Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Zitzmann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Frage 1: Der Begriff "Inklusion" wird teilweise alternativ und teilweise gleichbedeutend mit dem Begriff "Integration" verwendet. Er stammt aus dem Angloamerikanischen und findet mittlerweile auch in der deutschsprachigen wissenschaftlichen Literatur Eingang. Inklusion im reinen alternativen Sinne beinhaltet Leben und Lernen für alle Kinder in einer für alle gemeinsamen Schule und damit letztlich die Aufgabe der Differenzierung in Förderschulen und andere allgemein bildende Schularten.
Frage 2: Der Begriff ist in seiner wissenschaftlichen Bedeutung noch nicht eindeutig ausdifferenziert.
Die Fragen 3 und 4 möchte ich gemeinsam beantworten. Die im novellierten Schulgesetz vorgesehene flexible Eingangsstufe an der Grundschule nimmt das Anliegen der Inklusion grundsätzlich auf. Weiterhin verweise ich auf § 1 Abs. 2 des novellierten Förderschulgesetzes. Dort wird als erste Beschulungsmöglichkeit für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf der gemeinsame Unterricht mit den anderen Schülern an den allgemein bildenden und den berufsbildenden Schulen benannt. Im gleichen Sinne werden Förderschulen zu Förderzentren ihrer Region weiterentwickelt und schließlich entsprechen auch bestimmte Projekte diesem Anliegen, so z.B. das aktuelle Projekt praxisorientierter berufswahlvorbereitender Unterricht zum Übergang von der Förderschule in das Berufsleben. Vielen Dank.
Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3098. Bitte, Frau Abgeordnete Sedlacik. Sie stellen die Frage für Frau Sedlacik, Frau Nitzpon? Ja, danke schön.
Fördermittel des Jahres 2002 aus dem Einzelplan 19 "Wohnungs- und Städtebau" wurden wegen des Erlasses einer Haushaltssperre nicht wie ursprünglich geplant ausgereicht. Nach Informationen von Antragstellern sind auch Fördermittel aus dem Einzelplan 19 des Jahres 2003 zur Ausreichung noch nicht freigegeben bzw. werden diesbezügliche Fördermittelanträge noch nicht bearbeitet.
1. Wie viele bewilligte Fördermittelanträge aus dem Einzelplan 19 mit welcher Fördermittelsumme des Haushaltsjahres 2002 wurden bisher nicht ausgereicht?
2. Wann ist mit der Ausreichung der bewilligten Fördermittelanträge aus dem Einzelplan 19 des Haushaltsjahres 2002 zu rechnen?
3. Wie erfolgt die Bearbeitung und Bewilligung von Fördermittelanträgen des Wohnungs- und Städtebaus im Jahr 2003 und wann ist hier mit der Ausreichung der Fördermittel zu rechnen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: 32 vom Thüringer Landesverwaltungsamt bewilligte Fördermittelanträge aus dem Programmjahr 2002 wurden im Bereich der Wohnungsbauförderung bisher nicht von der Thüringer Aufbaubank zugestellt. Das mit diesen Anträgen verbundene Fördervolumen in Höhe von 10,5 Mio. &* " " "reicht werden. Die Städtebaufördermittel 2002 aus dem Kapitel 19 04 wurden den Städten und Gemeinden in Höhe der Verpflichtungsrahmen der einzelnen Programme durch Zuteilung bewilligt. Infolge der haushaltswirtschaftlichen Sperren sind Ausgabereste in Höhe von 21,6 Mio. entstanden.
