Protocol of the Session on November 22, 2002

Es gibt jetzt eine veränderte Sicht darauf. Wir müssen auch feststellen, dass die Mehrzahl der Studierenden in Thüringen diese Studiengebühren ablehnt. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Darüber muss man sich verständigen und auseinander setzen, auch wenn das Gesetz Ausnahmezustände zulässt. Es ist nicht definiert, was der Tatbestand der "unbilligen Härte" ist. Und was ich für besonders problematisch halte, ist, dass Studienanfänger zu Beginn ihres Studiums nachweisen müssen, dass sie sozusagen nicht in die Kategorie der Studierenden gehören werden, die Langzeitstudenten sind. Das ist so eine Art Persilschein, der dort zu Beginn des Studiums vorgelegt werden muss. Für mich ist die Frage: Wie - das steht im Gesetz, das ist der Punkt 107 a - sollen die Studenten den Nachweis erbringen, dass sie bisher nur so viel Studienzeit in Anspruch genommen haben, dass sie keine Studiengebühren zahlen müssen? Das ist eine Frage, die sich mir stellt.

Dann möchte ich noch ein paar Argumente gegen die Einführung von Studiengebühren vortragen, die kennen sie zwar im Wesentlichen aus der Presse, ich möchte es aber hier wiederholen. Wir haben eine Situation auch in Thüringen, wo ein hoher Prozentsatz von Menschen arbeitslos ist. Nehmen wir einmal an, so ein Kind ist 1989 geboren, dann ist es jetzt 12/13 Jahre alt. Es wird in vier oder fünf Jahren studieren. Wenn die Eltern in der Zeit nicht aus der Endlosschlaufe der Arbeitslosigkeit herauskommen - das zeigen Untersuchungen -, kann es dazu kommen, dass aufgrund der sozialen Situation sich auch die Bildungschancen dieser Kinder deutlich verschlechtern.

Dort ist also eine Frage: Wollen Sie dort eine Chancengleichheit auch für diese Kinder belassen, dass sie studieren können, auch wenn sie ihr Studium eventuell verlängern müssen, weil sie zusätzlich arbeiten müssen, um das Studium finanzieren zu können? Bis zum derzeitigen Zeitpunkt arbeiten bereits 60 Prozent der Studierenden zusätzlich. Das geht von ihrer Studienzeit ab. Ich meine, Herr Seela hatte einmal in einer Diskussion gesagt, was die denn da machen in der Zeit oder was sie mit dem Geld machen...

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Hoffentlich haben Sie nicht das aus dem Ausschuss genommen, das haben Sie schon einmal gemacht.)

Nein, das ist nicht aus dem Ausschuss, das ist aus der Diskussion beim Studentenwerk, Herr Seela.

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Da waren Sie gar nicht da!)

Natürlich war ich da! Das war also die Frage, was sie damit machen, ob sie auch ins Kino gehen oder in die Kneipe oder was weiß ich. Freilich machen sie das auch, die gehen ja nicht nur studieren, aber das kann für mich keine Begründung sein, wenn 60 Prozent der Studierenden bereits jetzt zusätzlich arbeiten.

Dann möchte ich auf die Studienbedingungen hinweisen. Wenn es eben nicht genügend Laborkapazität gibt, dass man schon vorher ausschließen muss, wer nimmt das überhaupt in Anspruch, wer kann die Prüfung überhaupt in Anspruch nehmen, dann gibt es dort einen objektiven Grund, dass man sein Studium nicht in der Zeit ableisten kann.

Der nächste Punkt ist für mich, dass man mit dieser Einführung von Studiengebühren ein deutliches Signal in die Öffentlichkeit setzt, das Land Thüringen erhebt Studiengebühren. Das halte ich für politisch falsch.

