Protocol of the Session on October 11, 2001

Es wird zunächst Begründung des Antrages der PDS-Fraktion durch Frau Abgeordnete Wolf gewünscht. Bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, kaum ein Thema in der Öffentlichkeit ist so geeignet zu polarisieren wie die Diskussion um Elektrosmog. Schlagzeilen werden nach Bedarf geliefert. Entweder - Hitzkopf am Handy - oder eben - Restrisiko einer Pudelmütze. Die Diskussion bewegt sich zwischen Hysterie und Bagatellisierung. Studien werden nach Bedarf mitgeliefert, alle sind mit unschlagbaren Argumenten ausgestattet. Ich nehme an, dazwischen liegt die Wahrheit. Aber, ein Fakt ist, in den letzen zwanzig Jahren verzehnfachte sich in städtischen Regionen der Elektrosmog. Sicherlich, Strahlungen gehen auch aus von Babyphonen, von der Mikrowelle, von dem Funkwecker und diese Aufzählung ließe sich unendlich weiterführen. Aber diese sind nicht vergleichbar mit dem flächendeckenden Netz des Mobilfunks, zumal hier aus Gründen des Wettbewerbs - sicherlich förderlich für die Preisgestaltung - mit Mehrfachnetzen ge

arbeitet wird. Bisher existiert keine unabhängige Grundlagenforschung. Aber das ist kein Grund zur Bagatellisierung. Eine Untersuchung von Dr. Ahlhorn aus Stockholm und acht weiteren Epidemiologen anderer Länder ergab eine Verdopplung des Leukämierisikos bei Kindern bei 0,2 Mikrotesla; der Grenzwert liegt im Moment bei 100. Ich möchte feststellen, das ist das 500-fache, meine Damen und Herren. Risiken sind nicht abschließend widerlegt. Welche Auswirkungen haben die Frequenzen gerade auf Kinder, auf Alte und auf Kranke? Und wie lassen sich diese Risiken verringern? Mir persönlich machen die Studien über die Gefahren Angst. Mich entwarnen nicht die anderen. Ich möchte, dass wir verantwortlich damit umgehen, um Gefahren so gering wie möglich zu halten. Aber, ich sage ausdrücklich, ich möchte die Technik natürlich nicht verteufeln.

(Beifall bei der PDS)

Das war die Begründung des PDS-Antrags. Begründungen zu Alternativanträgen liegen mir nicht vor. Dann komme ich zur Aussprache. Hier hatte als Erster ums Wort gebeten der Herr Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, eigentlich ist es nicht verständlich, warum von der PDS diese Anfrage gestellt wird, obwohl mit der Antwort meines Kollegen Dr. Pietzsch im Namen der Thüringer Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Kummer gemäß Drucksache 3/1685 vom 28.06.2001 zur möglichen Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Strahlung dieser neu gestellte Antrag bereits inhaltlich behandelt wurde. Es kommt nicht darauf an, eine Meinung zu Zuständigkeitsregelungen zu haben, sondern darauf, die Regelungen des Grundgesetzes zur Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zu beachten. Wenn in der Begründung zum Antrag der PDS von befürchteten Gesundheitsgefahren durch Elektrosmog die Rede ist, geht es um die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit dieser Mobilfunksendeanlagen nach Bundesrecht. Diese Fragen sind einer landesrechtlichen Regelung nicht zugänglich. In der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung wurde im Dezember 1996 auf der bestehenden Ermächtigungsgrundlage das Bundesimmissionsschutzgesetz erlassen und trat am 1. Januar 1997 in Kraft. Deutschland hat mit der damaligen Bundesregierung weltweit mit der Gesetzgebung zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Strahlungen somit auch im Frequenzbereich der Mobilfunkstrahlung eine Vorreiterrolle eingenommen. Grundlage für die Festlegung der Grenzwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärke waren die Empfehlungen der internationalen und deutschen Strahlenschutzkommission. Der Vollzug dieser Verordnung liegt in der Zuständigkeit der Immissionsschutzbe

