Protocol of the Session on February 22, 2002

Frau Abgeordnete, selbstverständlich ist das der Ausfluss dessen, was ich vorhin ausgeführt habe, nämlich, dass wir uns darum bemühen, in der Öffentlichkeit diesen Bedarf an Pflegefamilien, insbesondere qualifizierten sozialpädagogischen Familienpflegestellen, deutlich zu machen. Das ist ein Ausfluss dessen, was das Jugendamt, das Landesjugendamt und auch das Ministerium hier an Öffentlichkeitsarbeit gemacht haben. Deswegen hoffe ich, dass sich auch weitere Zeitungen mit ihrem Jugendamt in Verbindung setzen und fragen, welche Probleme es dort gibt, und darum werben, dass sich Pflegeeltern melden.

Es gibt eine weitere Frage. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Staatssekretär, können Sie das auch mit unterstützen, dass doch mehr für Pflegefamilien geworben wird, als immer gleich zur Adoption, weil das so endgültig ist, auch nach der Geburt eines Kindes.

Frau Abgeordnete, auch da kann ich es Ihnen bestätigen, ich halte beide Dinge für wichtig. Adoptionseltern sind auch wichtig, aber es ist hier vor allen Dingen - gerade bei behinderten, beeinträchtigten und benachteiligten Kindern und Jugendlichen - auch ein sehr großer Bedarf, den ich ebenfalls vorrangig für solche Pflegeelternverhältnisse als gegeben sehe.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur letzten Frage für heute in Drucksache 3/2199. Bitte, Frau Abgeordnete Heß.

Juristische Beratung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen

Die Schuldnerberater und -beraterinnen im Freistaat Thüringen haben im Jahr 2001 ein umfangreiches und auch notwendiges Beratungspensum erbracht. Bei ihrer Beratertätigkeit gibt es komplizierte Fälle, die eine rechtsanwaltliche Beratung notwendig machen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Fälle wurden in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle im Jahr 2001 a) abschließend und b) neu bearbeitet?

2. In wie vielen Fällen musste ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden?

3. Gibt es vertragliche Bindungen der oben genannten Beratungsstellen mit Rechtsanwälten bzw. eine juristische Zentralstelle als Ansprechpartner für die Schuldnerberater?

4. Wenn Frage 3 mit Nein beantwortet wird, ist eine solche Regelung zukünftig geplant, und wenn ja, von welchem Zeitpunkt an und mit welchen finanziellen Mitteln?

Herr Staatssekretär Maaßen, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Heß wie folgt:

Zu Frage 1: Die statistischen Angaben zur Schuldnerund Insolvenzberatung für das Jahr 2001 werden derzeit von den anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen zusammengestellt und dem TMSFG bis zum 31. März 2002 zugesandt. Insofern kann ich hier leider noch keine Aussage treffen.

Zu Frage 2: Informationen, in wie vielen Fällen ein Rechtsanwalt zur Beratung von Klienten hinzugezogen werden musste, liegen mir nicht vor. Nach der Insolvenzordnung ist nicht geregelt, inwieweit zur Verbraucherinsolvenzberatung durch anerkannte Beratungsstellen ein Rechtsan

walt hinzuzuziehen ist. Die Beratung erfolgt nach dem Thüringer Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung entweder durch anerkannte Beratungsstellen oder durch Rechtsanwälte.

Zu Frage 3: In der Regel haben die Beratungsstellen befristete Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten getroffen, damit im Bedarfsfall kurzfristig Rückfragen von Beratungskräften bei Juristen möglich sind. Die modellhafte Förderung einer juristischen Zahlstelle ist nach den Richtlinien zur Förderung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen seit dem 01.01.2000 möglich und zunächst in diesen Richtlinien bis zum 31.12.2002 zeitlich befristet. Da die Liga bzw. die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung von der Einrichtung der juristischen Zahlstelle bisher keinen Gebrauch gemacht haben, wurde die Stelle zum 01.01.2002 ausgeschrieben. Im Ergebnis der Ausschreibung wurde die juristische Zahlstelle zum 01.01.2002 an den Verein Schuldnerberatung Jena e.V. vergeben, der einen Rechtsanwalt eingestellt hat. Da jedoch der zuständige Spitzenverband, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, dem Träger aufgrund seiner Bewerbung mit Ausschluss aus dem Spitzenverband zum 31. Januar 2002 gedroht hat, wurde die Arbeit der juristischen Zentralstelle durch den Träger wieder eingestellt. Ich versage mir nur mit Mühe eine Bewertung des Verhaltens des betreffenden Wohlfahrtsverbands.

