Meine Damen und Herren, ich habe natürlich auch den Verdacht, dass die ablehnende Haltung der CDU-Fraktion zur Ausschussüberweisung neben den Demokratiedefiziten auch einen anderen Grund haben kann. Die CDUFraktion scheut die inhaltliche Auseinandersetzung mit den PDS-Vorschlägen.
Sie wissen ganz genau, dass die PDS-Vorschläge sachdienlich sind und sich an den kommunalen Gegebenheiten orientieren.
Sie verlassen sich auf den Referentenentwurf, auf Herrn Köckert, zur Änderung der Kommunalordnung und ich verrate kein Geheimnis, dass die Informationsveranstaltung des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes mit dem Innenminister vor wenigen Tagen belegt hat, die Vorstellungen der Landesregierung zur Änderung der Kommunalordnung sind für die Kommunen enttäuschend. Bei der Veranstaltung hat der Innenminister zumindest weitere Gesprächsbereitschaft signalisiert. Wir werden darauf achten, dass er zu seinem Wort steht. Klar ist natürlich,
in einer solchen Situation würden Alternativvorstellungen der PDS und auch der SPD Ihre Positionen erschweren. Deshalb verweigern Sie offenbar die Ausschussüberweisung. So lautet mein Verdacht.
Genau, Frau Groß. Sie können ihn nur diskutieren, wenn Sie unserem Antrag auf Ausschussüberweisung heute zustimmen.
In den Ausschüssen können wir, wenn die Landesregierung ihren Gesetzentwurf dann endlich auch eingebracht hat, über alle drei Entwürfe in Ruhe diskutieren.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass auch ich Bürgermeisterin in dem kleinen Städtchen Hohenleuben bin. Ich möchte deshalb auf einige Beispiele unseres Gesetzentwurfs eingehen. Ich kann es Ihnen leider nicht ersparen. Da ist zum einen der Vorschlag zur Schaffung eines kommunalen Petitionsrechts.
Die Probleme, die die Thüringer CDU mit der Demokratie hat, werden auch hier in diesem Punkt sichtbar. Da wird in der ersten Lesung durch die CDU
Herr Emde, es ist ja schön, dass Sie sich auch einmal zu Wort melden, Sie haben die Möglichkeit, die Mehrheiten in Ihrer Fraktion zu schaffen, dass heute dieser Beschluss im Ausschuss weiter behandelt wird und dann können wir in Ruhe darüber reden.
Ich möchte deshalb auf die Problematik kommunales Petitionsrecht noch einmal zurückkommen. Da wird in erster Lesung durch Herrn Böck die Frage gestellt, was soll ein Verwaltungsorgan wie der Bürgermeister oder der Gemeinderat mit einem kommunalen Petitionsrecht anfangen. Weiter wird ausgeführt, Petitionen richten sich an diejenigen, die Gesetze erlassen. Die jetzigen Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürger reichen aus, meinte er, es bedarf keiner Erweiterung der Möglichkeiten, auch keiner Einführung eines kommunalen Petitionsrechts. Warum wohl hat er so eine Angst davor? Wenn man schon eine Sache kritisiert, dann sollte man wissen, worüber man redet. Das Petitionsrecht kann als eine besondere Form des so genannten formlosen Rechtsbehelfs, der sich aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht ableitet, angesehen werden. Danach kann sich jeder Bürger mit bestimmten Anliegen an alle staatlichen und öffentlichen Behörden wen
den. Eine Beschränkung auf gesetzgebende Organe gibt es dabei nicht. Wenn jedoch Herr Böck schon auf gesetzgebende Organe abstellt, dann muss er bedenken, dass auch Kommunen Rechtssetzungskompetenz in Form des Satzungsrechts haben. Insofern kann also hierin die Petitionskompetenz doch nicht scheitern. Die Einführung des kommunalen Petitionsrechts ist sowohl für die Kommunen als auch für die Bürger hilfreich, weil hierdurch das Verfahren der Bearbeitung von Hinweisen, Anregungen, Anliegen und Beschwerden geregelt wird. Auch ohne ein solches Petitionsrecht müssen sich die Kommunen mit den Anliegen beschäftigen, die die Bürger vortragen. Mich als Bürgermeisterin würde dieses kommunale Petitionsrecht keinesfalls einschränken in meiner Arbeit oder sie sogar verhindern - im Gegenteil, es gibt dann ein klares Verfahren im Umgang mit Bürgeranliegen.
Kommunale Petitionsrechte gibt es zudem in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen. Mir ist nicht bekannt, dass in diesen Ländern die PDS an der Landesregierung beteiligt ist.
Dies trifft aber auf CDU und SPD zu. Weshalb soll das kommunale Petitionsrecht in Thüringer Kommunen oder in Thüringen unmöglich oder sogar schädlich sein? Das frage ich Sie, werte Damen und Herren der CDU-Fraktion.
Ein weiterer Punkt unseres Gesetzentwurfs, der in der Diskussion thematisiert wurde, bezieht sich auf die Änderung im Thüringer Kommunalwahlrecht. Wir wollen hier künftig so genannte Scheinkandidaturen hauptamtlicher Bürgermeister und Landräte für die Vertretungen verhindern. Hier äußern CDU und SPD sowie die Landesregierung verfassungsrechtliche Bedenken, da der PDS-Vorschlag auf eine Einschränkung des passiven Wahlrechts abziele. Nein, diese Verhinderung der so genannten Scheinkandidaturen stellt aus Sicht der PDS keinen Eingriff in das passive Wahlrecht dar, weil die hiervon Betroffenen bereits von Amts wegen dem Gemeinderat oder dem Kreistag angehören. Wegen der Bedeutung der Personenwahl im Thüringer Kommunalwahlrecht ist es zulässig, Personen, die bereits das Mandat haben, nicht noch einmal scheinbar kandidieren zu lassen. Deren Stimmen würden allenfalls anderen Personen zugute kommen, was natürlich dem Wählerwillen widerspricht.
Meine Damen und Herren, ich könnte an dieser Stelle fortfahren und auf weitere Einzelheiten des Gesetzentwurfs eingehen. Diskussionsbedarf ist da, das merkt man auch an Herrn Köckert, der hier laufend versucht, mir seine Meinung zu offerieren.
Ich muss zunächst einmal etwas bemerken. Herr Abgeordneter Böck hat zwar den Raum verlassen, aber bei seinem Abgang rief er
etwas von infamem Unsinn. Unabhängig vom "gegenderten Grad" des Herrn Abgeordneten Böck in diesem Zusammenhang ist das wenigstens eine Rüge wert.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Diskussion bislang hat doch eigentlich nur gezeigt, in welchem Dilemma sich die zwei bisher beteiligten Fraktionen befinden. Da ist erstens die PDS, die einen Gesetzentwurf zur Kommunalordnung einreicht - diesen Teil fand ich sehr vernünftig und auch verhandlungswürdig -, die den aber dann in üblicher Art und Weise durch die gar nicht dazu gehörenden Gesetze wie Kommunalwahlgesetz, Kommunalabgabengesetz überfrachtet und dort die Reihe, ich sage einmal, der utopischen Sozialisten an dieser Stelle wieder fortsetzen will.
Die sind aber irgendwann einmal im 18. Jahrhundert gescheitert. Sie kennen diese Sache wahrscheinlich besser als ich. Völlig unnötig, an dieser Stelle ihren Kommunalverfassungsentwurf mit dem Kommunalabgabengesetz zu befrachten, was kurz zuvor schon gescheitert war mit wirklich utopischen, die Kommunen selbst belastenden Forderungen diese Sache wieder zu machen. Da kann ich nur sagen, typisch PDS widerfährt uns da. Die andere Truppe, die hier in der Mitte sitzt, räumlich in der Mitte, die macht natürlich wieder das, was sie auch immer und gern macht, kraft Masse wird dann ein Gesetzentwurf, über den man zumindest hätte diskutieren und den man von den unfruchtbaren Teilen hätte ablösen können, einfach weggestimmt aus dem Haus und kommt nicht einmal in die Ausschussarbeit. Mehr kann ich eigentlich diesen zwei Fraktionen dann an dieser Stelle nicht sagen. Ich kann bloß
sagen, was wir für eine Meinung haben. Wir haben einen fertigen Entwurf im Ausschuss liegen, der harrt der Arbeit. Wir möchten gern arbeiten und wir können das Verhalten dieser anderen zwei Fraktionen eigentlich an dieser Stelle nur bedauern. Danke.
Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete... Zieht zurück? Dann habe ich aus der Mitte des Hauses eine weitere Redemeldung durch Herrn Abgeordneten Fiedler, CDU-Fraktion.
Ich freue mich doch, dass die PDS aufmerksam ist, wenn ich hier an das Pult gehe. Ich wollte eigentlich heute nicht reden, weil ich mit der Stimme Probleme habe. Auch Herr Gentzel braucht sich nicht so sehr zu freuen. Was hast du da?
Da Frau Sedlacik die Dinge hier so dargestellt hat, als ob die CDU-Fraktion kraft ihrer Mehrheit überhaupt nicht bereit ist, das Ganze in den Ausschüssen zu beraten und zu bereden, ja, das wird immer so schön hingestellt.
Ich erinnere Sie daran, Kollege Schemmel hat das gerade in seiner gewohnten Art und Weise versucht, nach beiden Seiten ein bisschen zu verteilen und in der Mitte bleiben die Guten übrig und die heißen SPD. Ich will
einmal darauf verweisen - Kollege Schemmel, damals sind wir Ihnen nicht gefolgt - an das so genannte kommunale Entlastungsgesetz, was die PDS vor einigen Monaten eingebracht hatte. Da haben Sie, die SPD, das mit Bausch und Bogen abgelehnt und gesagt, solchen Quatsch und solches Zeug, was hier vorgelegen hat, genauso etwas Ähnliches wie jetzt heute hier auf dem Tisch liegt, wo mehrere Dinge einfach in den Topf hineingeschmissen werden, einmal rumgerührt wird und dann versucht man, irgendwo etwas daraus zu machen. Damals haben wir gesagt, immer wenn es um kommunale Entlastung geht, da geht es um die Beiträge, Gebühren usw. Da haben wir gesagt, wir nehmen es in den Ausschuss, wir haben es