Protocol of the Session on January 24, 2002

freiweillige Leistung des Landes - 80 Prozent - und schauen wir mal und dann vielleicht im nächsten Jahr 60 und im übernächsten Jahr nur noch 30 in der Hoffnung, die Winter werden nicht so schnell wiederkommen in der Strenge und wenn sie dann wiederkommen, haben wir das Chaos wieder und es geht wieder das Theater von vorn los. Ohne es zu beschreien, wäre es gut, dass die Situation zum Anlass genommen würde, endlich eine saubere, klare, überschaubare und dauerhaft finanzierte Regelung für alle Beteiligten an der Beseitigung von Schneemassen zu organisieren. In diesem Zusammenhang haben wir vorgeschlagen, in einer etwas anderen Nuance zur SPD, den Gemeindefinanzausgleich, den Kommunalen Finanzausgleich mit einzubeziehen, dass bestimmte Höhenlagen oder Wintergefährdungssituationen genauso einbezogen werden wie Faktoren wie Sozialhilfe und ähnliche Belastungen. Man kann das so herum oder so herum regeln, entscheidend ist, dass es geregelt wird, so dass Kommunen sich darauf verlassen können. Eine Bemerkung, Herr Kallenbach, wenn Sie sagen, in Erfurt im Stadtrat hat es gestern keine Diskussionen dazu gegeben, das kann ich gut verstehen. Als Erfurter habe ich erlebt, dass man von hier aus betrachtet gar nicht mitgekriegt hat, was außerhalb des Landes los war.

(Beifall bei der PDS)

Von daher gibt es auch keine Aufregung. Ich glaube, die Aufregung hätte es gegeben, wenn es irgendeine andere Situation gegeben hätte. Aber wer sich innerhalb der Stadt bewegt hat, der hat schöne weiße Winterflocken gesehen, aber die Mengen und die Schneewände eben gar nicht bemerkt. Von daher wundert es mich überhaupt nicht und, ich glaube, da liegt auch ein Stück weit Ungerechtigkeit, dass die, die in einer günstigen Lage liegen als Kommunen, viel weniger Aufwand mit dem Winterdienst haben als die, die sich regelmäßig sorgen müssen. Dazu gehört eben auch ein bestimmter Ausgleich.

Sie haben gesagt, es sei kein juristisches Problem, Herr Kallenbach. Doch, es ist ein juristisches Problem. Es ist ein juristischen Problem, bei dem das Land Thüringen durch die eigene Gesetzeslage, also dieses hohe Haus für die Landesregierung eine Gesetzeslage hergestellt hat, in der die "Verunklarung" zulasten der Gemeinden organisiert worden ist. Hier gilt es, eine rechtliche Klärung zu bringen, dass die Kostensituation ganz klar von den Kommunen beim Land abgerechnet werden kann. Ich denke, dafür lohnt es sich tatsächlich, sich etwas mehr damit zu beschäftigen.

Letzte Bemerkung: Die Frage der - Sie haben das so abgetan - Straßen, die nicht öffentlich gewidmet worden sind, da sehen wir in der Tat genau wie die SPD einen dringenden Klärungsbedarf. In anderen neuen Bundesländern hat man eine pauschale Widmungserklärung in das zuständige Gesetz hineingeschrieben. Ich glaube, das ist notwendig zum Stichtag 3. Oktober 1990 hineinzuschreiben, dass alle Straßen, die öffentlich genutzt worden sind, auch öffentlich gewidmet sind, dass man ausgehend davon in der Tat die rechtlichen Verpflichtungen auch dann

klar definieren kann. In diesem Sinne freue ich mich auf eine intensive Ausschussbearbeitung und hoffe, dass die Gemeinden, die Bürgermeister das Gefühl bekommen, dass sie vom Land nicht allein gelassen werden, weder finanziell, noch in der Gefährdungslage, so dass man auch die technischen und materiellen Voraussetzungen schafft, das nächste Mal das Chaos schneller und besser zu beherrschen und nicht erst zu warten bis alle aus dem Weihnachtsurlaub wieder da sind.

