Protocol of the Session on June 13, 2002

Anschließend noch ein Punkt der öffentlichen Anhörung, der thematisiert wurde, aber nur mittelbar mit dem Gesetz im Zusammenhang steht. Obwohl offiziell Rudolstadt als erfüllende Gemeinde für Kirchhasel tätig war, hatte Kirchhasel die ganzen Jahre noch eine eigene Kernverwaltung von mindestens sechs Angestellten. Rein zufällig erfuhren wir dies vom Vertreter der Gemeinde Kirchhasel auf Nachfrage meiner Fraktionskollegin. Gegenwärtig ist hier offenbar eine Verwaltungsstruktur vorhanden, die es eigentlich in Thüringen gar nicht geben dürfte. Das Rechtsinstitut erfüllende Gemeinde wurde aber doch gerade deshalb geschaffen, weil sich erfüllende Gemeinden offensichtlich nicht in der Lage sahen, dies selbständig leisten zu können. Nun mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass Kirchhasel bisher noch eine eigene Verwaltung hatte. Der Innenminister als oberste Kommunalaufsicht muss sich fragen lassen, wieso so etwas möglich ist. Tolle Privilegien, sage ich, oder etwa ein heimliches Pilotprojekt der Regierung?

(Beifall bei der PDS)

Für mich ist das alles schon bedenklich, wenn man weiß, dass anderenorts nahezu jede Personalentscheidung rechtsaufsichtlich beanstandet wird, während es im vorliegenden Fall offensichtlich möglich ist, dass eine Gemeinde eine ganze Verwaltung vorhält, obwohl es das eigentlich beim Rechtsinstitut erfüllende Gemeinde gar nicht geben darf. Unsere Fraktion wird prüfen lassen, wie sich die Situation in anderen Fällen der erfüllenden Gemeinden im Freistaat darstellt. Zeigt uns doch gerade dieser Fall, dass Gesetzesanspruch und kommunale Praxis manchmal weit auseinander liegen. Ich wünsche mir, dass auch hier einiges in Bewegung kommt.

(Beifall bei der PDS)

Als Nächster hat Abgeordneter Fiedler, CDU-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, erstens möchte ich feststellen, dass ich froh bin, dass das Haus zumindest in großer Mehrheit dem freiwilligen Zusammenschluss der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel zustimmen will.

(Beifall bei der CDU)

Darüber freue ich mich erst einmal. Wenn ich aber den Rest noch höre, was der eine oder andere nun alles noch zusammengemixt und mit hineingelegt hat, bleibe ich am Anfang trotzdem bei Uhlstädt-Kirchhasel. Ich denke, dass hier ein freiwilliger Zusammenschluss stattfindet, und das haben wir immer gewollt, meine Damen und Herren. Ich glaube, auch die Damen und Herren - von mir aus gesehen - rechts und links haben das so gewollt, dass die freiwilligen Dinge dort passieren. Jetzt haben sie sich freiwillig gefunden, zwar gibt es noch ein paar Dinge mit diesen erfüllenden Gemeinden, die nun nicht das Nonplusultra sind. Es ist auch nicht ganz das Goldene, dass auch Rudolstadt gesagt hat, man könne nicht ganz damit leben und dass es noch Probleme mit mitten durch das Gewerbegebiet verlaufenden Grenzen gibt, aber den freiwilligen Zusammenschluss von ca. 6.000 muss man akzeptieren. Darum haben wir sehr dafür geworben, auch im Innenausschuss. Ich bin dankbar, dass die Kolleginnen und Kollegen darauf eingegangen sind, dass wir gesagt haben, bei all diesen kleinen Dingen, die vielleicht noch hätten besser sein können, entscheidend ist die Freiwilligkeit und die haben wir zu akzeptieren und zu unterstützen. Ich denke, das ist das Gute und Positive daran.

Dass die Frau Landrätin zwei verschiedene Stellungnahmen abgegeben hat, das haben wir zur Kenntnis zu nehmen. Ich saß gestern im Landkreistag bei ihr am Tisch, sie konnte nichts dafür, dass sie hier nicht zur Anhörung erschienen ist, ich habe es ihr abgenommen, dass sie das Parlament nicht düpiert hat, sondern sie hatte Probleme im eigenen Beritt. Ich denke, das muss man dann auch zur Kenntnis nehmen. Ich bitte darum, dass dem Gesetzentwurf so zugestimmt wird, wie er hier vorgelegt wird. Nun noch zwei, drei Dinge, weil verschiedene Seiten das hier angesagt haben.

