Protocol of the Session on February 23, 2001

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

In Bezug auf die geplante Neubildung des Landesamts für Verbraucherschutz und auch Veränderung in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern, ob

dort Veränderungen geplant sind: Im Augenblick nicht. Das heißt nicht in Bezug auf Aufgabenzuweisungen; die Zuständigkeitsbereiche der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter, Überwachungsämter wohlgemerkt, beziehen sich jeweils auf das Territorium eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt. Und die in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern bestehenden Strukturen haben sich ja bisher bewährt. Es ist deshalb vorerst keine Veränderung in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern geplant. Sie wissen aber durchaus, dass es unterschiedliche Strukturen zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten gibt, was die Überwachungsämter angeht, und dort sind ohnehin Änderungen geplant, die jetzt aber nicht unmittelbar mit dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zu tun haben.

Zu Frage 2 - Welche Auswirkungen auf die geplante und beschlossene Kommunalisierung ab Januar 2002 zu erwarten sind: Das habe ich praktisch eben schon beantwortet, dass es hier einheitliche Strukturen ab Januar 2002 geben wird. Die geplante Kommunalisierung, an der hat sich erst einmal nichts geändert.

Zu Frage 3 - Ist eine Erhöhung des Finanzetats für die verstärkte amtliche Überwachung der Lebensmittel geplant: Dieses werden wir sehen in der Haushaltsdurchführung. Wenn Sie sich allein überlegen, dass wir bei der BSETestung die Tests von 0 auf 10.000 Tests in den letzten 2 Monaten gesteigert haben, dann wird unschwer zu erkennen sein, dass dieses natürlich auch finanzielle Folgen haben wird. Einzelne zusätzliche Zuweisungen hat es nicht gegeben. Ich sagte schon, wir werden dieses im Haushaltsvollzug entsprechend realisieren. Natürlich ist mit dem Zusammenschluss der Laborkapazität mit der Verwaltungsstruktur, das heißt also, dort, wo aus dem Landesverwaltungsamt Mitarbeiter in dieses Amt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz gegeben sind, werden natürlich auch Mittel mit übertragen, aber sie entsprechen der Anzahl der Personen, die dort in dieses Amt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz kommen.

Und zu Frage 4 - Liegen Stellungnahmen der in der Lebensmittelüberwachung Tierärzte und Lebensmittelkontrolleure vor: Jawohl, es liegen Stellungnahmen vor. Es gibt dazu auch mit denen, die diese Stellungnahmen abgegeben haben, Gespräche. Es hat Gespräche gegeben und es wird weitere Gespräche geben und wir werden das, was dort vorgeschlagen ist, mit den Betreffenden gemeinsam auswerten.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte schön, Herr Abgeordneter Ramelow.

Herr Minister, zu Punkt 3 haben Sie geantwortet mit dem Hinweis auf die massiv steigenden Kosten durch die BSE-Tests, die ja unumgänglich und notwendig waren. Kann man daraus den Rückschluss ziehen, dass damit Geldmittel des ja beschlossenen Haushalts irgendwie für den Bereich Lebensmitteluntersuchung dann weniger zur Verfügung stehen?

Sie wissen, dass wir in dem Bereich Budgetierungsmöglichkeiten haben, und das ist nicht die Konsequenz, dass andere Bereiche der Lebensmittelüberwachung durch die BSE-Tests etwa gekürzt werden.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Ein Antrag, Frau Abgeordnete Nitzpon.

Die PDS-Fraktion beantragt die weitere Beratung der Antwort und der Anfrage im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Das werden wir dann auch abstimmen. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit votiert, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das reicht aus, die Frage ist überwiesen.

Wir kommen zur Frage des Herrn Abgeordneten Pohl in Drucksache 3/1318.

Ex-Verfassungsschutzchef Roewer doch noch im Amt?

Der Presse war zu entnehmen, dass der ehemalige Leiter des Landesamts für Verfassungsschutz seinen Dienstausweis mit dem Decknamen Dr. Stefan Seeberg behalten und den Heron-Verlag unter diesem Namen abgewickelt haben soll. Stefan Seeberg soll bis zum 19. Juli 2000 Geschäftsführer des Heron-Verlags gewesen sein. Danach soll eine Mitarbeiterin des Verlags als alleinige Geschäftsführerin registriert sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Erteilte sie Helmut Roewer den Auftrag, den HeronVerlag abzuwickeln?

