt sein und es muss gewährleistet sein, dass hier darüber geredet wird, dass sie öffentlich benannt werden. Das ist die Aufgabe des tätigen Bürgerbeauftragten und dieses wollen wir weiter unterstützen und wollen es stärken. Es muss gewährleistet sein, dass all die Angelegenheiten

derjenigen Stellen, die der parlamentarischen Kontrolle des Landtags unterliegen und sicherlich in der einen oder anderen Sache verbesserungsbedürftig sind, klar und ausreichend benannt werden. Bei all den Störungen innerhalb der Landesbehörden, der nachgeordneten Stellen und natürlich auch der kommunalen Behörden darf nichts unter den Tisch gekehrt werden, denn dann wird nicht nur dem Parlament eine wesentliche Handlungsgrundlage entzogen, sondern droht auch die Gefahr, dass das Amt und die Person des Bürgerbeauftragten in Misskredit geraten und das können wir alle nicht wollen. Wir sind uns der Schwierigkeit der Arbeit sowohl der Mitglieder des Petitionsausschusses, als auch des Bürgerbeauftragten sehr bewusst und deshalb, glaube ich, schadet diese Diskussion heute überhaupt nicht und soll überhaupt nicht die Arbeit von jemandem in Abrede stellen.

Deswegen können wir trotzdem hier, liebe Kollegen, die Frage stellen: Erfüllt der vom Bürgerbeauftragten vorgelegte Jahresbericht den Anspruch, den ich jetzt hier skizziert habe? Sorgt er neben dem Nachweis seiner wirklich umfangreichen Tätigkeit auch dafür, dass genau die Stellen exakt benannt werden, wo es knirscht? Genau das wäre ja die Voraussetzung, damit wir aufgrund gesicherter Erkenntnisse, aufgrund von Bürgerinteressen und Handlungsdefiziten handeln können, dass wir als Gesetzgeber für Klarstellung sorgen können und Ungereimtheiten beseitigen. Da frage ich noch mal ausdrücklich: Erfüllt dieser Bericht diesen Anspruch? Meine Damen und Herren, bei aller Anerkenntnis - und ich sage es zum wiederholten Mal - des Engagements von Herrn Wilsdorf und seiner Institution sage ich eindeutig: Dieser Bericht erfüllt diesen Anspruch nicht, noch nicht. Wir können alle gemeinsam dazu beitragen, dass er durch Stärkung der Kompetenzen dahin kommt, dass dieser Bericht noch sehr viel mehr umfasst als bislang.

Lassen Sie mich das an zwei, drei Beispielen deutlich machen. Wer sich den Bericht durchliest, wird feststellen, dass der weitaus größte Teil der aufgezeigten Beispiele im kommunalen Zuständigkeitsbereich liegt. Neben der lobenswerten Lösung der hier vorgebrachten Probleme wird allerdings nicht ersichtlich, inwieweit das Land im Rahmen seiner Gesetzgebung oder der Kommunalaufsicht Verfahrensabläufe grundsätzlicher Natur verändern und verbessern könnte.

Zweitens: Zum Beispiel das Thema "Integration von Ausländern" und die in diesem Zusammenhang mit Gewissheit auftretenden Probleme kommen im Bericht nicht vor. Hier aber, denke ich, ist das Land in einem sehr sensiblen Bereich gefordert und uns wäre im Parlament die Benennung von Konflikten sehr hilfreich und ich denke, sie wäre auch überfällig.

Drittens: Das Thema "Wasser und Abwasser" ist im Hinblick auf die aktuelle Bedeutung für die Thüringer Bürger und offensichtliche Verfahrensfehler auch im Bericht erheblich unterbelichtet und es wäre doch schon gut gewe

sen, wenn der Innenminister Handlungsvorschläge zum Beispiel durch den Bürgerbeauftragten erhalten hätte. Das sind nur einige wenige Beispiele, die uns in diesem Bericht als Defizite deutlich geworden sind. Deshalb erwarten wir Nachbesserung nicht nur dort, aber besonders dort, wo Entscheidungen getroffen werden, die der parlamentarischen Kontrolle des Landtags unterliegen, so wie es in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Thüringer Bürgerbeauftragten ausdrücklich genannt wird. Es sind kritikwürdige Zustände eindeutig zu benennen und möglichst mit Vorschlägen zur Abhilfe zu versehen. Die entsprechenden Berichte der Bürgerbeauftragten, sie sind hier bereits erwähnt worden, von Rheinland-Pfalz und von Mecklenburg kann man dort als Vorlage nur empfehlen. Wir unterstellen dem Bürgerbeauftragten überhaupt nicht, dass er bewusst vermieden hätte, bestimmte Aspekte noch mit einzubinden. Aber, meine Damen und Herren, wir nehmen uns das Recht heraus, darauf aufmerksam zu machen und die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, nicht nur zu geben, sondern diese auch einzufordern. Das käme meines Erachtens auch sicher dem Interesse der Mehrheitsfraktion in diesem Haus nach. Denn, liebe Kollegen, wir wollen doch alle gemeinsam den Eindruck verhindern, und Frau Nitzpon hat diesen Problempunkt auch sehr deutlich angesprochen, dass auch nur die Gefahr des Eindrucks einer Hofberichterstattung entsteht. Damit dies auch zukünftig gewährleistet ist, werden auch wir, wird die SPD-Fraktion, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den Bürgerbeauftragten einreichen und ebenso Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags einreichen, denn wir sind sehr daran interessiert, dass auch hier in diesem Haus an dieser Stelle der Bericht und Vorschläge, Handlungsangebote, Handlungslösungen des Bürgerbeauftragten in der Landtagssitzung diskutiert werden.

Meine Damen und Herren, in diesem Sinne lassen Sie mich zum Schluss kommen. Gemeinsam sollten wir dafür Sorge tragen, dass das Amt des Bürgerbeauftragten derart handlungsfähig wird, dass der wiehernde Amtsschimmel im Freistaat Thüringen in und außerhalb der Landesbehörden zumindest zur bedrohten Tierart gehört. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Mir liegen keine weiteren Redemeldungen vor, so dass ich zunächst feststellen möchte, dass das Berichtsersuchen zu Nr. 2 des Antrags der SPD-Fraktion erfüllt ist. Es gibt keinen Widerspruch dagegen. Ich schließe die Aussprache und damit den Tagesordnungspunkt 11 a und gleichzeitig den heutigen Sitzungstag. Ich wünsche Ihnen einen arbeitsamen Freitagnachmittag und danach einen guten Nachhauseweg und weise darauf hin, dass die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen am 8. und 9. Mai 2003 stattfinden.

E n d e d e r S i t z u n g : 12.07 Uhr