Was geschieht zur Attraktivitätssteigerung des Wirtschaftsstandorts? In unserem Lande werden gegenwärtig im Bereich der Verkehrsinfrastruktur 1 Mrd. DM ausgegeben,
um die Verkehrsinfrastruktur so auszubauen, wie wir sie brauchen. Aber natürlich auch um konjunkturelle Effekte auszulösen. Wir haben entsprechende Maßnahmen auch im kommunalen Straßenbau. Auch da ist das Fördervolumen deutlich aufgestockt worden. Wir haben bei der Investitionsförderung/Infrastrukturförderung auch dann noch die Fördersätze. Wir haben das Thema ÖPNV. Darüber haben wir vorhin schon gesprochen. Der Städtebau ist angesprochen, der Wohnungsbau wäre zu ergänzen. Gestern war von dem Schulmodernisierungsprogramm die Rede, meine Damen und Herren. Das sind alles Maßnahmen, die auch auf die jetzige Situation abzielen. Wenn man uns vergleicht mit anderen Ländern, Herr Ramelow, da gibt es Länder, die sehen da sehr viel schlechter aus als der Freistaat Thüringen. Auch das Land, wo Sie mit in der Regierung sind.
Meine Damen und Herren, jetzt komme ich aber zum zweiten Punkt - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Auch
da haben wir längst gehandelt. Es ist bereits in Kraft getreten eine Richtlinienreform, in der Folgendes festgehalten ist:
Zum Ersten werden in Zukunft die Fördersätze bei allen Investitionsarten gleich behandelt, und zwar maximal.
Zum Zweiten haben wir die Dimensionen des Investitionsvolumens reduziert. In Zukunft werden Investitionen nicht mehr ab 50.000 DM gefördert, sondern schon ab 20.000 DM. Bei der GA-Infrastruktur haben wir den Fördersatz durchgängig auf 80 Prozent gezogen, um für die Kommunen das Kofinanzierungsproblem zu erleichtern. Bei der letzten WIMIKO Ost haben wir den Antrag eingebracht, diesen Fördersatz bei GA-Infrastuktur auf 90 Prozent hochzuziehen, damit eben das kommunale Finanzierungsproblem reduziert wird. Der Bund hat zugesagt, dies ernsthaft zu erwägen.
Es ist dann als Nächstes angesprochen worden das Thema Liquiditätshilfen. Auch hier muss darauf hingewiesen werden, dass wir ja bereits ein Liquiditätshilfeprogramm geschaffen haben, das nennt sich Gründungs- und Wachstumsfinanzierung, das gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen gedacht ist, und zwar insbesondere für solche, die nicht GA-antragsberechtigt sind. Hier sind enorme Möglichkeiten nach wie vor gegeben. Diese Mittel sind bei weitem nicht ausgeschöpft worden durch unsere Unternehmen. Da gibt es allerdings ein Problem dabei. Dieses Programm kommt nicht zum Zuge bei Unternehmen in Schwierigkeiten. Aber bei solchen Unternehmen in Schwierigkeiten kommt zum Zuge das, was die EU uns an Vorgaben gemacht hat. Die können wir nicht überspringen. Ich verweise auch auf den Konsolidierungsfonds, den es ja noch gibt, und zwar insbesondere für Rettungs- und Umstrukturierungshilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier ist gehandelt worden. Zu verweisen ist auch auf die Programme der DTA, runder Tisch usw. Es ist auch immer wieder der Vorschlag gemacht worden in der Wirtschaft, man soll die EKH-Darlehen umschulden in der Weise, dass der Unternehmer seine Schuld los wird und dass das ein Darlehen an das Unternehmen werden und dass dieses Darlehen dann verbürgt werden sollte. Meine Damen und Herren, ich will das hier nicht vertiefen, aber es gibt wirklich gute ökonomische Gründe, die einem solchen Schritt entgegenstehen.