2. Wenn ja, wer hat Helmut Roewer den Auftrag konkret erteilt, bzw. wenn nein, warum hat sie es - nach der

Suspendierung Roewers - unterlassen, den Dienstausweis einzuziehen, so dass er auch nicht mehr unter seinem Decknamen auftreten konnte?

3. Gehört die nach dem 19. Juli 2000 registrierte Geschäftsführerin des Heron-Verlags dem Verfassungsschutz an bzw. befindet sie sich im Landesdienst?

4. Flossen im August 2000 Landesmittel pauschal bzw. für einzelne Projekte an den Heron-Verlag?

Herr Staatssekretär Scherer, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Pohl wie folgt:

Zu Frage 1: Dem früheren Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz Dr. Roewer wurde seitens der Landesregierung kein Auftrag zur Abwicklung des Heron-Verlags erteilt.

Zu Frage 2: Die Frage ist nach Auffassung der Landesregierung nicht geeignet, im Rahmen einer Mündlichen Anfrage beantwortet zu werden. Durch die öffentliche Beantwortung der Frage sind Geheimhaltungsvorschriften und Sicherheitsinteressen des Freistaats Thüringen berührt. Sofern die Sicherheitsinteressen des Freistaats insoweit berührt sind, ist eine ausreichende parlamentarische Kontrolle durch die PKK gewährleistet.

Zu Frage 3: Die registrierte Geschäftsführerin gehört nicht dem Verfassungsschutz an und befindet sich nicht im Landesdienst.

Zu Frage 4 wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Danke. Gibt es Nachfragen? Ganz offensichtlich nicht, dann stelle ich die Beantwortung der Frage fest.

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1319. Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Klaus.

Verunglückte Kinder bei Straßenverkehrsunfällen in Thüringen im Jahre 1999

Nach Angaben des Thüringer Landesamts für Statistik sind im Jahr 1999 in Thüringen insgesamt fast 3.300 minderjährige Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr verunglückt, davon wurden 39 getötet, 1.005 schwer verletzt und 2.253 leicht verletzt. Damit kamen 445

Verunglückte auf 100.000 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 380 Verunglückten auf 10.000 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie erklärt sich die Landesregierung diese enorm hohen Unfallzahlen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt?

2. Was unternimmt die Landesregierung, um diese hohen Unfallzahlen bei Kindern und Jugendlichen zu senken?

3. Besonders dramatisch ist die Situation bei Fahrradunfällen; fast die Hälfte aller verunglückten Radfahrer waren Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Mit welchen speziellen Maßnahmen will die Landesregierung diesen hohen Anteil am Unfallgeschehen bekämpfen?

Herr Staatssekretär Scherer, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus wie folgt:

Zunächst eine kleine Vorbemerkung: Der bundesweite Durchschnitt der verunglückten Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren bezieht sich auf 100.000 Personen, nicht wie in der Anfrage dargelegt, auf 10.000 Personen.

Zu Frage 1: Seit Beginn der 90er Jahre war das Verkehrsgeschehen in Thüringen wie in allen neuen Ländern durch eine deutliche Zunahme des Fahrzeugbestands, steigende Fahrleistung und damit einer insgesamt höheren Mobilität der Bevölkerung gekennzeichnet. Die Folge war ein Anstieg der Unfälle. Mit dem andauernden Ausbau des Straßennetzes und der Beseitigung von erkannten Unfallschwerpunkten und der Schaffung von Verkehrsinformations- und Leitsystemen sowie einer zielgerichteten Verkehrssicherheitsarbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen wurden günstigere Bedingungen für einen sicheren Verkehrsablauf geschaffen. Zur Information noch zusätzlich einmal die Zahlen der verunglückten Kinder unter 15 Jahren, wie sie sich entwickelt haben, im Verlauf von 1996 bis in das Jahr 2000: 1996 1.703 bei Kindern unter 15 Jahren, das hat sich reduziert bis ins Jahr 2000 auf 1.395, und zwar kontinuierlich.

