Protocol of the Session on June 13, 2002

Meine Damen und Herren, Fakt ist, auch die SPD will mehr Sicherheit für die Bürger; und wer das will, muss auch den verantwortlichen Stellen die geeigneten Mittel an die Hand geben, aber nicht ohne Kontrolle dieser Maßnahmen durch das Parlament und die Gerichte. Ich erinnere, in der ersten Lesung habe ich einmal sinngemäß gesagt: Alle Maßnahmen stehen im Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Bevölkerung nach mehr Sicherheit, der Verpflichtung des Landes, eben auch Sicherheit zu gewährleisten und den durch das Grundgesetz und die Thüringer Verfassung garantierten Grundrechten. Wir haben in unserer Fraktion alle die von Ihnen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen an diesen Grundsätzen gemessen. Einiges können wir mittragen, aber es gibt auch viel Bedenkliches aus unserer Sicht. Deshalb lassen Sie mich bitte einige Anmerkungen zu Teilen des Entwurfs machen, eben Teile, die von uns als bedenklich eingestuft werden und von uns eben nicht, wie von der Landesregierung vorgeschlagen, mitgetragen werden können. Zum Ersten das Problem des erweiterten Platzverweises: Die Landesregierung plant mit dem neu zu schaffenden § 18 Abs. 2 PAG bzw. dem § 17 Abs. 2 OBG ein bis zu dreimonatiges Aufenthaltsverbot für bestimmte örtliche Bereiche als neue Standardmaßnahme neben dem bereits geregelten Platzverweis einzuführen. Hier ist eben der in der vormals erwähnten Expertenanhörung des Innenausschusses des Thüringer Landtags vom 28.02. geäußerte Vorbehalt zu berücksichtigen, dass ein Aufenthaltsverbot besser allein den Ordnungsbehörden und nicht auch den Polizeibehörden als Standardmaßnahme an die Hand gegeben werden sollte. Dies sagte damals der Sachverständige Dr. Honnacker aus. Für die schnelle und unmittelbare Gefahrenabwehr durch die Polizei genügt eben nach unserer Meinung das ihr bereits zur Verfügung stehende Instrumentarium des Platzverweises und der Ingewahrsamnahme. Das längerfristige Aufenthaltsverbot sollte daher nur von den Ordnungsbehörden und von diesen nur in schriftlicher Form ausgesprochen werden. Ich erinnere auch an den Satz vorher, in § 18 des PAG heißt es ja, die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten dieses Ortes verbieten. Meine Damen und Herren, aus Gründen der Rechtssicherheit und der Verwaltungspraktikabilität schlagen wir vor, den

Ordnungsbehörden natürlich keine tatbestandlich unbegrenzte Ermächtigungsnorm in die Hand zu geben. Wir haben diese Regelung an den Begriff "erhebliche Gefahr" gekoppelt. Erhebliche Gefahr ist in § 54 des OBG als Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut wie Leben, Freiheit und Gesundheit etc. definiert, das heißt, meine Damen und Herren, gekoppelt an bedeutsame Rechtsgüter.

Ein zweites Problem ist die Telekommunikationsüberwachung zu präventiven Zwecken. Diese Regelung sieht die Neuaufnahme von Ermittlungen durch Telekommunikationsüberwachung in den Maßnahmenkatalog der Landespolizei in einen neuen § 34 a des PAG vor. Eine derartige Ermächtigungsnorm für die Landespolizei wäre bundesweit einmalig und selbst Bayern hat darauf verzichtet. Im Terrorismusbekämpfungsgesetz des Bundes wurde die Kommunikationsüberwachung durch von den Telekommunikationsbetreibern einzuholende Auskünfte vom Bundesgesetzgeber für das Bundesamt für Verfassungsschutz unter strenger Anwendung der Kontrollmechanismen und der Anordnungsvoraussetzung des G 10-Gesetzes in § 8 Abs. 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes neu geregelt und in den Absätzen 9 und 10 näher ausgestaltet. Der Bundesgesetzgeber hat ausdrücklich nur eine Ermächtigungsnorm für entsprechende Regelungen bei den Landesämtern für Verfassungsschutz geschaffen und hierbei u.a. eine Anordnungsüberprüfung durch eine jeweilige landesparlamentarische Kommission und eine Berichterstattungspflicht auch gegenüber der G 10-Kommission des Bundestages zwingend vorgeschrieben. Von einer Polizeiaufgabe war und ist nicht die Rede.