Die damalige Gemeindereform und teilweise Kreisgebietsreform - man muss sich einmal zurückerinnern, wann das war - ist sehr viel noch unter Freiwilligkeit der Betroffenen vor Ort passiert.

(Beifall Abg. Kölbel, CDU)

Meine Damen und Herren, der eine oder andere weiß überhaupt nicht, von was er redet, da sollte er sich mal kundig machen und die Protokolle von damals nachlesen. Ich denke, wir wissen, dass die drei Instrumentarien nach wie vor gleichberechtigt nebeneinander stehen. Es ist einfach so, dass Einheitsgemeinde, erfüllende Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft gleichberechtigt nebeneinander stehen und dabei bleiben wir, davon weichen wir auch nicht ab. Wir sagen aber immer, da, wo sich bessere Strukturen freiwillig zusammenfinden, sollte man das machen und auch unterstützen. Wir werden alle darin unterstützen, die sich hier in dieser Richtung weiter bewegen, aber, ich denke, man darf nicht alles zusammenmixen und in einen Topf werfen und da macht man irgendwas daraus. Jetzt stimmen wir erst einmal - ich bitte darum - dem Gesetzentwurf zu, damit die, die sich freiwillig gefunden haben, auch endlich vernünftig neu wählen können.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Landesregierung Herr Staatssekretär Scherer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir kommen mit dem zur zweiten Lesung anstehenden Gesetzentwurf den Wünschen und Beschlüssen von elf beteiligten Gemeinden nach Neubildung einer leistungsfähigen Gemeinde mit dem Namen "UhlstädtKirchhasel" nach. Die neue Gemeinde soll zudem als erfüllende Gemeinde die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft für zwei weitere Gemeinden, Großkochberg und Heilingen, wahrnehmen. Als Folge dieser Neubildung wird die Verwaltungsgemeinschaft Uhlstädt aufgelöst. Die neue Gemeinde mit 5.819 Einwohnern wird nach den Städten Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg und Königsee die fünftgrößte Gemeinde im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sein und durch diese Bestandsänderung können Verwaltungstätigkeit und kommunale Aufgabenerfüllung für etwa diese 5.819 Einwohner deutlich effektiver gestaltet werden. Die Bildung der neuen Gemeinde führt unter anderem auch deshalb zu einer Verbesserung der Leistungskraft, weil eine Bündelung der vorhandenen Ressourcen der bisher elf selbständigen Gemeinden stattfinden kann. Teure und aufwändige Parallelentwicklungen, für die die Gefahr bei vielen kleinen benachbarten Gemeinden oft besteht, können vermieden und gemeinsame Ressourcen wirtschaftlicher und damit auch wirksamer verwendet werden. Auch ist eine einheitliche und abgestimmte Planung über ein wesentlich größeres Gebiet möglich, was letztlich allen zugute kommt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann von hier insbesondere die mitgliedsstarken Verwaltungsgemeinschaften nur ermuntern, über die eigene Situation gerade unter den hier vorgetragenen Argumenten nachzudenken.

(Beifall Abg. Schemmel, SPD)

Das Innenministerium wird diese Prozesse, wie das Beispiel Uhlstädt-Kirchhasel zeigt, konstruktiv begleiten. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit kann ich die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung, und zwar direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung des Innenausschusses die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Ich frage also, wer stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, das ist eine sehr große Mehrheit. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme, ist das richtig? Enthaltungen? 1 Enthaltung. Dann mit übergroßer Mehrheit bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung angenommen.

Wir kommen noch zur Schlussabstimmung und ich bitte das auch durch entsprechendes Aufstehen von den Plätzen zu dokumentieren. Danke. Gegenstimmen? Da müsste ein Einzelner aufstehen, jawohl. Und die Enthaltung? Auch eine Dame. Gut, also damit entsprechend verabschiedet und ich darf den Tagesordnungspunkt schließen.

