Alle Maßnahmen kommen vorzugsweise Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zugute. Aber kann es human sein, wenn Kindergelderhöhungen mit den laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt verrechnet werden? Seit dem Regierungswechsel in Berlin ist das Kindergeld, schließt man die Erhöhung 2002 mit ein, um 80 DM angehoben worden. Das bedeutet für das erste bis dritte Kind 300 DM und für jedes weitere 350 DM, das bedeutet auch für eine Familie mit zwei Kindern ab 2002 1920 DM mehr im Jahr im Vergleich zu 1998. Ich will es hier auch nicht unerwähnt lassen, dass sich der Bund zu drei Vierteln statt wie üblich zu zwei Dritteln an den Kosten der geplanten Kindergelderhöhung beteiligen wird. Damit aber die Kindergelderhöhung auch den Kindern zugute kommt, deren Eltern am Existenzminimum leben, kann es nur unser Ziel sein, sich dafür einzusetzen, die Anrechnung erneut aufzuheben, denn das ist bereits im Jahr 2000 geschehen. Sie wissen, diese Regelung wurde 2000 durchbrochen und damit kann auch das Geld dort ankommen, wo es hinkommen muss. Eine Verlängerung der 2000er-Regelung ist daher gewollt und auch von uns gewünscht. In diesem Punkt stim
men wir mit der PDS-Fraktion überein, besser gesagt, die Punkte 2, 3 und 4 des Antrags sind für uns unstrittig.
Zu Punkt 1 gibt es noch einige Anmerkungen zu machen. Die Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz werden vom jeweiligen Land festgelegt. Es ist in der Tat so, dass in Thüringen die niedrigsten Regelsätze in ganz Deutschland ausgezahlt werden. An diesem Zustand ändert sich auch nichts, wenn zum 1. Juli 2001 die turnusmäßige Anhebung der Regelsätze um 1,9 Prozent bundesweit erfolgt. Bevor jedoch für Thüringen zu den 1,9 Prozent eine zusätzliche Anhebung in Frage kommt, sollte es Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geben. So würde nämlich z.B. eine Anhebung des Regelsatzes um 25 DM bei ca. 50.000 Hilfeempfängern eine Mehrbelastung der Kommunen von ca. 15 Mio. DM bedeuten. Wir alle kennen die Haushaltssituation unserer Kommunen und ich denke, wir sollten vor derartigen Beschlüssen auch das Gespräch mit ihnen suchen. Die Notwendigkeit der Anhebung der Regelsätze ist aus unserer Sicht gegeben, aber der Weg dorthin kann nur im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgen. Namens meiner Fraktion bitten wir daher um eine getrennte Abstimmung. Wir bitten, Punkt 1 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und den Innenausschuss zu überweisen, den Punkten 2 bis 4 werden wir unsere Zustimmung erteilen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein sehr differenzierter Antrag mit sehr unterschiedlichen Punkten, die hier aufgeführt sind. Lassen Sie mich noch kurz auf das AAÜG zurückkommen, was Frau Abgeordnete Arenhövel angesprochen hat. Meine Damen und Herren, im Bundesrat spielt es keine Rolle, ob man sich enthält oder ablehnt, denn es ist in jedem Fall eine Neinstimme. Mecklenburg-Vorpommern hat uns eindeutig nicht unterstützt, wo die PDS mit an der Regierung ist, sondern die beiden Länder, in denen große Koalitionen bestehen, Berlin und Brandenburg, haben uns unterstützt. In Sachsen-Anhalt sind Sie ja auch nicht ganz einflusslos, dort ist nicht unterstützt worden. Insofern, meine Damen und Herren, bestätigt sich auch mit diesem Antrag wieder, die PDS Sie haben gesagt, die PDS würde die Anhebung wollen will nur, wenn sie selbst nicht die Verantwortung und die Finanzen da mit übernehmen muss. Das ist doch entscheidend.
