Dies erfolgt darüber hinaus durch Projekte, wie "Förderung von Maßnahmen gegen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen" entsprechend unserer Förderrichtlinie vom Februar 1997, in diesem Jahr gefördert mit 423.000 DM. Im vergangenen Jahr wurden 150 Projekte damit gefördert und in diesem Jahr sind bereits für 40 Projekte Zuwendungsbescheide herausgegangen.
Wir beteiligen uns außerdem an Bundesprojekten wie "Unsere Schule - soziale Schulqualität, schulinterne Evaluation und Fortbildung". Hier sind zurzeit 30 Regelschulen einbezogen. Wir haben ein wissenschaftliches Projekt zur Streitschlichtung in den Thüringer Regelschulen laufen. Wir sind beteiligt als Kultusministerium an einem ganzheitlichen Präventionsprogramm für Kinder gemeinsam mit dem Innenministerium und dem Landeskriminalamt. 23.000 Grundschüler haben z.B. die Symbolfigur "Polypap" kreiert, eine Figur gegen Gewalt. Wir sind Sitzland des Förderprogramms "Demokratisch handeln", welches die so genannte Lernstatt Demokratie entwickelt hat, in diese "Lernstatt Demokratie" kommen entsprechende Schülergruppen aus der ganzen Bundesrepublik zusammen. Thüringen hat zur vorletzten Kultusministerkonferenz übrigens weitere Bundesländer dazu veranlasst, an diesem Programm teilzunehmen. Schließlich arbeitet
das Kultusministerium an der Koordinierungsstelle Gewaltprävention im Innenministerium mit und wir werden auch die Bundesprogramme "Xenos" und "Civitas" selbstverständlich nutzen.
Meine Damen und Herren, daneben ist natürlich die verstärkte Arbeit gegen Extremismus an den Thüringer Schulen verbunden mit entsprechender Lehrerfort- und -weiterbildung. Im Jahre 2000 haben mehr als 2.300 Lehrerinnen und Lehrer an zentralen, regionalen und lokalen Fortbildungsveranstaltungen des ThILLM teilgenommen. Bei diesen Zahlen bitte ich zu berücksichtigen, dass die meisten Lehrgangsteilnehmer als Multiplikatoren dann weiter wirken. Wegen der Komplexität von extremistischer Gewalt und ihrer Prävention im Bereich von Schule und Jugend wurde Anfang dieses Jahres das gemeinsame zentrale Fortbildungsprogramm zur Prävention gegen Gewalt und Rechtsextremismus von Lehrern, Jugendsozialarbeitern, Polizisten und Juristen gestartet. Dies wird auf regionaler und lokaler Ebene fortgesetzt. Meine Damen und Herren, am 22. März dieses Jahres wird in Gotha darüber hinaus ein Fortbildungsprogramm rechtlicher Handlungsmöglichkeiten zur Abwehr von Gewalt an Schulen gestartet, wozu sich dankenswerterweise Persönlichkeiten wie der Präsident des Oberlandesgerichts Herr Bauer, der Bundesrichter Professor Dörig sowie der Generalstaatsanwalt Thüringens, Herr Schubert, bereit erklärt haben.
Meine Damen und Herren, ich glaube, damit ist die Behauptung in der Begründung zum vorliegenden Antrag der SPD, dass der Kultusminister sich beharrlich weigert, vor Ort und in allen Schulformen Weiterbildung auf hohem Niveau und zeitnah durchzuführen, widerlegt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sicherlich gut, wenn sich das Haus immer wieder mit dem Thema "Extremismus" beschäftigt. Das haben wir im vergangenen Jahr fast quartalsweise gemacht: im März, im Mai, im September, im November und das auch mit zwei Regierungserklärungen. Wir haben auch in den Ausschüssen darüber in den letzten Monaten immer wieder gesprochen. An der Situation selbst hat sich in den letzten Wochen nichts geändert. Im Ergebnis hatte ich den Eindruck, dass wir uns über die grundsätzlichen Ziele und auch über einen großen Teil der Wege dorthin einig gewesen sind. Umso mehr erstaunt es mich, dass einige Abgeordnete zwar immer lauthals den Schulterschluss zu Demokraten fordern, dann aber keine
Gelegenheit auslassen, um diese rechtsextremistischen Ereignisse, die schrecklich genug sind, für ihre Zwecke politisch zu nutzen.
