Protocol of the Session on December 13, 2002

Bevor wir mit der Berichterstattung beginnen, wollte ich noch einen technischen Hinweis geben, weil mich einige Beschwerden ob dieser sehr grellen Raumbeleuchtung durch die Scheinwerfer erreicht haben.

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Abschal- ten!)

Es wird ausgeschaltet, nur nicht sofort. Denn auch wir haben Interesse, dass es noch ein paar Schnittbilder zumindest gibt. Der MDR hat zugesichert, nur eine halbe Stunde noch, um die Bilder zu bekommen, dann wird für die nächsten Tagesordnungspunkte, das heißt dann aber auch ohne Berichterstattung, abgeschaltet und bei Tagesordnungspunkt 7 wieder angeschaltet. Leider sind die Scheinwerfer nicht zu steuern. Sie haben das grelle Licht, aber nicht greller als sonst. Wahrscheinlich wegen den zugezogenen Scheiben ist die Wirkung für uns eine grellere.

(Unruhe im Hause)

Man muss einen Kompromiss mit den Medien finden. Aber auch dieses soll ja unter neuen Bedingungen besser werden. Ich wollte nur sagen, wir haben uns bemüht. Es ist leider im Moment nicht anders möglich. Eine halbe Stunde ist es noch zu ertragen. Also, es wird jetzt so verfahren, wie wir das mit dem MDR abgesprochen haben. Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Klaus.

Meine Damen und Herren, es geht hier um das Thüringer Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften betreffend die Umweltverträglichkeitsprüfung. Das ganze Gesetz ist ein ziemlich dicker Packen Papier. Das liegt aber nicht daran, dass das Gesetz umfassend wäre, sondern dass es eine Menge von Anlagen enthält, die hier viele Dinge untersetzen, die in die Regelungskompetenz des Landes fallen.

Der Umweltausschuss federführend und der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik begleitend haben sich mit diesem Gesetzentwurf befasst, der Umweltausschuss in seiner 38., 40. und 41. Sitzung, der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik in der 31. Sitzung. Es hat einige Änderungsvorschläge inhaltlicher Art dazu gegeben, insbesondere in § 3 Satz 3 vom Umweltausschuss, dass bei Änderungen, die sich durch Änderung der

EU-Rechtslage und der Bundesrechtslage ergeben, die Landesregierung in diesen umfänglichen Anlagen Änderungen vornehmen kann. Es war Auffassung des Ausschusses, dass die Landesregierung dies durchaus tun sollte. Allerdings sollte, da die Anlagen ja Bestandteil des Gesetzes sind, die Zustimmung des Landtags eingeholt werden.

Die zweite substanzielle Änderung, die vorgenommen wurde, betrifft die Windparks. Wir haben im Land Thüringen feststellen müssen, dass Windparks eingerichtet werden - ich sage einmal - durch die kalte Küche oder in Salamitaktik, um bestimmte Prüfungen zu umgehen. Das heißt, es stehen sehr wohl 20 Anlagen auf einem Standort, aber jede Anlage gehört halt jemand anderem und dadurch sind vereinfachte Verfahren möglich. Dieser Taktik wollten wir einen Riegel vorschieben und deswegen ist ein Antrag zu dieser Frage im Ausschuss mit großer Mehrheit gefasst worden.