Meine Damen, meine Herren, man will hier schon im Vorfeld von Straftaten Telefonate und Handys abhören, also bevor ein Täter aktiv ist. Und bislang gilt, nur der Bund hat die Kompetenz, die Überwachung der Telekommunikation zu regeln, und das rührt noch aus den Erfahrungen der Zeiten der Naziherrschaft, das heißt aus den Erfahrungen mit der Gestapo, wonach die Unterschiede zwischen geheimdienstlicher Telekommunikationsüberwachung und dem polizeilichen Einsatz zur Strafverfolgung nicht verwischt werden dürfen.

Den Hinweis von Kollegen Dittes kann ich hier bestärken. Experten schätzen, dass die Wahrscheinlichkeit, in Deutschland abgehört zu werden, bereits heute 14 Mal höher sein soll als in den USA. Dass Sie, werte Kollegen der CDU, diese vom Bundesgesetzgeber für den Verfassungsschutz vorgesehenen Kompetenzen durch Änderungsantrag in das von uns zu beratende Gesetz aufgenommen haben möchten, macht die diesbezügliche Kompetenzerweiterung für die Polizei auch nicht unbedenklicher. In der Anhörung, erinnere ich mich, sagte der Sachverständige Werthebach: "Da der Bund seiner bestehenden Handlungspflicht zur Schaffung polizeipräventiver Abhörrechte nicht nachkomme, könne die Thüringer Initiative den Bundesgesetzgeber in Zugzwang bringen."

Ein Gedanke zur Rasterfahndung: "Die Rasterfahndung ist ein taugliches Instrument, wenn sie vernünftig angewendet wird.", so Gerd Mackenroth, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes. Die Rasterfahndung wird durch gesetzliche Regelungen im präventiven wie im repräsentiven Bereich ermöglicht. Und in beiden Fällen wird von der Polizei nach allgemeinen Kriterien ein Datensatz zusammengestellt, der die gesuchte Person so präzise wie möglich beschreibt. Es sind nicht nur etwa kriminelle Kreise betroffen, sondern es kann eben auch dabei der Nachbar, der Kollege oder etwa ein Familienangehöriger betroffen werden, weil er z.B. einer Religionsgemeinschaft angehört oder auch an einer bestimmten Universität studiert. Die Rasterfahndung ist insoweit in Einzelfällen ein notwendiges Ermittlungsmittel. Dass z.B. im Rahmen der Terrorismusbekämpfung beim Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr die grundsätzliche Möglichkeit der Rasterfahndung bestehen muss, wird wohl nach den Ereignissen des 11. September vergangenen Jahres niemand, aber auch niemand ernstlich bestreiten wollen. Die Rasterfahndung, meine Damen und Herren, ist sicherlich kein Allheilmittel, sie muss jedoch grundsätzlich als ein sorgfältig und besonnen anzuwendendes Instrumentarium zur Verfügung stehen. Aus diesem Grunde erlaubt § 44 Abs. 1 des Polizeiaufgabengesetzes in der bisher gültigen Fassung die Rasterfahndung zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib und Leben oder Freiheit einer Person. Eine Formulierung, meine Damen und Herren, die man auch in Polizeigesetzen von anderen Ländern immer wieder findet.

Die bestehende gesetzliche Regelung beinhaltet einen Anwendungskatalog, der einen notwendigen Spielraum eröffnet, aber auch hinreichend klarstellt, dass nicht jegliche Straftat eine Rasterfahndung zu rechtfertigen vermag. Sinn des genannten Katalogs ist es, einen sachgerechten Ausgleich zwischen dem polizeilichen Informationsinteresse auf der einen und dem berechtigten Datenschutzinteresse der Bürger auf der anderen Seite zu schaffen, kurz gesagt: eine praktikable und gesetzliche Lösung mit einem hohen Maß an Anwendungs- und Rechtssicherheit.

