Protocol of the Session on September 7, 2001

Welche Ziele und Maßnahmen sind schon eingeleitet worden und sind zum Teil ja schon wirksam? Da ist zum Ersten die Erarbeitung integrierter Stadtentwicklungskonzepte. Auf Drängen des Innenministeriums arbeiten inzwischen schon 42 Gemeinden gemeinsam mit den aktiv im lokalen Wohnungsmarkt Agierenden an den künftigen Entwicklungschancen. Dabei geht es in bestimmten Arbeitsschritten um den künftigen Wohnungsbedarf und den Abgleich mit den Beständen. Es geht um das Prüfen der jetzigen Leerstandskonzentration und das Untersuchen der Ursachen und Veränderungschancen. Es geht um das Feststellen des unterschiedlichen Betroffenseins der einzelnen Partner, gerade in Städten mit mehreren Wohnungsunternehmen ist das notwendig. Und es geht natürlich auch um das Erarbeiten städtebaulicher Leitbilder zur künftigen Struktur und zur Gestaltung durch so genannte Rahmen- oder Masterpläne. Es geht um die Abstimmung zwischen dem Leitbild und wohnungswirtschaftlichen bzw. betriebswirtschaftlichen Bedingungen. Und es geht um den Lastenausgleich zwischen Gewinnern und Verlierern, insgesamt also um einen funktionsfähigen Wohnungs- und Mietenmarkt, auch um gesunde und leistungsfähige Wohnungsunternehmen als unverzichtbare Partner des Städteumbaus zu halten.

Neben dieser Erarbeitung der integrierten Stadtentwicklungskonzepte geht es zweitens um die Erarbeitung wohnungswirtschaftlicher Entwicklungskonzepte durch die Wohnungsunternehmen selbst. Unterstützt durch betriebswirtschaftliche externe Fachkompetenz und schließlich von

Wirtschaftsprüfern bestätigt, gewinnen dadurch die Wohnungsunternehmen Klarheit über ihre tatsächliche wirtschaftliche Lage und Klarheit auch darüber, welche Konsequenzen und Maßnahmen sie ergreifen müssen, um die Betriebe zu sichern. Dort werden dann die Ansätze deutlich, um gegebenenfalls mit anderen, am Standort agierenden Wohnungsunternehmen gemeinsame Aktionen zur Zusammenarbeit - in manchen Fällen sicher auch zur Fusion oder zum Austausch von Objekten oder Flächen - vorzubereiten. Allen Beteiligten ist klar, dass auch Bilanzberichtigungen von bedeutendem Umfang notwendig werden. Das aber wiederum verschärft die Liquiditätssituation dramatisch und führt gegebenenfalls, wenn die Banken entsprechend reagieren, kurzfristig zum Fälligstellen von Bankkrediten usw. Diese externe Unterstützung der Arbeit an tief- und übergreifenden wohnungswirtschaftlichen Konzeptionen wird zurzeit bei 14 dieser 42 Wohnungsunternehmen durch Landesmittel gefördert.

Dritter Punkt: Frau Sedlacik hat es schon angesprochen, die Förderpolitik im Wohnungs- und Städtebau ist den sich verändernden Bedingungen anzupassen. Der anstehende Stadtumbau und das Bewältigen des wohnungswirtschaftlichen Strukturwandels ist ohne massive Förderung von Bund und Land nicht zu schultern. Erfahrungen mit dem Abriss zeigen, dass durchschnittliche Kosten von 200 bis 250 DM pro Quadratmeter Wohnfläche beim Abriss entstehen.