Weitere Anträge sowohl aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik als auch von den Oppositionsparteien im Umweltausschuss fanden keine Mehrheit. Darüber hinaus gab es Einigkeit der Ausschussmitglieder dahin gehend, dass dieser Gesetzentwurf erstens zwingend notwendig ist, um die EU-Regelungen und die Bundesgesetzgebung auf Landesrecht umzusetzen, diese Möglichkeit auszufüllen und dieser Verpflichtung nachzukommen und zweitens, dass dieses Gesetz selbstredend nicht dazu geeignet ist, um alle Probleme, die irgendwo aufgehäuft sind, auf diese Art und Weise zu lösen, sprich eine Verhinderungsstrategie zu betreiben. Dazu ist dieses Gesetz völlig ungeeignet. Es tut nichts anderes als das, was hier drin steht, nämlich für die Dinge, für die es uns wichtig erschien, Umweltverträglichkeitsprüfungen vorzuschreiben. Der Ausschuss hat deswegen empfohlen, diesen Gesetzentwurf anzunehmen. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Es hat das Wort Frau Abgeordnete Becker, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Dr. Klaus hat es schon erwähnt, mit dem Entwurf des UVP-Gesetzes sollen europarechtliche Vorgaben in Landesrecht umgesetzt werden. So steht es auch in der Begründung des Gesetzes. Wie wir im Rahmen der Ausschussberatungen festgestellt haben, sind durch den Gesetzentwurf nicht sämtliche vom EU-Recht vorgegebene Lücken geschlossen worden.

Daher haben wir im Umweltausschuss einstimmig dem Landtag empfohlen, insbesondere die UVP-Pflicht für Anlagen zur Nutzung der Windenergie einzuführen, die lediglich nach Baurecht zu genehmigen sind. Zwar hatten wir als SPD-Fraktion Zweifel, ob das Land überhaupt noch die Kompetenz hatte, weiter gehende Regelungen zu tref

fen, nachdem der Bund bereits in seinem UVP-Gesetz eine differenzierende Regelung zur Windkraft getroffen hatte.

Die seit kurzem bekannte EU-Rechtsprechung verlangt aber, dass bei Einbeziehung von Schwellenwerten sichergestellt sein muss, dass der Regelungszweck nicht durch Aufsplittung von Vorhaben vereitelt wird, obwohl Einzelvorhaben zusammen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Dies konnten wir im Fall der Windkraft nicht sicher ausschließen.

Aber was für die Bedeutung der Windkraftanlagen richtig ist, gilt ebenso für den Punkt 3 unseres Antrags, die beantragte Umwandlung naturnaher Flächen oder so genannten Ödlands in intensiv land- oder forstwirtschaftliche Nutzung. Beide Vorhaben sind in derselben Anlage der EUUVP-Richtlinie aufgeführt. Auch für die Umwandlung naturnaher Flächen und von Ödland darf es keine absoluten Unterschwellen geben, ab denen keine UVP-Pflicht mehr durchzuführen ist. Es kann auch hier nicht ausgeschlossen werden, dass die Umwandlung von naturnahen und bislang nicht genutzten Flächen von weniger als einem Hektar erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Deshalb sollten wir das wenigstens einer standortbezogenen Vorprüfung unterziehen. Ich bitte die CDU-Fraktion wirklich, darüber nachzudenken. Wir haben ja noch ein bisschen Zeit. Es ist uns leider während der Ausschuss-Sitzung nicht aufgefallen.

(Zwischenruf Abg. Schugens, CDU: Was soll das?)

Weil wir das im Ausschuss nicht angesprochen hatten als SPD-Fraktion. Das ist ein neuer Punkt, Herr Schugens. Deshalb wollte ich fragen, ob Sie da noch einmal darauf schauen, ob Sie dem folgen können, weil das chronologisch mit den Windkrafträdern ist. Dem sind wir ja auch alle gefolgt. Gerade nicht genutzte und naturnahe Flächen sind in Deutschland und in Thüringen äußerst selten, da praktisch jede Fläche in irgendeiner Form genutzt wird.

Wir werden also kaum noch ungenutzte Flächen finden, die erheblich größer als ein Hektar sind. Oft sind aber gerade diese Flächen von sehr hohem und höchstem naturschutzfachlichen Wert. Unter Beachtung der Seltenheit und Empfindlichkeit solcher Flächen der entsprechenden EU-Rechtsprechung müssen wir das Gesetz in diesem Punkt nachbessern. Wir setzen damit konsequent die Logik fort, die uns überzeugt hat, eine Nachbesserung bei der Nutzung der Windkraft vorzunehmen.