Zu Frage 2: Durch die Thüringer Aufbaubank wird sichergestellt, dass bis Ende Februar 2003 alle 32 Bewilligungsbescheide der Wohnungsbauförderung zugestellt und die Fördermittel in Höhe von 10,5 Mio. " " ausgereicht werden. Für den Bereich Städtebauförderung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Zu Frage 3: Die Bearbeitung und Bewilligung von Förderanträgen im Bereich der Wohnungsbauförderung erfolgt wie in den Vorjahren. Mit der Bewilligung der Anträge soll unverzüglich nach dem In-Kraft-Treten der Förderrichtlinien begonnen werden; damit ist bis spätestens Ende Februar zu rechnen. Die Bewilligung von Städtebaufördermittelanträgen des Verpflichtungsrahmens 2003 in Kapitel 19 04 ist abhängig von der Bestätigung der BundLänder-Programme durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, die nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern nach Artikel 104 Grundgesetz erfolgt. Die landeseigenen Programme stehen in Abhängigkeit zu dieser Verwaltungsvereinbarung und das Land wird darauf hinwirken, dass der Bund im Jahre 2003 diese Vorgaben deutlich früher als in den Vorjahren erfüllt.
Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3101. Bitte, Herr Dr. Hahnemann. Auch diese Frage wird von Frau Abgeordneten Nitzpon gestellt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Die Bundesländer rüsten nach Presseangaben gegen einen möglichen Terroranschlag mit Pockenviren. In einer Arbeitsgruppe Infektionsschutz der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörde (AOLG) einigten sich die Länder auf ein gemeinsames Vorgehen. Es sollen bis Ende 2003 bundesweit rund 100 Millionen Einheiten des Pockenimpfstoffs angeschafft, verteilt und eingelagert werden.
2. Wie viele Impfeinheiten sind in Thüringen bereits eingelagert und werden bis Jahresende zur Verfügung gestellt?
Frau Präsidentin, sehr verehrte Stellvertreterin von Herrn Dr. Hahnemann, zum Vorspann lassen Sie mich eines hinzufügen. Der Satz stimmt nicht ganz, dass sich die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden auf ein gemeinsames Vorgehen einigte. Wir sind im Augenblick noch in intensiven Gesprächen mit dem Bund zu dieser Sache. Man hat sich im Wesentlichen darauf geeinigt, wie viele Dosen Pockenimpfstoff angeschafft werden sollen, und man hat sich weit gehend geeinigt, wie die Finanzierung vor sich gehen soll.
Meine Damen und Herren, ich warne vor einer weiteren Hysterie im Gesundheitsbereich. Die Pocken gelten weltweit seit nahezu 30 Jahren als ausgerottet und es ist dann noch mal etwa 10 Jahre lang weitergeimpft worden. Die letzten Impfungen fanden 1980 bzw. für NVA-Angehörige bis 1982 statt. Allerdings, Maßnahmen werden im Augenblick in vielen Ländern Westeuropas und Nordamerikas getroffen. Aber dieses sind reine vorsorgliche Maßnahmen. Die Bundesregierung erarbeitet zusammen mit allen Bundesländern - das ist das, was ich am Anfang gesagt hatte - ein Rahmenkonzept, das die Organisation und Durchführung von Pockenschutzimpfungen regeln soll. Dieses ist bisher noch nicht erfolgt. Die Erarbeitung ist also längst nicht abgeschlossen.
Die tatsächliche Bedrohungslage mit Pockenviren, meine Damen und Herren, man geht eher davon aus, dass es unwahrscheinlich ist, terroristische Gruppierungen Pockenviren zur Verfügung haben, weil das eines erheblichen logistischen Aufwands bedarf. Dennoch, nach den terroristischen Anschlägen vom September 2001 sollte man dieses nicht außer Acht lassen und für unmöglich halten. Man soll dieses durchaus ernst nehmen und sich auf so etwas vorbereiten, wenn man weiß, dass in den zurückliegenden Jahrzehnten, möchte ich sagen, gerade mit Pockenviren im Bereich biologischer Kampfführung experimentiert worden ist.