Und, meine Damen und Herren, lassen Sie mich das sagen, wenn wir über Gewalt und Extremismus sprechen: Wir treten konsequent jeder Form von Gewalt und Extremismus entgegen. Da ist es schon merkwürdig, wenn Vertreter, auch dieses hohen Hauses, Maßnahmen gegen Gewalt fordern, dann aber keine Gelegenheit auslassen, selbst zu Rechtsverstößen aufzurufen. Ich darf hier nur auf die Aufrufe in den Internetseiten der PDS hinweisen, Castor-Transporte auch durch Protest- und Blockadeaktionen zu verhindern. Auch diese Form von Gewalt, meine Damen und Herren, wird von uns mit der notwendigen und gebotenen Konsequenz abgelehnt.
Aber nun zum Antrag der SPD-Fraktion. Ich hätte gern die sensiblen Daten der Staatsschutzkriminalität erstmals in einer gesonderten Pressekonferenz vorgestellt, um auch auf die Hintergründe und Ursachen eingehen zu können. Im Übrigen, werter Kollege Dewes, stimmt es eben nicht, dass Sie immer die Staatsschutzstatistik mit der PKS vorgestellt haben. Auch wir haben nachgeprüft, wahrscheinlich haben Sie schon damals nicht gewusst, was Sie alles vorgestellt haben oder auch nicht.
Ich hätte gern diese Daten gesondert dargestellt, weil man mit diesen Daten auch besonders umgehen muss. Nachdem die Statistik des Bundeskriminalamtes aber veröffentlicht wurde, möchte ich die heutige Aktuelle Stunde nutzen, um hier einige Klarstellungen zu treffen. Im Jahr 2000 wurden insgesamt, also einschließlich fremdenfeindlicher und antisemitischer Straftaten, 1.846 rechtsextremistische Straftaten registriert. Das ist die Zahl, die wir an das BKA gemeldet haben. Dieses stellt gegenüber 1999 mit 1.118 Straftaten einen Anstieg nicht nur von über 50, sondern von über 60 Prozent dar. Diese 1.846 rechtsextremistischen Straftaten gliedern sich auf in Propagandadelikte, die ca. zwei Drittel Prozent ausmachen, in Gewaltstraftaten, in fremdenfeindliche Straftaten, in antisemitische Straftaten. Dies, meine Damen und Herren, ist die nackte Zahl - 1.846 Straftaten. Sie ohne nähere Bewertung zu veröffentlichen, ist problematisch, auch deshalb, weil die Gefahr besteht - und die Diskussion, die wir momentan im Lande haben, zeigt, dass die Gefahr auch eingetreten ist -, dass diese Zahlen falsch verstanden und interpretiert werden. Ich werde deshalb noch in diesem Monat die Staatsschutzlage des Freistaats Thüringen vorstellen, separat, das hat bisher noch kein Innenminister gemacht, und dann auch auf die aufgeschlüsselten Zahlen näher eingehen. Zu dem veröffentlichten Ländervergleich ist festzustellen, dass
die Zahlenangaben des Bundeskriminalamts für jedes einzelne Land für sich gesehen formal korrekt sind. Wenn Sie sich in der Vergangenheit ernsthaft mit der Thematik beschäftigt haben, auch mit der Diskussion des letzten halben Jahres, dann wissen Sie aber auch, dass selbst das Bundeskriminalamt in den vergangenen Monaten mehrfach die unterschiedlichen Erfassungs- und Bewertungskriterien bei rechtsextremistisch motivierten Straftaten kritisiert hat. Die Überschrift der Süddeutschen Zeitung vom 24. November vorigen Jahres: "Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts: Polizei operiert bei rechter Gewalt mit falschen Zahlen. BKA-Vizechef Falk: Viele Straftaten werden politisch nicht eingeordnet und tauchen daher in der Statistik nicht auf." Insofern wird nicht, wie vereinzelt behauptet, mit dem Bund über Statistiken gestritten. Der Aussagewert des veröffentlichten Ländervergleichs ist allen Fachleuten bekannt. Es ist nämlich bekannt, dass er nun fast gegen null tendiert. Eine Vergleichbarkeit der Zahlen der Länder untereinander ist zurzeit noch nicht gegeben. Jeder diesbezügliche Versuch, Vergleiche zwischen den Ländern anzustellen, ist unseriös. Aus diesem Grund wurde eine entsprechende Statistik in den vergangenen Jahren auch nicht veröffentlicht. Diesem Umstand Rechnung tragend, haben sich die Innenminister von Bund und Ländern schon im Sommer vorigen Jahres entschieden, das Meldewesen im Bereich der Staatsschutzkriminalität grundlegend zu überarbeiten und zu vereinheitlichen, denn die Länder melden momentan sehr Unterschiedliches ans BKA. Eine weitere Vereinbarung in diesem Zusammenhang zwischen Bund und Ländern ist, dass diese sensiblen Staatsschutzzahlen nur nach vorheriger Abstimmung und mit Bewertung bekannt gegeben werden. Es ist deshalb in hohem Maße unverständlich, dass das Bundesinnenministerium nunmehr die Zahlen völlig unkommentiert herausgegeben hat. Es fragt sich hier schon, was damit bezweckt ist, meine Damen und Herren.