Meine Damen und Herren, es ist das Stichwort Innovation anzusprechen, das wir heute wohl noch erörtern werden, aber schon oft hier erörtert haben. Das Thema Clusterbildung, Netzbildung, InnoRegio usw., ich glaube, da braucht man nun wahrhaft uns nicht zu überzeugen, wir waren da mit die ersten Länder, die ja diesen Weg gegangen sind.
trotzdem es schon eine Gesetzesänderung gegeben hat, nämlich das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen. Nur dieses Gesetz hat keine grundlegende Verbesserung gebracht für das Handwerk und die kleinen Gewerbetreibenden. Aber gerade deshalb hat unser Justizminister die Initiative ergriffen, eine weitere Regelung hier durchzusetzen, diesmal sicher eine durchgreifendere Regelung, die darin besteht, dass die Werkunternehmen einen Eigentumsvorbehalt bekommen sollen bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung, meine Damen und Herren. Dann wäre ein wirksamerer Schutz für unser Bauhandwerk gesichert.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch ein anderes Thema hier ansprechen. Wir haben dieses hier schon öfter besprochen unter dem Thema Vergaberecht. Es plant nun der Bund eine Änderung des Vergabegesetzes in der Weise, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Zukunft an die Tariflöhne am Ort der Leistungsausführung gebunden werden soll. Man stelle sich vor, am Ort der Leistungsausführung. Wenn also ein Sonneberger Unternehmen heute in Sonneberg eine Leistung ausführt, dann muss nach diesem Gesetzentwurf der Tariflohn in Sonneberg gezahlt werden. Wenn es morgen in Coburg einen Auftrag ausführt, dann muss der Coburger Tariflohn bezahlt werden. Meine Damen und Herren, man stelle sich eine solche Regelung mal in der Praxis vor. Aber davon abgesehen, ein solches Gesetz wird sicher eingebracht in dem Bemühen, den Arbeitnehmern bestimmte Löhne zu sichern. Das Ziel wird durchaus erkannt. Die Wirkung ist aber genau gegenteilig. Es werden Arbeitsplätze gefährdet in Hülle und Fülle bei unseren Bauunternehmen, weil sie nicht mehr den Wettbewerbsvorsprung haben, den sie bisher haben, um Aufträge in Bayern, in Franken, in Niedersachsen usw. zu bekommen. Das wird die Folge dieses Gesetzes sein. Es kommt nicht von ungefähr, dass unsere Nachbarländer so eifrig diese Regelung befürworten, Bayern z.B., Hessen und andere. Weil es um diesen Wettbewerb geht, den sie spüren. Wenn jetzt ausgerechnet die neuen Länder, Herr Höppner z.B., dies befürworten, dann frage ich mich, was hält er denn von seiner Bauindustrie, von seinem Baugewerbe. Hat er sich mit denen auch nur einmal darüber unterhalten, meine Damen und Herren?
Dann ist das Thema Imagekampagne hier auch mehrfach angesprochen worden, meine Damen und Herren. In der privaten Wirtschaft, bei Produkten haben wir uns in Jahrzehnten daran gewöhnt, dass es Marketing gibt und geben muss. Nun stellt sich immer deutlicher heraus, dass diese Aufgabe in gleicher Weise in Regionen und für Regionen und ganze Länder wahrgenommen werden muss. Dies deshalb, weil die Kenntnis über die Länder nicht ausreichend ist. Wir haben im Vorfeld dieser Kampagne einmal eine Befragung durchführen lassen in der Stadt Hamburg und gefragt: Kennen Sie Thüringen? Und gefragt: Was bringen Sie mit Thüringen in Verbindung? Ich will die Antwor
ten hier lieber nicht zitieren, aber eins ist ganz klar, wir haben allen Anlass dazu, unser Land mit all seinen Potenzialen stärker ins Bewusstsein zu bringen.
Zu diesen Potenzialen zählen natürlich auch die touristischen Potenziale, das ist ja gar keine Frage. Deshalb haben wir eine Tourismuskampagne schon durchgeführt und deshalb werden wir diese Tourismuskampagne in diesem Jahr weiterführen, allerdings in anderer Form, und auch einbringen im Rahmen der zentralen Kampagne. Also auch dies ist längst geregelt, besprochen, das brauche ich hier nicht weiter zu vertiefen.
Meine Damen und Herren, wer Konjunkturpolitik machen will auf Landesebene und sich nicht im Klaren darüber ist, dass wir gar kein konjunkturpolitisches Instrumentarium haben, der ist mit seiner Argumentation nicht ernst zu nehmen. Wer aber Strukturpolitik macht auf Landesebene und an die konjunkturellen Auswirkungen erst dann denkt, wenn die Konjunktur auf dem Tiefpunkt ist, der ist nicht sehr klug und nicht sehr gut beraten. Wir zählen zu jenen, die nicht erst dann handeln, wenn die Not am größten ist. Vielen Dank.