(Beifall bei der PDS)

Ich denke auch nicht, dass es zur Stärkung und zur Attraktivität des Studienortes Thüringen beiträgt. Das möchte ich hier sagen. Frau Ministerin hatte darauf verwiesen, dass sich die Hochschulen auch Einnahmen aus der Erhebung von Gebühren für Langzeitstudierende erhoffen. Daraus kann sich natürlich eine Kuriosität entwickeln. Ich beziehe jetzt einmal LUBOM ein. Ich habe die Möglichkeit, Studiengebühren für Langzeitstudierende zu erheben. Das wäre natürlich verrückt, aber es könnte ja passieren, weil Hochschulen sind ja auch unterfinanziert an vielen Stellen, dass die Hochschulen mehr oder weniger auch Anstrengungen unternehmen, um Langzeitstudierende zu produzieren, damit sie mehr Gelder einnehmen können. Das kann im Umkehrschluss natürlich auch passieren. Das wollen wir einmal nicht ausschließen. Das will ich nur so nebenbei anmerken. Ich möchte hier heute nichts sagen zu der Erprobungsklausel für Eignungsprüfungen. Das würde ich dann gern noch einmal im Ausschuss besprechen wollen. Aber ich möchte hier an dieser Stelle schon sagen, bei den Problemen, die es gibt bei der Änderung des Hochschulgesetzes, und auch den Protesten, die es dazu gibt, den widersprüchlichen Meinungen, wird unsere Fraktion eine Anhörung zur Änderung des Hochschulgesetzes beantragen.

(Beifall bei der PDS)

Am heutigen Tage möchte ich die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst beantragen. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Herr Abgeordneter Schwäblein, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Reihenfolge dieses Aufrufs überrascht leicht. Aber okay, wir sind da ja sehr flexibel. Hochschulpolitik ist eine Materie, die nie statisch bleibt, sondern stets dem Wandel unterworfen ist, weil sich die Umgebung, in der studiert wird, verändert, weil sich die Menschen verändern, weil die Wettbewerbssituation immer wieder auch Reaktionen auf veränderte Umfeldbedingungen erfordert. Wir haben also jetzt eine weitere Novelle unseres Hochschulgesetzes und korrespondierend dazu wird auch immer wieder das Hochschulrahmengesetz fortgeschrieben.

Herr Dr. Schuchardt hat im August zu Recht darauf verwiesen, dass es für dieses Einarbeiten, Umsetzen der Hochschulrahmengesetzgebung Fristen gibt, die in diesem Falle einmalig überzogen worden sind. Aber ich knüpfe da an die Debatte von heute Vormittag an, daraus nun den Verfassungsbruch zu machen, wie das passiert ist in Ihrer Rede im August...

(Zwischenruf Abg. Dr. Schuchardt, SPD: Nicht in meiner Rede. Die Landesregierung hat Verfassungsbruch begangen. Bleiben Sie exakt.)

Ja, da kommen wir gleich zum Verfassungsbruch, Herr Dr. Schuchardt. Da kommen wir ganz schnell zu der Landesregierung, denn am 25.08.1998 ist dieses Hochschulrahmengesetz in Kraft getreten zur Amtszeit des Ministers Dr. Schuchardt, der locker noch ein Jahr Zeit gehabt hätte, dies damals schon umzusetzen.

(Beifall bei der CDU)

Insoweit darf man zumindest fragen: Warum ist das nicht geschehen? Die 3. Änderung des Hochschulgesetzes hier in Thüringen war damals gerade in Arbeit. Wir haben noch einige dieser Regelungen aus dem Hochschulrahmengesetz umgesetzt mit viel Mühe. Da haben wir, die Abgeordneten der CDU-Fraktion, den damaligen Minister zur Jagd tragen müssen, um diese Neuerungen auch tatsächlich noch in das damalige Hochschulgesetz hineinbringen zu können. Bocksteif, wie er damals war, sind nur noch wenige Änderungen eingeflossen. Es hätte auch leicht möglich sein können, dass wir selbst auf dem parlamentarischen Weg noch die komplette Novelle des Hochschulrahmengesetzes hätten einfügen können mit Hilfe des Ministeriums und des Ministers. Das war nicht gewollt.

