Protocol of the Session on September 7, 2001

Erstens brauchen Landesgesellschaften, damit sie überhaupt wirtschaftlich arbeiten können, eine entsprechende Kapitalausstattung. Er hat übrigens bei dem Vermögen, was im Hintergrund rumgeistert, die Börsenkapitalisierung der Jenoptik noch vergessen. Das ist nämlich unser bedeutendstes Vermögen, was der Finanzminister verwaltet. Das Vermögen ist gut angelegt. Es ist in Gebäuden angelegt, in Technologie- und Gründerzentren, wo Gründungsunternehmen hervorragende Bedingungen geboten werden, es ist eben kein frei umhervagabundierendes Vermögen. Die Einrichtungen und Stiftungen brauchen eine entsprechende Kapitalausstattung, damit sie überhaupt tätig werden können. Wir vergessen bei der ganzen Beteiligungsgeschichte - könnten wir ja noch einige dazu nennen die Adventure Capitalgesellschaft Thüringen. Man könnte die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft dazu nehmen, wir können den TI-Fonds mit dazu nehmen, um noch einige Punkte mehr zu nennen.

Also erwecken Sie hier nicht den Eindruck, wir würden im Hintergrund Vermögen am Landtag vorbei durch Thüringen wandern lassen, wie wir es gerade können.

Herr Gerstenberger hat verlangt, wir hätten eine Ausschreibung machen sollen.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Nicht verlangt - ich habe nur die Frage ge- stellt, warum nicht.)

Ich hätte mal die Auseinandersetzung im Landtag hier sehen wollen, wenn der Finanzminister mit dem Ausschreibungsergebnis Beteiligung der Bayerischen Landesbank oder West-LB in den Landtag gegangen wäre. Den Aufruhr der Opposition, dass wir unsere eigene Landesbank vernachlässigen und ein Kreditinstitut an der TAB beteiligen lassen, welches nicht in Thüringen sesshaft ist, ich könnte sofort die Manuskripte schreiben, die der Herr Gerstenberger dann hier vom Stapel lassen würde. Sie vergessen immer, die Hessisch-Thüringische Landesbank ist keine Bank aus Hessen, das ist unsere Thüringer Landesbank. Die Gewährträger der Hessisch-Thüringischen Landesbank sind zum großen Teil die thüringischen Sparkassen. Die thüringischen Sparkassen, der Träger der Finanzierung des thüringischen Mittelstandes. Ich glaube, da haben wir gerade mit der Hessisch-Thüringischen Landesbank einen richtigen Partner gefunden.

Vielleicht eines noch zur Klarstellung: Wir haben auch mal eine Beteiligung der Deutschen Ausgleichsbank überlegt. Aber so lange der Bund nicht weiß, will er Kreditanstalt für Wiederaufbau und Ausgleichsbank fusio

nieren, so lange ich im Bund keine ordentlichen Entscheidungsgremien habe, weil man auch dort vernünftigerweise überlegt, wie man diese Bundesförderinstrumentarien neu bündelt, stehen eben diese beiden Banken gar nicht zur Verfügung. Das ist der Hauptgrund, warum wir diese Idee nicht weiter verfolgt haben.

Vielleicht noch ein Wort zur Haftungsfrage: Das steht in der Vorlage drin. Die Hessisch-Thüringische Landesbank darf weder nach dem Staatsvertrag zwischen Hessen und Thüringen noch nach ihrer Satzung die persönliche Haftung für Beteiligungsunternehmen übernehmen. Anders ist es auch nicht bei der Hessischen Investitionsbank; es geht ganz einfach nicht. Im Übrigen haben wir die gleichen Rechte bei unserer Beteiligung an der Helaba. Als solches ist das wirklich ein faires Miteinander. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir werden keine weiteren Redewünsche signalisiert, so dass ich die Aussprachen schließen kann. Ich stelle zunächst fest, die Aussprache zum Bericht auf Antrag der CDU-Fraktion ist durch die PDS-Fraktion eingebracht worden. Die PDS-Fraktion muss also zustimmen, wenn in einem Ausschuss fortberaten werden soll. Der Abgeordnete Gerstenberger hat vorhin zum Ausdruck gebracht, dass die PDS-Fraktion dem zustimmen wird, wenn über die Fortberatung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik abgestimmt wird. Ich frage noch einmal die parlamentarische Geschäftsführerin: Ist das der Fall?