Zu Frage 4: Die Möglichkeit für die Förderung einer juristischen Zahlstelle durch den Freistaat Thüringen besteht nach den derzeitigen Förderungsrichtlinien bis zum 31.12.2002. Dafür stehen Landesmittel in Höhe von 100 Prozent der Personalausgaben für einen vollzeitbeschäftigten Juristen bzw. eine entsprechende Anzahl von Teilzeitkräften, Sachausgaben in Höhe von jährlich 5.100  eine Verwaltungspauschale in Höhe von jährlich 2.560 sowie ein Zuschuss zur Erstausstattung der Beratungsstelle in Höhe von 5.100  gung.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Heß.

Sie sagten, dass die statistischen Angaben zum 31.03. zusammengestellt werden. Um eine weitere Mündliche Anfrage zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, dass wir die dann zur Kenntnis bekommen?

Selbstverständlich, Frau Abgeordnete Heß. Ich werde sie Ihnen zukommen lassen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir können den Tagesordnungspunkt 15 abschlie

ßen und ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf

"Kultur... ist kein Luxus" (D. Schipanski) Zur Situation von Kunst und Kultur im Freistaat Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der PDS und Antwort der Landesregierung - Drucksachen 3/1479/1948 - auf Antrag der Fraktion der PDS dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/2165

Bitte, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten. Ich hätte diesen Punkt heute gern mit einer positiven Nachricht aus Weimar begonnen, aber der Weimarer Stadtrat hat den in monatelanger mühsamer Kleinarbeit und unendlichen Abstimmungsrunden errungenen Grundsatzbeschluss zur Gründung einer Theatergemeinschaft zwischen dem Deutschen Nationaltheater Weimar und dem Theater Erfurt kurzerhand abgelehnt und ist beinahe geschlossen zu einer unausgegorenen Ideenskizze übergelaufen.

Der Stadtrat von Weimar hat damit eine einmalige Chance verspielt. Erneut ist die gemeinsame Lösung der Theaterfrage in der Mitte Thüringens an dieser Stadt gescheitert. 1994 wurden Erfurt und Weimar nach dreijähriger, großzügig vom Bund finanzierter Bedenkzeit zunächst aus den Strukturüberlegungen ausgeklammert. Als dann 1997 mein Amtsvorgänger Herr Dr. Schuchardt dankenswerterweise eine Sachverständigenkommission unter dem Vorsitz von August Eberding beauftragte, wurde deren Vorschlag einer Zusammenfassung beider Theater von Erfurt akzeptiert, von Weimar jedoch abgelehnt. Dieses Szenario hat sich nun von der Weimarer Seite her wiederholt, obwohl die Beauftragten der beiden Städte gemeinsam mit der Landesregierung einen Grundsatzbeschluss zur Gründung der Theatergemeinschaft erarbeitet hatten. Dieser wurde durch einen Gesellschaftsvertrag für eine mögliche Staatstheater Thüringen GmbH, die Eckpunkte eines Wirtschaftsplans, einen Rahmenstellenplan, einen Musterspielplan und die Prämissen einer Finanzierungsvereinbarung ergänzt.

Mit der Ablehnung des Weimarer Stadtrats werden nun ein mit großer Umsicht erarbeitetes Konzept sowie die darin enthaltenen Vertragsvorschläge hinfällig. Wir erwarten jetzt von der Stadt ein neues tragfähiges Konzept, das künstlerisch sinnvoll, arbeitsrechtlich durchsetzbar und gleichzeitig langfristig finanzierbar ist. Ob die Förderung in der bisherigen Höhe fortgeführt und erneut ein Fünfjahresvertrag geschlossen wird, hängt von der Qualität und Nachhaltigkeit dieses Vorschlags ab. Der Bühnen

verein hat seine vielfältigen Bedenken schon klar artikuliert, dem kann ich mich in allen Punkten nur anschließen.

Eine Machbarkeitsstudie des Deutschen Bühnenvereins hatte bereits im Oktober des vergangenen Jahres detailliert nachgewiesen, dass eine Theatergemeinschaft eine sinnvolle Lösung für beide Theater ist. Das Land hatte zugesagt, in die Trägerschaft für diese Gemeinschaft einzusteigen. Trotz der rückläufigen Steuereinnahmen und des daher notwendigen Sparkurses war das Land bereit, die Summe von 22,3 Mio.   meinschaft bis 2008 zu garantieren. Aber, meine Damen und Herren, der Ausstieg eines Partners aus der Entwicklung eines zukunftsfähigen Gesamtkonzepts bedeutet nicht den Wegfall der Notwendigkeit ein solches Konzept zu entwickeln. Es bleibt primäre Aufgabe der Träger, zusammen mit den Theatern und Orchestern zukunftsorientierte Vorstellungen zu entwickeln, die allerdings im überschaubaren Raum, den Thüringen nun einmal darstellt, aufeinander abgestimmt sein müssen. Die vertragliche Förderung von Theatern und Orchestern ist bis Ende 2003 gesichert. Eine weitere Förderung von Theatern und Orchestern mit erheblichen Landesmitteln im genannten Rahmen bisher von 60 Mio.        Orchester und ihre Träger Konzepte erarbeiten, die eine hohe künstlerische Qualität garantieren, die zu einer zumindest mittelfristig verlässlichen Finanzierungsbasis führen und eine langfristig tragfähige ausgewogene Struktur von Theatern und Orchestern mit Musik und Sprechtheatern in Thüringen gewährleisten.