Unter dem Eindruck dieser Zahlen und schon im Vorgriff auf die sich abzeichnende Situation, in der wir heute massiv stehen, hat sich die Thüringer Landesregierung bereits im vergangenen Jahr entschlossen - und der Landtag ist diesem Vorschlag dankenswerterweise gefolgt - ein Wohnungsmarktstabilisierungsprogramm mit dem Doppelhaushalt 2001/2002 neu zu schaffen. Dies haben wir übrigens mit Sachsen als einzigem Land beschlossen, bevor der Bund zur Einsicht gelangte, Ähnliches zu tun. Die Ankündigung des Bundes erfolgte viele Monate später nach den Forderungen der vom Bund eingesetzten Expertenkommission "Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel", die so genannte Lehmann-Grube-Kommission. Praktisch folgte man endlich den Erfahrungen Thüringens und Sachsens. Die Umsetzung unseres Landesprogramms ist angelaufen. Das betrifft den Rückbau von ca. 2.500 Wohnungen bei 60 Wohnungsunternehmen in 22 Gemeinden. Das Programmjahr 2002 wird antragsseitig bis zum November 2001 komplettiert und noch in diesem Jahr wird der Abriss von ca. 700 Wohneinheiten erfolgen. Dennoch, meine Damen und Herren, läuft der Leerzug ganzer Wohngebäude nicht unproblematisch. Es ist in diesem Zusammenhang bedauerlich, dass bei der unlängst beschlossenen Novellierung des Mietrechts die Erwartung der neuen Länder, nämlich die Sperrklausel des Einigungsvertrags zur Verwertungskündigung aufzuheben, nicht berücksichtigt wurde. Dies bedeutet, dass diejenigen, die noch einen DDR-Mietvertrag haben, eigentlich besser gestellt sind als die Mieter, die dem allgemeinen Mietrecht unterliegen, was ja durch

die Novellierung der Bundesregierung zunehmend mieterfreundlich und vermieterfeindlich ausgestaltet wurde. Dies erweist sich in einer solchen Situation, in der wir jetzt stehen, als ausgesprochen schädlich.

Mit dem Bundeshaushalt 2002 soll nun ein Stadtumbauprogramm Ost wirksam werden. Entgegen unserer Forderung, diese Kosten dem Erblastentilgungsfonds zuzuordnen, finanziert der Bund, zum Teil durch Umschichtungen aus anderen bereits in der Mittelfristigen Finanzplanung etatisierten Programmen, nun unter Einschluss der neuen Länder jeweils hälftig im Rahmen der Städtebauförderung dieses neue Programm. Es ist also kein neues Geld, was für diese Thematik bereitgestellt wird, sondern es ist eigentlich den Ländern schon zugesagtes

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: So sind die.)

Geld, was bereits im Haushalt war. Der Einsatz der Bundesmittel von insgesamt 2 Mrd. DM geschieht in einem Zeitraum von 2002 bis 2009 und soll in zwei großen Blöcken mit jeweils 50 Prozent Anteil erfolgen, und zwar für den ersten Block, den Abriss mit 50 DM pro Quadratmeter Wohnfläche - der Bundesanteil ist hier mit 50 DM Landesmitteln ohne Gemeindeanteil gegenzufinanzieren - und mit dem zweiten Block, der Aufwertung von Stadtquartieren. Bei der Aufwertung dieser Stadtquartiere in diesem Block entspricht der Bundesanteil allerdings nur einem Drittel der Mittel, zwei Drittel müssen durch die Länder und durch die Kommunen aufgebracht werden. Im Jahr 2002 erhält der Freistaat vom Bund einen Verpflichtungsrahmen von insgesamt 48 Mio. DM und wir werden zur Kofinanzierung auch 48 Mio. DM Landesanteil aus vorhandenen Haushaltsansätzen der Wohnungsbauund Städtebauförderung aus 2002 einsetzen müssen. Wie die Kofinanzierung ab 2003 - im Verpflichtungsrahmen 2003 sind erneut 48 Mio. DM Bundesmittel vorhanden dann erfolgt, kann erst mit den kommenden Haushalten geklärt werden. Zu diesem Stadtumbauprogramm Ost ist ein neues Bundes-Landes-Programm, und zwar "Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum aus dem Bestand" angeregt worden als Teil der Verwaltungsvereinbarung Städtebau 2002. Zur Stärkung des Wohnens in der Stadt und zur Wiedernutzung leer stehender Wohnungen in den Altstadtkernen bzw. Innenstädten sollen für Instandsetzung und Modernisierung von selbst genutzten Eigentumswohnungen Zuschüsse gewährt werden. Dieses Vorhaben ist sicher geeignet, einen Beitrag zur Stabilisierung des Wohnens in der Altstadt zu leisten. Allerdings ist die Euphorie des Bundes über das Ausmaß der Wirkungen wohl etwas übertrieben. Des Weiteren wird aufgelegt die Förderung der sozialen Wohnraumversorgung durch Bundes- und Landesmittel im Bereich Modernisierung sowie Erwerb selbst genutzen Wohneigentums. Wir müssen ja, meine Damen und Herren, trotz der hohen Leerstandzahlen auch weiterhin die Modernisierung von Wohnungen fördern. Die langfristig zu erhaltenden Wohnungen und ihr Umfeld müssen attrak

