Protocol of the Session on October 11, 2002

Die Ursachen für die aufgetretenen Probleme müssen deshalb einzelfallbezogen untersucht werden. Durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur wurde ein Erlebnisbad Tabarz, Herr Minister Schuster hat dazu vorhin schon Stellung genommen, einer Tiefenprüfung unterzogen; bei den weiteren sieben geförderten Erlebnisbädern werden derzeit die betriebswirtschaftlichen Daten analysiert. Zudem ist unter Leitung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit die vorhin schon genannte interministerielle Arbeitsgruppe gebildet worden. Unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit wurde eine Bäderentwicklungskonzeption in Auftrag gegeben, die die Grundlage für die Entwicklung dieses Sektors ab 2003 bilden soll. Die interministerielle Arbeitsgruppe begleitet die Konzeptarbeit, auch insofern darf ich auf die Ausführungen von Herrn Minister Dr. Pietzsch verweisen.

Soweit es die zur Verabschiedung anstehende Schwimmund Badewasserverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit betrifft, Herr Wunderlich hat das Thema vorhin angesprochen, hat das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 27.09.2002, auch das Thüringer Innenministerium, den Thüringischen Landkreistag und den Gemeinde- und Städtebund Thüringen darüber unterrichtet, dass nach der vorliegenden Entwurffassung der Verordnung das Schwimm- und Badebeckenwasser nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufbereitet und desinfiziert werden muss, was faktisch für viele Badeeinrichtungen eine Verschärfung der einzuhaltenden Grenzwerte bedeutet, und Übergangsregelungen sind in dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung bisher nicht in ausreichendem Umfang vorgesehen.

Im Freistaat Thüringen besitzen alle Hallenbäder, aber nur 94 von 180 Freibeckenbädern eine Wasseraufbereitungsanlage und die Situation ist in anderen neuen Ländern ähnlich. Bei einer kurzfristigen Inkraftsetzung der o.g. Verordnung müsste die technische Nachrüstung der übrigen Bäder forciert werden, wenn man Schließungen vermeiden will. Nach ersten Einschätzungen sind Kosten um ca. 200 Mio. $   &  '( gangsregelungen gedrängt, so z.B. in der Arbeitsgruppe Sportstätten, der Sportministerkonferenz oder in der Anhörung zum Referentenentwurf zu dieser Verordnung des Bundes. Der Bundesrat muss der Verordnung allerdings

noch zustimmen. Herr Minister Dr. Pietzsch hat bereits öffentlich klargemacht, dass wir dieser Verordnung in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen können.

(Beifall Abg. Wunderlich, Abg. Kallenbach, CDU)

Festzuhalten bleibt, dass die vorhandenen touristischen Einrichtungen Thüringen im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger attraktiver gemacht haben, aber derartigen Einrichtungen ist eben regelmäßig immanent, dass sie nicht kostendeckend arbeiten. Eine Ableitung finanzieller Schieflagen in Kommunen allein aus diesem Grund würde jedoch das deutschlandweit festzustellende Problem von Einnahmerückgängen der öffentlichen Hand, verbunden mit schwierigen Haushaltslagen, nicht ausreichend berücksichtigen. Wenig hilfreich dabei ist die zu erwartende Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung, mit der höhere Standards geschaffen und damit weitere Kosten verursacht werden.

Thüringen beabsichtigt daher im Bundesratsverfahren auf umfassende Übergangsvorschriften zu drängen, um zusätzliche Belastungen finanzieller Art der Kommunen für die nächste Zeit zu verhindern. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Das war der Bericht. Beantragt jemand die Aussprache?

Die PDS-Fraktion beantragt die Aussprache.

Dann kommen wir zur Aussprache und als Erste hat Frau Abgeordnete Doht, SPD-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich vorab noch etwas zu den letzten Ausführungen von Herrn Minister Pietzsch sagen. Als ich zu Beginn meines Redebeitrags hier von Konfusion gesprochen habe, damit habe ich die Situation des Hin- und Herfragens hier im Plenum gemeint, zu welchem Antrag wir reden. Ich habe nicht gesagt, Herr Minister Pietzsch wäre konfus.