hörden, die zum Ressortbereich des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt gehören. Diese 26. Bundesimmissionsschutzverordnung regelt die Errichtung und den Betrieb von gewerblich genutzten Mobilfunksendeanlagen in einem Anzeigeverfahren bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde der Länder. Diesem ist ein Standortbescheinigungsverfahren nach telekommunikationsrechtlichen Vorschriften des Bundes vorgeschaltet, indem die Grenzwerteinhaltung gesichert wird und notwendige Sicherheitsabstände zwischen Sendeanlagen und Aufenthaltsbereichen von Menschen festgelegt werden. Dabei wird der Fall der vollen Anlagenauslastung unter Berücksichtigung der Vorbelastung zu Grunde gelegt. Die Problematik der Risikodiskussion im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern kam in den 80-er Jahren mit der Einführung von Mikrowellen und der zunehmenden Verwendung von Bildschirmgeräten und Personalcomputern im Büro auf. Die öffentliche Diskussion über mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen durch nieder- und hochfrequente Felder hat danach stark zugenommen und ist ab der 90-er Jahre durch die Einführung der Mobilfunktechnik in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt. Die geplante Einführung der neuen UMTS-Technologie hat diesen Effekt noch verstärkt. Diese öffentliche Diskussion und eine Vielzahl von internationalen und nationalen Veröffentlichungen zu diesem Thema haben dazu geführt, die durch die genannten Verordnungen festgelegten Grenzwerte der zulässigen Belastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder in Zweifel zu ziehen und schärfere Grenzwerte zu fordern. Auch Vergleiche zu mittlerweile erfolgten internationalen Grenzwertfestlegungen führen Befürchtungen und Ängste, dass die in Deutschland gültigen Grenzwerte im Sinne der Vorsorge und des Schutzes vor Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Felder zu hoch festgelegt wurden. Diese Entwicklung führte dazu, eine Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung durch die Bundesregierung zu fordern und auch im Hochfrequenzbereich schärfere Grenzwerte speziell im Sinne der Vorsorge einzuführen. Im Vorfeld der von der Bundesregierung mittlerweile geplanten Novelle der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung wurden zahlreiche Problemdiskussionen und Aussprachen zu möglichen Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Felder durchgeführt, u.a. eine Anhörung vor der Bundesärztekammer Anfang April 2001 in Berlin. Ein Beweis für die Unrichtigkeit der Festlegung der gültigen Grenzwerte konnte allerdings nicht festgestellt werden. Alle beteiligten Kreise sahen jedoch weiteren Forschungsbedarf.

Mein Kollege Dr. Pietzsch hat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der PDS darauf verwiesen, dass die Umweltministerkonferenz vom Mai dieses Jahres sich dieser Auffassung angeschlossen, von der Bundesregierung entsprechende Forschungsaktivitäten angemahnt und dazu um Berichterstattung gebeten hat. Zwischenzeitlich fand eine wissenschaftliche Problemdiskussion unter Leitung des Bundesamtes für Strahlenschutz im Juni dieses Jahres statt. Auch hier wurde festgestellt, dass weiterer For

schungsbedarf besteht. Im Rahmen der Vorbereitung der Novelle der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung durch die Bundesregierung ist die deutsche Strahlenschutzkommission vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gebeten worden, den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Gesundheitsbeeinträchtigung durch elektromagnetische Felder auf den Menschen zu prüfen. Dabei war u.a. zu beurteilen, ob diese Erkenntnis zu schärferen Grenzwertforderungen führen und inwieweit Vorsorgemaßnahmen nahe liegen. Die Strahlenschutzkommission des Bundes hat am 13. und 14. September 2001 eine Empfehlung zu Grenzwerten und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern veröffentlicht, die man unter der Internetadresse www.ssk.de oder www.bmu.de erhalten kann. Es wird hierin zusammenfassend festgestellt, dass sich die SSK für verstärkte Erforschung möglicher Gesundheitsgefährdung durch elektomagnetische Felder ausgesprochen hat. Es ist notwendig, die Kenntnisse über gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verbessern. Aber es wurde unmissverständlich festgestellt, dass die SSK aus wissenschaftlicher Sicht keine Notwendigkeit sieht, die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder zu verändern, speziell im Hochfrequenzbereich. Allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, enthalten diese Empfehlungen auch Vorsorgegesichtspunkte in Richtung einer Nichtausschöpfung des Grenzwertgefüges, um Spielraum für die Zukunft zu behalten, Summenbetrachtung aller vorhandenen Immissionsquellen durchzuführen, Produktnormen zur Begrenzung von elektromagnetischen Expositionen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Geräten festzulegen und ein technisches Minimierungsgebot von emittierenden Anlagen und Geräten zu fordern. Näheres können Sie der genannten Veröffentlichung entnehmen, die auch eine Begründung zu den Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung enthält.

