Protocol of the Session on March 6, 2003

Dennoch will ich mich - und das ist notwendig, glaube ich, auch nach dem Redebeitrag von Frau Groß - mit einigen Gegenargumenten zu dem Antrag der PDS-Fraktion von Ihnen auseinander setzen.

Zur Residenzpflicht als Erstes: Dass diese selbst nicht aufgehoben werden kann, wie Frau Groß irrigerweise glaubt, hatte ich schon ausgeführt. Da wird u.a. behauptet, unser Antrag ziele allein auf die Gemeinschaftsunterkunft in Markersdorf - das ist jetzt ein Originalzitat eines

CDU-Abgeordneten - "und das Lager" werde jedoch demnächst geschlossen. Dass "demnächst" ein sehr unklarer Begriff ist, zeigt sich doch an der vollzogenen Verlängerung der Ausschreibung für eine neue Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Greiz. Aber auch Markersdorf im Landkreis Greiz ist nicht das einzige Beispiel in Thüringen. Ich erinnere da nur an die Gemeinschaftsunterkünfte Zella-Mehlis und Suhl, die jeweils ungefähr 100 Meter von der jeweils anderen Stadtgrenze entfernt liegen. Herr Kölbel, das muss ich Ihnen auch in Erwiderung zu Ihrer Berichterstattung sagen, es ging uns eben nicht um eine dringliche Lösung eines Einzelfalles, sondern mit unserem Antrag ging es uns um das Grundrecht auf Persönlichkeitsentfaltung, das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit und es ging um ein Grundrecht zum Schutz persönlicher Würde. Dann, ich weiß nicht, wer Frau Groß dazu geraten hat, verkündet sie jedenfalls allen Ernstes folgenden Unfug in der ersten Lesung, dass die Erweiterung der Residenzpflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und jetzt beginnt das Zitat "suggerieren würde, dass damit den Flüchtlingen ein Mehrangebot an kulturellen und sozialen Angeboten möglich ist". Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, dass das Kulturangebot in Erfurt oder in Weimar beispielsweise nicht tatsächlich ein Mehrangebot z.B. gegenüber dem Kulturangebot im Landkreis Gotha oder im Landkreis Greiz ist. Nein, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, Sie wollen Flüchtlingen in Thüringen dieses kulturelle und soziale Angebot nicht eröffnen. Auf den Bundesgesetzgeber können Sie sich nicht dabei berufen, denn dieser hat es ausdrücklich in die Hände der Länder gegeben, dass diese auf örtliche Gegebenheiten reagieren können, indem er die Regelungskompetenz in § 58 Abs. 6 Asylverfahrensgesetz eben den zuständigen Ministern in den Landesregierungen zur Regelung der Präsenzpflicht übertragen hat.

Und da wiederhole ich auch gern das Beispiel aus dem Nachbarland Hessen. Dort ergeben sich natürlich, wie sollte es auch anders sein, genau dieselben verfahrensrechtlichen Anforderungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber wie auch in Thüringen. Dennoch erstrecken sich die Regierungsbezirke, für die die Residenzpflicht gilt, das heißt, in denen der erlaubnisfreie Aufenthalt von Asylbewerbern möglich ist, auf eine Fläche, die im Einzelnen größer ist als die Gesamtfläche des Freistaats Thüringen im Ganzen. Sie wollen es einfach nicht und dann fordere ich Sie auch auf, es auch so zu sagen und uns nicht selbst so einen hanebüchenen Unsinn wie Frau Groß hier im Landtag vorzutragen.

Zur Schulpflicht: Frau Ellenberger hat an die Genese der Novellierung des Schulgesetzes erinnert. Die Landesregierung hatte eine Regelung zur Aufnahme der Schulpflicht für Kinder von Flüchtlingen in ihrem Entwurf vorgesehen. Die CDU-Fraktion hat diese Regelung in der Beratung des Bildungsausschusses gekippt. Ihre Argumentation hierfür, und da zitiere ich noch einmal Frau Groß aus der ersten Lesung, aber das ist sicherlich auch belie

big austauschbar - sie sagte: "Da ein Asylverfahren nicht auf Dauer ist, begründet es sich von selbst, dass die Schulpflicht nicht vorgeschrieben ist." Natürlich, meine Damen und Herren, ist das Asylverfahren nicht auf Dauer angelegt, aber nun stellen Sie sich doch wirklich einmal vor das sollte selbst Ihnen bewusst sein -, ein Asylverfahren ist, wenn es beginnt, ergebnisoffen und bietet gerade die Möglichkeit aus einem Asylverfahren einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland zu begründen, aber das beziehen Sie ja noch nicht einmal in Ihre Überlegungen ein. Sie gehen in Ihrer Argumentation, und das wird offenbar,

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Die können doch beschult werden, das wissen Sie doch!)

einfach grundsätzlich davon aus, dass Asylverfahren negativ beschieden werden, dass sie negativ enden und sich eben kein dauerhafter Aufenthalt in der Bundesrepublik für Flüchtlinge anschließen wird.

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Die kriegen doch Schulbildung!)

Aber selbst für den Fall, dass sich ein dauerhafter Aufenthalt anschließt, verhindern Sie damit eine schulpflichtige Bildung für die Kinder von Flüchtlingen über einen langen Zeitraum.

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Das stimmt doch gar nicht!)

Ich sage Ihnen noch etwas zur Wirklichkeit des Schulbesuchs, Herr Seela. Eltern sind die eigentlichen Antragsteller im Asylverfahren. Die Kinder von Flüchtlingen kommen in der Regel nicht aufgrund einer eigenen selbständigen Entscheidung in die Bundesrepublik. Damit fehlt ihnen natürlich auch im negativen Abschluss eines Asylverfahrens nach ihrer Rückkehr in ihr Heimatland ein Zeitraum von mehreren Jahren, in dem sie hätten schulische Bildung genießen können. Die Folgen können Sie doch dann tatsächlich auch an einer Hand abzählen. Sie werden dann auch in den Ländern, aus denen sie beispielsweise wegen politischer Verfolgung, wirtschaftlicher, aber auch kultureller Armut geflohen sind, wieder zur untersten Bildungsschicht gehören und die Folge davon kann eben wieder sein, dass sich die Kinder dann aufgrund selbstbestimmter Entscheidung, nämlich wenn sie erwachsen sind, wieder auf die Flucht begeben und dann auch wieder hier zum Beispiel in Europa als Flüchtlinge Asylanträge stellen. Es ist doch paradox, meine Damen und Herren, dass die Bundesrepublik gerade die Bildungschancen in Ländern der so genannten Dritten Welt beispielsweise durch die Finanzierung von Lehrmitteln verbessern will und verbessert, um damit auch Fluchtursachen vor Ort unmittelbar beseitigen zu helfen; aber denen, denen diese Hilfe in den Heimatländern zukommen soll, die sich aber hier aufhalten in der Bundesrepublik selbst, wo die Möglichkeiten bestehen, verweigert man

die Bildung an der Schule. Aber - Herr Seela, da komme ich auf Ihren Einwand zurück -, Sie verweigern nach Ihrer Ansicht gar nicht die schulische Bildung von Kindern von Flüchtlingen, es liege, dort wo die Kinder nicht zur Schule gehen, an den Eltern.

Herr Seela, bitte am Ende. Ich komme gerade zu Ihrem Zwischenruf. Sie verweisen auf die Verantwortung der Eltern und, meine Damen und Herren, wenn Ihnen das so bedauerlich erscheint, dass Eltern diesen Teil ihrer Verantwortung nicht wahrnehmen, dann nehmen Sie doch wenigstens Ihren Teil der Verantwortung wahr und schaffen Sie die Voraussetzungen, sich auch mit diesen Eltern auseinander zu setzen, und da geht es nicht um das Polizeirecht, sondern da geht es um eine tatsächliche inhaltliche Auseinandersetzung mit den Eltern, die ihren Kindern Bildung an der Schule vorenthalten wollen. Ich sage Ihnen auch ganz ehrlich, Frau Groß hat hier gesagt, wir wollen den Eltern von Flüchtlingen diese Verantwortung für ihre Kinder nicht nehmen und da frage ich Sie - dieser Vergleich mag Ihnen nicht gefallen: Warum nehmen Sie denn diesen Teil der Verantwortung deutschen Staatsangehörigen, die Kinder haben, denn die haben auch diese Möglichkeit nicht mehr darüber zu entscheiden, ob ihre Kinder die Schulbildung wahrnehmen können oder nicht.

(Beifall bei der PDS)

Hier suggerieren Sie, wir können den Eltern diese Verantwortung nicht abnehmen, anderenorts halten Sie es aber für notwendig, das zeigt auch die Doppelzüngigkeit im Umgang mit Kindern. Ich will Ihnen auch sagen, der freiwillige Schulbesuch, wie er derzeit in der Tat möglich ist, bedeutet eine Ungleichbehandlung der Kinder. Flüchtlingskinder erhalten in der Regel Teilnahmebestätigungen und keine regulären Zeugnisse, mit der Folge, dass ihnen trotz guter Noten der weitere Besuch einer weiterführenden Schule oder gar einer Universität versagt werden kann. Es besteht auch ferner kein Anspruch auf Integrationshilfe und Förderung und dass Kinder aus diesem Grund dem Unterricht nur unzureichend folgen können oder ihre Vorbildung bei der Wahl der Schulstufe keine Rolle spielt, wird dabei billigend in Kauf genommen. Da werden Sie wieder sagen, wir wissen nicht, ob die Kinder auf Dauer in der Bundesrepublik bleiben und ihr künftig erworbenes Wissen in die geliebte deutsche Wirtschaft einbringen werden. Aber da frage ich Sie natürlich auch: Bei welchen deutschen Kindern wissen Sie es denn? Sie verweigern doch auch nicht den Kindern aus der Bundesrepublik Deutschland die Schulpflicht, weil die rein theoretische Möglichkeit besteht, dass sie während der Schulbildung die Bundesrepublik verlassen und ihr hier erworbenes Wissen in anderen Ländern dieser Welt zur Anwendung bringen. Das Bild, meine Damen und Herren, mag Sie nicht recht überzeugen, aber es zeigt dennoch, dass Sie die Zukunftschancen von Kindern, wenn schon nicht am Pass, aber doch zumindest am Rechtsstatus anknüpfen und daran bindend organisieren

wollen. Da halte ich Ihnen den von der Bundesrepublik unterzeichneten internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte entgegen. In Artikel 13 heißt es dort: "Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an und weiter wird anerkannt, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechtes der Grundschulunterricht für jedermann Pflicht und allen unentgeltlich zugänglich sein muss, die verschiedenen Formen des höheren Schulwesens allgemein verfügbar und jedermann zugänglich gemacht werden müssen." Dies gilt dann, so weiter in dem Pakt, ebenso für die Hochschulen. Genau diese weiterführende Schulbildung verweigern Sie den Kindern,

(Beifall bei der PDS)

die selbst die Möglichkeit der schulischen Bildung in Anspruch nehmen.

Zur Einzelunterbringung: Dass die selbstverantwortende Gestaltung der persönlichen Lebensbedürfnisse Grundvoraussetzung für ein würdevolles Leben ist, sollte Ihnen allen bewusst sein. Ich hege daran keine Zweifel. Aber das heißt eben auch in der Schlussfolgerung, dass ein Staat nur unter strengsten Voraussetzungen in die individuelle Lebensgestaltung selbst eingreifen kann, zum Beispiel hier durch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Diese Voraussetzungen, meine Damen und Herren, enden dann, wenn der dreimonatige Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung abgeschlossen wird. Trotzdem gehört die Unterbringung in großen individualitätsausschließenden Gemeinschaftsunterkünften in Thüringen zum Regelfall. Nach Aussagen des Innenministers in der Ausschuss-Sitzung leben nur 18 Prozent der Flüchtlinge derzeit in dezentralen Unterkünften und nach Aussage des Landesausländerbeauftragten in seinem Bericht und seiner Würdigung dazu gibt es auch in Thüringen drei Kommunen, die die dezentrale Unterbringung für sich grundsätzlich ausschließen, und weitere Landkreise, die nur unzureichend von der Möglichkeit der dezentralen Unterbringung Gebrauch machen. Der Thüringer Landtag aber hat 1997 mit dem Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung und zur Flüchtlingsaufnahme in Thüringen beschlossen, dass erreicht werden solle, zumindest einer großen Gruppe von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Thüringen die dezentrale Möglichkeit zu eröffnen. Wenn wir nunmehr, fünf Jahre später, feststellen müssen, dass dieses Ziel, was auch mit Ihrer Unterstützung, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, hier im Landtag auf den Weg gebracht worden ist, nicht erreicht werden kann, dann müssen wir doch auch nach fünf Jahren die Möglichkeit haben, die eigene Verantwortung wieder wahrzunehmen und zu überprüfen, welche Schritte sind weiterhin notwendig, um dieses Ziel hier tatsächlich noch zu erreichen. Da reicht es nicht, alleinig auf die Kommunen zu verweisen, dass das ihr Verantwortungsbereich ist, in dem wir in die kommunale Selbstverwaltung nicht eingreifend agieren können. Es ist vielmehr so, dass die Kommunen hier für das Land Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen

und wir haben sehr wohl die Möglichkeit durch eine entsprechende Rechtsregelung, durch verbindlichere Gestaltung auch von Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen dem Anliegen der stärkeren dezentralen Unterbringung in Thüringen zukünftig Rechnung zu tragen. Darauf zu verzichten, meine Damen und Herren, heißt nichts anderes, als den 1997 einvernehmlich hier im Haus beschlossenen Grundsatz, nämlich dezentrale Unterbringung voranzubringen, im Jahr 2003 aufzugeben.

Ich darf zwar nicht aus dem Innenausschuss zitieren, aber ich will doch eine Bemerkung machen und dabei auch den Innenminister zitieren, der sagte: Die Einzelversorgung in der Erstaufnahmeeinrichtung Jena ist nicht zu realisieren, dann bräuchten wir doch für jeden Asylbewerber einen Dolmetscher. Herr Trautvetter, ich weiß nicht, wie Sie sich ernährt haben, wenn Sie mal im fremdsprachigen Ausland gewesen sind. Ich gehe davon aus, dass Sie es schon mal waren. Bei allem Respekt, Herr Trautvetter, Sie sehen nicht gerade so aus, dass Ihnen diese Urlaube geschadet haben, zumindest ernährungsseitig. Aber vielleicht steckt dahinter auch ein anderer Gedanke, den der Herr Innenminister verfolgte. Er hält es für die Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung in Jena wahrscheinlich einfach für nicht zumutbar, mit dem Einkaufswagen in die Stadt Jena zu Fuß zu laufen, weil die Landesregierung die Verantwortung dafür trägt, dass es noch immer kein angemessenes Busangebot gibt,

(Beifall bei der PDS)

die Verantwortung dafür trägt, dass diese Einrichtung fast 10 km vom städtischen Leben entfernt im Wald existiert. Damit kann es ja durchaus auch für den Innenminister logisch sein, dass wir diesen Menschen ja wohl nicht zumuten können, dass sie tagtäglich mit ihrem Einkaufsbeutel in die Stadt Jena laufen. Aber, Herr Trautvetter, wenn Sie diese Verantwortung tatsächlich sehen, dann nehmen Sie sie auch wahr. Die Ankündigung ist gemacht, die Erstaufnahmeeinrichtung in Jena/Forst zu schließen und eine neue zu errichten. Dann sind auch die Voraussetzungen gegeben, dass die Einzelverpflegung ermöglicht werden soll. Da sage ich auch ganz bewusst, es geht nicht in erster Linie um die Pflicht zur Einzelversorgung, aber wir sollten es den Menschen immerhin ermöglichen, sich tatsächlich selbstbestimmt einzeln zu versorgen und damit zu ernähren, anstatt ihnen vorzusetzen, was die thüringische Küche unter Beachtung auch international-kultureller Gegebenheiten anzubieten hat. Das ist eben auch ein Stück weit Entantwortung persönlicher Verantwortung für das eigene Leben, was die Landesregierung Flüchtlingen hier die ersten drei Monate zumutet.

Zum Abschluss und zum letzten Mal: Frau Groß, Sie haben Ihre Rede im August damit begonnen: "Wir haben schon wieder ein Thema, was schlechtgeredet wird". Nur damals hatte noch gar keiner vor Ihnen geredet. Damals lag einzig und allein vor Ihrer Rede ein Bericht des Landesausländerbeauftragten vor, ein Antrag der PDS-Fraktion, der

wesentliche Empfehlungen dieses Berichts aufgegriffen hat.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Wir haben im Plenum und auch im Ausschuss darüber geredet.)

Nein, Frau Groß, Sie haben als Erste geredet und haben damit Ihre Rede begonnen. Sie können das gern noch mal im Protokoll nachschauen. Ich fand das auch sehr erstaunlich.

(Beifall bei der PDS)

Aber lassen Sie mich das aufgreifen und am Ende der Beratung vielleicht feststellen, dass wir wieder eine Fraktion haben, die den Willen, Lebensbedingungen von den in Thüringen lebenden Flüchtlingen zu verbessern, schlechtredet. Wenn Sie, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, dem Antrag der PDS noch Ihre Zustimmung geben, können Sie dem zumindest noch aus dem Weg gehen. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Haben wir nicht vor.)

(Beifall bei der PDS)

Es hat nun Herr Minister Trautvetter das Wort. Bitte, Herr Minister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass die unterschiedlichen Meinungen bezüglich dieser Thematik ausführlich in der ersten Lesung hier im Landtag und im Innenausschuss erörtert worden sind.

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Im Gegen- teil!)

(Beifall Abg. Wackernagel, CDU)

Ich will eigentlich nur zwei Sachen noch mal kurz aufgreifen, weil Sie auch immer so auf Markersdorf ablegten als Beispiel Präsenzpflicht. Sie wissen ja, dass es mal eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Greiz und der Stadt Gera gegeben hat. Sie müssen nur auch sagen, warum die Stadt Gera diese Vereinbarung gekündigt hat. Das wird nämlich nicht gesagt, weil insbesondere in der Stadt Gera Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft Markersdorf durch Wohnsitznahme, illegale Beschäftigung und Ähnliches sich deutlich erhöht hat. Das war der Grund, warum die Stadt Gera - für mich aus nachvollziehbaren Gründen die uneingeschränkte Erweiterung der Präsenzpflicht auf die Stadt Gera dort zurückgezogen hat.

Ich will ein zweites Thema ansprechen, weil ich fast nicht mehr hören kann, wie viel Unfug mit der Schulpflicht erzählt wird. Da wird von der Opposition immer suggeriert, dass es für Kinder von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen in Thüringen bisher nicht möglich sei, eine Schule zu besuchen. Genau das ist falsch.

(Beifall bei der CDU)

Genau das ist falsch.

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Sie hören nicht zu!)

Ich darf auch noch mal deutlich darauf hinweisen, der Aufenthalt von Asylbewerbern - wir reden jetzt von Asylbewerbern während des Verfahrens, nicht nach positivem Abschluss des Verfahrens - dient lediglich dem Zweck der Durchführung des Asylverfahrens und ist nicht auf Dauer angelegt. Damit lässt sich dieser vorübergehende Aufenthalt zeitlich überhaupt nicht exakt bestimmen.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Das ist falsch, was Sie behaupten!)

Damit gibt es auch keine Schulpflicht. Ich glaube, dass Thüringen hier den richtigen Weg geht,

(Beifall bei der CDU)

indem nämlich allen Kindern der Besuch einer Schule ermöglicht wird,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Und das schon seit Jahren.)

das schon immer und das auch ohne grundlegende gesetzliche Regelung. Ich sage immer, alles, was man im Gesetz nicht unbedingt regeln muss, gehört auch nicht in ein Gesetz hinein. Das ist so ein schöner Fall, wo man auch etwas ohne gesetzliche Regelung positiv im Sinne der Kinder lösen kann und dass allen Kindern, die eine Schule besuchen möchten, grundsätzlich in Abstimmung mit dem zuständigen Schulträger ein Schulbesuch ermöglicht wird. Ich glaube, dass die unterschiedlichen Positionen, die wir hier in bestimmten Fragen haben, da können wir noch stundenlang im Thüringer Landtag debattieren, keine neuen Erkenntnisse bringen. Es hat eine tiefgründige Auseinandersetzung im Innenausschuss gegeben. Nicht jedes Argument, was die Landesregierung bringt, muss von der regierungstragenden Fraktion danach wiederholt werden, um dort zusätzliche Argumente zu bringen. Ich halte die Beschlussempfehlung des Innenausschusses für gerechtfertigt und bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses.

(Beifall bei der PDS)

Eine Wortmeldung noch von Herrn Abgeordneten Dittes.

Ich glaube, Herr Trautvetter, auf zwei Dinge muss man noch mal eingehen, die Sie hier gesagt haben. Erstens glaube ich, interpretieren Sie Ihre Verantwortung als Innenminister falsch, wenn Sie sagen, die Verantwortung über die Regelung der Bezirke, in denen sich Ausländerinnen und Ausländer als Flüchtlinge erlaubnisfrei aufhalten können, liege im Verantwortungsbereich der Kommunen. Dem ist nicht so.