Protocol of the Session on March 15, 2001

an sich, wie gesagt, halten wir für vernünftig und wir haben auch in der Haushaltsdiskussion einen entsprechenden Finanzierungsantrag unterbreitet. Er ist Ihnen bekannt. Daraus entstehen natürlich dem Land Kosten, zusätzliche Ausgaben. Aber andererseits ist wohl realistisch zu erwarten, dass sich die Finanzsituation der Aufgabenträger durch kalkulierbare Beitragseinnahmen stabilisiert. Es wäre also nicht nur politisch, sondern auch fiskalisch kurzsichtig, den hier vorliegenden Vorschlag der SPDFraktion abzulehnen. Ich fordere die CDU auf, hier perspektivisch zu denken und die Wechselwirkungen zwischen den Kommunen und dem Land im Auge zu behalten. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Als nächster Redner hat sich der Abgeordnete Schemmel, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, so leicht, wie Sie es darstellen, Herr Fiedler, ist die Lage nun wirklich nicht. Ich will auch bloß zur Lage sprechen und nicht zu dem Antrag selbst. Und ich habe auch keine Lust mich über den 2. April zu streiten, fest steht, es ist Gefahr im Verzuge und es muss so schnell wie möglich gehandelt werden und da setze ich auch eine ganze Menge Hoffnung in das Innenministerium,

(Beifall bei der SPD)

dass gehandelt werden wird. Aber es kann doch niemand sagen, dass es nun - die Situation wäre ein bisschen schwierig, nun haben wir ein bisschen Zeit, nun schauen wir mal, so ist doch die Lage wirklich nicht.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das hat aber niemand gesagt.)

Sie haben gesagt, es liegt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vor und da gibt es eine Regelung, da muss man mal nachdenken und wir prüfen - ich will Ihnen zumindest, ich sage mal, aufzeigen, was sich im letzten Jahr alles an Veränderungen getan hat und was natürlich auch schon als Veränderung an sich zu gewissen Verunsicherungen führen muss in den Kommunen bei den Aufgabenträgern. Das ist erstens die Novellierung des Kommunalabgabengesetzes vom 18. Juli 2000. Sie wissen, da finden sich drei...

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU)

Wir sollten uns, ich sage mal, alle gegenseitig eigentlich versprechen, das Gesetz höchstens noch einmal zu novellieren, nämlich, um es zu korrigieren, und wir sollten jeden Abend das Oberverwaltungsgericht in unser Gebet

einschließen, dass es so wenig wie möglich Sprüche noch dazu bringt.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das war ein guter Spruch!)

So, das heißt also, ich bin eigentlich im Prinzip gegen jede weitere Änderung des KAG, außer der zur weiteren Richtigstellung, die aus unserer Sicht notwendig erscheint. Aber ich will noch mal zu dieser Gemengelage, die entstanden ist und die die Aufgabenträger, das wissen Sie wohl, doch etwas mehr belastet. Da ist erstmal die Novellierung vom 18. Juli 2000. Dort fielen diese zinslosen Beitragsstundungen weg und es ist nicht nur zu beklagen, dass diese weggefallen sind für die einzelnen Beitragszahler, die Hilfen, sondern dort war ja auch ein Instrument drin, Sie erinnern sich, das eigentlich zur Zahlung milden Zwang ausgeübt hat, indem natürlich dort diese zinslose Stundung erst griff, wenn die Beitragsschuld bestandskräftig war. Das heißt, das war doch ein wunderschönes Instrument, um die Leute zum Zahlen auch so richtig zu bewegen. Dann steht in dem, was wir am 18. Juli 2000 geändert haben, in § 7 Abs. 2 etwas, was dem Urteil des OVG gerade gegenübersteht, nämlich, dass Tiefenbegrenzungen für alle unbeplanten Grundstücke möglich sind. Das steht jetzt im Gesetz. Das widerspricht aber genau dem OVG-Urteil. Und dann sind in diesem Gesetz, noch nicht mal ein Jahr her, in § 7 b einige sporadische zinslose Stundungsmöglichkeiten zusammengefasst worden und diese, das wissen Sie auch alle, ins Ermessen der Kommunen gestellt und zulasten der Kommunen. Das war die erste Wurzel, wo es Veränderungen und mit den Veränderungen natürlich auch ein paar Verunsicherungen brachte.

