Protocol of the Session on August 22, 2002

(Beifall bei der CDU)

die bei genauerer Betrachtung auch möglich gewesen wäre. In der Fraktion wurde mehrheitlich für den Regierungsentwurf votiert, dem wir unsere Zustimmung geben. Den Änderungsanträgen von PDS und SPD werden wir nicht zustimmen,

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Überraschung!)

da wir nach wie vor nicht der Meinung sind, dass eine Registrierung der Lebenspartnerschaft generell im Standesamt erfolgen sollte. Im Übrigen, meine Damen und Herren, auch ich habe mit Betroffenen Gespräche geführt. Viele von ihnen fühlen sich erst durch die vielfältigen und

meines Erachtens nach unsäglichen Diskussionen geschädigt. Ich habe erfahren, hier geht es um ureigenste Privatangelegenheiten, bei denen es nicht üblich ist, sie in der Öffentlichkeit auszutragen. Nicht jeder möchte seine Eheschließung zum Medienspektakel machen und ebenso auch nicht jedes gleichgeschlechtliche Paar seine Eintragung. Hier geht es auch um die Wahrung von Privatsphären, die zu achten sind. Wir respektieren Lebenspartnerschaften. Der Regierungsentwurf zum vorliegenden Gesetz enthält vernünftige Regelungen. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Nitzpon, PDSFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Thüringer Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz war eine sehr schwere Geburt. Es bedurfte der kräftigen Geburtshilfe des Bundesverfassungsgerichts. Trotz der unmissverständlichen Ratschläge der Karlsruher Richter haben es Landesregierung und auch CDU-Fraktion dann im Innenausschuss geschafft, das Gesetz zu einer Fehlgeburt werden zu lassen. Denn nach den deutlichen Worten der Karlsruher Richter zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist unserer Ansicht nach kein anderer Weg möglich als die Eintragung in den Standesämtern zu vollziehen.

(Beifall bei der PDS)

Aber Landesregierung und Mehrheitsfraktion halten trotz aller sinnvollen Ratschläge und aller vernünftigen Kritik von Seiten ernst zu nehmender Institutionen und Organisationen an der Eintragung der Lebenspartnerschaft durch Landkreise und kreisfreie Städte fest. Das, meine Damen und Herren hat nichts mit vernünftiger Sachpolitik zu tun. Das ist in meinen Augen eine bewundernswert reife Leistung in Sachen politischer Borniertheit. Lassen Sie mich noch einmal einen Blick auf all die Argumente werfen, die für einen fortschrittlichen Umgang mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sprechen und damit eindeutig fordern, Eintragung ausschließlich in den Standesämtern.

Meine Damen und Herren, in den Beratungen des Innenausschusses behaupteten doch tatsächlich einige Ausschussmitglieder, dass gesellschaftliche Institut der heterosexuellen Ehe sei eine zwangsläufige Folge der Evolution, während sie gleichgeschlechtliche Partnerschaften, so scheint es, als eine undefinierbare Erscheinung der anderen Art betrachten. Es kann, meine Damen und Herren, also nicht schaden, so meine ich, an dieser Stelle ein paar sachliche Worte zu verlieren.

(Unruhe bei der PDS)

Einen Moment bitte. Ich bitte doch, etwas ruhiger zu sein. Wir sind noch am frühen Morgen und die Konzentration müsste es noch hergeben.

Ich denke, es muss sein, ein paar sachliche Worte zur Evolutionsbiologie von Homosexualität und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft zu verlieren. Ein Blick, meine Damen und Herren, in die Entwicklungsbiologie zeigt, man kann getrost das jahrhundertealte Vorurteil beerdigen, Lesben und Schwule seien irgendwie Schuld an ihrem Zustand oder, wie es früher nicht wenige sagten, sogar des Teufels.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das sagt heute keiner mehr.)

Ich hatte gesagt: früher. Dieses falsche Denken, es gehe hier um Unnatürliches und vielleicht Entartetes gipfelte als grausamste Konsequenz in der Verfolgungs- und Vernichtungspolitik der Nazis gegen Lesben und Schwule. Verabschieden wir uns also alle endlich von diesem unaufgeklärten, inhumanen Denken, das als Folge so viel Diskriminierung und Unterdrückung gegen Lesben und Schwule zeitigte.

