Nach gegenwärtiger Regelung gab es außerdem die Möglichkeit zur externen Prüfung. Dass diese externen Prüfungen mit erhöhtem Aufwand verbunden sind, ist klar. Aber das war nicht der Grund, warum man nun überlegt hat, in Einzelpunkten Veränderungen vorzunehmen. Ich will Ihnen das, Herr Döring, noch einmal erläutern. Es ist eben nicht so, dass es nur öffentlicher Druck war, der uns dazu bewogen hat, sondern es gab in der Zwischenzeit auch eine PISA-Studie. Ich möchte Ihr Geschrei mal hier gehört haben, wenn Thüringen nicht auf Platz 4, also im Vorderfeld, bei dieser Studie gekommen wäre, sondern auf Platz 4 von hinten
gelandet wäre, so wie Ihre Kollegen das in MecklenburgVorpommern hingekriegt haben, wo Sie seit Jahren Verantwortung tragen.
Ich darf hier also erst einmal feststellen, Thüringens Schulsystem ist in der Spitze der neuen Länder.
Aber diese PISA-Studie E hat eben auch gezeigt, dass unsere Regelschüler sehr gut abgeschnitten haben, unsere Gymnasiasten aber Schwächen haben. Diese Überlegung hat auch dazu geführt, nachzudenken, ob es nicht sinnvoller
ist, auch den Gymnasiasten in der 10. Klasse noch einmal eine Prüfungssituation zu verschaffen, damit dort zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind. Diese zusätzliche Prüfungssituation hat den positiven Nebeneffekt, dass man auch noch einen Abschluss erwerben kann. Ich persönlich verspreche mir durch diese Leistungsüberprüfung in der 10. Klasse vor allen Dingen noch einmal eine zusätzliche Motivation, auch in dieser Klassenstufe Leistungen zu zeigen und vielleicht wird bei nachfolgenden Studien dann auch der Anteil Gymnasium in Thüringen besser abschneiden, als das gegenwärtig bei PISA-E der Fall war. Ich möchte aber auch betonen, dass bei allen Regelungen in Ruhe bedacht werden muss, dass wir die Regelschule nicht schwächen.
Das ist das Grundproblem, ich gestehe dies hier auch offen, was mir auch bei den Prüfungsregelungen immer noch Bauchschmerzen bereitet. Eine Schwächung der Regelschule hätte fatale Auswirkungen. Der Kampf um den Schüler hat begonnen, das wissen Sie, aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge. Herr Döring, noch ein letzter Gedanke. Ich glaube, gemeinsam hier im Haus war allen die Betroffenheit über die Ereignisse von Erfurt. Nehmen Sie es doch einfach mal als gegeben hin, dass man aufgrund dieser Ereignisse die letzte Möglichkeit überlegt, ob es nicht auch durch gesetzliche Änderung möglich ist, in Zukunft so etwas zu verhindern. Ich persönlich sehe keinen ursächlichen Zusammenhang. Aber wenn nur eine geringe Chance besteht, durch eine Gesetzesänderung in Zukunft so etwas zu verhindern, dann sollte man dies tun. Im Übrigen plädiere ich dafür, das im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens jetzt breit zu diskutieren, die Regelungen sind vorgeplant, das ist Ihnen bekannt. Es gibt aber noch viele weitere Punkte im Thüringer Schulgesetz, die diskussionswürdig sind. Wir werden in einem nachfolgenden Tagesordnungspunkt - ich hoffe es zumindest - einmütig eine Enquetekommission einsetzen und ich erwarte von dieser Kommission auch, dass noch viele wertvolle Sacharbeit zur Regelung weiterer Fragen geleistet wird. Herr Döring, es macht sich einfach nicht erforderlich, Ihrem Antrag zuzustimmen, weil die Landesregierung bereits vorgearbeitet hat und somit dieser Antrag ins Leere geht, wie es Ihnen leider häufiger passiert. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wer zugehört hat, hat es vernommen, der Bildungsausschuss hat mit Mehrheit empfohlen, die an ihn überwiesenen Anträge von SPD und PDS abzulehnen. Ich will nicht noch einmal über