Wir kommen jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Thüringer Gesetz zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2276 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien - Drucksache 3/2478 ZWEITE BERATUNG

Berichterstatter ist der Abgeordnete Wehner. Ich bitte die Berichterstattung vorzunehmen. Wir befinden uns insgesamt in der zweiten Beratung. Herr Wehner, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 25. April 2002 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Medien überwiesen worden. Der Ausschuss hat diesen Gesetzentwurf in seiner 29. Sitzung am 30. Mai 2002 beraten. Im Zuge der Beratung wurde er einstimmig angenommen und das ist die Beschlussempfehlung, die der Ausschuss heute diesem hohen Hause gibt. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Damit kommen wir zur Aussprache und als Erster hat das Wort der Abgeordnete Pidde, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet Neuregelungen einerseits für den Rundfunk und andererseits für die Mediendienste. Unseres Erachtens handelt es sich um beachtenswerte medienrechtliche Verbesserungen nicht zuletzt im gesamteuropäischen Kontext. Deshalb wird die SPD-Fraktion heute diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf einige Punkte noch einmal in aller Kürze eingehen, zunächst zum Mediendienstestaatsvertrag. Er regelt den elektronischen Geschäftsverkehr. Durch die vorgeschlagenen Regelungen werden einzelstaatliche Festlegungen einander angeglichen und dadurch wird erreicht, dass der freie Verkehr derartiger Dienste zwischen den EU-Mitgliedstaaten sichergestellt wird. Weitere Verbesserungen im Gesetzentwurf sind die Einführung des Herkunftslandprinzips für die Diensteanbieter, die präzisere, verbraucherfreundliche Datenschutzregelung und ein abgestuftes Haftungssystem für eigene, durchgeleitete oder gespeicherte Informationen.

Meine Damen und Herren, von den rundfunkrechtlichen Änderungen möchte ich insbesondere auf die Verbesserung der Information der Landtage über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hinweisen. Hier wird es künftig mehr Transparenz geben. Wir erhalten zusätzliche Informationen zum Beispiel über die Tochtergesellschaften der Rundfunkanstalten. Im Ausschuss haben wir darüber diskutiert, ob diese ausreichend sein werden, da müssen wir die Entwicklung abwarten. Wichtig ist die Frage aber allemal, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunkbereich wird auch in Zukunft eine zentrale Rolle spielen, weil die privaten Anbieter einerseits die Grundversorgung nicht absichern und andererseits auch die Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt nicht garantieren. In diese Bemerkung schließe ich ausdrücklich auch den Online-Bereich mit ein.

Meine Damen und Herren, der Bereich der rundfunkrechtlichen Änderungen beinhaltet auch den Jugendschutz. Ich möchte ausdrücklich begrüßen, dass diese Regelung über die technische Vorsperrung zum Jugendschutz um drei Jahre verlängert wird. Im digitalen Fernsehen werden also jugendgefährdende Sendungen nur mit technischer Vorsperrung und nur zu bestimmten Zeiten weiterhin zu sehen sein, und das ist eine gute Entscheidung. Aber ich muss auch sagen, vom Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der ja erarbeitet worden ist und sich gegenwärtig in der BundLänder-Koordinierung befindet, erwarte ich noch weiter gehende Regelungen, insbesondere in Bezug auf das Medium Internet.

Meine Damen und Herren, der Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der uns vorliegt, bringt wichtige Verbesserungen, wichtige Schritte in die richtige Richtung, aber ich muss auch sagen, wir brauchen die grundsätzliche Diskussion der Medienordnung. Wenn wir den geplatzten Kabelnetzverkauf an Liberty Media sehen, wenn wir die Finanzkrise bei der Kirch-Media-AG sehen, dann sehen wir die Schwächen der bestehenden Medienordnung mit ihrem sektoralen Regulierungsansatz und mit den zersplitterten Aufsichtsstrukturen. Wer macht denn die Medienpolitik? Wir sitzen wie das Kaninchen vor der Schlange, wenn die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation oder wenn das Bundeskartellamt entsprechende Beschlüsse fasst. Um den neuen Herausforderungen gewachsen zu sein, um die verfassungsrechtlich garantierte Medienkompetenz der Länder zu sichern, brauchen wir eine Reform der Medienordnung. Deshalb begrüße ich die von der Bundesregierung eingeleiteten Bund-Länder-Gespräche, die das Ziel haben, den Ordnungsrahmen für alle elektronischen Medien grundlegend zu reformieren. Wir brauchen effizientere Aufsichtsstrukturen, wir brauchen eine wesentlich verbesserte Koordinierung zwischen den Ländern und dem Bund. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, einen Medien- und Kommunikationsrat zu bilden. Ich sehe darin ein geeignetes Koordinierungsinstrument, wenn die bestehenden Institutionen dort integriert werden und wenn die politischen Entscheidungen aufeinander abgestimmt werden. So lassen sich einheitliche Verfahren für die Zukunft festlegen.