(Zwischenruf Abg. Dr. Schuchardt, SPD: Passen Sie auf, dass Ihnen der Stahlhelm nicht über die Nase rutscht.)

(Beifall bei der SPD)

(Heiterkeit im Hause)

Ja, da gibt es wieder einmal das geflügelte Wort von den Tierchen, die aufjaulen, so sie getroffen sind. Es war ein heftiges Aufjaulen eben. Also hatten Sie durchaus die Möglichkeit, damals schon diese Gesetzesnovelle umzusetzen. Warum es nicht geschehen ist, können Sie ja nachher vom Pult noch verkünden. Insofern haben Sie zwar Recht mit Ihrer Forderung, dass es nun endlich geschehen muss. Es ist mit dieser Gesetzesnovelle jetzt vorgelegt. Der Vorwurf sei also jetzt bitte auch entkräftet.

Kommen wir doch weiter zum Verfassungsbruch, Herr Dr. Schuchardt. Die Verfassung des Freistaats hat in einem Artikel die Möglichkeit eingeräumt, in Thüringen private Hochschulen zu errichten. Das hat Verfassungsrang. Erst jetzt mit der jüngsten Novelle des Hochschulgesetzes in Thüringen wird dieser Verfassung entsprochen und wenigstens für diese Hochschulen auch eine Refinanzierung ermöglicht. Richtig hat Frau Ministerin schon darauf hingewiesen, wir sind das letzte Land in Deutschland, also auch alle - ich will nicht böse Parteipolitik unterstellen - sozialdemokratisch regierten Länder oder Länder mit Beteiligung der Sozialdemokratie an der Regierung haben längst diese Regelung, dass an ausschließlich privaten Hochschulen Gebühren erhoben werden können. Ansonsten wird es sie nicht geben. Und das wissen Sie, das war Ihre Absicht und das haben Sie auch durchgesetzt und haben sich da bockbeinig verhalten, als wir das damals schon in der Koalition gefordert haben. Ich danke Frau Ministerin, dass Sie jetzt diesen verfassungswidrigen Zustand verändert mit ihrer Vorlage, es wird höchste Zeit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir zu dem Punkt Auswahlrecht der Hochschulen. Das passt in dieses veränderte Anforderungsprofil von Hochschulen. Wir sehen das international; es wird auch auf deutsche Hochschulen der Druck stärker werden, sich im Wettbewerb zu behaupten. Im Wettbewerb kann man nur bestehen als Hochschule, wenn man auch Einfluss darauf hat, wie motiviert die Studenten sind, die diese Hochschule besuchen. Da sind wir in Deutschland erst ganz, ganz am Anfang. Frau Ministerin, ich würde Sie bitten, mit uns gemeinsam nach vorn zu denken und auch weiterhin auf der Forderung zu bestehen, die Zentralstelle zur Vermittlung der Studierenden abzuschaffen, eine schon langwierige Unionsforderung, die nämlich genau dieses Auswahlverfahren am meisten behindert. Damit soll weiterhin die Möglichkeit erhalten bleiben, dass jeder studiert. Nur wird er sich dann nicht mehr so leicht wie jetzt seine Wunschhochschule aussuchen können, sondern die besten Hochschulen werden dann auch die besten Studenten haben und der Wettbewerb greift tatsächlich.

(Beifall Abg. Zitzmann, CDU)

Dann wird es zunehmend wichtiger, bei völliger Kostenneutralität, an welcher Hochschule man denn studiert hat. Der Name des Studienortes wird die Vermittlungschancen noch stärker beeinflussen, als es derzeit schon der

Fall ist. Auch jetzt haben wir ein Qualitätsgefälle durch unsere Hochschulen in Deutschland und es lässt sich durchaus durch Wettbewerb die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen erweitern. Ich habe es hier schon vor Jahren gefordert und habe wenig Resonanz gefunden. Insoweit bin ich dankbar, dass der eine oder andere Gedanke, der damals noch so allein auf weiter Flur stand, nun auch tatsächlich umgesetzt wird. In diesem Zusammenhang, Entschuldigung, ich darf noch einmal ausführen, wir machen das ja in bestimmten Fächern schon. Es ist völlig unbestritten, jemand, der keine Noten lesen kann, wird kein Musikstudium machen können.