Es liegen mir wirklich keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/1952. Frau Nitzpon.
Die PDS-Fraktion beantragt die getrennte Abstimmung, natürlich nur, wenn die CDU-Fraktion zustimmen würde.
Da aber der Kollege Kretschmer gesagt hat, er will das nicht, da habe ich gedacht, das ist jetzt erledigt für Sie, darum bin ich da nicht noch einmal darauf eingegangen.
Es tut mir leid und wir stimmen also tatsächlich über den Antrag ganz direkt ab, wie ich es vorgetragen habe. Also, wer für den Antrag der CDU-Fraktion votieren will, den bitte ich ums Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist der Antrag aber mit Mehrheit angenommen. So, wir schließen den Tagesordnungspunkt 22.
Initiative der Landesregierung zur sachgerechten Modifizierung der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Wohnungsleerstand Ost Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1745 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/1927
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/1745 wurde am 7. September 2001 durch Beschluss des Landtags an den Innenausschuss überwiesen. Wir im Innenausschuss haben den Antrag in unserer 33. Sitzung am 20. September 2001 beraten. Der Innenminister hat im Ausschuss in Vorlage 3/1024 Fragen der Abgeordneten Dr. Wildauer aus der 33. Sitzung noch vor der 34. Sitzung beantwortet. Diese 34. Sitzung fand am 25. Oktober 2001 statt. Dort wurde der Antrag abschließend beraten. Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich, den Antrag abzulehnen. Danke.
Danke, Herr Abgeordneter Schemmel. Ich eröffne die Aussprache und bitte als erste Frau Abgeordnete Sedlacik ans Rednerpult. Ist nicht da? Dann die Abgeordnete Frau Doht. Bitte Frau Doht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Thüringer Landtag diskutiert heute zum wiederholten Male die Probleme der Wohnungswirtschaft und des Stadtumbaus im Freistaat Thüringen. Das ist sicher auch gut so, denn längst in noch nicht bei allen politisch Verantwortlichen das notwendige Problembewusstsein vorhanden. Die Bundesregierung hat mit ihrem Stadtumbauprogramm Ost zusätzliche Mittel für die neuen Bundesländer bereitgestellt. Dabei werden Mittel aus der Städtebauförderung und der GA umgeschichtet, aber es werden auch 100 Mio. DM zusätzlich bereitgestellt. Mit diesem bis 2009 bereitgestellten Finanzierungsrahmen wird den Kommunen und Wohnungsunternehmen eine verlässliche Perspektive gegeben. Thüringen wird für den Abriss bzw. Rückbau von leer stehenden Wohnungen bis 2005 jährlich 24 Mio. DM vom Bund erhalten, bis 2009 dann jährlich 16 Mio. DM. Mit der Kofinanzierung des Landes stehen dann 48 bzw. 32 Mio. DM jährlich zur Unterstützung der Thüringer Wohnungswirtschaft bereit. Neben der Förderung des Rückbaus von Wohngebäuden und zur Aufwertung von Wohnquartieren fördert der Bund künftig verstärkt die Wohneigentums
bildung im Altbaubestand. Außerdem wird für diesen Bestand ab 2002 die Investitionszulage erhöht. Zusätzlich wird das KfW Wohnraummodernisierungsprogramm für Rückbaumaßnahmen geöffnet. Weitere 31 Mio. DM, von denen ca. 6 Mio. DM auf Thüringen entfallen, stellt der Bund für einen Wettbewerb zur beschleunigten Erarbeitung von Stadtentwicklungskonzepten zur Verfügung. Dieses gesamte Förderprogramm des Bundes zeigt, dass man in der Bundesregierung die Probleme der ostdeutschen Wohnungswirtschaft kennt und ernst nimmt. Aus unserer Sicht ist daher nicht der Ruf nach mehr Geld und weiterer Unterstützung vom Bund an der Tagesordnung. Vielmehr kommt es jetzt darauf an, die entsprechende Kofinanzierung des Landes bereitzustellen und gemeinsam mit Kommunen und Wohnungsunternehmen dafür zu sorgen, dass das Stadtumbauprogramm auch umgesetzt werden kann. Die Diskussion im Ausschuss um die Kofinanzierung hat gezeigt, dass der Innenminister hier noch nicht sehr weit gekommen ist und man noch nicht sagen kann, wie die Verhandlungen mit dem Finanzminister ausgehen werden. Vor diesem Hintergrund sollte der Innenminister etwas zurückhaltender mit seinen Forderungen an den Bund sein und erst einmal die eigenen Hausaufgaben machen.