Protocol of the Session on November 9, 2001

wissens gewährleisten, dass z.B. auch nach 2005, denn dafür wurde versucht, erst einmal einen Regelungsrahmen zu schaffen, tatsächlich ein gleich bleibender Standard im Lande gewährleistet wird? Bestes Beispiel, dass das nicht so ist, war der letzte Fall im Landkreis Greiz, wo die Landrätin, die eigentlich hätte vollziehen müssen, gegen diesen Kohortenbeschluss bei dem BSE-Verdacht vorgegangen ist. Sollen denn solche Dinge dann in Thüringen zu völlig unterschiedlichen Maßstäben führen? Das ist schon ein großes Problem.

Ein Landkreis ist nun mal im Verhältnis zur Tierseuchenbekämpfung in diesem Gebiet mikroskopisch klein. Genauso ist es mit der Lebensmittelkontrolle. Fragen Sie doch mal die Lebensmittelkontrolleure. Da gibt es welche, die sagen, in unserem Landkreis läuft es prima. Andere sagen, dass sie kaum noch Benzingeld haben, um jetzt schon, in der jetzigen Form, ihre Aufgaben objektiv erfüllen zu können. Nicht zuletzt hat der Thüringer Landkreistag sich immer sehr für die Kommunalisierung ausgesprochen. Wenn Sie jetzt schreiben vom 6. November, dass Sie bitten, noch einmal ganz ernsthaft die sehr wesentlichen Änderungen zu diskutieren im Parlament, denke ich, ist es kein unangemessener Wunsch, dem wir nachkommen sollten mit Hilfe einer Anhörung. Sie schreiben weiter, es ist völlig ausgeschlossen, innerhalb der Frist bis zum 1. Januar 2002 das Ganze umzusetzen, wenn es denn überhaupt umgesetzt werden soll.

Meine Damen und Herren, da wird schon auf das Problem deutlich hingewiesen. Nun kam das Argument, mit § 3 Abs. 4 Artikel 2 sei ja alles geregelt, wenn wir einen Krisenfall haben. Jetzt darf ich vielleicht mal aus der Begründung zu diesem Artikel, der sich auch in der Änderung Tierseuchengesetz wieder findet, zitieren - das steht unter den Erläuterungen: "Dazu muss der Nachweis geführt werden, dass ein Eingriff geeignet, sachlich und zeitlich durch eine besondere Notlage gerechtfertigt und im Interesse des Gemeinwohls erforderlich ist und der Eingriff nicht gegen das Übermaßverbot verstößt." Weiter geht es: "Aufgrund der vorliegenden Regelung ist den Fachaufsichtsbehörden dabei nur eine auf das zeitlich und sachlich unbedingt Notwendige begrenzte Befugnis zum Einsatz von Fachpersonal eingeräumt." Meine Damen und Herren, eine wunderschöne juristisch durchdachte Erläuterung. Ich sage, es wäre hilfreicher gewesen, wenn der Betreffende, der es formuliert hat, sich vor Ort mal informiert hätte, wie denn der praktische Ablauf in so einer Situation ist. Das kann man nur als Witz bezeichnen, wenn das die Handlungsanleitung für so eine Situation sein soll. In diesem Gesetz kommt zur Begründung immer wieder diese Wortkombination "es ist sachgerecht" vor.

Meine Damen und Herren, man kann zu diesem Gesetz nur sagen, es ist nicht sachgerecht von seinem Grundsatz her. Das Parlament sollte sich sehr ernsthaft in einer Anhörung dieser Aufgabe widmen und wirklich auch in die Zukunft schauen, überlegen, ob es wirklich sachgerecht sein kann, diese Aufgabe dem Landkreis bzw. der kreisfreien

