Protocol of the Session on February 23, 2001

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Zeigen Sie doch Argumente auf.)

Meine Damen und Herren, es bleibt dabei, wir werden diese Förderprogramme nutzen, um unserer Wirtschaft an entscheidenden Stellen weiterzuhelfen; Auffüllung des Kapitalstocks, Verbesserung der Infrastruktur, Fortschreibung der technischen Innovation usw.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Schaffung neuer Arbeitsplätze.)

Oh, Schaffung neuer Arbeitsplätze, jawohl, Herr Gerstenberger, um unserer jungen Generation im Bereich der beruflichen Ausbildung, der Weiterbildung zu helfen, zu erreichen, dass es nicht zu Abwanderung kommt, sondern dass eben neue, interessante Arbeitsplätze angeboten werden. Dies ist der Ansatz und den können Sie mit Ihren Redebeiträgen zumal nicht hinwegdiskutieren. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Schade.)

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Theoretisch ist die Fragestunde herangekommen. Ich hoffe aber, dass ich jetzt ein ganz kleines bisschen von der Geschäftsordnung abweichen darf, nämlich diesen Punkt erst noch zu Ende abzustimmen. Ich sehe hier keinen Widerspruch. Die Aussprache ist zumindest erst einmal beendet. Es ist Fortsetzung der Beratung im Ausschuss beantragt. Um das abzustimmen, brauchen wir die Zustimmung all derer, die Beratung des Berichts beantragt haben. Wenn ich mich nicht irre, waren das alle drei Fraktionen. Jetzt frage ich Sie alle drei: Stimmen Sie zu, dass darüber abgestimmt wird, den Bericht im Ausschuss weiterzuberaten? Da gibt es ein Nicken. Alle sind einverstanden. Dann stimmen wir das jetzt ab. Wer für die Fortsetzung der Beratung im - ja, in welchem?

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Ich habe doch einen Antrag gestellt.)

sicherlich im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht gut aus. Das ist eine große Mehrheit, damit ist diese Beratung im Ausschuss festgelegt.

Ich komme jetzt noch dazu, laut Geschäftsordnung festzustellen, ob das Berichtsersuchen erfüllt ist. Gibt es Widerspruch zur Erfüllung des Berichtsersuchens? Den gibt es nicht. Damit ist auch das Berichtsersuchen festgestellt. Wir können den Tagesordnungspunkt 6 abschließen und kommen zu Tagesordnungspunkt 12

Fragestunde

Als Ersten bitte ich Herrn Abgeordneten Döring, die Frage in Drucksache 3/1310 zu stellen. Wo ist Herr Döring? Gibt es jemand anderen, der die Frage für Abgeordneten Döring stellt, sonst stellen wir die hinten an? Ja, Herr Schemmel, Sie stellen die Frage für Herrn Abgeordneten Döring? Bitte.

Ja, ich habe die Frage gefunden.

Vollzug des Thüringer Naturschutzgesetzes im Naturschutzgebiet "Bodenstein"

Die Flächen in der Totalreservatszone des Naturschutzgebiets "Bodenstein" am "Großen Kranzberg" liegen zum Teil in privatem Eigentum. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

1. Wie und in welchem Umfang will die Landesregierung Nutzungsbeschränkungen, die über die Sozialpflichtigkeit des Eigentums hinausgehen im oben genannten Naturschutzgebiet entschädigen?

2. Welchen Stand hat die Entscheidungsfindung zur Entschädigung im oben genannten Fall?

Herr Minister Dr. Sklenar, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Döring beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Das Naturschutzgebiet "Bodenstein" wurde durch Anordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten der DDR am 30.03.1961 mit Wirkung vom 01.05.1961 unter Schutz gestellt. Die Frage einer Entschädigung ist nur nach dem damals geltenden Recht zu beurteilen. Durch das jetzt

geltende Thüringer Naturschutzrecht wurde der bestehende Schutz für das oben genannte Naturschutzgebiet nicht neu festgesetzt, sondern nur dessen Weitergeltung bestätigt. Das Thüringer Naturschutzgesetz bietet keine Entschädigungsmöglichkeiten für Altschutzgebiete. Es werden aber Möglichkeiten des Flächenankaufs oder Flächentauschs zugunsten privater Flächeneigentümer geprüft.

Gibt es Nachfragen? Danke schön, Herr Minister. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1312. Bitte, Frau Abgeordnete Heß.

