Wir sehen unseren Gesetzentwurf als ein längerfristiges Konzept zur Beseitigung des akuten Problems der Kommunalabgaben - eines entscheidenden Unruhestifters im Land Thüringen - und bieten mit unserem Gesetzentwurf Lösungsansätze. Ich spreche von Lösungsansätzen für eine nachhaltige Sicherung bezahlbarer und vertretbarer Kommunalabgaben. Die finanziellen Mehrbelastungen für das Land und die Kommunen sind dabei kalkulierbar und der konkreten Situation im Freistaat angepasst. Wie schwer sich CDU und Landesregierung mit unserem Gesetzentwurf getan haben, zeigt das Verfahren der Ausschussberatung. Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, vorgetragen durch Kollegen Schemmel, hat das schon ein bisschen sichtbar gemacht.
Meine Damen und Herren, ich nehme nachfolgend aus Sicht meiner Fraktion eine Bewertung des Verfahrens der Beratung im Innenausschuss vor. Damit werde ich mich - das sage ich gleich vorab - an die Geschäftsordnung halten und keine Namen und zuzuordnenden Aussagen bestimmter Regierungsvertreter und Abgeordneter nennen. Zunächst wurde im Innenausschuss formal eine Begutachtung unseres Gesetzentwurfs angestrebt. Dabei sollte der Justizausschuss helfen. Der meinte jedoch, für die inhaltliche Bewertung nicht zuständig zu sein, und dies
zu Recht. Deshalb wurde geprüft, ob durch ein externes Gutachten oder die Landtagsverwaltung eine Bewertung des PDS-Gesetzentwurfs erfolgen kann. Ein externes Gutachten wurde wegen der zu erwartenden Kosten verworfen. Die Landtagsverwaltung lehnte eine Begutachtung ab, weil es keine Aufgabe der Landtagsverwaltung ist, gesetzliche Neuregelungen, die durch politische Willensbildung erfolgen sollen, zu bewerten. Deshalb beschloss der Innenausschuss, dass das Thüringer Innenministerium eine Bewertung des Gesetzentwurfs in gutachterlicher Form vornehmen sollte. Das Ministerium verwies zum damaligen Zeitpunkt darauf, dass aufgrund der Komplexität des Gesetzentwurfs und des Arbeitsanfalls im Haus gerade auf dem Gebiet der Kommunalabgaben eine kurzfristige Bewertung nicht möglich sei. Das vom Innenausschuss abgeforderte Gutachten zum Gesetzentwurf könnte frühestens im zweiten Halbjahr 2001 vorgelegt werden. So weit, so gut.
Meine Damen und Herren, in der Innenausschuss-Sitzung vom 20. September 2001 wurde überraschend der Gesetzentwurf erneut auf die Tagesordnung gesetzt, ohne dass dem Ausschuss und/oder den Fraktionen im Vorfeld eine Stellungnahme oder ein Gutachten der Landesregierung zugeleitet wurde. Aber es wurde in dieser Sitzung die Stellungnahme des Innenministeriums mündlich vorgetragen. Der Ausschuss saß da und lauschte, aber eine Bewertung des Gehörten war nicht möglich.
Folglich stellten wir den Antrag, die Beschlussfassung erst in der nächsten Ausschuss-Sitzung vorzunehmen, damit eine inhaltliche Auseinandersetzung anhand des Protokolltextes erfolgen kann. Das wurde abgelehnt. Und so beschloss der Ausschuss nach kurzer Aussprache mehrheitlich, dem Landtag zu empfehlen, den PDS-Gesetzentwurf abzulehnen. Schon dieses Verfahren verdeutlicht doch, wie formal mit dem Gesetzentwurf durch die Landesregierung und durch die CDU-Mehrheit umgegangen wurde. Es dürfte ein Novum im Gesetzgebungsverfahren sein, dass eine gutachterliche Stellungnahme zu einem komplexen Artikelgesetz nur mündlich vorgetragen wurde, ohne dass der Einreicher des Entwurfs die Möglichkeit hatte, sich mit dem Gutachten auseinander zu setzen.