(Beifall bei der PDS)

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen nämlich, dass die geschlechtliche Orientierung eines Menschen weitestgehend durch biologische, insbesondere hormonelle Prozesse in der Schwangerschaft, also in der Entwicklungsphase des Embryos, festgelegt wird. Im Prozess der natürlichen Entwicklung ist damit die Entstehung einer gleichgeschlechtlichen Orientierung als Möglichkeit bzw. Spielart sexueller Orientierung genauso vorgesehen wie die heterosexuelle Erscheinungsform. Es ist, anders gesagt, nicht das eigene Verdienst eines heterosexuellen Menschen heterosexuell zu sein, auch nicht das Verdienst von Ihnen, die hier sitzen, und es ist auch nicht die persönliche Schuld eines Menschen homosexuell zu sein.

(Unruhe bei der CDU)

Es ist in dem einen wie in dem anderen Fall ganz einfach ein natürlicher Zufall. Auch wenn man sich Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaft unter kulturhistorischen Gesichtspunkten ansieht, kann die Ehe keinen Alleinvertretungsanspruch erheben.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Uns geht es um die Privilegierung von Ehe und Familie.)

Es ist sehr schön, dass Sie alle so darüber diskutieren, vor allem in der CDU-Fraktion, denn Sie wissen sicher auch, es gab immer Kulturen, gerade auch abendländische als

sie noch nicht christlich waren, die der Homosexualität, der Gleichgeschlechtlichkeit sehr tolerant und aufgeschlossen gegenüber standen und diese Lebensform auch als selbstverständlichen Bestandteil ihrer Gesellschaft und Kultur betrachteten. Schauen Sie nur zu den alten Griechen und lesen Sie nach bei Platon.

Werfen wir einen Blick auf die gegenwärtige Situation in den Nachbarländern. Dänemark - ein tolerantes Land mit jahrzehntelanger Erfahrung in Sachen Gleichstellung lesbischer und schwuler Paare. Die Erfahrung zeigt, dass offener und von jeglicher Diskriminierung freier Umgang mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in der Gesellschaft die Lebenssituation von Lesben und Schwulen dort entscheidend verbessert haben. Sie hat auch zu einer größeren Informiertheit und Akzeptanz dieses Themas bei Bürgerinnen und Bürgern geführt und negative Klischees und Vorurteile sind verschwunden. Die frühere gesellschaftliche Isolation von Lesben und Schwulen wurde aufgebrochen und beseitigt. Von solchen gesellschaftlichen Öffnungsprozessen profitieren im Übrigen nicht nur die Betroffenen, es ist immer eine positive Entwicklung für die gesamte Gesellschaft. Diese Entwicklung in Sachen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften hat in Dänemark auch zu dieser Folge geführt, dass nun Adoptionen durch bzw. in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften stattfinden können.

Meine Damen und Herren, in Dänemark fürchtet offensichtlich niemand, mit Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Lesben und Schwulen würde das Ende der Ehe und Familie kommen oder gar das christliche Abendland untergehen, Herr Althaus. Vor diesem Hintergrund an Fakten und Entwicklungen, Herr Althaus, ist auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz zu sehen. Wie wir seit dem 17. Juli wissen, teilt die Mehrheit der Karlsruher Richter die Befürchtung der Thüringer Regierung zur Zukunft der Ehe ausdrücklich nicht. Im Gegenteil, dass Verfassungsgericht vollzieht mit seinem Urteil einen lange überfälligen Schritt in Sachen Gleichstellung von Lesben und Schwulen und ermöglicht somit Deutschland endlich, in Sachen gleichgeschlechtlicher Partnerschaft Anschluss zu finden an die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern.

Sie, meine Damen und Herren der CDU und der Regierung, haben Ihre Ablehnung einer Eintragung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft auf Standesämtern immer mit der angeblichen Existenz eines Abstandsgebots zwischen Ehe und anderen Formen des Zusammenlebens begründet. Hier möchte ich entgegenhalten, was das Bundesverfassungsgericht zu diesem Abstandsgebot in seinem Urteil sagt, und ich möchte dieses Urteil zitieren: "Mit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft wird auch nicht gegen das Gebot verstoßen, die Ehe als Lebensform zu fördern. Der Ehe wird keine Förderung entzogen, die sie bisher erfahren hat. Aus der Zulässigkeit, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu privilegieren, lässt sich kein Gebot herleiten, diese ande