Das ist der Fall.

Dann werden wir zunächst darüber abstimmen, dass eine Fortsetzung der Beratung zu Tagesordnungspunkt 17 a, Neuordnung der Landesgesellschaften, im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik erfolgt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Es wird damit fortberaten.

Ich stelle fest, dass das Berichtsersuchen damit erfüllt ist, soweit es keinen Widerspruch gibt. Widerspruch gibt es nicht.

Ich komme zur Abstimmung über die Fortberatung des Antrags der Landesregierung, also des "Helaba-Antrags", im Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Es wird dort fortberaten.

Es gab noch einen weiteren Antrag, diesen Antrag im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik fortzuberaten. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt. Demzufolge brauchen wir auch nicht über die Federführung abzustimmen, denn wir haben die Überweisung an nur einen Ausschuss und ich kann beide Tagesordnungspunkte, 17 a und b, schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 18

Sofortige diskriminierungsfreie Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes auf Landesebene Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/ 1718

Frau Abgeordnete Nitzpon, Sie übernehmen die Begründung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie aus unserem Antrag zu ersehen ist, erwartet meine Fraktion, dass die Landesregierung zügig rechtliche Regelungen schafft, um die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in den kommunalen Standesämtern vorzunehmen.

(Beifall bei der PDS)

Ich hätte eigentlich nach dem, was im Sommer in den Zeitungen zu lesen war, gehofft, dass heute schon in erster Lesung solch ein Gesetz vorliegt. Noch besser wäre natürlich gewesen, die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in den Standesämtern per Rechtsverordnung festzuschreiben, dann könnten diese nämlich jetzt schon dort vollzogen werden.

(Beifall bei der PDS)

Nun sei es, wie es sei, wir werden noch einige Wochen auf den ersten Entwurf warten müssen. Der Referentenentwurf liegt ja vor, aber acht Bundesländer der Bundesrepublik haben sich schon dafür entschieden, die Registrierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in den kommunalen Standesämtern zu ermöglichen.

(Beifall bei der PDS)

Nur die Thüringer Landesregierung, sie rudert wieder einmal in die entgegengesetzte Richtung. Sie wollen nach dem Referentenentwurf - rudern vielleicht nicht, aber Sie schwimmen vielleicht wie bleierne Enten

(Beifall bei der PDS)

die Zuständigkeit auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen, wobei die Landkreise, meine Damen und Herren, die Zuständigkeit nicht an kommunale Standesämter delegieren können sollen. Hier kommt für mich eine ziemlich sture Verweigerungshaltung zum Ausdruck, die ganz bestimmte gesellschaftliche Entwicklungen überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen will.

(Beifall bei der PDS)

Zu bedenken ist, dass die Verweltlichung und Entmonopolisierung der Ehe schon vor mehr als über einem Jahrhundert begonnen hat. Zuerst damit, dass die Ehe vom rein kirchlichen Sakrament zu einer zivilrechtlichen Personenstandsangelegenheit geworden ist, die ganz einfach auf dem Standesamt vollzogen wird, und weiter dann mit der Einführung der zivilrechtlichen Scheidung von Ehen. Doch Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung, Sie wollen ein gesellschaftliches Monopol retten, dessen Zeit nun wirklich vorbei ist.

(Beifall bei der PDS)

Und bei dieser Rettungsaktion schießen Sie dann weit und in einer peinlichen Weise über das Ziel hinaus.

(Beifall bei der PDS)

Schon die Wahl des ehemaligen Gauforums als zurzeit einzigem Eintragungsort in Thüringen zeugt geradezu von einer erschreckenden und objektiv zynisch wirkenden Geschichtsblindheit.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Eine solche Regelung verbietet sich, meine Damen und Herren, angesichts der Leiden zig Tausender Schwulen und Lesben unter dem Unrechtsregime der Nazis eigentlich unter allen Umständen. Besser wäre noch, jedes Landratsamt für diese Übergangsregelung einzusetzen.