Meine Damen und Herren, in dieser mündlichen Stellungnahme vom 20. September 2001 verwies die Landesregierung darauf, dass der Gesetzentwurf neben technischen und finanziellen Mängeln auch verfassungsrechtliche aufweise. Dies wurde auch als Begründung für die nur oberflächliche Begutachtung des Entwurfs seitens des Innenministeriums benannt. Worin aber nun die verfassungsrechtlichen Mängel des Gesetzentwurfs bestehen, wurde uns Abgeordneten nicht gesagt. Somit bleibt diese Behauptung - diese, sage ich - im Raum stehen. Es wäre aus Sicht der Fraktion die Aufgabe des Ministeriums, diese angeblichen verfassungsrechtlichen Mängel näher darzu
Meine Damen und Herren, ich will im Weiteren trotz unserer Bedenken zu dieser gutachterlichen Stellungnahme auf einige Aspekte dieser näher eingehen, und zwar auf solche, die rechtlich bedeutsam sind. Elf Rechtsbrüche sind aus Sicht der Landesregierung erkennbar. Auf einige ist Herr Fiedler vorhin schon eingegangen. Ich sage ehrlich, eigentlich würde ich Ihnen ganz gern alle elf hier nennen und auch die Gegenargumentation dazu aufzeigen, aber das habe ich schon dem Justizausschuss angetan, das werde ich heute nicht so machen.
Was habe ich gesagt? Innenausschuss? Dem Justizausschuss habe ich es angetan. Doch, habe ich gesagt, ja?
1. Das Innenministerium verwies unter anderem darauf, dass die PDS-Fraktion mit den vorgeschlagenen Änderungen zum Thüringer Kommunalabgabenentlastungsgesetz eine Orientierung der Kommunalabgaben an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen anstrebt. Dies sei zweifelsohne aus Sicht des Innenministeriums ein Rechtsverstoß, da diese Vorschläge sowohl mit dem Äquivalenzprinzip als auch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Widerspruch stehen. Ich sage, diese Behauptung, auch Herr Kollege Fiedler, ist einfach falsch. Die PDSFraktion schlägt bei der Änderung des Thüringer Kommunalabgabenentlastungsgesetzes unter anderem Gebührenhöchstgrenzen vor; wir hatten von 8,80 Mark gesprochen. Diese Regelung ist eben nicht an die Einkommensund Vermögenssituation des Einzelnen gekoppelt, sondern orientiert sich am Preisindex - das haben wir auch so eindeutig dargestellt - der gesamten volkswirtschaftlichen Entwicklung. Gleiches gilt für die Unterstellung der Hinzuziehung von sozialen Gesichtspunkten. Die gewählte Grenze von 8,80 DM bzw. heute 4,45 der CDU/SPD-Landesregierung 1994 selbst als Orientierung benannt worden. Sie ist im Übrigen auch ein Maßstab bei der Bereitstellung von Finanzhilfen des Landes für einzelne Aufgabenträger. Eine Gebührenhöchstgrenze erscheint auch deshalb als zulässig, weil es sich beim Wasser nicht um irgendein Gut handelt, sondern um das Lebensmittel Nummer 1, zu dem jedermann Zugang haben muss, unabhängig von seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. In den anderen Bereichen wird analog verfahren, wenn dies politisch geboten ist, ich nehme bloß einmal die Hortgebühren. Dort dürfen die Eltern nicht mit mehr als 90 DM belastet werden, also kann unser Vorschlag auch nicht im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz stehen.
2. Des Weiteren führte das Innenministerium aus, die von der PDS-Fraktion geplante Neudefinition der Ermessensentscheidung bei der Beitragserhebung und der Abweichung von den Grundsätzen der Einnahmebeschaffung bedeute eine Verschiebung der Kosten von einzelnen bevorteilten Anschlussnehmern hin zur Allgemeinheit. Auch dies sei aus Sicht der Landesregierung nicht zulässig.