tiver werden und sie müssen bedarfsgerecht sein, damit sie dauerhaft vermietbar bleiben. Wir müssen deshalb in den kommenden Jahren sicher unsere Förderanstrengungen in diesem Bereich stabilisieren. Dies sollte in der Wechselwirkung zu den Angeboten der KFW und gegebenenfalls auch der Thüringer Aufbaubank erfolgen. Wir werden auch prüfen, inwieweit eine Kombination von Darlehen und zinsverbilligten Krediten eine Entlastung des Finanzierungsbedarfs bringen kann. Schließlich, meine Damen und Herren, der Wunsch nach selbst genutztem Wohneigentum ist trotz bereits beachtlicher 40-prozentiger Eigentumsquote in Thüringen weiterhin stark ausgeprägt. Wir sind daran interessiert, dass besonders junge Familien relativ früh und günstig ihre eigenen Wohnungen haben können und deshalb fördern wir auch den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch Neubau oder durch Kauf aus dem Bestand.

Zur Städtebauförderung, das ist ja ein sehr bewährtes Arbeitsfeld: Die Erneuerung und der Umbau unserer Städte und Dörfer ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich unterstützt worden, so dass breite Investitionsimpulse zur Erweiterung der Attraktivität ausgelöst worden sind. Hier wollen wir diesen Weg weitergehen. Einerseits geht es darum, mit den Fördermitteln die Ausarbeitung städtebaulicher Leitbilder für die Steuerung der Umbauprozesse zu unterstützen, andererseits aber deren Realisierung nach Prioritätspositionen der Kommunen auch durch die Förderung zu ermöglichen.

Gleichermaßen wollen wir auch helfen, dass die Kleinstädte und Dörfer, soweit sie nicht in das Programm der Dorferneuerung fallen, ihre Attraktivität verbessern können. Schwerpunkt aber muss die Stärkung unserer Ober- und Mittelzentren, und hier insbesondere der Innen- und Altstädte, sein. Diese Zentren sind die tragende Struktur unseres Siedlungsnetzes, unseres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leistungsvermögens, unserer kulturellen, sozialen und bildungsseitigen Netze usw.

(Beifall bei der CDU)

Wir müssen deshalb gerade diese Städte in die Lage versetzen, familienfreundliche und kinderzugewandte Lebensbedingungen einschließlich preiswerter Siedlungsvoraussetzungen zu bieten.

(Beifall bei der CDU)

Wir müssen sie in die Lage versetzen, allen sozialen Schichten ein Leben in der Stadt auch im selbst genutzten Wohneigentum zu ermöglichen und wir müssen sie ertüchtigen, in einem sehr harten Positionswettbewerb mit benachbarten Ober- und Mittelzentren der Nachbarländer zu bestehen. Unter dem Aspekt der Komplexität der künftigen Wegstrecke des Stadtumbaus werden wir auch im Städtebau unsere Fördervielfalt überprüfen müssen, damit wir konzentriert die neuen Aufgaben stützen können. Das schließt sicher auch die engere Abstimmung

zwischen der Städtebauförderung und der Wohnungsbauförderung ein, meine Damen und Herren. Wir werden auch weiterhin vom Bund einfordern, die Städtebauund Wohnungsbauförderung tatsächlich zu verstärken und nicht nur durch Umschichtungen aus vorhandenen und gut laufenden Programmen vorzusehen. Sie können sich erinnern,