Wir fordern also von der Landesregierung: Setzen Sie so schnell wie möglich das Lebenspartnerschaftsgesetz diskriminierungsfrei um. Das heißt für uns, ohne Abstriche Eintragung der Partnerschaften auf den Standesämtern,

(Beifall bei der PDS, SPD)

ganz einfach so, wie es sich bei Personenstandsangelegenheiten gehört und wie dies auch üblich ist. Und wenn Sie schon nicht auf uns hören, meine Damen und Herren, dann hören Sie doch auf die Ratschläge der Thüringer Standesbeamten selbst, auch von denen aus dem Eichsfeld, und natürlich auch der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. Ich möchte an dieser Stelle zum Abschluss mit einem Satz den Präsidenten des Landkreistages und CDU-Landrat in Sömmerda, Herrn Dohndorf, zitieren, der sagt: "Die Zuständigkeit gehört in die Standesämter, alles andere ist nur Krampf." Danke schön.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat sich der Innenminister zu Wort gemeldet.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Auch Prä- sidenten müssen nicht immer Recht haben.)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die von Frau Nitzpon hier noch einmal beredt vorgetragene Kritik an der vorläufigen Zuständigkeit des Landesverwaltungsamts für die Registrierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ist sachlich überhaupt nicht berechtigt. Sie zeugt von der Unkenntnis der Rechtslage in unserem Freistaat, denn entgegen der Forderung der PDS kann die Thüringer Landesregierung keine rechtlichen Regelungen für die Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes schaffen, dies ist dem Landtag als Gesetzgeber vorbehalten. Und dass es überhaupt jetzt in einer solchen Enge und zeitlichen Gedrängtheit passieren muss, ist doch nur dem Sachverhalt geschuldet, dass mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz am 1. August 2001 ein Gesetz in Kraft getreten ist, in dem die Bundesregierung alle notwendigen Verfahrensregelungen ausgespart hat.

(Beifall bei der CDU)

Die Länder müssen hier Lücken schließen, die die Bundesregierung aus rein politisch-taktischen Gründen offen gelassen hat.

(Beifall bei der CDU)

Eigentlich müsste sich die Kritik in dieser Angelegenheit an die Bundesregierung richten, denn hier ist noch ein zweiter Gesetzesteil zu beschließen, der momentan noch nicht beschlossen ist und die Bundesregierung hat trotzdem auf den ersten Teil dieses Gesetzes bestanden.

In Thüringen nun ist das Landesverwaltungsamt die einzige Behörde, für die nach der in Thüringen bestehenden Rechtslage eine Auffangzuständigkeit besteht. Sie ermöglicht es den Betroffenen seit dem 1. August dieses Jahres ihre beabsichtigte Registrierung der Lebenspartnerschaft vornehmen zu lassen. Das Landesverwaltungsamt war zu diesem Zeitpunkt auf die hiermit im Zusammenhang stehenden Aufgaben sowohl personell als auch organisatorisch umfassend vorbereitet. Nach mir vorliegenden Informationen hat es im eigentlichen Ablauf ab dem 1. August hierzu keine Probleme gegeben. Bisher sind mit Stand von heute sechs Registrierungen und weitere vier Anmeldungen zu verzeichnen. Das sind insgesamt zehn Ereignisfälle in Thüringen.

Gestatten Sie mir bitte, meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang auch noch folgende Anmerkung: Die unsachliche Kritik am vorläufigen Vollzug des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Thüringen ist bedauerlich.

(Beifall bei der CDU)

Durch polemische Äußerungen zum so genannten Gauforum wurden eine Behörde und ihre Mitarbeiter verunglimpft, die seit vielen Jahren für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes eine gute Arbeit leisten und ein akzeptierter Ansprechpartner sind.

(Beifall bei der CDU)