(Beifall bei der PDS)

Herr Abgeordneter Kallenbach, noch eine Redemeldung oder wollten Sie fragen? Noch mal reden, gut. Bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte auf einige Bemerkungen, die in den letzten Minuten hier gesagt worden sind, kurz reagieren. Frau Sedlacik, man kann sich über vieles unterhalten, aber eines ist wirklich vollkommen unstrittig, dass die kommunalen Straßen in Zuständigkeit der Kommunen bleiben wie es bisher war. Das hat auch keiner ernsthaft beantragt, dass nun da auch vom Land der Winterdienst bezahlt oder ausgelöst werden soll. Also, wenn Sie das hier noch anbringen, dann bringen Sie nur alle durcheinander. Es ist schon so, dass der Winter Ende Dezember und Anfang Januar ungewöhnlich war. Wenn man den Schnitt der letzten Jahre betrachtet, war das ungewöhnlich. Da soll man die Emotionen deswegen auch nicht hochfahren, Kollege Ramelow, sondern versuchen, die Dinge trotzdem sachlich abzuhandeln.

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Nur nicht im Juli, der ist immer da.)

Der ist aber unterschiedlich in den letzten Jahren gewesen und das besonders Schwierige waren die Schneeverwehungen und nicht unbedingt die Schneehöhe, sondern die Schneeverwehungen. Nun aber einen genauen Ausgleich schaffen zu wollen, das klingt zwar gut, wenn man das sagt, wir müssen jetzt denen, die besonders hart betroffen waren, besonders viel helfen und einer greife nicht in des anderen Tasche, wie Sie das formuliert haben, das ist ja alles gut und richtig, aber es ist nicht praktikabel, dass man 100-prozentige Gerechtigkeit und 100-prozentige Entlastung beim Winterdienst zwischen allen Gemeinden in Thüringen erreichen kann. Das kriegen Sie nicht hin, das geht nicht.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: 90 Pro- zent Gerechtigkeit, das wäre gut.)

Ja gut, 90 Prozent. Wir sind ja auch der Auffassung, dass eine Entlastung geschehen soll. Das habe ich hier klar und deutlich gesagt und dazu laufen auch die Verhandlungen der Landesregierung mit dem Gemeinde- und Städtebund

mit dem Ziel, hier eine dauerhafte Lösung zu schaffen. Das habe ich hier ganz klar und deutlich gesagt. Die dauerhafte Lösung ist ein Ziel der CDU-Fraktion. Im Übrigen, die CDU-Fraktion und erst recht die Landesregierung sind nicht erst munter geworden, nachdem Sie pressewirksam Ihren Besuch im Thüringer Wald kundgetan haben. Ich war vollkommen - das sage ich jetzt an der Stelle aber einmal - ohne jede Presse in einer Autobahnmeisterei und habe mich dort erkundigt, wie das läuft und habe eine Fahrt mit unternommen mit einem großen Winterdienstfahrzeug und habe mir das angeschaut,

(Beifall bei der CDU)

aber mit dem Unterschied, es war überhaupt kein Journalist dazu eingeladen worden, überhaupt kein Journalist war dabei. Aber jetzt habe ich es nun doch einmal an der Stelle erzählt, und zwar ist schon wichtig, auch mal zu schauen, wie das läuft. Ich sage auch, ich wollte es aber erst zur Aktuellen Stunde sagen, natürlich kann man noch besser abstimmen zwischen den einzelnen Verantwortlichen, zwischen den einzelnen Straßenbauämtern und den einzelnen Gemeinden. Natürlich gibt es dabei Dinge, die nicht 100-prozentig optimal gelaufen sind, das ist vollkommen unstrittig. Aber so eine Situation muss man auch lernen. Es hat niemand behauptet, dass hier nun alles bestens gelaufen ist. Aber übrigens war nicht nur in Thüringen Winter, sondern auch in anderen Bundesländern und da waren die Verhältnisse teilweise noch viel dramatischer. Da gab es Autobahnabschnitte, auf denen man 10 und 15 Stunden gestanden hat, das war in Thüringen nicht so.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Doch, auf der Landeplatz-Autobahn, dort war alles zugeschneit.)

So lange wahrscheinlich nicht. Ja, gut, natürlich. Ich habe es ja auch gesagt, der letzte Bauernhof ist gestern hier vom Schnee befreit worden und wieder mit der Außenwelt in Verbindung getreten. Ich will das überhaupt nicht verniedlichen, aber wir dürfen nicht die Verantwortlichkeiten, weil es nun Aufregung gibt, vollkommen durcheinander bringen. Es ist in fast allen Bundesländern klar und eindeutig geregelt, ich kann es Ihnen vorlesen, im Thüringer Straßengesetz ist es so geregelt wie in fast allen Bundesländern und da gibt es aus unserer Sicht auch keinen Änderungsbedarf. Weil Sie gesagt haben, dem Bürgermeister hätte niemand erzählt, für was das Technische Hilfswerk zuständig ist. Da sage ich mal an der Stelle, ich bin Vorsitzender eines Vereins des Technischen Hilfswerks, ich kann Ihnen das mal ein bisschen erklären. Aber eins ist ganz klar, dass alle Landräte mit ihren Leitstellen genau wissen, wo und wann sie das Technische Hilfswerk um Hilfe anfordern können. Dafür sorgen wir schon, dass darüber Klarheit besteht, und das THW ist auch im Einsatz gewesen. Es ist auch im Einsatz gewesen und hat geholfen, insbesondere beim Schneeabtransport. Ich habe auch nicht gesagt, es wäre nun die Lösung, dass der Schneepflug vom Land den Schnee auf die Gehwege der Kommunen schiebt,