(Zwischenruf Abg. Nitzpon, PDS: Das kann man aber lernen.)

Ja, das kann man lernen, aber Sie werden gar nicht erst zugelassen. Wenn Sie das Instrument nicht schon in den Grundzügen beherrschen, werden Sie gar nicht erst aufgenommen - eine Selbstverständlichkeit in diesem Segment. Und wer die 100 Meter nicht in weniger als 60 Sekunden läuft, wird auch nicht zu einem Sportstudium zugelassen. Ich habe jetzt bewusst überzogen, um jetzt nicht einzelnen Personen zu nahe zu treten. Die 60 Sekunden schaffen wahrscheinlich alle gerade noch. Aber auch dort werden die körperlichen Voraussetzungen geprüft, ob man auch tatsächlich später Sportlehrer werden kann oder dies ausüben kann, schon um die Sicherheit der Kinder beim Geräteturnen zu gewährleisten. Eine Selbstverständlichkeit, dass dort Eingangsvoraussetzungen berücksichtigt werden. Und so schließen wir eine weitere Überprüfung der Eingangsvoraussetzungen nicht aus. Wenn jemand Mathematik studiert und hat das nur durch Auswendiglernen geschafft, eine gute Note in Mathematik zu bekommen, ohne dass ihm die Fähigkeit zum logischen Denken gegeben ist, wird das spätestens im Studium dazu führen, dass dieser Student in diesem Fach scheitern wird. Warum wird da nicht gleich zu Anfang die Motivation und auch diese Spezialfähigkeit mit überprüft? Es ist richtig, das macht Sinn, weil es auch Irrwege auf der einen oder anderen Lebensbahn etwas abkürzen kann. Ich wünschte mir, dass wir an dieser Stelle aus dem Experimentierstadium herauskommen und das irgendwann auch zur Regel in Thüringen erklären, dass die Motivation der Studenten tatsächlich abgefragt wird zu Beginn eines Studiums. Es gibt bereits Modellversuche in Jena, es gibt Modellversuche in Erfurt. Zumindest von Erfurt ist bekannt, dass das zu einer sehr motivierten Studentengruppe geführt hat und man es an dieser Fachrichtung fortsetzen wollte. Nur dieser Experimentalstatus hat dann die Vergleichbarkeit erfordert und der nächste Jahrgang musste wieder nach dem klassischen Nullachtfünfzehn-Verfahren laufen. Das war nicht im Interesse der Hochschullehrer und es war nicht im Interesse der Studenten, die mit diesem Auswahlverfahren hoch zufrieden waren und auch mehrheitlich sehr gute Ergebnisse abgeliefert haben. Also, wir reden da nicht von etwas, was es nicht schon gäbe. Wir müssen nur aus den positiven Erfahrungen die richtigen Schlüsse ziehen und deshalb überprüfen, ob wir das nicht tatsächlich verstetigen sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zu dem offensichtlichen Reizthema der Studiengebühren für Langzeitstudierende. Nun ist auf die soziale Situation der Studenten hingewiesen