Der Gesetzentwurf fasst aber den Anwendungsbereich der Rasterfahndung demgegenüber erheblich weiter. Die Rasterfahndung soll nach dem Entwurf bereits schon möglich sein, wenn dies zur Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist. Eine Straftat, meine Damen und Herren, von erheblicher Bedeutung kann jedoch ein Raubmord ebenso sein wie ein Betrug, die Vergewaltigung ebenso wie eine Gefährdung des Straßenverkehrs mit bedeutendem Sach- und Personenschaden. Und an die Stelle eines konkret formulierten Anwendungskatalogs soll dann eine Generalklausel treten, deren Allgemeinheit und Auslegungsfähigkeit kaum zu überbieten ist, dies wohlgemerkt in einem Entscheidungsraum, der in Thüringen keinem Richtervorbehalt unterliegt.

Wir schlagen deshalb an dieser Stelle vor, den Aufgabenkatalog des jetzt geltenden Gesetzes beizubehalten, und dies ist ja nebenbei auch eine Forderung der Gewerkschaft der Polizei Thüringens.

An einer Stelle wollen jedoch auch wir das Gesetz verändert haben, wenn es um den Begriff der gegenwärtigen Gefahr geht. Gegenwärtig ist eine Gefahr, wenn das schädigende Ereignis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorsteht oder bereits begonnen hat. Um an diesem Punkt Rechtsklarheit und Anwendungssicherheit zu schaffen, wollen wir das Wort "gegenwärtig" streichen.

Ein Wort zur Kostenregelung, ein sehr viel und heiß diskutierter Punkt: Diese Bestimmung enthält auf den ersten Blick eine einleuchtende Regelung, dass zur Bekämpfung von Extremismus die Teilnehmer an einer verbotenen Demonstration für die dabei aufgewendeten Polizeikosten herangezogen werden sollen. In diesem Sinne wird auch in dem Vorspann des Gesetzes ausgeführt, ich zitiere: "Auf Kosten der Allgemeinheit werden von den Szenemitgliedern bestandskräftig verbotene Demonstrationen durchgeführt, durch die erhebliche Mehraufwendungen im Polizeihaushalt bereitzustellen sind, ohne dass Verantwortliche kostenpflichtig gemacht werden können."

Meine Damen und Herren, leider ist die Lage aber nicht so einfach wie man das in diesem Entwurf darstellt. Zumindest handwerklich schlecht ist der Entwurf in dieser Richtung erarbeitet, wenn in der Einleitung von bestandskräftig verbotenen Demonstrationen, später in der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung lediglich von vollziehbar verbotenen Versammlungen die Rede ist. Hier, vermute ich, sollte uns Parlamentariern etwas untergeschoben werden. Es geht uns hierbei um den Begriff "rechtmäßig vollziehbare verbotene Versammlung".

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Rechtskräftig.)

Der Regierungsentwurf versucht diesen Bedenken durch die Regelung in Satz 2 Rechnung zu tragen und dort heißt es, dass die Kostenerstattungspflicht nicht eintritt, "wenn die aufhebende Wirkung eines gegen das Verbot gerichteten Rechtsmittels wiederhergestellt wird oder ein Gericht der Hauptsache die Rechtswidrigkeit des Verbotes feststellt". Diese Einschränkung ist insoweit lückenhaft, als dass das im Versammlungsrecht sehr bedeutende Zeitelement von der Regierung nicht ausreichend berücksichtigt wird. Ein vorläufiger Verwaltungsschutz wird z.B. in den Fällen nicht zu erreichen sein, wenn die Verbotsverfügung in zeitlich engem Zusammenhang mit der bevorstehenden Versammlung erlassen wird. Ich erinnere nur einmal an einen Vorgang in Erfurt im vergangenen Jahr, in dem z.B. die Stadt Erfurt am Freitag vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht mit ihrer Verbotsverfügung unterlegen war, am Samstagvormittag - wohl in der Hoffnung, dass das Gericht nicht besetzt sein würde - eine

erneute, sofort vollziehbare Verbotsverfügung erlassen hat. Auch in praktischer Hinsicht bestehen Zweifel, ob die Bestimmungen überhaupt ihr erstrebtes Ziel erreichen können. Während es noch relativ leicht bestimmbar sein dürfte, wer zu einer vorläufig verbotenen Versammlung aufgerufen oder diese organisiert hat, dürfte es schon schwieriger sein, eine Beteiligung festzustellen. Hier dürfte auch das Risiko bestehen, dass auch unbeteiligte Passanten einbezogen und damit dem Kostenrisiko unterworfen werden könnten. Also bei dem Veranstalter der Versammlung dürfte es unproblematisch sein, nachzuweisen, dass er Kenntnis von dem Verbot hatte. Dies ist jedoch bei bloßen Beteiligten durchaus schwieriger. Und aus diesem Grunde schlagen wir vor, die Kostenerstattungspflicht, die wir auch nicht ablehnen, aber an die Voraussetzung knüpfen einer rechtmäßig vollziehbar verbotenen Versammlung zu koppeln. Das, meine Damen und Herren, ist klar und eindeutig und man spart sich all die genannten rechtlichen Schwierigkeiten, die ich eben auch angeführt habe.