(Beifall bei der CDU)

die neue Bundesregierung unter ihrem ersten Bauminister Müntefering - man hat ja schon fast vergessen, wer das war als Bauminister - fing an mit diesem Etikettenschwindel. Man begründete das Programm "Soziale Stadt" sicher ein sinnvolles Programm -, nahm aber die Mittel aus dem Topf des Wohnungsbaus und schichtete sie um.

(Beifall bei der CDU)

Dieses Prinzip hat die Bundesregierung bei jedem neuen Programm fortgesetzt. Damit schwächt man gut laufende Programme, die wir immer noch nötig haben und die weiter laufen müssen. Wir, meine sehr geehrten Damen und Herren des Thüringer Landtags, müssen in den kommenden Jahren konzentrieren, aber auch eine angemessene Breite der Förderung erhalten. Das betrifft zusammenfassend: Wir müssen den Stadtumbau als kontinuierliche Fortsetzung unseres seit 1991 verfolgten Ziels sichern, nämlich die Innenstädte und die Siedlungszentren zu stabilisieren. Wir müssen konsolidieren den örtlichen Wohnungsmarkt durch Abbruch dauerhaft leer stehender Wohnungen, durch Rückbau von Gebäudeteilen, durch Um- und Ausbau sowie parallel verlaufende Aufwertung durch weitere Modernisierung und Wohnumfeldverbesserung auf zukunftsbezogenes Niveau. Wir müssen stabilisieren die Städtebau- und Wohnungsbauförderung, um die nach wie vor vorhandenen Erneuerungsaufgaben auch im ländlichen Raum zu sichern, dieses nun allerdings nicht im Gießkannenprinzip. Wir müssen nicht zuletzt gewährleisten, bedarfsgerechte und künftige Wohnungsansprüche abzudecken durch eine zielgerichtete Wohnraumversorgung für alle Schichten der Bevölkerung, durch eine angemessene Anzahl unterschiedlich strukturierter Mietwohnungen und auch durch selbst genutztes Wohneigentum. Auf diesem Wege, meine Damen und Herren, bitte ich um die Unterstützung des ganzen Hauses, damit wir unseren Beitrag für ein blühendes Thüringen auch weiterhin leisten können.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe im Bericht zur Lage und zu dem, was wir als Landesregierung mit Ihnen gemeinsam hier schon auf den Weg gebracht haben, ganz sicher schon zu einigen Fragen aus dem Antrag der PDS Stellung genommen. Es muss aber noch einiges zu diesem Antrag hinzugefügt werden. Die Thüringer Landesregierung arbeitet seit Jahren auch bundesweit konstruktiv und erfolgreich mit, wo es darum geht, städtebauliche und wohnungswirtschaftli

che, aber auch soziale Missstände des DDR-Regimes zu beseitigen.

(Beifall bei der CDU)

Frau Sedlacik, der PDS-Antrag suggeriert, die Thüringer Landesregierung würde sinnvolle wohnungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung blockieren, aber genau das Gegenteil ist der Fall. Im Übrigen, Ihre Forderung an die Bundesregierung, etwa was Umschichtung angeht, da wäre es gut, Sie würden diese Forderung an die richtige Adresse richten.

(Beifall bei der CDU)

Ich mag ja Verständnis dafür entwickeln, dass Sie sich mit Blick auf Berlin jetzt nicht mit der SPD reiben wollen,

(Zwischenruf Abg. Sedlacik, PDS: Aber Sie sitzen doch in der Arbeitsgruppe.)

aber wir machen hier bitte schön keine Stellvertreterkriege, indem Sie den Freistaat vorschieben, anstatt dass sich die PDS-Fraktion im Bundestag mal mit diesem Problem beschäftigt. Da habe ich ja nun wirklich herzlich wenig gehört.