worden, was wir auch würdigen; Gibt es doch - sollte es dem einen oder anderen vielleicht nicht entgangen sein - für sozial Schwache das Instrument des BAföG. Ob das reicht, können wir diskutieren. Ob die Einkommensgrenzen der Eltern hoch genug liegen, um das auch alles wirksam werden zu lassen, können wir auch gern diskutieren. Aber wir können doch nicht so tun, als ob die Studenten von vornherein gezwungen werden, neben dem Studium zu arbeiten, um dieses Studium überhaupt hinzukriegen. Die Befragung der Studierenden weist aus, dass sie sehr wohl arbeiten, um sich das eine oder andere noch zusätzlich zu leisten - den Urlaub, ein Auto, dieses und jenes. Ich weiß, wovon ich da spreche. Der eigene Sohn, diesmal der jüngere, studiert zurzeit, versucht ein 6-semestriges Studium zu absolvieren in der Regelstudienzeit und geht jedes Wochenende arbeiten. Es sieht offensichtlich so aus, als ob er nicht verlängern müsste. Das zeigt ja auch die Mehrzahl unserer Studierenden, dass sie trotz der Belastung, die sie sich teilweise selbst auferlegen - ich gebe zu, in Einzelfällen ist das auch aus finanziellen Gründen erforderlich -, nehmen sie meistens diese Belastungen freiwillig auf sich und kriegen ihr Studium trotzdem in der Regelstudienzeit hin. Anderseits - das Beispiel aus Baden-Württemberg ist genannt worden - gibt es in einzelnen Ländern schon eine viel größere Zahl von Langzeitstudierenden als in Thüringen. Diese Regelung ist für uns in diesem Lande vor allem präventiv zu verstehen. Andere Länder haben diese Regelung auch. Vier haben bereits die Geldforderung ins Gesetz genommen mit ganz ähnlichen Sätzen wie in Thüringen, auch mit ähnlichen Überziehungsfristen - übrigens auch wieder das sozialdemokratisch dominierte Land Nordrhein-Westfalen, auch dort ist das so. Andere Länder wiederum schließen per Gesetz ein längeres Studium aus, so Sachsen, wo man eben nach einem gewissen Überziehungsgrad automatisch exmatrikuliert wird. Diesen Automatismus, abgesehen von Härtefällen auch dort, den haben wir hier nicht, sondern in Thüringen kann man, wenn man es sich denn leisten will, tatsächlich auch deutlich länger studieren. Ihr Beispiel des Bundeskanzlers, sehr geehrte Frau Kollegin Kaschuba, ist nun wirklich ein schlechtes Beispiel, um zu sagen, dass mit dem besonders langen Studium besonders viel Kompetenz entstanden wäre. So, wie Sie diesen Bundeskanzler ansonsten kritisieren, sind diese beiden Aussagen nicht ganz deckungsfähig. Das sollten wir doch mal festhalten. Wir haben ernsthaft Zweifel, ob die Kompetenz in dem Falle durch ein Studium tatsächlich gewachsen ist. Aber darum geht es heute nicht.