den Sinn dieser Anträge reden, das ist bei Herrn Döring deutlich geworden und Herr Emde hat das ja auch in seiner Berichterstattung noch einmal genannt. Ich will noch einmal etwas dazu sagen, was uns bewogen hat, diesen Antrag zu stellen. Nicht Hektik, nicht Oberflächlichkeit, auch nicht möglicherweise Wahlkampf oder Ähnliches waren unsere Motive für den Zeitpunkt der Anträge. Unser Motiv war die Sorge um die nötige Rechtssicherheit für Schülerinnen und Schüler, für Eltern und für Pädagogen, und zwar nicht nur in den Gymnasien - Herr Wehner, wie man das Ihren Worten jetzt entnehmen kann -, sondern auch an den Regelschulen. Uns hat auch die Sorge umgetrieben um den Gesamtablauf des Schuljahres 2002 ohne zusätzliche Belastungen für Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler und ohne Unruhe. Genau Letzteres haben wir nämlich im Augenblick. Wenn Sie gegenwärtig einmal die Gelegenheit nutzen, um mit den Betroffenen ins Gespräch zu kommen, dann ist diese Unruhe spürbar und das wollten wir vermeiden. Wir hätten nämlich heute lieber über konkrete Vorschläge gesprochen, die ja nun mittlerweile vorliegen, als uns um das Procedere zu kümmern, was wir aufgrund des Verhaltens der Fraktion der CDU in der letzten Landtagssitzung ganz einfach tun müssen.
Es hätte im Nachgang der Regierungserklärung "Der 26. April und die Konsequenzen" einen gemeinsamen fraktionsübergreifenden Antrag geben können zu diesem Thema. Herr Döring hat es angesprochen, ich will es noch einmal vertiefen. Dafür gab es eindeutige Erklärungen von Seiten meiner Fraktion. Man muss es ganz deutlich sagen, das hat die CDU-Fraktion nicht gewollt.
Wenn die CDU gemeinsame Anträge, ich beziehe das gleich auch auf die Enquete mit, gewollt hätte, dann hätte sie das Bemühen meiner Fraktion im Ältestenrat um gemeinsame Anträge unterstützt. Aber das eben, Herr Althaus, nein, war nicht der Fall.
Erinnern Sie sich an unser Gespräch draußen im Foyer? Es ist nicht gut, wenn Sie sich immer auf Gedächtnisverlust oder Nichtwissen zurückziehen.
Das ist eine Zelebrierung, die Sie versuchen - nein, nein, Herr Althaus, das geht nicht auf, was Sie versuchen.
Beide Anträge wurden aber dann - daran will ich erinnern, das habe ich vorhin mit der Prozedur gemeint - von der CDU an den Ausschuss für Bildung und Medien überwiesen. Das Ergebnis der Überweisung ist eben öffentlich bekannt geworden. Die Abstimmung im Plenum, da braucht man kein Prophet zu sein, wird nicht anders verlaufen.
Meine Damen und Herren, mit Datum vom 26.07. gibt es aus dem Kultusministerium nun ein Papier mit Grundsätzen und Eckpunkten zur Fortentwicklung der Schulabschlüsse an Regelschulen und Gymnasien im Freistaat Thüringen. Die Anträge der Opposition zu den Schulabschlüssen, das ist festzustellen, hatten dieselbe Intention, wie sie im Papier des Kultusministers erkennbar sind. Warum also die Ablehnung unserer Anträge? Eine Schlussfolgerung könnte sein, die Oppositionsanträge werden abgelehnt - Herr Döring hat ja Ähnliches gesagt -, weil die CDU alles daran setzt, in der Vorhand zu bleiben oder mit der absoluten Mehrheit immer in die Vorhand kommt. Das aber führt mich mindestens zu zwei Fragen.