Stadt zu übertragen. Ich denke, in diesem Sinne ist eine Anhörung zwingend notwendig, bevor über dieses Ansinnen der Landesregierung befunden wird. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD; Abg. Nitzpon, PDS)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Fiedler zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute zur Beratung anstehen das Thüringer Gesetz zur Übertragung von Aufgaben auf dem Gebiet des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung sowie zur Änderung veterinär- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften. Ich kann die teilweise Aufgeregtheit nur schlecht nachvollziehen. Frau Dr. Klaus, Sie haben Recht, dass wir schon 1997 diese Dinge diskutiert haben und uns auch Gedanken gemacht haben, wie damit umgegangen wird. Es ist damals die Kommunalisierung weitestgehend passiert und es wurde damals dieses ausgeklammert. Aber eins, was eben nicht stimmt, was Sie hier jetzt an die Wand malen, dass damit ein Horrorszenario, wenn es denn so kommt, wie es hier geschrieben steht, im Land entsteht. Man sollte das gleich von vornherein, damit man die Menschen nicht noch mehr verunsichert, dass man nämlich jetzt wieder alles zusammenbringt, von Maul- und Klauenseuche, BSE, biologische Kampfstoffe und unter dem Motto: jetzt klappt nichts mehr, bedauerlicherweise mit dem Milzbrandfall, der so lange gedauert hat, ist ja diskutiert worden im hohen Haus, ich denke, die Schlussfolgerungen sind gezogen worden.

Aber jetzt geht es darum, wie man die Kommunalisierung weiter vornimmt. Ich verhehle nicht, dass auch in meiner Fraktion die Endberatung noch nicht ganz abgeschlossen ist. Es gibt Befürworter des Ganzen und es gibt auch noch welche, die sich ernsthaft überlegen, inwieweit man mit der Kommunalisierung hier einen Schritt weiter vorankommt. Ich glaube, man muss noch einmal darauf verweisen, dass insbesondere ja auch geklärt ist, was vorhin von der PDS genannt wurde in den ganzen Fragen, wie die entsprechende Vergütung erfolgt. Da ist noch mal ganz deutlich, dass das in den entsprechenden Paragraphen niedergelegt ist. Den kreisfreien Städten werden für das Jahr 2002 die tatsächlich entstandenen nachgewiesenen Sachkosten vom Land erstattet, soweit sie nicht von den entsprechenden Einnahmen und, und, und... Ich könnte das alles fortführen. Das steht ja in den entsprechenden Paragraphen und ist festgelegt.

Meine Damen und Herren, weil es ja insbesondere darum geht, wie in Krisensituationen gehandelt werden muss, Frau Dr. Klaus, will ich noch einmal auf Artikel 2 § 3 Abs. 4 verweisen. Das für die Lebensmittelüberwachung zuständige Ministerium und das Landesamt für Lebensmittelsicher

heit und Verbraucherschutz können in Notsituationen zur Gefahrenabwehr jeweils im Benehmen mit dem zuständigen Landkreis oder der zuständigen kreisfreien Stadt anordnen, dass ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt vorübergehend Fachpersonal aus dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt einem anderen Landkreis oder einer anderen kreisfreien Stadt dem Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz oder dem für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Ministerium zur Verfügung stellt, wenn dies zur Abwehr von gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände erforderlich ist. Eine Personalanforderung, die über vier Wochen hinausgeht, kann nur im Einvernehmen mit dem für die Kommunalaufsicht zuständigen Ministerium ausgesprochen werden. Dieses setzt sich auch fort in Richtung Artikel 4 - Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes -, in dem geregelt ist: Sie können außerdem in Notsituationen zur Gefahrenabwehr jeweils im Benehmen mit dem zuständigen Landkreis oder der zuständigen kreisfreien Stadt anordnen, dass ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt vorübergehend und, und, und. Ich will das alles hier nicht noch einmal darlegen, weil Sie das in dem entsprechenden Gesetzentwurf nachlesen können.

