Protocol of the Session on May 17, 2001

Herr Abgeordneter, Moment, es gibt auch jemanden, der will richtig am Mikrofon nachfragen. Herr Abgeordneter Dr. Botz, gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten Schwäblein?

Ich gestatte eine Frage zum Abschluss meines kurzen Redebeitrags.

Und drittens, meine Damen und Herren, Sie arbeiten mit dem, was Sie hier tun, gezielt auf eine Reduzierung der Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Opposition im Parlament hin. Das ist eindeutig. Da können Sie immer wieder das Gegenteil behaupten, meine Damen und Herren, das ist die Tatsache. Darauf möchte ich Sie einmal hinweisen: Heute Morgen hatte Herr Minister Pietzsch einmal in einem ganz anderen sachlichen Zusammenhang darauf hingewiesen und erinnert an die Anfangszeiten und die Wendezeiten; eben in einem Redebeitrag ist es auch einmal etwas angeklungen. Nur, meine Damen und Herren, mehrheitlich gilt doch wohl für uns insgesamt hier alle, davon gehe ich nach wie vor aus, dass wir in der Tat wirklich davon betroffen sind, nach wie vor, wenn wir zurückschauen, dass wir Jahrzehnte erleben mussten, in denen es keine Demokratie gab. Das verbindet uns doch. Und jetzt vermisse ich, mit Kollegen, die sich natürlich hier rechts und links äußern in diesem Haus, und nicht nur, weil es ihre oppositionelle Pflicht ist, sondern weil es ihre Überzeugung ist, jetzt vermissen wir etwas davon. Es kann doch nicht sein, dass wir wenig mehr als zehn Jahre, nachdem wir das auch emotional erlebt haben, hier wegen einer zeitlich befristeten Mehrheit von uns Demokraten, die glauben, dies tun zu müssen, jetzt anfangen mit der Erosion dieser Grundrechte, nach denen wir uns jahrzehntelang in diesem Teil

Deutschlands gesehnt haben. Das kann nicht sein.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Meine Damen und Herren, damit komme ich schon zum Schluss. Herr Wolf, da Sie gerade auch ans Mikrofon treten, Sie haben doch vorhin die Katze aus dem Sack gelassen, und zwar nicht in Ihrem längeren Redebeitrag, sondern Sie haben das getan in Ihrer Zwischenfrage an meinen Kollegen Herrn Pidde. Da haben Sie doch die Katze aus dem Sack gelassen, um auf diesen Punkt einmal einzugehen. Da haben Sie doch eindeutig - das ist Ihnen so ein bisschen herausgerutscht, in der Rede haben Sie das ein bisschen anders formuliert

(Zwischenruf Abg. B. Wolf, CDU: Was denn?)

- die Katze aus dem Sack gelassen, als Sie zum Ausdruck gebracht haben, dass Sie eine Begrenzung der Anzahl der Möglichkeiten, auch letzten Endes in der Tat, und so wird es kommen, der Qualität und des Zeitpunkts und die Frage der An- oder Abwesenheit von Öffentlichkeit bei der Beantwortung von Mündlichen Anfragen beeinflussen wollen. Das ist Ihre Zielstellung.

(Beifall bei der PDS, SPD)

(Unruhe bei der CDU)

Jetzt komme ich zum letzten Teil. Lassen Sie mich das doch zu Ende bringen, lassen Sie uns doch die Fairness, zumindest in diesem Punkt, miteinander aufrechterhalten.

Meine Damen und Herren, mehrere Redner von der CDU sind hier in sachlich nicht ganz falschen Zusammenhängen auch auf das Europaparlament eingegangen,

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: In Europa läuft es doch ganz anders.)

nur in einem Punkt sind Sie nicht darauf eingegangen. Nun weiß ich nicht wie oft - leider kann ja jetzt zu dieser Stunde Herr Fiedler aus bedauerlichen Gründen nicht anwesend sein, aber er hat ja auch in der Anfangszeit einmal zu diesem Beobachterstatus gehört. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Eines ist undenkbar für dieses Europäische Parlament und für fast alle Parlamente auf diesem Kontinent und nicht nur in Deutschland, dass man den Konsens der Demokraten, die Fairness miteinander im Konsens, nicht in dem Stil, wie Sie das in den letzten Monaten gemacht haben, versucht, Rahmenbedingungen für dieses gemeinsame frei gewählte Haus zu gestalten. Die Aufgabe dieses Konsens ist das eigentliche bittere Ereignis, dem wir hier heute wahrscheinlich zuschauen müssen. Das ist unakzeptabel. Das ist ein Schlag

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Schlag ins Gesicht.)