(Beifall bei der CDU)

Auch was die zusätzlichen finanziellen Forderungen angeht, ist Berlin, so meine ich, die richtige Anschrift. Sie wissen sehr gut, dass vom Bundesfinanzminister bei Mehrforderungen stets die rote Karte kommt. Und vergessen Sie andererseits bitte nicht, der Bund setzt bei allen finanzwirksamen Regelungen die 1 : 1 Gegenfinanzierung der Länder einschließlich der kommunalen Anteile voraus. Sie sollten sich deshalb daran erinnern, dass es sich in diesem Problemfeld immer um die Altlast Misswirtschaft in der DDR-Wohnungspolitik handelt

(Beifall bei der CDU)

und die Ursache und die Wirkung nicht miteinander vertauschen. Das Ergebnis dieser Politik, der damaligen DDR-Wohnungsbaupolitik, das waren uniforme und baulich zum Teil minderwertige Plattenbauten in tristen Großwohngebieten und sie waren auf Dauer, wie jetzt die Tatsachen beweisen, keine Lösung des Wohnungsproblems, wie es damals verkündet wurde. Meine Damen und Herren, wir werden natürlich auch große Teile dieser Plattenbaugebiete nach Sanierung der Bauten, nach Abbruch überflüssiger Wohnungen und nach Anpassung der zu erhaltenden an den tatsächlichen Bedarf sowie den Umbau des Wohnumfeldes in die Zukunft einer ausgeglichenen Wohnraumversorgung einbringen müssen. Aber wir schaffen mit den Modernisierungen und mit den Umbauten dort vor Ort marktkonforme und humane Wohnbedingungen. Nun noch in Kürze zu einigen Ihrer Forderungen.

Zu Ziffer 1: Auf Thüringen entfällt pro Jahr ein Verpflichtungsrahmen von 48 Mio. DM in den ersten vier Jahren, später pro Jahr dann 32 Mio. DM. Dieser Betrag muss jeweils in gleicher Höhe und in gleichen Abfinanzierungsraten vom Land kofinanziert werden. Darüber hinaus fordert der Bund jedoch eine weitere Kofinanzierung im Zusammenhang mit der Härtefallregelung zum Altschuldenhilfegesetz. Deshalb bestehen wir darauf, dass alle Landesmittel, die zur Kofinanzierung des Stadtumbaus Ost aufgewendet werden, auch als Kofinanzierung bei der Härtefallregelung gemäß § 6 a des Altschuldenhilfegesetzes angerechnet werden. Der Bund hat auf besonderes Drängen Thüringens hin bereits beim so genannten Abrissteil des Stadtumbauprogramms auf die sonst bei der Städtebauförderung notwendige und übliche Mitfinanzierung der Kommunen von vornherein verzichtet.

Zu Ziffer 2: Im umfassenden Sinn ist die Städtebauförderung immer schon Stadtumbau. Deshalb bedarf es eigentlich keiner Öffnung. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch nochmals auf unser Wohnungsmarktstabilisierungsprogramm. Im Bereich Wohnungsbauförderung werden zurzeit Umstellungsvorschläge erarbeitet, wie insbesondere die Modernisierungsförderung mit dem Ziel des "Stadtumbauprogramms Ost" in Übereinstimmung gebracht werden kann. Die Modernisierung der langfristig zu erhaltenden Bestände muss trotz oder gerade wegen des Rückbaus und der Vorbereitung von Umzugswohnungen auch weiterhin durch die Wohnungsbauförderung gewährleistet bleiben.

