Das war der Beweis. Das heißt, was sollen dann solche Sätze im Gesetz, die den Eindruck bei den Hochschulen vermitteln, hier wäre eine zusätzliche Finanzierungsquelle?
Der Satz ist so nebulös - ich bin Ihnen ja sehr dankbar für Ihre Offenheit, Frau Diezel, dass Sie diesen Standardsatz hier gleich sagen -, also höchstes Misstrauen ist angebracht. Wir werden uns also im zuständigen Ausschuss auch über diese Frage unterhalten müssen.
Zur Frage der dienstrechtlichen Stellung der Professoren: Hier geht es insbesondere um den § 50, wonach also Professoren bei der Erstberufung in der Regel für drei Jahre auf Probe, ich sage das mal verkürzt, berufen werden sollen. Hier steht natürlich die Frage: Wie ist das mit den Juniorprofessoren? Sie sind ja schon einmal sechs Jahre auf Probe an der Hochschule und haben sechs Jahre, um sich zu bewähren. Was ist mit denen? Diese gibt es ja schon. Wir haben ja jetzt auch gehört, dass ist ja gar nicht strittig, dass es sie gibt. Strittig ist etwas ganz anderes. Strittig ist die Frage der Länderkompetenz in diesen Fragen Habilitation oder nicht und die Habilitationsfrage selbst. Das ist vor dem Verfassungsgericht strittig. Unstrittig ist völlig, dass es Juniorprofessoren gibt und es gibt sie ja auch tatsächlich in Thüringen. Also bitte schön, was ist bei der Erstberufung von ehemaligen Juniorprofessoren, die ihre sechs Jahre erfolgreich überstanden haben und auf eine echte Stelle berufen werden sollen? Fehlanzeige in diesem Gesetz. Herr Ausschussvorsitzender Goebel, wir wollen uns den Fall einmal vormerken. Das müssen wir behandeln.
Ansonsten gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich dieses Regelfalls der Probezeit für drei Jahre. Ich möchte Ihnen nicht vorenthalten, was zum Beispiel die Thüringer Hochschulkonferenz dazu anzumerken hat. Die Thüringer Hochschulkonferenz sagt, diese Regelung zieht so lange eine massive Wettbewerbsbenachteiligung Thüringer Hochschulen nach sich, wie diese Regel nicht zumindest in der überwiegenden Zahl der Länder einschließlich der großen Flächenländer eingeführt ist. Das ist schon richtig. Jetzt möchte ich die Landesregierung einmal erinnern an die Argumentation, an die Logik ihrer Argumentation, als es darum ging, den Erprobungsstatus bei Berufsakademien vorzeitig zu beenden. Ich hatte mir als seinerzeit Verantwortlicher ja durchaus etwas dabei gedacht, für einen gewissen Zeitraum dieses, ich will einmal sagen, Drohpotenzial gegenüber der Wirtschaft aufrechtzuerhalten, dass auch entsprechend genug Ausbildungsplätze und entsprechende Studienvergütungen usw. aufrechterhalten werden. Das hatte ja seinen Sinn. Dann kam als Argumentation, was man in gewisser Weise nachvollziehen konnte, das war ein Argument, das habe ich ernst genommen: Wenn das alles nur eine Sache auf Probe ist, dann bekommen wir ja nicht die besten Bewerber. Also wir müssen, um Spitzenkräfte zu bekommen, möglichst schnell diesen Erprobungsstatus abschaffen. Dann bleiben wir doch einmal bei dieser Argumentationslinie, dann gilt das aber auch hier. Dann bedeutet dieser Regelfall des Erprobens über drei Jahre, genau wie im Fall Berufsakademie, dass Spitzenleute dann
eben nicht sich darauf einlassen, hier in Thüringen in eine solche dreijährige Probezeit zu gehen. Also hier ist aus meiner Sicht auch erheblicher Diskussionsbedarf. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss zu einer qualifizierten Diskussion in dieser Frage kommen können. Dann noch eines, was die Professoren betrifft und ihre Berufung. In § 49 Abs. 6 steht: "Ausstattungszusagen an Professoren im Rahmen von Berufungs- und Bleibeverhandlungen sind in der Regel auf fünf Jahre zu befristen und stehen unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung durch den Landtag, der Zuweisung durch die Landesregierung sowie staatlicher und hochschulinterner Maßgaben zur Verteilung von Stellen und Mitteln." Meine Damen und Herren, dann können wir uns das sparen. Dann kann überhaupt keine Hochschule mit irgendwelcher Kompetenz und Verbindlichkeit noch irgendwelche Ausstattungszusagen machen. Dann sind solche Zusagen nichts wert. Dann kann eigentlich nur noch die Landesregierung Zusagen machen und das bedeutet letzten Endes eine Entmachtung von Hochschulen, ein Entziehen von Kompetenzen bei Hochschulen.