Ich meine, damit ist Vorsorge getroffen. Wir haben ja eine sehr gut entwickelte Überwachungskette in Thüringen aufgebaut. Dafür möchte ich allen, die daran beteiligt waren und sind, recht herzlich danken, denn deswegen stehen wir in Thüringen so gut da. Ich denke, das sollte man als Erstes festhalten. Sie, Frau Dr. Klaus, haben gesagt, jetzt sollten wir doch nicht nach anderen Ländern schauen, wo das nicht klappt. Sie haben die Frau Wedel leicht angerissen, jeder weiß ja, um was es dort geht. Ich glaube, es ist mit diesem Gesetzentwurf weitestgehend Vorsorge getroffen, wenn es zu Gefahrensituationen und Notsituationen kommt. Dem trägt das ja Rechnung, dass hier sofort alle Möglichkeiten gebündelt werden können und dass über das zuständige Fachministerium entsprechend gehandelt werden kann. Deswegen sehe ich das als eine wichtige Geschichte, die ist ja erst im Laufe der Diskussion zu dem Gesetz, also zu Gesetzen wird ja auch im Vorfeld diskutiert, zumindest die Fraktion, die die Landesregierung trägt, mischt sich da natürlich, wie sich das gehört, in einer guten Zusammenarbeit in die Gespräche mit ein, dass das ein wichtiges Kriterium war, dass so etwas natürlich nicht passieren darf, dass wir einen Schritt zurückgehen, wie es in anderen Ländern, sie sind genannt worden, wo es dort nicht funktioniert. Ich denke, auch mit den entsprechenden niedergeschriebenen Möglichkeiten der Übernahme, wie es von dem Fachpersonal passiert, sind wichtige Kriterien festgelegt, wie sie zu übernehmen sind, wie die Qualifikation sein muss. Es ist zugesichert worden, es ist vorhin noch einmal in der Einbringung gesagt worden, dass hier durch Rechtsverordnung, die mit vorgelegt wird, auch gesichert ist, dass wirklich Fachpersonal eingesetzt wird und dass dieses Fachpersonal dann nicht willkürlich durch die unterschiedlichen Landratsämter und kreisfreien Städte, die es vielleicht unterschiedlich handhaben, das wird sicher parteipolitisch unabhängig sein, dass

der eine dort etwas mehr sich der Sache widmet, also jemand im ländlichen Raum wird es vielleicht etwas aktueller sehen als jemand in einer Stadt, wo das vielleicht nicht so aktuell ist, dass man aber trotzdem Vergleichbarkeit herstellt, dass man Fachleute hat und auch die Weiterund Fortbildung entsprechend gesichert ist. Auch die Dinge, die mit den Fleischbeschauern im Zusammenhang stehen, sind mit geklärt oder zumindest schon benannt worden.

Meine Damen und Herren, man könnte jetzt noch lange Ausführungen machen zu den einzelnen Paragraphen, aber ich glaube, das ist nicht Sinn und Zweck, es ist ja schon von verschiedenen Vorrednern deutlich gemacht worden.

Frau Dr. Klaus, ich stimme mit Ihnen dahin gehend überein, dass es selbstverständlich hierzu eine Anhörung geben muss. Auch meine Fraktion ist der Meinung, wir müssen die Betroffenen hören und müssen auch die Hinweise aufnehmen, um das in die weiteren Beratungen mit einzubeziehen. Wir werden beantragen - und ich hoffe, dass wir uns da einig werden im Ausschuss -, dass wir uns vielleicht heute noch kurzfristig treffen, dass wir am 6. Dezember 2001 hierzu eine Anhörung durchführen möchten; es ist ja schon lange bekannt und da müssen wir jetzt nicht irgendjemanden herbeirufen, alle sind vorbereitet. Wir haben von den verschiedenen Interessengruppen entsprechende Schreiben erhalten, gelesen und bewertet, aber wir wollen trotzdem noch einmal alle dazu hören. Es ist im Parlament und wir wollen die Dinge dazu noch einmal hören. Ich hoffe, dass wir im Innenausschuss beschließen, dass diese Anhörung am 6. Dezember durchgeführt werden kann.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Dort liegt es in guten Händen.)

Kollege Pohl, da kann ich nur zustimmen, im Innenausschuss liegt es in guten Händen, aber damit es nicht nur im Innenausschuss in guten Händen liegt, möchte ich beantragen federführende Überweisung an den Innenausschuss und begleitend an den Sozialesausschuss.

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU: Soziales, Familie und Gesundheit.)

Der heißt Soziales, Familie und Gesundheit; gut, ich gewöhne mich auch noch daran. Ich denke, dass es notwendig ist, das dort Mitberatung durchgeführt wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen, dass wir nicht leichtfertig an diese Materie herangehen; ich betone das ausdrücklich. Auch in meiner Fraktion gibt es noch viele Kolleginnen und Kollegen, die noch Bedenken haben, Bauchschmerzen haben, wie wir mit dem Ganzen umgehen. Ich denke, durch die Dinge, die jetzt schon eingearbeitet und die angekündigt sind, dass gesichert ist, dass die entsprechenden Verordnungen vorgelegt werden. Wir werden in gute Beratungen eintreten und werden uns bemühen, das ohne Hast und Eile in diesem Jahr noch ab

zuschließen. Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Als weiterer Redner hat sich zu Wort gemeldet Herr Abgeordneter Grob, CDU-Fraktion.