Wir können nur festhalten, insbesondere was in BadenWürttemberg passiert ist, dass dort die Mehrzahl derer, die von dem einen auf das andere Semester auf einmal nicht mehr Langzeitstudierende waren, zum großen Teil Personen waren, die schon längst nicht mehr im Studium waren, aber gleichwohl noch die sozialen Vorteile des Studentenausweises mitgenommen haben. Ein typischer

Mitnahmeeffekt von Sozialleistung, der hier erschlichen wurde und den wir gar nicht dulden können angesichts der Lage der öffentlichen Kassen. Deshalb ist diese Regelung überfällig, sie ist gut und richtig, sie berücksichtigt soziale Härtefälle in ausreichendem Maße und wir sollten an dieser Regelung tatsächlich festhalten. Es macht auch deutlich, dass dieses Studium etwas wert ist und dass die Allgemeinheit hier sehr große Aufwendungen zu Stande bringt, um unserer Jugend eine gute Ausbildung zu gestatten.

(Beifall bei der CDU)

Frau Dr. Kaschuba hat noch auf die Juniorprofessur hingewiesen. Wir ermöglichen sie, aber die abschließende Regelung macht noch keinen Sinn, wie Sie wissen, da Verfassungsklagen anhängig sind. Wir wehren uns auch nicht gegen die Einführung der Juniorprofessur, wenden uns nur gegen den harschen Kurswechsel, der die klassische Habilitation ausschließen will. Damit werden wir der Generation der 30- bis 45-Jährigen, die jetzt gerade in dem Verfahren sind, überhaupt nicht gerecht. Sie sind für das eine Verfahren auf einmal zu alt und haben die Chance nicht mehr, auf dem klassischen Verfahren diesen Status zu erreichen. Hier gehört auch ein Vertrauen in die Politik dazu, das wir umgesetzt sehen wollen. Deshalb unterstützt Thüringen diese Klage vor dem Verfassungsgericht. Die Genehmigungen durch die Frau Ministerin für die ersten Juniorprofessuren zeigen ja, dass wir uns diesem Weg überhaupt nicht verschließen und jeder Vorwurf des Dogmatismus verfängt nicht. Da bauen Sie auf etwas auf, das nicht da ist. Aber Sie wollten die abschließende Regelung für alles schon haben. Das ist jetzt nicht gegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wir plädieren für die Ausschussüberweisung; wir plädieren genauso für die Anhörung, die voraussichtlich im kommenden Jahr stattfinden wird, weil die Zeitabläufe so sind. Das wird dann der Ausschussvorsitzende terminieren. Wir werden das natürlich auf der nächsten Sitzung mit beantragen. Ich wünsche uns eine spannende, anregende Debatte, gute Gespräche und bin in der Gewissheit, dass wir dem Hochschulwesen in Thüringen ein weiteres Mal einen deutlichen Schub nach vorn verleihen, jetzt noch mehr als früher, weil wir jetzt eine innovative Ministerin haben. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Schuchardt, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Erheiterung vielleicht der Angehörigen des Thüringer Landtags, der Mitglieder des Thüringer Landtags, die hier in diesem Tagesordnungspunkt so fleißig aus

harren, vielleicht mal folgende kleine Anekdote: Es wurde für die Mitglieder der zuständigen Ausschüsse, zumindest für den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst, vor einiger Zeit ein Referentenentwurf zu eben diesem Gesetz verteilt, um das es heute geht, und jüngst kam der eigentliche Gesetzentwurf der Landesregierung. Da ist gleich vorn in der Präambel ein kleiner, aber feiner Unterschied, den möchte ich Ihnen zu Ihrer Erheiterung nicht vorenthalten. Der Unterschied besteht darin, dass es in dem jetzt vorliegenden Gesetz heißt: "Anpassung an das Hochschulrahmengesetz. Die Länder sind verpflichtet, ihre Hochschulgesetze an die durch Hochschulrahmengesetznovelle vom 20. August 1998 geänderten Bestimmungen, soweit noch nicht geschehen, anzupassen." Was hier nicht mehr steht, was aber im Referentenentwurf noch stand, das ist Folgendes, bitte zum Hören und Genießen: "die vom August 1998 geänderten Vorschriften des Hochschulrahmengesetzes innerhalb von drei Jahren nach In-Kraft-Treten der HRG-Novelle, soweit noch nicht geschehen, anzupassen."

Also, hier ist doch der Sünder irgendwie ertappt worden und hat das gemerkt und hat herausgestrichen. Meine Damen und Herren, wir merken es trotzdem und, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, Sie sind doch solche Anhänger von Kopfnoten. Ich empfehle Ihnen, wenn hier eine Kopfnote in Sachen Fleiß/Ordnung/Pünktlichkeit zu erteilen wäre, es wäre, glaube ich, eine schlechte Kopfnote. Es liegt auf der Hand, es ist schwarz auf weiß, dass hier eindeutig nicht nur Fristen überschritten wurden, sondern dass durch Nichttätigsein an dieser Stelle letzten Endes verfassungswidrig gehandelt wurde. Denn nach einschlägigen Gesetzen - das kann jeder nachlesen - war die Landesregierung hier zum Handeln verpflichtet. Ich weise noch mal auf meine Ausführungen hin, die ich hier nach der entsprechenden Regierungserklärung gehalten habe: Das, was hier vorliegt, bestätigt schwarz auf weiß, was ich damals eingefordert hatte. Nun gut, es ist endlich geschehen und insofern ist die SPD-Fraktion auch etwas entlastet. Wir können uns nun die weiteren Bemühungen in Sachen Verfassungsklage ersparen. Das macht ja auch keinen Spaß und kostet Geld. Aber es ist schade, dass so etwas erst nötig war, ein solcher Druck, um diese Landesregierung endlich zum Handeln zu bewegen.