Hierzu entgegnen wir: Für eine Bewertung muss hier eine Unterscheidung zwischen nicht leitungsgebundenen Einrichtungen, also Straßenausbau, und leitungsgebundenen Einrichtungen, Wasser und Abwasser, vorgenommen werden. Bei leitungsgebundenen Einrichtungen läuft die Gegenargumentation der Landesregierung ins Leere, weil hier bereits nach gegenwärtiger Rechtslage die Aufgabenträger das Ermessen zur Beitragserhebung haben. Es gibt einen kausalen Zusammenhang zwischen Gebühren und Beiträgen. Beim Straßenausbau belegt die kommunale Praxis das vorhandene Ermessen. Nur rund 600 der Thüringer Gemeinden haben überhaupt eine Satzung. Nur rund 400 Gemeinden erheben auch tatsächlich Beiträge. Das habe ich über eine Kleine Anfrage herausbekommen. Wenn hier die Gemeinde kein Ermessen hat, wie es die Landesregierung unterstellt, dann muss sich die Landesregierung fragen lassen, weshalb rund die Hälfte der Gemeinden mit Duldung der Landesregierung rechtswidrig handelt. Der PDS-Vorschlag schafft nur Klarheit und orientiert sich an der kommunalen Praxis.
3. Die von der PDS vorgeschlagenen Finanzierungsvorschläge seien aus Sicht der Landesregierung in Frage zu stellen und sie seien unseriös. So würden in § 13 b, den wir eingebracht haben, Absatz 5 des Entwurfs zum KAEG zusammen mit den Regelungen im Entwurf für ein Kommunalabgabenförderungsgesetz zusätzliche Verpflichtungen des Landes geschaffen. Die zusätzlichen Kosten wären kaum bezifferbar und würden von der PDS aber im Voraus berechnet. Die durch die PDS angesprochenen Umverteilungen würden keinesfalls zur Finanzierung ausreichen. Zu den beabsichtigten zusätzlichen finanziellen Leistungen der Aufgabenträger, die sich aus den Regelungen zur Eigenbeteiligung sowie den Kappungsgrenzen ergäben, äußere sich die PDS-Fraktion überhaupt nicht. Auch hier beabsichtige die Fraktion offenbar eine Umverteilung zu Lasten Dritter.
Hierzu entgegnet unsere Fraktion: Zusätzliche Verpflichtungen für das Land entstehen dann, wenn die Aufgabenträger die Gebührenhöchstgrenzen überschreiten. Dann entsteht für die Aufgabenträger ein Rechtsanspruch auf Finanzbeihilfen, jedoch längstens - wir haben das befristet - für einen Zeitraum von drei Jahren. Wird innerhalb dieser Frist das Konsolidierungsziel, also die Einhaltung der Gebührenhöchstgrenzen, nicht erreicht, gelten die Bestim
mungen für die Bildung von Pflichtverbänden als gegeben. Eine solche Regelung ist sinnvoll, da sie zunächst Finanzhilfen als Hilfe zur Selbsthilfe sichert. Eine Befristung ist auch sinnvoll, weil die Konsolidierungsbemühungen in absehbarer Zeit zum Ziel führen müssen. Dieses Verfahren macht die möglichen finanziellen Auswirkungen kalkulierbar. Selbst wenn zwischenzeitlich hier Mehraufwendungen für das Land entstehen, ist mittelfristig sogar mit Einsparungen für das Land zu rechnen, weil nämlich nach der Konsolidierungsphase eine dauerhafte Bereitstellung von Finanzhilfen durch das Land entfällt. Hier, meine Damen und Herren, darf man keineswegs nur kurzfristig denken.