(Beifall bei der SPD)

Zur Veränderung des Ordnungsbehördengesetzes: Durch diese Bestimmung wird § 8 des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes aufgehoben und der jetzige Gesetzestext lautet: "Soweit den Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreisen in Vollzug der Aufgaben, die ihnen in der nach Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung zugewiesen sind, für die dafür notwendigen Dienstkräfte der Ordnungsbehörden nachgewiesen höhere Personalkosten entstehen, als sie aus Bußgeldverfahren... vereinnahmt werden, werden diese höheren Personalkosten vom Land bis zum Höchstsatz von 50 Prozent ersetzt." Die Streichung dieser Bestimmung hat zur Folge, dass der Erstattungstatbestand zugunsten der Kommunen nicht mehr gegeben ist, und insoweit liegt eben auch der Gedanke nahe, dass sich hier der Freistaat Thüringen von Ausgaben zulasten der Kommunen freizeichnen will.

Zuletzt zu einigen Anmerkungen zum Verfassungsschutzgesetz: In das Thüringer Verfassungsschutzgesetz soll nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung eine Erweiterung der Kompetenzen des Verfassungsschutzes aufgenommen werden. Das Landesamt für Verfassungsschutz soll künftig auch die Beobachtung von Bestrebungen und Tätigkeiten der organisierten Kriminalität übernehmen. Meine Damen und Herren, auch wir sind grundsätzlich für eine diesbezügliche Erweiterung, aber wir wollen drei Änderungen:

Erstens: Die für diese Aufgabe notwendige Koordinierung des Landesamts für Verfassungsschutz mit anderen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden soll aufgrund einer Richtlinie des Innenministeriums erfolgen. Ausweislich der Begründung zum Gesetzentwurf soll diese Richtlinie dann der Parlamentarischen Kontrollkommission zur Kontrolle vorgelegt werden. Eine Zustimmung der Parlamentarischen Kontrollkommission ist nicht vorgesehen. Wir schlagen vor, diese Richtlinie dem Innenausschuss vorzulegen, und

bei dieser Frage ist eine geheime Behandlung doch eigentlich gar nicht notwendig, sondern eher für das Ansehen unserer Sicherheitsbehörden wäre das schädlich.

Zweitens haben wir vorgeschlagen zu regeln, dass der Verfassungsschutz bei Straftaten der organisierten Kriminalität verpflichtet ist, seine Erkenntnisse weiterzugeben, sobald sich tatsächliche Anhaltspunkte auf das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat im Sinne von § 152 der Strafprozessordnung ergeben. Auch Hessen hat dies in seiner Änderung des Verfassungsschutzes so vorgesehen.

Und drittens wollen wir diese Regelung unter eine Verfallsklausel stellen. Wir wollen erreichen, dass der Landtag gezwungen ist, sich nach einigen Jahren mit der Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit dieser Regelung wiederum zu befassen, festzustellen und zu prüfen, hat sich das bewährt oder nicht. Und das ist auch sehr legitim.

Und nun zum Abschluss auch noch zu den Änderungsanträgen der CDU bezüglich der Erweiterung der Rechte der PKK. Sie haben, obwohl Sie unseren Entwurf abgelehnt haben, doch vieles übernommen und ich beziehe mich jetzt hier auf die vorliegende Drucksache 3/1705 unserer Fraktion.