Zu Ziffer 3: Es ist beabsichtigt, das Wohnungsmarktstabilisierungsprogramm 2001, dessen Fördermittel für den Rückbau direkt an die Wohnungsunternehmen ausgezahlt werden, beizubehalten. Die Rückbaufördermittel 2001 der Städtebauförderung, die über die Kommunen ausgezahlt werden müssen, sind mit einer Zweckbindung versehen, so dass sie unmittelbar und unverzüglich an die Wohnungswirtschaft weitergeleitet werden können. Insofern ist hier das direkte Wirksamwerden gewährleistet. Was die Höhe des Zuschusses betrifft, so fordert Thüringen, dass die Pauschale von 100 auf 150 DM pro Quadratmeter festgelegt wird und dass diese 150 DM dann jeweils zur Hälfte vom Bund und vom Land getragen werden. Sie wissen, der Bund plant zurzeit nur 100 DM pro Quadratmeter Abrissfläche. Dieser Forderung Thüringens hat sich bisher von den neuen Ländern allein Sachsen angeschlossen. Die vom Bund ergänzend vorgeschlagene Finanzierung der Abbruchmaßnahmen über das KfW-2-Darlehenprogramm wird aufgrund der schlechten Konditionen und der wirtschaftlich kritischen Situation der Wohnungsunternehmen nach unserer Ansicht wohl kaum greifen. Wir fordern, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswirtschaft sich auch im Fall des Stadtumbauprogramms auf die Erfahrungen Thüringens, die es mit seinem landeseigenen Wohnungsmarktstabilisierungsprogramm gesammelt hat, bezieht. Zur Entlastung aller Wohnungsunternehmen von Altschulden für die rückgebaute Wohnfläche bereiten wir zurzeit einen

erneuten Vorstoß beim Bund vor mit dem Ziel, eine Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes oder zumindest eine Novellierung der zu § 6 a des Altschuldenhilfegesetzes erlassenen Rechtsverordnung zu erreichen. Ihre Forderungen, die Forderungen der PDS, die Zuschussmittel für den Rückbau auf die Gemeinden entsprechend der notwendigen Bestandsanpassung im Wohnungsmarkt zu verteilen, sind zurzeit entweder rein theoretischer Natur oder sie entspringen blanker Unkenntnis. Das Ziel des Ministeriums ist es, zukünftig sämtliche Wohnungsund Städtebaufördermittel auf der Grundlage von Stadtentwicklungskonzepten zu vergeben. Hier sind die Kommunen aufgerufen, in Abstimmung mit der Wohnungswirtschaft und durch verbindliche Beschlüsse ihrer Beschlussorgane spätestens bis zum Jahresende 2002 die entsprechenden Konzepte zu schaffen. Aber auch wenn diese Klarheit von kommunaler Seite vorliegt, entscheidet über das Ob des Rückbaus immer noch die Frage, dass es den Wohnungsunternehmen gelungen ist, das für den Abriss vorgesehene Gebäude auch tatsächlich leer zu ziehen bzw. hierzu Konzepte zu präsentieren. Hier gibt es noch beträchtliche Defizite. Die Wohnungswirtschaft ist gut beraten, wenn sie hier eng mit den Betroffenen und dem Mieterbund sowie ähnlichen Organisationen zusammenarbeitet. Aber auch der Mieterbund ist gut beraten, wenn er die Situation nicht durch falsche Parolen oder Forderungen vor Ort besonders anheizt und einen Leerzug der Gebäude dadurch verhindert. Der Stadtumbau erschöpft sich nicht nur in bloßen Rückbaumaßnahmen. Er ist auch Basis für eine zukünftig gesunde Stadtentwicklung und insofern profitieren beide - Mieter wie Vermieter - vom Gelingen dieses Stadtumbaus.

Zu Ziffer 4: Die Weiterentwicklung des Investitionszulagengesetzes wird bereits konkret vorbereitet. Dies ist auch auf unsere hartnäckigen Forderungen und der der anderen neuen Länder zurückzuführen. Auch dass der Selbstbehalt lediglich 100 DM pro Quadratmeter betragen soll, entspricht unserem Realitätsbewusstsein, denn der Bund ging hier zum Anfang von einem Selbstbehalt in Höhe von 150 DM pro Quadratmeter aus. Dies hätte zu schmerzhafteren Liquiditätsverlusten in der Wohnungswirtschaft geführt, die unseres Erachtens nicht verkraftbar waren.

Zu Ziffer 5: Eine Änderung des Eigenheimzulagengesetzes, wie es die so genannte Lehmann-Grube-Kommission vorgeschlagen hat, ist am Widerstand der alten Länder, auch am Widerstand des Bundesfinanzministers und leider auch am Widerstand einiger neuer Länder gescheitert. Über das neue Programm "Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum" habe ich ja vorhin schon berichtet. Da Thüringen bereits im Jahr 2001 einen Paradigmenwechsel hin zur Bewältigung eines geordneten Stadtumbaus vollzogen hat, sind wir bereits auf dem Weg zur Bewältigung dieser Probleme ein gutes Stück vorangekommen. Die Erfahrungen und Erkenntnisse, die wir in allen Facetten des Stadtumbaus gesammelt haben, versetzen uns in die Lage, gegenüber dem Bund als kompetenter Verhandlungs

partner aufzutreten. Deshalb, meine Damen und Herren, als Fazit zum Schluss: Der Freistaat Thüringen hat sehr intensiv bei der Gestaltung der Förderbedingungen mitgewirkt. Wir haben leider nicht alle unsere Ziele durchsetzen können. Allerdings ist es gelungen, die gröbsten Unebenheiten des "Stadtumbauprogramms Ost" des Bundes zu beseitigen. Diese Initiativen, meine Damen und Herren, gehen nun wirklich bei weitem über die Prämissen hinaus, die die Fraktion der PDS mit ihrem Antrag formuliert hat. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben wieder zwei verbundene Tagesordnungspunkte und kommen zur Aussprache zum Antrag unter Tagesordnungspunkt 24 und wir könnten auch die Aussprache zu dem eben vorgelegten Bericht eröffnen, wenn es eine Fraktion beantragen möchte. Die CDU-Fraktion beantragt das. Demzufolge verbinden wir beide Aussprachen auch miteinander. Ich rufe als erste Rednerin die Frau Abgeordnete Doht von der SPD-Fraktion auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion hat in ihrem Antrag eine ganze Reihe von wohnungspolitischen Forderungen aufgemacht, die vom Ansatz her sicherlich richtig sind, in die richtige Richtung gehen, um der ostdeutschen Wohnungswirtschaft aus der Krise zu helfen, aber im Detail so nicht in allen Punkten von uns mitgetragen werden können und sicherlich auch einer Überarbeitung bedürfen. In den neuen Bundesländern stehen derzeit ca. 1 Million Wohnungen leer, davon 300.000 Plattenbauwohnungen. Die Zahlen für Thüringen hatte der Innenminister genannt. Die Kommission "Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel" hatte deswegen bereits im vergangenen November empfohlen, 30 bis 40 Prozent dieser Wohnungen abzureißen oder Bürger, die den Bau eines Eigenheimes planen, durch höhere Förderungen für eine Altbausanierung zu gewinnen. Bereits mit der Änderung des Altschuldenhilfegesetzes hat die Bundesregierung einen ersten Schritt zur Unterstützung der Wohnungswirtschaft unternommen. 700 Mio. DM wurden vom Bund zur Verfügung gestellt. Die Länder sollen mit der gleichen Summe kofinanzieren. Der Mittelabfluss allerdings stockt. Ein Hauptgrund liegt sicherlich darin, dass oftmals die Hausbanken der betroffenen Wohnungsunternehmen sich nicht in ein Sanierungskonzept einbinden lassen wollen. Ich halte es trotzdem für falsch, hier sofort mit Mehrforderungen gegenüber dem Bund aufzutreten. Es kann letztendlich nicht sein, dass das Unternehmerrisiko immer mehr der Steuerzahler tragen muss, während die Gewinne bei den Banken verbleiben. Hier sind letztendlich auch die Banken in der Pflicht und sie werden sich bewegen müssen, wenn sie am Ende wenigstens einen Teil ihres Geldes wiedersehen wollen. Denn wie ist denn die Situation, wenn ein Wohnungsunternehmen