Wie eingangs erwähnt sind aufgrund der bestehenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Rahmen der anstehenden Novelle der 26. BImSchV diese Empfehlungen der SSK durch die Bundesregierung umfassend, das heißt nicht nur im Bundesimmissionsschutzgesetz, sondern auch in tangierenden Rechtsbereichen zu berücksichtigen. Es muss gesichert sein, dass Antragsteller und Betreiber von hier in Frage stehenden Mobilfunksendeanlagen deutschlandweit gleiche Genehmigungs- und Betriebsanforderungen in Anspruch nehmen können. Länderspezifische Sonderregelungen sind meines Erachtens weder sinnvoll noch sachgerecht. Insofern bestehen auch keine Entscheidungs- oder Abwägungsspielräume von Behörden beim Vollzug der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung.

Auf der Grundlage meiner einführenden grundsätzlichen Bemerkungen komme ich nunmehr zu der Beantwortung der von der PDS-Fraktion gestellten Fragen. Der Landtag wird aufgefordert, landesrechtliche Regelungen so zu verändern, zu ergänzen bzw. zu präzisieren, dass erstens für Mobilfunksendeanlagen Ausschlussgebiete zum Schutz

besonders sensibler Bereiche wie Kindertagesstätten, Schulen, Seniorenheime, Kranken- und Kureinrichtungen etc. festgelegt werden. Eine entsprechende Regelung wäre bauplanungs- oder immissionsschutzrechtlicher Art und damit der Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers entzogen.

Zweitens: eine größere Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz bei Genehmigungsverfahren zu erreichen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann und darf kein Selbstzweck sein. Die macht nur dort Sinn, wo sie entweder dazu dient, der Genehmigungsbehörde zusätzliche Erkenntnisse zu verschaffen oder wo sie erforderlich ist, damit der Einzelne seine Rechte geltend machen kann. Die immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sind eindeutig. Die Entscheidung, ob mit unzulässiger Immission zu rechnen ist, beruht auf einer Berechnung unter anderem der Regulierungsbehörden für Telekommunikation und Post. Irgendwelche Entscheidungs- oder Abwägungsspielräume von Behörden im Hinblick auf immissionsschutzrechtliche Fragen bestehen nicht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung hatte daher keinen Einfluss auf die bundesrechtlich vorgegebene Behördenentscheidung und wäre daher ein reiner Formalismus.

Drittens: für Mobilfunkbetreiber eine generelle Genehmigungspflicht für die Errichtung von Anlagen zu schaffen. Eine Genehmigungspflicht macht nur dort Sinn, wo schwierige Rechts- oder Fachfragen zu entscheiden sind. Es macht keinen Sinn, wenn die wesentlichen Fragen bereits in einem besonderen Verfahren entschieden wurden. Bei Mobilfunksendeanlagen sind die von diesen ausgehenden elektromagnetischen Strahlungen das Hauptproblem. Diese werden durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post geprüft. Wird die zulässige Strahlenbelastung auch unter Berücksichtigung weiterer benachbarter Anlagen unterschritten, wird dies in einer Standortbescheinigung bestätigt und der erforderliche Sicherheitsabstand festgelegt. Liegt diese Bescheinigung vor, sind weitere immissionsschutzrechtliche Prüfungen weder erforderlich noch zulässig. Die Prüfung muss sich daher auf andere Fragen beschränken. Dies ist im Wesentlichen nur noch die Standsicherheit der Anlagen. Dies kann aber nur bei höheren Anlagen kritisch sein. Deswegen sind für kleinere Anlagen keine Baugenehmigungen erforderlich.