Meine sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, da ich mir bei der Darlegung nicht gleich Beifallsstürme und schon gar nicht Buhrufe einhandeln möchte, werde ich mich kurz fassen, da dieses Gesetz ja nur zur ersten Beratung ansteht. Aber ich denke, dass einige Vorschläge schon geäußert werden müssen, da es bei diesem Gesetzentwurf ja nicht nur Befürworter gibt. Es war in den Beratungen der zuständigen Arbeitskreise oft von Verunsicherung die Rede, was die Einrichtung und Personalstärke der Veterinärämter betrifft, ebenso die Verantwortungszuteilung im Gefahrenfall. Meine Damen und Herren, unsere Aufgabe muss sein und unser Augenmerk muss darauf liegen, bei einer anstehenden Kommunalisierung der Ämter keinen Rückschritt in punkto Sicherheit zuzulassen.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ändert sich eigentlich an der Arbeitsweise der jetzt noch staatlichen Veterinärämter? Amtstierärzte müssen die vorgeschriebene Qualifikation haben und sind durch die Fachbehörde eingesetzt. Das Gleiche ist Übrigens schon in den Gesundheitsämtern in den Kreisen so. Die anfallenden Sachkosten für die materielle Ausstattung in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern veranschlagen die Landkreise jetzt schon in ihren Haushalten. Die Zuständigkeit liegt jetzt, genau wie nach der Kommunalisierung, im Krisenfall, das heißt bei Seuchen oder bei Lebensmittelhavarien, bei der zuständigen Fachbehörde. Die von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern wahrzunehmenden Aufgaben bleiben in jedem Fall staatliche Aufgaben. Dienstvorgesetzter der Bediensteten in den staatlichen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern ist bereits nach der derzeitigen Rechtslage der Landrat. Verstehen kann ich natürlich auch die Kritiker, die die Situation nach 2004, wenn die Zuzahlung durch das Land beendet werden soll, skeptisch sehen. Hilfreich sind hierbei natürlich ausgearbeitete Richtlinien, die Strukturen, Organisation und Ausstattungsgrad der Veterinärämter festlegen. Aber ich habe auch meinen Vorrednern aufmerksam zugehört und habe bei Frau Thierbach - ich sehe sie im Moment nicht - die Angst gesehen bei der Zuständigkeit. Wie ich schon gesagt habe, die Zuständigkeit im Seuchenfall ist gegeben. Ich kann Ihnen auch Beispiele nennen, wo der Vertretungsfall angezweifelt wird, wo aber der Vertretungsfall im wahrsten Sinne so bombig klappt, dass man sagen kann, es ist nachzuahmen. Ich habe Ihnen schon vom Wart

burgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach erzählt, die beide Veterinärämter in einem Haus untergebracht haben, weil wir ja einmal zusammengehört haben. Da ist der Vertretungsfall hervorragend gegeben. Die Ausstattung wird gemeinsam genutzt. So etwas ist anzustreben. Wenn ich davon rede, dass ich vergleiche Kommunalisierung der Bauaufsicht, dann, würde ich sagen, ist es eher zu vergleichen mit den Gesundheitsämtern. Ich denke, das ist nicht der richtige Vergleich Bauaufsicht und Veterinärämter. Wenn wir sagen, wir müssen den Bedarf regeln, meine sehr verehrten Damen und Herren - bauen wir jetzt im Moment neue Veterinärämter auf? Glauben Sie nicht, dass sie, die jahrelang gut gearbeitet haben, diesen Bedarf kennen, dass dieser Bedarf da ist, dass diese Ausstattung da ist? Da verstehe ich nicht ganz, dass man hier den Bedarf festlegen will, der eigentlich schon jahrelang gegeben ist.

Frau Klaus, zur Verbesserung der Situation: Wenn man etwas ändern will, muss man auch die Situation verbessern. Ich denke, Verbesserung der Situation ist damit gemeint, dass diese Aufgaben, wie der Staatssekretär sagte, in dem Bereich liegen, wo sie auch anfallen. Das ist immer eine Verbesserung der Situation. Das haben wir viel gesehen und so können wir es auch nur bestätigen. Kompetente Verhandlung und kompetente Behandlung dieser Verfahren, ich denke einmal, wenn wir das anzweifeln, dass hier jemand kompetent behandelt werden möchte, dann ist das so, als ob wir sagen würden, im Moment sind die kompetenten Leute nicht in den Veterinärämtern, sondern nur im Ministerium. Vor Ort ist eine kompetente Behandlung möglich. Danke auch für den Hinweis, dass wir dieses nicht anstreben sollten, sonst würden wir eventuell nachteilig bei den Wahlen beeinflusst, Frau Klaus. Aber ich möchte auch dazu sagen, dass die Landrätin in Greiz dies angezweifelt hat, davor ist man nie gefeit. Sie hat es angezweifelt jetzt im Moment, wo die Veterinärämter noch staatlich sind. Das müssen Sie dazu sagen.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Die Stel- lungnahmen vom Landkreistag beachten.)

Ich danke auch Herrn Fiedler, dass wir als Fachausschuss da mitberaten dürfen. Das finde ich gut. Im Großen und Ganzen ist aber festzustellen, dass noch einige Beratungen nötig sind, das ist vollkommen richtig, was wir auch in den Ausschüssen tun wollen. Trotz alledem kann man aber jetzt schon sagen, dass der richtige Weg eingeschlagen ist. Gute Beispiele gibt es genug. Lassen Sie uns diese mit einbringen und bringen wir die Kommunalisierung mit rechtlicher und fachlicher Absicherung auf den richtigen Weg, meine Damen und Herren, auf den kommunalen und auf den richtigen Weg. Ich denke, das sollte bei uns eins sein. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung hat sich Minister Dr. Pietzsch zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend vielleicht noch ein paar Worte zu dem sagen, was hier vorgetragen worden ist.

Zum Ersten müssten wir zur Kenntnis nehmen, dass derzeit nur noch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter untere staatliche Verwaltungsbehörden bei den Landratsämtern sind. Alle anderen Einrichtungen sind unterdessen kommunalisiert und das ist sicherlich auch richtig so. Insofern gehen wir hier einen Weg ganz konsequent weiter. Aus den Reden, die hier gehalten worden sind, habe ich entnommen, Frau Thierbach hat es ausdrücklich so formuliert, sie wollen die fachliche Auseinandersetzung in den Ausschüssen. Das wollen wir auch. Wir wollen ohne diese fachliche Auseinandersetzung in den Ausschüssen nicht, dass dieses Gesetz so umgesetzt wird. Aber ich denke, wir werden letzten Endes zu dem Ergebnis kommen, dass der vorgeschlagene Weg der Kommunalisierung auch dieser Behörden ein richtiger Weg ist.

Meine Damen und Herren, ich habe insofern keine Sorgen, als wir nämlich in schwierigen Situationen sowohl die Fach- als auch die Dienstaufsicht an uns heranziehen können.

Meine Damen und Herren, es ist sehr viel von Seuchen gesprochen worden und von der Situation, in der wir uns befinden, Milzbrand usw. Meine Damen und Herren, kein Mensch macht sich Sorgen darüber, dass wir eine solche Situation nicht beherrschen könnten, weil die Gesundheitsämter kommunale Ämter sind. Warum soll es im Bereich der Gesundheitsämter klappen und im Bereich der Veterinärämter soll es nicht klappen? Sicherlich ist es erforderlich, dass eine entsprechende Ausstattung und eine entsprechende fachlich Ausstattung da ist. Ich kann Ihnen an dieser Stelle zusagen, dass nicht nur wir uns in Thüringen darüber Gedanken machen, sondern dass sich die Länder, in denen diese Behörden kommunalisiert sind, ich nenne von den neuen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen, darüber Gedanken gemacht haben und dass sich auch die Arbeitsgemeinschaft der leitenden Veterinärbeamten darüber Gedanken macht. Dass wir diese Empfehlungen, die dort gegeben worden sind, im Augenblick aktualisieren und dass wir vor der Anhörung, Herr Abgeordneter Fiedler, Ihnen unsere Empfehlungen für die fachliche und sachliche Ausstattung dieser Ämter geben werden.