Zum Thema Studiengebühren: Es ist ausgeführt worden, dass es keine Studiengebühren für das grundständige Studium gibt. Das wäre ja auch noch schöner. Die Frage ist, warum dieser Einstieg in Thüringen, wo zugegebenermaßen, erfreulichermaßen der Langzeitstudent nicht das Problem darstellt. Es bleibt der Verdacht, dass es hier ebenso wie an der anderen Stelle, ich komme darauf noch bei privaten Hochschulen, darum geht, eine langsame Gewöhnung an das Wort Studiengebühren zu vollziehen, hier eine Tür zu öffnen, eine Tür, wo das Wort "Studiengebühren" einmal eingeführt ist und es besteht Anlass zur Sorge.
Es war auch damals, um gleich noch einmal auf die privaten Hochschulen zu sprechen zu kommen, von einigen - ich erspare mir ein Vokabular, wie es gewisse Kollegen hier im Landtag an sich haben, das ist nicht mein Stil, denen in gleicher Verbalität hier zu begegnen -, es gab einige Leute, die konnten nicht schnell genug, als dieser Luftballon "Nohra", Milliardenprojekt, Milliarden Dollar, das Wort "Studiengebühren" rufen. Ich habe damals gesagt, wenn ein halbwegs vernünftiger Antrag auf Thüringen zukommt, wird das sofort geschehen, dann wird es daran nicht liegen. Aber wir wollen erst mal prüfen, was da überhaupt ist. Was bis jetzt war, waren, milde gesagt, alles Luftnummern. Und das in Nohra,
das war noch viel schlimmer als eine Luftnummer, ich will das gar nicht weiter ausführen. Die Leute, die damals so Hurra geschrien und erheblichen Druck versucht hatten auf mich auszuüben, denen ist das hinterher verdammt peinlich gewesen, denn es war ein sehr peinliches Projekt. Ich will das nicht weiter vertiefen.
Meine Damen und Herren, die Frage der Studiengebühren ist ein politisch strittiges Thema, ich denke, dass wir hier im Dissens bleiben werden. Die SPD in Thüringen jedenfalls möchte hier keinen Einstieg in Studiengebühren,
insbesondere nicht in der Form, wie sie hier vorliegen. Es ist ja schön, dass inzwischen seitens des Ministeriums in diesem Gesetzentwurf einige Ausnahmetatbestände eingearbeitet wurden; es ist gut und richtig, dass es die gibt. Es sind eine ganze Menge, ob sie vollständig sind, darüber kann man noch detaillierter reden. Mir ist ja wirklich schwer gefallen, vorhin nicht laut loszulachen, als ich hörte, wie die Ministerin sagte, das Geld soll den Hochschulen zugute kommen. Ich denke, die Hochschulen werden Geld brauchen, um eine Verwaltung aufzubauen, um das alles zu überprüfen, was dort an Ausnahmetatbeständen steht, das wird verglichen. Der Aufwand für Verwaltung wird, verglichen zu den paar Euro, die dort hereinkommen, weit überwiegen. Sie sollten sich das noch mal durch den Kopf gehen lassen, zumindest diese Aussage zum Fiskalischen.