Ein weiterer Fakt ist zu bedenken. Die Landesregierung hat in ihre bisherige und künftige Kommunalabgabenpolitik, möchte ich sagen, folgt man diesen Aussagen, kein Vertrauen. Während die PDS-Fraktion davon ausgeht, dass Aufgabenträger nur im Ausnahmefall Gebührenhöchstgrenzen überschreiten, vermuten Sie hier offenbar ein flächendeckendes Problem. Die in der Folge der laufenden Tiefenprüfungen vollzogenen Reduzierungen bei den Beiträgen und Gebühren lassen darauf schließen, dass der von der PDS-Fraktion vor einem Jahr prognostizierte finanzielle Mehrbedarf von 50 Mio. bei weitem so nicht mehr besteht. Ich glaube, ich habe es an anderer Stelle hier in diesem Haus, Herr Kollege Schemmel, schon einmal gesagt. Aber wir müssen ja erst einmal die Ergebnisse der Tiefenprüfung abwarten. Dann würde ich mich dazu auch noch einmal äußern. Die Mehraufwendungen für die Zinsbeihilfen bei der Stundung von Beiträgen relativieren sich dadurch, dass bei vertretbaren Gebühren und Beiträgen die Aufgabenträger und Gemeinden über kontinuierliche Einnahmen verfügen werden. Die Zahlungsbereitschaft der Schuldner wird zunehmen. Der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung von Rechtsmitteln wird sich reduzieren. Also, auch hier warnen wir vor einer Panikdiskussion.
(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Hört, hört, herzlichen Glückwunsch, Frau Dr. Wildauer. Ihr habt es begriffen!)
In zwei Bereichen werden die PDS-Vorschläge tatsächlich zu Mehrbelastungen beim Land, bei den Aufgabenträgern und bei den Gemeinden führen - zum einen, weil die Informations- und Bildungsarbeit der Bürgerinitiativen finanziell gefördert werden soll. Aber durch diese Arbeit wird die Akzeptanz der Kommunalabgabenerhebung steigen. Dies reduziert letztlich Kosten und zudem geht es hier nicht um Millionenbeträge. Zum Zweiten wird der gemeindliche Anteil bei beitragspflichtigen Maßnahmen erhöht. Dies erscheint uns jedoch als gerechtfertigt, weil die Vorteile der Investitionen für die Allgemeinheit unter heutigen Bedingungen viel höher zu bewerten sind als vor zwanzig oder dreißig Jahren. In Kenntnis dieser Wirkung hat die Fraktion bewusst in der Begründung des Gesetzentwurfs darauf verwiesen, dass in Abhängigkeit von der konkreten Finanzsituation gegebenenfalls Aus
baumaßnahmen zeitlich gestreckt werden müssen. Derartige Entscheidungen müssen die Kommunen ständig in Bereichen treffen, in denen nicht das Instrument der Refinanzierung über Kommunalabgaben zur Verfügung steht. Die Behauptung des Innenministeriums, die PDSVorschläge führen zu einer finanziellen Mehrbelastung der Kommunen, halten wir einfach für falsch. Wenigstens der Finanzminister hat das zum Glück erkannt.
Die prognostizierten Mehrbelastungen der Kommunen mit 25 Mio. rund - wir kommen ja nachher noch einmal darauf zu sprechen - 72 Mio. nanzausgleich mehr als ausgeglichen. Natürlich führt das zu einer Mehrbelastung im Land. Aber die Auftragskostenpauschale ist
- ja, das weiß ich ja, aber ich möchte trotzdem noch einmal argumentieren, Herr Minister -, das ist sicher nicht nur unsere Meinung, durch das Land zu tragen, weil sie Kosten des übertragenen Wirkungskreises darstellt, also Kosten für Aufgaben des Landes sind, die durch die Kommunen realisiert werden. Eigentlich gehört es sich doch so, dass der, der die Musik bestellt, sie auch bezahlt. Das hat auch schon meine Großmutter früher immer gesagt und die ist sehr alt geworden.