Meine Damen und Herren, die Arbeit des Thüringer und überhaupt des Verfassungsschutzes und seine wirksame Kontrolle des Parlaments müssen stets eine Einheit bilden. Wir stehen zu dem Verfassungsschutz im Bund und in den Ländern. Aber Ziel unseres Gesetzentwurfs vom Sommer des vergangenen Jahres war es, bei aller gebotenen Geheimhaltung doch mehr Transparenz zu erreichen. Und unser Anliegen ist es, in Anlehnung an die 1999 erweiterten Möglichkeiten der nachrichtlichen Tätigkeit des Bundes eine wirksame Kontrolle der Landesregierung bezogen auf die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz zu erreichen. Das von uns vorgelegte Gesetz ist ein in sich geschlossenes Gesetz und unsere Schwerpunkte dabei waren oder sind erstens, dass aktuelle Vorgänge durch die PKKMitglieder in der Öffentlichkeit bewertet werden können, wenn zwei Drittel der Mitglieder dafür votieren, dass die Fraktionsvorsitzenden durch die Mitglieder der PKK über aktuelle Vorgänge unterrichtet werden können, dass die PKK im Einzelfall einen Sachverständigen mit Untersuchungen beauftragen kann und eben auch, dass sich Mitglieder in dienstlichen Angelegenheiten an die PKK wenden können.

Nun hat ja die CDU, weil ja nicht sein darf, dass einer von der Opposition eingebrachten Gesetzesnovellierung zugestimmt werden darf, diesen Entwurf im Ausschuss abgelehnt, aber gleichzeitig ca. 70 Prozent unserer Vorschläge in das Artikelgesetz zum Polizei- und Sicherheitsrecht, sprich also hier in dieser Frage Verfassungsschutz eingearbeitet.

(Unruhe bei der CDU)

Das macht den Antrag auch nicht besser, aber es zeigt doch von einem bestimmten Mitgehen und das, Kollege Fiedler, halte ich doch schon für ganz gut. Deshalb haben wir noch einmal Änderungsvorschläge vorgelegt, um das in sich geschlossene Gesetz zu erhalten. Es geht mir um die zwei Änderungsvorschläge im Zusammenhang, dass die Fraktionsvorsitzenden durch die Mitglieder der PKK über aktuelle Vorgänge informiert werden dürfen oder können oder dass sich auch Mitarbeiter in dienstlichen Angelegenheiten an die PKK wenden dürfen oder können.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich unseren Änderungsanträgen noch einmal zu widmen und sie dann auch entsprechend anzunehmen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Fiedler zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, uns liegen heute mehrere Gesetzentwürfe vor, einmal der Landesregierung und der Opposition SPD, ich möchte trotzdem bei dem Letzten anknüpfen, was der verehrte Kollege Pohl gerade in Richtung Verfassungsschutz sagte. Ich möchte daran erinnern, dass wir ausdrücklich im Ausschuss gesagt haben, ich glaube, da verrate ich kein Geheimnis, wir werden einige der Vorschläge aufgreifen, die in dem Gesetzentwurf durch die SPD vorgelegt wurden, und werden sie hier mit einarbeiten. Das hat nichts damit zu tun, dass das irgendwo nicht sein darf oder dass wir solche Dinge nicht aufnehmen, sondern wir haben das ausdrücklich gesagt, wenn es denn gute Vorschläge gibt - und gerade die ganze Geschichte Verfassungsschutz. Die diversen Kollegen, die in der Parlamentarischen Kontrollkommission sitzen - da fallen mir gleich drei ein, die ich hier so sehe - haben sich ja an einigen Punkten schon lange auch beschwert, wo man zu Änderungsmöglichkeiten kommen muss. Ich denke, das ist hier mit eingearbeitet, aber auch immer im Zusammenhang zu sehen, dass das auch noch praktikabel ist und dass wir kein Untersuchungsorgan sind, sondern dass wir die Landesregierung, sprich das entsprechende Ministerium, zu kontrollieren haben, und dazu haben wir doch, denke ich, genügend Möglichkeiten und - in Richtung Herrn Dittes - die haben wir in den letzten Jahren auch immer wahrgenommen. Ich kann nichts dafür, dass sich Ihre Fraktion geweigert hat, in der Parlamentarischen Kontrollkommission mitzuarbeiten. Dann hätten Sie genauso die Möglichkeit gehabt, die Dinge, die dort anstehen, mitzubewerten und diese Dinge auch gegebenenfalls mitzutragen oder Ihre Dinge mit einzubringen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Und dann hinterher im Panzerschrank schlafen.)

Herr Kollege Dittes, Sie wissen, es gibt nur noch die G10-Kommission, da ist auch ein Kollege von Ihnen mit drin; es sind bestimmte Dinge, wenn das Parlament Kontrolle ausüben muss und will, dann muss man sich dem stellen. Und das ist einfach so.

