Protocol of the Session on February 23, 2001

(Beifall bei der PDS, SPD)

Warum können wir uns denn die Ehrlichkeit nicht leisten, hier einmal über Themen, die die Fraktion der PDS vorgeschlagen hat, zu reden.

Meine Damen und Herren, Sie verschieben Sachen auf später, die zeitlich eigentlich dringend notwendig eingeordnet werden müssten. Wir stehlen unseren Menschen die Zeit.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Ich hoffe, dass die Landesregierung in Zukunft nicht mehr unsere richtigen Anträge nur klammheimlich in die Tat umsetzen muss, sondern dass vielleicht auch in Zukunft über so etwas abgestimmt werden kann. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Der Minister Dr. Sklenar hat sich hierzu noch einmal zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, eigentlich hatte ich gedacht, die Sache ist erledigt, weil sich inzwischen herausgestellt hat, dass die Tiere alle getestet werden, wobei, auch das muss man ganz klipp und klar noch einmal dazu sehen, Deutschland da wieder Vorreiter ist. Die EU fordert das

nicht, dass die herausgekauften Tiere BSE-getestet werden. Das muss man mal sehen. Nur, jetzt kommt die Frage der Kosten, das ist zum Glück auch geklärt, bei einer ganzen Reihe weiterer Fragen sind die Kosten nicht geklärt und die müssen damit auch geklärt werden.

(Beifall bei der CDU)

Das ist das Nächste. Deutschland hat festgelegt, wir testen ab 24 Monate, wer bezahlt den Test? Festgelegt hat es der Bund. Das möchte ich einmal so klipp und klar sagen. Festlegen kann ich vieles, aber einer muss dann mal sagen, wer es bezahlt. Die Landesregierung hat sich dazu bereit erklärt, zu diesem Test eine gewisse Summe beizutragen. Ich denke, Herr Kummer, vielleicht stammt der Vorschlag auch von Ihnen, das kann ja durchaus sein. Aber ich habe ja noch etwas ganz anderes, das betrifft diese Herauskaufaktion. Diese Herauskaufaktion hat die EU vorgeschlagen: vom 01.01. bis zum 30.06.2001. Heute haben wir den 23.02.2001. Gestern war ich ganz erschrocken, als ich gehört und gelesen habe, das Aufkaufprogramm für die Rindermassenschlachtung läuft an. Da habe ich gedacht, es ist etwas an dir vorbeigelaufen und da hast du auf den letzten Beratungen deinen Landwirten etwas vollkommen Verkehrtes erzählt. Ja, was ist denn angelaufen? Angelaufen ist jetzt erst die Ausschreibung für die Schlachthöfe, welche Schlachthöfe diese Tiere schlachten können. Nun bin ich ja gespannt, wann wir da nun endlich zu Potte kommen, denn uns läuft die Zeit weg. Der 30.06.2001 ist bald da. Bis dahin sollen noch 400.000 Rinder geschlachtet werden. Das sind ja nicht Rinder, die wir aus Dummdideldei schlachten wollen, sondern das sind ja die Rinder, die in den Milchvieh haltenden Ställen stehen, die Schlachtrinder sind, die Merztiere sind, die raus müssen. Die ganz einfach raus müssen, damit der Nachschub, damit die ganze Reproduktion nicht ins Stocken gerät bei der Geschichte. Hier setzt meine Kritik an, Frau Dr. Klaus hier setzt sie an. Der Bund wusste das schon sehr lange, dass das ab 01.01.2001 losgeht. Auch über die Verfahrensweise war man sich einig, dass das alles über das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung laufen soll.

(Beifall bei der CDU)

Man hätte meines Erachtens ein bisschen schneller sein müssen, denn die Leidtragenden sind hier in dem Falle jetzt wirklich einmal die Landwirte. Soviel zu der ganzen Geschichte. Ich denke, Herr Kummer, ich bin ja immer sehr stolz darauf, wenn Sie mir sagen, dass wir von Ihnen etwas gemopst haben.

(Zwischenruf Abg. Kummer, PDS: Habe ich nicht.)

Wissen Sie, das Programm, unser Programm war schon lange fertig.

(Zwischenruf Abg. Nitzpon, PDS: Warum haben Sie uns darüber nicht schon lange informiert?)

Moment. Unser Programm war schon lange fertig.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Warum haben Sie es verschwiegen?)

Nein, wir haben es nicht verschwiegen, Herr Ramelow. Wie man dann damit beim Bund umgeht, sehen Sie aus der Aussage von Frau Künast, nachdem die Bayern mit ihrem 600 Mio.-Programm herausgekommen sind, da hat sie sich hingestellt und gesagt, prima. Und die anderen Länder, wann ziehen denn nun die anderen Länder nach? Da brauchen wir vom Bund ja nichts mehr dazu zu tun. So geht es nicht. Deswegen haben wir noch die Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten und Regierungschefs vom letzten Freitag abgewartet, bis wir mit unserem Programm herausgekommen sind und das war richtig, denn länger konnten wir nun wirklich nicht mehr warten, wobei ja Teile von unserem Programm schon bekannt waren, nur die Summen noch nicht. Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Nun liegen keine weiteren Anmeldungen auf Rede mehr vor. Frau Abgeordnete Nitzpon.

Die PDS-Fraktion beantragt nach § 69 Abs. 2 der Geschäftsordnung, den Antrag für erledigt zu erklären.

Über diesen Antrag entscheidet der Landtag. Wer nach § 69 Abs. 2 GO die Sache für erledigt erklärt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

(Zwischenruf Abg. Schugens, CDU: Na, das ist ja ein Trick hier.)

Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 4 Stimmenthaltungen. Keine Gegenstimmen. Damit ist mit der Mehrheit der Stimmen der Antrag für erledigt erklärt und ich schließe den Tagesordnungspunkt 4. Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Personalentwicklungskonzept und weitere Verwaltungsreform in der Thüringer Landesverwaltung Bericht der Landesregierung dazu: Beschluss des Landtags - Drucksache 3/1315

Herr Minister Köckert, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute die Gelegenheit, über das wichtige Thema "Verwaltungsreform und Personalentwicklungskonzept" sprechen zu können. Mir ist dabei wichtig, Verwaltungsreform und Personalentwicklungskonzept gehören zusammen. Deshalb habe ich in der vergangenen Plenarsitzung angekündigt, zu dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion, nach Befassung des Kabinetts mit unserem Leitbild, zur Verwaltungsreform zu sprechen. Insbesondere jene Teile des Leitbilds, die das Personalmanagement betreffen, spielen dabei heute eine Rolle. Ich darf für die Verwaltungsreform insgesamt bereits an dieser Stelle auf den im Frühjahr vorzulegenden Bericht zur Verwaltungsreform hinweisen. Wir alle sind - so hoffe ich jedenfalls - einig in dem Ziel, unser Land weiter voranzubringen.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Dazu gehört es auch, auch die werte Frau Becker ist dazu bereit, unseren Haushalt zu konsolidieren und die Neuverschuldung einzugrenzen, das Prinzip des Vorrangs von Investitionen vor konsumtiven Ausgaben zu wahren und uns damit Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft zu erhalten. Und mit unserem Doppelhaushalt haben wir die notwendige Kurskorrektur in der Haushaltspolitik vorgenommen, meine Damen und Herren. Bereits im Vorfeld ist mit dem im Juni 2000 vom Kabinett beschlossenen Personalentwicklungskonzept unter Beachtung der aktuellen Verwaltungsgegebenheiten ein zentraler Schritt zur Absenkung der konsumtiven Ausgaben getan worden. Mit Blick auf unsere Zukunftsinvestitionen wurden Personaleinsparungen unvermeidlich. Thüringen verzeichnet im Vergleich mit anderen jungen Ländern einen der höchsten Personalbestände. Mit der zügigen Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts gelingt es, uns bis Ende 2005 an den heutigen Durchschnitt der westdeutschen Länder und damit an die normalen heutigen Standards in Deutschland anzunähern. Dass sich die alten Bundesländer natürlich in diesen nächsten fünf Jahren auch weiterentwickeln, das sollten wir im Hinterkopf behalten. Die Umsetzung des Haushalts 2001/2002 und die darin enthaltenen Vorgaben eröffnen uns perspektivisch unter Einbeziehung auch der Mittelfristigen Finanzplanung wieder Spielräume für Investitionen im größeren Umfang. Das Eröffnen von neuen Handlungsoptionen, meine Damen und Herren, setzt aber nicht nur Sorgfalt im Umgang mit unseren finanziellen und den sich finanziell niederschlagenden personellen Ressourcen voraus, sondern es setzt auch eine effiziente Gestaltung unserer organisatorischen Verwaltungressourcen voraus. Verwaltungsstrukturen zu optimieren und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, dieser Auftrag war bereits in der Vergangenheit handlungsleitend, zum Beispiel für die durchgeführte Funktionalreform im Freistaat. Mit dem

Kabinettsbeschluss zur Behördenstrukturrefom vom 5. September 2000 wurde die Funktionalreform beschleunigt und damit auch veränderten Aufgaben und Vollzugsanforderungen Rechnung getragen. Die beschlossenen Maßnahmen genießen im Rahmen unserer Bemühungen zur Verwaltungsreform einen hohen Stellenwert und werden derzeit zügig vorbereitet bzw. umgesetzt.

Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit mit der Schimäre aufräumen, die von Teilen dieses Hauses, von der Opposition, immer wieder insbesondere im Hinblick auf das Personalentwicklungskonzept bemüht wird. So heißt es, wir hätten erst umfängliche Untersuchungen anstellen müssen. Erst dann hätten wir - wenn überhaupt - Abbauzielzahlen benennen können. Und wir hätten erst ein Verwaltungsreformkonzept machen müssen. Es gibt Fragen, meine Damen und Herren, da brauche ich keine weiteren teuren Analysen, wenn ich mich auf die Antwortsuche begebe. Die große Koalition hat gerade auch in puncto Verwaltungsreform leider Handlungsbedarf hinterlassen. Die Spitze des Eisbergs wurde zwar abgetragen, doch der Eisberg ist noch da. Und der größere Teil des Eisbergs liegt bekannterweise unter der Wasseroberfläche. Im Übrigen werden die in der Tat erforderlichen Untersuchungen selbstverständlich begleitend durchgeführt. Einiges davon ist schon auf den Weg gebracht. Von den Katasterämtern ist ja heute an einem anderen Punkt schon einmal gesprochen worden. Es würde nun zu weit führen, meine Damen und Herren, an dieser Stelle auf sämtliche Stelleneinsparungen - heruntergebrochen auf die kommenden Jahre - einzugehen. An diesem Punkt verweise ich auf den Doppelhaushalt, der hier vom hohen Hause schon beschlossen wurde. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass es sich insgesamt um 8.904 Stellen in der Fortführung des Kabinettsbeschlusses vom 21. Juni 1995 handelt. Dieser Kabinettsbeschluss 1995 sah eine Stellenreduzierung in Höhe von 4.919 Stellen vor. Als Grundlage für unser Personalentwicklungskonzept dienten uns vor allem Vergleichsverfahren mit anderen Ländern. So haben wir personelle Ressourcen zum Beispiel auch im Verhältnis zu Bevölkerungszahlen betrachtet.

Lassen Sie mich zur Verdeutlichung einige Beispiele herausgreifen: Mit 7.259 abzubauenden Stellen ist der Kultusbereich bekanntermaßen am stärksten betroffen. Das Kultusministerium befindet sich deshalb auch in einer besonderen Situation. Hier haben wir insbesondere die sinkenden Schülerzahlen zu berücksichtigen und die Prognosen zur langfristigen Bevölkerungsentwicklung. Daneben haben wir wissenschaftliche Gutachten zur Entwicklung der Grund- und Regelschulen sowie Gymnasien berücksichtigt, die in der Pädagogischen Hochschule Erfurt entstanden und Ihnen ja bekannt sind.

Bei der Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts im Bereich der Schulen unternehmen wir außerordentliche Anstrengungen, um zu sozialverträglichen Lösungen zu kommen. Hier profitieren wir von frühzeitigen Weichenstellungen. Ich erinnere an das Floating und das 55-PLUS

Modell sowie an die Lehrerentsendungen nach Hessen und nach Niedersachsen. Dennoch, auch das muss gesagt werden, sind gerade hier leider auch betriebsbedingte Kündigungen nicht zu vermeiden.

Wir werden übrigens trotz der deutlichen Personalreduzierung wegen des starken Rückgangs der Schülerzahlen bei der Schüler-Lehrer-Relation, die ja immer als Vergleich herangezogen wird - in den Grundschulen zum Beispiel im Schuljahr 2001/2002 besser als bisher - noch weiter unter dem Bundesdurchschnitt als bisher liegen. Lag die Relation im vergangenen Schuljahr bei einem Lehrer für 15,7 Schüler gegenüber dem Bundesdurchschnitt von einem Lehrer zu 21,6 Schülern, so wird sie im Schuljahr 2001/2002 bei 1 : 14,9 liegen. Ich will jetzt gar nicht berechnen bzw. sagen, wo würden wir hinkommen in der Schüler-Lehrer-Relation, wenn wir den Abbau insgesamt im Kultusbereich bis 2005 nicht durchführen würden. Wir kämen dann ungefähr im Gesamt auf eine Schüler-Lehrer-Relation von 1 : 10. Aber, meine Damen und Herren, das zeigt deutlich, dass wir hier etwas tun müssen und dass hier begleitend die entsprechenden untersuchenden Maßnahmen erfolgt sind, auf denen wir aufbauen können.