4. Das vierte Argument der Landesregierung, die PDS-Vorschläge zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz seien nach Meinung des Innenministeriums teilweise systemwidrig. Unter dem Titel "Besondere Finanzzuweisungen" ordnet die PDS den Aufgabenträgern allgemeine Finanzzuweisungen zu. Auch die Ausweisung derartiger Zuweisungen auf Auftragskostenpauschale wäre systemwidrig. Zudem würden alle Zahlungen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zu Lasten der Kommunen gehen. Die Finanzausstattung der Kommunen würde sich reduzieren. Wolle dies die PDS-Fraktion wirklich? Die von der PDSFraktion geforderte pauschale Bezuschussung der Aufgabenträger würde aus Sicht der Landesregierung gegebenenfalls zu Misswirtschaft und Missmanagement führen, da eine Deckung des Finanzbedarfs durch den allgemeinen Finanzausgleich viel bequemer als das Verfahren der Abgabenerhebung sei.
Hier zur Klarstellung: Die Unterstellungen durch das Innenministerium bezüglich der systemwidrigen Einordnung von Mitteln in den Kommunalen Finanzausgleich sind sachlich nicht begründet. Der PDS-Vorschlag macht nichts anderes, Herr Kollege Böck, wir machen doch nichts anderes, als dass wir der gegenwärtigen Systematik
im Finanzausgleich folgen und damit ist es systemkonform, die Mittel für die Aufgabenträger der Wasserverund Abwasserentsorgung in den Bereich der besonderen Finanzzuweisungen einzuordnen. Analog wird bei den Mitteln für Kindertagesstätten, Schulen usw. doch auch verfahren. Die Zweckbindung betrifft somit nur den Aufgabenbereich als Ganzes. Dass die Mittel dann als allgemeine Finanzzuweisung ausgereicht werden, ist durch die Form der Fehlbetragsfinanzierung zur Sicherung der Gebührenhöchstgrenzen begründet. Die Bezeichnung der Zuweisungen an die Aufgabenträger als Auftragskostenpauschale, das muss ich sagen, ist einem Fertigungsfehler bei der Erstellung der Drucksache geschuldet. Das ist auch wirklich der einzige Fehler. Aus dem Gesetzestext und der Begründung geht eindeutig hervor, dass die bisherigen Regelungen zur Auftragskostenpauschale gestrichen werden und an deren Stelle die Regelungen zu den Finanzzuweisungen für die Aufgabenträger treten. Weshalb nun diese Überschrift nicht geändert wurde, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Dass die Kommunen durch die PDS-Vorschläge in Summe nicht be-, sondern vielmehr entlastet werden, resultiert aus unserem Vorschlag zur Herausnahme der Auftragskostenpauschale aus dem Finanzausgleich.
dass durch Landeszuweisungen Misswirtschaft und Missmanagement gefördert werden. Soweit unsere Anmerkungen zur mündlichen gutachterlichen Stellungnahme des Innenministeriums. Meine Darlegungen belegen sicher, dass sich die Diskussion zu unserem Gesetzentwurf lohnt. Durch den formalen Umgang mit unserem Papier hat die Landesregierung verdeutlicht, dass sie sich einer sachgerechten und tiefgründigen Diskussion entziehen will. Wir bewerten das einfach als Missachtung unserer Arbeit und auch der Gesetzgebungskompetenz des Landtags. Das Thema Kommunalabgaben wird heute nicht zum letzten Mal hier beraten werden. In wenigen Tagen wird der Innenminister hoffentlich die Ergebnisse der Tiefenprüfung veröffentlichen. Spätestens dann wird die Diskussion fortgesetzt.
Auch die jüngste Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zur Grundgebührengestaltung wird sicherlich Auswirkungen bis in den Landtag haben. Wir sind uns sicher, dass die Mehrzahl unserer Vorschläge auch dann wieder von Bedeutung sein wird. Wir bleiben jedenfalls am Ball. Dabei lassen wir uns von einem Ausspruch Goethes leiten, der sagte:
"Sei nicht ungeduldig, wenn man deine Argumente nicht gelten lässt." Aber Goethe zeichnete sich ja bekanntlich durch große Gelassenheit aus, Herr Schemmel, in meinen
Aber gerade Gelassenheit lebt auch von Fakten. Wenn Fakten nicht stimmen, dann führt selbst unbestechliche Logik oft zu einem falschen Ergebnis. Nur ein paar Denkfehler geben dem Betroffenen dann vielleicht noch eine Chance, wenigstens zufällig richtig zu liegen. Das trifft aber für beide Seiten zu. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nachdem die Auffassung der Landesregierung eben von Frau Dr. Wildauer ja eigentlich referiert worden ist, will ich zu dem Gesetzentwurf nur noch auf einiges hinweisen. In mehreren Punkten weist der Entwurf rechtssystematische und gesetzestechnische Mängel auf. Eine angebliche Vereinfachung von Rechtsgrundlagen, die von der Fraktion der PDS behauptet wird, ist sicher mit diesen Vorschlägen nicht zu erreichen. Es werden nach dem Verfassungsverständnis selbstverständliche Grundsätze als pauschale Programmsätze ohne eigenständigen Regelungsgehalt in den Gesetzestext aufgenommen oder Bestimmungen vorgesehen, die nach der Systematik andere Regelungsbereiche betreffen. Die vorgeschlagenen Regelungen sind auch kaum geeignet, Verständlichkeit und Transparenz für die Betroffenen zu schaffen. Auf diese Weise kann das von der Fraktion der PDS verfolgte Ziel der Vereinfachung des Kommunalabgabenrechts nicht erreicht werden; es ist das falsche Konzept.
Die Landesregierung hat sich für einen überzeugenderen Weg entschieden, um Rechtssicherheit und Transparenz zu erreichen. Eine intensive Beratung der Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung und eine offensive Informationsarbeit sind die Voraussetzungen hierfür. Ein wichtiger Schritt ist die im vergangenen Jahr begonnene flächendeckende Überprüfung der Aufgabenträger. Dabei werden die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Beitrags- und Gebührenerhebung einer intensiven Prüfung unterzogen und den Aufgabenträgern Handlungsempfehlungen gegeben. Insgesamt werden 190 Aufgabenträger überprüft. Seit dem 2. April 2001 fanden bereits 152 Vor-Ort-Prüfungen statt, weitere 23 Termine stehen unmittelbar bevor.
Seit Dezember des vergangenen Jahres finden kontinuierlich Abschlussgespräche mit den Aufgabenträgern statt. Die ersten Aufgabenträger setzen die ihnen gegebenen Handlungsempfehlungen bereits um und werden dabei von der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde und dem Thüringer Landesverwaltungsamt unterstützt. Es wird schon jetzt deutlich, dass dieses Programm zur langfristigen Stabilisierung und Konsolidierung der Aufgabenträger und Erhöhung der Rechtssicherheit beiträgt.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS greift zu kurz. Die derzeitige Situation der Wasser- und Abwasserwirtschaft erfordert kein Stückwerk, sondern verlangt oftmals Strukturveränderungen der Aufgabenträger nach belastbaren Rechtsgrundlagen. Der Landtag hat mit der Novelle des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit im September des vergangenen Jahres die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und Möglichkeiten eröffnet, dass neue Verbandsstrukturen auch dann verwirklicht werden können, wenn sie von einzelnen Gemeinden nicht mitgetragen werden, aber zwingend erforderlich sind. Nur mit einer langfristig angelegten Gesamtkonzeption kann in vielen Fällen eine Sanierung der Aufgabenträger bei gleichzeitig stabiler Beitrags- und Gebührenstruktur erreicht und die vor uns liegende Aufgabe gemeistert werden.