Zu einem weiteren Punkt unseres Antrags: Wir halten an unserer Auffassung fest, dass vor jeder Errichtung oder jedem Betrieb einer neuen Torfgewinnungsanlage in Thüringen eine zwingende UVP durchzuführen ist. Nach groben Schätzungen sind in Thüringen etwa noch 35 Hektar Hochmoore vorhanden. Da davon ausgegangen werden kann, dass ein Torfabbau vor allem in diesen Gebieten

stattfindet, erscheint die Grenze von etwa fünf Hektar zu einer lediglichen Vorprüfung eine zu hohe Hürde.

Es ist daher wichtig, dass aufgrund des Schutzes der Hochmoore, die wir ja selten haben in Thüringen - wo ich glaube, dass dadurch nicht die Wirtschaft aufgehalten werden kann, Herr Kretschmer -, diese UVP-Pflicht eingeführt wird.

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Ihr re- det von Deregulierung und klappt alles zu...)

Sie reden aber von der EU, wenn es um Geld geht, aber wenn es um EU-Richtlinien geht...

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU:... Natürlich.)

Ja, natürlich.

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU:... heut gesehen, das ist nach UVP.)

Das ist ja Unsinn, Herr Kretschmer, darf ich Ihnen das sagen.

Auch die UVP-Pflicht bei Flusskanalisierungen und Stromkorrekturen halten wir für gegeben. Natürlich wissen wir, dass das in Thüringen nur wenige Stellen unserer Flusslandschaft betrifft. Aber es ist keine Überregulierung, wenn wir dieses vorsehen.

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU)

Nein, Herr Kretschmer, es schützt unsere Umwelt, und zwar gerade in Bezug auf die vorgegebenen Maßnahmen.

(Beifall bei der PDS)

Gerade wegen dem, was in Sachsen in den letzten Jahren passiert ist, ist es richtig, dass Stromkorrekturen dann als UVP-Pflicht gesehen werden. Und das ist möglich.

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Auch in Thüringen... austeilen, damit Sie hier rum- hüpfen können.)

Nein, das ist richtig.

Also wir bitten wirklich darum, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen können, und wir sehen darin keine Einengung der Wirtschaft in Thüringen und der Entwicklungschancen für Thüringen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Carius, CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Becker, ich glaube, ehrlich gesagt, nicht, dass das Oder-Hochwasser oder auch das Elbe-Hochwasser mit der UVP nicht stattgefunden hätte. Das möchte ich doch entschieden zurückweisen.

(Beifall bei der CDU)

Dieses Gesetz hält, was es im Namen verspricht. Es führt zu mehr Verwaltungsaufwand. Aber vor dem Hintergrund einer beim EuGH anhängigen Klage der Kommission aus dem April letzten Jahres wegen mangelnder Umsetzung dieser Richtlinie, in der uns die Kommission - uns, damit meine ich ganz Deutschland - täglich ein Strafgeld von 237.000       ses Gesetz heute zu beschließen. Auch wenn dem einen oder anderen im hohen Haus und auch im Land nicht ganz wohl ist dabei, ein Gesetz zu beschließen, dessen Nachteile sozusagen auf der Hand liegen. Denn zum Ersten wird mit diesem Gesetz die Zahl der Umweltverträglichkeitsprüfungen im Land deutlich erhöht werden. Damit wird, wie angesprochen, ohnehin der in Deutschland schon hohe Verwaltungsaufwand erhöht.

Zweitens wird dieses Gesetz die Genehmigungsdauer von in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben erhöhen bzw. wird ein Vorhaben - anders als Sie es, Frau Dr. Klaus, dargestellt haben - im Einzelfall unter Umständen auch gänzlich verhindern können.

Drittens werden die Kosten eines Genehmigungsverfahrens für den Antragsteller höher, da Gebührenerhöhungen für das einzelne Genehmigungsverfahren nicht auszuschließen sind.