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Nein, nein, so haben Sie es nicht gesagt.)

Wenn das so bei ihm, er ist jetzt leider nicht mehr da, falsch angekommen sein soll, dann habe ich das hiermit richtig gestellt, das war nicht meine Absicht und das würde ich auch niemals tun.

Aber jetzt zum Tagesordnungspunkt, der Antrag der PDS, der hier nachgeschoben wurde. Zu ihm ließe sich vieles sagen, was bereits zu unserem Antrag ausgeführt wurde, auch hinsichtlich der Förderpolitik der Landesregierung. Ich hatte es bereits gesagt, man hatte in der Vergangenheit den Eindruck, nachdem das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik in einem Jahr Probleme hatte, die Fördermittel im Rahmen der GA auch vollständig auszugeben, dass man sich dann um die Bäder und diese Dinge weniger Gedanken gemacht hat, sondern dass es letztendlich darum ging, dass die Fördermittel am Jahresende vollständig ausgereicht waren und Minister Schuster keine Haushaltsreste zu verbuchen hatte. Um die Situation der Kommunen hat sich zu dieser Zeit in der Landesregierung wahrscheinlich kaum jemand Gedanken gemacht. So ganz schuldlos an der Situation sind natürlich manche Kommunen auch nicht, denn die bereits ausgeführten höheren Fördersätze im Bereich der GA haben so manche Kommunen dazu verlockt, sich auf Dauer zu verschulden. In der vorab von mir auch schon zitierten Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Lippmann zu den finanziellen Auswirkungen von Freizeit- und Erlebnisbädern auf die Kommunalhaushalte heißt es in der Vorbemerkung: "Freizeit- und Erlebnisbäder wurden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung als freiwillige Leistungen der jeweiligen Kommune errichtet. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 10 der Thüringer Gemeindehaushaltsvorschrift sind vor Beginn einer Investition neben den Investitionskosten auch die damit in Zusammenhang stehenden Folgekosten sorgfältig und verantwortungsbewusst zu schätzen. Von dieser Verpflichtung sind die Kommunen auch nicht entbunden, wenn für die Investitionsmaßnahme hohe Landeszuweisungen gewährt werden." Dies ist richtig und es wird auch von uns unterstützt. Aber es sei doch schon die Frage gestattet, wenn das Land als Fördermittelgeber bis zu 75 Prozent der Investitionskosten trägt, ob dann die Landesregierung nicht genauso in der Verantwortung wäre, sorgfältig zu prüfen und verantwortungsbewusst zu schätzen? Dies hat sie zumindest bei den Erlebnisbädern sträflich vernachlässigt. Zurzeit kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich - abgesehen von der Badkonzeption, zu deren Erstellung ich vorhin auch schon einiges gesagt habe und die nach unserer Auffassung momentan sehr spät kommt und auch zurzeit mehr blockiert - die gesamte Politik der Landesregierung auf ein Aussitzen der Probleme beschränkt. Verschärft wird die Situation natürlich noch durch die drohende Badewasserverordnung. Hier muss ich Herrn Minister Dr. Pietzsch auch Recht geben, dies ist nicht zu schaffen, die Investitionen, die in diesem Zeitraum anstehen. Hier sind wir sicherlich auch an seiner Seite, wenn es darum geht, Übergangsfristen zu erreichen bzw. das jetzige In-Kraft-Treten zu verhindern. Probleme mit den Betreibungskosten gibt es letztendlich nicht nur bei Bädern, sondern auch bei anderen Einrichtungen. Die Landesregierung hat das auch schon erkannt. Auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion zur "Zukunft des Tourismus" heißt es u.a.: "Ziel der Tourismus- und Förderpolitik der Landesregierung ist es, die Fremdenverkehrswirtschaft zu entwickeln bzw. zu stär