(Beifall bei der CDU)

Das Land wird hier ergänzend im Sinne der Subsidarität mitwirken, zumal es nur bei einem Theater Mitträger ist. Es ist sich aber in diesem Sinne seiner Verantwortung für das Ganze durchaus bewusst.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben uns das vergangene Jahr nicht nur im Interesse der Theater und Orchester beinahe ausschließlich mit diesem Thema befasst, sondern auch, um die Mittel sinnvoll zu begrenzen, damit für den übrigen Bereich der Kultur genügend Luft zum Atmen bleibt.

Große Anfragen stoßen Rechenschaftsberichte der Regierung an, veranlassen eine breite Bestandsaufnahme und fordern Perspektiven für die Zukunft ab. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass uns in regelmäßigem Abstand ein umfänglicher Fragenkatalog auf den Tisch gelegt wird. Wir haben uns Mühe gegeben, die weit über 150 Fragen sorgfältig zu beantworten, wobei es in der Natur der Sache liegt, dass sich Frage- und Antworttiefe nicht immer voll entsprechen. Abgefragt sind alle Facetten des Kulturbetriebs unter besonderer Berücksichtigung auch und gerade der Bereiche, die wir hier im Lande unter Breitenkultur subsumieren. Das ist richtig so und es wird von mir begrüßt, denn - wie ich mehrmals in der Öffentlichkeit betont habe - dominieren auch nach meiner Auffassung die in der Regel von

den großen Einrichtungen aufgeworfenen Probleme die Diskussion, leider verstellen sie oft den Blick für die kulturelle Vielfalt.

(Beifall im Hause)

Es ist hier sicherlich nicht der Platz und die Zeit, in die Einzelheiten der verschiedenen Sparten einzusteigen. Das wird bestimmt der zuständige Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst tun und sich den wichtigsten Themen zur vertieften Behandlung widmen. Es ehrt mich einerseits sehr, dass diese Große Anfrage der PDS als Überschrift ein - wenn auch aus dem Zusammenhang gerissenes - Zitat von mir, nämlich "Kultur... ist kein Luxus" trägt. Auf der anderen Seite glaube ich nicht, dass die Fraktion mir auf diese Weise nur Blumen reichen wollte, den Unterton des Zweifels an der Einlösung dieser apodiktischen Forderung habe ich wohl gehört. Aber ich unterstelle, dass ausschlaggebend für die Große Anfrage der PDS schließlich doch die Sorge um die Kultur im Lande gewesen ist.

(Beifall bei der PDS)

Jedoch, allzu viele Fragen suggerieren, verehrte Abgeordnete der PDS, dass das Land noch mehr tun müsse, noch mehr tun müsse nicht nur im Sinne von mehr Geld ausgeben, sondern auch im Sinne von noch mehr Verantwortung übernehmen. Hier scheint mir auf weite Strecken noch altes Denken zentralistischer Organisationen vorzuliegen.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich darauf hier kurz eingehen. Auch wenn sich der Kulturhaushalt des Freistaats den notwendigen Sparzwängen nicht entziehen konnte und Konsolidierung, in Einzelfällen auch Abstriche hingenommen werden mussten, allerdings durchweg proportional zu den übrigen Ressorts, ist der Kulturhaushalt des Freistaats immer noch einer der am besten dotierten unter den deutschen Flächenstaaten. Auch die PDS weiß, dass er zu Lasten anderer Aufgabenbereiche der Landesregierung nicht zu verstärken ist. Kulturpolitik ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Kommune und Land. Ich muss das immer wieder betonen, weil meines Erachtens gerade in der Breitenkultur noch zu viele an sich genuine Aufgaben der kommunalen Ebene vom Ministerium wahrgenommen werden. Wir müssen in den nächsten Jahren ernsthaft überlegen, ob sich das Land nicht auf die übergreifenden, auf die überregional bedeutsamen Aufgaben konzentrieren sollte und dort sich eher verstärkt engagiert und den Kommunen die Förderung vor allem der lokalen Kulturszene überlässt. Ordnungspolitisch wäre das allemal sinnvoll. Wenn wir bis jetzt diesen Schritt noch nicht getan haben, dann liegt das daran, weil wir befürchten mussten, dass angesichts des Aufgabenüberhangs und auch der Finanzknappheit der Kommunen eine Reihe von Projekten überhaupt nicht stattgefunden hätte. Deshalb haben wir diese Umorganisation vorgenommen.