Viertens: bei der Errichtung der Mobilfunkanlagen ist eine einvernehmliche Einvernehmenserklärung in den Kommunen herzustellen. Es ist nicht erkennbar, welche Rechtsgrundlage hierfür herangezogen werden soll. Unabhängig davon darf auf eine Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den UMDS-Lizenznehmern hingewiesen werden, in der sich die Mobilfunkbetreiber verpflichteten, frühzeitig auf die Kommunen zuzugehen und deren Wünsche im Rahmen des technischen und wirtschaftlichen Vertretbaren zu berücksichtigen.

Aus den dargelegten Gründen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der Antrag der Fraktion der PDS abzulehnen. Der Alternativantrag der Fraktion der CDU dagegen geht in die richtige Richtung und wird daher begrüßt und unterstützt. Es macht erst Sinn, landesrechtliche Regelungen bezüglich der Zulässigkeit und Genehmigungspflicht von Mobilfunkanlagen zu überdenken und ggf. zu ändern, wenn die von der Bundesregierung beabsichtigte Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung erfolgt ist. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der beteiligten Kreise zum Bundesimmissionsschutzgesetz und im Zustimmungsverfahren des Bundesrates ist Gelegenheit gegeben, Einfluss zu nehmen auf die Novelle der 26. BImSchV. Die Thüringer Landesregierung, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird in diesem Verfahren unter Berücksichtigung der notwendigen Belange zum Schutze und der Vorsorge vor Gesundheitsgefährdungen der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder ihren Einfluss in diese Richtung auch geltend machen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Becker, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie sehen, das Thema bewegt alle Fraktionen. Es gibt jetzt schon drei Anträge, Herr Minister, unserer muss Ihnen leider entgangen sein in der Kürze der Zeit. Wir hatten dazu nämlich auch noch einen Antrag.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt)

Ja, sehen Sie, vielleicht können Sie zum Schluss noch einmal dazu reden.

Das mit dem Antrag der PDS-Fraktion im Kern verbundene Anliegen, mehr Transparenz bezüglich der Aufstellung des Betreibens von Mobilfunkanlagen herbeizuführen, können wir als SPD-Fraktion - im Gegensatz zum Minister - voll inhaltlich unterstützen. Allerdings erscheint uns der vorgeschlagene Weg, dies über eine allgemeine Genehmigungspflicht zu erreichen, zu weitgehend und deshalb, wie der Minister schon sagte, für ungeeignet. Das Ziel zu erreichen, die Menschen zu informieren, muss anders geschehen. Andererseits ist es aber so, dass der Antrag der CDU-Fraktion nur auf Abwarten hindeutet und das ist auch nicht der richtige Weg.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Die Menschen sind beunruhigt und wir als Politiker müssen darauf reagieren. Uns ist bewusst, dass in der Frage des