ken und damit Arbeitsplätze zu sichern oder neu zu schaffen. Dabei ist es erforderlich, touristische Infrastruktureinrichtungen vorzuhalten, um den Gästen die gewünschte Angebotsvielfalt bieten zu können." Solche touristischen Infrastruktureinrichtungen sind jedoch zum großen Teil nicht kostendeckend zu betreiben. Genannt werden u.a. Häuser des Gastes, Skilifte, Rodelbahnen etc. Eine Lösung, wie es aber in diesem Bereich weitergehen soll, bietet das Land nicht an. Außer dem vagen Hinweis, dass im Rahmen von SAM und BSI z.B. die Unterhaltung von Radund Wanderwegen nach Maßgabe der Haushaltslage grundsätzlich möglich ist. Wer sich schon einmal die entsprechenden Titel im Landeshaushalt und die beabsichtigten Kürzungen angeschaut hat, der weiß, dass in diesem Bereich gar nichts mehr möglich sein wird. Dann brauchen wir uns aber auch über rückläufige Übernachtungszahlen in Thüringen nicht zu wundern. Umso wichtiger wäre es, dass man aus den Fehlern der Vergangenheit lernt und bei künftigen Investitionen in die touristische Infrastruktur eine genaue Abschätzung der Folgekosten vornimmt. Eine geschlossene und verwaiste Fremdenverkehrsanlage stößt die meisten Touristen sicherlich noch mehr ab, als wenn diese erst gar nicht vorzufinden wäre. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht, auch zwischen den Kommunen zu vermitteln und zu moderieren, wenn es darum geht, wer welche Einrichtung gefördert bekommt. Es ist klar, dass sich nicht jede Kommune im Thüringer Wald einen Skilift oder eine Sprungschanze leisten kann, sondern dass auch hier Schwerpunkte geschaffen werden müssen und dass eine Zusammenarbeit der Kommunen in diesem Bereich unumgänglich ist. Aber auch hier hat die Landesregierung ihre Moderatorenfunktion bislang zu wenig wahrgenommen. Es kann nicht sein, dass der Wirtschaftsminister sich hinsetzt und sagt, die Kommunen sollen sich selber einig werden, sonst fördern wir gar nichts mehr. Diese Landesregierung und damals noch das Wirtschaftsministerium hat in Größenordnungen Regionalentwicklungskonzepte - die REKs - gefördert. Diese beinhalten Aussagen zur Entwicklung der touristischen Infrastruktur. Hier muss man auch anhand dieser Schwerpunkte jetzt die Förderung vornehmen. Deswegen braucht Thüringen nicht nur ein Schwimmbadkonzept, sondern ein Gesamtkonzept für die touristische Infrastruktur, so wie es meine Fraktion schon seit langem gefordert hat.

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Wildauer das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag ist sehr weit gefasst. Er umfasst die Bereiche Fremdenverkehr, Touristik, Kur- und Bäderwesen und Hallen- und Freibäder. Es ist nicht das Anliegen unserer Fraktion, heute umfassend zu allen diesen Themenberei

chen zu debattieren. Es können sicherlich nur einige Punkte herausgestellt werden. Dabei geht es auch nicht um die eigentlichen Ergebnisse und Entwicklungen in den genannten Bereichen, sondern vielmehr um wirtschaftliche Belastungen der Kommunen, die durch solche geförderte Einrichtungen entstanden sind oder auch noch entstehen können.