Die zweite Wurzel ist die zu späte Orientierung auf die Einbeziehung der Grundstücke mit Altanschlüssen. Sie wissen, dass diese Orientierung genau dann erfolgte, als gerade die Verjährungsfrist ablaufen wollte, und in diese ablaufende Verjährungsfrist, wo die Leute jetzt eigentlich ihre Bescheide nur noch schnell rausschicken wollten, fiel genau diese Neuorientierung auf die Altanschlüsse und viele Verbände hatten diese Altanschlüsse nicht mit drin, die Grundstücke mit Altanschlüssen, in ihrer Globalrechnung. Und das war natürlich auch alles etwas, was den Leuten auf die Füße gefallen ist, nun tun Sie doch nicht so, als wenn das nichts wäre. Dann kam die Verlängerung der Verjährungsfrist damals und das ist unabhängig, ob die SPD damals mit dafür gestimmt hat oder in Teilen, aber sie kam, und dies war eine neue Änderung, in dem was einige Verbände vor sich hatten oder was einige Beitragszahler erwarteten. Und dann kam natürlich auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts, was auch einiges positiv richtig stellt, was aber bei der Tiefenbegrenzung der bisherigen Gesetzeslage widersprach und natürlich fast alle Verbände zwingt, die Globalrechnung neu zu erstellen. Auch wenn der Prozentsatz der Grundstücksfläche, die betroffen ist, vielleicht nur 1, 2, 3 Prozent je nach Gefüge, je nach Struktur des

Verbandes, ergibt. Dann ist noch diese für mich unselige Diskussion, wo man versucht, selbst eine Verlagerung der Investitionskosten prinzipiell von den Beiträgen hin zu den Gebühren zu erreichen. Diese Diskussion, das wissen Sie, die läuft auch in vielen Verbänden. Und erstmal gibt es auch dort bestandskräftige Urteile, die muss man den Kommunen natürlich mal erläutern, nicht dass wieder jeder kommt, in Erfurt wird das so gemacht und dann mache ich es jetzt in Posemuckel auch so. Bloß Erfurt hat eine ganz andere Struktur, für Erfurt ist dieses ermöglicht, weil dort, ich sage mal, die Verlagerung der gesamten Investitionskosten auf die Gebühren einen bestimmten Rahmen nicht übersteigt, da gibt es Urteile von Verfassungsgerichten oder Oberverwaltungsgerichten, ich habe es dort liegen, ist ja auch egal, aber auch für uns gültige Urteile. Das heißt, diese Diskussion müssen wir auch noch führen und dort müssen wir auch den Verbänden die Grenze aufzeigen und ich muss Ihnen sagen, an dieser Diskussion muss ich auch noch festmachen, was wollen wir überhaupt auf dem Gebiet. Ich möchte nicht, dass die Investitionen grundsätzlich auf die Gebühren umgelegt werden, weil dieses....

(Zwischenruf Abg. Böck, CDU)

Was sagen Sie denn da? Das wird von vielen favorisiert jetzt, von denen, die die Interessen der Grundstückseigentümer usw. vertreten. Ich will aber an dieser Stelle - ich denke, es geht Ihnen auch so, aber für uns als Sozialdemokraten ist das besonders wichtig -, wir wollen natürlich an dieser Stelle auch die Mieter sehen und wir wollen uns nicht grundsätzlich zu Interessenvertretern der Hausgrundbesitzer machen lassen. Wir wollen die auch nicht besonders schlecht stellen, das ist nicht unsere Absicht, aber wir wollen Gerechtigkeit an diesem Punkt herbeiführen. Das heißt, ich habe das jetzt mal nur kursorisch gesagt, es gibt noch viel mehr. Es gibt eine ganze Menge, an zwei Händen abzuzählende Änderungen in der letzten Zeit, Änderungen bringen bei so einer diffizilen Arbeit Verunsicherung und diese Sachen müssen endgültig bereinigt werden. Da hat die Regierung Hausaufgaben zu erledigen, und zwar schnell. Und wenn die nicht am 2. April erledigt sind, sondern am 3. April, dann wird das der SPD-Fraktion völlig egal sein, aber es muss schnell passieren, weil die Verjährungsfrist im Raum steht. Wie gesagt, dazu bieten wir unsere Unterstützung an und wir sollten uns zusammenraufen im Innenausschuss, wie wir es immer gemacht haben, und diese Sachen so schnell als möglich in Angriff nehmen, das Ministerium unterstützen, das Ministerium ermutigen, auch diese Sache so schnell wie möglich anzufassen. Wiewohl ich natürlich weiß, dass diese Sachen im Ministerium auch alle bekannt sind; Herr Scherer wird uns das gleich berichten, wie weit das Ministerium schon vorgeprellt ist, aber, ich denke, es ist noch genug da, damit es unter unserer Kontrolle bleiben muss. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Für die Landesregierung Staatssekretär Scherer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der vorliegende Antrag der Fraktion der SPD trägt den Titel "Handlungserfordernis der Landesregierung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Aufgabenträger im Bereich Wasser/Abwasser". Wer die regelmäßige Unterrichtung des Innenausschusses verfolgt, kann erkennen, dass die Landesregierung die hier angesprochenen Probleme längst aufgegriffen hat und an deren Lösung auch arbeitet. Erst in der vergangenen InnenausschussSitzung hat der Innenminister ausführlich über die eingeleiteten Maßnahmen berichtet. Von einem Aussitzen kann hier ganz sicher nicht die Rede sein und auch nicht davon, dass etwas auf die lange Bank geschoben wird. Bevor ich auf die einzelnen Antragspunkte eingehe, will ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung bereits umfangreiche Maßnahmen eingeleitet hat, um zum einen die Aufgabenträger bei der Umsetzung der neuesten obergerichtlichen Rechtsprechung zu unterstützen und zum anderen zur weiteren Konsolidierung der kommunalen Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung beizutragen. Diese Unterstützung beschränkt sich nicht auf die Überarbeitung von Satzungsmustern. Sie umfasst in diesem und im kommenden Jahr die flächendeckende Überprüfung und Beratung der Aufgabenträger. Bereits ab April 2001, insofern halten wir das Datum, wird die Prüfung vor Ort beginnen. Zurzeit laufen die letzten Vorbereitungen.

Lassen Sie mich jetzt auf die im Antrag der Fraktion der SPD angesprochenen Einzelpunkte noch eingehen. Die SPD fordert ein Änderungsgesetz zum Thüringer Kommunalabgabengesetz und veränderte Mustersatzungen. Um welche Änderungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes es sich dabei im Einzelnen handeln soll, wird nicht gesagt. Wenn es sich bei der geforderten Überarbeitung der Satzungsmuster des Thüringer Innenministeriums um eine Reaktion auf die Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts handeln soll, kann ich Ihnen mitteilen, dass wir die Regelungen zurzeit überarbeiten und uns in Kürze mit den kommunalen Spitzenverbänden abstimmen. Ich meine sogar, der Brief wäre schon draußen. Es ist für mich selbstverständlich, den Aufgabenträgern zeitnah einen Formulierungsvorschlag zur Überarbeitung der Beitragssatzungen an die Hand zu geben. Die zweite Forderung des Antrags zielt darauf, bis zum 2. April zudem eine fachliche Unterstützung und Beratung für die Neuberechnung der Beiträge sicherzustellen. Zunächst gehe ich davon aus, dass die Aufgabenträger über fachlich qualifiziertes Personal verfügen, Personal, das im Stande ist, bei geklärter Rechtslage die Beiträge zu berechnen. Unabhängig davon werden wir, wie bereits mehrfach dargelegt wurde, ab April dieses Jahres alle kommunalen Aufgabenträger der Wasserver

sorgung und Abwasserentsorgung vor Ort überprüfen. Unser Ziel ist es, bei den Aufgabenträgern sowohl die satzungsrechtlichen als auch die kalkulatorischen Grundlagen der Abgabenerhebung zu prüfen. Dabei werden wir selbstverständlich die aktuelle Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit der Tiefenbegrenzung auch berücksichtigen und ebenso die Frage, inwieweit so genannte Altanschlussnehmer und so genannte Altanlagen bei der Abgabenerhebung noch einzubeziehen sind.

In diesem Zusammenhang will ich auch gern auf die Frage eingehen, wie die dritte Forderung des Antrags zu bewerten ist. Die Überprüfung der Aufgabenträger dient natürlich auch der fachlichen Unterstützung dieser Aufgabenträger, wo dies trotz der Pflicht, fachlich qualifiziertes Personal vorzuhalten, erforderlich sein sollte. Diese Überprüfungen werden in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde durchgeführt, um eine nahtlose Umsetzung der im Rahmen der Überprüfung festgestellten Maßnahmen zu ermöglichen, und das ist nicht nur ein symbolischer Akt.

Schließlich fordert die Fraktion der SPD unter Punkt 4 eine Vorgehensweise, die wir allerdings schon im vergangenen Jahr beendet haben, die zinslose Stundung Herr Abgeordneter Fiedler hat bereits darauf hingewiesen aller bis zum 31. Dezember 2002 erhobenen Beiträge über fünf Jahre sowie die damit zusammenhängende Kostenübernahme durch das Land. Die Umsetzung dieser Forderung würde aus meiner Sicht einen Rückschritt bedeuten, denn mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und zur Einführung von Verbraucherbeiräten hat der Gesetzgeber Stundungsmöglichkeiten bereits geschaffen, und zwar solche, die den konkreten persönlichen Verhältnissen der einzelnen Beitragspflichtigen gerecht werden. Wir haben bereits ein abgestuftes System von Stundungsmöglichkeiten, welches es den Aufgabenträgern ermöglicht, Beiträge entsprechend der finanziellen Verhältnisse der einzelnen Beitragspflichtigen und unter Berücksichtigung der besonderen Nutzung der einzelnen Grundstücke zu stunden. Der vorliegende Vorschlag hingegen führt wieder zu einer Gewährung von Landesmitteln, unabhängig von den tatsächlichen finanziellen Bedürfnissen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Im Übrigen löst eine wieder eingeführte Regelung der zinslosen Stundung für alle nicht die jetzt vor uns stehenden Probleme.

Und schließlich die letzte Forderung - die Landesregierung soll in Auswertung der Überprüfung der Aufgabenträger in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause ein Konzept zur Konsolidierung und Neustrukturierung der Zweckverbände vorlegen. An dieser Stelle sollten wir uns bewusst machen, was diese Forderung genau bedeutet. Innerhalb von drei Monaten sollen alle Aufgabenträger überprüft, die Ergebnisse ausgewertet und ein Konzept zur Konsolidierung und Neustrukturierung der Zweckverbände vorgelegt werden. Ihre aus dem

Vorschlag sprechende Einsicht, dass wir sehr leistungsfähig sind, freut mich, doch ist dies bei seriösem Arbeiten und daran ist uns gelegen - nicht zu schaffen.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben derzeit in Thüringen ca. 185 Aufgabenträger der Wasserver- und -entsorgung. Ein Team von Mitarbeitern mit juristischen und auch betriebswirtschaftlichen Kenntnissen wird die Aufgabenträger aufsuchen und gemeinsam mit der zuständigen Kommunalaufsicht die Satzungen prüfen und die Aufgabenträger im Hinblick auf die Erhebung von Gebühren und Beiträgen auch beraten. Das alles ist ein einmaliges Großprojekt; es ist kein Vorhaben, welches innerhalb weniger Wochen zu bewältigen ist, jedenfalls nicht, wenn man seriöse Ergebnisse erzielen will.