Ich möchte auch hinweisen auf die wirtschaftlichen Perspektiven. Wir brauchen für die Entwicklung von E-Commerce verlässliche Rahmenbedingungen. Wir brauchen für die Verbraucher und Mediennutzer mehr Rechtssicherheit. Deshalb haben wir für die kommenden Monate reichlich Diskussions- und Handlungsbedarf. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Seela, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, ich kann es kurz machen, da ja in Punkt 4 bis 6 kann ich fast schon sagen - eine seltene Einmütigkeit in diesem hohen Haus herrscht. Das vermute ich zumindest, was die künftige Abstimmung hier betrifft für die folgenden Punkte. Zwei, drei Punkte hätte ich doch noch mit auf den Weg gebracht, auch als Reaktion auf Herrn Pidde. In den letzten Aspekten würde ich Ihnen auch zustimmen, aber die werden jetzt nicht in dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag behandelt. Das, was zu behandeln war, das wurde behandelt und da sehe ich eigentlich als Kernpunkt den § 5 a vom Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der ergänzt bzw. erweitert werden soll, was das Informationsrecht bzw. die Informationspflichten

der Landesparlamente betrifft. Hier hätte ich mich an dieser Stelle gern noch einmal bei der Präsidentin bedankt, die im vergangenen Jahr die Verhandlungen mit den Landtagspräsidenten der anderen Landesparlamente geführt hat, mit Erfolg, wie man sieht. Das ist sehr wichtig. Warum ist es sehr wichtig? Weil wir uns ja spätestens zu 2004, ich denke, sogar schon 2003, wieder Gedanken über eine eventuelle Gebührenerhöhung machen müssen, zumindest werden das die Öffentlich-Rechtlichen, vermute ich, hier anmelden. Dann werden wir im Zusammenhang, also zeitnah mit dem KEF-Bericht, das ist der Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, den Bericht des MDR, des Mitteldeutschen Rundfunks, bekommen. Wichtig ist, dass wir dann Einsicht in das Finanzgebaren der Tochtergesellschaften, Beteiligungsgesellschaften haben. Das war uns bisher verwehrt gewesen. Ich denke, im nächsten Jahr sollten wir auch von dieser Informationspflicht Gebrauch machen, nicht nur für einen schriftlichen Bericht. Wir sollten durchaus einmal, das kann ich nur anregen für den Ausschuss, im nächsten Jahr eine Vertretung der MDRIntendanten in den Ausschuss einladen und uns berichten lassen. Es dürfte sicherlich möglich werden. Wir könnten aber auch einmal die Intendanz des MDR auf die Probe stellen, wie ernst es ihnen denn ist. Dass es ihnen ernst ist, haben sie eigentlich auch schon unter Beweis gestellt. Anfang des Jahres haben sie freiwillig auch über ihre Finanzsituation berichtet. Das ist gut so. Wie gesagt, es wird sehr wichtig werden, gerade im Jahr 2004 mit der nächsten Gebührendiskussion und dann müssen wir sehen, wie der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wirklich aussieht. In den vergangenen Jahren, die schon länger hier im Landtag sitzen, wissen das, haben wir in der Regel immer zähneknirschend zugestimmt, wenn eine Gebührenerhöhung anstand. Jetzt können wir, denke ich, mitreden. Wir bekommen jetzt die Informationen und sollten davon Gebrauch machen. Das ist das Positive, was ich hier sehe. Über die anderen Dinge, die Sie angesprochen haben, können wir gern noch einmal im Ausschuss reden, das wird sicherlich auch noch einmal ein Thema sein. Wir hätten auch bei der letzten Plenarsitzung die Gelegenheit gehabt, als wir generell über den Medienstandort Thüringen gesprochen haben. Das Thema wird wiederkommen, das ist ganz klar. Ich kann namens meiner Fraktion hier nur an Sie appellieren zuzustimmen, aber, wie gesagt, da sehe ich eigentlich keine Streitigkeiten. Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert, da gab es Einstimmigkeit und das letzte Mal im Plenum gab es eigentlich auch keine großen Unterschiede. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba, PDSFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte es ganz kurz machen. Der Staatsvertrag liegt vor, wir hatten aber beim letzten Mal schon angemerkt, dass die Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung der Rundfunkkonzentration wenig Berücksichtigung gefunden haben. Das möchte ich hier auch noch einmal anmerken. Wir hatten auch darauf aufmerksam gemacht, dass es in Bezug auf die Digitalisierung und die Möglichkeit der Nutzung dann auch des digitalen Rundfunks aus unserer Sicht noch viele offene Fragen gibt. Ich glaube, diese offenen Fragen bleiben weiter bestehen, sind auch nicht geklärt worden. Da Herr Seela heute noch einmal auf das Problem der zukünftigen Gebührensenkung oder -erhöhung - ich nehme einmal eine Gebührensenkung mit hinein - eingegangen ist, möchte ich auf ein Problem aufmerksam machen. Die Rundfunkstaatsverträge sind immer wieder ein Herunterdeklinieren von EU-Richtlinien auf Länderrecht. Ich denke aber, es sollten nicht einsame Entscheidungen auf Ministerpräsidentenkonferenzen sein, sondern sie bedürfen auch in ihrer Ausgestaltung einer breiten Diskussion. Ich mache es am Beispiel der Fußballweltmeisterschaft fest, wo ja die hochmodernen digitalen Zuschauer im Finsteren sitzen. Die Ursache, die politische Ursache ist ein Rundfunkstaatsvertrag, wo in der Must-Carry-Regelung geregelt ist, dass nur Ereignisse von nationaler oder gesellschaftlicher Bedeutung übertragen werden mussten. Zusätzlich sind die Rechte für die digitale Übertragung nicht gekauft worden. Da geht es um Gebührengelder und wo der öffentlich-rechtliche Rundfunk dann nicht mehr auf allen Ebenen empfangbar ist. Ich will es Ihnen hier noch sagen: Wenn Sie Fußball sehen möchten und Sie haben einen digitalen Fernseher, brauchen Sie eine Zimmerantenne. Aber, ich denke, das ist hier nicht das eigentliche Problem, sondern das Problem liegt für mich auf der Ebene, dass solche Entscheidungen, die die wirtschaftliche Ausrichtung von Rundfunk weit reichend betreffen als auch die Interessenwahrung aller Nutzer von Rundfunk wahren möchten, meiner Meinung nach mehr auch in den parlamentarischen Gang hineingeholt werden sollten, über Anhörungen und auch über die Anhörung von Experten. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Weitere Redemeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2276 in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien die Annahme dieses Gesetzentwurfs empfiehlt. Ich frage also, wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist eine große Mehrheit. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung mit übergroßer Mehrheit angenommen.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Ich bitte, das Abstimmverhalten auch noch einmal durch Aufstehen von den Plätzen zu dokumentieren. Danke schön. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Es gibt 1 Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf mit übergroßer Mehrheit angenommen und ich kann diesen Punkt schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Pressegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2335 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien - Drucksache 3/2479 ZWEITE BERATUNG

Es erstattet uns Bericht aus dem Ausschuss der Abgeordnete Döring und das Ganze findet in zweiter Beratung statt. Ich darf um die Berichterstattung bitten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 25. April 2002 ist der Gesetzentwurf in der Drucksache 3/2335, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Pressegesetzes, an den Ausschuss für Bildung und Medien überwiesen worden. Der Ausschuss für Bildung und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 29. Sitzung am 30. Mai 2002 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Vielen Dank, kurz und knapp. Wir kommen zur Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Seela, CDU-Fraktion. Wenn Sie möchten, es muss nicht sein.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wieder seltene Einmütigkeit; ich hatte es ja beim letzten Tagesordnungspunkt angekündigt, ich vermute auch hier Einmütigkeit.

Der Grund, warum das Pressegesetz geändert werden muss, ist nicht, weil es schlecht war in zehn Jahren. Es hat ja funktioniert. Der Hauptgrund ist die Herabrechnung des Bundesdatenschutzgesetzes auf Landesebene. Daneben gab es natürlich noch eine andere Klausel, nämlich die Verjährungsfristen zu ändern. Das ist ein lang gehegter Wunsch der Interessenvertretungen der Journalisten hier in Thüringen. Es ist ihnen sozusagen in Aussicht gestellt worden, dass man das bei einer anstehenden Regelung