Meine Damen und Herren, ich möchte nicht falsch verstanden werden, die PDS hält es für richtig und auch für wichtig, dass Investitionen in die Infrastruktur des Tourismus, des Kurwesens und der Bäderlandschaft getätigt werden. Schließlich - und das ist auch heute im Bericht oder in der Diskussion des Ministers Schuster deutlich geworden - prägen Tourismus und das Kurwesen die Thüringer Landschaft entscheidend. Die Fragen sind nur: Haben diese Investitionen die gewünschten Effekte erzielt? Herr Staatssekretär ist teilweise darauf eingegangen. Welche wirtschaftlichen Konsequenzen erwachsen den Kommunen aus diesen oftmals hoch geförderten Investitionen? Wir haben im vorhergehenden Tagesordnungspunkt sehr ausführlich zu diesem speziellen Problem der Erlebnisbäder debattiert. Für diesen Bereich kann man die zwei gestellten Fragen eindeutig beantworten. Die Förder- und Investitionspolitik war falsch und völlig überzogen, das heißt am Bedarf vorbei. Die Kommunen werden allein keinesfalls in der Lage sein, die wirtschaftlichen Folgen dieser verfehlten Politik allein zu tragen. Die Spaßbäderpolitik wird aber offensichtlich auch Auswirkungen auf die weitere Investitionspolitik bei Frei- und Hallenbädern im Rahmen der Sportförderung haben. Herr Minister Dr. Pietzsch hat das zwar in Abrede gestellt, ich möchte das aber so, wie ich es gesagt habe, stehen lassen. Denn eins ist wohl klar: Wenn schon die Erlebnisbäder nicht ausreichend Besucher haben, wo sollen diese plötzlich bei den übrigen Freizeit- und Hallenbädern herkommen? Schließlich haben wir keine sechs, sondern nur 2,4 Mio. Einwohner und vier Millionen Besucher kommen eben nicht in den Größenordnungen nach Thüringen. Es ist zu befürchten, dass nicht wenige Freizeit- und Hallenbäder dieser verfehlten Spaßbäderpolitik zum Opfer fallen, also geschlossen werden müssen. Dies wird zu einer Ausdünnung kommunaler Infrastruktur führen und somit haben wieder einmal die Kommunen die Folgen der Landespolitik zu tragen.

In diesem Bereich droht eine weitere Gefahr: die neue Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung, über die heute schon gesprochen wurde. Diese Verordnung wird nach Angaben der Landesregierung allein für den Bereich der Freibäder Kosten von über 200 Mio. $)# ben. Diese werden die Kommunen allein unmöglich tragen können. Doch es kommt ggf. anders. 94 von den 180 Freibädern im Freistaat werden zurzeit ohne Aufbereitungsanlagen betrieben - das haben wir heute auch schon einmal gehört -, so dass hier eine Nachrüstung erforderlich wäre. Diese Nachrüstung müsste innerhalb von sechs Monaten erfolgen, so der Verordnungsentwurf.

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Das ist doch skandalös. Da beantragen Sie Aus- sprache und dann lesen Sie alles ab.)

Dies zu bewerkstelligen, ist illusorisch und so wird die Mehrzahl dieser Freibäder wohl geschlossen werden müssen, wenn wir Europa spornstreichs folgen. Ich hoffe sehr, dass hier der Protest, den ich in der Zeitung gelesen habe, von Minister Dr. Pietzsch Erfolg hat. Wenn nicht, müssten in Erfurt nach Aussagen der Stadtverwaltung bis auf das Sportbecken im Nordbad alle anderen vier Freibäder mit Wirksamwerden der Verordnung geschlossen werden. Die Landeshauptstadt hätte nur noch das Rudiment eines Schwimmbeckens der Größe 50 mal 20 Meter. Die drei Hallenbäder Erfurts allein verfügen nicht über die Kapazitäten, den Vereins- und Schwimmsport abzusichern. Selbst die Kapazitäten für den Reha-Sport reichen künftig nicht mehr aus. Selbst eines der drei Hallenbäder müsste dann in absehbarer Zeit geschlossen werden.

