Protocol of the Session on May 17, 2001

Auch Thomas Sippel, nach Helmut Roewer der neue Präsident des Thüringer Landesamts, hat sich so geäußert; beide sicherten zu, dass zukünftig keine Spitzenfunktionäre mehr für das Landesamt als Informanten tätig sein werden. Alle Fraktionen sahen zumindest in diesem Teil ihre Forderung umgesetzt. Insofern bedeutet die Veröffentlichung am Samstag in der "Thüringer Allgemeinen", meine Damen und Herren, auch einen Vertrauensverlust in das Thüringer Landesparlament, weil öffentlich nicht mehr erkennbar ist, wie und in welcher Form die verfassungsrechtliche Kontrolle des Verfassungsschutzes, die niemals wirkungsfrei sein kann, in Thüringen noch gewährleistet wird.

(Beifall bei der PDS)

Allein aus diesem Grund, meine Damen und Herren, ist es unaufschiebbar, dass der Thüringer Landtag innerhalb kür

zester Zeit zu dem Inhalt der Veröffentlichung zur Zusammenarbeit des Thüringer Verfassungsschutzes mit dem rechtsextremistischen Führungskader Tino Brandt debattiert und auch dazu Stellung bezieht. Denn sollte sich bestätigen, meine Damen und Herren, dass auch nur ein Teil der Veröffentlichung der Wahrheit entspricht, dann ist es fehl am Platz, dass der Thüringer Landtag von der politischen Verantwortung des Innenministers lediglich redet, vielmehr ist dann die Forderung an den Innenminister zu richten, dieser politischen Verantwortung auch persönlich zu entsprechen.

(Beifall bei der PDS)

Die Stellungnahme des Innenministers am Dienstag in der Pressekonferenz der Landesregierung wird der unumstrittenen Notwendigkeit nach Informationen und Aufklärung nicht gerecht und vermag nicht die Beratung im Parlament am heutigen Tag aufzuschieben bzw. zu verlagern, weil auch dringend öffentlich stehende und gestellte Fragen nicht beantwortet sind. Köckert äußerte, kein rechtsextremistischer Spitzenfunktionär sei Quelle des Verfassungsschutzes und ein stellvertretender Landesvorsitzender der NPD ist ein solcher. Tino Brandt, meine Damen und Herren, war aber bereits vor seiner Wahl zum stellvertretenden Landesvorsitzenden der thüringischen NPD Spitzenfunktionär in militant rechtsextremistischen Strukturen in Thüringen und Köckert hat es vermieden darzustellen, ob Brandt jemals für den Vefassungsschutz...

Herr Abgeordneter Dittes, ich denke, die Dringlichkeit ist hinlänglich deutlich geworden und das sind wieder Ausführungen zur Sache, die wir an dieser Stelle nicht dulden können. Das können Sie dann im Debattenbeitrag gerne bringen.

Also, offene Fragen, und ich will diese kurz benennen...

Nein, Sie haben die Dringlichkeit begründet und damit ist es gut.

Frau Lieberknecht, ich begründe gerade die Dringlichkeit, dass der Innenminister eben nicht offen gestellte Fragen, öffentlich gestellte Fragen, die gerade heute

Ja, das haben wir ja verstanden.

dringend einer Beantwortung bedürfen, und diese Fragen sind, ob Brandt in der Vergangenheit für den Verfassungsschutz tätig war und welchen Charakter...

Herr Abgeordneter Dittes, die Dringlichkeit ist deutlich geworden, ich entziehe Ihnen jetzt das Wort.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke Ihnen trotzdem für die Aufmerksamkeit.

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Dringlichkeitsbegründung gehört. Es stehen die beiden Anträge. Wer ist einverstanden mit der Aufnahme in die Tagesordnung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist einstimmig. Damit aufgenommen und die Einordnung war nach TOP 6 gewünscht. Ich denke, damit können wir den frei gewordenen TOP 7 füllen. Wie? Gemeinsame Beratung, also dann haben wir 7 a, den Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/1576 und in 7 b den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/1577. Ist das in Ordnung? Gut. Also, damit ist die Tagesordnung festgestellt und wir kommen jetzt vereinbarungsgemäß zum Aufruf... Frau Abgeordnete Nitzpon, bitte?

Ich hatte noch für meine Fraktion beantragt, den TOP auf jeden Fall heute aufzurufen.

Ja, auf jeden Fall heute und ich denke, dass wir damit auch mit den entsprechenden Debatten klarkommen, dass das dann der Fall sein wird. Gut.

Jetzt Aufruf des ersten Tagesordnungspunkts für heute, und zwar hatten wir uns darauf verständigt, dass dies der Tagesordnungspunkt 17 sein soll

Ehrenamtliches Engagement in Thüringen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung - Drucksachen 3/1102/1422 - auf Antrag der Fraktion der CDU dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/1468

dazu: Neue Initiativen zur Förderung des Ehrenamts Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1579

Begründung des Antrags wird nicht noch mal gewünscht, wir können dann unmittelbar in die Debatte einsteigen. Ist es richtig, dass die Landesregierung zuerst das Wort gewünscht hat?

(Zuruf Dr. Pietzsch, Minister für Soziales, Familie und Gesundheit: So ist es.)

Bitte, dann Herr Minister Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Erstes möchte ich mich bei dem hohen Haus bedanken, dass im Ältestenrat dieser Tagesordnungspunkt als erster Tagesordnungspunkt beschlossen worden ist in Abänderung der üblichen Gewohnheit, dass die Gesetze als Erstes behandelt werden. Es hängt damit zusammen, dass ich ab heute Mittag in Thüringen - und das ist das erste Mal in Thüringen - die Jugendministerkonferenz habe. Meine Damen und Herren, auf der einen Seite ist es dieser organisatorische Zwang, der uns dazu gebracht hat, dass dieser Tagesordnungspunkt als Erster aufgeführt wird, denn ich wollte gern selber bei diesem Tagesordnungspunkt dabei sein, zum Zweiten betrachte ich es allerdings auch so ein bisschen symbolisch, wie wichtig dieser Tagesordnungspunkt ist, dass er sogar vor den Gesetzen behandelt wird. Übrigens zur Information: Ohne dass ich Einfluss genommen habe, wird sich die Jugendministerkonferenz nach ihren üblichen Regularien im ersten Tagesordnungspunkt ebenfalls mit Fragen der Förderung des Ehrenamts befassen.

Meine Damen und Herren, ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligenarbeit, Bürgerengagement und Selbsthilfegruppen gehören zum unverzichtbaren Fundament einer aktiven, demokratischen und verantwortlichen Gesellschaft. Ich glaube, nicht der weitere Ausbau eines eher von oben verordneten Wohlfahrtsstaates kann zukunftsbestimmend sein, sondern die zunehmende Befähigung der Bürgerinnen und Bürger, solidarisch füreinander einzutreten. Ich glaube, dieses muss das Leitbild unserer Gesellschaft noch stärker sein und werden. Das von der UNO ausgerufene "Internationale Jahr der Freiwilligen" ist durchaus willkommener Anlass für die Landesregierung, aber nicht der einzige Grund, das ehrenamtliche Engagement vieler Thüringerinnen und Thüringer in besonderer Weise zu würdigen, Rahmenbedingungen ehrenamtlichen Engagements zu evaluieren und gegebenenfalls - aber ich sage ganz sicher - weiterzuentwickeln. Dabei sei betont, dass Thüringen das Ehrenamt nicht erst seit dem UNO-Jahr der Freiwilligen entdeckt hat, sondern dass sich Thüringen

(Beifall bei der CDU)

seit Jahren für die Verbesserung und Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit einsetzt. Von Beginn an hat die Thüringer Landesregierung Initiativen ins Leben gerufen, die auch bundesweit als vorbildlich und modellhaft anerkannt sind. Und, meine Damen und Herren, ich bin ganz sicher, am Ende dieser Debatte werden viele Forderungen auf dem Tisch liegen, selbst wenn wir diese Forderungen alle erfüllt hätten, was vermutlich nicht möglich ist, werden weitere Forderungen offen stehen.

Meine Damen und Herren, Ehrenamt ist eine ständige Aufgabe der Landesregierung und wir werden damit wohl nie zu einem wirklichen Ende kommen. Es wäre auch schade, wenn wir zu einem wirklichen Ende kämen, denn dieses Ehrenamt muss immer im Gespräch bleiben.

Meine Damen und Herren, auch dieses muss gesagt sein: Zu den Maßnahmen, die wir ergriffen haben, seitdem der Freistaat Thüringen wieder besteht, gehören nicht immer die spektakulären und millionenschweren Förderprogramme. Beispielsweise wurde 1992 die "Thüringer Rose" für ehrenamtliche Sozialarbeit eingeführt, und, meine Damen und Herren, ich kann mit Fug und Recht behaupten, noch nie ist mit so wenig Geld so viel Freude und Zufriedenheit bei den Ausgezeichneten ausgelöst worden.

(Beifall bei der CDU)

Ich erinnere daran, dass wir im Haushaltsjahr 1993, als wir dieses eingeführt hatten, ganze 15.000 DM dafür eingestellt haben. Das macht deutlich, dass es nicht nur um Geld geht, sondern dass es auch um die Würdigung und Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit geht.

Meine Damen und Herren, wir werden aber nicht dabei stehen bleiben. Die Bedeutung des Ehrenamts für das Gemeinwesen muss noch deutlicher als bisher hervorgehoben werden, obwohl im Freistaat Thüringen schätzungsweise - ich bin da vorsichtig mit den Schätzungen, denn die Erfassung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist in den einzelnen Organisationsstrukturen sehr unterschiedlich, im sozialen Bereich geringer als im politischen Bereich, da lässt sich das eher festmachen, am besten organisiert im Bereich der freiwilligen Feuerwehr - rund 625.000 Thüringer ehrenamtlich tätig sind. Sie üben damit eine Vorbildfunktion aus und es sollen weitere Voraussetzungen geschaffen werden, damit sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch Jugendliche, für eine ehrenamtliche Tätigkeit begeistern. Ich sagte ja schon, dass sich die Jugendministerkonferenz mit diesem Thema befassen wird. Da kommt auch in den Vorlagen, in den Beschlüssen zum Ausdruck, dass wir unbedingt Jugendliche begeistern müssen. Wenn sie mit älteren ehrenamtlich Tätigen sprechen, dann werden sie immer wieder hören: Wenn wir nicht mehr da sind, wer soll dann ehrenamtlich tätig werden, die Jugend macht es nicht. Nun, meine Damen und Herren, lassen Sie mich eine Lanze für die Jugend brechen.

(Beifall bei der CDU)

Erinnern Sie sich an Ihre eigene Jugend, da sagten damals Ihre Eltern und Großeltern: Wenn wir nicht mehr da sind, wer wird dann noch ehrenamtlich tätig sein? Das Ehrenamt hat nicht abgenommen, sondern ehrenamtliche Leistungen sind auch heute noch gefragt und werden heute noch von denen erbracht, denen man es vor 20 und 30 Jahren nicht zugetraut hat. Ehrenamtliche Leistungen, die uneigennützig und unter Zurückstellung eigener Interessen erbracht werden, sind ein herausragendes Beispiel gelebter Mitmenschlichkeit. Ich will aber nicht unterschlagen, und das sollte man auch überhaupt nicht, dass ehrenamtliche Tätigkeit auch bei den ehrenamtlich Tätigen eine Form der Selbstverwirklichung ist, Gott sei Dank. Manch einer hat sich ehrenamtlich mehr selbst verwirklicht als andere, die von Selbstverwirklichung geredet haben und damit eigentlich nur an sich selber gedacht haben. Die Übernahme von Verantwortung in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen ist unverzichtbar für ein funktionierendes Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft, und ich betone in einer demokratischen Gesellschaft. Gerade wir in Thüringen, in einem der neuen Bundesländer, haben aus dieser Verantwortung für eine demokratische Gesellschaft auch eine besondere Verpflichtung das Ehrenamt nach Kräften zu fördern.

Erinnern wir uns an die friedliche Revolution, erinnern wir uns an 1989, mit welchem Mut die Bürger eine öffentliche Verantwortung wahrgenommen haben, sich einen Raum erkämpft haben. Das Verlangen nach Freiheit machte der menschenverachtenden Diktatur der SED ein Ende. Meine Damen und Herren, viele haben sich damals ehrenamtlich in den Aufbau demokratischer Strukturen eingebracht. Ich behaupte, mit Sicherheit die ganz große Mehrheit, wenn nicht vielleicht alle in diesem Haus haben damals nicht danach gefragt, was sie denn bekommen würden. Wir haben eher Sorge gehabt, dass sie etwas von der Stasi bekommen, was sie nicht wollten. Sie haben sich einfach eingebracht in diesen politischen Prozess und haben sich eingebracht in den Aufbau unseres demokratischen Gemeinwesens. Wir betonen heute die Vorzüge der kleinen Einheiten und versuchen, diese zu stärken oder neu zu etablieren. Auch damals waren es zum Teil kleine Einheiten, in denen Demokratie geboren wurde.

Meine Damen und Herren, um die Herausforderung der Zukunft zu bewältigen, brauchen wir die aktive Bürgergesellschaft. Es geht den Bürgern, die sich ehrenamtlich und uneigennützig für das Gemeinwohl einsetzen, nicht um einen finanziellen Ausgleich für ihre Tätigkeiten und Dienstleistungen. Ich haben gerade in den zurückliegenden Monaten, nicht erst seit Anfang dieses Jahres, in fast unzähligen Ehrenamtskonferenzen, in Podien, in Gesprächen mit Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, versucht, den Bedarf aufzunehmen, der für das Ehrenamt da ist. Meine Damen und Herren, immer wieder ist mir gesagt worden: Macht nicht das Ehrenamt zu einem bezahlten Amt, dann ist es kein Ehrenamt mehr. Das sollte auch Grundprin

zip und Grundprämisse sein. Es geht eigentlich allen ehrenamtlich Tätigen, mit denen ich im Laufe der Jahre gesprochen habe, darum, die Freiwilligenarbeit von den Rahmenbedingungen her leisten zu können, dass dies effektiv geschehen kann und nicht zu einer Belastung, zu einer zusätzlichen Belastung führt.

Meine Damen und Herren, dieser Tatsache sind wir uns über all die Jahre bewusst gewesen. Gemeinsam mit der SPD-Fraktion haben wir in der letzten Legislaturperiode darüber nachgedacht, ob wir nicht die staatliche Unterstützung für das Ehrenamt in Gesetzesform bringen sollen. Ich gestehe ein, ich habe auch lange, lange daran gehangen, ein Ehrenamtsgesetz zu formulieren. Aber es hat sich auch herausgestellt, dass der Freistaat überfordert wäre, wenn er jede förderungswürdige ehrenamtliche Tätigkeit auch tatsächlich finanziell honorieren würde, und dass dieses die Ehrenamtler gar nicht wollen, hatte ich Ihnen bereits gesagt. Es liegt auf der Hand, dass die Gewährung von Rechtsansprüchen an sich dem Gedanken der Ehrenamtlichkeit zuwiderlaufen würde.

Die Antwort auf die vorliegende Große Anfrage hat in Deutlichkeit gezeigt, dass Freiwilligenarbeit in sehr unterschiedlichen Feldern und in sehr unterschiedlichen Situationen geleistet wird. Wer ehrenamtlich Tätige auf den zahlreichen Gebieten ihres Einsatzes unterstützen will, muss in der Lage sein, situationsangepasst zu handeln. Kreativität und nicht starre Vorschriften sind gefragt.

Mindestens ebenso wichtig wie der Schutz vor finanzieller Überforderung durch das Engagement sind die Bereiche Beratung und Vernetzung. Meine Damen und Herren, ich benutze das Wort "heute so wichtig wie noch nie" nur ungern, aber dennoch weiß ich, sich im Vereinsrecht zurechtzufinden, sich im Steuerrecht zurechtzufinden, könnte so manch einen davon abhalten, in einem Verein im Vorstand tätig zu sein.

Es gibt fast keinen Verein mehr, der nicht einen eigenen Steuerberater braucht, damit man nicht bei der Arbeit im Vorstand eines Vereins in Schwierigkeiten kommt.

(Beifall bei der CDU, PDS)

Ich würde mir wünschen, dass wir in diesem Bereich, gerade was die ehrenamtliche Tätigkeit angeht, zu einer Vereinfachung der Möglichkeiten kommen, denn hier ist ein dringender Bedarf. Es hat sich je länger desto mehr herausgestellt, dass wir eben nicht ein zentrales Gesetz, sondern einen zentralen Ansprechpartner für ehrenamtlich Tätige im Freistaat Thüringen dringend brauchen. Diese Ansprechpartner, dieses Forum des Austausches, diese Möglichkeit zur Vernetzung und Weiterbildung sollte möglichst nicht durch staatliche, sondern durch eine eher unabhängige Stelle gewährleistet werden.

Wenn ich heute Morgen in der Zeitung gelesen habe, dass wir eine öffentlich-rechtliche Stiftung haben wollen

und dass doch lieber eine private sinnvoller wäre, meine Damen und Herren, es hat sich ja noch niemand festgelegt, wie eine Stiftung eventuell aussehen soll. Wir sollten nicht schon über Dinge diskutieren oder Dinge beklagen, die noch gar nicht entschieden sind.

Die Landesregierung hat sich zumindest entschlossen, in diesem Jahr, im "Internationalen Jahr der Freiwilligen", den Anstoß zur Verwirklichung eines neuen Konzepts zu geben. Das ist sehr viel besser geeignet, den Grundgedanken der konkreten Teilhabe der Bürger in unserem Gemeinwesen durch ehrenamtliche Betätigung zu fördern und die einzelnen in der Arbeit stehenden Freiwilligen zu unterstützen. Deshalb hat sich die Landesregierung entschlossen, Vorbereitungen zur Gründung einer landesweiten Stiftung zur Förderung des Ehrenamts in Thüringen aufzunehmen. Diese Stiftung soll durch den Freistaat Thüringen finanziell unterstützt werden. Sie soll nicht unbedingt in allen Teilen vom Freistaat Thüringen finanziert werden, sie soll zugleich aber die Aufgaben haben, auch Unterstützung durch die Thüringer Wirtschaft und Privatpersonen anzuregen, um das Anliegen der Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit möglichst breit zu verankern. Die Stiftung soll aber auch ideell nicht allein vom Freistaat Thüringen getragen werden, sie soll Verbände, Vereinigungen und Institutionen, die mit ehrenamtlicher Arbeit befasst sind und zum Teil von ihr dann abhängen, mit einbeziehen. Sie soll so, ganz der Absicht des internationalen Jahres entsprechend, auch als ein Signal zum Aufbruch wirken. Die Stiftung soll zum einen die Aufgaben erfüllen, einen besseren und zielgenaueren Zugang zur staatlichen Unterstützung, wie wir sie in vielfältiger Weise anbieten, vereinbaren und sie soll die unterschiedlichsten Initiativen der freiwilligen Arbeit vernetzen und so zu Synergieeffekten führen. Dass wir heute bereits das Ehrenamt durch den Landeshaushalt massiv unterstützen, wird ihr Zustandekommen noch mehr ermöglichen. Auf sichere Füße gestellt werden soll sie durch eine Bildung von Stiftungskapital durch eine Thüringer Spielbank.

Meine Damen und Herren, die Überlegung der Landesregierung, konkrete Geldquellen beispielsweise für die Bildung des Grundstockvermögens zu erschließen, bedeutet nicht, dass die Stiftung auf eine einzige finanzielle Grundlage gestellt werden soll. Der Gedanke, sie an Erlösen oder Konzessionen der neu zu gründenden Spielbank in Thüringen teilhaben zu lassen, ist nur eine mögliche Facette des gesamten Vorhabens. Wir werden in der Gründungsphase oder in der Vorbereitungsphase zur Gründung intensive Gespräche mit allen Verbänden - mit allen, bin ich vorsichtig, nicht dass nachher ein Verband sagt, und mit mir habt ihr nicht gesprochen, so etwas passiert ja immer -, mit allen relevanten Verbänden, Vereinigungen, den Kirchen, Gewerkschaften, aber insbesondere auch den Verbänden der Thüringer Wirtschaft führen. Mein Appell an Sie: Unterstützen Sie uns in diesem Prozess der Vorbereitung und der Gründung dieser Stiftung. Wenn die Stiftung dann zielgenau Mittel an ehrenamtlich Tätige und eventuell auch an Projekte zur Förderung der ehrenamtlichen Arbeit aus

reicht, ich denke, dann werden wir alle von der Tätigkeit einer solchen Einrichtung profitieren.

Aber, meine Damen und Herren, auch darauf möchte ich hinweisen: Sie schauen in den Landeshaushalt und sehen im Landeshaushalt 2,2 Mio. DM für die Förderung des Ehrenamts und beklagen vielleicht, dass wir nicht mehr tun.

Meine Damen und Herren, der Ansatz für das Ehrenamt ist in vielen Ansätzen des Haushalts verborgen. Dazu gehören beispielsweise auch in diesem Jahr Haushaltsmittel für die Sportförderung, Haushaltsmittel für die Förderung von Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit, Haushaltsmittel für Liga, Förderung von Selbsthilfegruppen, Förderung von Seniorenbüros, Förderung der Feuerwehr im Haushalt des Innenministeriums, Förderung der Vertriebenen- und der Opferverbände und Förderung der Bildungsstätten im Kultusbereich. All dies kommt gerade auch dem bürgerlichen Engagement in Thüringen zugute. Sie werden nähere Einzelheiten dazu in der Auflistung bei der Beantwortung der Großen Anfrage finden.