Der Bundesinnenminister hätte diese Zahlen in dieser Weise nicht herausgeben dürfen und das wird ein Thema sein, das wir auch bei der nächsten Innenministerkonferenz ansprechen werden.
Seit dem 1. Januar 2001, also diesen Jahres, wird zumindest in Thüringen nach dem neuen kriminalpolizeilichen Meldedienst verfahren. Andere Länder tun sich sehr schwer mit der Einführung des neuen Meldewesens. So beharrt bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Bundesland darauf, rechtsextremistische Propagandadelikte auf einem gesonderten Meldeweg zu erfassen. Das würde dann in dieser Statistik überhaupt nicht auftauchen.
Würde man dieses Verfahren auch in Thüringen anwenden, stünden wir im Vergleich natürlich besser da, was
nichts mit der inneren Situation hier in Thüringen zu tun hat. Andere Länder zählen Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Bedrohung und andere Delikte nicht zur Kategorie der rechtsextremistischen Gewaltstraftaten, auch wenn sie einen extremistischen Hintergrund hatten. Diese Delikte erscheinen dort lediglich in der allgemeinen polizeilichen Kriminalstatistik und gehen dort unter in der Bewertung der allgemeinen Kriminalität. Andere einzelne Länder wiederum registrieren extremistische Straftaten, die unter Alkoholeinwirkung oder von Kindern begangen wurden, nicht als extremistisch motiviert - unter der Überschrift "Betrunkenen fehlt ja ein klares Gedankengut." Darüber hinaus ließ der alte Meldedienst eine Auslegung des Extremismusbegriffs zu, der in das Belieben der einzelnen Länder gestellt war. So erscheint ein Land der neuen Bundesländer, welches in der Vergangenheit durch spektakuläre rechtsextremistische Vorfälle auf sich aufmerksam gemacht hat, in der nunmehr vorliegenden Statistik lediglich mit 133 Delikten. Lächerlich, hier Vergleiche ziehen zu wollen, meine Damen und Herren.
Thüringen hat einen gänzlich anderen Weg gewählt, denn wer es mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus ernst meint, muss zuallererst über ein korrektes Lagebild verfügen. So resümiert die FAZ in der vergangenen Woche auch: "Thüringen zählt am ehrlichsten", so lautete die Überschrift, die vielleicht dem einen oder anderen hier im hohen Hause entgangen ist.
Aber ich frage Sie: Macht es Sinn, hier Zahlen schönzureden, um dann so zu tun, als hätte man kein Problem? Genau diese Schönrederei der Zahlen ist eben nicht unser Problem. Diese Schönrederei der Zahlen haben wir uns nicht zum Ziel gesetzt.