Verkauf oder Tausch von Landeswald in Thüringen

Ein geplanter Tausch von in der Gemarkung Benshausen liegendem Landeswald mit zu privatisierenden Waldflächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH im Raum Oberhof hat in den vergangenen Monaten bei der Bevölkerung und den politisch Verantwortlichen der Gemeinde Benshausen für erheblichen Protest gesorgt. Die Proteste haben das hohe Vertrauen der Bürger in die staatliche Bewirtschaftung des Waldes zum größtmöglichen Nutzen für die Allgemeinheit verdeutlicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es in Thüringen weitere Fälle, in denen Landeswald getauscht, verkauft oder aus anderen Gründen abgegeben werden soll?

2. Für den Fall, dass Frage 1 mit Ja beantwortet wird: Welche Landeswaldflächen in welcher Gemarkung und Größe sollen aus welchem Grund veräußert, getauscht oder aus anderen Gründen abgegeben werden?

3. Wurden die betroffenen Kommunen in die Überlegungen zum Eigentümerwechsel einbezogen und wenn ja, wie positionierten diese sich?

4. Kann die Landesregierung Veränderungen der Forstamtsstrukturen aufgrund der unter Frage 2 genannten Maßnahmen ausschließen?

Bitte schön, Herr Minister Sklenar.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Heß beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Es sind noch mehrere Tauschflächen in einer Größenordnung von 100 bis 300 ha, beispielsweise in den Forstämtern Bad Liebenstein, Eisenach, Sondershausen, Neuhaus am Rennweg und Sonneberg, vorgesehen, um durch Arrondierung optimalere forstliche Bewirtschaftungsstrukturen herzustellen. Neben dem Schnüren von Tauschpaketen zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und der BVVG geht es ferner noch um einen Waldflächentausch zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Bundesfinanzministerium Berlin, um die Eigentumsverhältnisse im Nationalpark "Hainich" klären zu können. Da bisher kein einvernehmliches Ergebnis zu Stande gekommen ist, kann ich dazu keine Detailangaben machen. Wo ein Verkauf landesfiskalischer Waldgrundstücke möglich sein könnte und in welchem Umfang das sein könnte, lässt sich noch nicht abschließend sagen. Allerdings ist dies nur zulässig, wenn es im öffentlichen Interesse liegt.

Zu Frage 3: In jedem Fall werden regionalpolitisch relevante Aspkete in die Überlegung beim Schnüren von Tauschpaketen einbezogen. Im Vordergrund stehen jedoch forst- und naturschutzpolitische wie auch wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Gesichtspunkte. Nach den Einsprüchen der Gemeinde Benshausen haben wir eine entgegenkommende einvernehmliche Lösung gefunden, wie diese auch in anderen Fällen gelingen wird.

Zu Frage 4: Auswirkungen auf bestehende Forstamtsstrukturen mit Ausnahme des Flächentauschs zugunsten des Nationalparks "Hainich" aufgrund solcher Maßnahmen sind auszuschließen. Die Außengrenzen der Forstämter werden aber unter Umständen neu festzulegen sein.

Es gibt eine Zusatzfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Heß.

Gibt es in dem Zusammenhang auch Überlegungen, Rückübertragungen an Fürstenhäuser zu vollziehen?

Frau Abgeordnete Heß, dies ist nicht auszuschließen. Sie wissen, dass es eine Reihe von Restitutionsansprüchen von Seiten der Alteigentümer gibt. Gegenwärtig befindet sich die Landesregierung in einer Reihe von Gesprächen, die diese Frage ausloten soll.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank, Herr Minister.

(Zuruf Minister Dr. Sklenar: Doch, Frau Heß hat noch eine.)

Ich glaube, da gibt es eher einen Antrag.

Ja, das ist richtig, das ist ein Antrag. Ich bitte namens meiner Fraktion um Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Gut, das stimmen wir dann ab. Wer der Überweisung der Frage an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ja, das ist das nötige Quorum. Die Frage ist damit überwiesen.

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1313. Frau Abgeordnete Fischer, bitte schön. Sie wird vorgetragen von Frau Abgeordneten Nitzpon.

Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsamt (MLVUA) - Verbraucherschutz

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind in Bezug auf die geplante Neubildung des Landesamts für Verbraucherschutz auch Veränderungen in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern geplant?

2. Welche Auswirkungen auf die geplante und beschlossene Kommunalisierung ab Januar 2002 sind zu erwarten?

3. Ist eine Erhöhung des Finanzetats für die verstärkte amtliche Überwachung der Lebensmittel geplant?

4. Liegen Stellungnahmen der in der Lebensmittelüberwachung tätigen Tierärzte und Lebensmittelkontrolleure vor?

Herr Minister Pietzsch, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt: