Protocol of the Session on May 17, 2001

(Heiterkeit bei der PDS)

Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin - kennen Sie das nicht, die Hasen, die haben auch keine Brillen.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Wir essen auch Möhren.)

Bei der Frau Kollegin Pelke, die in einer Mündlichen Anfrage zur Neustrukturierung der Arbeitsmarktpolitik nachfragt, setze ich einen gewisses Interesse voraus, dass man sehen will, wie geht es weiter. Aber hier bei den beiden Beiträgen von Frau Kollegin Heß und Herrn Kollegen Gerstenberger muss ich sagen, wir haben einmal den

Standpunkt Originalton BBJ und einmal den Standpunkt GFAW gehört. Meine Damen und Herren, schicken Sie es wieder zurück, sagen Sie Thema verfehlt. Ich war froh, dass der Herr Wirtschaftsminister als Erster gesprochen hat und sachlich beigetragen hat zu den Verfahren einer Ausschreibung und wie man mit Ergebnissen einer Ausschreibung umgeht.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Der hat es aber nicht erklärt, das ist das Schlimme.)

(Beifall bei der CDU)

Wissen Sie, Herr Gerstenberger, wenn man in seiner vorgeprägten Meinung nicht die Argumente hier wiederfindet, da kann man natürlich sagen, er hat es nicht erklärt. Weil von Ihrer vorgeprägten Meinung werden wir Sie hier auch nicht abbringen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, wenn Sie die Zeit und Muße aufbringen, lesen Sie die Schrift der Vergabekammer, das sind 28 Seiten und nach der Literatur, nach der Lektüre dieser 28 Seiten werden Sie sehen, dass man Sie aus der Richtung, die Sie hier dargestellt haben, falsch informiert hat, eindeutig falsch informiert hat. Bei einer Vergabe, das ist nun einmal so und Herr Schuster hat ausgeführt warum Vergabe notwendig war, bei der sich mehrere Teilnehmer bewerben, werden die ab zweiten bis sechsten Platz immer sagen, eigentlich wären wir die Ersten. Nun ist die Frage, wie geht man mit dem Umstand um. Es ist eine Spreizung der Angebote von 100 Prozent bis 260 Prozent. Da sind wir bei anderen Fällen, wenn wir einmal jetzt von diesen beiden Einrichtungen absehen, immer schon sehr geneigt zu sagen, wie kommt denn diese Preisdifferenz überhaupt zustande. Wenn das bei Ihrem Haus passiert, würden Sie doch auch überlegen, ob derjenige, der 100 Prozent hat, überhaupt in der Lage ist, das Haus zu bauen. Das muss man vorher untersuchen. Diese Untersuchung hat stattgefunden, hat zu dem Ergebnis geführt, wie Herr Minister Schuster es dargelegt hat.

Die zweite Frage, das ist eine sehr diffizile, inwieweit ich überhaupt Landesgesellschaften in einem Wettbewerb beteilige. Das ist dummerweise auch in den Unterlagen passiert. Wenn man mit dem Vorteil Landesgesellschaften noch wirbt zusätzlich als Standort oder als Marketingvorteil, dann muss man sich nicht wundern, dass Einrichtungen der Privatwirtschaft, Frau Heß, jetzt sind Sie dran, die BBJ dagegen sogar klagt. Herr Gerstenberger, lassen Sie sich das erklären. BBJ klagt gegen GFAW, weil sie Programme als Landesgesellschaft vielleicht in einer Art unerlaubtem Wettbewerbsvorteil wahrnimmt. Das ist die

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Das ist ein anderes Thema, Herr Kretschmer.)

Gemengelage und die muss beachtet werden, Herr Gerstenberger, dass die Ausschreibung, die stattgefunden hat, anschließend auch zu gesicherten Ergebnissen führen kann,

dass das, was Sie, Frau Heß, fordern auch stattfinden kann, nämlich die Bedürftigen auch mit Programmen entsprechend versorgt werden können.