Meine Damen und Herren, wenn dann gesagt wird, dass der Angleich mindestens in der Höhe von Baden-Württemberg geschehen muss, dann sollten Sie doch wissen, dass Baden-Württemberg den höchsten Regelsatz hat und nicht etwa einen Durchschnittsregelsatz.
Um noch einmal auf die PDS zurückzukommen: Thüringen hat nicht den niedrigsten Regelsatz, so wie Sie uns einreden wollen, als seien wir das absolute Schlusslicht.
Sachsen-Anhalt und wiederum bezeichnenderweise Mecklenburg-Vorpommern haben die gleichen Regelsätze wie Thüringen. Also es stimmt nicht, was Sie behaupten, dass wir so ganz hinten dran sind.
Meine Damen und Herren und das andere ist, das muss man natürlich sagen, bei einem jährlichen Ausgabenvolumen im Bereich der Sozialhilfe von etwa 230 Mio. DM, was Ausgaben der örtlichen Sozialhilfeträger sind, würde eine Anhebung auf das Niveau Baden-Württembergs von 26 DM, das sind rund 5 Prozent, das hieße schon eine Erhöhung der Ausgaben der Kommunen in Größe von 11,5 Prozent. Natürlich kann man das leicht machen, wenn man nicht dafür verantwortlich ist, dass das Geld dann auch wirklich da ist. Deswegen bedarf es in den nächsten Jahren einer Rücksprache oder vieler Rücksprachen mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Meine Damen und Herren, eins ist ja schon deutlich geworden in dem Antrag, getrennt abstimmen zu wollen. Ich denke schon, dass die Frage Kindergeld und Sozialhilfe nicht in den Zusammenhang gebracht werden darf, wie es hier in diesem Antrag geschieht.
Wir brauchen, meine ich, vielmehr eine langfristige Strategie, dass eben Kinder zukünftig nicht mehr zu Sozialhilfeempfängern werden.
Wir brauchen entweder ein Kindergeld oder wir brauchen ein Familiengeld und Thüringen hat sich durchaus dafür eingesetzt. Da kann man wirklich die Kinder- und Familienleistungen mit einbeziehen. Das ist klar. Aber was wir wollen ist, dass Kinder aus der Sozialhilfe kommen und dass Familien mit Kindern in dieses Stigma der
Meine Damen und Herren, die Punkte, die hier angeführt sind, also Sie wissen ja, Sie können die Landesregierung nicht verpflichten wie die Landesregierung im Bundesrat abzustimmen hat. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, aus familienpolitischer Sicht ist dieses Gesetz zur Familienförderung, was die Bundesregierung uns vorlegt, wirklich kein familienfreundliches Gesetz. Die 30 DM sind eher eine Banalität, als dass es eine wirkliche Förderung ist. Ich kann es beim besten Willen nicht verstehen, ich kann es auch von Seiten der Bundesregierung nicht nachvollziehen, ich kann es noch nicht einmal von Seiten des Finanzministers nachvollziehen, dass nur das erste und zweite Kind mit den 30 DM bedacht wird, so viele dritte, vierte und fünfte Kinder haben wir in Deutschland nun wirklich nicht, dass man denen das nicht auch geben sollte.
Meine Damen und Herren, für mich, ich sage es Ihnen ganz ehrlich, war es auch erstaunlich, dass sich die Jugendminister, als hier die Jugendministerkonferenz in Thüringen war, sich nicht zu einem Beschluss durchringen konnten, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, auch für das dritte, vierte und fünfte Kind. Ich sage Ihnen ganz offen, es war nicht die Überzeugung, sondern es war die Treue gegenüber der Bundesregierung, die dazu geführt hat, dass dieser Beschluss nicht zustande gekommen ist.