wirklich in Konkurs gehen würde. Die Wohnungen sind ja nach wie vor am Markt vorhanden, die verschwinden ja nicht, wie das bei anderen Konkursfällen sicherlich der Fall ist. So ist letztendlich auch seitens der Banken damit kein Gewinn zu machen. Aber weitere Probleme, die den Mittelabfluss hindern, sind sicherlich auch, dass es noch nicht allerorts gelungen ist, dass sich die Wohnungsunternehmen auf ein gemeinsames Konzept verständigt haben, die Stadtentwicklungskonzepte der Kommunen noch nicht so weit vorangetrieben sind und dass auch das Umzugsmanagement noch nicht überall bewältigt werden konnte. Herr Köckert, ich habe ja mit Ihnen dafür gestritten, dass bei der Novelle des Mietrechts die Verwertungskündigung in den neuen Bundesländern kommt, nur es hätte sicherlich letztendlich einen ganz kleinen Teil der Problemfälle betroffen, denn wenn ein Wohnungsunternehmen 15, 20 Prozent oder noch mehr Prozent Leerstand hat, dann wird es sich zuerst einmal bemühen, ein vernünftiges Umzugsmanagement hinzubekommen, die Mieter in Wohnungen im eigenen Bestand zu lenken und sie nicht mittels einer Verwertungskündigung anderen Wohnungsunternehmen in die Hände zu treiben. Insofern ist sicherlich hier der Anteil vom Mietrecht an diesen Problemen nicht der größte.

Mit dem neuen Programm "Stadtumbau Ost" ergänzte die Bundesregierung ihr wohnungs- und städtebauliches Förderkonzept. Im Zeitraum 2002 bis 2004 stehen jährlich 300 Mio. DM zur Verfügung. Auch wir fordern eine Fortführung dieses Programms über das Jahr 2004 hinaus und die von der PDS geforderte Aufstockung der Bundesmittel um jährlich 100 Mio. DM kann der Bundeshaushalt aus unserer Sicht sicherlich verkraften. Aber Herr Minister Köckert, wenn Sie hier eine Aufstockung dieser Mittel fordern, dann müssen Sie natürlich auch immer fragen, was sagt denn der Thüringer Finanzminister, wenn dann letztendlich auch die Mittel für die Kofinanzierung aufgestockt werden müssen. In den letzten Haushaltsberatungen war es nicht die SPD-Fraktion, die an dem neuen Programm zum Stadtumbau und zur Sanierung von Wohnquartieren Kritik geübt hat, sondern dieses Programm wurde durch Ihre eigene Fraktion infrage gestellt und hier eine Verschiebung der Mittel in den Haushaltsberatungen durchgesetzt. Das muss hier auch einmal sehr deutlich gesagt werden.

(Beifall bei der SPD)

(Zwischenruf Köckert, Innenminister: Das ist aber nicht jetzt das Problem, das wird 2003, 2004 ein Problem sein.)

Ja, es wird 2003 und 2004 ein Problem sein, wie sich dann eine Mehrheit hier verhält. Da kann ich Ihnen zusichern, dass Sie unsere Unterstützung für dieses Programm haben werden, auch wenn es um den nächsten Haushalt geht. Wir gehen allerdings nicht so weit wie die PDSFraktion in ihrem Antrag, dass wir dem Bund vorschreiben, wo er das Geld hernehmen soll. Wie gesagt, aus

unserer Sicht ist das größere Problem die Kofinanzierung des Landes. Ich komme nicht umhin, hier noch einmal an die vollmundigen Versprechungen Ihres damaligen Staatssekretärs, und hier habe ich auch ein Problem, dass mir der Name schon nicht mehr einfällt, weil inzwischen hatten Sie auch viele Staatssekretäre,

(Zwischenruf Köckert, Innenminister: Wie Ihr Bundeskanzler.)