Ich sage Ihnen einmal sehr deutlich, die Frage der Leistungsfähigkeit und der fehlenden Mitarbeiter, die ist sehr eindeutig in der Schrift der Vergabekammer erläutert worden. Die Einrichtung, die Herr Minister Schuster hier genannt hat, hat immerhin bis 1998 die technische Hilfe in Sachsen auch absolviert. Das heißt also, die Kenntnis der Programme, und das war die entscheidende Passage auch in der Ausschreibung, kann man glattweg unterstellen und auch diese Einrichtung tritt in ihrer Gesamtheit auf, so dass Sie nicht von fünf Mitarbeitern, sondern von 130 Mitarbeitern ausgehen müssen. Damit ist die Leistungsfähigkeit auch belegt. Ich bin froh, dass es solche neutralen Stellen wie die Vergabestelle gibt, damit solche Instrumentalisierungen aus Einrichtungen - BBJ Heß, Gerstenberger GFAW - nicht Raum greifen und vielleicht noch Schuster LEG. Das ist doch das Drama, was Sie hier inszeniert haben wollen. Wir müssen uns einmal ein bisschen davon trennen, da ist eine Zeitung, die sagt - Thüringer Geld verschwindet oder bleibt in Baden-Württemberg; Indien den Indianern. Wenn Sie im Internet eine Dienstleistung annehmen, fragen Sie da auch nicht, wo der andere auf der Seite sitzt, ob der in der Türkei oder in Syrien oder sonstwo sitzt

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Oder in Indien.)

oder in Indien sitzt.

Meine Damen und Herren, wichtig ist, Frau Kollegin Vopel hat das gesagt, dass die Programme uns sehr wichtig für die Bedürftigen sind, exekutiert und effizient verwaltet werden, dass die Thüringer Bedürftigen auch entsprechend versorgt werden. Ich bin mir sicher, dass mit der Ausschreibung erstens Wettbewerb geherrscht hat und zweitens durch den Spruch der Vergabekammer zumindestens für die Effizienz auch Sorge getragen worden ist.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat Herr Abgeordneter Dewes das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister Schuster, der Ministerpräsident hat Ihnen offenbar sehr gezürnt wegen des Ergebnisses dieser Ausschreibung. Die CDU-Landtagsfraktion sieht das völlig anders. Ich verstehe den Herrn Ministerpräsidenten ob seines Zürnens, denn das Ergebnis...

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Für wen sprechen Sie jetzt?)

Es stand in der "Thüringer Allgemeinen" und ich nehme an, das ist richtig.

(Heiterkeit bei der CDU)

Da sich das Ereignis auf den Fluren der Staatskanzlei zugetragen hat, gibt es sicher noch andere Quellen, die authentisch sind.

(Zwischenruf Schuster, Minister für Wirt- schaft, Arbeit und Infrastruktur: Sie hatten schon einmal bessere Quellen.)

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU: Das hat man an den Zahlen gemerkt.)

Ich will einmal die Frage stellen, ob das Ergebnis der Ausschreibung tatsächlich den Ausschreibungskriterien entspricht und wenn die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Baden-Württemberg angesprochen wird, dann ist es wichtig, dass man einmal in die Gesellschaftsverträge dieser Gesellschaft hineinsieht und sieht, wer beteiligt ist an dieser Kommunalen Entwicklungsgesellschaft, nämlich die Landesbank Baden-Württemberg, der Landkreistag, der Städtetag, der Gemeindetag Baden-Württemberg, der Badische Sparkassen- und Giroverband, der Württembergische Sparkassenverband. Vielleicht gestatten Sie, Frau Präsidentin, dass ich zitiere nur einen Satz aus der Aufgabenstellung dieser GmbH: "Die GmbH hat die Aufgabe, Städte, Gemeinden, Landkreise und Kommunalverbände bei der Durchführung ihrer Aufgaben auf den Gebieten Stadtentwicklung, Strukturverbesserung Umwelt und Verkehr zu unterstützen." Nichts von dem Thema, um das es hier geht, nichts um die Verwaltung von Arbeitsmarktmitteln aus dem europäischen Sozialfonds. Was in der Ausschreibung enthalten war, war die Voraussetzung, dass man Erfahrungen, thüringenspezifische Erfahrungen, in diesem Feld mitbringt. Die sind nicht vorhanden, schlicht und ergreifend.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Es werden in den nächsten fünf Jahren 800 Mio. DM aus ESF-Mitteln durch eine Gesellschaft aus Baden-Württemberg verwaltet

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Wie viel? 800 Mio. DM?)

und mir ist 800 Mio. DM insgesamt fünfmal 180 Mio. DM.

(Heiterkeit bei der CDU)

Ich will noch einmal Folgendes deutlich machen: Diese Gesellschaft aus Baden-Württemberg wird zunächst einmal eine GmbH in Thüringen gründen mit Sitz in Erfurt, wie ich gehört habe in der Neuwerkstraße, die ausgeschrieben hat Mitarbeiter einzustellen, die dann diese Aufgabe übernehmen sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, da verstehe ich schon den Ärger des Minister

präsidenten, dass eine Gesellschaft aus Baden-Württemberg - und das ist nicht nachvollziehbar und der Hinweis auf die GFAW, eine landeseigene Gesellschaft - nicht einmal in der Lage war, ordnungsgemäß in diesem Verfahren eine Bewerbung einzureichen, die Ihrer Fachaufsicht und Rechtsaufsicht untersteht. Das Verfahren, Herr Minister Schuster, ist in seinem Ablauf nur schwer nachvollziehbar. Wenn ich dort hinten den Herrn Präsidenten des Landesrechnungshofs sehe, aus meiner Sicht ist das ein Verfahren, das vom Landesrechnungshof überprüft werden sollte, weil es aus meiner Sicht weder politisch, noch handwerklich von den Rechtsvorschriften her sauber durchgeführt worden ist.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Herr Kollege Schuster, ich weiß nicht, was der Weg ist, der von Thüringen in diesem Fall nach Stuttgart geführt hat und zu dieser Kommunalen Entwicklungsgesellschaft, die keinerlei aber nicht die geringsten Erfahrungen hat im Verhältnis z.B. von dieser BBJ, die über 10 Jahre ohne Beanstandungen in Thüringen mit 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Geschäft betrieben hat. Wenn es richtig ist, dass die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Baden-Württemberg zur Erfüllung dieser Aufgabe einen Personalbestand von 16 Personen vorgesehen hat, bedeutet dies in Thüringen unter dem Strich, wenn man davon ausgeht, dass die ausgeschriebenen Mitarbeiterstellen tatsächlich mit Thüringerinnen und Thüringern besetzt werden, im Saldo einen Verlust von 14 Arbeitsplätzen. Ich bitte Sie, dazu auch etwas konkret zu sagen. Was die Ausschreibung angeht: Diejenige Firma, nämlich die Kommunalentwicklung Baden-Württemberg, die die Ausschreibung gewonnen hat, wird sie selber gar nicht umsetzen, sondern sie wird eine Tochtergesellschaft in Thüringen gründen, die wird neu personalisiert und die wird das dann tun. Vom Ergebnis her kann ich nur sagen, politisch ist das nicht nachvollziehbar. Im Hinblick auf die Arbeitsmarktlage in diesem Lande halte ich sie nicht für verantwortlich. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Sie dürfen nicht noch einmal. Ihre Fraktion hat noch einmal..., aber Sie dürfen nicht noch einmal.

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU: Das Thema hatten wir schon einmal. Das stimmt nicht.)

Das tut mir Leid. Sie haben Ihre fünf Minuten nach meiner Sicht der Dinge abgeredet.

(Zuruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Ich beuge mich Ihrem Spruch. Ich habe meine 5 Minu- ten noch nicht abgeredet.)

Also, ich habe mir Notizen gemacht. Einen kleinen Moment, das klären wir noch, ob Sie noch eine Zeitspanne haben. Also, es gibt zwei unterschiedliche Redezeitführungen. Die Landtagsverwaltung hat Ihnen noch eine Minute gutgeschrieben. Bei mir ist es nicht so, aber Sie bekommen die Minute.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich habe zwei Sätze. Herr Dr. Dewes, damit Ihre Verschwörungstheorie nicht so sehr auf schwachen Füßen steht, der Zeitraum für die Programme ist der 01.04.2001 bis 31.12.2003 und es geht um eine Summe von 180 Mio. DM. Danke.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Das war sogar nur ein Satz.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Wir schließen den Tagesordnungspunkt 21 und wir nehmen jetzt einen Wechsel im Präsidium vor, bevor der Tagesordnungspunkt 5 aufgerufen wird.

So, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann kommen wir zurück, und zwar zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1569 ERSTE BERATUNG

Ich frage, wird Begründung durch den Einreicher, die Landesregierung, gewünscht? Das ist Herr Staatssekretär Scherer, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der heute einzubringende Gesetzentwurf passt das Thüringer Datenschutzgesetz an die Vorgaben der EG-Richtlinie Nr. 95 46 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr an. Ziel dieser Richtlinie ist es, ein gleichwertiges Datenschutzniveau innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf informelle Selbstbestimmung zu sichern. Dabei sollen die unterschiedlichen Verfahrensregeln harmonisiert und eine Grundlage für den freien und ungehinderten Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union

geschaffen werden. Die Richtlinie legt insofern Standards fest. Aufgrund der EG-Richtlinie sind Änderungen bundes- und landesrechtlicher Regelungen erforderlich. Der Deutsche Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz am 06.04.2001 verabschiedet. Der Bundesrat hat sich im zweiten Durchgang am 11. Mai 2001 mit dem Gesetzentwurf befasst. Wie die meisten Länder hat Thüringen im Interesse der Rechtseinheitlichkeit mit der Anpassung des Landesdatenschutzgesetzes gewartet, bis sich Klarheit abzeichnete, welche Regelungen im Bundesrecht erfolgen würden.