ganz im Gegenteil, ich habe nur auf das Problem hingewiesen, wenn man die Verantwortlichkeit teilt zwischen dem Gehweg und der Fahrbahn, dass es dann zu Konflikten kommt, darauf habe ich hingewiesen.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen nicht durch eine getrennte Zuständigkeit die Situation verkomplizieren. Aber das THW und die Leute der TSI und vieler, vieler Subunternehmer der TSI und viele Auftragnehmer, die den Winterdienst in den Gemeinden geleistet haben, haben das sehr verantwortungsbewusst geleistet und haben weit über das gearbeitet, wofür sie zuständig gewesen wären.

(Beifall bei der CDU, PDS)

Noch eine Bemerkung, weshalb ich das gesagt habe von Erfurt. Es ging mir nicht darum zu sagen, dass hier in Erfurt weniger Schnee lag als im Thüringer Wald, aber in Erfurt, in Jena, in Gera ist die Straßenbaulast auch für die Bundesstraßen bei den drei Städten. Da ist es vollkommen unbestritten, dass das so ist und auch so bleiben wird und dass sie auch für die Kosten des Winterdienstes zuständig sind. Ich will nur sagen, man redet nur über die kleinen Gemeinden, wenn man aber die kleinen jetzt entlastet und es bei den großen so lässt wie es ist, dann ist das nicht sonderlich logisch. Darauf wollte ich nur hingewiesen haben, dass es da zu Disproportionen kommen würde, wenn man Ihren Vorschlägen folgen würde.

Nun zum Abschluss noch einmal: Wir wollen als CDUFraktion eine klare Regelung, die die Gemeinden entlastet, aber die nicht jedes Jahr neu zu diskutieren ist, sondern eine dauerhafte Lösung, die allen Hilfe und Sicherheit gibt. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es hat das Wort der Abgeordnete Trautvetter, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ramelow, es war und es ist, Gott sei Dank, am Rennsteig endlich mal wieder ein ganz normaler Winter.

(Beifall bei der CDU)

Wissen Sie eigentlich, wie die Debatten in den letzten Jahren in den Rennsteiggemeinden immer waren?

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Kein Schnee.)

Kein Schnee, kein Schnee, ach hätte man doch endlich die Winter von früher wieder, dass die Gäste kommen; das haben wir die ganzen letzten Jahre am Rennsteig debattiert. Ich habe ja Verständnis dafür, wenn sich bei der Schneelage aus der Erfurter Ackerebene eine verwehte Gemeinde meldet, die nicht darauf vorbereitet ist. Dass aber die Bürgermeister am Rennsteig sich darüber aufregen, da habe ich überhaupt kein Verständnis dafür. Die müssten jeden Tag dem Herrgott auf Knien danken, dass sie so viel Schnee haben, denn die Hotels sind voll, die Pisten sind voll, die Gaststätten haben Umsatz, das Tourismusgeschäft brummt diesen Winter endlich am Rennsteig wieder einmal richtig.

Mit den Zahlen haben Sie es ja eh nicht so genau, ich habe mal Ihre 150.000 Tonnen aus Lauscha umgerechnet. Lauscha ist sicherlich mit eine der längsten Ortsdurchfahrtsstraßen, etwa 10 Kilometer, eine Tonne Schnee sind vielleicht 2 Kubikmeter, das heißt auf 10 Kilometer, wenn ich 150.000 Tonnen auf 10 Kilometer Straßenlänge beiderseitig ablege, habe ich auf jeder Seite 15 Meter in der Höhe.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Da gibt's was.)

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Also, Herr Ramelow, bevor Sie sich solche Bären aufbinden lassen, nehmen Sie einen Rechenschieber, rechnen Sie einmal nach, sagen Sie dann auch dem Bürgermeister, dass er nicht ganz Recht haben kann.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt hat die Landesregierung um das Wort gebeten, Herr Minister Schuster.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir, dass ich zunächst einmal all jenen danke, die tatsächlich im Winterdienst waren, Tag und Nacht.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, an Einsatz hat es wahrlich nicht gefehlt. Es wurde viel abverlangt und auch viel geleistet, wobei man natürlich immer die Frage stellen muss, was noch darüber hinaus geschehen muss. Aber lassen Sie mich im Gegensatz zu Herrn Ramelow zum Tagesordnungspunkt sprechen, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Da wird davon geredet, dass eine Änderung des Thüringer Straßengesetzes notwendig sei, um die Widmung der Straßen vorzunehmen. Es wurde nicht gesagt, dass unser Straßengesetz bereits eine Widmungsfiktion enthält, die auch die im Gesetzentwurf genannten Fälle erfasst.

Nach dem Thüringer Straßengesetz gelten die in der Straßenverordnung der DDR von 1974 als öffentlich bezeichneten Straßen mit In-Kraft-Treten des Thüringer Straßengesetzes als gewidmet. Streitpunkt bei der Frage, ob eine bereits zu DDR-Zeiten vorhandene Straße nach dem Thüringer Straßengesetz als gewidmet gilt, ist in der Regel das Vorliegen eines Beschlusses des damaligen Rates der Stadt. Die Praxis zeigt nun, dass die geforderten Beschlüsse häufig nicht gefasst wurden oder heute nicht mehr auffindbar sind. Dem haben zwischenzeitlich auch die Verwaltungsgerichte Rechnung getragen und entschieden, dass das Fehlen eines Beschlusses nicht zwingend die Nichtöffentlichkeit der Straße zur Folge hat. Diese Ansicht wurde inzwischen auch vom Thüringer Oberverwaltungsgericht bestätigt. Mithin gelten die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Thüringer Straßengesetzes vorhandenen öffentlichen Straßen bereits nach der derzeitigen Regelung als öffentlich.

(Beifall Abg. Althaus, CDU)

Eine weitere Änderung des Straßengesetzes erübrigte sich deshalb, meine Damen und Herren, spätestens nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.

Lassen Sie mich nun zum zweiten Thema kommen - Träger der Straßenbaulast: Sie kennen die Regelung, Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern sind nach dem Thüringer Straßengesetz Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten bei Landes- und Bundesstraßen bzw. Kreisstraßen. Die Straßenbaulast, ab 30.000 Einwohner, wird bisher nach den Volkszählungsdaten bestimmt, also nach Daten, die nicht immer ganz aktuell sind. Der Gesetzentwurf fordert bei der Berechnung der 30.000 Einwohner, die Daten des statistischen Landesamts zu Grunde zu legen, also junge, neue Daten. Beide Regelungen haben Vor- und Nachteile. Für die VZ-Datenregelung spricht, dass auf dieser Basis längerfristige Regelungen möglich sind. Wir brauchen längerfristige Regelungen aus technischen und organisatorischen Gründen. Es kann doch nicht angehen, dass man in jedem Jahr andere Regelungen hat, dass man die Straßenbaulast einmal hat und dann wieder nicht hat. Ich denke, diese Regelung wäre nicht sehr sinnvoll.

Wenn man jetzt fragt, von welcher praktischen Bedeutung ist der Gesetzentwurf, gibt es Gemeinden, die von der derzeitigen Regelung benachteiligt werden, dann stellt man fest, dass es drei Städte sind, die derzeit betroffen sind von dieser Regelung. Saalfeld, Rudolstadt und Greiz tragen die Straßenbaulast, haben aber tatsächlich weniger als 30.000 Einwohner. Nun steht derzeit eine neue Erhebung, die Erhebung neuer Volkszählungsdaten, an, und zwar europaweit. Ich denke, dieses Thema wird spätestens dann wieder für längere Zeit erledigt sein.

Ich komme nun zum Winterdienst: Das Thüringer Straßengesetz weist den Winterdienst für klassifizierte Straßen innerhalb der Ortslagen den Kommunen als Selbstverwaltungsaufgabe zu. Es ist dem Grundsatz nach von den Gemeinden im Rahmen ihrer Reinigungspflicht auf eigene

Kosten zu erfüllen. Entsprechende Regelungen zum Winterdienst finden sich in den Straßengesetzen auch aller anderen Länder. Wir stehen nicht allein mit dieser Regelung, alle anderen Bundesländer, mit Ausnahme SachsenAnhalts, haben diese Regelung, die wir auch haben in unserem Straßengesetz. Wenn man dann davon redet, dies sei nicht mehr zeitgemäß, dann frage ich, woher man diese Begründung nimmt. Also, Winterdienst ist eine kommunale Pflichtaufgabe und kommunale Pflichtaufgaben müssen die Kommunen vom Grundsatz her selbst finanzieren.