453 Stellen zum Beispiel werden im Geschäftsbereich des Finanzministeriums abgebaut. Selbstverständlich erfordern auch hier die Stellenreduzierungen organisatorische Entscheidungen. Aufgaben müssen ausgelagert werden, ich nenne hier das Stichwort "Privatisierung", oder sie müssen umverteilt werden. Um den Einschnitt aufzufangen sind strukturelle Maßnahmen angezeigt. Dazu zählen auch die Maßnahmen der am 5. September vorigen Jahres beschlossenen Strukturreform wie etwa die Integration der Steuerverwaltung, die Auflösung der Nebenstellen des staatlichen Amts zur Regelung offener Vermögensfragen oder die Reduzierung der Nebenstellen der zentralen Gehaltsstelle. Gerade die Synergieeffekte, die durch die Behördenstrukturreform entstehen, machen es nicht nur leichter Personal zu reduzieren, sie erfordern es sogar, meint man es ernst mit der effizienten und kostenbewussten Verwaltung.

Wir hatten nicht nur die Effekte der Strukturreform, sondern auch der Verwaltungsreform als Ganzes im Kalkül als wir unser Personalentwicklungskonzept erstellten. Denn die Maßnahmen, wie sie unser Leitbild zur Verwaltungsreform, was sich ja zurzeit im Anhörungsverfahren befindet, enthält, bringen nicht nur eine bessere Verwaltungstruktur und eine bessere Verwaltungskultur mit sich, sondern auch eine deutlich schlankere Verwaltung.

Als drittes Beispiel zum Personalentwicklungskonzept sei das Justizministerium genannt, in dessen Geschäftsbereich insgesamt 221 Stellen eingespart werden. Personelle Auswirkungen im Bereich der Justiz hat, wie in den anderen Ressorts natürlich auch, der verstärkte Einsatz moderner Kommunikationsmittel, im Bereich der Justiz

etwa die Einführung des elektronischen Grundbuchs. Personelle Reaktionen hat auch die Auflösung der Landesanwaltschaft gefordert ebenso wie der Geschäftsrückgang in der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Konzept ist kein Kahlschlagkonzept zulasten der Menschen. Wir zielen darauf, im Wesentlichen derzeit nicht besetzte Stellen zu streichen, altersbedingt frei werdende Stellen nicht neu zu besetzen, die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung auszuschöpfen und, wie in unserem Leitbild zur Verwaltungsreform vorgesehen, weitere Aufgaben zu kommunalisieren und zu privatisieren. Selbstverständlich wurden und werden Personalvertretungen und Interessenverbände bei Maßnahmen im Zusammenhang mit diesem Konzept eingebunden.

(Beifall bei der CDU)

Im Bereich der Schulen haben wir die Gewerkschaften und Verbände seinerzeit ja schon beteiligt als es darum ging, freiwillige Angebote zu erstellen. Die Modelle zum Erreichen einer sozialverträglichen Stellenentwicklung gründen auf Vereinbarungen mit der Gewerkschaft und mit Verbänden. Verschiedentlich, zum Beispiel im Justizministerium, Wissenschaftsministerium und Landwirtschaftsministerium, ist Letzteres nicht nur mit dem Hauptpersonalrat, sondern auch mit den örtlichen Personalräten besprochen worden. Dort gab es Unterrichtungen und Erörterungen mit dem Hauptpersonalrat über die das Ressort betreffenden Auswirkungen des Personalentwicklungskonzepts. Das ersetzt noch nicht die dann in der konkreten Umsetzung stattzufindende Beteiligung der jeweiligen zuständigen Personalräte.

Alles in allem können Sie, meine Damen und Herren, davon ausgehen, dass die Landesregierung sich auch bei der Einbindung von Personal- und Interessenvertretungen an die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu halten weiß. Und natürlich wird es eine Beteiligung im gesetzlichen Rahmen bei den konkreten Umsetzungen und Durchführungen geben. In diesem Zusammenhang darf ich anmerken, dass sowohl die Interessenverbände im öffentlichen Bereich als auch die der Privatwirtschaft zu unserem Leitbild zur Verwaltungsreform angehört werden, dass nach Maßgabe des Leitbilds künftig relevante Organisationen und Verbände als Mitglieder eines Beirats ständig über die Entwicklung des Reformprozesses informiert werden und dass die Möglichkeit bestehen wird, Expertisen Betroffener außerhalb der Verwaltung in den Reformprozess einzubeziehen. Zudem wird es mit den kommunalen Spitzenverbänden eine gemeinsame Gesprächsplattform zur Verwaltungsreform geben.