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch auf einige Details der Diskussion im Innenausschuss einzugehen: Da wurde unter anderem die Abwanderung aus den kreisfreien Städten angesprochen. Bis 1999 hatten die 6 kreisfreien Städte 95.000 Einwohner verloren. Weitere Einwohnerverluste in Höhe von 127.000 Einwohnern werden prognostiziert. Die städtebaulichen sozialen und wirtschaftlichen Folgen sind enorm und man wird sicherlich nicht umhin kommen Gebietsstrukturen noch einmal in Frage zu stellen. Wenn allerdings der zuständige Abteilungsleiter jetzt die Frage stellt, ob die direkte Eigenheimförderung künftig jedem gewährt werden sollte, egal, wo er bauen will oder ob raumordnerische regionalplanerische und städtebauliche Gründe bei der Fördermittelvergabe berücksichtigt werden sollten, dann kann ich nur sagen, willkommen im Klub. Bereits in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2001/2002 hatte die SPD-Fraktion einen Entschließungsantrag eingebracht, welcher forderte, die Fördermittel für den Eigenheimbau künftig in die Innenstädte und in den vorhandenen Bestand zu lenken und keine weiteren Eigenheime auf der grünen Wiese mehr zu fördern. Dieser Antrag fand damals keine Mehrheit hier im Hause. Ich möchte daher heute diese Forderung hier noch einmal erneuern. Wenn wir die Innenstädte stärken wollen und Stadtstrukturen erhalten, dann muss sich auch die Förderpolitik in ihrer Gesamtheit auf dieses Ziel richten. Die Eigenheimfördermittel sollten gemäß eines Vorschlags des Bundes auch zur Unterstützung der Eigentumsbildung im Altbaubestand eingesetzt werden. Ein weiterer Punkt wurde hier zum ersten Mal angesprochen, nämlich die Einordnung des Stadtumbaus in den großen Rahmen der Landesplanung und Raumordnung. Bislang hat dieses Kriterium in der Diskussion kaum eine Rolle gespielt. Zurzeit liegt uns die Novelle des Landesplanungsgesetzes vor und eine Novelle des Landesentwicklungsplans wird fol
gen. Die Frage, wo betreibe ich in welchem Umfang Rückbau und Abriss sollte nicht nur aus wohnungswirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht entschieden werden, sondern sich auch nach raumordnerischen und regionalplanerischen Kriterien richten. Je besser es uns gelingt den Stadtumbau in den großen Rahmen der Landesplanung einzufassen, umso geringer werden künftige Probleme zum Beispiel in Bezug auf Verkehrsströme, soziale Infrastruktur etc. sein. Ein letztes Wort noch zu dem vom Abgeordneten Kölbel angesprochenen Problem der Einbeziehung privater Eigentümer in den Stadtumbau in der Innenausschuss-Sitzung. Hier wurde eines der großen Probleme angesprochen. Es ist schon schwierig, vor Ort die verschiedenen Wohnungsunternehmen unter einen Hut zu bringen. Dies ist aber erforderlich, um ein entsprechendes Stadtentwicklungskonzept zu erstellen und den Stadtumbau auch zu finanzieren. Spätestens hier hört die Bereitschaft der Privaten zur Mitarbeit auf und meist, wenn es sich um kleinere Eigentümer handelt, können sie es auch gar nicht. So wird die Hauptlast des Stadtumbaus von den kommunalen Unternehmen und den Wohnungsgenossenschaften zu tragen sein. Aus diesem Grund müssen Sie nach unserer Überzeugung auch die Förderung und Unterstützung von Bund und Land erhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema "Stadtumbau" wird den Landtag sicherlich auch künftig beschäftigen. Der Bund hat seinen Anteil bereitgestellt, jetzt ist es Sache von Land, Kommunen und der Wohnungswirtschaft, ihren Anteil zu bringen und die Umsetzung vor Ort voranzutreiben. In diesem Sinne sollten wir weiter handeln, den Antrag der PDS lehnen wir ab.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich fand es gestern skandalös, mit der Abstimmung dieses Mittelblocks der CDU den Gesetzentwurf der PDS zur Änderung der Kommunalordnung nicht im Ausschuss beraten zu wollen.