Die Erste: Warum verweigert sich die CDU über die vielen Jahre hinweg einer Lösung der Abschlussproblematik, ehe eine Regelung überhaupt in Betracht kommt? Die Unruhe ich habe es vorhin schon einmal angesprochen -, die es gegenwärtig an den Schulen gibt und die für das pädagogische und soziale Klima an den Schulen nicht gut ist, ist ein Ergebnis dieser Verweigerungspolitik und die haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, zu verantworten.
Eine zweite Frage: Gilt die beschriebene Strategie der Ablehnung wieder für alles, was aus der Opposition kommt und brauchen wir bei einer solchen Art der Parlamentsaushebelung dann das Parlament überhaupt noch?
Ich wiederhole es gern für Sie. Das, meine Damen und Herren von der CDU, hätte oder hat mit Demokratie nichts zu tun,
ist nicht Durchsetzung von Bürger-, sondern von Ideologieinteressen. Genau das sollten Sie aber aus der Bildung heraushalten.
Sehr geehrte Frau Dr. Stangner, sind Sie der Auffassung, dass ich nur demokratisch bin, wenn ich Ihrer Meinung bin? Vielleicht liegt es auch daran, dass ich einfach nicht Ihrer Meinung bin, dass ich dem nicht zustimme, was Sie wollen?
Herr Wehner, Sie haben eine Auffassung von Demokratie in Ihrer Anfrage erkennen lassen, die ich nicht teile.
Meine Damen und Herren, wir werden uns verbesserten Chancen für Thüringer Schülerinnen und Schülern nicht in den Weg stellen. Verweigerungspolitik aus parteipolitischem Kalkül heraus wird es mit uns nicht geben. Die vom Kultusministerium vorgelegten Eckpunkteregelungen sind für uns in wesentlichen Teilen akzeptabel. Ich sage das nicht erst heute öffentlich, ich habe das bereits im Ausschuss so gesagt, ich habe das auch in einer Veranstaltung so geäußert, an der die anderen bildungspolitischen Sprecher teilgenommen haben. Die Vorschläge sind für uns akzeptabel, weil sie unseren langjährigen Forderungen entsprechen. Sie entsprechen Prinzipien, an denen wir Abschlussregelungen spiegeln. Aber, und das ist deutlich zu sagen, auch wir sind der Auffassung, dass Details, Ausgestaltungsfragen der Eckpunkte, Rahmenbedingungen noch der eingehenden Prüfung und Diskussion bedürfen. Das betrifft z.B., da bin ich der gleichen Auffassung wie Herr Döring, die Wertigkeit der Jahresleistungen, das Verhältnis vom Mündlichen und Schriftlichen in den Prüfungen und in den besonderen Leistungsfeststellungen, aber das betrifft auch die Lehrerbelastung. Auch sie ist sachlich und ernsthaft zu diskutieren, auch wenn sie sich, so sieht es im Augenblick aus, vielleicht nur auf die Über
gangsregelung beschränkt, aber ich bin schon daran interessiert, die entsprechend ausgestalteten Regelungen zu sehen und das dann auch noch einmal zu prüfen.
Ich sage es noch einmal an die Adresse der CDU gerichtet, auch wenn Sie das verärgert, das ist auch meine Absicht: Possenhafte Inszenierungen, wie wir sie im Zusammenhang mit den Abschlüssen und auch mit der Enquetekommission erleben mussten, dienen weder der Klärung von Problemen noch der Stärkung und Weiterentwicklung der Demokratie in diesem Land. Danke.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir können damit zu den Abstimmungen kommen. Zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2430. Wir stimmen direkt über den Antrag ab, da die Beschlussempfehlung des Ausschusses Ablehnung empfiehlt. Wer dem Antrag der SPD-Fraktion seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Einige Enthaltungen. Dann mit Mehrheit bei einer Anzahl von Gegenstimmen abgelehnt.