Die Frage der Studiengebühren hinsichtlich Langzeitstudenten wird kontrovers bleiben, etwas anderes ist es bei der Frage private Hochschulen. Wie gesagt, ich sehe hier keinen aktuellen Anlass, ich sehe hier keinen Bewerber vor der Tür stehen, räume aber durchaus ein, dass man das machen kann an der Stelle. Es ist ja völlig klar, dass eine private Hochschule, wenn es sie denn gäbe oder wenn sie denn antreten wollte, natürlich als Finanzierungsbestandteil die Studiengebühren braucht. Deswegen ist es nun mal eine private Hochschule. Also das ist dann nicht der Punkt für mich. Für mich ist etwas ganz anderes der Punkt. In § 113, der sich mit den Voraussetzungen über die Zulassung privater Hochschulen beschäftigt, ist der Absatz 7 radikal verändert worden. Sie können das bitte, meine Damen und Herren, noch mal nachschauen. Im bisher geltenden Hochschulgesetz hieß es: "Eine private Hochschule kann zugelassen werden, wenn..." 1., 2. und 3. und dann kommt der Punkt 7: "... die Vermögensverhältnisse des Trägers die vollständige Finanzierung aus eigenen Mitteln dauerhaft erwarten lassen." Dieser Passus ist jetzt vollständig gestrichen und wird durch folgende Formulierung ersetzt, "wenn"- und ich äußere gleich, welchen Verdacht man hier hegen muss - "der Bestand der Hochschule sowie die wirtschaftliche und rechtliche Stellung des Hochschulpersonals dauerhaft gesichert sind." Meine Damen und Herren, das ist eine ganz andere Aussage. Das stellt hier überhaupt keine Ansprüche an die Vermögensverhältnisse eines solchen potenziellen Trägers und
lässt absolut zu, dass dieser Träger erwartet, dass staatliche Mittel hier einfließen, um diese dauerhafte Sicherung zu gewährleisten.
Unsere Hochschullandschaft braucht dringend, unsere Hochschulen, unsere öffentlichen staatlichen Hochschulen brauchen dringend die Mittel, die gegenwärtig zur Verfügung stehen, und eigentlich eine ganze Menge mehr noch, um die zu erwartende Studentenzahl betreuen zu können, also an staatliche Gelder für private Hochschulen, ich hoffe, dass da niemand dran denkt. Und wenn jemand dran denkt, dann lassen Sie uns einigen, dass wir hier eine Formulierung finden, aus der hervorgeht, diese dauerhafte Sicherung muss gewährleistet sein durch die finanziellen Mittel des Trägers plus die nun dann eröffneten Studiengebühren. Wenn es diese beiden Komponenten gibt, dann ist es okay, aber wenn hier eine generelle Öffnung erfolgt, dass hier staatliche Mittel möglicherweise auch nötig sein könnten, dann ist das nicht in Ordnung. Wenn Sie das nicht wollen, dann bitte ich um Klarstellung, wir können uns im Ausschuss auf entsprechende Formulierungen einigen.
Noch eins dazu: Es geht ja an diesen Hochschulen, zwar ist es privat, aber es geht ja auch ein bisschen um die Studierenden, die dort sind. Das heißt, bei den Zulassungsbedingungen sollte man auch ein bisschen an die Studierenden denken. Deswegen schlage ich vor, dass dort unbedingt auch hinein sollte außer "rechtliche Stellung des Hochschulpersonals darauf gesichert sind", dass dort auch hineinkommt "sowie der berufsqualifizierende Abschluss für die Studierenden entsprechend gewährleistet ist." Das gehört rein, das ist auch eine Fürsorgepflicht, denn letzten Endes lässt ja der Freistaat Thüringen diese Hochschule zu, also sind wir auch für die dort Studierenden mit verantwortlich.