So widersprüchlich es auch klingen mag, meine Damen und Herren, eine Folge des von mir vor einem Jahr, im März vorigen Jahres, in Kraft gesetzten Extremismuskonzepts ist auch ein Ansteigen der registrierten Fallzahlen. Da hat Herr Dittes vollkommen Recht. Diese Entwicklung überrascht nicht. Ich habe im vergangenen Jahr immer wieder darauf hingewiesen, dass die statistischen Werte, die wir für das Jahr 2000 haben, im Vergleich zu 1999 enorm nach oben schnellen werden. Das Extremismuskonzept und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit hat außerdem zu einer breiten Diskussion in der Bevölkerung und damit zu einer Sensibilisierung einer Vielzahl von Menschen geführt. Dies wird insbesondere deutlich im Anzeigeverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Während früher häufig gleichgültig weggesehen wurde, wenn Ausländer oder anders Denkende belästigt, bedroht, beleidigt oder geschlagen wurden, wird heute vielfach die Hilfe der Polizei gesucht. Darum haben wir auch die Bevölkerung gebeten.
Das Handeln der Polizei ist mit dem Extremismuskonzept ebenfalls positiv beeinflusst worden. Vom März 2000 bis einschließlich Februar 2001 wurden 12.076 Identitätsfeststellungen und Personenkontrollen durchgeführt, 3.994 Befragungen, 597 erkennungsdienstliche Behandlungen, 727 Vorladungen, 2.890 Platzverweise, 1.229 Gewahrsamnahmen, 2.949 Durchsuchungen von Personen, 430 Durchsuchungen von Wohnungen. Einen solchen Überwachungsdruck, meine Damen und Herren, hat es zu Zeiten eines Innenministers Dewes nie gegeben.
Deshalb ist es vollkommener Humbug, sich hier vorn hinzustellen und einen Eindruck zu erwecken, wie Sie es versucht haben, Herr Kollege Dewes, der Druck hätte nachgelassen auf diese Szene
überhaupt nicht - und Ihr Vorwurf, der Rechtsextremismus hätte kontinuierlich zugenommen in diesem Land, seit diese Landesregierung amtiert, ist eine bodenlose Frechheit.
Sie können es auch umdrehen. Die rechtsextremistischen Fallzahlen haben zugenommen seit der zweiten Hälfte der 90er Jahre, und zwar im gesamten Bundesgebiet. Würde einer auf die Idee kommen zu sagen, weil diese Bundesregierung amtiert, haben die rechtsextremistischen Zahlen zugenommen? Sie müssen sich einmal überlegen, was Sie für einen Schwachsinn sagen.
Der erhöhte Verfolgungsdruck der Polizei, meine Damen und Herren, bleibt natürlich nicht ohne Folgen. Zum einen gelingt es der Polizei dadurch Straftaten aufzudecken, die anderenfalls latent geblieben wären, zum anderen reagiert die rechtsextremistische Szene natürlich auch mit Gegendruck auf die Maßnahmen der Polizei. Das haben wir im vergangenen Jahr hier oft und breit genug diskutiert.
Lassen Sie mich zum zweiten Teil Ihrer Begründung dieser Aktuellen Stunde etwas sagen, weil Sie wieder einmal versuchen, den Eindruck zu vermitteln, als bleibe die Landesregierung im Kampf gegen den Rechtsextremismus untätig.
Zur Arbeit der Polizei, die ich mir von Ihnen nicht schlechtreden lasse, Herr Kollege Dewes, habe ich schon einiges gesagt. Hierzu ist bereits in zahlreichen Reden, in Debatten, die in Ausschüssen geführt wurden - und ich möchte dies alles hier nicht wiederholen - einiges gesagt worden. Deshalb in Kürze: Die Landesregierung hat die
erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um das Problem des Rechtsextremismus wirksam und dauerhaft bekämpfen zu können. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Einrichtung der Koordinierungsstelle Gewaltprävention. Auch das mehrfach von der Opposition geforderte Landesprogramm wurde hierbei geprüft und bewertet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Landesprogramme in Sachsen-Anhalt und Brandenburg in weiten Teilen deckungsgleich mit der Zielstellung und den Maßnahmen der Koodinierungsstelle Gewaltprävention in Thüringen sind. Allerdings, und das ist erstaunlich - uns erstaunt es nicht, aber die Opposition sollte sich mit diesem Sachverhalt einmal beschäftigen -, gehen die Thüringer Aktivitäten über die in den oben genannten Landesprogrammen dargestellten Ziele hinaus. Ich verweise hier beispielsweise auf den Aufbau flächendeckender Netzwerke der Gewaltprävention, die berufsgruppenübergreifende Fortbildung sowie auch die Datenerhebung und Bereitstellung der Informationen nicht nur zu Programmen der Landesregierung, sondern auch zu Initiativen und Projekten von freien Trägern als Grundlage für qualifizierte Projektinitiierung. Insofern ist es schon befremdlich und zeigt die mangelnde Ernsthaftigkeit der Opposition hier im Hause, dass Äußerlichkeiten wie die Bezeichnung als Landesprogramm in der Diskussion immer einen ganz wichtigen Punkt einnehmen, einen wichtigeren Punkt einnehmen als die Arbeitsinhalte selbst, die von den einzelnen Stellen durchgeführt werden. Die Kritik an der Außenwirksamkeit der Koordinierungsstelle ist nur schwer nachvollziehbar. Seit ihrem offiziellen Arbeitsbeginn am 2. November 2000, wo nun erst einmal Datenbanken, Informationen, Programme usw. aufgestellt und erarbeitet werden müssen, haben die Vertreter der Koordinierungsstelle darüber hinaus bisher 36 Termine mit Außenwirkung wahrgenommen, allerdings fallen darunter keine Teilnahmen an Demonstrationen, da dies nicht zum Aufgabenbereich der Koordinierungsstelle zählt, meine Damen und Herren. Zentrale Aufgabe der Koordinierungsstelle ist die Bildung von Netzwerken gegen Gewalt auf kommunaler Ebene und die Beratung der Akteure vor Ort. Diese Aufgabe beschreibt kein kurzfristiges Aha-Erlebnis, sondern einen langfristigen Prozess und kann - wie die Erfahrungen auch aus anderen Ländern zeigen - nicht von heute auf morgen Ergebnisse bringen. Wenn aus diesem Grunde jedoch die Arbeit der 8-Personen-Koordinierungsstelle mit politischer Alibifunktion gleichgesetzt wird, muss man sich auch die Frage stellen, welche Funktion denn eine Zwei-Personen-Koordinierungsstelle wie in Sachsen-Anhalt erfüllt, die lediglich runde Tische in sieben Städten betreut. Sie müssen sich einfach einmal kundig machen, was Sie uns immer als Vorbild vorstellen, damit Sie überhaupt einmal wissen, wovon Sie reden, und nicht immer nur Begriffe transportieren.
Begleiten Sie die Arbeit mit zielführenden Vorschlägen, anstatt fortwährend die Arbeit der Koordinierungsstelle schlechtzureden. Dies trägt nicht nur nicht zur Motivation dieser Mitarbeiter bei, sondern schadet auch der Akzeptanz dieser Koordinierungsstelle im Land. Wenn Sie das erreichen wollen, dann sagen Sie es hier bitte deutlich, meine Damen und Herren.
Dies kann doch von Ihnen nicht gewollt sein, wenn Sie es mit der Bekämpfung des Extremismus ernst meinen und Sie dieses Thema nicht als Vehikel zur Durchsetzung ganz anderer Ziele benutzen wollen, meine Damen und Herren.
Zu den Schulen hat Kollege Krapp schon ausreichend berichtet. Hinweisen möchte ich nur noch auf ein gemeinsames Fortbildungsprojekt, das Innen-, Sozialund Kultusressorts in Zusammenarbeit mit einem freien Träger entworfen haben, in dem Lehrer, Polizisten, Sozialarbeiter gemeinsam zu Konzepten der Gewaltprävention geschult werden.
Meine Damen und Herren, das, was hier im Einzelnen genannt wurde, scheint uns der richtige Ansatz zu sein. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam gegen das Problem des Rechtsextremismus vorgehen. Polemik, Unterstellungen und das unverantwortliche Agieren mit Zahlen helfen uns allerdings nicht weiter. Es war klar, dass dieser Weg - Bekämpfung des Extremismus - kein einfacher und kurzer Weg sein wird. Wer jetzt hier meint, kurzschlüssig, polemisch agieren zu können, der schadet der Arbeit, die wir uns vorgenommen haben. Danke schön.
Eine Bemerkung von meiner Seite aus. Als vor längerer Zeit der Abgeordnete Köckert die Rede eines Ministers als Frechheit bezeichnete, erhielt er vom damaligen Präsidenten einen Ordnungsruf.