ren Lebensformen gegenüber der Ehe zu benachteiligen. Das Fördergebot des Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz kann nicht als Benachteiligungsgebot für andere Lebensformen als die Ehe verstanden werden. Wenn die Rechtsordnung auch andere Lebensformen anerkennt, die mit der Ehe als Gemeinschaft verschiedengeschlechtlicher Partner nicht in Konkurrenz treten können, verringert sich weder der rechtliche Schutz noch die Förderung der Ehe." "Es ist", so heißt es dort, "verfassungsrechtlich auch nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass solche anderen Lebensgemeinschaften mit Abstand zur Ehe ausgestaltet und mit geringeren Rechten versehen werden müssten." Also auf den Punkt gebracht, meine Damen und Herren, das Grundgesetz verbietet, mit Berufung auf die Ehe gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu diskriminieren. Ein so genanntes Abstandsgebot zwischen Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft existiert verfassungsrechtlich nicht. Damit hat sich auch die Begründung, Frau Groß, die Sie noch mal dargelegt haben und mit der Sie sich gegen die Eintragung auf Standesämtern gewehrt haben, eigentlich in ein Nichts aufgelöst.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, kommen Sie mir an dieser Stelle nicht - weil ich befürchte, Herr Birkmann wird dazu etwas sagen - mit den beiden Sondervoten. Die Mehrheit von 5 zu 3 Richtern hat das Lebenspartnerschaftsgesetz für verfassungsgemäß befunden, die Mehrheit der Richter hat einen Verstoß gegen die Ehegarantie eindeutig abgelehnt. Und wie es nun einmal in einer Demokratie und dem Rechtsstaat üblich ist, entscheidet die Mehrheit und das müssen Sie ja eigentlich am besten wissen. Die Mehrheit hat, um es noch einmal deutlich zu sagen, gegen die Thüringer Landesregierung geurteilt. Als gute Demokraten, oder ich sage vielleicht auch als gute Verlierer, müssten Sie, meine Damen und Herren von der CDU, das eigentlich akzeptieren. Außerdem gebietet das doch der Respekt vor dem Verfassungsgericht.

(Beifall bei der PDS)

Dieser Respekt vor dem Verfassungsgericht geht Ihnen doch über alles, so viel wissen wir spätestens seit dem Urteil über das Volksbegehren. Die letzte Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes wurde von der Landesregierung und der CDU-Mehrheit immer damit begründet, dass man einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in jedem Fall Folge leisten müsse.

Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung im Urteil wahrscheinlich nicht verstanden, wenn Sie meinen, mit diesem Gesetzentwurf, der jetzt zur Abstimmung vorliegt, würden Sie in Gänze diesem Urteil folgen.

Meine Damen und Herren, vor allem der CDU, nach dem Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz, das dem entscheidenden Argument für Ihren Widerstand gegen die Standesämter den Boden entzieht, müsste aus meiner Sicht

zwangsläufig eigentlich Folgendes passieren: Es müsste ein Ausführungsgesetz kommen, das sich vom Abstandswahn verabschiedet und den Standesämtern die Zuständigkeit für die Eintragung überträgt. Sie haben heute mit unserem Änderungsantrag dazu die Möglichkeit, das ganz schnell zu ändern. Ich denke aber auch wie Herr Schemmel, dass Folgendes passieren wird: Die CDU-Mehrheit wird sich weiter stur und verbohrt an ihre Standesamtsphobie klemmen. Die betroffenen lesbischen und schwulen Paare haben damit weiterhin - Sie können es sehen, wie Sie wollen, es ist eine Diskriminierung - unter Ihrer Diskriminierung zu leiden. Denn es ist eine Diskriminierung, wenn eine Lebenspartnerschaft zwischen Baugesuchen, Bußgeldbescheiden u.a. in Landratsämtern eingetragen lassen werden muss. Dabei ist auch zu bedenken, dass die jetzt vom Ausschuss verabschiedete Regelung zur Folge hat, dass Paare in ländlichen Gemeinden doppelt diskriminiert werden, denn soweit kreisfreie Städte zuständig sind, können diese sehr wohl ihre Standesämter, und ich hoffe, diese werden es auch machen, mit der Eintragung betrauen. Landratsämter, das hat auch Herr Schemmel schon gesagt, dürfen die Aufgabe allerdings nicht ihren Gemeinden im Kreis weitergeben. Noch viel frappierender ist, man kann ja nicht mal sagen, dass Ihre Standesamtphobie eine gesamtdeutsche Erscheinung wäre. Viele andere Bundesländer, Herr Schemmel hat schon Hessen genannt, haben Ausführungsgesetze schon vor dem Karlsruher Urteil erlassen, die die Zuständigkeit eindeutig den Standesämtern übertragen. In diesem Kontext ist auch unserer Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu sehen. Wir fordern damit wie schon mehrfach seit der ersten Eilentscheidung des Karlsruher Gerichts, seit letztem Sommer also, die Zuständigkeit für die Eintragung in den Standesämtern. Das, meine Damen und Herren, ist die einzige Lösung, die die Diskriminierung von lesbischen und schwulen Paaren verhindert. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass Eintragung einer Lebenspartnerschaft genauso wie Ehe, Geburt oder auch Sterbefall eine Personenstandsangelegenheit ist, und für diese Personenstandsangelegenheit ist eindeutig das Standesamt als Behörde bestimmt. Jede andere Lösung stellt daher einen rechtlichen und organisatorischen Systembruch und damit eine Diskriminierung lesbischer und schwuler Paare dar.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, unser Änderungsantrag geht noch weiter. Um das Lebenspartnerschaftsgesetz praktisch anwendbar zu machen, braucht es außer dieser Zuständigkeitsbestimmung noch andere Verfahrensregelungen. Die wichtigsten in unserem Änderungsantrag sind die Einrichtung eines Lebenspartnerschaftsbuchs entsprechend der schon existierenden für Geburten, Heirats- und Sterbebücher. Außerdem soll den Paaren die Möglichkeit gegeben werden, die Eintragung vor Zeugen zu vollziehen. Informationshalber sei hier angemerkt, dass es in der abendländischen Tradition übrigens eine verbreitete Erscheinung ist, wichtige Erklärungen bzw. Verpflichtungen

im Beisein von Zeugen zu vollziehen. Die Ehe genießt da beileibe keine Exklusivität, ich denke da auch an das Testament im Beisein von drei Zeugen oder auch die Taufe selbst.

Was, meine Damen und Herren, hindert Thüringen daran, die Standesämter für die Eintragung zuständig zu machen und alle Verfahrensregelungen adäquat zum geltenden Personenstandsrecht zu übernehmen? Dazu gehört auch die Einrichtung von Lebenspartnerschaftsbüchern. Offensichtlich steht einzig und allein die ideologiegesteuerte Politik von Mehrheitsfraktion und auch Regierung entgegen, eine ideologiebehaftete Politik wider aller rechtlichen, politischen und ökonomischen Vernunft. Meine Damen und Herren, dagegen sprechen auch alle finanziellen Sachargumente, denn schon seit Beginn der Diskussion plädieren der Verband der Thüringer Standesbeamtinnen und Standesbeamten, aber auch die Kommunalen Spitzenverbände für die Standesämter als Behörden, und das nicht ohne Grund. Der Geschäftsführer des Landkreistags, Herr Vetzberger, hat das am Tag nach der Entscheidung des Ausschusses noch einmal ausdrücklich und öffentlich in den Medien getan und die Ausschussentscheidung scharf kritisiert, denn die Standesämter haben für solche Eintragungsverfahren ausgebildetes Personal und die notwendigen Räumlichkeiten, während es für die Landratsämter ein völlig neuer Aufgabenbereich wäre, für den erst einmal die angemessene Sachausstattung fehlt, aber gleichzeitig auch mit teurem Zeit- und Geldaufwand das Personal geschult werden müsste.

(Zwischenruf Köckert, Innenminister: Unsinn!)

Nichts könnte die ideologische Verbohrtheit der Mehrheitsfraktion aus meiner Sicht deutlicher machen als der Fakt, dass sie noch an ihrer Lösung festhalten, obwohl sie jeder effektiven Verwaltungsorganisation widerspricht und völlig unnötige Kosten verursacht.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wissen Sie überhaupt, wovon Sie reden?)

Doch, meine Damen und Herren, was lassen Sie sich nicht alles die Rettung des christlichen Abendlands kosten? Ich kann nur sagen: Gehen Sie, meine Damen und Herren der Mehrheitsfraktion, in Sachen Geld sparen in diesem Punkt voran. Entscheiden Sie sich für die Standesämter als Eintragungsorte, und das flächendeckend.

(Beifall bei der PDS)

Das Karlsruher Urteil ist ein immenser Schritt hin zu einer echten gesellschaftlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Deutschland. Der daraus folgenden positiven Entwicklung wird sich Thüringen, ob mit dem Gesetz so oder anders, nicht verschließen können. All Ihr Widerstand, meine Damen und Herren, dreht das Rad der Geschichte nicht zurück.

Zum Abschluss noch ein persönliches Wort an Sie, Herr Birkmann: Wenn Sie weiterhin den zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf ohne Änderungen unterstützen, dann festigt sich bei mir nur noch das Bild, dass Sie in Sachen gleichgeschlechtlicher Partnerschaft nicht freier sind, als ich bisher gemeint habe, sondern nur noch verklemmter. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Bechthum, auch eine Wortmeldung? Bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

(Unruhe im Hause)

Darf ich auch für die nächste Rednerin um Ruhe bitten im Saal!

mein Kollege Schemmel hat klar und deutlich die Auffassung der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ausdruck gebracht. Dem ist eigentlich auch nichts mehr hinzuzufügen, aber