Schutzes der Bevölkerung vor den Gefahren des Mobilfunks ein möglichst schnelles Vorgehen gefordert ist. Dabei ist auch zu beachten, das sagte der Minister auch schon, dass nach unserer Auffassung es nicht Aufgabe des Landesgesetzgebers ist, entsprechende Standards und Vorgaben für Mobilfunkanlagen zu schaffen. Dies muss entweder im Bundesimmissionsschutz oder im Baugesetz geregelt werden. Aber beides betrifft den Bund. Zwar wäre es auf Landesebene durchaus möglich, die Genehmigungsfreistellung bestimmter Mobilfunksendeanlagen im Bauordnungsrecht aufzuheben, wie das im Antrag der PDSFraktion gefordert wurde. Dies brächte aber nur mittelbar und nur teilweise mehr Transparenz und in der Frage des Schutzes der Bevölkerung keine Verbesserung. Im Rahmen eines solchen Genehmigungsverfahrens müssten die Eigentümer benachbarter Grundstücke befragt werden und wir wissen nicht immer so ganz, wie die dann entscheiden. Die wohnen dann nämlich manchmal gar nicht in den Häusern, sondern es sind die Mieter, die dann betroffen wären und die Eigentümer wohnen ganz woanders und genehmigen dann diesen Standort und die Mieter sind dann die Dummen. Es muss schon abgewogen werden, denn aus dem Gesichtspunkt des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen könnte die Genehmigung, das Einvernehmen der Gemeinde, grundsätzlich nur dann versagt werden - auch darauf ist der Minister schon eingegangen -, wenn es den Anforderungen der 26. BImSchV nicht entspricht. Wir haben also einen Bundesrahmen und können auf Landesebene dem nicht entgegenstehen. Die Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV wird aber auch schon jetzt bei der Erteilung der so genannten Standortbescheinigungen durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post überprüft. Der Prüfungsmaßstab der Baugenehmigungsbehörde werde im Bezug auf den Immissionsschutz kein anderer. Schutz und Vorsorge gegen die thermische Auswirkung von Strahlen sind abschließend in der 26. BImSchV geregelt. Sofern die Grenzwerte eingehalten sind, besteht kaum Raum für eine Nichterteilung oder Nichtgenehmigung der Baugenehmigung. Die Baugenehmigungsbehörde ist an die 26. BImSchV gebunden. Zwar gibt es bereits jetzt, wenn auch noch widersprüchliche Anhaltspunkte, dass auch im so genannten nicht thermischen Bereich Schädigungen der menschlichen Gesundheit durch elektromagnetische Strahlen möglich sind. Die Erkenntnisse sind noch nicht bestätigt. Auch diese müssen dann Eingang in die Novelle der 26. BImSchV finden, die auf Bundesebene vorbereitet wird. Auch bezüglich der Festlegung von Ausschlussgebieten bestimmter sensibler Bereiche wie im Antrag der PDS-Fraktion im Punkt 1 sehen wir keine Handlungsmöglichkeiten auf Landesebene. Diese Frage könnte ebenfalls nur der Bund regeln. Alternativ wird auch eine Änderung des Baurechtes des Bundes diskutiert. Aber auch darauf ist der Minister schon eingegangen. Die geforderte notwendige Transparenz muss auch über den Umweg eines Genehmigungsverfahrens auf Landesebene nicht erreicht werden. Das ist ein schweres Problem, ich weiß, ein bisschen trocken, aber die 26. BImSchV ist nun mal so trocken. Ein viel

direkterer und effektiverer Weg liegt zweifellos in der von uns vorgeschlagenen aktiven Übermittlung von Informationen. Wir müssen erreichen, dass die Menschen sich mitgenommen fühlen und dass sie durch Informationsrecht - und da glaube ich, hat dieses Land schon mehr Möglichkeiten, Herr Minister, als Sie jetzt unbedingt gesagt haben, und ich glaube, Sie sollten sich dieser Verantwortung auch bewusst werden.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Dieses Genehmigungsverfahren vom Bauordnungsrecht hätten allenfalls die Eigentümer. Darauf bin ich auch schon mal eingegangen. Das ist ein Problem, also die Eigentümer entscheiden und nicht die Mieter. Das ist auch so ein Widerspruch. Wir müssen sehen, dass wir den betroffenen Bürgern viel Transparenz schaffen. Die Belastung durch elektrische Strahlen ist da. Ich weiß, wovon ich rede. Meine Fraktion hat darauf hingewiesen, dass ich in allen Lebenslagen telefoniere und vielleicht der richtige Partner dafür bin, um die Strahlenauswirkung zu erachten und auszuwerten, wenn es dann einmal soweit ist.