(Beifall bei der CDU)

Aber, ich will das jetzt nicht zu weit vertiefen, Sie haben dazu sowieso eine andere Auffassung, Sie wollen den Verfassungsschutz auflösen. Das ist ja Ihre Grundeinstellung, ja, das muss man akzeptieren, die teilen wir nicht. Wir sind da mit der linken Seite von hier aus gesehen etwas näher zusammen, dass man grundsätzlich den Verfassungsschutz braucht, ob Bund, ob Land, und dass diese Dinge entsprechend dann auch umgesetzt werden müssen. Man kann sicher an einzelnen Punkten anderer Meinung sein.

Wir haben heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Änderung des Polizei- und Sicherheitsrechts plus die anderen Dinge, die mit a, b und c im Zusammenhang stehen, zur Beratung und - ich glaube, es ist schon gesagt worden dazu gab es eine umfassende Anhörung von Experten. Wir hatten hier sehr hochrangige Leute, die uns berichtet haben, ob das Herr Dr. Werthebach ist oder Herr Dr. Honnacker oder andere, wir könnten viele nennen. Die Gewerkschaften sind gehört worden. Natürlich haben nicht zu allen Dingen alle zugestimmt und auch die GdP hat in dem Fall Verfassungsschutz eine andere Meinung als die anderen Gewerkschaften. Ich denke, solche Dinge wird es und muss es immer wieder geben. Ich denke aber, dass es wichtig ist, dass die Weiterentwicklung der inneren Sicherheit in Thüringen für uns weiterhin hohe und höchste Priorität hat. Da lassen wir uns nicht so einfach auf eine Linie schieben, dass der Rechtsstaat hier vielleicht immer mehr ausgehöhlt werden soll, sondern wir sagen, dass die entsprechenden Möglichkeiten weiterentwickelt werden müssen. Keine Schnellschüsse oder dass das jetzt nach dem 11. September alles ganz schnell gehen musste, wir sind mit Ruhe und Sachlichkeit mit der Landesregierung diese Dinge angegangen, es sind die entsprechenden Sicherheitspakete vorgelegt worden und, ich glaube auch, man sollte einfach noch einmal daran erinnern, dass auch insbesondere die Bedrohung nach dem 11. September, als der Terrorismus vollkommen neue Wege beschritten hat, eine vollkommen neue Qualität in der ganzen Welt eingetreten ist, dass man das nach kaum ein paar Wochen und Monaten schon wieder alles vergessen haben will. Wir erleben doch, was nach wie vor auf dem Sektor passiert und dass auch insbesondere die Kriminalitätsentwicklung der organisierten Kriminalität nicht stehen bleibt, meine Damen und Herren. Wir können doch nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern wir müssen uns den Tatsachen stellen, dass diese organisierte Kriminalität, Terrorismus etc. auf dem Vormarsch ist und immer wieder mit seinen technischen, personellen und geldlichen Möglichkeiten versucht, der Polizei vorneweg zu rennen. Wir müssen die Möglichkeiten schaffen, dass wir dort aufschließen und dass wir auf gemeinsame Augenhöhe mit der organisierten Krimina

lität und den entsprechenden Dingen dort kommen. Ich glaube, wir bestätigen und unterstützen den Innenminister und die Landesregierung, dass dieser klare Kurs weitergefahren wird. In der inneren Sicherheit hat es keine Abstriche zu geben. Nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten, auch unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Dinge, muss dieses weiterentwickelt werden, damit man die Sicherheit weiter ausbauen kann.

Meine Damen und Herren, das wird immer gern vergessen - wenn wir gerade einmal gut sind auf einer Strecke, dann wird es nicht genannt -, wir liegen nach Bayern in der Aufklärungsquote auf dem zweiten Platz der gesamten Bundesrepublik.

