Protocol of the Session on April 25, 2002

Wir haben uns aber auch deswegen mit dem Thema beschäftigt, weil uns eines Sorge macht, nämlich die Versorgung von Sterbenden und Schwerstkranken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir es zulassen, dass das Netz an Allgemeinmedizinern zerreißt, dann ist diese Versorgung akut gefährdet, dann können wir alle anderen Überlegungen wie z.B. Schmerztherapie und Palliativmedizin nämlich hinten anstellen, dann können wir den ganzen Rest dort vergessen. Es ist ganz dringend notwendig, dass wir hier in unseren Bemühungen nicht nachlassen, denn ansonsten werden diese Dinge zur Makulatur.

Ich bin der Landesärztekammer und der Universität Jena auch sehr dankbar, sie haben sich jahrelang dafür eingesetzt, dass ein Lehrstuhl für Allgemeinmedizin in Jena eingerichtet worden ist. Auch die Landesregierung hat sich hier sehr stark bemüht, Herr Dr. Pietzsch und Frau Prof. Schipanski haben sich hier eingeschaltet. Ich denke, die Dinge sind so auf dem Weg, dass dieser Lehrstuhl jetzt auch eingerichtet werden kann. Er ist ganz dringend notwendig, um junge Allgemeinmediziner auszubilden. Allerdings ist auch die Ärzteschaft stark gefordert, weil es so ist, einen Allgemeinmediziner nehmen manche Fachärzte nicht so gern, weil ein Allgemeinmediziner verschiedene Stationen durchlaufen muss. Der muss in der Chirurgie zu Hause sein, beim Internisten arbeiten, aber auch beim Kinderarzt, teilweise auch beim Gynäkologen usw., so dass das nicht so attraktiv zu sein scheint. Deswegen ist auch die Ärzteschaft hier gefragt, sich um die Aus- und Weiterbildung von Allgemeinmedizinern dringend zu kümmern. Ich denke, dass wir auch im Landtag mit diesem Thema heute noch nicht zu Ende sind, sondern dass wir gut beraten sind, die Dinge genau zu beobachten und uns gerade diese Themen immer wieder aufrufen. Ich denke, wir haben hier mit dem Gesundheitsminister einen sehr kompetenten und sachkundigen Partner. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Für die Landesregierung hat sich Minister Dr. Pietzsch noch einmal gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte hier nicht als Arzt ein Dankeschön sagen, das vielleicht auch, sondern als Gesundheitsminister für diese konstruktive Debatte herzlich danken.

Ich denke, es war gut, dass hier das Problem, vor dem wir alle gemeinsam stehen, angesprochen und diskutiert worden ist. Ich habe festgestellt, Ihnen geht es nicht anders als mir, eine Patentlösung haben wir alle nicht; ich auch nicht. Es ist nicht ein Punkt nur der entscheidende und dann geht es morgen ganz fix richtig zu. Es geht nicht, einen Schalter umzulegen und morgen haben

wir genug Ärzte. Frau Heß, Sie haben darauf hingewiesen, fünf, sechs Jahre Studium, fünf Jahre Facharztausbildung, d.h. mit anderen Worten, die jungen Leute, die wir heute gewinnen, dass sie einmal Allgemeinmediziner werden, haben wir erst in der Allgemeinmedizin in elf Jahren. Das ist richtig, aber wir dürfen nicht vergessen, das, was ich vorhin auch gesagt habe, 40 Prozent der ausgebildeten Mediziner sind abgewandert aus dem ärztlichen Beruf. Das ist eine Reserve, die wir möglichst schnell erschließen müssen. Wenn wir diese Reserve nicht erschließen, dann werden wir wirklich in schweres Wasser kommen. Aber wenn wir diese Reserve erschließen wollen, dann müssen wir diesen Beruf, für den wir eine gewisse Verantwortung tragen - denn wir haben einen Sicherstellungsauftrag, den hat die KV, aber der KV haben wir den ja übertragen letzten Endes. Das heißt, wir sind als Politik, als Land, als Staat schon verantwortlich. Das heißt, diese Reserven müssen wir unter allen Umständen erschließen. Ich halte es für wichtig darauf hinzuweisen, dass die Wertschätzung, die Attraktivität für den ärztlichen Beruf wieder ansteigt.

