Protocol of the Session on April 3, 2003

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurde der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nicht korrekt über diese Rechtslage unterrichtet?

2. Welches Labor stellte die Grenzwertüberschreitung für Dioxin im Rahmen der Eigenkontrolle des Trockenwerks Apolda wann fest?

3. Wurde die Grenzwertüberschreitung an die zuständige Behörde gemeldet?

4. Wenn ja, wie ging die Behörde mit dieser Meldung um?

Herr Minister Sklenar, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Lan

desregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde am 28. Februar 2003 korrekt informiert. In dieser Ausschuss-Sitzung wurde von Ihnen, Herr Kummer, angefragt, ob es nicht sinnvoll sei, dass Labore generelle Grenzwertüberschreitungen an die Überwachungsbehörde melden sollten. Daraufhin hat Herr Staatssekretär Baldus geantwortet, dass es dazu einer Gesetzesänderung bedarf; diese Aussage war korrekt. Des Weiteren wurde in dieser Sitzung der betreffende Absatz 5 des § 17 des Futtermittelgesetzes richtig zitiert, aber falsch interpretiert, denn in Absatz 5 ist nicht eine generelle Meldepflicht für Grenzwertüberschreitungen festgeschrieben, sondern nur für den Fall, dass bei bestimmungsgemäßer und fachgerechter Verfütterung eine Gefahr für die menschliche und tierische Gesundheit gegeben sein kann. Vielfach wird bei unerwünschten Stoffen eine Minimierungsstrategie verfolgt, die zu niedrigeren Grenzwertfestsetzungen führt, deren Überschreitung aber keine Gefahr darstellt.

Zu Frage 2: Die Dioxinbestimmung erfolgte in der Agrarund Umweltanalytik GmbH Jena. Das Ergebnis lag am 14.01.2003 vor. Am gleichen Tag hat das Labor den Auftraggeber TWT Apolda informiert.

Zu Frage 3: Nein, das Labor hielt nach eigenen Aussagen eine Information für nicht relevant, weil am 15.01.2003 die amtlichen Probenergebnisse vorlagen, die eine Bestätigung des Ergebnisses der Eigenkontrollproben waren. Zum anderen war dem Labor bekannt, dass die Überwachungsbehörde am 15.01.2003 bei dem Hersteller eine Vor-Ort-Kontrolle durchführt und die Ergebnisse bekannt gegeben wurden.

Frage 4 entfällt.

Gibt es Nachfragen? Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Minister, Ihren Ausführungen wäre dann zu entnehmen, dass eine mehrfache Überschreitung des Grenzwertes bei Dioxin keine gesundheitliche Gefahr für Mensch und Tier darstellen würde, zumindest müsste das Labor das dann ja so gedeutet haben?

Das Labor hat es so gedeutet.

Gibt es weitere Nachfragen? Ja, noch mal bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Sie sprachen davon, dass das Labor am 14. Januar erst dieses Untersuchungsergebnis gehabt hätte. Wenn ich mich recht entsinne, soll aber schon im Dezember aus der Eigenkontrolle eine Grenzwertüberschreitung bei Dioxin bekannt gewesen sein im Betrieb. Das war nach meinen Erkenntnissen zumindest ein Ergebnis der Ausschussberatung. Könnte das bestätigt werden?

Nein.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte schön.

Es handelt sich ja hier um eines der stärksten bekannten Gifte überhaupt. Ist es richtig, dass nach Ihrer Interpretation die Auslegung dieses Gesetzesparagraphen in jedem Fall dem Labor überlassen ist? Weil hier das Labor ja letztendlich aus eigener Machtvollkommenheit entschieden hat, dass eine mehrfach über den Grenzwert liegende Überschreitung des Dioxingrenzwerts keine Gesundheitsgefährdung darstellt.