(Beifall bei der SPD)

Nun zu den vorliegenden Inhalten: Wir haben eben einiges über Fragen der Weiterbildung gehört. Ich kann dem weitgehend folgen, sehe allerdings eine Problematik. Es wird hier ein Unterschied gemacht zwischen Weiterbildungsveranstaltungen, die aus der Hochschule allein herausgetragen werden, und Weiterbildungsveranstaltungen in Kooperation mit anderen. Man muss diese Unterschiede sicher auch machen. Aber es geht hierbei natürlich dann auch um Klarstellungen und insbesondere müssen ein paar Dinge klargestellt werden, die ziemlich unscharf sind in der Gesetzesvorlage. Einmal ist die Rede davon, dass die Betätigung in Weiterbildungsveranstaltungen in Kooperation mit anderen nicht zu den Dienstaufgaben gehören.

Ich übersetze das einmal: Sie werden also extra bezahlt. Es wird auch induziert, dass bei Fragen der Kooperation mit anderen Weiterbildungsveranstaltern letzten Endes die Federführung hinsichtlich Lehrplänen und Zertifikaten, also Prüfungsordnungen, beim Ministerium respektive bei den Hochschulen liegen soll, was auch in Ordnung ist. Wenn irgendwo der Stempel oder das Signum einer Hochschule am Schluss unter einem solchen Zertifiakt ist, muss man schon für Ordnung und Qualität sorgen. Nur, was ist denn dann mit den Prüfungen, die dort abgelegt werden? Im Referententwurf zumindest war ein gravierender Fehler. Bei den Erläuterungen innerhalb von einer Seite standen widersprüchliche Aussagen. Das ist jetzt etwas entschärft worden im Gesetzentwurf, entschärft worden, dass der gröbste Widerspruch herausgenommen wurde zugunsten eines Nebels, der über das Ganze gelegt wird. Ich will das jetzt nicht im Detail weiter ausführen, dazu ist dann der Ausschuss da. Aber wir müssen an dieser Stelle Klarheit schaffen. Es muss ganz klar sein, was sind Dienstaufgaben und was sind nicht Dienstaufgaben. Es liegt ein Grauschleier insbesondere an der Stelle, was ist bei solchen kooperierenden Weiterbildungsveranstaltungen mit der ganzen Frage Prüfungswesen.

Es steht zur Frage des weiterbildenden Studiums in § 15 Abs. 5: "Die Hochschulen erheben für weiterbildende Studien Gebühren und Entgelte, die ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Verfügung stehen." Meine Damen und Herren, dieser Satz sagt so nicht viel. Es ist Misstrauen angesagt. Wer die Mentalität von Finanzministern einigermaßen kennt oder von Finanzministerinnen,

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Schauen wir mal.)

Frau Diezel neigt hier zu Misstrauen. Denn es besteht ja durchaus die Interpretationsmöglichkeit, na selbstverständlich, die Einnahmen, die stehen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verfügung, aber da Sie das aus dieser Quelle beziehen, können wir ja entsprechend weniger aus dem Landeshaushalt zuschießen, also kurz gesagt: Ich misstraue dieser Formulierung, wie sie hier steht. Wenn gemeint ist, was ich hoffe, dass das zusätzliches Geld sein soll, dann sollte dieses Wörtchen "zusätzlich" hier auch hinein. Wir werden uns im Ausschuss...

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Sie sagen, wo es herkommt.)

Aha, das war der Beweis. Haben Sie es gehört, meine Damen und Herren?