Doch sind bei all diesen Nachteilen auch die Rahmenbedingungen unbedingt zu beachten. Zum einen sind wir zur Umsetzung verpflichtet und auf die Umsetzungspflicht hat ja die EU-Kommission freundlicherweise schon nachdrücklich hingewiesen. Zum anderen musste seit dem 14. März 1999 diese EU-Richtlinie bei den Genehmigungsverfahren immer schon mit angewandt werden, direkt angewandt werden, um so schwerwiegenderen Konsequenzen zu entgehen. Insoweit schaffen wir hier also für unsere Verwaltung und auch den Vorhabensträger ein Mehr an Rechtssicherheit.

Im Übrigen ist aus rein umweltpolitischer Sicht zu begrüßen, dass durch diese UVP, die als unselbständiges Verfahren nur ein Annex zu den im Gesetz vorgesehenen Genehmigungsverfahren sein kann, dass durch diese UVP vorsorgend alle nachteiligen Auswirkungen öffentlicher oder privater Vorhaben auf die Umwelt ermittelt und bewer

tet werden, so dass diese Konsequenzen dann beim Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Denn damit tragen wir auch ein Stück der Nachhaltigkeit Rechnung, dem Prinzip der Nachhaltigkeit, d.h., unseren Kindern die Natur so zu hinterlassen, wie wir sie vorgefunden haben.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das wäre schlimm!)

Und wir tragen diesem Prinzip Rechnung, ohne jegliches Vorhaben privater oder öffentlicher Natur pauschal zu untersagen bzw. ganze Landstriche unter Schutz zu stellen. Wir haben im Ausschuss zu diesem Gesetz eine schriftliche Anhörung durchgeführt und auch innerhalb unserer Fraktion intensiv uns mit dieser Materie befasst. Die Landesregierung hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Richtlinie, soweit sie die Länderzuständigkeiten betrifft, und die bereits ergangene Rechtsprechung des EuGH zu dieser Richtlinie eins zu eins umgesetzt. Unter verfahrensökonomischen Aspekten ist meines Erachtens insbesondere auch darauf hinzuweisen, dass wir mit dem Verzicht auf eigene Verfahren zur Vorprüfung eine möglichst zeitund verwaltungskraftsparende Vorgehensweise in diesem Gesetz verankern und ermöglichen. Das trifft nicht nur auf die Zustimmung des Gemeinde- und Städtebundes, sondern auch die des Verbandes der Wirtschaft Thüringens zu. Besonders hervorzuheben ist aus meiner Sicht auch, dass wir durch diese bereits bisher im Landesverwaltungsamt erfolgte Dokumentation der bereits abgeschlossenen UVPs eines von ganz wenigen Ländern in Deutschland sind, die über entsprechende Daten verfügen. Denn diese Datenbasis ist eine wichtige Grundlage sowohl für die Qualitätssicherung als auch für eine Beschleunigung des Verfahrens. Meine Fraktion hat zu diesem Gesetz im Ergebnis der Anhörung zwei Änderungen beantragt, die der Ausschuss mehrheitlich angenommen hat auch einstimmig. Wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, bezieht sich die erste Änderung auf die Verordnungsermächtigung der Landesregierung zur Veränderung der Anlagen. Hier geht es im Grunde darum, dass die Anlagen mit möglichst geringem Aufwand an eine neue Rechtslage angepasst werden können. Da aber die Anlagen heute durch den Landtag beschlossen werden und damit Bestandteil des Gesetzes sind, ist es meines Erachtens und auch nach Ansicht unserer Fraktion sachgerecht, den Landtag bei einer späteren anstehenden Änderung hier zu befassen. Der zweite Änderungsantrag ist ungleich politischer, denn er richtet sich gegen die mittlerweile überall unseren Blick störenden Windräder,

(Beifall Abg. Krauße, Abg. Tasch, CDU)