Meine Damen und Herren, mir wird schlecht, wenn alle paar Wochen eine andere Sau durch die Straßen getrieben wird. Mal sind es die Herzklappen, mal sind es irgendwelche Reisen, mal sind es irgendwelche Bestechungen oder sonst irgendetwas. Natürlich gibt es schwarze Schafe unter den Medizinern, aber deswegen sind sie nicht alle schwarz.

(Beifall bei der CDU)

Vom Politischen würde ich es mir ja wünschen.

(Heiterkeit bei der CDU)

Aber es sind nicht alles schwarze Schafe, meine Damen und Herren.

(Zwischenruf Abg. Heß, SPD: So ist es.)

Die Mehrheit der Ärzte sorgt sich sehr verantwortungsvoll und mit großer Hingabe um die Patienten. Frau Heß, auf eines möchte ich hinweisen, Sie haben zwei Dinge genannt, den Risikostrukturausgleich, wenn der nicht kommt - Sie haben immer von den südlichen Westländern und östlichen Ländern gesprochen - Risikostrukturausgleich ist kein Ausgleich zwischen Ländern. Risikostrukturausgleich ist ein Ausgleich zwischen verschiedenen Kassenarten. Meine Damen und Herren, soweit ich informiert bin, gibt es nicht eine AOK in ganz Deutschland, die nicht vom Risikostrukturausgleich profitiert, ganz egal, ob es eine AOK in Sachsen, in Mecklenburg-Vorpommern, in Bayern oder Schleswig-Holstein ist. Deswegen hat der Risikostrukturausgleich nicht in erster Linie etwas mit der Angleichung des Einkommensniveaus, des Budgets zwischen den alten und den neuen Bundesländern zu tun.

Meine Damen und Herren, bei dem Risikostrukturausgleich muss es natürlich darum gehen, dass Krankheitsrisiken und Versichertenrisiken gegeneinander aufgewogen werden und dass Unwirtschaftlichkeiten nicht honoriert werden. Das ist das Entscheidende dabei.

Lassen Sie mich eine andere Sache noch sagen: Bei dem Risikostrukturausgleich - und deshalb bin ich darauf gekommen, als Sie sagten, durch den Risikostrukturausgleich könnte eine Verbesserung des Budgets oder des Honorars der Ärzte zustande kommen -, meine Damen und Herren, ich habe wirklich gekämpft im Bundesgesundheitsministerium, damit wenigstens ein Teil des Risikostrukturausgleichs für eine kleine Aufbesserung des Honorars verwendet werden kann. Klipp und klar und mit aller Entschiedenheit, nein, es darf nicht der Risikostrukturausgleich dafür benutzt werden. Es ist schon beschämend, dass wir es dann wirklich mit Klauen und Zähnen durchgesetzt haben, in drei Jahren eine sechsprozentige zusätzliche Anhebung, aber nur, wenn die Kassen dieses auf einer anderen Ebene einsparen. Die ursprüngliche Formulierung von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums war: wenn es in anderen Bereichen der ärztlichen Leistungen eingespart wird. Dann habe ich gesagt, liebe Freunde, es kann doch nicht sein, das ist doch unmoralisch. Der Arzt kann doch nicht woanders bei der ärztlichen Behandlung einsparen, damit er ein bisschen mehr Honorar bekommt.