Meine Damen und Herren, ich meine, wir haben, wenn es um die Entlastung der Familien geht, noch eine Menge zu tun,
und die Entlastung der Familien kann nicht so aussehen, dass wir 30 DM geben, dass Kosten für die Entlastung der Familien in Höhe von 7,5 Mrd. DM entstehen, aber gleichzeitig aus dem Topf Familie 2,9 Mrd. DM zur Gegenfinanzierung genommen werden. Ich sage das auch für uns, wenn wir Familienpolitik ins Zentrum rücken müssen oder wollen, dann müssen wir auch etwas finanziell für diese Familienpolitik machen, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Meine Damen und Herren, insofern kann ich nur sagen, das, was im Augenblick uns als Bundesgesetz vorliegt, hält sich ganz strickt an die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts - nicht mehr. Aber wenn wir Familienpolitik machen wollen, ich glaube, dann müssen wir weit über
das hinausgehen und dann müssen wir eine langfristige und wirklich allumfassende Strategie zur Förderung der Familien machen. Insofern ist der Antrag, der mir hier vorliegt von der PDS, in diesem Bereich auch unzureichend und kann von mir in der Gesamtheit nicht unterstützt werden. Danke.
Frau Abgeordnete Wolf, eine Anfrage oder eine Redemeldung? Herr Minister, gestatten Sie eine Anfrage? Ich sehe also ja.
Herr Minister, ich habe Ihre Rede wohl aufgenommen, ich verstehe nur nicht den Zusammenhang, wie das Ganze rechtfertigt, gerade an der Stelle Kindertageseinrichtungen dann Kürzungen im Haushalt zuzulassen.
um es ganz deutlich zu machen, ja. Was umgesetzt worden ist, geht weit über das hinaus, was wir gekürzt haben. Wir haben im investiven Bereich eine Aufstockung reingebracht. Wenn ich Ihnen die Anträge sage, die wir haben, dann wird deutlich, dass dieses auch dringend notwendig war.
Mir liegen keine weiteren Redewünsche mehr vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden zum Punkt 1 des Antrags an zwei Ausschüsse, an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Innenausschuss. Eine weitere Ausschussüberweisung liegt mir nicht vor.
Dann stimmen wir zunächst darüber ab, Punkt 1 des Antrags der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/1623. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Bei einer Mehrheit von Neinstimmen und einigen Jastimmen sowie einigen Enthaltungen ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit abgelehnt.
Ich bin noch nicht fertig mit der Ausschussüberweisung, an den Innenausschuss ist noch beantragt worden, wir stimmen es wenigstens ab. Wer also der Überweisung des Punktes 1 an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Stimmenthaltungen? Bei vielen Gegenstimmen, bei einigen Jastimmen und einigen Stimmenthaltungen ist mit einer Mehrheit diese Ausschussüberweisung auch abgelehnt.
Zu jedem einzelnen Punkt namentliche Abstimmung. Da beginnen wir mit dem Punkt 1 in namentlicher Abstimmung.
Hatte jeder die Gelegenheit, die Stimmkarte abzugeben? Das scheint der Fall zu sein. Ich bitte um das Auszählen.
Mir liegt ein Abstimmergebnis vor. Zu Punkt 1 des Antrags wurden abgegeben 72 Stimmen, mit Ja haben 13 Abgeordnete gestimmt, mit Nein stimmten 46 Abgeordnete und es gab 13 Enthaltungen (namentliche Abstimmung sie- he Anlage 2). Damit ist der Punkt abgelehnt.
Ich komme zum Aufruf der namentlichen Abstimmung zu Punkt 2 und bitte die Stimmkarten einzusammeln. Hatte jeder die Gelegenheit, seine Stimmkarte abzugeben? Dann bitte ich um das Auszählen. Mir liegt das Abstimmergebnis zum Punkt 2 vor. Abgegeben wurden 72 Stimmen, mit Ja haben 25 Abgeordnete gestimmt, mit Nein stimmten 46 und es gab 1 Enthaltung (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3). Damit ist auch dieser Punkt 2 abgelehnt.