Sie sehen, wir haben nicht die Absicht, Interessenvertretungen aus dem Reformprozess auszuschalten und außen vor zu halten, sondern wir werden sie mit einbeziehen, sie sind fest mit eingeplant.

Meine Damen und Herren, wenn wir über Personalentwicklung und Verwaltungsreform reden, dann ist es gerade auch wichtig, Verwaltungsstrukturen und -prozesse zu optimieren. Auch dieser Aufgabe nehmen wir uns an. Unser Leitbild zur Verwaltungsreform enthält die dafür handlungsleitenden Grundsätze, die auch in der Zukunft maßgeblich sein werden. Es enthält Maßnahmen der Aufgabenkritik, der Privatisierung und Deregulierung, der Bündelung von Aufgaben und der Delegation von Aufgaben. Im Zuge der Binnenmodernisierung gilt es, Informations- und Kommunikationsprozesse durch Anwendung neuer Technologien weiter zu verbessern. Ein noch höheres Kostenbewusstsein, deutliche Effizienz und Effektivitätsvorteile lassen sich durch Steuerungs- und Planungssysteme erreichen.

Verwaltungsreform, meine Damen und Herren, erfordert auch ein Personalmanagementkonzept, d.h., wir müssen die Voraussetzungen schaffen bzw. schon vorhandene Voraussetzungen verbessern, um die Fähigkeiten der Mitarbeiter, ihre Kenntnisse und ihr Engagement zu fördern und zu pflegen. Denn gerade bei der mittel- und langfristig abnehmenden Personaldichte liegt es doch auf der Hand, dass wir nur mit hoch motivierten und hoch qualifizierten Mitarbeitern eine effiziente Verwaltung erreichen werden.

Lassen Sie mich deshalb, meine Damen und Herren, einige Kernpunkte unseres Personalmanagementkonzepts aufzeigen: Unser Ziel ist es, das Mitarbeiterpotenzial fortzuentwickeln. Wichtig dabei ist es, den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeiter in den einzelnen Behörden, die durchaus unterschiedlich sein können, gerecht zu werden. Personalmanagement hat ja nicht nur Ziele des Dienstherrn vor Augen, sondern es soll auch die individuellen beruflichen Vorstellungen der Mitarbeiter beachten. Dem dienen verschiedene Instrumente. Genannt seien hier nur die regelmäßig durchzuführenden Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche. Derartige Gespräche sind beispielsweise im Landwirtschaftsministerium bereits im vollen Gange. Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche soll es den Mitarbeitern ermöglichen, sich mit dem Vorgesetzten auszutauschen, etwa über Anforderungen, die an die Mitarbeiter gerichtet werden, über eigene berufliche Stärken und Schwächen und über fremde, aber auch über eigene Erwartungen.

Hierzu gehört auch ein Fortbildungskonzept, das so weit wie möglich auf die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter ausgerichtet ist, um diese möglichst gut auf kommende Anforderungen und ggf. auch auf Führungsarbeit vorzubereiten.

Wir werden, meine Damen und Herren, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um quantitative und qualitative Anpassungen des Personals an veränderte Aufgabenschwerpunkte zu erreichen bzw. um Fehlentwicklungen der vorangegangenen Jahre in der Personalstruktur entgegenzusteuern. Gerade auch vor dem Hintergrund der

notwendigen Stellenplankorrekturen ist es besonders wichtig, hoch qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Insbesondere bei der Auswahl von Führungskräften werden wir noch mehr Zeit und Mühe investieren müssen, um sicherzustellen, dass die Qualifikation der neuen Mitarbeiter auch tatsächlich mit dem jeweiligen Anforderungsprofil übereinstimmt. Als Grundlage einer zukunftsorientierten Personalplanung sind flächendeckend Personalstrukturanalysen vorgesehen. Ein weiteres wichtiges Element des modernen Personalmanagements sehen wir in der positiven Beeinflussung der Gestaltung von Arbeitsbedingungen. Genannt seien nur die Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit oder des Arbeitsorts. Ich nenne hier nur das Stichwort Telearbeit. Zur Verbesserung des Arbeitsumfeldes kommen Mitarbeiterbefragung oder der Aufbau von Ideenbörsen in den Behörden hinzu, in denen die Mitarbeiter Verbesserungsvorschläge einbringen können.