Meine Damen und Herren, zur Frage der staatlichen Mitwirkung, § 109: Hier ist ausgeführt ein sehr weitreichender Anspruch. "Die Genehmigung, die Zustimmung oder die Erteilung des Einvernehmens" - es geht dabei um alle wesentlichen Dinge, die eine Hochschule betreffen - "kann versagt werden bei Nichtübereinstimmung mit den allgemeinen und hochschulbezogenen Zielen und Planungen des Landes in struktureller, kapazitätsbezogener und finanzieller Hinsicht." Das ist natürlich sehr weit gegriffen, in "... hochschulbezogenen Zielen,... in struktureller kapazitätsbezogener und finanzieller Hinsicht.", das mag ja noch gehen, aber den "allgemeinen". Und hierzu schreibt die Thüringer Hochschulkonferenz, ich möchte Ihnen das auch
nicht vorenthalten: "Allgemeines Ziel in struktureller Hinsicht soll zu derartigen Eingriffen berechtigen", sie schreiben, "dies stellt eine Generalklausel dar von so unbestimmter Qualität, dass rechtsstaatliche Bedenken des Bestimmtheitsgrundsatzes aufkommen müssen." Ich sehe das auch so. Frau Ministerin, es steht Ihnen ja zu mit dem Kopf zu schütteln, aber die Hochschulkonferenz, denke ich, werden Sie nicht ignorieren können, wenn Sie schon die Ausführungen der Opposition hier ignorieren wollen.
Meine Damen und Herren, zur Frage Studium, Lehre, Lehrbericht. Hier soll in § 10 a Satz 2 folgender Satz eingefügt werden: "Die Lehrberichte sollen auch Aussagen zur Situation der Hochschulabsolventen und deren Wanderungsverhalten sowie eine Bewertung der Arbeit der Hochschule bei der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses... enthalten." Meine Damen und Herren, die Erfassung des studentischen Wanderungsverhaltens, also es geht um Absolventen, das entzieht sich dem Kenntnisstand einer Hochschule. Eine solche Forderung ist für die Hochschulen organisatorisch überhaupt nicht leistbar und außerdem datenschutzrechtlich bedenklich. Auch darüber werden wir noch genauer reden müssen.
Meine Damen und Herren, ich picke hier ja nur Beispiele auf, die aufzeigen sollen, dass hier noch erheblicher Renovierungsbedarf in diesem Gesetzentwurf vorliegt. Ich möchte aber zumindest noch ein weiteres Beispiel anfügen. Es geht um die Frage des PH-Übergangs, das ist der § 135 b. Wie gesagt, das sind nur Einzelbeispiele, aber ich möchte Ihnen damit einen Eindruck vermitteln, dass es wirklich notwendig ist, an diesen Gesetzentwurf noch einmal gründlich Hand anzulegen. Denn er kam nicht nur spät, er ist auch zu spät; er ist auch in manchen Dingen wirklich bedenklich. Juristisch bedenklich erscheint z.B. dieser Absatz 3 "Unbefristete Ausstattungszusagen, die Professoren vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes... Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt gegeben wurden, gelten als bis drei Jahre nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes... über die Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt befristet." Bei einer derart nachträglichen Umwandlung unbefristet gegebener Zusagen in befristete handelt es sich um eine rechtliche Schlechterstellung ex post und somit möglicherweise um einen Vertrauensbruch. Ich will es jetzt nicht juristisch weiter bewerten. Ich bitte aber an dieser Stelle, dass der Justizausschuss auch die Möglichkeit hat, es ist ja ohnehin gegeben, aber insbesondere auch auf solche Tatbestände ein Auge wirft. Ich erwarte mir hier eine entsprechende Stellungnahme auch vom Justizausschuss, ob man solche Dinge überhaupt machen darf oder ob wir hier rechtlich kollidieren.
Ein Letztes, dann werde ich die Reihe der Beispiele beenden - Eignungsfeststellungsverfahren: Es gibt ja viele gute Gründe, an manchen Stellen dort spezifische Eignungen zu überprüfen, damit dort nicht falsche Wege eingeschlagen werden. Das ist schon richtig, aber Sie sollten trotzdem darauf achten, Frau Schipanski, dass in diesen ganzen Fragen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird und dass das Abitur als grundsätzliche Studienvoraussetzung und auch ein Anspruch auf späteres Studium erhalten bleibt. Also, wir sollten aufpassen, dass hier nicht eine Entwertung des Abiturs stattfindet.