Frau Dr. Klaus, wenn Sie sich den § 17 Abs. 5 noch mal anschauen, da steht drin, dass das eine Kann-Bestimmung ist.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Wir kommen zu nächsten Frage in Drucksache 3/3224. Bitte, Frau Abgeordnete Klaus.

Verschwinden hochgiftiger Substanzen aus einem Erfurter Labor

Laut Pressemitteilungen vom 24. März 2003 wird derzeit untersucht, dass aus einem Labor des Landesamts für Lebensmittelsicherheit verschiedene hochgiftige Substanzen verschwunden sind. Nach den Angaben in den Medien würden diese Substanzen für bestimmte Laboranalysen benötigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Substanzen werden in welcher Menge vermisst?

2. Für welche Laboranalysen werden diese Chemikalien benötigt und wie groß ist der jährliche Bedarf daran?

3. Wer war berechtigt, Substanzen aus dem Giftschrank zu entnehmen bzw. auszugeben?

4. Welches Gefährdungspotenzial besitzen die vermissten Substanzen, falls diese in die Hände unbefugter Dritter gelangt sind?

Herr Minister Pietzsch, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Klaus für die Landesregierung.

Ein kleiner Vorspann: Mit Pressemitteilung vom 22. März des Jahres informierte das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz die Öffentlichkeit, dass es bei der jährlichen Überprüfung der Chemikalienbestände zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Damals wie heute geht das Amt von einem Buchungsfehler aus. Allerdings, um alle Eventualitäten auszuschließen, wurde, nachdem man dieses merkte, sofort auch die Kriminalpolizei eingeschaltet. Nachdem die Presse Nachfragen hatte, ist das entsprechend natürlich dann auch mitgeteilt worden. Es sind alle Mitarbeiter des Labors befragt und alle Schlösser sowie Türen, auch von dem Schrank, in dem dieser Stoff gelagert war, kriminaltechnisch untersucht worden. Es ergab sich bis heute keinerlei Hinweis auf ein Entwenden der Materialien durch einen Außenstehenden, das heißt, kriminaltechnisch waren weder die Türen irgendwie bearbeitet worden noch die Schlösser, die auch kriminaltechnisch untersucht worden sind.

Zu Frage 1: Laut Inventurlisten des Jahres 2002 und 2003 bestand eine Differenz von 100 Gramm Arsentrioxid und 50 Gramm Quecksilberdioxid.

Zu Frage 2: Seit der Zusammenführung der Chemikalienbestände und der Einrichtung des Labors wurden die Chemikalien noch nicht benötigt, so dass ein jährlicher Bedarf nicht beschrieben werden kann. Mit Sicherheit sind diese Chemikalien mehr als fünf Jahre nicht gebraucht worden. Eine vollständige Entsorgung erfolgte bisher aus Kostengründen für eventuelle Neubestellung bzw. eben einen eventuellen Bedarf als Referenzsubstanz nicht, obwohl eine größere Entsorgungsaktion im Jahr 2000 stattgefunden hat.

Zu Frage 3: Zur Entnahme von Substanzen aus dem Giftschrank sind nur die in diesem Laborbereich beschäftigten fachkundigen Personen gemäß § 24 Gefahrstoffverordnung berechtigt. Sie werden jährlich anhand der

Betriebsanweisung über die auftretenden Gefahren sowie über die Schutzmaßnahmen nach Gefahrstoffverordnung unterwiesen. Nach dieser Situation wird zukünftig ein gesondertes Giftbuch für T-plus-Gefahrstoffe eingeführt werden, eine Maßnahme, die gesetzlich nicht erforderlich ist. Zu DDR-Zeiten gab es solch ein Giftbuch, das ist nach bundesdeutschem Gesetz nicht erforderlich. Wir werden dieses allerdings aus diesem Grund wieder einführen.