(Beifall bei der CDU)

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen - es ist ähnlich wie das Thema, was wir gestern hatten mit den niedergelassenen Ärzten -, langsam wird es schwieriger, die entsprechenden Stellen mit Fachpersonal zu besetzen als die Stellen überhaupt vorzuhalten. Das ist aber keine Frage der Kommunalisierung oder der unteren staatlichen Behörden, das ist eine Frage des vorhandenen fachlichen Reservoirs.

Meine Damen und Herren, wenn ich das betrachte, dann sehe ich eigentlich in der Kommunalisierung auch dieser Behörden eine Chance der intensiveren Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden und der Veterinärbehörden, weil nämlich Lebensmittelüberwachung und Gesundheit, menschliche Gesundheit durchaus sehr eng miteinander verbunden sind. Ganz nebenbei, diese Zusammenarbeit funktioniert und existiert ja auch heute schon, ich will ja nicht so tun, als wenn die nebeneinander laufen würden. Aber, ich denke, wenn das unter einem gemeinsamen Schirm ist, dass dieses durchaus verbessert werden könnte.

Frau Dr. Klaus, es ist mir schon wichtig noch ein Wort zu dem von Wedel-Gutachten zu sagen, da es ja immer wieder angeführt wird als eine Empfehlung der Frau von Wedel, diese Behörden als untere staatliche Behörden zu machen. Nein, Frau von Wedel geht ausdrücklich davon aus, dass der Normalfall die kommunalisierte Behörde ist. Nur wenn es nicht klappen sollte und wenn es nicht möglich sein sollte, trotz entsprechender Rücksprachen mit den kommunalen Behörden, eine ausreichende personelle und eine ausreichende inhaltliche Zusammenarbeit zu schaffen, dann - und so formuliert sie es - sollte man sogar überlegen, diese kommunale Behörde zu einer staatlichen Behörde zu machen, das heißt nur für diesen Extremfall. Sie sagt keineswegs, dass dieses der Normalfall ist.

Eine andere Sache lassen Sie mich noch nennen, die BSESache und Kohortentötung im Landkreis Greiz, wo die Landrätin dagegen vorgehen wollte oder dieses nicht genehmigen wollte: Meine Damen und Herren, das ist kein Beispiel oder kein Beweis oder Argument gegen die Kommunalisierung, sondern es ist ein Beweis dafür, dass die Landrätin auch heute schon so etwas machen kann, aber dass von Seiten des Landes eingegriffen und klargestellt wird, so geht es nicht, sondern hier ist nach Recht und Gesetz zu verfahren. So wird übrigens das Land auch in Zukunft verfahren. Wenn ein Landrat gegen Recht und Gesetz etwas versuchen sollte durchzusetzen, das kann nicht funktionieren und wir werden uns auch in Zukunft dafür einsetzen.

Meine Damen und Herren, ich denke, der Weg den wir damit eingeschlagen haben, ist kein falscher Weg und über die Details, das ist in der Tat wahr, müssen wir uns sehr intensiv unterhalten. Von fachlicher Seite kann ich Ihnen nur sagen, ich bin für jede Anregung und für jede neue Überlegung sehr dankbar und ich kann sagen, ich freue mich auf die Gespräche, die wir in den Ausschüssen haben werden. Danke sehr.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Redewünsche mehr vor, so dass ich die Aussprache schließen kann. Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es ist beantragt worden an drei Ausschüsse zu überweisen: Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und Innenausschuss.

Ich lasse als Erstes über die Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen? Danke schön. Das ist abgelehnt. Ich frage noch einmal nach den Stimmenthaltungen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall.

Ich lasse nun über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit abstimmen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall, damit ist einstimmig an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen worden.

Wer der Überweisung an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Eine Stimmenthaltung. Mit großer Mehrheit ist der Überweisung an den Innenausschuss zugestimmt worden.

Wer der Federführung beim Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt drei Stimmenthaltungen und der Federführung beim Innenausschuss ist mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9. Herr Abgeordneter Dr. Pidde, Sie haben einen Antrag?

Frau Präsidentin, da zum Tagesordnungspunkt 19 "Stand der Umsetzung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes" angekündigt worden ist, dass der Sofortbericht der Landesregierung heute nicht gegeben wird, bitte ich darum, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen.

Wir könnten wie heute Morgen verfahren. Gibt es hierzu Widerspruch? Wenn das nicht der Fall ist, dann verfahren wir so und der Tagesordnungspunkt 19 wird heute nicht behandelt.