Mit Hessen und Niedersachsen haben wir vor Jahren bereits entsprechende Verträge geschlossen, womit für Thüringer Lehrerinnen und Lehrer neue Beschäftigungsmöglichkeiten erschlossen werden konnten. Bis zum Sommer dieses Jahres werden davon ca. 150 und danach mindestens noch einmal so viele Lehrerinnen und Lehrer auf Dauer in diesen beiden Ländern Beschäftigung finden. Auf der gestrigen Kultusministerkonferenz ist es darüber hinaus gelungen, alle Länder mit Lehrerbedarf erneut auf dieses Potenzial aufmerksam zu machen. Das gestern
beschlossene Papier spricht deshalb nicht mehr nur wie der ursprüngliche Entwurf von der Gewinnung junger Lehrerinnen und Lehrer für die alten Länder, sondern zuerst von der Förderung des Ausgleichs des Lehrerbestands zwischen den Ländern.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal auf das Floatingmodell zurückkommen. Seit 1997 wird damit ein längerfristiges Teilzeitmodell umgesetzt, dessen Charakteristik darin besteht, dass Beschäftigungsumfänge festgelegt werden, die sich am jeweiligen Bedarf der verschiedenen Schularten orientieren. Entsprechend sinken die Beschäftigungsumfänge in der ersten Phase des zurückgehenden Bedarfs ab, bevor sie sich in einer späteren Phase, für die ein Wiederaufsteigen des Bedarfs zu erwarten ist, wieder erhöhen. Jeder Lehrerin und jedem Lehrer stand die Annahme dieses Angebots, welches mit Kündigungsschutz verbunden ist, offen. Die jetzt von der Kündigung bedrohten Lehrerinnen und Lehrer, die dieses Modell nicht angenommen haben, sind enttäuscht. Das ist menschlich verständlich, aber, meine Damen und Herren, jeder Enttäuschung geht eine Täuschung voraus. Inwiefern dies eine Selbst- oder eine Fremdtäuschung war, ist Gegenstand vieler Briefe, die mich zurzeit erreichen.
Entsprechenden Vorwürfen an das Thüringer Kultusministerium gehe ich selbstverständlich nach, kann diese aber bisher nicht bestätigen. Da die mit dem Floatingmodell angestrebte Anpassung des Lehrerbedarfs an die Schülerzahlentwicklung nicht in jedem Fall der tatsächlichen Entwicklung entsprechen kann, wurden mit dem Floatingmodell weitere Maßnahmen vereinbart, die die Möglichkeit eröffnen, einem im Einzelfall über den nach dem Floatingmodell vorgesehenen Beschäftigungsumfang hinausgehenden Bedarf flexibel begegnen zu können. Diese Maßnahmen sind die Flexibilisierung der Pflichtstunden und die Anerkennung dienstlicher Hinderungsgründe. Die Flexibilisierung der Pflichtstunden eröffnet die Möglichkeit, mit dem am Floatingmodell teilnehmenden Beschäftigten im Bedarfsfall mehr Arbeitsvereinbarungen zu schließen, um ansonsten anfallende Stundenausfälle verhindern zu können. Mit der Anerkennung dienstlicher Hinderungsgründe ist ein Instrumentarium gegeben, das für den Fall der Übernahme bestimmter im dienstlichen Interesse bestehenden Aufgaben durch eine Erhöhung des Beschäftigungsumfangs und dem Zeitaufwand der für die sachgerechte Erledigung dieser Aufgaben erforderlich ist, Rechnung zu tragen. Über das Instrumentarium der dienstlichen Hinderungsgründe wurde insbesondere erreicht, dass auch für die stellvertretenden Schulleiter die Erfüllung dieser Aufgabe und die Teilnahme am Floatingmodell miteinander vereinbart sind. Der für die Erfüllung dieser Aufgabe erforderliche Zeitaufwand wird nämlich vorweg vom Floatingmodell ausgenommen und bleibt ungeschmälert erhalten. Lediglich der Zeitaufwand, der für die anderen Aufgaben erforderlich ist,
wird nach dem jeweiligen Beschäftigungsumfang, den das Floatingmodell vorsieht, umgerechnet. Von 7.300 Grundschullehrern haben im Jahre 1997 über 3.000, also etwa die Hälfte, das Floatingmodell angenommen. Über den fortlaufenden Rückgang des Beschäftigungsumfangs trägt das Floatingmodell wesentlich zur Stellenreduzierung bei.
Meine Damen und Herren, Anreize für ältere Bedienstete, den Beschäftigungsumfang zu senken oder frühzeitig auszuscheiden, wurden auf folgende Weise umgesetzt: Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, wurde für die Reduzierung des Beschäftigungsumfangs auf 50 Prozent oder in Variante auf 66 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit eine Vergütung von 60 Prozent bzw. in der Variante für 70 Prozent der Vollzeitvergütung angeboten. Das ist das so genannte Modell "55 PLUS". Bei Teilnahme an diesem Modell wird auf Antrag bei Vollendung des 60. Lebensjahrs bei einem Beschäftigungsumfang von 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit eine Vergütung von durchschnittlich 75 Prozent der Vollzeitvergütung gewährt. Zusätzlich bestehen Möglichkeiten, etwaige angesparte Mehrarbeitsstunden zum Ende des Arbeitsverhältnisses in einem Freizeitblock auszugleichen, um so eine vorzeitige Freistellung zu ermöglichen. Älteren Beschäftigten, die bereits einen Rentenanspruch haben, stehen verschiedene Möglichkeiten offen, gegen Ausgleichszahlungen, die die Rentenminderung bei frühzeitigem Eintritt in die Rente mildern, vorzeitig aus dem Landesdienst auszuscheiden. Hinzuweisen ist an dieser Stelle aber auch darauf, dass die Altersgrenze für den Übergang in die Rente durch bundesgesetzliche Regelungen schrittweise steigt und die gesetzliche Rentenversicherung besondere Vorruhestandsregelungen, wie sie bis 1992 bestanden, nicht mehr kennt.
Diese Angebote, meine Damen und Herren, des Thüringer Kultusministeriums zielten auch auf eine Senkung des Altersdurchschnitts der Bediensteten an den Schulen. Dieses Ziel, also die Senkung des Altersdurchschnitts, wird durch Neueinstellungen auch weiter verfolgt werden, soweit solche im Rahmen des Personalbedarfs möglich sind oder werden. Der Vorrang der Berücksichtigung sozialer Belange, der in einem Arbeitsverhältnis stehenden Pädagogen lässt es nach dem Kündigungsschutzgesetz aber nicht zu, an den Grundschulen gleichzeitig mit dem Stellenabbau einen Einstellungskorridor zu schaffen, um so die Möglichkeit für Neueinstellungen zu erlangen und durch diese den Altersdurchschnitt zu senken.
Zum Schluss noch einige Bemerkungen zu den weiterführenden Schularten Regelschule und Gymnasium. Hier stellt sich eine Reihe von Faktoren erheblich günstiger dar als an den Grundschulen. So trifft diese Schulen der Rückgang der Schülerzahlen in den nachwachsenden Jahrgängen allein schon wegen ihrer größeren Gesamtzahl an Klassenstufen und Schülern, relativ betrachtet, weniger hart. Darüber hinaus haben die Lehrkräfte an den Regelschulen und Gymnasien im Vergleich zu den Grundschul
lehrern zu einem größeren Teil das Floatingmodell des Thüringer Kultusministeriums angenommen. Dadurch hat zum einen eine größere Zahl von Pädagogen bereits vertraglichen Kündigungsschutz zugesichert bekommen, zum anderen ist durch die vereinbarte Teilzeit auch für die kommenden Jahre ein weiter gehender Beitrag zum Stellenabbau gesichert. Schließlich tragen die laufenden Teilzeitverbeamtungen ebenfalls zur Entspannung der Situation bei. Die Perspektive für die weitere Entwicklung an Regelschulen und Gymnasien gibt also keinen Anlass für übereiltes Handeln und überzogene Befürchtungen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Damit eröffne ich die Aussprache, die von der PDSFraktion beantragt worden ist. Es hat sich als erster Redner Abgeordneter Emde, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist so, zu diesem Thema äußert die Opposition seit einiger Zeit Bedenken und sie sieht Qualitätsverluste. Einmal ist die Rede von der Bildungskatastrophe und Herr Huster sprach heute von Verheerung. Ich weiß aber insgesamt gar nicht, was man denn nun wirklich will. Wenn man die Pressemitteilungen liest, dann sagt Herr Buse, der ja offensichtlich immer noch den meisten Klarblick hat, dass er glaubt,
es geht nicht ganz ohne Kündigungen aus und er redet von einer Überarbeitung des Personalentwicklungskonzepts. Das sind seine Forderungen. Herr Döring sagt dann gleich einmal, er sieht nicht einmal den Ansatz eines Konzepts und fordert,
man muss eben noch einmal nachverhandeln und noch einmal nach Alternativen suchen. So ganz klar ist nicht, wo die Opposition nun eigentlich hinstoßen will, aber vielleicht kann uns Herr Döring ja nachher noch ein
bisschen aufhellen. Im Übrigen meine ich, Herr Döring, dass die Opposition etwas mit gespaltener Zunge redet, denn insgeheim denkt man doch Folgendes: Der Stellenabbau entspricht
ja eigentlich den objektiven Gegebenheiten. Aber zu laut schreien, das geht nun auch wieder nicht, denn die übergroße Mehrheit der Lehrer hat ja im Zusammenspiel mit den Gewerkschaften, oder durch die Gewerkschaften mit ausgehandelt, diesem Kompromiss zugestimmt. Man hat sich praktisch durch Verzicht auf Arbeitszeit und Gehalt einen Kündigungsschutz erwirkt. Herr Schemmel hat es ja heute auch eigentlich auf den Punkt gebracht. Man hofft ja insgeheim, in 2004 einmal an die Regierung hier in Thüringen zu kommen und dann wäre es ganz sinnvoll und schön, wenn man etwas finanziellen Spielraum hätte. Insofern sage ich, Sie reden mit gespaltener Zunge.
Ich möchte etwas sagen zu den einzelnen Vorwürfen. Da kommt zum einen der Vorwurf, der Stellenabbau wäre nicht sachgerecht. Herr Döring meint, es würden die Parameter der Studie der PH nicht eingehalten. Ich sage aber, diese Parameter der Studie von 1995 werden sehr wohl eingehalten. Dort wird z.B. Bezug genommen auf den Klassenteiler bei Grundschulen - 28 Schüler. Es geht um die Unterrichtsstunden pro Lehrer und Woche, das sind 27; es geht auch darum, dass wir hier in Thüringen die längste Stundentafel haben in Deutschland, und all diese Dinge gelten für heute auch noch. Und was hinzukommt, es werden ja nicht nur diese ganz normalen Zahlen genommen, sondern es werden hinzugerechnet Abminderungen für Leitungsaufgaben, für Beratungstätigkeit, für Personalrat, für besondere schulische Belastungen. Außerdem wird dazugerechnet eine Stellenreserve, z.B. für krankheitsbedingte Ausfälle. Und damit das auch mal klar gestellt wird, es gibt noch eine ganze Reihe von Zusatzstunden, die hier mit eingerechnet werden, die nicht nur zur Erfüllung des ganz normalen Unterrichtsgeschehens dienen, sondern weit darüber hinausgehen. Und, Herr Huster, Sie haben vorhin z.B. das Fach Medienkunde zitiert, da bräuchte eben auch die Schule einen Mehrbedarf an Lehrern. Schauen Sie ruhig mal in die Organisationsverfügung für die nächsten Schuljahre, da steht es auch noch einmal Punkt für Punkt aufgelistet und ich will es hier auch einmal sagen, was zusätzlich alles geleistet wird, denn es geht ja um Bildung und Erziehung. Und da stehen bei der Berechnung der Stellen z.B. nun zusätzlich zur Verfügung Stunden für Leitung von Chor, von Orchester, für Arbeitsgemeinschaften. Aber es sind eben auch Stunden für die Tätigkeit als abgeordnete Lehrer ans Kultusministerium, ThILLM, schulpsychologischer Dienst, Sportkoordinator, Fortbildungskoordinatoren, Hortkoordinatoren, Mobile sonderpädagogische Dienste, Unterricht an medizinischen
Einrichtungen, Durchführung von Projekten an Schullandheimen, Landesprogrammlehrerkräfte, Bundesprogrammlehrerkräfte, Auslandsdienstlehrkräfte, frei vermittelte Lehrkräfte ins Ausland, Zuweisungen in internationalen Lehreraustausch, Lehrerkräfte mit Sonderurlaub, Mandatsträger,
Zuweisungen an Schulen in freier Trägerschaft, Lehrerwochenstunden für Schulleitungsaufgaben - sagte ich vorhin schon -, Lehrerwochenstunden für Sportförderunterricht, Lehrerwochenstunden für besondere schulische Belastungen, z.B. Aufgaben EDV-Betreuung und, und, und, das ließe sich noch lange Zeit fortsetzen. Ich will damit sagen, es ist doch so, dass diese Berechnungen erstens auf soliden Füßen stehen und zweitens auch die Strukturen von leistungsfähiger Schule berücksichtigen und da sind Ihre Vorwürfe überhaupt nicht gerechtfertigt.
Es gibt eigentlich nur zwei Varianten, Herr Döring: Entweder Sie wissen es nicht genauer und kennen sich nicht genau aus im Thüringer Schulsystem oder Sie machen es wissentlich, die Dinge schlechter zu reden, als sie eigentlich sind.
Die Personalentwicklungkonzeption des Thüringer Kultusministeriums beruht dabei auf den aktuellen Zahlen der Bevölkerungsstatistik - etwas neuer als die von 1995 - da konnte die PH noch gar nicht Bezug darauf nehmen. Und, was dazukommt, Herr Döring, sie beruht auch auf den gegenwärtigen Schulnetzstrukturen und das ist eine ganz wesentliche Sache, denn wir haben ja bekanntlich in Thüringen noch ein sehr enges Schulnetz und sehr, sehr viele kleine Grundschulen. Das bedeutet, mit Änderungen am Schulnetz, die zurzeit vorgenommen werden von den Schulträgern, wird sich der Bestand im Verhältnis an Lehrern nochmals positiv zu den Schülerzahlen entwickeln, und das, das sei wiederholt gesagt, bei Klassengrößen und einer Lehrer-Schüler-Relation, die schon jetzt viel besser ist als in den meisten Bundesländern, als der Bundesdurchschnitt.
Dazu sage ich nur noch eines, verraten Sie das bitte Ihren Genossen in Berlin nicht, denn sonst kürzen die uns die Gelder hier in Thüringen nur noch mehr.
Im Übrigen ist es so, dass die SPD 1.000 Stellen mehr fordert und das fordert sie aber eben ganz einfach pauschal und ohne es jemals auch nur einmal mit einer
Ich sagen Ihnen, unsere Rechnung ist untersetzt und die lautet nämlich, es sind genügend Lehrer und Erzieher da für kleine Klassen, für umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrag und auch für die Formel: kurze Beine, kurze Wege.
z.B. auch, es gäbe in keinem anderen Land vergleichbare Kündigungen. Und Herr Gentzel, der eigentlich nicht allzu viel versteht von Bildungspolitik, hat noch mal draufgehauen: Eine solche Gewaltaktion gibt es in keinem anderen Bundesland, so war zu lesen in der TLZ. Es ist ja richtig, zurzeit gibt es in keinem anderen Bundesland vergleichbare Dinge. Aber dann fragen Sie bitte schön mal die Lehrer in Sachsen, Sachsen-Anhalt, in Brandenburg, was ihnen denn lieber gewesen wäre. Wäre es die Zwangsteilzeit ohne Kündigungsschutz und als Alternative die sofortige Entlassung oder eben so wie in Thüringen, nämlich eine freiwillige Vereinbarung zur Teilzeit und dazu noch 15 Jahre Kündigungsschutz. Im Übrigen ist es ja so, dass die anderen Länder ihre Kündigungen längst hinter sich haben und dass wir seit Jahren in Thüringen mehr Lehrer haben, eine bessere LehrerSchüler-Relation in den letzten Jahren haben, und das hat garantiert unserer Schulqualität nicht geschadet. Außerdem ist es so, dass wir ab 2010 Lehrer haben, die eine Perspektive auf Vollbeschäftigung besitzen, und kein anderes Bundesland, auch kein neues Bundesland bietet diese Sicherheit.
Dann wird Kritik geäußert am gegenwärtigen Verfahren. Das ist ja immer schick, wenn man am laufenden Verfahren etwas rumkritisiert, da kann man sich ja gut stellen mit denen, die es betrifft. Aber zwei Punkte dazu: Wenn es so ist, dass der Bedarf mit den Lehrern gedeckt werden kann und gedeckt ist, die sich Kündigungsschutz verschafft haben, dann müssen sie eben zunächst einmal erst an alle auf den ersten Blick kündbaren Lehrer und Erzieher ran und das ist geschehen. Und zum Zweiten ist es so, erst nach einer Befragung der Betroffenen und nach der Beteiligung der Personalvertretungen können sie dann entscheiden, wer tatsächlich ein Kündigungsschreiben erhält. Deswegen ist es auch nicht korrekt, wenn von der Opposition immer wieder Kündigungszahlen in den Raum gestellt werden. Das entspricht nicht den Tatsachen.
Und erst nachdem diese ganzen Abläufe klar sind, kann man genau sagen, wie die Zahlen tatsächlich sind, und ich denke, nicht alle, die jetzt so ein Schreiben bekommen haben, werden erfasst sein. Denn wir müssen immerhin den Bedarf an Fachrichtungen konkret sehen, wir müssen sehen, dass der eine oder andere auch anderen Kündigungsschutzkriterien unterliegt, und wir müssen auch die individuelle juristische Lage in jedem Einzelfall sehen. Wichtig in dem Zusammenhang ist natürlich die Frage von möglichen Folgen der Kündigungen auf die Entwicklung von Schule. Für mich und andere ist es ganz bedauerlich, dass eine Reihe von sehr guten und engagierten Lehrerinnen und Lehrern betroffen ist. Dazu muss man aber trotzdem zwei Fakten ganz klar sehen: 1. Die bundesgesetzlichen Regelungen für den Fall von Bedarfskündigungen sehen das Anrechnen von Leistungskriterien nicht vor. Und diese müssen aber trotzdem, diese Kriterien, die uns das Gesetz vorgibt, ohne Ausnahme eingehalten werden, sonst können sie in diesem Prozess überhaupt nicht bestehen. 2. Der Minister hat einiges dazu noch einmal ausgeführt: Das Floatingmodell sah Möglichkeiten zur Lockerung für besondere soziale Härten vor und für Lehrer, die besondere Aufgaben wahrnehmen, z.B. in der Schulleitung oder im Schulamt, da gab es die Möglichkeit oder es war so geregelt, dass sie nur mit dem Teil ihrer Arbeitszeit dem Floating unterlagen, wo sie an der Schule waren und mit dem anderen Teil nicht. Und das hätte ihnen einen Mehrverdienst gegenüber den anderen Lehrern gesichert. Ich denke aber auch, dass man, um die Sache positiv zu sehen, mit den jetzt vorgesehenen Bedarfskündigungen die Voraussetzungen schaffen kann, in Zukunft auch wieder junge Lehrer in Thüringen einstellen zu können, denn die jetzige Situation ist unbefriedigend. Da sind wir uns vollkommen einig. Die Altersstruktur ist nicht die glücklichste. Das setzt aber voraus, wenn man neue Lehrer einstellen will, dass sich mögliche Arbeitsrechtsprozesse nicht über Jahre hinwegziehen. Deshalb kann ich das Kultusministerium nur auffordern, in jedem Einzelfall genau den Bestand vor Gericht abzuwägen.
Lassen Sie mich zum Abschluss Folgendes sagen: Kündigungen sind immer das schlechteste und das allerletzte Mittel für den Betroffenen, aber auch für die Arbeit in der Schule. Es ist so, dass die übergroße Mehrheit der Thüringer Lehrerinnen und Lehrer ihre Unterschrift unter ein solidarisches Modell gesetzt hat und dafür ist ihnen auch zu danken.
Für die CDU-Fraktion sage ich, das Personalentwicklungskonzept des Kultusministeriums ist gerecht. Es ist sachlich ausgewogen, es ist juristisch fundiert und es ist finanziell vertretbar, deswegen hat es auch unsere Zustimmung.