Zu Frage 4: Wie bereits anfangs ausgeführt, gibt es bisher trotz intensiver Untersuchungen und Befragungen, trotz Einschalten von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei keine Hinweise, dass diese Chemikalien von außen entwendet wurden. Nach der Gefahrstoffverordnung werden allerdings beide Substanzen als sehr giftig eingestuft. Arsentrioxid als die giftigere Substanz verursacht Verätzungen im Mund- und Rachenbereich, möglicherweise Perforation der Speiseröhre und des Magens, allerdings wegen dieser lokalen Wirkungen kommt es bei der Einnahme gefährlicher Mengen zu sofortigem Erbrechen, wodurch dann die Gesamtwirkung auch relativiert wird. Anders beim Quecksilberoxid, dieses kann in Abhängigkeit von der Konzentration zur Schädigung der Organe und des Nervensystems führen, allerdings dort in größeren Konzentrationen und über längere Zeit genommen. Für beide Substanzen ist es unwahrscheinlich, dass diese Substanzen beispielsweise dazu benutzt werden könnten, über das Trinkwasser eine Gefährdung herbeizuführen, da beide Substanzen sehr gering oder gar nicht wasserlöslich sind. Man kann sie also so nicht einbringen.

Und insgesamt noch mal: Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen müssen wir davon ausgehen oder können wir davon ausgehen, dass es sich in zurückliegenden Inventuren um einen Buchungsfehler gehandelt hat.

Gibt es Nachfragen? Ja bitte, Frau Abgeordnete Klaus.

Herr Minister, wollen Sie dieses Vorkommnis zum Anlass nehmen, doch einmal eine Überprüfung der in den Laboren lagernden Chemikalien zu veranlassen? Ich denke, es ist häufig auch eine Unsitte in verschiedenen Laboren, doch Substanzen aufzubewahren, für die, wie hier in diesem Fall, seit Jahren keine Verwendung mehr besteht. Ich glaube, die Kosten könnte sich dann im Verhältnis zum Risiko wahrscheinlich der Freistaat doch noch leisten für die Entsorgung. Mir ist bekannt, dass zum Beispiel die Universität Jena das vor Jahren schon gemacht hat und solche Altbestände quasi dann schadlos entsorgt hat.

Frau Abgeordnete, ich hatte ja eben in meiner Beantwortung der Frage bereits gesagt, dass eine recht groß ange

legte Entsorgungsaktion im Jahr 2000 stattgefunden hat. Ich sage mal was: Wir kommen ja doch alle aus Zeiten der Mangelwirtschaft und da hat man sich manches dann doch noch zurückgelegt und hat gesagt, na ja, vielleicht brauchst du es noch mal.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Wir alle?)

(Heiterkeit bei der PDS)

Ja, Herr Ramelow, Sie nicht, das ist mir völlig klar, Sie schauen da nur mit Lächeln drüber. Aber die Frau Dr. Klaus kennt das noch.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Das mit dem Giftbuch in der DDR war gut. War nicht alles schlecht in der DDR.)

Also, es ist nicht auszuschließen, es ist ja, wie gesagt, ein Fläschchen als Reserve, vermute ich mal, noch zurückbehalten worden. Sie haben völlig Recht. Wir werden noch einmal sehr kritisch eine weitere Entsorgungsaktion, denke ich, vornehmen, dass solche Dinge, die also über Jahre nicht gebraucht werden, dann verworfen werden.

Gut. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke. Frau Abgeordnete Becker, Sie haben die nächste Frage in Drucksache 3/3226, bitte schön.

Förderpolitik der Landesregierung im Bereich der Abfallwirtschaft

Am 14. März 2003 - dem Tag der Vergabe für eine Abfallvorbehandlungsanlage im Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt) - erklärte das Umweltministerium öffentlich, dass es für die dortige Anlage eine Förderung von 20 Prozent geben soll. Im Rahmen der Vergabeentscheidung im Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN) hatte die Landesregierung und insbesondere das Umweltministerium eine solche Förderung stets abgelehnt.

Ich frage die Landesregierung: