Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zu Beginn zwei Bemerkungen zu Herrn Lippmann: Tatsache ist, dass Ihr eingängliches Lob, von dem Sie sprachen, faktisch ohne Widerspruch geblieben ist. Das kann jeder für sich bemerken, was das heißt. Das ist also der Standpunkt zur Aufzählung, die Herr Koeppen für die Landesregierung hier vorgetragen hat.
Das ist der erste Satz. Der zweite: Wenn wir über Bankbürgschaften reden, müssen wir aber genauso gut über Erfüllungsbürgschaft reden, denn das sind zwei zusammengehörige Dinge, dass beide Partner des Vertrags auch tatsächlich den Vertrag ableisten können. Also, beides müsste besprochen werden. Zurück zur Berichterstattung. Der Bericht hat die rechtliche Situation und den Stand der Verhandlungen, die es auf Bundesebene und mit dem Freistaat Sachsen gibt, hier dargestellt. Lassen Sie mich vielleicht ein paar praktische Aspekte dazufügen, wie die Situation, die ja besonders im Bauwesen eine andere ist als bei anderen Handwerkerleistungen, doch zu verstehen ist. Wir haben bisher das Problem, beim Immobilienrecht einen Eigentumsvorbehalt nicht durchsetzen zu können. Das ist der eigentliche Knackpunkt, das funktioniert nicht, weil alles, was mit der Immobilie verbunden ist, am Ende für den, der die Leistung erbracht hat und noch nicht bezahlt worden ist, verloren sein könnte, wenn man rein rechtlich vorgeht. Insofern halte ich das, was den Eigentumsvorbehalt betrifft und was Herr Koeppen gesagt hat, für besonders wichtig in der ganzen Sache. Bei der öffentlichen Hand,
die ihre Aufträge nach der VOB und VOL vergibt, ist diese ganze Angelegenheit der Leistungserbringung und Bezahlung relativ unproblematisch, Einzelfälle schlagen da mal aus der Norm, aber in aller Regel funktioniert das. Schwieriger wird das beim privaten Auftraggeber, wo vielleicht bei kleinen Aufträgen, darüber müssen wir auch reden, nur mündliche Absprachen bestehen, wo kein schriftlicher Auftrag vorliegt, wo vielleicht keine Mengen oder Qualitäten ausgehandelt worden sind und wo vielleicht auch keine Leistungszeiträume festgelegt worden sind, wie diese Dinge vielleicht im Vorfeld möglicherweise durch die Pflicht, in einen Vertrag hineinzugehen, der schriftlich fixiert ist, anders geregelt werden können. Die besondere Schwierigkeit besteht - und darin sind wir uns wohl alle einig -, wenn Subunternehmer an größeren Aufträgen beteiligt sind und wenn Abnahmen aufgrund von vielleicht vorliegenden Leistungsmängeln verweigert werden. Dann entsteht der große Streit, der da heißt: Ist dieser Einbehalt der unbezahlten Rechnungssumme gerechtfertigt oder nicht? Die Schwierigkeit, dann eine Lösung zu finden, liegt vor allen Dingen darin, dass die Gerichte bemüht werden, was sich über Jahre hinzieht und dass in der Zwischenzeit vielleicht die ohnehin dünne Finanzdecke der Betriebe erschöpft sein könnte. Dort muss eine andere Regelung getroffen werden, eine schnellere Regelung, da sind wir uns alle einig und gerade im Vorfeld der Leistungserbringung, was die Vertragsabschlüsse betrifft, sehe ich einige Regelungsmöglichkeiten: Menge, Qualität, Leistungszeit, auch Zahlungsplan, auch Sanktionen bei Nichteinhaltung durch beide Seiten des Vertrags sollten eine wesentliche Rolle spielen. Im Übrigen sollte man die Forderungen, die die Handwerkerkammer an den parlamentarischen Abenden und an den Handwerkstag gestellt hat, bei der weiteren Bearbeitung bedenken. Vielen Dank.
Verehrte Damen und Herren, die PDS-Fraktion hatte um dieses Berichtsersuchen gebeten, weil wir vor einigen Wochen bei einem Treffen der Innungen zugegen waren. Da war Herr Althaus persönlich auch zugegen und ein Vertreter des Justizministeriums hat dort den anwesenden Innungsobermeistern den Referentenentwurf erläutert. Ich hatte nachgefragt, ob wir als Parlamentarier den Referentenentwurf bekommen können, um einfach abgleichen zu können, ob der Referentenentwurf sich auf dem Niveau befindet, wie wir es vor einem Jahr hier im Landtag gemeinsam festgestellt haben. Ich hatte gehofft, in der Zwischenzeit den Referentenentwurf zu bekommen. Ich habe ihn nicht bekommen, obwohl mir zugesagt worden ist, ich könne ihn unproblematisch lesen, weil es eben kein parteipolitisches Thema ist, sondern ein Thema, das zurzeit festgestellt werden kann, dass das Handwerk keinen golde
nen Boden hat, sondern dass das Handwerk große Not hat. Insoweit waren wir nicht erst seit den hungerstreikenden Handwerksfrauen mit dem Problem alle konfrontiert und kannten es und kennen es. Ich hatte mir erhofft, ein wenig Genaueres, Herr Koeppen, zu hören und jetzt will ich nicht die Schwierigkeit kommentieren, eine Rede, die Sie vorgelesen haben, nach dem Schema abzuarbeiten, wie ich jetzt das Gesetz klären wollte im Verhältnis zu dem geltenden Gesetz. Das ist mir jetzt nicht gelungen, das müsste ich im Protokoll nachlesen, aber das, was ich mir erhofft hatte, ein wenig mehr Erkenntnis bei der weiteren Beratung auch innerhalb unserer wirtschaftspolitischen Arbeitsgruppe ist mir so nicht gelungen. Ich habe jetzt nur verstanden, dass endlich die Arbeitsgruppe eingeladen worden ist - 5.12. und da, Kollege Lippmann, habe ich eine andere Auffassung. Für mich war schon vor einem Jahr erkennbar hier im hohen Haus, dass wir einig sind, dass das verspätete Einberufen und das länger Hinauszögern vielen Handwerkerfirmen noch den Garaus macht. Schon vor einem Jahr waren wir uns gemeinschaftlich hier einig, dass das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist. Wir haben es nur unterschiedlich von den drei Fraktionen bewertet, ob es ein Minischritt ist, ein kleiner Schritt oder ein vorsichtiger Schritt. Aber auch Sie als SPD haben gesagt: Es ist noch nicht der richtige Schritt, er reicht noch nicht. Wenn ich erinnere, dass allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 908 Thüringer Firmen aus dem Handwerksbereich in Konkurs gegangen sind mit 2.516 Beschäftigten und das 122 Firmen mehr waren in diesem Jahr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, da kann ich nur sagen, wenn man mit Konkursverwaltern, Insolvenzverwaltern zurzeit redet, beschreiben die einem sehr genau, wo das Gesetz, das am 1. Mai letzten Jahres in Kraft getreten ist, nach wie vor nicht den notwendigen Biss hat, um den kleinen Handwerksfirmen einen gleichberechtigten Rechtsanspruch zu sichern, um tatsächlich auch noch bei einer rechtlichen Auseinandersetzung das Ziel zu erreichen, irgendwann die Rechnung bezahlt zu bekommen. Deswegen, Kolleginnen und Kollegen, auch liebe Kollegen der SPD, glaube ich, es geht hier nicht um die Frage, ob man Frau Däubler-Gmelin schlechtmacht oder nicht. So habe ich auch unsere Diskussion vor einem Jahr nicht verstanden. Ich dachte, als wir gemeinsam draußen bei den Handwerksfrauen gestanden haben, dass wir gemeinsam die Aufgabe übernommen haben, hier im hohen Haus gemeinsam eine Initiative zu ergreifen und so verstehe ich uns immer noch, zu sagen: Liebe Bundesregierung, ihr macht zwar an vielen Stellen eure Hausaufgaben, aber an dieser Stelle gehen durch die nicht gegebene Arbeitsleistung, die da reingesteckt werden müsste, zu viele ostdeutsche Handwerksfirmen in den Konkurs. Es geht um das 100 Jahre alte Regelwerk nach BGB und die ganzen Baurechtsvorschriften, wie das mit Eigentum ist. Wenn der Handwerker sein Material gekauft, vorfinanziert und eingebaut hat, aber nicht bezahlt bekommt - so wie eben mein Vorredner ja gesagt hat -, schon das Problem zwischen dem, der den Auftrag gibt und dem, der den Auftrag nimmt - soweit könnte man sagen, das sind noch gleichberechtigte Partner. Aber spätestens seit dem Skandal um STABItherm wissen wir, dass Großkonzerne, Großun
ternehmen teilweise mit krimineller Energie Handwerker ruiniert haben, nicht nur billigend in Kauf genommen haben, sondern systematisch ruiniert haben, weil es im Baurecht Lücken gibt, weil es im Eigentumsrecht Lücken gibt, weil man sagt, wenn die Heizung angeschraubt ist, ist sie in das Eigentum des Hausbesitzers übergegangen, ob der bezahlt hat oder nicht. Das geht gegen mein Grundverständnis, wenn danach das Eigentum des Handwerkers geschädigt wird, weil er nämlich erleben muss, dass er seine Rechnung nicht bezahlt bekommt.
Ich glaube, Herr Koeppen, um diese Fragen geht es und das mache ich jenseits jeder parteipolitischen Polemik. Deswegen habe ich die Antwort des Kollegen Lippmann an dieser Stelle etwas anders verstanden und würde gern darum werben, dass wir alle drei Fraktionen Druck machen auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, aber auch die Kollegen der SPD Druck machen auf die Bundestagsfraktion, dass es ein beschleunigtes Regelwerk gibt zur Modernisierung des Handwerksrechts, damit die Handwerksbetriebe das Geld auch bekommen, das sie verbauen, die Leistung, die sie eingebracht haben. Natürlich gibt es da Leistungen, die sind schwer zu bewerten, wenn die Tapete nämlich an der Wand ist, ob man die wieder abkratzen soll oder ob man ein anderes Regelwerk finden muss, wie diese Tapete wenigstens verbürgt ist, der Maler, also alle die Gewerke, die nichts ausbauen können. Darüber muss man noch einmal genauer reden. Aber, meine Damen und Herren, das Handwerk hat Not und es tut dringend Not, dass der Rechtgebende, nämlich der Bundestag, an dieser Stelle eine Erweiterung des Gesetzes bringt, das am 1. Mai in Kraft getreten ist. Jeden Monat, den wir länger warten, heißt, wieder billigend in Kauf zu nehmen, dass durch kriminelle Machenschaften, durch Lücken im Gesetz, die durch Kriminelle ausgenutzt werden, Handwerksbetriebe mit mangelndem Eigenkapital ihren Rechtsschutz nicht durchsetzen können. Ich glaube, da stehen wir dann alle gemeinsam vor den Handwerksbetrieben und dann werden wir als Parlamentarier Antworten geben müssen. Deswegen, Kolleginnen und Kollegen, wäre meine Bitte, ob wir das Berichtsersuchen und den Referentenentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik überleiten könnten, um zu schauen, ist das die Initiative bis zum 05.12. Wir haben ja erst am 06.12. Wirtschaftsausschuss, dann würden wir ja wissen, ob das geklappt hat am 05.12. und es wäre die Frage, wenn die Arbeitsgruppe so tagt, wie Sie es befürchtet haben, dann wäre die Frage unserer Verpflichtung, inwieweit wir auch Druck machen auf die anderen Parlamente, dass es im Bundesrat erhebliche Schritte nach vorn gibt. Insoweit werbe ich für ein Weiterdiskutieren im Ausschuss, nicht unter der justizpolitischen Qualifikation, das ist völlig unbestritten, weil da das Justizministerium zuständig ist, aber es geht ja auch um eine wirtschaftspolitische Dimension, bei der wir einen Anspruch darauf anmelden wollen, gemeinsam wirtschaftlich darüber zu reden, dass das Recht so weit geändert wird, dass die Vermögen der Handwerksbetriebe nicht weiter ruiniert werden. Ich glaube, wir als Gesetzgeber sind gut beraten, wenn wir da etwas mehr Aufmerksamkeit und
In aller Kürze, Herr Ramelow, zu Ihren Bemerkungen noch: Es gibt in der Frage keine handwerksrechtliche Regelung, die aufzugreifen wäre und es ist auch keine wirtschaftsrechtliche Angelegenheit. Es ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und die ist eindeutig
nur im Justizbereich zu behandeln. Das geht nur so. Es betrifft das BGB und es betrifft das HGB. In diesen Bereichen liegen eigentlich die Punkte. Deshalb bin ich schon der Meinung, im Gegensatz zu Ihnen, das Berichtsersuchen als erfüllt zu betrachten. Sie können ja im Wirtschaftsausschuss über § 74 Abs. 2 der Geschäftsordnung einen Selbstbefassungsantrag stellen, wenn Sie darüber reden wollen. Aber bitte, es muss ja fachlich richtig sein, was wir zuordnen und da liegt es eindeutig im Bereich der Justiz.
Es ist Überweisung beantragt worden, an einen Ausschuss ist das nur möglich. Sie hatten den Wirtschaftsausschuss beantragt?
Sie schlägt jetzt den Justizausschuss vor. Dann lautet der Antrag auf Weiterberatung im Justizausschuss, den stimmen wir jetzt ab. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Danke. Enthaltungen? Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen wurde dieser Antrag abgelehnt.
Es bleibt noch festzustellen, dass das Berichtsersuchen gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfüllt ist, es sei denn, es wird widersprochen. Frau Nitzpon, Sie widersprechen?
Dann muss der Landtag nach Geschäftsordnung darüber abstimmen, ob das Berichtsersuchen erfüllt ist. Wer der Meinung ist, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Danke. Enthaltungen? Eine Stimmenthaltung, eine Anzahl von Gegenstimmen, aber mit Mehrheit wurde dem zugestimmt, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 15.
Modernisierung der bundesstaatlichen Finanzordnung - Stärkung des Föderalismus Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1913
Wird Begründung durch den Einreicher gewünscht? Das ist offensichtlich nicht der Fall, dann kommen wir gleich zur Aussprache. Es hat das Wort Frau Abgeordnete Wildauer, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn Sie aufmerksam verfolgen, welche Forderungen die PDSFraktion bezüglich der notwendigen Reform der Finanzverfassung der Bundesrepublik und des Föderalismus stellt, dann wird es Sie nicht wundern, dass unsere Fraktion dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion im Wesentlichen inhaltlich folgen kann.
So etwas hatten wir schon, als wir über das Maßstäbegesetz gesprochen haben, es ist ja eigentlich eine Fortführung.
Alle fünf aufgeführten Punkte stimmen mit den Forderungen unserer Fraktion überein. Allerdings halten wir diese Punkte nicht für ausreichend. Es fehlen grundsätzliche Forderungen, die bei der notwendigen Modernisierung der bundesstaatlichen Finanzordnung aus unserer Sicht von Bedeutung sind. Das grundlegende Ziel der Reform ergibt sich bereits aus dem Grundgesetz und der Landesverfassung. Vielleicht ist das für die CDU selbstverständlich und deshalb nicht Bestandteil des Antrags. Weil jedoch dieses Verfassungsziel in der Realität nur ansatzweise umgesetzt ist, halten wir die Benennung ganz einfach für notwendig. Es geht um die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik. Die jüngsten Wirtschaftsdaten deuten darauf hin, dass zwischenzeitlich die Lebensverhältnisse in Ost und West wieder auseinanderlaufen, obwohl sie bisher nicht richtig angeglichen waren. Gleichwertige Lebensverhältnisse heißt dabei für uns nicht gleiche Lebensverhältnisse. Auch in der alten Bundesrepublik gab es in der Tendenz ein Nord-Süd-Ge
fälle. Dieses war aber bei weitem nicht so dramatisch differenziert. wie gegenwärtig zwischen Ost und West.
Und ein zweiter Punkt fehlt uns im Antrag: Eine modernisierte bundesstaatliche Finanzordnung kann nicht einfach die kommunale Steuerkraft teilweise außer Acht lassen, so, als gäbe es hier keine Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Darauf hatte ich bereits in der 41. Sitzung hingewiesen. Im Rahmen des Länderfinanzausgleichs wird bisher die kommunale Steuerkraft nicht zu 100 Prozent berücksichtigt, obwohl wir das alle gefordert hatten. Dies führt zu Verzerrungen zu Ungunsten der Länder, deren Kommunen eine geringe eigene Steuerkraft haben. Und dies trifft insbesondere auch Thüringen, weil unsere Kommunen die geringste Steuerkraft aller Flächenländer haben. Gerade wegen der Bedeutung dieses Fakts für Thüringen müsste im vorliegenden Antrag dieser Punkt benannt werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf einen weiteren Aspekt verweisen. Es ist ja richtig und notwendig, dass die CDU-Fraktion die Landesregierung bittet, bestimmte Leitlinien in der Diskussion zur Reform der Finanzverfassung zu verfolgen. Die Landesregierung wird natürlich auch gern dieser Bitte entsprechen. Aber genauso wichtig wäre es, dass die CDU-Fraktion die Landesregierung auffordert, innerhalb des Freistaats die gleichen Maßstäbe an Reformen anzulegen. Die CDU hätte sogar die Möglichkeit, hier die Landesregierung ganz verbindlich zum Handeln aufzufordern. Worum geht es? Sie fordern auf Bundesebene die Stärkung der Gesetzgebungskompetenz für die Länder, um so mehr politische Handlungsmöglichkeiten und Bürgernähe zu erreichen. Richtig? Doch. Die gleiche Forderung steht doch für die Beziehungen zwischen Land und Kommunen. Auch hier gilt es, im Rahmen einer umfassenden Funktional- und Verwaltungsreform die kommunalen Handlungsmöglichkeiten und die Bürgernähe zu stärken.
Eine Funktional- und Verwaltungsreform, die diese Bezeichnung auch verdient, steht in Thüringen noch aus. Die Vorstellungen der Landesregierung zur Neuordnung der Behördenstruktur ist aus unserer Sicht keine Funktionalund Verwaltungsreform, sondern nur der Versuch, aus fiskalischen Gründen Kosten zu reduzieren
und dies halten wir für konzeptionslos. Eine Funktionalund Verwaltungsreform darf nicht damit beginnen, dass ich über die Behördenstruktur diskutiere. Nein, sie muss damit beginnen, wie die Aufgaben zwischen Land und Kommunen sinnvoll verteilt werden. Hier sehen wir noch erheblichen Diskussions- und auch Handlungsbedarf. Wir fordern die CDU auf, nicht nur Forderungen an den Bund zu stellen, sondern mit gleichen Maßstäben auch Reformen im Freistaat auf den Weg zu bringen.
Meine Damen und Herren, Sie fordern zu Recht die Beseitigung der Vermischung von Verantwortung und Finanzierung zwischen den Ebenen, man kann auch formulieren, dass Sie die konsequente Beachtung des Konnexitätsprinzips verlangen. Auch unsere Fraktion fordert dies; diese Forderung gilt jedoch auch für den Freistaat selbst. Allein die Diskussion um die kommunale Auftragskostenpauschale in den letzten Jahren verdeutlicht, dass wir es selbst mit dem Konnexitätsprinzip nicht so genau sehen, aber nun dessen Einhaltung vom Bund fordern. Auch hier könnten Sie beispielhaft handeln. Hilfreich wäre dabei schon, wenn Sie das Sachsen-Modell des Gleichwertigkeitsprinzips dem Kommunalen Finanzausgleich in Thüringen zu Grunde legen würden.
Gut, ich weiß, dass auch die kommunalen Spitzenverbände in Sachsen dies nicht kritiklos sehen, weil es nicht nur um Vorteile gehen kann, denn wenn die Einnahmen zurückgehen, dann sind oft die Kommunen betroffen. Aber weil letztlich eine Kommission da ist, die sich zusammensetzt aus Experten usw., dies festlegt, halten wir das einfach für demokratischer.
Meine Damen und Herren, Sie erkennen sicherlich, dass wir Ihren Antrag mit Forderungen an den Bund mittragen. Sie sollten jedoch auch erkennen, das wiederhole ich, dass die gleichen Maßstäbe letztlich auch an die Landespolitik anzulegen sind. Dann wären Ihre Forderungen an die Bundesrepublik glaubwürdiger als gegenwärtig. Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, im Juni dieses Jahres gelang etwas, was kaum jemand noch für möglich gehalten hatte, die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung einigten sich auf ein Maßstäbegesetz. Sie einigten sich aber nicht nur auf die Inhalte des Maßstäbegesetzes, sondern insgesamt auf eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. An dieser Stelle gilt allen Beteiligten noch einmal ein Dank für das in zähen Verhandlungen Erreichte. Für die neuen Bundesländer bedeutet dies zuallererst Planungssicherheit auf Jahre hinaus. Der Erfolg hat ja bekanntlich viele Väter. Ich glaube aber, es ist unstrittig, dass ein besonderer Dank an die Bundesregierung gehen muss,
weil diese den Kompromiss ermöglicht hat, indem sie sich letztlich in einem Umfang finanziell bewegt hat, der anfangs ausgeschlossen schien. Bei der Festlegung des Solidarpakts 1 bewegte sich der damalige Finanzminister Waigel, um den 16-zu-0-Kompromiss zu ermöglichen. Diesmal war es Finanzminister Eichel, der das Portmonee in die Hand nahm, wodurch erreicht wurde, dass zumindest kurzfristig kein Land zu den Verlierern gehören wird.