Aber, meine Damen und Herren, so wichtig, wie diese neue Europaverordnung sicher ist, meines Erachtens treibt sie auch mitunter Blüten. Ich möchte das am Beispiel von Tambach-Dietharz einmal erläutern. Das Schwimmbad von Tambach-Dietharz wird wirklich von reinem Trinkwasser gespeist, von reinem Trinkwasser, das nur durch ein FFHGebiet fließt, das nicht in Berührung kommt mit irgendwelcher Zivilisation. Das Schwimmbad in Tambach-Dietharz müsste eine Wasseraufbereitungsanlage anfertigen für immense Kosten, weil Trinkwasser nicht gewünscht ist, sondern dieses muss auch entsprechende Chloranteile haben. Die Situation ist nicht sehr günstig. Ich denke, dass bei dieser realen Situation dann auch nicht unbedingt diese acht Spaßbäder helfen, wenn sie allerdings auch von der Verordnung profitieren würden.

Wir lehnen eine solche Art von Politik ab. Im Übrigen verursachen auch geschlossene Freibäder noch Kosten. Die flächendeckende Schließung von Freibädern in Thüringen darf es nicht geben und es löst eben nicht alle Kostenprobleme. Wir erwarten hier von der Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass bei der Verabschiedung der neuen Schwimm- und Badewasserbeckenverordnung die besonderen Gegebenheiten in Thüringen doch berücksichtigt werden, weil wir in Thüringen für die Kommunen längerfristigen Bestandsschutz für die Frei- und Hallenbäder brauchen. Ich finde die Aussage, dass man versuchen wird, das zeitlich strecken zu wollen, sehr vernünftig.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, wenn es um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Infrastrukturmaßnahmen auf die Kommunen geht, dann kommt man nicht umhin, zur Finanzsituation der Kommunen allgemein etwas zu sagen. Das ist gestern bereits im Rahmen der Haushaltsdiskussion im Zusammenhang mit dem kommunalen Finanzausgleich andiskutiert worden. Jetzt die Haushaltsdiskussion fortzuführen, ist nicht mein Anliegen. Ich möchte darauf verwei

sen, dass in der Vergangenheit bei kommunalen Investitionsentscheidungen oftmals keine Folgekostenbetrachtung stattgefunden hat. Die sieht zwar § 10 der Thüringer Gemeindehaushaltsordnung vor, aber so richtig kam diese gesetzliche Regelung wohl nicht in Gang. Jetzt kann man sich in Schuldzuweisung üben, ob nun die jeweilige Kommune oder die Rechtsaufsichtsbehörde, also das Land hier versagt haben. Die Suche nach dem Schuldigen löst aber diese Probleme nicht. Gefragt sind jetzt Lösungen.

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Eins, zwei, drei, wo sind sie?)

Die gesamte Infrastrukturförderung ist bisher nur auf die Investition ausgerichtet, nicht auf die Bewirtschaftung derartiger Einrichtungen. Herr Kretschmer, geben Sie mir Recht? Als erstens, wenn Sie das so wollen. Auf anderen Gebieten hat das Land, nachdem bestimmte Fehlentwicklungen sichtbar wurden, gehandelt und die Förderung modifiziert. Ich erinnere hier an die Finanz- und Strukturhilfen im Wasser- und Abwasserbereich oder an die besonderen Bedarfszuweisungen im Zusammenhang mit nicht ausgelasteten Gewerbe- und Wohngebieten. Wir regen deshalb an, auch zweitens, wenn Sie so wollen, im Bereich des Fremdenverkehrs und Tourismus, des Kur- und Bäderwesens sowie in der Bäderlandschaft über eine Modifizierung der Förderinstrumente nachzudenken. Lieber wäre uns natürlich eine Gemeindefinanzreform, die sichert, dass die Kommunen über ausreichende Finanzeinnahmen verfügen können. Doch solch eine Reform ist bekanntlich nur sehr vage am Horizont in Sicht und sie bedarf letztendlich bundespolitischen Handelns. Die Modifizierung der Landesförderung hingegen können wir in Thüringen selbst leisten.