(Beifall bei der CDU)

Nach den Erfahrungen, die wir mit unserem Pilotprojekt gemacht haben, ist es realistischerweise unmöglich, die Überprüfung der Aufgabenträger vor Ende April 2002 abzuschließen.

Und ein weiterer Punkt ist in diesem Zusammenhang anzusprechen. Ziel der Überprüfung der kommunalen Aufgabenträger ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben im Sinne der Subsidiarität. Keineswegs geht es darum, die kommunale Selbstverwaltung im Bereich Wasser/Abwasser einzuschränken. Diesen Eindruck erweckt jedoch der vorliegende Antrag. Hier wird von der Landesregierung unter anderem verlangt, ein Konzept zur Neustrukturierung der Zweckverbände vorzulegen. Doch wenn die geforderte Neustrukturierung kein Selbstzweck sein soll, kann sie sich nur auf jene Aufgabenträger beziehen, die unbefriedigend arbeiten, und dies ist keinesfalls bei allen 185 Aufgabenträgern der Fall.

(Beifall bei der CDU)

Im Übrigen darf ich hier an etwas erinnern: Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit können Gemeinden und Landkreise sich zu Zweckverbänden zusammenschließen. Somit ist es zunächst Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, sich Gedanken über die Struktur der Zweckverbände zu machen. Hierbei werden wir sie natürlich auf vielfältige Weise durch die Landesregierung unterstützen. Ich möchte an dieser Stelle nur die Förderung von Strukturkonsolidierungskonzepten durch das Thüringer Innenministerium und das Strukturhilfeprogramm des Umweltministeriums nennen. Bei den Problemen, die wir auch haben, sind wir uns sicher darin einig, dass über die Beratung durch die Kommunalaufsichtsbehörden hinaus kommunalaufsichtliche Maßnahmen wie Pflichtmitgliedschaften einzelner Gemeinden und die Bildung von Pflichtverbänden erforderlich werden können, um bestimmten Gemeinden und Zweckverbänden einen guten Weg zu

weisen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Überarbeitung des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit erforderlich, um die rechtlichen Möglichkeiten für die Kommunalaufsichtsbehörden handhabbarer und effektiver zu gestalten. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen freiwillige Strukturveränderungen an dem entgegenstehenden Willen einer Minderheit scheitern, obwohl solche Veränderungen sowohl für die beteiligten Gemeinden als auch für die Abgabenpflichtigen eine positive Entwicklung mit sich brächten. Und genau in diesen Fällen macht sich die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden und Zweckverbänden Gedanken, wie die Struktur der Zweckverbände zu gestalten ist und wie wir vorgehen müssen, um dieses Ziel zu erreichen.

Insgesamt bleibt festzustellen: Die Landesregierung hat bereits die erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung der kommunalen Aufgabenträger bei der weiteren Konsolidierung eingeleitet. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Redemeldungen mehr vor. Herr Abgeordneter Fiedler, ich muss einmal fragen: War Ihr Redebeitrag vorhin so zu verstehen, dass es eine Ausschussüberweisung geben soll?

(Zuruf Abg. Fiedler, CDU: Frau Präsidentin, ich nehme an, dass Sie aufmerksam zugehört haben. Ich kann das sehr wohl bestätigen.)

Herr Abgeordneter Fiedler, ich wollte nur noch einmal zurückfragen. Sie haben eine Ausschussüberweisung an den Innenausschuss beantragt.

Wer der Überweisung an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist die Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. So wird eine Beratung dieses Antrags im Innenausschuss fortgesetzt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6 und den heutigen Plenarsitzungstag und wünsche viel Spaß und Unterhaltung beim parlamentarischen Abend des Landessportbundes.

E n d e d e r S i t z u n g : 20.02 Uhr