Zu Frage 2: Die Verkehrssicherheitsarbeit zielt auf alle Altersgruppen und Verkehrsteilnehmer ab. Sie beginnt bei uns in Thüringen bereits in den Kindergärten und setzt sich ab dem 1. Schultag über die Aktion "Sicherer Schul

weg", die Fußgängerausbildung, die Radfahrausbildung und über Aktionstage in Berufsschulen usw. fort. Vor allem die Verkehrserziehung während der Schulzeit ist eine fächerübergreifende Aufgabe. Dieser widmen sich neben Erziehern, Lehrern und Polizei in der Jugendverkehrsschule auch Organisationen wie die Landesverkehrswacht und Automobilclubs sowie die Eltern der jungen Verkehrsteilnehmer. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung führt die Polizei Verhaltens- und Geschwindigkeitskontrollen im Umfeld von Schulen durch und nimmt damit Einfluss auf einen sicheren Schulweg. Im Mai 2000 haben das Kultusministerium und die Polizei das Präventionsprogramm für Kinder mit der Symbolfigur "Polypap" gestartet. Dabei sollen den Kindern Verhaltensgrundsätze vermittelt werden, um sie vor Fehlverhalten im Straßenverkehr zu bewahren.

Zu Frage 3: Um den Fahrradverkehr sicherer zu gestalten, kommt es auch künftig darauf an, das Radwegenetz zielstrebig auszubauen. Die Baulast für Radwege liegt innerorts üblicherweise bei den Städten und Gemeinden. Hier sind die Kommunen für den weiteren Ausbau gefordert. Außerorts wurden durch die Baulastträger Bund und Land in den vergangenen acht Jahren ca. 168 Kilometer Radwege an Bundes- und Landesstraßen gebaut und hierfür 32,4 Mio. DM verausgabt. In 2001 stehen für Radwege an Landesstraßen 1,22 Mio. DM zur Verfügung. Um unsere Kinder als Radfahrer auf die Anforderungen im Straßenverkehr vorzubereiten, wurden seit 1992 Jugendverkehrsschulen eingerichtet. Derzeit gibt es in Thüringen 42 Jugendverkehrsschulen, davon 19 als stationäre und 23 als mobile Einrichtungen. Die Radfahrerausbildung nahezu aller Schüler der 4. Klassen wird flächendeckend in ganz Thüringen geführt. In den Jugendverkehrsschulen erfolgt eine Fortsetzung der im theoretischen Unterricht vermittelten Kenntnisse durch eine praxisnahe Ausbildung der Kinder. Diese Ausbildung sowie die Abnahme der praktischen Radfahrprüfung erfolgt durch 78 Verkehrserzieher der Polizei. Allen, insbesondere den Kommunen, aber auch einer Vielzahl von Sponsoren, gebührt der Dank der Mitfinanzierung dieser Einrichtungen. Fahrradturniere, Aktionstage, Projektwochen an den Schulen in enger Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei, Landesverkehrswacht und dem ADAC Hessen-Thüringen leisten einen wirksamen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für die Zielgruppe junge Fahrer. Daneben führt die Polizei im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 2000/2001 schwerpunktmäßig Aktionen durch, die auf das Verhalten der Radfahrer und den technischen Zustand der Fahrräder gerichtet sind.

Es gibt eine Nachfrage?

Herr Staatssekretär, die Zahlen für 1999 waren ja den Unterlagen der statistischen Monatshefte zu entnehmen. Wann liegen denn die Zahlen für das Jahr 2000 vor und kann man die praktisch vorab schon einmal bekommen, um in der Tendenz zu sehen, wie sich die Entwicklung da weiterverhalten wird?

Im Jahr 2000 verunglückten in Thüringen 2956 Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr. Das sind 344 Verunglückte weniger als im Vorjahr. Ein Vergleich zum Bundesdurchschnitt ist noch nicht möglich, weil dort die Statistik noch nicht vorliegt.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Doch noch eine Frage oder ein Antrag?

(Zuruf Abg. Pohl, SPD: Eine Frage.)

Eine Frage. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Staatssekretär, wann wird denn die Unfallstatistik vorliegen?

Die Bundesunfallstatistik?