Zu Frage 2 - wie viele Impfeinheiten in Thüringen bereits eingelagert sind - ganz klipp und klar: keine in Thüringen. Ich habe vorhin gesagt, wir haben mit dem Bund über die Menge der Impfdosen verhandelt und über die Finanzierung. Wenn der Kauf der noch nötigen insgesamt 100 Mio. Impfdosen erfolgt ist, wird zunächst einmal der Impfstoff zentral gelagert werden. Thüringen hat, wie die meisten anderen Bundesländer auch, festgelegt, anteilig die notwendigen Kosten dafür bereitzuhalten, wenn auch die anderen Bundesländer sich in entsprechender Größenordnung daran beteiligen.
Und dann - ob die Teilnahme an den Impfmaßnahmen freiwillig ist -, da kann ich sagen, eindeutig ja, aber eindeutig ja nach der derzeitigen Rechts- und Gefährdungslage. Dieses kann sich natürlich ändern und dementsprechend sind zusätzliche Maßnahmen, unter Umständen auch gesetzliche Maßnahmen, notwendig. Diese notwendigen Maßnahmen werden aber eng mit der Bundesregierung und den anderen Bundesländern abzustimmen sein. Da wird Thüringen nicht einen Alleingang machen.
Wer entscheidet über die Impfungen? Eine Impfpflicht bedarf einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung. Es kann nicht sein, dass in Thüringen die gesetzliche Pflicht besteht und in Sachsen und Sachsen-Anhalt findet sie nicht statt. Auch hier bedarf es der weiteren Absprachen, der weiteren Gespräche mit dem Bund, die bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen sind.
Wir kommen zur letzten Frage für heute, eine Frage in Drucksache 3/3103. Der Fragesteller ist der Abgeordnete Dr. Botz, aber Herr Abgeordneter Pidde wird sie für ihn stellen. Bitte schön.
Seit Wochen machen betroffene Bürger im Einzugsbereich des Wasser- und Abwasserzweckverbands "WAZOR" im
Rahmen einer Bürgerinitiative durch Demonstrationen - das haben wir ja heute erlebt - und Aktivitäten auf die desolate Situation im Zweckverband und ihre daraus resultierenden extrem hohen finanziellen Beitragsbelastungen aufmerksam.
Eine endgültige Klärung der entstandenen komplizierten Sachlage wird wahrscheinlich noch viele Monate dauern. Das Finanzamt fordert inzwischen auch schon die Umsatzsteuer aus den zwar erhobenen aber noch nicht beglichenen Trinkwasserbescheiden der Anlieger vom Zweckverband ein.
1. Sind der Landesregierung die Probleme des Wasser- und Abwasserzweckverbands "WAZOR" bekannt und welche Ursachen haben diese?
2. Kann die Landesregierung den Sachverhalt bestätigen, dass das zuständige Finanzamt vom Zweckverband die Umsatzsteuer auf die noch nicht kassenwirksam gewordenen Wasserbeiträge einfordert?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung ihrerseits, eine weitere Verschärfung der angespannten Haushaltssituation des Zweckverbands "WAZOR" zu verhindern?
Zu Frage 1: Die Probleme des Zweckverbands "WAZOR" sind der Landesregierung bekannt. Die Ursachen sind vielschichtig. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Umstand, dass der Verband die nötige Refinanzierung seiner Investitionen nicht in dem gebotenen Maße vorgenommen hat, so dass dadurch der Eindruck entstanden ist, dass die angeschlossenen oder anschließbaren Grundstücke nicht oder nur geringfügig zur Finanzierung herangezogen werden. Die beitragspflichtigen Bürger waren daher insbesondere von der Höhe der Beiträge überrascht und ich füge persönlich hinzu, berechtigterweise erbost.
Zu Frage 2: Dazu ist grundsätzlich Folgendes zu sagen: Soweit der Beitrag festgesetzt und fällig gestellt wird, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung die Leistung ausgeführt ist und somit die Umsatzsteuer entsteht. Für die Fälligkeit der Umsatzsteuer ist der Zeitpunkt der Bescheiderteilung durch den Aufgabenträger maßgebend und nicht, wann der Beitrag kassenwirksam kassiert wird. Bei der