Meine Damen und Herren, bekanntlich stagnieren die Touristenzahlen in Thüringen. Eine Ursache ist sicherlich der noch vorhandene Nachholbedarf in der touristischen und kommunalen Infrastruktur. Gelingt es nicht, die kommunale Investitionskraft zu stärken, wird dieser Nachholbedarf kaum abzubauen sein. Die Landesregierung hat inzwischen die Antwort zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion "Zukunft des Tourismus in Thüringen" vorgelegt. Ich gehe davon aus, dass in absehbarer Zeit im Landtag dazu eine Debatte stattfindet und dieser will ich hier nicht vorgreifen. Ich erspare mir deshalb an dieser Stelle auch weitere Aussagen dazu.

Die heutige Berichterstattung der Landesregierung werden wir sehr gründlich auswerten. Ich bin der Auffassung, dass es wirklich notwendig ist, dass rechtzeitig gehandelt werden muss, um größeren Schaden zu verhindern. Ich persönlich bin der Auffassung, dass Herr Staatssekretär Scherer seinen Bericht anhand der fünf Punkte, die wir gewünscht haben, abgehandelt hat, dass er auch Maßnahmen vorschlug, wie weiter mit diesen Problemen umgegangen werden soll. Wir würden noch einen Vorschlag hinzufügen und sagen, dass beispielsweise, wenn es um die Erlebnisbäder geht, diese Erlebnisbäder vielleicht in einem Landesbetrieb zusammengefasst werden könnten. Hier kön

nen auch durchaus Kommunen mit beteiligt sein. Die Hauptverantwortung müsste allerdings das Land weiter tragen. Wir halten das Berichtsersuchen für erfüllt und schlagen aber, weil die Probleme nicht voll abgehandelt werden können, eine Weiterbehandlung im Innenausschuss vor.

(Beifall bei der PDS)

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Kretschmer zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe mich bei einigen der Wortbeiträge sehr mäßigen müssen. Das ist mir nicht leicht gefallen. Mir ist ein nordfriesisches Sprichwort eingefallen: "Wenn auf hoher See ein Schiff untergeht, stehen auf dem Deich viele Kapitäne, Lotsen, Steuermänner, die das Unglück verhindert hätten."

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Das ist in Friesland nie so.)

Doch, doch, das ist so.

Das Zweite, was ich hier vorweg sagen will, was mich besonders ärgert, ist, beide Fraktionen haben zu den Tagesordnungspunkten Berichterstattungsanträge gebracht und kommen dann in der Aussprache mit dem Verlesen fertiger Reden. Meine Damen und Herren, das stinkt mich eigentlich an, weil das doch so nicht das geordnete Verfahren sein kann.

(Beifall bei der CDU)

Wenn man zunächst so einen Antrag stellt, muss doch ein erkennbares Interesse sein, dass man den Bericht des zuständigen Ministers oder der Ministerin bekommt, und in der Aussprache kann man darauf reagieren. Aber Sie sind offensichtlich an diesen Berichten gar nicht interessiert, sondern haben Ihre Meinung schon festgelegt und lassen Ihre Redner sie dann verlesen, meine Damen und Herren.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Da können Sie einmal sehen, wie berechenbar Sie sind.)

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Das ist doch Schwachsinn.)

(Beifall bei der CDU)

Wissen Sie, was das ist? Das ist Oppositionsmasochismus, indem Sie das hier so vorführen.

(Beifall bei der CDU)

(Unruhe bei der PDS, SPD)

An dieser Stelle will ich gleich noch einen drauflegen, Frau Doht ist ja an vielen Stellen schon hier deutlich benannt worden, dass sie sehr schnell die Lager wechselt, wenn das Eis dünn wird. Frau Doht, Sie waren die Scharfmacherin im sozialen Wohnungsbau. Als wir schon lange gesagt haben, der Bedarf ist gedeckt, da haben Sie immer noch Sozialwohnungsbau gefordert.

(Beifall bei der CDU)

Das sollten Sie auch nicht in Vergessenheit bringen.