Ständige Aufgabe der Kulturpolitik ist und bleibt - und da gab es seit 1990 einen breiten Konsens über alle Parteien hinweg - das Bemühen um Balance, um Ausgewogenheit zwischen den Sparten, zwischen Spitzen- und Breitenkultur, zwischen Bewahrung und Erneuerung, zwischen institutionalisierter und freier Szene, zwischen Profiund Laienkultur, zwischen Zentrum und Fläche, zwischen den sozialen Gruppen und den Generationen, letztendlich zwischen aktiver und rezeptiver Kulturteilhabe. In der genannten Antwort auf den Berichtsantrag zur Sicherung der kulturellen Vielfalt wurde in Streiflichtern auf das nach wie vor reiche kulturelle Leben in Thüringen hingewiesen. Ich will es hier nicht wiederholen, will stattdessen auf einige wenige zukunftsweisende Aspekte zu sprechen kommen.

Zum Ersten: Dass in der Denkmalpflege die Fördermittel rückläufig sind, liegt zum einen in der Natur der Sache. Ein Großteil des Nachholbedarfs konnte durch beispielhaftes Engagement von öffentlicher Hand und privatem Engagement aufgeholt werden. Denkmalverfall ist allenthalben im Land gestoppt worden und es bedarf dieses Anschubs nicht mehr. Aber es bleibt dennoch viel zu tun. Denkmalpflege ist eben nicht nur Kulturpflege, sondern auch ganz konkret Quelle für arbeitsintensive Aufträge, sowohl der privaten als auch der öffentlichen Seite, und ist von daher auch arbeitsmarkt- und mittelstandspolitisch außerordentlich wichtig. Aber dieser Aspekt kann nicht nur Sache des Kulturhaushalts sein. Hier ist auch verstärkt auf Public-Privat-Partnership in der Zukunft zu orientieren.

Zum Zweiten: Die freie Szene in der Kultur hat sehr wesentlich von den weit gesteckten Möglichkeiten des zweiten Arbeitsmarkts in den neuen Ländern profitiert. Die gesamtpolitisch sicher richtige Umschichtung der Förderung des zweiten Arbeitsmarkts zugunsten des ersten Arbeitsmarkts bringt aber für die freie Kulturszene eine Reihe von Problemen, für die wir intelligente Lösungen brauchen. Deshalb wird unter Federführung meines Hauses und unter Beteiligung der auch betroffenen Ministerien für Soziales, für Kultus und Wirtschaft eine Problemanalyse insbesondere für den Bereich der kulturellen Jugendarbeit erstellt. Eine Konzeption für die weitere Behandlung wird Mitte des Jahres vorgelegt werden. Ich appelliere im Zusammenhang mit der durch die Große Anfrage angeregten Gesamtbilanz noch einmal an alle politischen Handlungsebenen, am bisherigen Grundkonsens festzuhalten. Das reiche kulturelle Erbe in diesem Land bindet die Aufmerksamkeit über die Maßen. Ohne dessen Bewahrung zu vernachlässigen, brauchen wir mehr Mut zur Veränderung und zur Erstellung sicherer Konzepte für die Zukunft. Auch unsere Zeit muss in positiver Weise ihre kulturellen Spuren hinterlassen. Das ist mir ein besonderes Anliegen. Wir brauchen weiter mit allen Gebietskörperschaften ein vertrauensvolles und sinnvoll arbeitsteiliges Zusammenwirken. Viele Kooperationen sind hier in Thüringen schon beispielhaft. Aber es gibt noch einige, manche sind sogar sehr wichtig, die Verbesserung und Intensivierung vertragen können. Das Subsidiaritätsprinzip

muss verinnerlicht werden, gegenseitige Schuldzuweisungen bringen keine kreativen Lösungen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, Kulturpolitik ist integraler Bestandteil der Gesamtpolitik, hat aber vielfach eine katalysierende Funktion. Das heißt aber auch, dass sie sich nicht den Notwendigkeiten der Gesamtpolitik, auch den Notwendigkeiten der Haushaltskonsolidierung entziehen kann und darf. Bei dem von mir zitierten Grundkonsens bin ich mir aber sicher, dass wir immer die notwendige Proportionalität wahren.

Meine Damen und Herren, ich glaube, die Antwort auf die über 150 Anfragen haben das kulturelle Leben im Freistaat anschaulich charakterisiert. Im Sinne dieser Darlegungen wird sich die Landesregierung auch weiterhin in der Zukunft für die Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt in unserem Lande mit all ihren Facetten einsetzen.