Zu Punkt 2 unseres Antrags, Herr Minister, den Sie vielleicht jetzt noch lesen können, möchte ich noch hinweisen, wir sehen schon Möglichkeiten. Zurzeit wird das Netz der Mobilfunkanlagen ja umgestellt, UMTS, auch davon haben Sie gesprochen. Da sollte das Land vielleicht Möglichkeiten sehen, dass wenige Standorte gefunden werden, weil, davon gehen die Gutachter aus, es wahrscheinlich helfen würde, wenn wir die zentralisieren würden. Da bitte ich Sie ja auch nur, Ihre Möglichkeiten wahrzunehmen, um Einfluss zu nehmen. Ich weiß, dass es von der Gesetzgebung her schwierig ist. Aber wenn die Masten aufgestellt werden und sie stehen überall und sie sind nicht zentralisiert, dann gibt es natürlich mehr elektromagnetische Strahlen. Sie haben von den einzelnen Anhörungen im Bundestag schon gesprochen, das geht schon daraus hervor, dass wir da vielleicht eine Zentralisierung bewirken könnten und darum würde ich Sie bitten. Wir haben einen Alternativantrag gestellt. Wir wissen, dass es auch nicht das ist, was vielleicht den Bürgern helfen würde. Aber wir sind alle bemüht, etwas zu finden, um den Bürgern in Thüringen eine nützliche Variante zu bieten und ich bitte Sie doch, Ihre Eingangsrede noch mal zu überdenken, Herr Minister, und ein bisschen flexibler damit umzugehen und ein bisschen darauf einzuwirken

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Noch flexibler?)

und die Zustimmung für den SPD-Antrag zu geben.

(Beifall bei der SPD)

Sie erlauben eine Nachfrage, Frau Abgeordnete? Bitte, Herr Sonntag.

Frau Kollegin, ich wollte absichtlich keine Zwischenfrage stellen, um Ihren Ausführungen in Gänze lauschen zu können.

(Beifall Abg. T. Kretschmer, CDU)

Sie haben im ersten Bereich ja die Schwierigkeiten doch recht umfangreich aufgezählt, die Ihrem, wie Sie es nennen, Alternativantrag vorausgehen. Deswegen hätte es mich schon interessiert, wenn Sie auf den Punkt 2 doch etwas ausführlicher eingehen könnten, welche Möglichkeiten Sie selber sehen oder der Landesregierung empfehlen wollen, dieses doch, wie Sie dargestellt haben, in der Umsetzung nicht ganz einfache Problem voranzubringen.

Ich habe gesagt, dass es gesetzlich nicht geht, sondern als Vermitteln, Herr Sonntag. Ich kürze ab, weil wir schon so weit sind in der Tagesordnung. Es geht nicht gesetzlich, es geht aber als Vermitteln. Dazu ist die Landesregierung da und Herr Minister Sklenar wird schon das Richtige tun, davon gehe ich aus.

(Unruhe bei der CDU)

Als nächster Abgeordneter hat sich der Abgeordnete Krauße zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte mit einer Frage an die Antragsteller von SPD und PDS beginnen. Wer von Ihnen hat denn sein Handy nun schon abgemeldet bzw. seinen Kindern das Handy weggenommen und dafür geworben, im Familien- und Verwandten- und Bekanntenkreis Handys nicht mehr zu benutzen?

(Beifall bei der CDU)

Denn ich kann nicht ein Handy in jeder Lebenslage nutzen, aber keine Sende- und Empfangsanlagen für diese Technik dulden wollen. Das funktioniert wohl nicht.

(Beifall bei der CDU)

Es kommt natürlich jetzt sicher die Frage auf die UMTSProbleme. Es wird gesprochen von einer möglichen Verdoppelung der Sendeanlagen und da natürlich auch mit

einer Zunahme der entsprechenden Strahlungswerte. Ich bin kein Techniker für diese Dinge. Allerdings aus der reinen Logik sage ich, wenn wir, wie es Frau Becker auch gerade gefordert hat, Sendeanlagen sehr fern von jeder menschlichen Wohnsiedlung aufstellen, dann brauche ich doch sicher eine wesentlich höhere Sendeleistung, um letztendlich mein Handy oder wie auch immer geartetes Telefon, das mit Funk betrieben wird, sinnvoll betreiben zu können.

(Beifall Abg. Zitzmann, CDU)

Das heißt doch aber im Umkehrschluss: Je feinmaschiger das Netz dieser Anlagen ist, desto geringer kann am Ende die Leistung der einzelnen Anlage sein.

(Beifall bei der CDU)

Wir nehmen die Sorgen der Anwohner - und hier wird immer generell von Bevölkerung gesprochen, das ist ja nicht so, es geht um Anwohner -, die in der Nähe solcher Anlagen wohnen,

(Beifall bei der CDU)