(Beifall bei der CDU)

Da möchte ich an der Stelle allen Polizistinnen und Polizisten im Lande danken, dass sie dieses für uns leisten. Das zeigt doch, dass hier Menschen dahinter stehen und sich für diese Dinge einsetzen. Diese Menschen erwarten von uns, dass wir ihnen die Mittel an die Hand geben, dass sie auch wirksam werden können und dieser organisierten Kriminalität bzw. anderen Terrorismusarten hier zu Leibe rücken können. Ich denke, meine Damen und Herren, dies wird von uns weiter systematisch betrieben. Ich erinnere an das Sicherheitspaket, was die Landesregierung - wir haben das mit vorgeschlagen - durchgezogen hat. Wir haben dort nicht zusätzliches Geld in die Hand genommen, ohne die Verschuldung zu steigern, sondern wir haben das Geld eingesetzt nach dem 11. September, ca. 13 Mio. wurden eingesetzt, entsprechend 141 Stellen wurden geschaffen und davon fast 100 Stellen für die Polizei. Ich denke, dass auch hier dem Katastrophenschutz und allen Dingen, die damit im Zusammenhang stehen, nicht nur Aufmerksamkeit gezeigt wurde, sondern dass man gehandelt hat. Da bin ich der Landesregierung sehr dankbar, dass dies im Zusammenspiel hier so gut geklappt hat, dass wir für die Polizei einiges auf den Weg gebracht haben.

Wir haben auch die Fort-, Aus- und Weiterbildung weiterhin gestärkt, indem das Ganze in Meiningen zusammengeführt wird mit all seinen Schwierigkeiten, die es da noch gibt. Aber eine Konzentration, denke ich, ist sehr sachgerecht und es muss uns noch gemeinsam mit dem Finanzminister etwas einfallen, das noch zu forcieren, dass wir dort noch schneller vorankommen. Ich denke auch, dass mehr Polizei auf die Straße kommt, dass mehr Sicherheitsgefühl da ist, dass die Menschen sagen, wir sind in Thüringen sicher oder soweit, wie man das überhaupt sagen kann, das sind solche Dinge, dafür werden wir uns gemeinsam einsetzen.

Lassen Sie mich noch ansatzweise einige Punkte nennen: Im Regierungsentwurf sind ja die Möglichkeiten zum Platzverweis - das ist schon genannt worden - bisher mit ca. 14 Tagen angegeben, dass man dieses ausweiten will und dass man bestimmte weitere Möglichkeiten eröffnet. Ich

möchte daran erinnern, dass insbesondere feste Treffpunkte von Extremisten auf bestimmten Plätzen dazu zählen oder Drogenhandel auf öffentlichen Plätzen etc., man könnte dort noch einiges anfügen. Das Ganze wird ja nicht gemacht, um der Polizei etwas an die Hand zu geben, damit die ihren eigenen Dingen frönen können, sondern nach rechtsstaatlichen Mitteln müssen sie diesen Dingen auch auf die Spur kommen können. Wir wollen auch das Aufenthaltsverbot auf bis zu drei Monate erweitern, dass man bis zu einem bestimmten Gebiet oder Gemeinde das auch aussprechen kann, und ich halte das für sachgerecht. Auch das Thema "häusliche Gewalt", was hier mit hineinspielt, was in dem Gesetzentwurf der SPD angesprochen wurde, hier haben wir in der Anhörung ausdrücklich dazu einen extra Punkt gemacht, um uns mit dem Thema zu beschäftigen, und es gab sehr widerstrebende Meinungen. Da gibt es die eine Seite, die sagt, man muss alles gesetzlich regeln und es gibt die andere Seite, das ist die der Praktiker und Fachleute, die sagen, das kann man nicht alles ins Gesetz fassen, denn wenn man alles ins Gesetz schreibt, muss das dann abgerastert werden und jeder Fall ist anders. Deswegen haben uns dann am Ende die Fachleute überzeugt, die zu uns gesagt haben, mit der Leitlinie für polizeiliche Maßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt, die durch das Landeskriminalamt erlassen wurde, ist eine Handhabung da, die muss jetzt in der Praxis umgesetzt werden, die muss in der Praxis an die Polizei rübergebracht werden, dass man entsprechend an diesen polizeilichen Leitlinien sich entlanghangeln kann und dass der Polizeibeamte vor Ort diese Dinge ausschöpfen kann und seine Möglichkeiten am speziellen Fall dann diese ganzen Dinge auch machen kann.