Meine Damen und Herren, es ist nun daneben eine weitere Aufgabe im Spiel, nämlich die, die vom Straßengesetz her definiert ist, die Verkehrssicherheitspflicht der Kommunen, die die Straßenbaulast tragen. Beide Verantwortungsbereiche, Verkehrssicherheitspflicht auf der einen Seite und Pflichtaufgaben, werden von allen Gerichten gleichrangig gedeutet, jedenfalls hat der Bundesgerichtshof bereits 1960 ein entsprechendes Urteil erlassen. Meine Damen und Herren, so viel zur rechtlichen Würdigung.

Nun zur Frage, welche Regelung sich empfiehlt. Wir haben derzeit eine gespaltene Zuständigkeit. Wenn man die praktischen Auswirkungen sieht, dann hat das zur Folge, dass entweder die TSI oder andere Unternehmen die Straßen reinigen und den Schnee auf die Gehwege pflügen und dann kommt der kommunale Bereich, da die Kommunen für die Gehwege generell zuständig sind, und pflügt den Schnee wieder vom Gehweg auf die Straße. Das wiederholt sich täglich drei- bis viermal. Ich bezweifele, ob diese Regelung sinnvoll ist, meine Damen und Herren. Was Sinn macht, ist, die Vorteile einer kommunalen Aufgabenwahrnehmung zu nutzen. Die Vorteile, die sich daraus ergeben, dass die Kommunen ortsnäher sind, dass sie am besten wissen, wie man den Winterdienst organisieren soll, dass sie am besten wissen, wie man weitere Möglichkeiten akquirieren kann, um zusätzliches Gerät zu bekommen, um zusätzliche und schnellere Räumleistungen zu erbringen. Also, es spricht sachlich alles dafür, eine kommunale Zuständigkeit für den Winterdienst insgesamt, jedenfalls für die Durchführung des Winterdienstes, zu bekommen. Wenn das so ist, dann ist die Frage, ob man den Weg gehen soll, den der Gesetzentwurf der SPD gehen will, nämlich nicht mehr eine Pflichtaufgabe zu definieren, sondern eine so genannte Auftragsangelegenheit, eine rechtlich anders gelagerte Aufgabenstellung. Bei Auftragsangelegenheiten ist für die Aufgabe zuständig das Land und Erfüllungsinstanz ist die Kommune. Die Kommune nimmt die Aufgaben im Auftrag des Landes wahr. Diese Regelung hat nur einen entscheidenden Nachteil: Sie führt leicht dazu, dass es zu einer Arbeitsteilung der Art kommt, dass die Gemeinden den Winterdienst vergeben, ihn vornehmen lassen und dass das Land dann die Rechnung bezahlen muss. Meine Damen und Herren, darum kann es auch nicht gehen. Die Kommunen stehen auch in der Pflicht, einen effizienten und sparsamen Winterdienst zu gewährleisten. Deshalb, denke ich, ist es weiterhin wichtig, an der Rechtsfigur der Pflichtaufgabe festzuhalten, was allerdings nichts daran ändert, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden

müssen, diese ihre Pflichtaufgaben auch tatsächlich wahrzunehmen.

Jetzt komme ich zu der Regelung, die wir mit dem Gemeinde- und Städtebund für den Winter 2001 und 2002 vereinbart haben. Diese brauche ich hier nicht zu wiederholen. Natürlich geht es nun darum, längerfristige Regelungen zu bekommen, die für die Kommunen längerfristig und berechenbar sind und sie in die Lage versetzen, ihrer Aufgabe nachzukommen. Es wird demnächst entsprechende Gespräche und Verhandlungen geben, ich sehe auch Einigungschancen. Aber eines ist bisher schon geschehen, es laufen nun Abschlagszahlungen an, um die Liquiditätssituation der Kommunen zu entlasten, die gelegentlich durch den Winterdienst strapaziert ist. Wenn dieser Punkt abgearbeitet ist, wird es dann, denke ich, eine längerfristige Vereinbarung geben. Ich hoffe, dass wir dann von solchen Ritualen wegkommen, wie wir es heute wieder erlebt haben.