Summa summarum, meine Damen und Herren, es wird hier noch eine Menge Arbeit vor uns liegen. Einige Punkte sind politisch strittig, da wage ich einmal vorauszusagen, da wird es wohl kein Einvernehmen geben können, das wird z.B. die Frage der Studiengebühren von Langzeitstudenten betreffen. Ich habe den Eindruck gewonnen, Sie sind fest entschlossen, das durchzuziehen, und wir sind fest entschlossen, das nicht zu wollen. Hier wird es noch einige andere Punkte geben, wo es...
Ja, ja natürlich beschließt die Mehrheit, daran habe ich doch keine Zweifel, das ist doch ganz klar. Da habe ich also keine Hoffnung, dass es zu einem Konsens kommen kann. Gleichwohl werden Sie mir sicher bestätigen, dass es wünschenswert ist, an Stellen, die politisch nicht strittig sind, wo nur Nebel über Dingen liegt oder wo handwerkliche Fehler vielleicht festzustellen sind oder wo an irgendetwas nicht gedacht ist, dass die einvernehmlich verbessert werden, denn unser Hochschulgesetz hat allemal die Bedeutung, dass es ordentlich ausgearbeitet ist, denn von dem Thüringer Hochschulgesetz hängt eine Menge ab.
Jetzt liegt mir noch eine Wortmeldung vor, bitte schön, Herr Abgeordneter Goebel. Ich kann vielleicht, bevor Herr Goebel hier vorn angekommen ist, noch einmal erwähnen, ich setze voraus, dass alle einverstanden sind, dass wir die Fragestunde jetzt noch nicht aufrufen, denn wir sind längst über den Termin hinaus, aber ich will den Tagesordnungspunkt zu Ende verhandeln.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vielen Dank, dass ich hier noch einmal ein paar Sätze dazu sagen darf. Herr Dr. Schuchardt, ich bin eigentlich ein wenig enttäuscht von Ihren Ausführungen, nicht vom Inhalt; Sie haben so eine Tour d'Horizon durch das Gesetz gemacht und einige Punkte erwähnt, bei denen Sie konkrete Anmerkungen gemacht haben, aber Sie haben den Gedanken oder den Geist des Gesetzes in keiner Weise erwähnt oder gewür
digt. Vielleicht können Sie das nicht würdigen, aber, ich denke, wir haben mit diesem Gesetzgebungsverfahren, mit dieser Novelle uns wirklich ein ganzes Stück hin zu einem Land bewegt mit modernen Hochschulen und mit einer modernen Hochschulgesetzgebung.
Sie kritisieren, dass beispielsweise im Bereich der Weiterbildung Ihnen das eine oder andere nebulös erscheint. Dass wir aber erstmals, vielleicht auch erstmals unter den deutschen Ländern, Lösungen aufzeigen, wie
echt Weiterbildung an Hochschulen und in Verbindung mit Hochschulen möglich ist, das erwähnen Sie mit keinem Wort.
Ich denke auch, was Sie zu den Eignungsfeststellungsverfahren gesagt haben, das ist ein mutiger Reformschritt. Wir wissen alle, dass das an die Grenzen auch des Verfassungsrechts geht, und natürlich ist es trotzdem sinnvoll, dass, wenn wir Wettbewerb wollen zwischen Hochschulen, wenn wir wollen, dass die Hochschulen leistungsstark werden und in ihrer Leistungsstärke sich auch international messen können, dann brauchen Sie die besten Lehrer und dann brauchen Sie die besten Studenten. Da muss in den Fächern, wo es möglich ist, weil eine größere Nachfrage da ist als das Angebot an Studienplätzen, eine Auswahl getroffen werden. Wenn die dann leistungsbezogen vor Ort getroffen werden kann und wenn wir das jetzt ausprobieren, dann ist es eine echte Innovation im deutschen Hochschulwesen.
Herr Kollege Goebel, ich konzediere Ihnen in gewisser Weise die Frage bei den Eignungstests, aber hinsichtlich der Weiterbildung frage ich Sie: Können Sie mir eine einzige Möglichkeit nennen, die es jetzt nach dieser Novelle für die Hochschulen hinsichtlich Weiterbildung gibt und die es vorher unter Ausschöpfung der bisherigen Gesetzgebung nicht gegeben hätte, können sie mir einen konkreten Fall nennen?