Ich erinnere an die vorhandenen Befugnisse zur Videoüberwachung. Wir haben immer wieder die Dinge gehabt an bestimmten Objekten, Erfurter Synagoge etc. Dass der Einsatz von Videotechnik zum Objektschutz notwendig ist, das ist unbestritten und teilweise schon gehandhabt wird. Aber wichtig ist auch die Möglichkeit der Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten oder -brennpunkten. Ich denke schon, dass dieser Begriff allein zeigt, es ist keine flächendeckende Überwachung, die wir machen wollen, sondern es geht darum, punktuell bestimmte erkannte Dinge entsprechend ahnden zu können und dass man nicht hinterherrennt, sondern dass man dort entsprechende Daten bekommt. Ich denke, auch der effektiven Verfahrenssicherung der Daten ist volle Berücksichtigung gegeben worden, dass entsprechend die Datenschutzbeauftragte mit eingebunden wurde und - ich verweise noch einmal darauf - dass es hier darum geht, den Anwendungsbereich auf die Verhütung von Straftaten zu begrenzen und nicht, wie es in Bayern ist - dort haben wir uns in dem Fall an Bayern kein Beispiel genommen -, nur bei Ordnungswidrigkeiten das Ganze gehandhabt wird, sondern wir haben das auf Straftaten begrenzt.

Ich denke, die Polizei braucht auch die Möglichkeiten zur präventiven Telekommunikationsüberwachung, damit man Verbindungsdaten und die Dinge, die dort notwendig sind

bei Standby-Meldung etc., auch mit erfassen kann, es geht hier um Personen, die in Notlagen sind oder Geiselnahmen,

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Geiselnahme ist schon ein Straftatbestand, Kollege Fied- ler!)

Entführungen, Schutzgelderpressung, man könnte den Tatbestand ja... Es geht hier um schwere Fälle, wo man diese Dinge nur ansetzt. Ich sage hier ausdrücklich, das habe ich auch in der ersten Lesung gesagt, wir haben uns das nicht leicht gemacht, gerade bei diesen Dingen, dass man immer weiter auch in bestimmte Grundrechte eingreift, muss man abwägen, was man will. Kann man das vertreten, um Verbrechen zu bekämpfen, dass man solche Eingriffe macht? Wir haben uns nach langen Diskussionen dazu durchgerungen, diesen Vorschlägen zu folgen, und wir haben dazu auch einige Dinge noch in den Ausschüssen gesagt.

Es war auch die Frage in der Anhörung, ob denn überhaupt das Land für diese Dinge zuständig sei. Hier haben Dr. Werthebach und andere ausdrücklich noch einmal gesagt, dass die Möglichkeit besteht, dass das Land die entsprechende Kompetenz dazu hat und dann der entsprechende Richtervorbehalt usw., denke ich mal, ist schon ausgiebig, dass das vernünftig geregelt ist. Ich denke auch, dass es notwendig ist, dass man im Bereich der organisierten Kriminalität weiteres Aufhellen versucht, um dort einzubrechen und dann wirklich in die Strukturen hineinkommt und dass man, wenn tatsächliche Anhaltspunkte da sind, auch eingreifen kann. Mit anderen Worten: Es geht darum - und das ist das, Herr Pohl, wo Sie vorhin sagten -, einen bestimmten Personenkreis erst nach Verdachtsmomenten zu suchen. Man muss hier mittlerweile auch neuere Wege gehen, dass man im Vorfeld - das haben uns auch die Praktiker, insbesondere der damalige LKA-Präsident Herr Kunkel und andere deutlich gemacht, wie überhaupt solche Abläufe sind, wie sich die organisierte Kriminalität organisiert und dass man da nicht erst warten kann, bis es passiert ist - bereits gegen entsprechende Dinge, die man zur Kenntnis bekommt, mit entsprechenden Mitteln einwirken kann, denn das ist kein Ein-Mann-Verein, das sind nämlich straff konzentrierte und ausgerüstete Geflechte. Auch zu der Frage Rasterfahndung, die ja in Thüringen schon vor dem 11. September möglich gewesen ist, gab es jetzt noch einmal Präzisierungen anhand der Rechtsprechung und den ganzen Dingen,

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Und Erweiterungen!)

dass man diese Schwachstellen ausmerzen kann. Wer weiß, wie oft Rasterfahndungen durchgeführt wurden - ich habe die genaue Zahl nicht in Erinnerung, das wird der Innenminister, glaube ich, noch einmal sagen -, es waren bis jetzt wirklich, ich glaube, bei uns war es die erste, die wir in den zehn, zwölf Jahren im Freistaat Thüringen durch