Meine Damen und Herren, der Risikostrukturausgleich bringt es nicht und das Wohnortprinzip auch nicht. Lassen Sie mich darauf auch noch eingehen. Gott sei Dank kommen jetzt z.T. die Kopfpauschalen, die Gelder wieder zurück von den Ländern oder von den Kassen, was in den alten Bundesländern die so genannten - danke sehr, ich lasse mir sonst von Ihnen nichts vorsagen, aber gerne, danke - virtuellen Betriebskrankenkassen betrifft. Aber wir müssen doch einmal zur Kenntnis nehmen, dass das Gelder sind, die erst einmal von uns weggegangen sind. Wenn sie jetzt wieder zurückkommen, dann kommen sie nur wieder zurück, nicht 1 Mark zusätzlich, sondern es ist immer noch weniger als das, was weggegangen ist, weil nämlich die Kopfpauschalen, die zurückkommen, niedriger sind als die Kopfpauschalen, die die Kassen hier in den neuen Bundesländern zahlen. Das ist nicht die Lösung, meine Damen und Herren. Ich bin froh, dass dieses Wohnortprinzip eingeführt wurde, das ist richtig, aber die Lösung des Prinzips ist es sicher nicht.

Ich denke, wir haben allesamt viel zu tun, in vielen Schritten. Deswegen sage ich nach wie vor, ohne eine umfassende Gesundheitsreform wird dieses Problem nicht zu lösen sein.

(Beifall bei der CDU)

Hier ist Zeit unsinnigerweise ins Land gegangen, wo nichts getan worden ist, wo zusätzliche Leistungen versprochen worden sind, die die Leistungserbringer zu erbringen hatten, die aber nicht honoriert worden sind. Wir

brauchen dringendst eine umfassende Gesundheitsreform, damit unser gesamtes Gesundheitswesen wieder gesund wird. Danke sehr.

(Beifall bei der CDU, PDS)

Ich kann feststellen, dass das Berichtsersuchen gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfüllt wird, falls dem nicht widersprochen wird. Das ist nicht der Fall. Damit bleibt diese Feststellung. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 a.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Veräußerung landeseigener Grundstücke hier: Liegenschaft Anger 6 in Erfurt Antrag der Landesregierung - Drucksache 3/2279 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/2297

Als Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Lehmann bestimmt worden. Ich bitte um die Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Einvernehmen mit den Fraktionen wurde der Antrag in Drucksache 3/2279 durch die Präsidentin vorab zur Beratung und Beschlussfassung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Unser Ausschuss hat über den Antrag in seiner Sitzung am 21. März 2002 beraten. Der Thüringer Landtag hatte bereits in seiner 48. Sitzung im September 2001 der Veräußerung dieser Liegenschaft zugestimmt. Damaliger Kaufinteressent dieser Liegenschaft war die Schmidt-Bank aus Hof an der Saale. Die Geschäftsleitung der Schmidt-Bank hat nunmehr entschieden, in Erfurt keine Niederlassung zu errichten, und dementsprechend das Kaufangebot zurückgezogen. Es liegt ein neues Kaufangebot von der Eurobau, Alexander Wagner, Erfurt, für diese Liegenschaft am Anger 6 in Erfurt vor. Es wird ein Kaufpreis in Höhe von 1.533.875 boten. Der Käufer beabsichtigt nach Sanierung der Immobilie eine Nutzung durch Handel, Dienstleistungen und Wohnungen. Ein Verkauf unterhalb des Verkehrswerts, der laut Gutachterausschuss und einer gutachterlichen Stellungnahme bei 3.812.105    "   ein höherer Kaufpreis nicht zu erzielen ist, wie auch bereits die bundesweite Ausschreibung ergeben hatte.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag im Ergebnis seiner Beratung einstimmig die Annahme des Antrags der Landesregierung in Drucksache 3/2279. Die Beschlussempfehlung unseres Ausschusses liegt Ihnen dazu in Drucksache 3/2297 vor. Ich bedanke mich für die Auf

merksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Zur Aussprache gibt es keine Redeanmeldungen, so dass ich gleich in das Abstimmverfahren gehen kann. Ich lasse abstimmen über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 3/2297. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 7

Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit und Konsequenzen für Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/2331

Die Landesregierung hat angekündigt, dass Minister Schuster den Sofortbericht gibt.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nur drei Monate nach In-Kraft-Treten des JobAqtiv-Gesetzes sind bereits erhebliche Nachbesserungen und weitere Änderungen im SGB III durch die Bundesregierung erfolgt, die im Wesentlichen durch Umstrukturierungen bei der Bundesanstalt für Arbeit den Reformstau in der Arbeitsverwaltung und Arbeitsförderung auflösen sollen. Eine Entbürokratisierung und Konzentration auf die Kernaufgaben der Bundesanstalt für Arbeit sind nicht erst seit der Aufdeckung der Buchungsfehler bei den Arbeitsvermittlungen erforderlich. Umfassende Reformen sind schon seit längerem notwendig.

Thüringen hat solche Reformen in einem Antrag im Bundesrat bereits vor Monaten eingebracht und eingefordert. Die Bundesregierung hat es ohne Frage versäumt, in diesem Bereich rechtzeitig tätig zu werden. Was ist bisher geschehen? - so ist zu fragen. Ende Februar Beschluss eines Zweistufenplans der Bundesregierung für Kunden und für wettbewerbsorientierte Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.

Erste Stufe - Sofortmaßnahmen, also kurzfristige Reformschritte wie Modernisierung der Leistungsstrukturen, mehr Wettbewerb durch Aufhebung des Vermittlungsmonopols der Bundesanstalt, mehr Kooperation mit privaten Arbeitsvermittlern, mehr Qualität und Kundenorientierung im Rahmen der Vermittlungsoffensive usw.

Zweite Stufe - längerfristige Strukturreformen: Dazu wurde eine Reformkommission eingesetzt, der Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Politik und Wissenschaft, Unternehmensberatung, Ländern und Kommunen angehören. Allerdings ist es nicht akzeptabel, dass es bei der Benennung der Mitglieder keine Abstimmung zwischen Bund und Ländern gegeben hat. Gerade die neuen Länder haben große Sachkompetenz auf diesem Gebiet. Es ist deshalb unverständlich, dass der Kommission kein Vertreter eines ostdeutschen Landes angehört. Es gibt in den neuen Ländern vielfache gemeinsam finanzierte Programme mit den Arbeitsämtern. Es gibt das Programm "50 PLUS" in unserem Lande, das gemeinsam mit den Arbeitsämtern durchgeführt wird; Strukturanpassungsmaßnahmen, um nur einige Bereiche zu nennen, wo es zur Zusammenarbeit kommt; ESF-Mittel, ebenfalls ein Feld der Zusammenarbeit. Diese Erfahrungen der Landesarbeitsmarktpolitik in die Reformkommission einzubringen ist notwendig. Unser Ministerpräsident hat deshalb in einem Schreiben vom 13. März an den Bundesarbeitsminister diese Forderung erhoben und die Mitarbeit in der Kommission angeboten. In seinem Antwortschreiben hat der Bundesarbeitsminister allerdings dieses Angebot nicht angenommen.

Meine Damen und Herren, der Bundestag hat am 15. März das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat beschlossen und darauf aufgesattelt, im Eilverfahren sozusagen, die Regelungen zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit. Auf diese Weise hat die Bundesregierung eine fachliche Diskussion praktisch verhindert.

Was ist nun der wesentliche Inhalt dieses Gesetzes? Neustrukturierung der Leitungsfunktion der Bundesanstalt für Arbeit durch Einführung privatwirtschaftlicher Führungsstrukturen - dazu zählen Abschaffung des Präsidentenund Vizepräsidentenamtes, die Verkleinerung des Vorstands auf drei Mitglieder sowie die Verkleinerung des Verwaltungsrats von 51 auf 21 Mitglieder. Es wäre ein gutes Signal gewesen, wenn man in den Vorstand ein Mitglied aus den neuen Ländern berufen hätte.

(Beifall bei der CDU)

Es wäre ein gutes Signal, wenn man in den Verwaltungsrat mindestens ein Mitglied eines neuen Landes berufen würde, meine Damen und Herren. Ein zweiter Regelungsgegenstand des Eilgesetzes sind im Wesentlichen die Änderungen in der Zusammenarbeit mit privaten Arbeitsvermittlern. Hierzu gehören die Aufhebung der Erlaubnispflicht, die Neuregelung der Vergütung privater Arbeitsvermittler durch Einführung von Vermittlungsgutscheinen, die Einführung eines Erfolgshonorars. Meine Damen und Herren, dies alles ist sicherlich diskussionswürdig und wichtig, aber beileibe noch nicht alles. Es ist richtig, den Wettbewerb zu verschärfen zwischen behördlichen und privaten Arbeitsvermittlern. Es ist wichtig, eine stärkere Zusammenarbeit auch zwischen Arbeitsämtern und privaten Ar

beitsvermittlern zu erreichen. Es ist wichtig, die Zulassung von privaten Vermittlern zu erleichtern, aber nicht notwendig eine völlige Aufhebung der Erlaubnispflicht für private Vermittler, meine Damen und Herren.

Allerdings ist zu überlegen, ob nun die Arbeitsverwaltung selbst die Tätigkeit der privaten Vermittler kontrollieren sollte. Dies könnte allzu leicht zur Abwehrreaktion führen. Weiterhin ist an dem Gesetzentwurf nicht schlüssig die Höhe der Vermittlungsgutscheine. Es ist sinnvoll und notwendig, eine erfolgsorientierte Vergütung oder eine aufwandsbezogene Vergütung vorzusehen und keine schematischen Sätze.

Meine Damen und Herren, es gibt aber weitere Probleme bei der Arbeitsverwaltung. Es ist eine Reform der gesamten Arbeitsverwaltung notwendig. Organisatorische Veränderungen in Leitungsstrukturen reichen nicht aus. Es müssen Verbesserungen in den Förderinstrumentarien durchgeführt werden. Aber wichtig ist für uns, dass die Landesarbeitsämter erhalten bleiben, weil sie Scharnierfunktionen haben zwischen dem Bundesamt und den Ländern.

Meine Damen und Herren, wichtig ist es aber auch, die Arbeitsverwaltungen auf ihre Kernkompetenzen zurückzuführen. Diese müssen gestärkt werden. Es geht nicht an, dass Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung ein Drittel ihrer Zeit darauf verwenden, Dienstanweisungen, neue Gesetze und Verordnungen zu studieren und entsprechende Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.

(Beifall bei der CDU)

Die eigentliche Aufgabe kommt dabei zu kurz. Aber es ist auch zu kurz gegriffen, hier nur die Arbeitsverwaltung zu kritisieren, sondern der Bund muss anfangen, indem er Entbürokratisierungen und Deregulierungen vornimmt und damit den Verwaltungen das Leben einfacher macht und flexibleres Verwaltungshandeln ermöglicht. Die Arbeitsverwaltung muss auf die eigentliche Tätigkeit zurückgeführt werden. Diese Tätigkeit kann sie nicht vom grünen Tisch aus wahrnehmen. Sie muss diese Aufgaben in engem Zusammenwirken mit der Wirtschaft, mit den Unternehmen wahrnehmen, um den tatsächlichen Arbeitsbedarf zu ermitteln, um die tatsächlich verfügbaren Arbeitsplätze zu vermitteln und so besser vermitteln zu können. Es ist sicher auch wichtig, vor Ort mit den Qualifizierungskoordinatoren zusammenzuarbeiten, um zu wissen, wie man passgenau qualifizieren und weiterbilden kann. Alles in allem ist es notwendig, dass die Vermittler sich stärker als Dienstleister der Unternehmen und der Arbeit Suchenden begreifen und nicht primär als Angehörige einer staatlichen Verwaltung.

(Beifall bei der CDU)

Notwendig ist schließllich auch, dass regelmäßige Erfolgskontrollen aller eingesetzten Arbeitsförderungsinstrumente und deren Weiterentwicklung erfolgen. Die Probleme der

Arbeitsverwaltung werden sich nicht durch Hauruckaktionen allein lösen können. Hier ist permanentes Handeln notwendig, um den bestehenden Reformstau in diesem Bereich aufzuarbeiten. Vielen Dank, meine Damen und Herren.