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Sehr richtig.)

in die zaghafte junge Entwicklung rechtsstaatlicher demokratischer Verhältnisse in diesem Teil Deutschlands,

(Heiterkeit bei der CDU)

für die Bürger hier im Freistaat Thüringen. Deswegen haben wir die dringende Bitte an Sie, meine Damen und Herren von der CDU: Besinnen Sie sich, drücken Sie dieses so nicht durch. Sie schaden Thüringen, Sie schaden dem Ansatz, den wir verstärken müssen, mehr Demokratie außerhalb dieses Hauses, aber bitte auch innerhalb dieses Hauses. Danke.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Jetzt haben wir noch zwei Nachfragen, eine vom Abgeordneten Schwäblein und vom Abgeordneten Wolf, wenn Sie gestatten?

Ich gestatte.

Herr Kollege Botz, nachdem Sie mehrere Jahrzehnte Diktaturerfahrung und jetzt zum Glück schon mehrere Jahre Demokratieerfahrung gemeinsam mit mir haben und sie auch heute am Pult bemüht haben, können Sie dann bitte auch verinnerlichen, dass sich der Rechtsstaat dadurch auszeichnet, dass man Anwürfe auch beweist?

Selbstverständlich.

(Heiterkeit bei der CDU)

Eingangs meines Beitrags habe ich Ihnen gesagt, dass ich in Kürze noch einmal auf wesentliche Dinge eingehe.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Das haben Sie aber nicht gemacht.)

Herr Kollege Pidde, übrigens dann auch noch mit vielen Nachfragen, hat für meine Fraktion, die Kollegin Nitzpon für die PDS-Fraktion hier ausführlich unsere Argumentation zu diesen Punkten dargelegt. Ich glaube, dass wir alle auch etwas auf die Uhr schauen. Ich werde hier nicht noch mal im Detail anfangen, all das zu wiederholen, was an Richtigem und Berechtigtem von diesen beiden Oppositionsfraktionen zu diesen Punkten gesagt wurde.

(Zwischenruf Abg. Lippmann, SPD: Das haben Sie vorhin, Herr Schwäblein, unter Beweis gestellt.)

Jetzt Herr Abgeordneter Wolf, bitte.

Herr Kollege Botz, Ihr Redebeitrag hat mir gezeigt, dass Sie den Antrag, über den wir heute abstimmen wollen, gar nicht gelesen haben. Sind Sie aber wenigstens bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass aufgrund der Diskussion, die zwar von dem einen oder anderen geleugnet wird, die aber im Ausschuss stattgefunden hat, wir im Ausschuss z.B. diese Regelung, dass die Mehrheit des Parlaments über die Beantwortung einer Frage abstimmt, gestrichen haben?

Herr Wolf, ich habe zu dem wesentlichen Kritikpunkt im Zusammenhang mit der zukünftigen Regelung der Beantwortung von Mündlichen Anfragen all das gesagt, was zu sagen ist, und habe deshalb auch Ihre Äußerungen, die unausgesprochen eindeutig in der Praxis in Richtung einer Zensierung gehen würden, wenn es so kommt... Und wir beide und wir alle werden das, wenn es so kommt, in den nächsten Monaten und Jahren leider bis zum Ende dieser 3. Legislatur immer wieder an verschiedenen Stellen erleben und dann werde ich Sie daran erinnern.

Jetzt haben wir noch eine Meldung von Herrn Abgeordneten Dr. Hahnemann, PDS-Fraktion.

(Unruhe bei der CDU-Fraktion)

Diese Laute, die ich eben gehört habe, sind auch ein Grund, weswegen ich anzweifle, dass es ein angestammtes Exklusivrecht für Abgeordnete geben sollte.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Aber darüber will ich jetzt gar nicht reden. Ich will über etwas ganz anderes reden. Herr Stauch, natürlich haben Sie Recht, wenn Sie feststellen, dass mein Ton

(Zwischenruf Abg. Stauch, CDU)

- richtig, Herr Stauch, ich bedaure nur, dass die anderen dieses eben nicht genau hören konnten. Aber Sie haben natürlich unabhängig davon in dem konkreten Fall auch Recht, dass mein Ton diesem Vermerk der Landtagsverwaltung gegenüber ein anderer war als sonst. Ich mache überhaupt keinen Hehl daraus, dass ich über diesen Ver

merk der Landtagsverwaltung enttäuscht bin, aber nicht deswegen, weil er mir in seinem Ergebnis nicht gefällt, sondern weil ich der Auffassung bin, dass qualitativ dieser Vermerk unter dem bleibt, was wir - ich weiß nun nicht, was sie im Ältestenrat in Auftrag gegeben haben - im Justizausschuss in Auftrag gegeben haben. Da bin ich schon der Auffassung, dass es eine Verpflichtung gegeben hätte, nicht einfach nur herbeizuholen, was sich gegen das Rederecht und Anwesenheitsrecht von Externen im Landtag anführen lässt, sondern dass man auch hätte prüfen müssen, welche anderen Argumente es z.B. für Rede- und Teilnahmemöglichkeiten gegeben hätte. Da denke ich, Herr Schwäblein, kann man es sich nicht so einfach machen und sagen, es gibt keine Gleichwertigkeit dieser Gesetzgebungsverfahren, weil die da in einer Rangordnung aufgezählt sind.

(Zwischenruf Abg. Schwäblein, CDU: Das Grundgesetz kommt noch dazu.)

Selbst das würde mir nicht ausreichen. Ich nehme die Landesverfassung - Herr Schwäblein, Sie müssen doch einfach mal akzeptieren, dass es bei anderen Leuten, als Sie es sind, auch andere Herangehensweisen gibt. Und wenn ich unterstelle, dass selbst Sie der Auffassung sind, dass ein Gesetz, das durch das Volk verabschiedet ist, genauso hochwertig ist wie eines, das im Parlament verabschiedet worden ist, und jemand leitet daraus die Notwendigkeit der Gleichwertigkeit der Beratungsverfahren ab, dann ist das doch ein Aspekt, der muss doch zulässig sein und den muss man doch eigentlich in einem solchen Vermerk auch erwarten können. Das wird einmal mit einem Halbsatz erwähnt und dann ist er weg.

(Beifall bei der PDS)

Dieser Vermerk geht z.B. auch von der Auffassung aus, Herr Wolf, die Sie vertreten haben. Wir haben uns schon mal darüber unterhalten, nämlich, dass der Volksbegehrensgesetzentwurf unveränderlich ist. Aber, meine Damen und Herren, dann frage ich Sie, was bedeutet § 19 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes, in dem steht: "Nimmt der Landtag den begehrten Gesetzentwurf in veränderter Form an, die jedoch dem Grundanliegen entspricht..." usw. Wie soll denn die Änderung dieses Gesetzentwurfs geschehen?

Dass diese dem zustimmen müssen, Herr Althaus, bitte entschuldigen Sie, das weiß ich auch so, denn das steht hier dann als Folge, als Folge einer Veränderung dieses Gesetzentwurfs. Ergibt sich; wenn dann die Vertrauensleute auch noch zustimmen, ist das Volksbegehren erfüllt und es gibt keinen Volksentscheid. Aber wie soll es denn zu dem begehrten Gesetzentwurf in veränderter Form kommen?

Herr Abgeordneter Hahnemann, gestatten Sie auch eine Frage von Herrn Wolf?

Es ist jetzt schwierig, Sie haben mir eine Frage gestellt, wie man darauf antwortet, deswegen versuche ich es zu formulieren. Können Sie mir zustimmen, dass das Verfahren so aussieht, dass der Landtag einen eigenen Gesetzentwurf gegen den Gesetzentwurf der Bürgerinitiative stellen kann? Diesen Gesetzentwurf kann der Landtag annehmen. Wenn die Bürgerinitiative dem zustimmt, ist das Verfahren an der Stelle abgeschlossen. Ansonsten ist das Verfahren auch weiterhin geregelt, es wird dann nämlich ein Volksentscheid über beide Entwürfe stattfinden.

Ich kann Ihnen genau an der Stelle nicht zustimmen, und zwar aus folgendem Grund: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zufällig ist, dass hier steht, dass der begehrte Gesetzentwurf verändert werden kann, aber in seinem Kern nicht angerührt werden darf, so dass das Grundanliegen noch erfüllt ist und es dann eine weitere Regelung gibt. Wenn der Landtag einen alternativen Gesetzentwurf einbringt, dann werden die beiden im Volksentscheid zur Entscheidung gestellt. Das ist ein anderes Verfahren, Herr Wolf. Hier geht es um den Punkt, dass die Landtagsberatung dazu führt, dass ein Volksentscheid gar nicht durchgeführt werden muss, weil aus dem begehrten Gesetzentwurf etwas entsteht, dem das Volksbegehren praktisch zustimmen kann.

(Zwischenruf Abg. B. Wolf, CDU: Sie haben zwei Verfahren da, zwei Entwürfe.)

Wir haben drei Verfahren, Herr Wolf. Wir haben drei Verfahren. Entweder der Landtag tut gar nichts, dann wird der Gesetzentwurf im Volksentscheid zur Entscheidung gestellt. Wir haben eine abweichende Variante von dieser ersten: Der Landtag verändert diesen Gesetzentwurf - hier steht doch ausdrücklich: "... den begehrten Gesetzentwurf" zu ändern - macht einen eigenen Gesetzentwurf. Die Vertreter des Volksbegehrens sagen ja, das trifft unsere Intention noch, dann ist das Verfahren beendet.