Wenn es keine Mittagspause gibt, muss man auch mal was Essen gehen. Aber das haben auch Sie so abgestimmt. Die Arbeitsbedingungen sind auch skandalös in diesem Haus.
Diese Blockade, einen Gesetzentwurf der PDS nicht beraten zu wollen im Ausschuss, reiht sich ein in die Arroganz der Macht, selbst an den Innenausschuss überwiesenen Anträgen mit Ignoranz zu begegnen. Denn so ist es mit unserem Antrag passiert, eine inhaltliche Diskussion unseres Antrags fand im Innenausschuss nicht statt. Die Empfehlung des Innenausschusses, die dann ja noch kommen wird, bezeichne ich als Blockade, denn auch Sie wissen, dass es Modifizierungsbedarf gibt zum Städteumbauprogamm, nicht nur von Seiten der PDS. Selbst die Landesregierung machte mit der Beantwortung unserer Fragen Änderungserfordernisse zu den Vorstellungen der Bundesregierung sichtbar. Aber, wir haben es hier in diesem Haus ja schön öfter gehört, die Landesregierung handelt immer im erforderlichen Interesse des Landes und braucht insofern keine Aufforderung zum Handeln, schon gar nicht von der PDS. Anders sieht es aus, wenn die CDU Anträge stellt, so in dieser Plenarsitzung einen Antrag zur Modifizierung der bundesdeutschen Finanzordnung. Ich bin mir sicher, dass dieser Antrag nicht als Aufforderung zum Handeln angesehen wird, denn man spricht ja von einer Bitte zum Handeln. Ich bin neugierig, wie diese Handlungsempfehlung oder dieser Handlungsauftrag der CDU-Fraktion hier entgegen genommen wird. Fakt ist, unser Antrag wurde nicht entsprechend im Ausschuss inhaltlich diskutiert und ich bin mir sicher, dass das mit dem Antrag der CDU nicht so passieren wird. Ich kann es Ihnen aber nicht ersparen, hier heute ergänzend zu meinen Ausführungen im Septemberplenum noch einige Aspekte zu erläutern. Zunächst möchte ich nochmals auf die Kosten für die vorgesehenen Rückbau- und Abrissmaßnahmen sowie deren Finanzierung eingehen. Die Bundesregierung hatte hier zunächst einen pauschalen Zuschuss von 50 DM pro Quadratmeter abzureißende Wohnfläche vorgesehen. Mit der Kofinanzierung des Landes hätten somit 50 DM pro Quadratmeter zur Verfügung gestanden. Der Innenminister hat im Ausschuss informiert, dass auf Drängen Thüringens im Entwurf der Verwaltungsvereinbarung nunmehr eine Zuschusspauschale des Bundes und des Landes in Höhe von 117,35 DM pro Quadratmeter in Aussicht steht. Die PDSFraktion hat in ihrem Antrag eine Pauschale von 150 DM pro Quadratmeter gefordert. Es gab also etwas Bewegung in Richtung Forderung unserer Fraktion und die kann so falsch nicht gewesen sein.
Alle Experten sind sich jedoch auch darüber einig, dass auch diese 117 DM pro Quadratmeter nicht ausreichen werden. Die Bundesregierung bietet nun den Wohnungsunternehmen zur Restfinanzierung der Abbrüche ein Darlehensprogramm der KfW von bis zu 250 DM pro Quadratmeter. Theoretisch könnten somit die Abrisskosten gedeckt sein, praktisch aber nicht. Denn praktisch, dies ist auch dem Innenminister klar, können die Wohnungsunternehmen gar keine Kredite mehr tätigen, die wirtschaftliche Situation der Wohnungsunternehmen lässt längst keine weitere Verschuldung, zudem noch für Abrissmaßnahmen, zu. Was soll nun werden? Wir haben in unserem Antrag
den Ausweg aufgezeigt: Moderate Erhöhung der Pauschale und Streichung der Altschulden. In Summe wäre dies die Lösung. Wenn der Landtag diese Lösung ablehnt, ist dies ja statthaft, aber das Problem bleibt.